Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wenn die Nuss nicht schmeckt
Gefahr durch Schimmelpilzgifte – Monitoring liefert neue Ergebnisse
In der Adventszeit werden wieder die Nussknacker ausgepackt. Doch
beim Verzehr von Nüssen ist Vorsicht geboten. Wenn sie untypisch, gar
muffig oder bitter schmecken, sollten sie gleich ausgespuckt und nicht
heruntergeschluckt werden, empfehlen Ernährungsfachleute. Denn die Nüsse
könnten mit Schimmelpilzen und deren Giften belastet sein. Und das
Tückische dabei ist, dass Mykotoxine (Pilzgifte) nicht mit bloßem Auge
erkannt und nicht gerochen werden können, warnt das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Nüsse werden häufig von den Schimmelpilzarten Aspergillus flavus und
Aspergillus ochraceus befallen. Diese bilden, bevorzugt in warmer und
feuchter Umgebung, die Mykotoxine Aflatoxin und Ochratoxin A, welche
schon während der Ernte und des Transports, aber auch während der
Vorratshaltung gebildet werden.
Sie können bei Menschen zu unterschiedlichen Krankheiten führen, die
Entstehung von Krebs begünstigen, Nieren und Leber schädigen, das
Immunsystem beeinträchtigen oder Durchfall und Erbrechen verursachen.
Mykotoxine sind für Verbraucher auch deshalb so gefährlich, weil sie
nicht durch hohe Temperaturen beim Kochen, Braten und Backen zerstört
werden.
Die Auswertung der im Jahr 2019 von Deutschland in das Schnellwarnsystem
eingestellten Meldungen zu Mykotoxinen in Nüssen lieferte folgendes
Bild:
• Es gab insgesamt 48 Meldungen zu Aflatoxinen in Nüssen, entsprechende Meldungen zu Ochratoxin A wurden nicht verzeichnet.
• Bei 86 % der Meldungen handelte es sich um Grenzzurückweisungen bei
der Einfuhr. Das heißt, dass diese Produkte nicht auf den EU-Binnenmarkt
gelangt sind.
• Hauptsächlich betroffen waren Pistazien (44 %) und Erdnüsse (33 %).
Die Hauptherkunftsländer der Nüsse mit Höchstgehaltsüberschreitungen von
Aflatoxinen sind die Türkei (46 % der Meldungen) und Ägypten (27 % der
Meldungen).
Weitere Untersuchungsergebnisse aus dem Monitoring 2019
Im Jahr 2019 wurden im repräsentativen Monitoring 104 Proben Pistazien,
77 Proben Walnüsse und 220 Proben Mandeln (ganz und gemahlen) auf
Aflatoxine und Ochratoxin A untersucht. Insgesamt wurden nur in
Einzelfällen erhöhte Mykotoxin-Gehalte verzeichnet.
Aflatoxine
In Walnüssen waren Aflatoxine nicht quantifizierbar, in geringem Umfang
in Pistazien (10 %). Interessant ist der große Unterschied in den
Anteilen quantifizierbarer Gehalte zwischen gemahlenen (68 %) und ganzen
(3 %) Mandeln. Hier kann angenommen werden, dass die größere Oberfläche
des Mahlprodukts mehr Eintrittsmöglichkeiten für die Schimmelpilze
bietet. Mit zunehmender Lagerdauer steigt somit das Risiko einer
Aflatoxinbildung bei gemahlenen Mandeln gegenüber dem unverarbeiteten
Produkt.
Ochratoxin A
Mandeln waren den Proben zufolge nur gering kontaminiert, wobei auch
hier signifikante Unterschiede im Anteil der quantifizierbaren Gehalte
zwischen dem gemahlenen Produkt (10 %) und den ganzen Mandeln (2 %) zu
verzeichnen waren. Bei Walnuss-Proben konnte nur in einem Fall
Ochratoxin A quantitativ mit sehr niedrigem Gehalt bestimmt werden. Im
Bericht zum Monitoring wird empfohlen, die Ochratoxin A-Gehalte in
Pistazien und Mandeln weiter zu beobachten.
Was Verbraucher beachten sollten
Konsumenten können selbst auch zum Schutz vor Mykotoxinen beitragen. So
sollten sie Lebensmittel stets trocken und kühl lagern. Fallen beim
Schälen der Nüsse Verfärbungen und unangenehme Gerüche auf, sollten sie
nicht verzehrt werden. Dies gilt generell für Lebensmittel, die muffig
riechen oder bereits von sichtbarem Schimmel befallen sind.
Hintergrund
Für die Sicherheit der Lebensmittel ist zunächst der Hersteller
verantwortlich, der durch Eigenkontrollen sicherstellen muss, dass von
dem von ihm hergestellten Lebensmittel keine negativen Auswirkungen auf
die Gesundheit des Verbrauchers ausgehen. Über die Eigenkontrollen der
Wirtschaft hinaus entnehmen Mitarbeiter der amtlichen
Lebensmittelüberwachung Lebensmittelproben, die in amtlichen
Untersuchungslaboratorien analysiert werden.
Weiterführende Informationen
• Monitoring 2019:
www.bvl.bund.de/monitoring
• Europäische Schnellwarnsysteme:
www.bvl.bund.de/schnellwarnsysteme
• Niedersächsisches LAVES zum Thema Nüsse:
www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/lebensmittelgruppen/nusse/nuesse-auf-dem-pruefstand-92254.html
• Bundeszentrum für Ernährung zum Thema Nüsse:
www.bzfe.de/lebensmittel/vom-acker-bis-zum-teller/nuesse/nuesse-verbraucherschutz
Mauerstraße 39-42
10117 Berlin
Deutschland
Berlin
Harald Händel
Telefon: 030 18 444-00200
E-Mail-Adresse: harald.haendel@bvl.bund.de
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