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Langzeitimmunität nach einer natürlichen SARS-CoV-2 Infektion

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Erste klinische Prüfung eines Peptid-Impfstoffs gegen COVID-19 in Deutschland genehmigt

Das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat am 25.11.2020 die erste klinische Prüfung der Phase 1 eines Peptid-Impfstoffs gegen COVID-19 in Deutschland genehmigt. 

  • Der Impfstoff stimuliert hochspezifisch die T-Zell-Antwort. 

Diese Zellen des Immunsystems erkennen und zerstören SARS-CoV-2-infizierte Zellen – ein wichtiges Komplementärsystem zur humoralen Immunantwort durch neutralisierende Antikörper.

 „Der Peptid-Impfstoff ergänzt das Portfolio der COVID-19-Impfstoffplattformen um einen weiteren vielversprechenden Ansatz“, so Professor Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts. 

 Elektronenmikroskopische Aufnahme von Coronaviren (SARS-Cov-2)

 Elektronenmikroskopische Aufnahme von Coronaviren (SARS-Cov-2) NIAD National Institute of Allergy and Infectious Diseases

Die Bereitstellung zugelassener sicherer und wirksamer COVID-19-Impfstoffe ist ein zentrales Ziel zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie. 

  • Erste klinische Prüfungen haben das Ziel, die generelle Verträglichkeit von Impfstoffkandidaten und ihre Fähigkeit zu ermitteln, eine spezifische Immunantwort gegen den Erreger zu erzeugen. 

Das für die Genehmigung klinischer Prüfungen sowie die Bewertung und Zulassung von Impfstoffen in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut unterstützt die COVID-19-Impfstoffentwicklung mit höchster Priorität. Frühe und umfassende wissenschaftliche Beratung durch Expertinnen und Experten des Paul-Ehrlich-Instituts beschleunigen zielgerichtet die Impfstoffentwicklung –Voraussetzung für zeitnahe Verfügbarkeit von COVID-19-Impfstoffen. Die Sicherheit und Wirksamkeit steht dabei immer im Vordergrund.

Bei dem Impfstoffkandidaten der Universität Tübingen handelt es sich um einen Peptid-Impfstoff. 

Peptide sind kurze Protein-Bruchstücke. 

  • Verwendet werden zur Impfung Peptide aus verschieden Proteinen (u.a. Spike, Nukleokapsid) des SARS-Coronavirus-2, die im Fall einer Infektion auf der Oberfläche infizierter Zellen präsentiert, vom Immunsystem aufgrund der vorherigen Impfung sofort erkannt werden und somit die infizierten Zellen für die Elimination durch das Immunsystem markieren. 

Ein Prinzip, das bereits in der Onkologie, dort allerdings nicht zur Prävention, sondern zur Krebsimmuntherapie angewendet wird. 

Die Immunreaktion auf die Peptide im Impfstoff wird durch ein eigens an der Universität Tübingen entwickeltes Adjuvanz verstärkt und auch die Produktion des Wirkstoffes findet in Tübingen statt. 

  • Eingesetzt werden Peptide, die eine wichtige Rolle bei der Entwicklung einer Langzeitimmunität nach einer natürlichen SARS-CoV-2-Infektionen spielen.


Im ersten Teil der genehmigten klinischen Prüfung werden 12 gesunde Probandinnen und Probanden zwischen 18-55 Jahren geimpft, im nächsten Schritt auch ältere Probandinnen und Probanden mit Vorerkrankungen. 

Die Studie beinhaltet einen Screening-Termin, einen Impftermin und sechs Kontrolltermine innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten.

Die klinische Prüfung eines präventiven, spezifischen COVID-19-Impfstoffkandidaten am Menschen, die das Paul-Ehrlich-Institut für Deutschland genehmigt hat, ist ein weiterer Schritt, um einen wirksamen und sicheren COVID-19-Impfstoff möglichst zeitnah in Deutschland zu entwickeln – und nach der Zulassung in Deutschland und weltweit verfügbar zu machen. 

Denn für die Bekämpfung der SARS-Coronavirus-2-Pandemie werden mehrere Impfstoffprodukte notwendig sein, um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. 

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Paul-Ehrlich-Institut - Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel

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Prof. Dr. Christian Bogdan + Prof. Dr. Klaus Überla: Bundesweite COVID-19-Impfstrategie: CAVE-Untersucher : T-Lymphozyten

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: „Wir werden nicht einfach etwas durchwinken“

Zwei Mitglieder der Ständigen Impfkommission kommen aus Erlangen und entscheiden mit über die bundesweite COVID-19-Impfstrategie – Impfstart „wahrscheinlich Anfang 2021“ 

 Prof. Dr. Christian Bogdan ist Direktor des Mikrobiologischen Instituts – Klinische Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene des Uni-Klinikums Erlangen und seit 2011 Mitglied der STIKO. Bild: Franzsika Männel/Uni-Klinikum Erlangen

 Prof. Dr. Christian Bogdan ist Direktor des Mikrobiologischen Instituts – Klinische Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene des Uni-Klinikums Erlangen und seit 2011 Mitglied der STIKO. Bild: Franzsika Männel/Uni-Klinikum Erlangen Franzsika Männel/Uni-Klinikum Erlangen

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachLink: Therapie Patienten COVID-19 

In der Berufungsperiode von 2020 bis 2023 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut 18 Mitglieder – zwei von ihnen kommen aus dem Universitätsklinikum Erlangen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU): Prof. Dr. Christian Bogdan, Direktor des Mikrobiologischen Instituts – Klinische Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene, und Prof. Dr. Klaus Überla, Direktor des Virologischen Instituts – Klinische und Molekulare Virologie. In der STIKO arbeiten die beiden Erlanger Wissenschaftler mit an einer COVID-19-Impfstrategie für Deutschland. Diese könnte noch in diesem Jahr feststehen.

Die STIKO entwickelt Impfempfehlungen für ganz Deutschland. Sie ist ein unabhängiges Expertengremium, das von der Geschäftsstelle im Fachgebiet Impfprävention des Robert-Koch-Instituts koordiniert und unterstützt wird. Erst wenn die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und das deutsche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) einen Impfstoff zugelassen haben – wenn er also aufgrund klinischer Phase-III-Studien als wirksam, sicher und qualitativ hochwertig gilt –, kann die STIKO eine Impfempfehlung aussprechen. 

  • Die Kommission berücksichtigt dabei nicht nur gesundheitliche Nutzen-Risiko-Aspekte für den Einzelnen, sondern bewertet Impfungen auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung.


Arbeitsgruppe „COVID-19-Impfung“

In der STIKO-Arbeitsgruppe „COVID-19-Impfung“ leisten Prof. Bogdan und Prof. Überla
die Vorarbeit für eine bundesweite Impfstrategie. 

  • Neben Virologen und Mikrobiologen gehören auch Kinderärzte, niedergelassene Allgemeinmediziner, Vertreter des Öffentlichen Gesundheitsdiensts, Ethiker, Statistiker und andere Fachleute zur AG. 

„In der Arbeitsgruppe analysieren wir die umfangreiche Literatur zu COVID-19. Es geht vor allem um die Frage, was man mit der COVID-19-Impfung erreichen will und wer geimpft werden soll“, erklärt Prof. Bogdan – seit 2011 STIKO-Mitglied.  

Die Arbeitsgruppe entwirft eine Empfehlung, über die dann wiederum die gesamte STIKO abstimmt. Dabei können jederzeit Korrekturen vorgenommen werden – die AG bekommt also ein neutrales Feedback.  

  • Dann geht die Beschlussvorlage an den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen (G-BA). 
  • Der befindet darüber, ob die Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wird und damit von den Krankenkassen erstattet werden muss.


„Wir sind angenehm überrascht“ – erste Impfstoffzulassung im Dezember 2020 wahrscheinlich

Derzeit trifft sich die COVID-19-AG der STIKO alle zwei Wochen online. 

Arbeitsgruppenmeetings finden damit viel häufiger statt als vor der Corona-Pandemie. „Ich gehe davon aus, dass die Zulassung eines oder mehrerer COVID-19-Impfstoffe noch im Dezember 2020 erfolgen wird und dass wir auch zeitnah unsere Strategie veröffentlichen. Verabreicht werden könnte der Impfstoff wahrscheinlich schon Anfang 2021“, schätzt Prof. Bogdan. Das Besondere: Normalerweise beurteilt die STIKO einen Impfstoff erst dann, wenn dieser bereits zugelassen ist. „Eine Impfstoffentwicklung hat in der Vergangenheit manchmal 10 bis 15 Jahre gedauert“, erklärt Prof. Überla, der seit 2017 Mitglied der STIKO ist. Bei der Corona-Impfung ist es anders: Die STIKO evaluiert die Impfstoffe parallel zum Zulassungsverfahren von EMA und PEI. Viele Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse wurden extrem beschleunigt. „Wir wollen keine Zeit verlieren. Trotzdem werden wir nicht einfach irgendetwas durchwinken“, versichert Prof. Bogdan. Die Zahlen zur Wirksamkeit seien momentan aber „sehr vielversprechend“. „Von drei verschiedenen Impfstoffherstellern wurden jetzt Schutzraten von 90 Prozent und höher berichtet, was uns angenehm überrascht hat.“  

Bei der Grippeimpfung gebe es zum Beispiel einen deutlich niedrigeren Schutz von nur 50 bis 60 Prozent, je nach Saison. 

