Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Schlaganfall, Herzinfarkt, schwerer Unfall –
Wege zu optimaler Versorgung unterschiedlich lang
Studie untersucht Erreichbarkeit von Kliniken
Im Notfall steht eine optimale, qualitativ hochwertige Versorgung an erster Stelle.
Diese Versorgungsleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Der räumliche Aspekt dabei ist die schnelle Erreichbarkeit unter anderem der nächsten für die Behandlung spezialisierten Versorgungseinrichtung.
Je nach Behandlungsanlass – Schlaganfall, Herzinfarkt, Unfall – und Region gelingt dies unterschiedlich.
Das zeigt eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Untersuchung bezieht sich auf Klinikstandorte für die Versorgung ausgewählter medizinischer Indikationen, bei denen neben der Behandlungsqualität auch die schnelle Erreichbarkeit therapeutischer Maßnahmen wichtig ist.
Beispiel Schlaganfall: Im April 2020 gab es in Deutschland 335 von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft zertifizierte „Stroke Units“ – also auf Schlaganfälle spezialisierte Einrichtungen.
- Rund neun Millionen Menschen (11 Prozent der Bevölkerung in Deutschland) leben in Regionen, in denen eine „Stroke Unit“ mit dem Rettungsdienst nicht in 30 Minuten Fahrzeit erreichbar ist.
- Dies betrifft vor allem Teile der Altmark (Sachsen-Anhalt) und angrenzende Räume sowie den Raum Elbe-Elster/Anhalt-Wittenberg (Sachsen-Anhalt).
- Rund 400.000 Menschen leben sogar an Orten, die mehr als 60 Minuten Fahrzeit von einer derart spezialisierten Einrichtung entfernt sind.
Beispiel Herzinfarkt:
Im April 2020 gab es in Deutschland 290 durch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie zertifizierte „Chest Pain Units“.
Sie haben sich auf Patienten mit unklaren Brustschmerzen spezialisiert und erfüllen entsprechende Notfallanforderungen.
- Rund 14,5 Millionen Menschen (17,5 Prozent der Bevölkerung) leben in Regionen, von wo aus die Fahrt im Rettungsdienst zwischen einem Ereignisort und einem spezialisierten Krankenhaus länger als 30 Minuten dauert.
- Dies betrifft vor allem Teile der Altmark und der Mecklenburgischen Seenplatte, den Norden und Süden Brandenburgs sowie Mittelgebirgsregionen und einige Grenz- und Küstenbereiche.
- Fast eine Million Menschen erreichen von ihrem Wohnort selbst innerhalb von 60 Minuten Fahrzeit keine der zertifizierten Einrichtungen.
Beispiel Unfalltrauma:
Die Akademie für Unfallchirurgie (ACU) führt eine Liste mit – Stand April 2020 – 668 Traumazentren in Deutschland.
- Diese Einrichtungen verteilen sich deutschlandweit so, dass bei einem Schwellenwert von 60 Minuten Fahrzeit im Rettungsdienst nahezu jeder eine solche Einrichtung erreicht.
- Bei einem Schwellenwert von 30 Minuten weisen jedoch auch hier einige Räume ein Versorgungsdefizit auf:
- Rund zwei Millionen Menschen (2,5 Prozent der Bevölkerung) leben in den betroffenen ländlichen, dünn besiedelten Raumen, vor allem im Nordosten Deutschlands.
Den Schwellenwert von 30 Minuten Fahrzeit mit dem Rettungsdienst leiteten die Autoren der Analyse aus Leitlinien für die notfallmedizinische Versorgung ab, wonach die Dauer zwischen Notrufeingang in der Leitstelle und Übergabe des Patienten an ein spezialisiertes Krankenhaus maximal 60 Minuten betragen sollte.
Die Ermittlung der Fahrzeiten erfolgte für Einsatzfahrten im Rettungsdienst ohne Sonderrechte.
Die Analyse ist in der vom BBSR herausgegebenen Fachzeitschrift IzR (Informationen zur Raumentwicklung), Ausgabe 1/2020, erschienen.
Das Heft trägt den Titel „Gesundheit und Krankheit aus räumlicher Perspektive“.
Neben den Klinikstandorten mit den Qualifikationen zur Behandlung von Schlaganfall-, Herzinfarkt- und Traumapatienten geht es im IzR-Beitrag auch um Geburtskliniken, Einrichtungen der perinatalen Versorgung und Kinderkliniken.
Interessierte können die Printversion der IzR-Ausgabe oder das eJournal für 19 Euro bestellen: service@steiner-verlag.de.
Weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/izr/2020/1/izr-1-2020.html
Karten (druckfähig) zur Erreichbarkeit der Einrichtungen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/topmeldungen/2020-krankenhaeuser-err...
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Christian Schlag
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
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Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) berät als Ressortforschungseinrichtung die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.
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