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CAVE: Blutzuckerstreifen - insulinpflichtiger Diabetiker

Medizin am Abend Berlin Fazit: Online-Angebote: Blutzuckerteststreifen auf Abwegen

Unkontrollierter Onlinehandel sollte unterbunden werden 
 
Blutzuckerteststreifen sind ein wichtiges Instrument für einen insulinpflichtigen Diabetiker, um im Rahmen des Therapie-Selbstmanagements permanent den Blutzuckerwert zu kontrollieren.

  • Eine anschließende, dem Wert entsprechend dosierte Insulingabe wirkt so den ansonsten drohenden Folgen eines schlecht eingestellten Diabetes mellitus entgegen. 

Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützen dies, indem sie die Teststreifen ihren Mitgliedern zuzahlungsbefreit abgeben.

In Online-Handelsportalen werden von privaten Verkäufern Blutzuckerteststreifen zum Kauf angeboten.

  • Ein durchschnittlich realisierter Verkaufspreis in Höhe von rund 18,50 Euro für eine Packung mit 50 Teststreifen ließe den Verdacht aufkommen, so Prof. Dr. Heiko Burchert von der Fachhochschule Bielefeld, dass diese Teststreifen nicht zuvor selbst käuflich erworben wurden und nun weiterverkauft werden. 

Es stelle sich also die Frage nach der Herkunft der Teststreifen.

Als eine Quelle kämen Diabetiker in Frage, die die für ihr Therapie-Selbstmanagement erhaltenen Teststreifen weiterverkaufen, statt sie zu nutzen. 

Burchert, Experte für Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens, hat das Verkäuferverhalten im Internet seit längerer Zeit akribisch verfolgt.

Sein Fazit: 

„Unsere Untersuchungen belegen deutlich, dass die Versicherten, also die Diabetiker selbst, oftmals auch die Verkäufer sind.“ 

Weitere Verkäufergruppen finden sich „nahe am Diabetiker“ unter den Mitarbeitern von Pflegediensten und -heimen oder in diabetologischen Schwerpunktpraxen. Ihnen gemein ist das Interesse an einem Nebeneinkommen. Während ein Diabetiker mit dem Verkauf seiner Teststreifen im Jahr zwischen 200 und 300 Euro verdient, liegt der Spitzenverdiener bei 18.000 Euro pro Jahr.

Auch die Käufer dieser Teststreifen lassen sich benennen.

Neben den nicht insulinpflichtigen Typ II-Diabetikern, welche über ihre gesetzlichen Krankenversicherungen keine Teststreifen bereitgestellt bekommen, sondern sie selber kaufen müssen, sind das insbesondere Privatpatienten. 

  • Burchert: „Privatversicherte Diabetiker haben zumeist einen Tarif gewählt, in welchem die Arzneimittelkosten ausgespart sind. Die günstigen Online-Angebote geben ihnen Recht.“

Nach mehrjährigen Analysen liegen Daten über die Dimensionen dieses Schwarzmarktes und seiner Entwicklung vor und wurden bereits schrittweise veröffentlicht.

Antworten auf sich daraus ergebende Fragen sollten dringend gefunden werden, fordert Professor Burchert und ergänzt:

“Denn wenn davon ausgegangen werden kann, dass aktuell knapp 13.000 private Verkäufer, Stand August 2017, jährlich rund 27,7 Millionen Teststreifen in Deutschland verkaufen, dann lässt sich darin auch ein ernster finanzieller Schaden für die gesetzlichen Krankenversicherungen in Höhe von rund 15 Millionen Euro pro Jahr erkennen.“

Und diese haben ein Eigeninteresse daran, den unkontrollierten Onlinehandel mit Blutzuckerteststreifen zu unterbinden. Nicht zuletzt tragen sie auf diesem Weg zur Subventionierung der Privatpatienten bei.

In Gesprächen mit Vertretern des GKV-Spitzenverbandes wird gemeinsam nach Lösungen gesucht, um diesem Schwarzmarkt Herr zu werden. Auch der Einsatz telemedizinischer Systeme bei der Betreuung insulinpflichtiger Diabetiker kann hierzu beitragen.