„Trotzdem müssen wir auch für die Corona-Impfung eine detaillierte Nutzen-Risiko-Bewertung vornehmen. An den Regeln und Sicherheitsanforderungen hat sich trotz des rasanten Tempos nichts geändert“, so Prof. Bogdan weiter.

Zulassung mehrerer Impfstoffe für unterschiedliche Personengruppen möglich

Die Daten aus klinischen Phase-I- und Phase-II-Studien mit ersten Impfstoffkandidaten liegen bereits vor und auch die Ergebnisse aus den Phase-III-Studien soll die STIKO in Kürze erhalten. In den derzeit laufenden Phase-III-Studien wird überprüft, ob Geimpfte neutralisierende Antikörper gegen das Virus SARS-CoV-2 bilden und ob bei den Probanden zudem eine spezifische Immunantwort aufgebaut wird, die durch T-Lymphozyten – also bestimmte weiße Blutzellen – vermittelt wird. 

„In den Studien wird erfasst, wie viele COVID-19-Infektionen bei den Geimpften im Vergleich zu einer ungeimpften Kontrollgruppe auftreten.  

So kann die Wirksamkeit eines Impfstoffs abschließend beurteilt werden“, erklärt Prof. Überla. „Wenn die Studienunterlagen dann zur STIKO kommen, prüfen wir, ob Wirksamkeit und Sicherheit ausreichend nachgewiesen wurden und ob der Nutzen der Impfung für die Bevölkerung so groß ist, dass wir eine Empfehlung aussprechen können. Wir müssen auch darüber entscheiden, welche Personengruppen den Impfstoff überhaupt erhalten sollen bzw. wer ihn zuerst bekommt. Oberste Ziele sind, Risikogruppen wie Ältere und Menschen mit Grunderkrankungen bestmöglich zu schützen und eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.“

Dabei kann es auch passieren, dass die STIKO über verschiedene zugelassene Impfstoffe befinden muss und dass diese eventuell für unterschiedliche Personengruppen infrage kommen. Da es noch viele Monate dauern wird, bis größere Bevölkerungsgruppen geimpft sind, sollten sich die Menschen nach Ansicht der Erlanger Experten nicht vorschnell in Sicherheit wiegen. „Ein Impfstoff wird uns nicht erlauben, alle Hygienemaßnahmen schlagartig über Bord zu werfen“, betont Prof. Bogdan. „Wir werden zunächst nur einen Teil der Gesellschaft durch eine Impfung schützen können und müssen dann sehen, wie gut es mit der Produktion und Verteilung der Impfstoffe und mit der Durchführung der Impfungen vorangeht.“

  • „Persönlich hoffe ich dennoch, dass es uns als Gesellschaft gelingt, innerhalb von 90 Tagen nach Zulassung 90 Prozent der Hochrisikogruppen mit einem Impfstoff zu schützen, der mindestens eine Wirksamkeit von 90 Prozent aufweist. 

Für mich sind das die 90-90-90-Ziele der COVID-19-Impfung“, so Prof. Überla. 

„Damit könnten wir einen großen Teil der COVID-19-Todesfälle vermeiden und das Risiko der Überlastung des Gesundheitssystems bannen. Wenn wir das erreichen, kann eine Neubewertung der Kontaktreduktionsmaßnahmen erfolgen, die natürlich auch die vielen negativen Folgen für jeden Einzelnen, die Wirtschaft und die Gesellschaft berücksichtigt.“

Nebenwirkungen umfassend dokumentieren – „Langzeitfolgen sind sehr selten“

Das Gute: Die Phase-III-Studien für den Corona-Impfstoff sind deutlich größer angelegt als bei vielen früher zugelassenen Impfstoffen. „Wir sprechen schon jetzt von über 43.000 Personen, die einen der sogenannten COVID-19-mRNA-Impfstoffe im Rahmen einer Phase-III-Studie erhalten haben. 

Im Rahmen der laufenden Phase-III-Studie zu einem der Adenovirus-basierten COVID-19-Impfstoffe ist der Einschluss von bis zu 60.000 Probanden vorgesehen. 

Bei so großen Gruppen können wir auch seltene Nebenwirkungen erkennen, die zum Beispiel bei weniger als einem von 1.000 Geimpften auftreten. 

Dabei ist immer auch zu prüfen, ob Nebenwirkungen kausal auf die Impfung zurückzuführen sind oder ob sie einfach zufällig mit einer Impfung zusammentrafen. 

Deshalb muss es eine langfristige gründliche Dokumentation von unerwünschten Ereignissen geben, die möglicherweise mit der Impfung in Verbindung stehen“, erklärt Prof. Bogdan.

 „Es geht letztlich immer um eine Nutzen-Risiko-Abwägung. Sehr seltene Nebenwirkungen werden wir erst beobachten können, wenn der Impfstoff längerfristig genutzt wird und wenn wir Anwendungsstudien machen können. Langzeitfolgen sind aber sehr selten. Die meisten unerwünschten Ereignisse treten schon zwei, drei Wochen nach einer Impfung auf“, ergänzt Prof. Überla.

Prof. Dr. Klaus Überla ist Direktor des Virologischen Instituts – Klinische und Molekulare Virologie des Uni-Klinikums Erlangen und seit 2017 STIKO-Mitglied. Bild: Franzsika Männel/Uni-Klinikum Erlangen

Prof. Dr. Klaus Überla ist Direktor des Virologischen Instituts – Klinische und Molekulare Virologie des Uni-Klinikums Erlangen und seit 2017 STIKO-Mitglied. Bild: Franzsika Männel/Uni-Klinikum Erlangen Franzsika Männel/Uni-Klinikum Erlangen


STIKO: strenge Regularien und Unabhängigkeit


Alle STIKO-Mitglieder arbeiten komplett ehrenamtlich als unabhängige Experten. Für die Aufnahme in die Kommission gelten strenge Befangenheitsregeln. Bei STIKO-Mitgliedern dürfen keine Interessenkonflikte in Bezug auf eine Impfstoffentwicklung bestehen – etwa, weil jemand ein Pharmaunternehmen berät, entsprechende Aktien besitzt oder an einer Universität Industrieforschung betreibt. Alles muss offengelegt werden. „Wenn es da irgendeinen Anschein der Befangenheit gibt, wird man für Jahre für STIKO-Abstimmungen über Impfstoffe des entsprechenden Unternehmens gesperrt“, betont Klaus Überla. „Als Mitglieder der STIKO sind wir nur unserem Gewissen und der unparteiischen Erfüllung unserer Aufgaben verpflichtet.“

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Dr. Sabine Fodi: Die körperliche Aktivität im Alltag für das Wohlbefinden - Verlängerung des CoVid-Lockdowns

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Auch Alltagsaktivitäten steigern das Wohlbefinden

Körperliche Aktivität macht glücklich und ist wichtig, um auch psychisch gesund zu bleiben. 

Forscherinnen und Forscher des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim untersuchten, welche Hirnregionen dabei eine zentrale Rolle spielen. 

  • Die Ergebnisse zeigen, dass schon Alltagsaktivitäten wie Treppensteigen einen deutlichen Nutzen für das Wohlbefinden haben, insbesondere auch bei Menschen, die anfällig für psychiatrische Erkrankungen sind. 

Die aktuelle Studie ist in der Zeitschrift Science Advances erschienen (DOI: 10.1126/sciadv.aaz8934). 

Selbst Alltagsaktivitäten wie Treppensteigen können sich positiv auf das seelische Wohlbefinden auswirken. (Foto: Markus Breig, KIT)
Selbst Alltagsaktivitäten wie Treppensteigen können sich positiv auf das seelische Wohlbefinden auswirken. (Foto: Markus Breig, KIT) Markus Breig, KIT

Körperliche Aktivität macht glücklich und ist wichtig, um auch psychisch gesund zu bleiben. Forscherinnen und Forscher des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim untersuchten, welche Hirnregionen dabei eine zentrale Rolle spielen. 

Die Ergebnisse zeigen, dass schon Alltagsaktivitäten wie Treppensteigen einen deutlichen Nutzen für das Wohlbefinden haben, insbesondere auch bei Menschen, die anfällig für psychiatrische Erkrankungen sind. Die aktuelle Studie ist in der Zeitschrift Science Advances erschienen (DOI: 10.1126/sciadv.aaz8934).

Bewegung verbessert das körperliche Wohlbefinden und die geistige Gesundheit erheblich. 

