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Großfamilie-Impulsgeber: Unerfahrenheit + schwierige Situationen

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Wie man trotz Unerfahrenheit gute Entscheidungen treffen kann

  • Damit in einer schwierigen Situation eine gute Entscheidung getroffen wird, sollten möglichst viele Ziele und Handlungsalternativen bewusst in Betracht gezogen und gegeneinander abgewogen werden. 
Fehlende Erfahrung kann auf diese Weise ausgeglichen werden. 

Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Bayreuther Wirtschaftswissenschaftlers Dr. Johannes Siebert. 

Dr. Johannes Siebert, Universität Bayreuth.
Dr. Johannes Siebert, Universität Bayreuth. Foto: privat;
 
  • Wer in einer schwierigen Situation eine gute Entscheidung treffen will, sollte sich zunächst eine Reihe möglichst guter Alternativen vor Augen führen und dann eine überlegte Wahl treffen. 

Hängt die Fähigkeit, solche Alternativen zu identifizieren, davon ab, ob man bereits Erfahrungen mit vergleichbaren Situationen hat?

Sind Menschen, die in dieser Hinsicht auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen können, daher grundsätzlich besser als andere in der Lage, gute Entscheidungen zu treffen?

Nein, sagt eine neue Studie des Bayreuther Wirtschaftswissenschaftlers Dr. Johannes Siebert, die in der renommierten Zeitschrift ‚Decision Analysis‘ erschienen ist.

Zwar fördern frühere Erfahrungen die Fähigkeit, sich in Entscheidungsprozessen an möglichst guten Handlungsalternativen zu orientieren.

Doch auch Unerfahrene sind hierzu in der Lage – nämlich dann, wenn sie dazu angeregt werden, ihre für die jeweilige Situation relevanten Ziele möglichst genau und umfassend in den Blick zu nehmen.

  • So können Unerfahrene die Qualität der von ihnen in Betracht gezogenen Alternativen steigern und eine gute Entscheidung treffen, ohne dass sie zuvor einen langen Lernprozess durchlaufen müssen.

Eine empirische Studie mit Studierenden und Forschenden

Die Studie beruht auf einem Test mit Bachelor- und Master-Studierenden, Promovenden und Postdoktoranden an vier deutschen Universitäten und einer internationalen Summer School in Schweden. Von den insgesamt 236 Teilnehmern, deren Antworten in die Auswertungen einbezogen wurden, waren 123 männlich und 113 weiblich. Die meisten von ihnen waren als Studierende oder Forschende in den Wirtschaftswissenschaften oder angrenzenden Bereichen tätig. Alle Teilnehmer wurden aufgefordert, für eine wissenschaftliche Veröffentlichung aus der Entscheidungstheorie, deren Originaltitel sie nicht kannten, möglichst passende Titel wählen. „Die meisten Bachelor- und Masterstudierenden sehen sich nur selten mit der Aufgabe konfrontiert, für eigene wissenschaftliche Arbeiten einen passenden Titel zu finden, Doktoranden und Postdoktoranden haben darin schon deutlich mehr Erfahrung,“ erklärt Dr. Johannes Siebert. „Aber auch Studierende sind irgendwann mit dieser Herausforderung konfrontiert und müssen sich überlegen, welche Ziele bei der Titelauswahl zu berücksichtigen sind – zum Beispiel, dass der eigene Lebenslauf bei den Adressaten künftiger Bewerbungen einen vorteilhaften Eindruck hinterlässt oder dass potenzielle wissenschaftliche Betreuer leichter auf die eigenen Kompetenzen aufmerksam werden.“

Alle Teilnehmer an der Studie sollten für die wissenschaftliche Arbeit aus der Entscheidungstheorie nicht nur einen, sondern mehrere alternative Titel vorschlagen. In einem mehrstufigen Verfahren haben die Teilnehmer ihre Alternativen schrittweise verbessert. Eine Kontrollgruppe wurde dabei ausdrücklich herausgefordert, Ziele bei der Entwicklung von Alternativen zu reflektieren. Bei der anschließenden Auswertung erhielt dann jeder Titel eine Punktzahl in den Kategorien „Inhalt“, „Sprache“ und „Interesse“: Wie aufschlussreich ist der Titel für den Inhalt der Arbeit? Ist er sprachlich flüssig, gut verständlich, originell und überdies für Suchmaschinen leicht auffindbar? Ist er geeignet, beim Leser ein starkes Interesse zu wecken? Aus den in diesen Kategorien vergebenen Punktzahlen resultierte dann die Gesamtbewertung jedes vorgeschlagenen Titels. Zudem wurde auch das gesamte Set der von einem Teilnehmer vorgeschlagenen Titel bewertet. Ein Set aus wenigen, aber klar unterscheidbaren Alternativen schnitt dabei besser ab als ein Set aus zahlreichen, aber einander ähnlichen Alternativen.