Medizin am Abend Berin DirektKontakt
www.medizin-am-abend.blogspot.com












Über Google: Medizin am Abend Berlin  
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Prof. Dr. rer. pol., Dipl.-Ing. oec. Heiko Burchert -
Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit
Lehrgebiet Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens
FH Bielefeld - Interaktion 1 - 33619 Bielefeld
Telefon 0521.106-5073 - Telefax 0521.106-5086 - Mobil 0151.64959421 - heiko.burchert@fh-bielefeld.de

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Detlev Grewe-König
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Pflegezeit - Hauptpflegeperson

Medizin am Abend Berlin Fazit: Pflege: Angehörige wenden im Schnitt rund 50 Stunden pro Woche auf, Pflegezeit noch wenig genutzt

Staatliche Arrangements wie die Pflegeversicherung entlasten betroffene Familien. 

Doch den Hauptteil der Arbeit machen bislang Angehörige selbst – mit enormem zeitlichen und teilweise auch finanziellem Aufwand. 

Das zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Trotz einiger politischer Initiativen funktioniert die Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt noch nicht gut. 

Und ob Pflegende die nötige Unterstützung erhalten, hängt stark vom sozialen und finanziellen Hintergrund ab. 

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachStudie Link 

Die Pflege eines Verwandten ist oft mehr als ein Vollzeitjob:

63 Stunden in der Woche fallen in einem Haushalt mit pflegebedürftiger Person im Schnitt an – Waschen, Hilfe beim Essen und im Haushalt oder einfach da sein, um Orientierung zu geben und bei diesem oder jenem helfen zu können. Nur zehn Prozent der Arbeiten übernehmen professionelle Dienste, alles Übrige leisten Angehörige, meist Ehefrauen oder Töchter, und in kleinerem Umfang auch informelle Helfer wie Freunde, Bekannte oder Nachbarn.

Allein die „Hauptpflegeperson“ ist im Durchschnitt knapp 50 Stunden pro Woche eingespannt. Dies geht aus der aktuellen Studie von Dr. Volker Hielscher, Dr. Sabine Kirchen-Peters und Dr. Lukas Nock hervor. Die Wissenschaftler haben am Iso-Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung bundesweit mehr als 1.000 Haushalte befragt, in denen Pflegebedürftige ab 65 Jahren leben – mit und ohne Einstufung in der Pflegversicherung. Ihre Untersuchung zeigt nicht nur, wieviel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt. Deutlich werden auch Widersprüche in der Sozialpolitik, etwa wie sich soziale Ungleichheit bei der Betreuung hilfebedürftiger Menschen niederschlägt oder dass es bei der Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt in mehrerer Hinsicht knirscht: Das gilt für die Arbeitsbedingungen osteuropäischer Pflegekräfte ebenso wie für die Vereinbarkeit von Job und Familie oder für knappe Einkommen und Rentenansprüche von Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit aus Pflegegründen reduziert haben.

– Mehr als die Hälfte verzichtet auf professionelle Unterstützung –

Gut 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt. Meist gibt es eine Hauptpflegeperson, die den Löwenanteil der Betreuung und Versorgung sowie die Organisation schultert. Am häufigsten handelt es sich dabei um Ehefrauen, Töchter oder Schwiegertöchter. Nur ein Drittel der Hauptpflegepersonen ist männlich – jedoch zeigt der Vergleich zu früheren Studien, dass der Anteil pflegender Männer steigt.

Mehr als die Hälfte der befragten Haushalte verzichtet vollkommen auf Unterstützung durch Pflegedienste oder andere professionelle Hilfe. In jedem fünften Pflegehaushalt macht die Hauptpflegeperson alles allein. Wie viel das oft ist, unterstreicht eine weitere Zahl: Selbst wenn die Krankenkassen den hilfebedürftigen Älteren keine Pflegestufe zuerkannt haben, fallen im Schnitt vier Stunden Arbeit am Tag für die betreuenden Angehörigen an.

– Drei Viertel der Pflegenden gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig –

Schwierig gestaltet sich die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Beruf: Rund ein Drittel der Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter hat die Arbeitszeit im Job reduziert; 44 Prozent dieser Gruppe sind gar nicht erwerbstätig – das ist ein deutlich überdurchschnittlicher Wert. Die Pflegenden riskieren damit, im Alter selber mit wenig Geld dazustehen. Die gesetzliche Pflegezeit nutzten lediglich sechs Prozent der berufstätigen Hauptpflegepersonen.

  • Neben die zeitlichen Belastungen treten erhebliche finanzielle Aufwendungen, etwa für Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten von Helfern, Zuzahlungen für Pflegedienste, Tagespflege, Hilfsmittel und Medikamente, oder den Menüdienst. 