Wie sich schon alltägliche Aktivitäten wie Treppensteigen, Spazierengehen oder Zur-Straßenbahn-Laufen auf die eigene Befindlichkeit auswirken, war bisher wenig untersucht worden. Unklar ist bis jetzt insbesondere, welche Gehirnstrukturen daran beteiligt sind. Ein Forschungsteam am Zentralinstitut für Bewegung verbessert das körperliche Wohlbefinden und die geistige Gesundheit erheblich. Wie sich schon alltägliche Aktivitäten wie Treppensteigen, Spazierengehen oder Zur-Straßenbahn-Laufen auf die eigene Befindlichkeit auswirken, war bisher wenig untersucht worden. Unklar ist bis jetzt insbesondere, welche Gehirnstrukturen daran beteiligt sind. Ein Forschungsteam am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim, am Institut für Sport und Sportwissenschaft (IfSS) des KIT und am Geoinformatischen Institut der Universität Heidelberg fokussierte in seiner Studie Alltagsaktivitäten, die den größten Anteil unserer täglichen Bewegung ausmachen. 

„Schon das alltägliche Treppensteigen kann helfen, sich wach und energiegeladen zu fühlen und damit das Wohlbefinden zu steigern“, erläutern die beiden Erstautoren der Studie, Dr. Markus Reichert, der am ZI in Mannheim und am KIT forscht, und Dr. Urs Braun, Leiter der Arbeitsgruppe Komplexe Systeme in der Psychiatrie am ZI.

Besondere Relevanz haben die Forschungsergebnisse gerade in der derzeitigen Situation mit Corona-Beschränkungen und dem bevorstehenden Winter. „Aktuell leiden wir unter starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens und unserer sozialen Kontakte, was sich auf unser Wohlbefinden niederschlagen kann“, so Professorin Heike Tost, Leiterin der Arbeitsgruppe Systemische Neurowissenschaften in der Psychiatrie am ZI und eine der zentralen Autorinnen der Studie, „da kann es helfen, öfter mal Treppen zu steigen, um sich besser zu fühlen.“

Alltagsaktivitäten steigern „Wachheit“ und „Energiegeladenheit“

„Die Untersuchungen wurden durch eine neuartige Kombination verschiedener Forschungsmethoden im Alltag und im Labor möglich“, so Professor Ulrich Ebner-Priemer, Leiter der Arbeitsgruppe mHealth Methoden in der Psychiatrie am ZI Mannheim sowie stellvertretender Leiter des IfSS und Leiter des Mental mHealth Lab am KIT. Eingesetzt wurden Alltagserhebungsverfahren (sogenannte Ambulante Assessments) mit Bewegungssensoren und Smartphone-Abfragen zum Wohlbefinden, die anhand von Geolokalisationsdaten ausgelöst wurden, sobald sich die Studienteilnehmer bewegten.

Mit diesen Alltagserhebungsverfahren wurde bei 67 Personen der Einfluss der Alltagsaktivität auf die Wachheit und Energiegeladenheit über sieben Tage hinweg erfasst. Dabei zeigte sich, dass sie sich direkt nach alltäglicher Aktivität wacher und energiegeladener fühlten. Wachheit und Energiegeladenheit wiederum waren nachweislich wichtige Komponenten des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Gehirnareale für Alltagsbewegung und Wohlbefinden identifiziert

Kombiniert wurden diese Analysen bei einer weiteren Gruppe von 83 Personen mit Magnetresonanztomografie am ZI. Dabei wurde das Volumen der grauen Hirnsubstanz vermessen, um herauszufinden, welche Areale im Gehirn für diese Alltagsprozesse eine Rolle spielen. Wichtig für das Zusammenspiel von Alltagsbewegung und affektivem Wohlbefinden ist ein Bereich der Großhirnrinde, der subgenuale Anteil des Anterior Cingulären Cortex. Diese Hinrnregion spielt eine zentrale Rolle bei der Regulation von Emotionen und der Widerstandsfähigkeit gegenüber psychiatrischen Erkrankungen. Von den Autorinnen und Autoren der Studie wurde diese Hirnregion nun als ein entscheidendes neuronales Korrelat identifiziert, das den Zusammenhang von körperlicher Aktivität und subjektiver Energiegeladenheit vermittelt. „Personen, die ein geringeres Volumen an grauer Hirnsubstanz in dieser Region aufwiesen und ein erhöhtes Risiko haben, an psychiatrischen Erkrankungen zu leiden, fühlten sich einerseits weniger energiegeladen, wenn sie körperlich inaktiv waren“, beschreibt Heike Tost die Ergebnisse, „aber andererseits nach alltäglicher Bewegung deutlich energiegeladener als Personen mit größerem Hirnvolumen.“

Spezifischer Nutzen von körperlicher Aktivität im Alltag

Professor Andreas Meyer-Lindenberg, Vorstandsvorsitzender des ZI und Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, schlussfolgert, dass „die Ergebnisse damit auf einen spezifischen Nutzen von körperlicher Aktivität im Alltag für das Wohlbefinden hinweisen, insbesondere bei Menschen, die anfällig für psychiatrische Erkrankungen sind.“ Zukünftig könnten die in der Studie gewonnen Ergebnisse im Alltag dazu führen, dass eine auf dem Smartphone installierte App bei sinkender Energie die Nutzer zu Bewegung stimulieren soll, um das Wohlbefinden zu steigern. „Langfristig ist in Studien zu klären, ob sich durch Alltagsbewegung kausal das Wohlbefinden und das Hirnvolumen verändern lassen und inwieweit diese Ergebnisse helfen könnten, psychiatrische Erkrankungen zu vermeiden und zu therapieren,“ so Urs Braun.

Originalpublikation:

Markus Reichert, Urs Braun, Gabriela Gan, Iris Reinhard, Marco Giurgiu, Ren Ma, Zhenxiang Zang, Oliver Hennig, Elena Koch, Lena Wieland, Janina Schweiger, Dragos Inta, Andreas Hoell, Ceren Akdeniz, Alexander Zipf, Ulrich Ebner-Priemer, Heike Tost and Andreas Meyer-Lindenberg: A neural mechanism for affective well-being: Subgenual cingulate cortex mediates real-life effects of nonexercise activity on energy. Science Advances, 2020. DOI: 10.1126/sciadv.aaz8934

Weitere Materialien:

Zur Publikation in Science Advances: https://advances.sciencemag.org/content/6/45/eaaz8934

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Prof. Petra Bacher: Prof. Alexander Scheffold: Immunologisches Alter - Biologisches Alter / nativen T-Zellen vs. Gedächtniszellen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: COVID-19: Kontakt mit Erkältungsviren bietet offenbar keinen Schutz

Das Immungedächtnis könnte hingegen eher zu schweren Krankheitsverläufen beitragen, wie ein Kieler Forschungsteam zeigt. Publikation in Immunity.

COVID-19 kann sehr unterschiedlich verlaufen, von symptomfrei bis lebensbedrohlich, vor allem bei älteren Erkrankten kommt es häufiger zu schweren Verläufen. 

 Bei COVID-19-Erkrankte mit einem milden Verlauf fand das Forschungsteam vor allem T-Zellen, die das Virus sehr gut erkennen, während die T-Zellen bei Erkrankten mit schweren Verläufen SARS-CoV-2 nur schlecht erkennen.

 Bei COVID-19-Erkrankte mit einem milden Verlauf fand das Forschungsteam vor allem T-Zellen, die das Virus sehr gut erkennen, während die T-Zellen bei Erkrankten mit schweren Verläufen SARS-CoV-2 nur schlecht erkennen. Immunity Cell Press

Die Gründe dafür sind unklar. 

  • Viele Menschen hatten bereits vor dem Auftreten des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 Kontakt zu anderen Coronaviren, etwa als Auslöser von Erkältungskrankheiten. 

Eine Hypothese war daher, dass diese früheren Kontakte zu einem besseren Immunschutz auch vor einer SARS-CoV-2-Infektion beitragen könnten. 

Dem sind Mitglieder des Exzellenzclusters „Precision Medicine in Chronic Inflammation“ (PMI) aus Kiel nachgegangen. 

  • Sie konnten zeigen, dass Menschen, die noch keine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, tatsächlich bestimmte Immunzellen, sogenannte T-Gedächtniszellen aufweisen, die auch SARS-CoV-2 als Fremdkörper erkennen können.  
  • Allerdings sind diese „prä-existierenden“ T-Gedächtniszellen offenbar nicht besonders gut in der Lage, eine SARS-CoV-2-Infektion zu erkennen und für deren Bekämpfung zu sorgen, da sie das Virus nur schwach binden. 

Stattdessen könnten diese Gedächtniszellen sogar eher zu einem schweren Krankheitsverlauf beitragen. 

Diese Ergebnisse hat das Forschungsteam um Professorin Petra Bacher und Professor Alexander Scheffold vom Institut für Immunologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Kiel, mit Kolleginnen und Kollegen der Universitätskliniken Köln und Frankfurt vor kurzem im renommierten Fachjournal Immunity veröffentlicht.