„Die Ergebnisse dieses Tests sind auf viele andere Entscheidungssituationen übertragbar“, erklärt Dr. Johannes Sieber. „Nicht nur bei wissenschaftlichen Texten, sondern generell bei Veröffentlichungen – von Presseartikeln bis hin zu Blogs im Internet – spielt die Titelsuche eine entscheidende Rolle. In analoger Weise müssen im Marketing geeignete Slogans für Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden.“

Sich eigene Ziele vergegenwärtigen, viele Alternativen identifizieren:
Ein Schlüssel zu guten Entscheidungen

Wenn Menschen sich in schwierigen Entscheidungssituationen befinden, steigt die Qualität der von ihnen in Betracht gezogenen Alternativen, wenn sie sich die für ihre Entscheidung relevanten Ziele vergegenwärtigen und hierfür auch Impulse von außen erhalten.

Dieses Ergebnis einer früheren Studie, die Dr. Johannes Siebert gemeinsam mit dem U.S.-amerikanischen Entscheidungstheoretiker Ralph L. Keeney im Jahr 2015 veröffentlicht hat, wird durch die neue Studie eindeutig bestätigt.

Darüber hinaus wird erstmals klar: 

Eine derartige Reflexion über Ziele fördert die Qualität der in Betracht gezogenen Alternativen unabhängig davon, wie viele Erfahrungen ein Mensch in vergleichbaren Entscheidungssituationen bereits gesammelt hat.

  • Erfahrene und Unerfahrene profitieren gleichermaßen davon, wenn sie sich der jeweils relevanten Ziele bewusst werden. 

Zudem zeigt die Studie am Beispiel einer optimalen Titelwahl auch:

Erfahrene Entscheider ziehen grundsätzlich bessere Alternativen in Betracht als Unerfahrene in einer vergleichbaren Lage. 

  • „Damit Unerfahrene diesen Vorsprung aufholen können, ist es aber keineswegs zwingend, dass sie sich über einen langen Zeitraum hinweg einen ähnlich großen Erfahrungsschatz aneignen“, erklärt Dr. Johannes Siebert. 

„Die Untersuchung belegt eindrucksvoll, dass die Qualität der in Betracht gezogenen Alternativen bei Unerfahrenen steigt, sobald eine Reflexion über die eigenen, für die Entscheidung relevanten Ziele einsetzt.

In der Stimulation einer solchen Zielorientierung liegt daher eine sehr interessante Chance, fehlende Erfahrung auszugleichen.“

Wie ist dieser Effekt zu erklären?

Auch in diesem Punkt liefert die Studie einen Erklärungsansatz:

  • Werden Menschen vor einer schwierigen Entscheidung dazu angeregt, sich die dafür relevanten Ziele vor Augen zu führen, erhöht sich die Zahl der Ziele, die sie in den Entscheidungsprozess einbeziehen. Je größer aber die Zahl dieser Ziele ist, desto besser ist die Qualität der Alternativen, die sie vor einer Entscheidung in Betracht ziehen.

Veröffentlichung:

Johannes Siebert, Can Novices Create Alternatives of the Same Quality as Experts?, Decision Analysis (2016), doi: 10.1287/deca.2016.0339.

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Christian Wißler Universität Bayreuth

Hepatitis C- und HIV-Prophylaxe: Mikrowelle für Filter und Besteck

Medizin am Abend Berlin Fazit: Hepatitis C- und HIV-Prophylaxe: Mikrowelle schützt vor Virusübertragung im Drogenmilieu

 

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachInfo: Spritzenautomaten  

Die Übertragung von Hepatits C- und HI-Viren zwischen Drogenabhängigen, die sich Heroin injizieren, ist ein globales Gesundheitsproblem. 

  • Beispielsweise infizieren sich inzwischen über 80 Prozent der neuen Hepatitis C-Patienten durch den Austausch kontaminierter Drogenbestecke untereinander. 

