Medizin am Abend Berlin Fazit
Der Innenausschuss hat den Weg für den von den
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf eines
"Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes" (18/6185)
frei gemacht.
Das Gremium billigte die Vorlage am Mittwoch gegen die
Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf stand am
Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des
Bundestagsplenums und stand am Freitag auf der des Bundesrates.
Der
Vorlage zufolge ist es zur Bewältigung der mit dem aktuellen
Flüchtlingsandrang verbundenen Herausforderungen notwendig, das
Asylverfahren zu beschleunigen. Die Rückführungen vollziehbar
Ausreisepflichtiger sollten vereinfacht und "Fehlanreize, die zu einem
weiteren Anstieg ungerechtfertigter Asylanträge führen können, beseitigt
werden". Um die Unterbringung der großen Zahl von Asylbewerbern und
Flüchtlingen in Deutschland gewährleisten zu können, solle zudem für
einen befristeten Zeitraum von geltenden Regelungen und Standards
abgewichen werden können. Gleichzeitig sei es erforderlich, die
Integration derjenigen zu verbessern, die über eine gute
Bleibeperspektive verfügen.
Vorgesehen ist unter anderem,
Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich als "sichere
Herkunftsstaaten" einzustufen, um Asylverfahren von Staatsangehörigen
dieser Länder zu beschleunigen. Dort erscheine gewährleistet, "dass
weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder
Behandlung stattfinden und die Voraussetzungen für die Gewährung von
Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz für Staatsangehörige
dieser Staaten daher nur in Einzelfällen vorliegen".
- Aus diesem Grund
sollten sie künftig auch bis zum Ende des Asylverfahrens in den
Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.
Um mögliche Fehlanreize zu
beseitigen, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen können, soll
der Vorlage zufolge der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so
weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden.
Erleichtert werden soll die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten. e
So dürfe künftig nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der
Trmin der Abschiebung nicht angekündigt werden, um die Gefahr des
Untertauchens zu verringern.
- Die Höchstdauer der Aussetzung von
Abschiebungen durch die Länder soll von sechs auf drei Monate reduziert
werden.
Die Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben,
sollen laut Gesetzentwurf möglichst schnell in Gesellschaft und
Arbeitswelt integriert werden. Hierfür würden die Integrationskurse für
Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet.
- Das
Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfalle nach drei
Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer qualifizierte
Kräfte werde der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich
sein.
Für die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Flüchtlingsunterkünften während der Dauer des Asylverfahrens und danach
sollen den Angaben zufolge zeitlich befristete Erleichterungen im
Bauplanungsrecht geschaffen werden. Zudem würden "in eng begrenztem und
klar umrissenem Umfang" weitere punktuelle Erleichterungen hinsichtlich
des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäude vorgesehen.
Der
Bund beteiligt sich laut Vorlage "strukturell, dauerhaft und dynamisch
an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der
Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen". Durch eine
Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz
entlaste der Bund die Länder von Kosten für Asylbewerber, unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge und bei der Kinderbetreuung. In den Fällen, in
denen die Kommunen Kostenträger sind, sollen die Länder die vom Bund
erhaltenen Mittel weitergeben.
Wie aus der Vorlage weiter
hervorgeht, unterstützt der Bund Länder und Kommunen zudem beim Neubau
von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen.
Hierzu würden die den Ländern für den Bereich "Wohnraumförderung"
zuzuweisenden Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils um
500 Millionen Euro erhöht. Die Länder hätten zugestimmt, diese Mittel
zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.
Mit den
Stimmen der Koalition und der Grünen-Fraktion billigte der Ausschuss
einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag.
Danach soll unter anderem die Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchender nicht wie bislang vorgesehen bei Bedarf um jeweils
längstens zwei Wochen, sondern um längstens einen Monat verlängert
werden können. Damit soll der Verwaltungsaufwand für die ausstellenden
Behörden reduziert werden.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte, mit dem
Gesetzentwurf würden "richtige Weichen gestellt und notwendige
Maßnahmen ergriffen". Sie verteidigte die vorgesehenen
Leistungskürzungen als gerechtfertigt und hob hervor, dass Deutschland
mit der Aufnahme der großen Zahl von Flüchtlingen gezeigt habe, zu
welcher Verantwortung es bereit sei.
Die SPD-Fraktion
unterstrich, dass die Bundesrepublik angesichts der derzeitigen Dynamik
der Flüchtlingswanderung in den vergangenen Wochen und Monaten
"Großartiges" geleistet habe. Dabei bleibe man weiterhin aufnahmebereit.
Man brauche aber eine Priorität für Kriegsflüchtlinge. Die Fraktion
machte zugleich deutlich, dass die Begeisterung über den Gesetzentwurf
in ihren Reihen "unterschiedlich ausgeprägt" sei. Zu den positiven
Elementen der Vorlage zählte sie unter anderem die Unterstützung der
Kommunen und die Öffnung der Integrationskurse für einen größeren
Personenkreis.