Im Laufe des Lebens kommt das Immunsystem eines Menschen mit zahlreichen Fremdstoffen, wie etwa Krankheitserregern in Kontakt. Wenn es auf einen bisher unbekannten Erreger trifft, werden sogenannten naive T-Zellen aktiviert, die nach einer mehrtägigen Lernphase die Immunreaktion gegen den neuen Erreger vorantreiben. Dieses „Wissen“ des Immunsystems über den konkreten Krankheitserreger wird nach der akuten Immunreaktion in Form von T-Gedächtniszellen im Körper gespeichert. Kommt das Immunsystem dann wieder mit dem gleichen Erreger in Kontakt, werden diese Gedächtniszellen aktiviert und können schneller und wirkungsvoller den Erreger bekämpfen, als naive Zellen. Auch auf ähnliche Erreger, zum Beispiel verschiedene Stämme von Coronaviren, können diese Gedächtniszellen in einer sogenannten Kreuzreaktion reagieren und auch diese schneller bekämpfen.

„Vorangegangene Arbeiten hatten bereits gezeigt, dass Menschen, die bisher keinen Kontakt zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hatten, trotzdem T-Gedächtniszellen haben, die SARS-CoV-2 als Erreger erkennen können. Aber es war nicht klar, woher diese kommen und vor allem welchen Einfluss sie auf die SARS-CoV-2-Abwehr haben. Eine Hypothese war, dass sie aus Kontakten zu gewöhnlichen Erkältungs-Coronaviren stammen, und gegen Sars-CoV-2 kreuzreagieren. Unser Fokus lag daher auf diesen bereits vorhandenen Gedächtniszellen. Wir wollten untersuchen, ob diese wirklich zu einem besseren Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion führen“, erklärt Professor Alexander Scheffold, Direktor des Instituts für Immunologie der CAU und des UKSH, Campus Kiel, und Mitglied im Exzellenzcluster PMI.

SARS-CoV-2-Gedächtniszellen entstehen nicht nur durch Erkältungen

Dazu haben sie aus dem Blut von Spenderinnen und Spendern, die bisher keinen Kontakt zu SARS-CoV-2 hatten, die Immunzellen untersucht. Sie konnten zeigen, dass Menschen ohne bisherigen Kontakt zu dem Virus, tatsächlich diese Gedächtniszellen besitzen, die auch SARS-CoV-2 als einen Fremdkörper erkennen. „Allerdings haben jüngere Menschen, die häufiger an gewöhnlichen Erkältungen erkranken, entgegen der Erwartung keine größere Anzahl dieser Zellen. Außerdem reagiert nur ein kleiner Teil dieser Zellen auch mit den Corona-Erkältungsviren. 

  • Die Gedächtniszellen haben also offenbar wenig mit früheren Kontakten zu Corona-Erkältungsviren zu tun“, sagt Scheffold. 

„Es scheint eher so zu sein, dass im Laufe des Lebens das Repertoire an Gedächtniszellen gegen viele verschiedene Krankheitserreger wächst und dadurch auch die Wahrscheinlichkeit, dass darunter auch welche sind, die SARS-CoV-2 zufällig erkennen

Dieses Gedächtniszell-Repertoire, das sich mit jeder Infektion vergrößert, kann man daher auch als „immunologisches Alter“ bezeichnen, das auch tatsächlich mit dem biologischen Alter zunimmt“, so Scheffold weiter.

Doch obwohl diese Gedächtniszellen in jedem vorhanden sind, sind sie offensichtlich nicht an der Abwehr einer SARS-CoV-2-Infektion beteiligt. 

Das liegt vermutlich an ihrer Qualität: 

„Diese T-Gedächtniszellen erkennen zwar SARS-CoV-2-Viren, allerdings machen sie das nicht besonders gut. Dadurch sind sie wahrscheinlich nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass das Virus erfolgreich bekämpft wird“, erklärt die Erstautorin Professorin Petra Bacher, Schleswig-Holstein Excellence-Chair Nachwuchsgruppenleiterin „Intestinale Immunregulation“ vom Institut für Immunologie an der CAU. Denn tatsächlich fand das Forschungsteam in COVID-19-Erkrankten mit mildem Verlauf vor allem T-Zellen, die das Virus sehr gut erkennen. 

„Hier könnte eine Immunreaktion ausgehend von naiven T-Zellen zugrunde liegen, das heißt, die T-Zellen, die hier die Immunreaktion gegen das Virus unterstützen, könnten aus naiven T-Zellen und nicht aus Gedächtniszellen entstanden sein, erklärt Bacher.

Immunologisches Alter möglicherweise ein Risikofaktor für schweren Verlauf

Besonders interessant für die Forschenden war, dass bei Patientinnen und Patienten mit einem schweren Krankheitsverlauf die T-Zellen SARS-CoV-2 ähnlich schlecht erkennen, wie die „prä-existierenden“ T-Gedächtniszellen.

 „Das könnte darauf hindeuten, dass diese Immunzellen bei den schweren COVID-Fällen von den schlecht bindenden prä-existierenden T-Gedächtniszellen abstammen“, sagt Bacher.

 „Dies könnte eine einfache Erklärung dafür liefern, warum ältere Menschen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.  

ie haben vielfach auch ein höheres immunologisches Alter und damit auch eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass das Immunsystem auf diese „inkompetenten“ prä-existierenden Gedächtniszellen zurückgreift“, so Bacher weiter.

  • „Unsere Arbeit zeigt, dass zurückliegende Erkältungen mit Coronaviren keinen effizienten Immunschutz vor SARS-CoV-2 bieten. 
  • Darüber hinaus liefert sie wichtige Hinweise darauf, dass das immunologische Alter möglicherweise einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf begünstigen könnte. 

Weitere Untersuchungen sind nun nötig, um einen direkten Zusammenhang von immunologischem Alter und schwerem COVID-19 zu überprüfen, und den Einfluss von prä-existierenden Gedächtniszellen auf die Immunreaktion gegen SARS-CoV-2 genauer zu analysieren“, sagt Scheffold.

CAVE-Untersucher-Fazit:
 Bei COVID-19-Erkrankte mit einem milden Verlauf fand das Forschungsteam vor allem T-Zellen, die das Virus sehr gut erkennen, während die T-Zellen bei Erkrankten mit schweren Verläufen SARS-CoV-2 nur schlecht erkennen, genau wie die prä-existenten Gedächtniszellen der Individuen, die bisher keinen Kontakt zum neuartigen Coronavirus hatten.

Erstautorin der Studie: Prof. Petra Bacher, Schleswig-Holstein Excellence-Chair Nachwuchsgruppenleiterin am Institut für Immunologie und Institut für klinische Molekularbiologie, CAU und UKSH, und Mitglied im Exzellenzcluster „Precision Medicine in Chronic Inflammation“(PMI).

Seniorautor der Studie: Prof. Alexander Scheffold, Direktor des Instituts für Immunologie, CAU und UKSH, und Vorstandsmitglied im Exzellenzcluster „Precision Medicine in Chronic Inflammation“(PMI).
Der Exzellenzcluster „Präzisionsmedizin für chronische Entzündungserkrankungen/Precision Medicine in Chronic Inflammation“ (PMI) wird von 2019 bis 2025 durch die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder gefördert (ExStra). Er folgt auf den Cluster Entzündungsforschung „Inflammation at Interfaces“, der bereits in zwei Förderperioden der Exzellenzinitiative (2007-2018) erfolgreich war. An dem neuen Verbund sind rund 300 Mitglieder in acht Trägereinrichtungen an vier Standorten beteiligt: Kiel (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Muthesius Kunsthochschule, Institut für Weltwirtschaft und Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik), Lübeck (Universität zu Lübeck, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein), Plön (Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie) und Borstel (Forschungszentrum Borstel - Leibniz Lungenzentrum).

Ziel ist es, die vielfältigen Forschungsansätze zu chronisch entzündlichen Erkrankungen von Barriereorganen in ihrer Interdisziplinarität verstärkt in die Krankenversorgung zu übertragen und die Erfüllung bisher unbefriedigter Bedürfnisse von Erkrankten voranzutreiben. Drei Punkte sind im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Behandlung wichtig und stehen daher im Zentrum der Forschung von PMI: die Früherkennung von chronisch entzündlichen Krankheiten, die Vorhersage von Krankheitsverlauf und Komplikationen und die Vorhersage des individuellen Therapieansprechens.

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Originalpublikation:

Bacher et al.: Low avidity CD4+ T cell responses to SARS-CoV-2 in unexposed individuals and humans with severe COVID-19. Immunity (2020). DOI: https://doi.org/10.1016/j.immuni.2020.11.016

 

Professor Dr. Rainer Blasczyk: Die Immuntherapie mit Rekonvaleszentenplasma

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: MHH startet COVID-19-Therapiestudie mit Blutplasma von Genesenen

Noch gibt es kein wirklich vielversprechendes Medikament gegen COVID-19. 

Eine Option ist die Behandlung mit Blutplasma von Menschen, die diese Erkrankung bereits überstanden haben. 

Im Blutserum enthaltene Antikörper gegen das Virus könnten die Immunabwehr von Infizierten im Kampf gegen SARS-CoV-2 unterstützen. 

Jetzt soll eine neue klinische Studie klären, wie gut diese passive Immunisierung tatsächlich funktioniert. 