Im Durchschnitt aller Pflegehaushalte ermitteln die Forscher rund 360 Euro an monatlichen Ausgaben, die nicht durch so genannte Sachleistungen der Pflegeversicherung ersetzt werden. 

Auch das Pflegegeld, das ein Teil der Pflegebedürftigen erhält, kann diese Kosten nur bedingt kompensieren. Darüber hinaus verzichten die Pflegegeldbezieher auf die –höher finanzierten – Sachleistungen der Pflegeversicherung, etwa für den Einsatz eines Pflegedienstes.

– Die Pflegerin im Haushalt – ein Modell für Besserverdiener –

Angesichts des hohen Zeitaufwands liegt es bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf für viele Haushalte nahe, eigens eine im Haushalt lebende Hilfskraft zu engagieren. Das betrifft aktuell knapp jeden zehnten Pflegehaushalt, Tendenz steigend. Diese Jobs übernehmen in aller Regel osteuropäische Arbeitsmigrantinnen. Für Pflegebedürftige, deren Angehörige nicht genug Zeit für eine umfassende rund-um-die-Uhr-Betreuung haben, ist dies oft die einzige praktikable Lösung, um den Umzug in ein Heim zu vermeiden. Allerdings „scheint in der Praxis eine den arbeitsrechtlichen Mindeststandards entsprechende Beschäftigung dieser Kräfte kaum realisierbar“, konstatieren Hielscher, Kirchen-Peters und Nock. Zudem sei die private Anstellung einer solchen Kraft „nur für Haushalte aus stärkeren sozioökonomischen Milieus finanzierbar“. Ein Dilemma: Würde die Politik zu stärkeren Kontrollen greifen, um die Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeitbestimmungen sicherzustellen, würde sich die häusliche Rundumpflege weiter verteuern und die soziale Spaltung noch verstärken.

– Unterstützungsangebote erreichen Bildungsferne seltener –

Dass Pflege sozial selektiv ist, hat aber nicht nur direkt mit den Einkommen zu tun. Die Angebote zur Pflegeberatung erreichen Hauptpflegepersonen aus bildungsfernen Schichten oft nicht, haben die Forscher festgestellt. Offenbar sind sie häufig auch mit den bürokratischen Anforderungen der Pflegeorganisation überfordert. Auffällig sei, so die Wissenschaftler, dass Pflegebedürftige in einkommensstarken Haushalten oft in höhere Pflegestufen eingruppiert sind als solche aus sozial schwächeren Kreisen. Da nicht ersichtlich ist, warum Wohlhabende pflegebedürftiger sein sollten als Arme, liegt die Vermutung nahe: Es gelingt den Angehörigen höherer Schichten besser, gegenüber der Pflegeversicherung einen größeren Bedarf geltend zu machen.

– Die Politik muss entscheiden: Gesellschaftspolitische oder private Aufgabe? –

Grundsätzlich bestünden in der Pflegepolitik eine Reihe von Zielkonflikten, schreiben die Wissenschaftler. Einerseits sei die Vorstellung leitend, dass Pflege, wenn möglich, zuhause stattfinden soll und primär eine Aufgabe der Angehörigen darstellt. Anderseits werden eine hohe Erwerbsbeteiligung und professionelle Pflegestandards, Chancengleichheit und gute Arbeitsbedingungen für alle angestrebt. All dies gleichzeitig zu verwirklichen, ist schwierig, wie die Untersuchung zeigt. Letztlich müsse die Politik entscheiden, „ob die Bewältigung von Pflegebedürftigkeit als gesellschaftliche Aufgabe definiert und gelöst oder weiterhin ein primär privates, von den Familien zu tragendes Risiko bleiben“ soll. Wird Pflege als gesellschaftliche Aufgabe verstanden, muss die Frage beantwortet werden, ob entweder das Leben im Heim zu einer attraktiven Alternative ausgebaut wird oder „häusliche Settings“ soweit entwickelt und finanziert werden, dass sie auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit eine umfassende Versorgung garantieren.

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt
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Rainer Jung Hans-Böckler-Stiftung

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Nordrhein-Westfalen 

Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte
https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_363.pdf - *Volker Hielscher, Sabine Kirchen-Peters und Lukas Nock: Pflege in den eigenen vier Wänden: Zeitaufwand und Kosten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geben Auskunft. Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 363, Juni 2017.