Diese Öffnung bewertete auch die Fraktion Die
Linke positiv, nannte die Vorlage aber zugleich ein
"Integrationsverhinderungsgesetz", das entscheidende Verschärfungen und
verfassungswidrige Leistungskürzungen enthalte. Sie wandte sich gegen
eine "Einteilung in gute und schlechte Flüchtlinge" und beklagte eine
"Asylmissbrauchskampagne". Mit Blick auf die geplante Einstufung als
sichere Herkunftsländer kritisierte sie, damit würde die "ganze Gruppe"
der Asylbewerber vom Westbalkan aus dem Asylrecht genommen.
Auch
aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kam deutliche Kritik an der
Einstufung der drei Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer.
Dabei habe eine Auseinandersetzung mit konkreten Vorfällen sowie mit
deutschen Gerichtsentscheidungen nicht stattgefunden. Auch schicke die
Regierungskoalition die Bundeswehr in den Kosovo, um das Land zu
stabilisieren, und behaupte gleichzeitig, dort sei alles sicher. Weiter
monierte die Fraktion, dass der Gesetzentwurf allein auf Abschreckung
setze. Dies sei ein völlig falscher Ansatz, der kein Problem lösen
werde.
Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums verwies darauf,
dass sein Haus die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs "sehr
eingehend" geprüft habe. Danach stießen die geplanten Regelungen auf
keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
- Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge können zukünftig bundesweit auf alle Jugendämter verteilt
werden.
Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5921),
den der Familienausschuss am Mittwoch in einer geänderten Fassung mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der
Linksfraktion verabschiedete. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
enthielt sich der Stimme. Der Bundestag hat abschließend über
die Gesetzesvorlage beraten und abstimmen. Das Gesetz soll bereits zum
1. November dieses Jahres in Kraft treten. Vor dem Hintergrund der
aktuellen Flüchtlingskrise hatte sich die Bundesregierung mit den
Ministerpräsidenten der Bundesländer für ein beschleunigtes
Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen.
Durch die bundesweite
Aufnahmepflicht der Länder soll gewährleistet werden, dass unbegleitete
Flüchtlingskinder dort untergebracht werden können, wo Kapazitäten für
eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung und Betreuung vorhanden
sind. Nach der derzeit geltenden Gesetzeslage ist dies nicht möglich.
Zuständig für die Inobhutnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern ist
bislang stets jenes Jugendamt, bei dem das Kind nach seiner Einreise
nach Deutschland erstmals registriert wird. Diese Regelung führte jedoch
zu einer Überforderung vieler Jugendämter in den Grenzregionen und
Ballungsgebieten.
Gemäß eines Änderungsantrages von Union und SPD
zum Gesetzentwurf, den der Familienausschuss gegen die Stimmen der
Linken und Grünen annahm, wird der Passus, dass die Verteilung der
Flüchtlingskinder nur auf "geeignete" Jugendämter zu erfolgen habe,
ersatzlos gestrichen. Dies hatte auch der Bundesrat gefordert. Die
Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass prinzipiell jedes Jugendamt
in der Lage sein muss, den Kindern eine angemessene Unterbringung,
Verpflegung und Betreuung zu gewährleisten. Zuständig für die Verteilung
der Flüchtlingskinder seien die Bundesländer, die auch am besten
beurteilen könnten, welche Jugendämter über entsprechende Kapazitäten
verfügen. Dies stieß auf Kritik der Oppositionsfraktionen.
- Zehn bis 20
Prozent der Jugendämter in Deutschland hätten keine Erfahrungen mit der
Inobhutnahme unbegleiteter Flüchtlingskinder, hieß es aus den Reihen der
Linksfraktion.
- Linke und Grüne bemängelten zudem, dass den
Flüchtlingskindern bei der vorläufigen Inobhutnahme kein unabhängiger,
rechtlicher Vormund gestellt werde.
Ebenso würde ihnen bei der Frage, wo
sie in Deutschland untergebracht werden wollen, kein Mitspracherecht
eingeräumt. Linke und Grünen verwiesen darauf, dass dies auch in der
öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Gesetzentwurf mehrheitlich von
den Sachverständigen gefordert worden sei.
Die entsprechenden Anträge
der beiden Oppositionsfraktionen (18/4185, 18/5932)
lehnte der Familienausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
jedoch ab. Union und SPD bezeichneten die Gesetzesvorlage als
ausgewogenen Kompromiss, bei dem das Kindeswohl aber im Fordergrund
stehe.
Geregelt wird durch den angenommen Änderungsantrag jetzt
auch die Altersfeststellung. So soll das Alter von Jugendlichen, wenn
keine gültigen Ausweispapiere vorliegen, durch eine "qualifizierte
Inaugenscheinnahme" oder durch eine medizinische Untersuchung erfolgen.
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