Unter der Leitung von Professor Dr. Rainer Blasczyk, Leiter des Instituts für Transfusionsmedizin und Transplant Engineering der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), untersuchen Forscherinnen und Forscher aus der MHH, den Kliniken in Dortmund, Krefeld, Magdeburg und Essen sowie dem Siloah-Krankenhaus Hannover, ob die therapeutische Übertragung von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 schwere Verläufe der COVID-19-Erkrankung verhindern kann.  

Die multizentrische Studie mit dem Titel COMET startete  an der MHH und wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit rund 3,34 Millionen Euro gefördert.

 Professor Dr. Rainer Blasczyk im Kühlraum des Instituts für Transfusionsmedizin und Transplantat Engineering mit tiefgefrorenem Blutplasma.

Professor Dr. Rainer Blasczyk im Kühlraum des Instituts für Transfusionsmedizin und Transplantat Engineering mit tiefgefrorenem Blutplasma.Copyright: Karin Kaiser / MHH.


Schwere Krankheitsverläufe verhindern

Rekonvaleszentenplasma wird in Kliniken zwar bereits gegen COVID-19 eingesetzt – wegen der besonderen Lage in Zeiten der Pandemie ist eine Ausnahme im Arzneimittelgesetz vorgesehen. 

Gleichwohl fehlt bislang ein Wirksamkeitsnachweis für diese Therapieform. Den sollen nun klinische Studien erbringen. Zwei davon laufen bereits, untersuchen aber die Plasmagabe bei schwer Erkrankten. An der COMET-Studie nehmen dagegen 340 COVID-19-Patientinnen und -Patienten im Alter zwischen 18 und 75 Jahren teil, die einen eher milden Krankheitsverlauf haben: sie müssen zwar in einem Krankenhaus behandelt, aber noch nicht beatmet werden. 

Die passive Immunisierung durch die gespendeten, erregerspezifischen Antikörper könnte so verhindern, dass leichtere COVID-19-Betroffene im Verlauf ihres Klinikaufenthaltes doch noch auf die Intensivstation verlegt werden müssen. 

„Wir gehen davon aus, dass die adoptive Immuntherapie am besten wirkt, je früher wir sie einsetzen“, sagt Professor Blasczyk. 

  • Der Transfusionsmediziner ist daher überzeugt, dass eine prophylaktische Behandlung — etwa für nicht-infizierte Risikopatienten — die Erkrankung sogar gänzlich verhindern könnte.


Spenderplasma wird genau geprüft

Die Studienteilnehmenden werden in zwei Gruppen unterteilt. Die eine erhält an zwei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils 250 Milliliter Spenderplasma, die andere als Vergleichsgruppe nicht. Damit sichergestellt ist, dass sich in den Plasmen einerseits genügend Anti-SARS-CoV-2-aktive Antikörper und andererseits keine eventuell gesundheitsschädlichen Substanzen befinden, wird das Spenderplasma zuvor in den Laboren am MHH-Institut für Virologie und im TWINCORE getestet. „Plasma hat zwei Vorteile: Es ist sicher und steht innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung“, betont Professor Blasczyk. Die COMET-Studie läuft bis Ende kommenden Jahres. Der Transfusionsmediziner hofft jedoch, deutlich früher Ergebnisse vorlegen zu können.

Stichwort Rekonvaleszentenplasma:

Die Immuntherapie mit Rekonvaleszentenplasma ist nicht neu. 

Sie wurde schon während der Influenza-Pandemie 1918, der „Spanischen Grippe“, eingesetzt, außerdem während der Epidemien 2002 und 2009 mit SARS- und MERS-Coronaviren. 

Für die COMET-Studie werden Spenderinnen und Spender mit besonders hohen Antikörpermengen im Blutplasma gesucht. 

Weil das nur auf etwa acht Prozent der Rekonvaleszenten zutrifft und die Antikörperkonzentration nach überstandener Erkrankung sinkt, müssen ständig neue Spender gefunden werden. 

Für Plasmaspenden können sich COVID-19-Genesene an das Institut für Transfusionsmedizin und Transplant Engineering wenden unter RKP-Spende@mh-hannover.de

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Professor Dr. Rainer Blasczyk

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Informationen zur COMET-Studie finden Sie unter https://www.mhh.de/itt/comet-studie

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Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl: TRIAGE Grundsatz ‚Ultra posse nemo tenetur‘ und ‚impossibilium nulla est obligigatio‘

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Triage und COVID-19: Handeln bei dilemmatischer Entscheidung

Triagieren, also bei knappen Ressourcen entscheiden, wer im Fall vieler Hilfsbedürftiger zuerst versorgt wird, muss medizinisches Personal normalerweise in Katastrophenfällen oder Kriegen. 

Die Corona-Pandemie hat die Triage-Frage erneut aufgeworfen. 

An der Universität Augsburg haben Juristen und eine Moraltheologin Stellungnahmen vorgelegt wie eine solche Dilemmasituation in der aktuellen Pandemie behandelt werden kann. 

Im Gegensatz zum Deutschen Ethikrat fordern beide Disziplinen vom Gesetzgeber eine Regelung der Triage-Entscheidung.

Nach mehreren Monaten der Pandemie sind die Infektionszahlen auf einem neuen Höhepunkt. 

Die sogenannte zweite Welle ist da und könnte wie die erste die Frage aufwerfen, ob es genügend Beatmungsgeräte, Intensivbetten, Pflegepersonal, Medikamente oder andere Rettungs- bzw. Hilfsmittel gibt. 

  • Nach welchen Kriterien medizinisches Personal in Knappheitssituationen entscheidet wie Hilfsmittel auf Patienten und Patientinnen verteilt werden, ist auch eine ethische wie eine juristische Frage. 

An der Universität Augsburg haben Rechtwissenschaftler und eine Moraltheologin Einschätzungen vorgelegt, die das Dilemma um die sogenannte Triage beleuchten und den Gesetzgeber in die Pflicht nehmen.

Kerstin Schlögl-Flierl, Professorin für Moraltheologie, und der Professor für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie Josef Franz Lindner widmen sich der ethischen und rechtlichen Dimension des Themas im zweiten Essay des Zentrums für Interdisziplinäre Gesundheitsforschung, ZIG. Der Aufsatz „Rechtmäßiges Handeln in der dilemmatischen Triage-Entscheidungssituation“ des Augsburger Professors für Straf- und Medizinrecht Michael Kubiciel erschien in der Zeitschrift für Medizinstrafrecht.

Erfolgsaussicht und Bedürftigkeit


„In der Moraltheologie wie im Recht gilt der Grundsatz ‚Ultra posse nemo tenetur‘: 

Man kann in manchen Situationen nicht mehr als das Menschenmögliche leisten“, erklärt Schlögl-Flierl. Dieses Menschenmögliche indes kann die Entscheider in dilemmatische, ja traumatisierende Situationen führen, sollte eine Triage nötig werden, denn grundsätzlich hat jeder Patient, jede Patientin das Recht auf Gleichbehandlung. „Jede Entscheidung über die Verteilung der Ressourcen – ebenso wie eine Nicht-Entscheidung – führt unweigerlich zum Verlust von Menschenleben“, sagt Kubiciel. Eine Triage verletzt vor allem den medizinethischen Standard der Gerechtigkeit. „Sie kann nur Ultima Ratio sein“, so die Moraltheologin Schlögl-Flierl.

Wie aber sollen Ärzte und Ärztinnen entscheiden im Triage-Fall, an welchen Kriterien sich orientieren? 

Alter, Herkunft, Systemrelevanz, gesellschaftlicher Status oder Behinderung sind als Kriterien unethisch. 

Im Triagefall wird darum neben der individuellen Erfolgsaussicht der Patientinnen und Patienten ihre medizinische Bedürftigkeit wichtig. „Es braucht aus ethischer Sicht eine auf den Patienten abgestellte Entscheidung in Kombination von Bedürftigkeit und Prognose“, schreiben Schlögl-Flierl und Lindner.
Scores, die medizinischem Personal helfen, mit diesen beiden Kriterien die Patienten und Patientinnen zu triagieren, haben die medizinischen Fachgesellschaften vorgelegt. Deren klinisch-ethische Empfehlungen bzw. ihre Entscheidungskriterien und Abläufe schätzen Juristen, auch Michael Kubiciel und seine Co-Autoren, grundsätzlich valide ein. Rechtssicherheit jedoch geben sie nicht.

Gesetzlich nicht geregelt

Eine konkrete Handlungsanleitung für medizinisches Personal wie knappe Rettungsmittel zu verteilen wären, fehlt jedoch in der deutschen Gesetzgebung. 

Weder das Infektionsschutz- noch das Katastrophenrecht halten entsprechende Regelungen bereit. 

Ärzte und Ärztinnen müssen diese Entscheidung mit Fachkollegen, ihren Krankenhäusern und ihrem Gewissen treffen. „Damit“, so Rechtswissenschaftler Kubiciel „tragen Ärztinnen und Ärzte die volle moralische Verantwortung und zudem erhebliche Rechtsrisiken.“

  • Interessanterweise existiert für Spenderorgane eine ähnliche Ausgangslage: mangelnde Ressourcen bei vielen Bedürftigen. 
  • Hier gibt es mit dem Transplantationsgesetz jedoch eine gesetzliche Regelung. 
  • Für Rettungsmittel gelten die allgemeinen straf- und medizinrechtlichen Regelungen.


