Medizin am Abend Berlin Fazit: Ohne Steuer-IdNr kein Kindergeld
- Wer künftig Kindergeld erhalten möchte, muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen.
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Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Bis wann müssen die Steuer-Identifikationsnummern mitgeteilt werden?
Bis zum 1.1.2016. Aber: Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, können die Identifikationsnummern auch im Laufe des Jahres 2016 abgeben, versichert das Bundeszentralamt für Steuern.
Welche Steuer-Identifikationsnummern sind erforderlich?
- Die des Elternteils, das Kindergeld bezieht bzw. beziehen will und die ID des Kindes/der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird bzw. werden soll.
Eltern finden ihre ID z.B. auf dem letzten Steuerbescheid. Die IdNr des Kindes wurde vom Bundeszentralamt für Steuern zugesandt.
Ich finde die Nummer trotzdem nicht - und jetzt?
Ist eine Steuer-Identifikationsnummer verloren gegangen, kann diese hier angefordert werden:
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Die Nachbestellung dauert bis zu drei Monate, bekomme ich dann kein Kindergeld?
Eltern, die bereits Kindergeld erhalten, können die ID-Nummern auch im Laufe des Jahres 2016 nachreichen.
- Wer einen Neuantrag stellt, muss die Steuer-IdNr angeben. "Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden", so das Bundeszentralamt für Steuern.
Die Nummern schicken?
Der Familienkasse. Sie können die Adresse auch hier nachschlagen: www.arbeitsagentur.de
Ich bin nicht sicher, ob ich die Steuer-Identifikationsnummer nicht schon früher mitgeteilt habe.
Schicken Sie die Nummern noch einmal.
Warum ist ab 1.1.2016 die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich?
- Die Familienkasse will damit sicherstellen, dass Kindergeld nicht doppelt gezahlt wird.
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