Nach dem Strafrecht wäre ein Unterlassen ärztlicher Hilfe grundsätzlich strafbar. 

„Der allgemeine Grundsatz ‚impossibilium nulla est obligigatio‘ – keine Pflicht bei tatsächlicher Unmöglichkeit – gilt auch im Medizin- und Strafrecht. 

  • Kann ein beatmunsbedürftiger Patient mangels eines Beatmungsplatzes und mangels tatsächlicher Verlegungsoptionen nicht behandelt werden, entfällt die Strafbarkeit nach §§ 212 und 13 des Strafgesetzbuches“, erklärt Medizinrechtler Lindner.


Rechtssicherheit nötig

Schon im Frühsommer hatte sich der Deutsche Ethikrat mit einer Ad-hoc-Stellungnahme zum Thema Triage geäußert. Das Gremium riet dem Gesetzgeber von einer gesetzlichen Regelung ab und verwies die Ärzte auf ihre Gewissensentscheidung. Schlögl-Flierl und Lindner schreiben: „Der deutliche Rekurs des Ethikrates auf das Gewissen muss aus moralischer Sicht hinterfragt werden. Das Gewissen nimmt hier schon fast eine Platzhalterfunktion für die fehlende Entscheidung (oder auch Entscheidungskraft bzw. -willen) des Gesetzgebers ein.“

Normative Handlungsorientierung und Rechtssicherheit seien das Mindeste, was Mediziner in dieser Situation verlangen können, erklärt Michael Kubiciel. 

„Ihnen die ‚Primärverantwortung‘ für die Auflösung von Konfliktlagen zuzuschreiben und sie auf eine individuelle ‚Gewissensentscheidung‘ zu verweisen, hieße, sie in dieser moralischen Grenzsituation allein zu lassen und sie zudem mit erheblichen rechtlichen Risiken zu belasten.“

  • Wichtig ist Jurist Kubiciel noch dieser Aspekt: 
  • „Werden Patienten trotz einer bestehenden medizinischen Indikation von vornherein nicht intensivmedizinisch behandelt, weil andere Patienten mit einer gleichen oder besseren klinischen Erfolgsaussicht versorgt werden, handeln Ärzte und Ärztinnen rechtmäßig. 
  • Sie handeln nicht lediglich entschuldigt.“


Ethisches und rechtliches Postulat, schreiben Schlögl-Flierl und Lindner, sei es jedoch vor allem, dafür zu sorgen, dass eine Triage-Situation gar nicht erst eintrete.

Das Zentrum für Interdisziplinäre Gesundheitsforschung

… wurde 2014 als zentrale Einrichtung an der Universität Augsburg gegründet. Derzeit vereint das ZIG rund 65 Forscherinnen und Forscher aus allen acht Fakultäten der Universität Augsburg, sieben Einrichtungen der Universität sowie assoziierte Mitglieder aus der Region Augsburg. Gemeinsam mit Kooperationspartnern außerhalb der Universität arbeiten die Forscherinnen und Forscher an zentralen Fragen zu Gesundheit und Krankheit, zur Medizin und zum Gesundheitssystem. Unterstützt und begleitet wird der Auf- und Ausbau des Forschungszentrums durch einen hochkarätig besetzten Beirat aus Politik und Gesellschaft.

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Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl
Lehrstuhlinhaberin Moraltheologie
Telefon: 0821 598 -2636; E-Mail: kerstin.schloegl-flierl@kthf.uni-augsburg.de

Prof. Dr. Josef Franz Lindner
Lehrstuhl für Öffentl. Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie
Telefon: +49 (0)821 598-4970, E-Mail: josef.lindner@jura.uni-augsburg.de

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel
Lehrstuhlinhaber Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht
Telefon: +49 (0)821 598-4560; E-Mail: sekretariat.kubiciel@jura.uni-augsburg.de

Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
Deutschland
Bayern 

Corina Härning
Telefon: 0821/598-2098
E-Mail-Adresse: corina.haerning@presse.uni-augsburg.de


Originalpublikation:

https://www.medstra-online.de/ausgaben/die-aktuelle-ausgabe-3-2020

 

Dr. Daniel Radeloff: CAVE-Untersucher: Suizidrisiko von einzelnen Bevölkerungsgruppen https://www.suizidpraevention-berlin.de/

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Deutsche haben höheres Suizidrisiko als Migranten

Das Suizidrisiko in der Bevölkerung ist unterschiedlich verteilt: 

  • Männer suizidieren sich etwa dreimal häufiger als Frauen in westlichen Industriestaaten. 
  • Zugleich haben Deutsche im Vergleich zu hier lebenden Migranten ein deutlich höheres Risiko. 

Das fand eine aktuelle Studie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Leipziger Universitätsmedizin heraus. 

 Deutsche haben einer Studie der Leipziger Universitätsmedizin zufolge ein höheres Suizidrisiko als hier lebende Migranten.

 Deutsche haben einer Studie der Leipziger Universitätsmedizin zufolge ein höheres Suizidrisiko als hier lebende Migranten. Foto: Colourbox

Die Daten zeigen, dass das Suizidrisiko unter den größten Migrantengruppen in Deutschland von der Suizidrate des Herkunftslandes und dem aktuellen sozioökonomischen Status beeinflusst wird.  

Die Ergebnisse sind kürzlich im "Journal of Affective Disorders" erschienen.

Wer das Suizidrisiko von einzelnen Bevölkerungsgruppen kennt, kann sie mit passgenauen Präventionsangeboten unterstützen. 

Wissenschaftler um Dr. Daniel Radeloff, Gerald Brennecke und Dr. Franziska Stoeber von der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters des Universitätsklinikums Leipzig, analysierten dazu zusammen mit Forschern aus Frankfurt und Bielefeld das Suizidrisiko unter den größten europäischen Migrantengruppen in Deutschland. Dazu verglichen sie die Suizidraten im Zeitraum von 2000 bis 2017 von Deutschen und Migranten aus der Türkei, Italien, Polen, Griechenland, der Ukraine, der Russischen Föderation, Rumänien, der Niederlande und Spanien. Die Zahlen stammen von den Forschungsdatenzentren der statistischen Landesämter.

Im Untersuchungszeitraum nahmen sich rund 200.000 Menschen in Deutschland das Leben, davon entfielen rund 9.000 Suizide auf Migranten. Bezogen auf die Bevölkerungsanteile waren die Suizidraten unter Deutschen rund doppelt so hoch wie unter Ausländern. 

  • „Ein Erklärungsansatz für das geringere Suizidrisiko unter Ausländern ist der healthy-migrant-Effekt. 
  • Migration ist mit vielen Herausforderungen verbunden: Migranten sind mit Sprachbarrieren, einem erschwerten Zugang zum Bildungssystem, zu medizinischen oder therapeutischen Hilfen konfrontiert. 

Doch das scheint sich nicht auf das Suizidrisiko zu übertragen. 

Man geht davon aus, dass sich die psychisch und körperlich Gesunden eher der Aufgabe stellen, in ein neues Land zu gehen und dort einen Neustart zu wagen“, erklärt Radeloff den Unterschied. 

Das Suizidrisiko unterschied sich stark zwischen den einzelnen Migrantengruppen. 

So waren beispielsweise Migranten russischer Nationalität im Vergleich zu Griechen einem 3.7-fach erhöhten Suizidrisiko ausgesetzt. Weil die Suizidraten unter Migranten mit den Suizidraten der Herkunftsländer korrelierten, folgern die Wissenschaftler daraus, dass einzelne Risiko- und protektive Faktoren des Herkunftslandes auch nach der Migration wirksam bleiben. 

Innerhalb der Gesamtbevölkerung der Migranten war die altersbezogene Suizidrate am höchsten in der Gruppe der Heranwachsenden und nahm mit zunehmendem Alter kontinuierlich ab. 


Sozioökonomischer Status und Klima korrelieren mit Suizidrate


Neben Alter und Geschlecht haben die Forscher auch Klimadaten in ihre Auswertung mit einbezogen. Sie fanden eine starke Korrelation zwischen den Suizidraten und dem Klima des Herkunftslandes. Zwar wechselten die klimatischen Bedingungen für die meisten Migranten mit ihrer Einreise nach Deutschland, der Zusammenhang mit dem Klima des Herkunftslandes blieb aber bestehen. „Klimatische Bedingungen haben möglicherweise einen indirekten Einfluss auf das Suizidrisiko, indem sie genetische oder umweltbedingte Risiko- und Resilienzfaktoren langfristig beeinflussen. Letztere können auch nach der Einwanderung wirksam sein, obwohl die Klimazone während der Migration gewechselt wurde“, sagt Radeloff.

Eine weitere Korrelation ergab sich mit sozioökonomischen Faktoren. 

Eine Integration in das Berufsleben kann als protektiver Faktor gewertet werden. 

So waren zum Beispiel ein höheres Haushaltsnettoeinkommen oder auch eine höhere Wochenarbeitszeit mit niedrigeren Suizidraten assoziiert. 

Die Forscher interessierten sich auch für die Auswirkungen der Finanzkrise im Jahr 2008 auf die Suizidrate unter Migranten. 

  • Während in den stark betroffenen Ländern wie Griechenland, Italien oder Spanien die Suizidraten stiegen, hat sie unter den Migranten aus diesen Ländern in Deutschland abgenommen.


Originaltitel im "Journal of Affective Disorders":
“Suicide among immigrants in Germany”. DOI: 10.1016/j.jad.2020.05.038

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt
 




 
 
 
Über Google: Medizin am Abend Berlin 
idw - Informationsdienst Wissenschaft e. V.

Dr. Daniel Radeloff
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters
Telefon: +49 341 97-24011
E-Mail: Daniel.Radeloff@uniklinik-leipzig.de

Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte

https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0165032719325406

 
https://www.suizidpraevention.de/fileadmin/user_upload/Flyer/pdf-dateien/NASPRO-...

Prof. Carlos Schönfeldt-Lecuona + Prof. Maximilian Gahr: Harmlos ist der Konsum von Cannabis auf keinem Fall

 Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Drogen-Trip ins Krankenhaus - Ulmer Studie zeigt starke Zunahme von Cannabis-Psychosen

Seit 2011 hat sich am Universitätsklinikum Ulm die Zahl der Psychiatriepatienten mit Cannabis-Psychose vervielfacht. 

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III. 

  • Mögliche Ursache ist der hohe THC-Wert von hochpotenten Neuzüchtungen sowie von synthetischen Cannabis-Produkten. 
  • Ein weiterer Grund könnte die ab 2017 geltende gesetzliche Zulassung von medizinischem Cannabis sein, vermuten die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. 

Veröffentlicht wurden die Ergebnisse im Journal of Clinical Psychopharmacology. 

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachlink: Drogenanalytik Labor 

Prof. Carlos Schönfeldt-Lecuona (links) und Prof. Maximilian Gahr Prof. Carlos Schönfeldt-Lecuona (links) und Prof. Maximilian Gahr privat

Halluzinationen, Wahnvorstellungen, Zerfahrenheit und Verhaltensstörungen: 

Diese Symptome können bei einer Cannabis induzierten Psychose auftreten. 

„Für die Betroffenen ist diese Erfahrung schockierend, denn sie verlieren nicht nur den Bezug zur realen Welt, sondern auch ihr innerstes Selbst“, erklärt Professor Carlos Schönfeldt-Lecuona von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III am Universitätsklinikum Ulm. Der Wissenschaftler hat mit weiteren Ulmer Forscherinnen und Forscher in einer Studie untersucht, wie sich die Fallzahlen der Cannabis-Psychosen von 2011 bis 2019 entwickelt haben. 

Das Ergebnis: Es gibt einen massiven Anstieg. Und das obwohl im Untersuchungszeitraum weder für andere substanzinduzierte Psychosen noch für endogene Psychosen eine Zunahme zu verzeichnen war.

 Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben dafür in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III eine Einzelzentrum-Analyse durchgeführt und hierfür die Kranken- und Behandlungsdaten von Patientinnen und Patienten untersucht, die in der Klinik stationär behandelt wurden. Diese Gesamtzahlen schwanken im Untersuchungszeitraum zwischen 1414 (2011) und 1270 (2019) und belegen, dass die Zahl der psychiatrischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen insgesamt in dieser Zeit nicht größer geworden ist.

Während im Jahr 2011 nur 7 Patienten und Patientinnen wegen einer Cannabis-induzierten Psychose behandelt wurden, waren es fünf Jahre später bereits 24 und 2019 schließlich sogar 59. Die meisten Fälle betreffen junge Männer. Setzt man die Einzelfälle ins Verhältnis zu den Gesamtpatientenzahlen der in der psychiatrischen Klinik behandelten Menschen, wird der Anstieg noch deutlicher. So erhöhte sich die relative Häufigkeit des Auftretens von Cannabis-Psychosen von 0,5 Prozent (2011) auf 3,86 Prozent (2019). „Auch wenn die absoluten Häufigkeiten der Cannabis-Psychosen insgesamt eher gering erscheinen, zeigt sich hier bei den relativen Häufigkeiten fast eine Verachtfachung des Ausgangswerts“, erklärt Klinikkollege Professor Maximilian Gahr, der ebenfalls an der Studie beteiligt war.

Eine Ursache für den Anstieg der Patientenzahlen mit Cannabis-Psychosen sehen die Forschenden im teilweise deutlich erhöhten THC-Gehalt von genetisch veränderten Cannabis-Sorten beziehungsweise im hohen THC-Wert von synthetischem Cannabis, das immer leichter verfügbar ist.  

  • Tetrahydrocannabinol (THC) ist eine psychoaktive Substanz, die beim Kiffen von Cannabis für den Rausch verantwortlich ist
  • Der zweite Hauptwirkstoff ist Cannabidiol (CBD), dem eine entspannende bis angstlösende Wirkung nachgesagt wird, und der die Wirkung von THC möglicherweise sogar abschwächt. 

Während der THC-Wert in den letzten Jahren von ehemals rund drei Prozent auf heute über 16 Prozent angestiegen ist, enthalten viele hochgezüchteten Cannabissorten, die für den Freizeitkonsum angeboten werden, allerdings nur sehr wenig CBD. 

Mittlerweile ist bekannt, dass nicht nur ein hoher THC-Wert an sich, sondern insbesondere das Missverhältnis zwischen viel THC und wenig CBD ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Cannabis-Psychosen darstellt.

Ein weiterer Grund sieht das Ulmer Forschungsteam, zu dem auch Wissenschaftler der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie gehören, in der Änderung des rechtlichen Rahmens der Verschreibungspraxis. 

Denn Anfang März 2017 wurde per Gesetz eine Verordnung von Cannabinoiden auf Rezept unter gewissen Umständen ermöglicht. 

Dies hat möglicherweise zur Folge, dass die gefährlichen Nebenwirkungen vor allem von illegal erworbenen Cannabisprodukten unterschätzt werden.

Trotz ihres Potenzials als therapeutische Substanzen bei vielen Störungsbildern ist der Einsatz von Cannabinoiden mit einem nicht zu unterschätzenden gesundheitlichen Risiko verbunden.  

  • Dies gilt insbesondere für Personen mit einer psychischen Vorerkrankung. 

So sind eben immer mehr Cannabis-Psychosen zu beobachten. 

Andererseits kommt es auch verstärkt zu Abhängigkeiten und zu schädlichem Gebrauch“, erklärt Professor Schönfeldt-Lecuona. 

So lässt sich in der Studie zeigen, dass der Anstieg der Fälle ab 2017 noch einen Tick stärker ausfällt.

Eine derartige Entwicklung von Fallzahlen hat auch auf die psychiatrische Versorgung große Auswirkungen. 

Aufgrund des Zuschnitts der Studie können die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen allerdings noch nicht sagen, ob es sich um eine lokale Entwicklung oder um einen allgemeinen Trend handelt. 

„Es spricht alles dafür, dass wir es hier mit einer allgemeinen Entwicklung zu tun haben, daher halten wir es für angeraten, hier mit weiteren und umfassenderen Untersuchungen nachzuhaken“, so die Ulmer Forschenden. 

„Mit dem ‚Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften‘ vom 6. März 2017 befinden wir uns in einer Art bundesweitem Experiment. 

Doch die gesamtgesellschaftlichen Folgen sind noch unklar“, meint Professor Maximilian Gahr. 

  • Auf jeden Fall empfehlen die Autoren der Studie eine intensivere Aufklärung über mögliche Risiken des Konsums von Cannabinoiden. 
  • Die Wissenschaftler denken dabei sowohl an schmerztherapeutische Einrichtungen und Arztpraxen, die Cannabis verschreiben, als auch an Schulen und Jugendeinrichtungen. 

Denn eines ist auf jeden Fall klar: harmlos ist der Konsum von Cannabis auf keinem Fall.

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Über Google: Medizin am Abend Berlin  
idw - Informationsdienst Wissenschaft e. V.


Prof. Dr. Maximilian Gahr, MA (maximilian.gahr@uni-ulm.de) und Prof. Dr. Carlos Schönfeldt-Lecuona (carlos.schoenfeldt@uni-ulm.de), Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III, Universitätsklinikum Ulm

Andrea Weber-Tuckermann Universität Ulm

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E-Mail-Adresse: andrea.weber-tuckermann@uni-ulm.de

Originalpublikation:

Literaturhinweis:
Gahr M, Ziller J, Keller F, Schönfeldt-Lecuona C. Increasing Proportion of Cannabinoid-Associated Psychotic Disorders: Results of a Single-Center Analysis of Treatment Data From 2011 to 2019. J Clin Psychopharmacol. 2020 Nov/Dec;40(6):642-645. doi: 10.1097/JCP.0000000000001278.

Prof. Dr. Jan Münch: Prof. Dr. Alexander Kleger: CAVE-Untersucher: Stuhlproben-Erreger- Covid-19 Symptome im Verdauungstrakt: mit Übelkeit, Durchfall

Medizin am Abend Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wie SARS-CoV-2 auf den Magen-Darmtrakt schlägt: Remdesivir unterdrückt Coronavirus-Infektion im „Minidarm“

Medizin am Abend Berlin ZusatzFreude: Mit Musik gehts Dir besser... 

COVID-19 ist keine reine Lungenkrankheit: 

Rund die Hälfte der Patientinnen und Patienten leiden unter Durchfall und Übelkeit. 

  • Solche Symptome sind sogar mit einem schweren Krankheitsverlauf assoziiert, weshalb künftige Behandlungsstrategien auch im Magen-Darmtrakt wirken sollten. 

Jetzt haben Ulmer Forschende aus Virologie und Gastroenterologie molekulare Vorgänge bei einer Coronavirus-Infektion im Darmmodell untersucht. 

Mithilfe von "Minidärmen" aus Stammzellen haben sie zudem die antivirale Wirksamkeit von Remdesivir und anderen Medikamenten im Verdauungstrakt überprüft. 

Ihre Studie ist in "Cellular and Molecular Gastroenterology and Hepatology" erschienen 

 An der Studie maßgeblich beteiligte Forschende aus Virologie und Gastroenterologie: 1. Reihe (v.l.): Dr. Sandra Heller, Jana Krüger, Carina Conzelmann; 2. Reihe: Rüdiger Groß, Dr. Janis Müller; 3. Reihe: Prof. Alexander Kleger, Prof. Jan Münch

 An der Studie maßgeblich beteiligte Forschende aus Virologie und Gastroenterologie: 1. Reihe (v.l.): Dr. Sandra Heller, Jana Krüger, Carina Conzelmann; 2. Reihe: Rüdiger Groß, Dr. Janis Müller; 3. Reihe: Prof. Alexander Kleger, Prof. Jan Münch Foto: Eberhardt Universität Ulm

Zu Beginn der Coronavirus-Pandemie galt COVID-19 als reine Atemwegserkrankung mit Symptomen von Husten bis zur Lungenentzündung. 

Doch mittlerweile sind ganz andere Krankheitszeichen bekannt, darunter Übelkeit und Durchfall.  

Solche Auswirkungen auf den Magen-Darmtrakt weisen sogar auf einen schweren Verlauf hin. Molekulare Einblicke in den Infektionsvorgang mit SARS-CoV-2 im Darmmodell gibt eine Studie, die jetzt im Fachjournal „Cellular and Molecular Gastroenterology and Hepatology“ erschienen ist. Anhand von „Minidärmen“ aus Stammzellen haben die Autorinnen und Autoren der Ulmer Universitätsmedizin zudem das antivirale Potenzial von Medikamenten wie Remdesivir im Verdauungstrakt untersucht.

Bei der Erforschung von COVID-19 stand zunächst die Lunge im Vordergrund, denn etwa 20 Prozent der Erkrankten entwickeln eine schwere, womöglich tödliche Lungenentzündung. Allerdings vermehrt sich das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) in vielen weiteren Organen. Etwa die Hälfte der Patientinnen und Patienten zeigen zum Beispiel Symptome des Magen-Darmtrakts wie Durchfall oder Übelkeit – darunter sind viele schwer Erkrankte.
In diesem Zusammenhang fiel auf, dass die Viruslast im Stuhl von Infizierten besonders hoch ist. Auch noch Tage nach einem negativen Corona-Testergebnis mittels Nasen-Rachenabstrich ist der Erreger in Stuhlproben nachweisbar. Daher sollten künftige Behandlungsstrategien gegen SARS-CoV-2 auch im Magen-Darmtrakt wirksam sein.

Die molekularen Vorgänge bei einer Coronavirus-Infektion im Magen-Darmtrakt hat eine
Ulmer Forschergruppe um den Virologen Professor Jan Münch und den Gastroenterologen Professor Alexander Kleger untersucht. 

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 ist nur möglich, wenn der Rezeptor ACE2, an den das Virus andocken kann, sowie die Protease TMPRSS2 im Gewebe vorhanden sind. 

In gesundem Darm haben wir diese Proteine durchgehend und besonders häufig im Zwölffingerdarm gefunden“, erklärt Professor Jan Münch vom Institut für Molekulare Virologie des Universitätsklinikums Ulm.

Im nächsten Schritt wollten die Forschenden herausfinden, welche Zellen des Verdauungstrakts genau mit SARS-CoV-2 infiziert werden können. Dafür nutzten sie so genannte Organoide, die aus embryonalen Stammzellen gezüchtet werden. „Diese ,Minidärme‘ aus dem Labor kommen dem menschlichen Dünndarm sehr nahe und verfügen über große Mengen der notwendigen Andockstellen“, ergänzt Dr. Sandra Heller, Biologin an der Universitätsklinik für Innere Medizin I. Die Forschenden haben diese Organoide dem neuartigen Coronavirus ausgesetzt und den Infektionsvorgang mit verschiedenen molekularbiologischen Methoden untersucht. „Tatsächlich sind die meisten Zelltypen, darunter auch hormonbildende Enteroendokrine Zellen und für die Immunabwehr wichtige Paneth-Zellen, mit SARS-CoV-2 infizierbar. Sie beginnen umgehend mit der Replikation, also mit der Herstellung neuer, infektiöser Viren. Eine Ausnahme bilden lediglich schleimproduzierende Becherzellen“, erklärt Erstautorin Jana Krüger, die gemeinsam mit den Virologen Rüdiger Groß, Dr. Janis Müller und Carina Conzelmann die wichtigsten Experimente der Arbeit durchgeführt hat.

Doch wie lässt sich das Infektionsgeschehen im Verdauungstrakt stoppen? 

Die Autorinnen und Autoren haben verschiedene Medikamente an den infizierten Darm-Organoiden getestet. Als antiviral wirksam erwies sich Remdesivir: Ursprünglich für die Ebola-Behandlung entwickelt, blockiert der Wirkstoff die RNA-Polymerase und somit die Vermehrung von SARS-CoV-2. Darüber hinaus konnte das Peptid EK1 die Coronavirus-Infektion im Minidarm unterdrücken. Hierbei handelt es sich um einen so genannten Fusionsinhibitor, der das Eindringen des Virus in die Zelle verhindert. „Interessanterweise fällt die antivirale Wirksamkeit von Remdesivir im Minidarm erheblich geringer aus als in einfachen Darmzell-Kulturen. Diese Beobachtung untermauert die Notwendigkeit, antivirale Substanzen gegen SARS-CoV-2 in ausreichend komplexen Systemen zu testen“, ergänzt Heisenberg-Professor Alexander Kleger, Oberarzt an der Klinik für Innere Medizin I des Universitätsklinikums Ulm. 

Mit dem neuartigen Coronavirus, SARS-CoV-2, infizierte Minidarm-Organoide (virales N-Protein rot, Epithelmarker E-cadherin grün, Zellkerne blau)

Mit dem neuartigen Coronavirus, SARS-CoV-2, infizierte Minidarm-Organoide (virales N-Protein rot, Epithelmarker E-cadherin grün, Zellkerne blau) Aufnahme: Innere Medizin I Universitätsklinikum Ulm

Die jetzt erschienene Studie liefert notwendige Details, um die Magen-Darmsymptomatik und die hohe Viruslast im Stuhl von COVID-19-Kranken zu erklären: Der Verdauungstrakt bietet SARS-CoV-2 ausreichend Andockstellen, um verschiedene Zelltypen zu infizieren, die wiederum neue Coronaviren herstellen. Der daraus resultierende Verlust spezialisierter Darmzellen kann zu Krankheitszeichen wie Durchfall und Übelkeit führen. Weiterhin ist es den Forschenden gelungen, Medikamente anhand von Darm-Organoiden zu testen: Über die Coronavirus-Forschung hinaus belegen diese Untersuchungen den Mehrwert dieser Minidärme.

An der von den Professoren Alexander Kleger und Jan Münch sowie Dr. Sandra Heller geleiteten Studie waren Forschende des Instituts für Molekulare Virologie, des Instituts für Mikrobiologie und Hygiene sowie des Instituts für Pathologie und der Klinik für Innere Medizin I des Universitätsklinikums Ulm beteiligt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden im Zuge des EU-Projekts Fight-nCoV (Horizon 2020) sowie des Sonderforschungsbereichs 1279 (Nutzung des menschlichen Peptidoms zur Entwicklung neuer antimikrobieller und anti-Krebs Therapeutika) unterstützt. Dazu kommen Fördermittel des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK).

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Originalpublikation:

Krüger J, Groß R, Conzelmann C, Müller JA, Koepke L, Sparrer KMJ, Weil T, Schütz D, Seufferlein T, Barth TFE, Stenger S, Heller S, Münch J, Kleger A, Drug inhibition of SARSCoV-2 replication in human pluripotent stem cell-derived intestinal organoids, Cellular and Molecular Gastroenterology and Hepatology (2020), DOI: https://doi.org/10.1016/j.jcmgh.2020.11.003