Wissenschaftler des TWINCORE haben eine einfach anzuwendende, zuverlässige Methode entwickelt, mit der sie das Risiko der Virusübertragung durch Drogenbestecke minimieren können: 

Mikrowellenbestrahlung. Die Methode wurde kürzlich in Scientific Reports veröffentlicht. 
 PD Dr. Eike Steinmann und Anindya Siddharta
PD Dr. Eike Steinmann und Anindya Siddharta TWINCORE/Romy Weller
 
„Auslöser für das Projekt war ein Anruf von Pedro Mateu-Gelabert, einem Streetworker in New York, mit dem wir schon länger zusammen arbeiten“, erinnert sich Eike Steinmann, Leiter der Arbeitsgruppe Virustransmission am Institut für Experimentelle Virologie.

„Er fragte, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, die Drogenbestecke in der Mikrowelle zu behandeln und damit HCV und HIV abzutöten. Eine Mikrowelle hätte doch jeder in den USA..

.“ Die Projektidee war geboren, die Mikrowelle schnell im Elektronikfachmarkt gekauft und ins Labor gebracht.

Denn eine einfache und zuverlässige Methode zur Abtötung dieser Viren ist aus zwei Gründen besonders wichtig: 

  • Zum einen ist das Ansteckungsrisiko mit Viren die von Blut zu Blut übertragen werden im Drogenmilieu durch das Verleihen von Spritzbestecken besonders hoch. Zum anderen stehen für die Behandlung einer Hepatitis C-Virusinfektion zwar grundsätzlich potente Medikamente zur Verfügung, die sind jedoch sehr kostspielig und ein infizierter Drogenabhängiger hat kaum Zugang zu den Medikamenten. Zudem schützt die Behandlung auch nicht vor einer Neuinfektion.

Das Funktionsprinzip der Mikrowelle basiert auf der Anregung von Wasser in der Probe und damit letztlich auf Erwärmung. „Da wir aus früheren Untersuchungen wussten, dass zumindest das Hepatitis C-Virus temperaturempfindlich ist, war der Ansatz erfolgversprechend“, sagt Anindya Siddharta, Wissenschaftler der Arbeitsgruppe.

Und tatsächlich: Zwei Minuten bei 360 Watt reichen aus, um wässrige HCV-Lösungen zu inaktivieren. 

In Kooperation mit der Arbeitsgruppe Angeborene Immunität und Virale Evasion am TWINCORE, erweiterten sie die Versuche noch auf das HI-Virus, denn etwa ein Drittel der HIV Infizierten ist ebenfalls mit HCV infiziert – mit demselben Erfolg.

Mehr Watt und weniger Zeit hingegen führen nicht zur Inaktivierung der Viren. 

  • „Weniger als zwei Minuten reichen einfach nicht aus, um die Viruslösungen auf die nötige Temperatur zu bringen.“

Das Prinzip haben die TWINCORE-Wissenschaftler nicht nur mit sauberen Virenlösungen getestet, sondern auch mit virushaltigen, straßenüblichen Heroinzubereitungen, um beurteilen zu können, ob das Heroin eventuell Einfluss auf die Virenaktivität nimmt.

„Ein weiterer kritischer Punkt für die Alltagstauglichkeit der Mikrowellenbehandlung im Drogenmilieu ist die Behandlung der Spritzbestecke“, beton Eike Steinmann.

Dazu gehören neben Spritze und Löffel vor allem kleine Zigarettenfilter, durch die die Drogenabhängigen ihre Heroinzubereitung in die Spritze ziehen. 

Damit verhindern sie, dass die Nadel beim Spritzen durch Verunreinigungen verstopft.

Diese Filter werden – da sie immer noch Reste von Heroin enthalten – häufig wieder verwendet und auch verliehen. 

  • Damit bergen diese Filter das größte Ansteckungsrisiko, aber, „sowohl Filter als auch Spritzen, sind nach drei Minuten bei 360 Watt nicht mehr infektiös, selbst wenn sie 24 Stunden angetrocknet sind“, sagt Eike Steinmann. 
„Einzig kritisch ist dann noch die Metallnadel der Spritze, die darf natürlich nicht in die Mikrowelle und müsste anders behandelt werden.“ 

  • Die Behandlung des Filters dauert ein wenig länger, damit die Wärme auch wirklich den gesamten Filter durchdringt aber nach drei Minuten sind Filter und Spritzen frei von infektiösen Viren und die Gefahr sich mit Hepatitis C oder HIV anzustecken, ist zumindest auf diesem Wege gebannt.

Publikation:
Siddhartha et al., Inactivation of HCV and HIV by microwave: a novel approach for prevention of virus transmission among people who inject drugs (2016);6:36619.doi:10.1038/srep36619

Das TWINCORE, Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung, ist eine gemeinsame Einrichtung des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Braunschweig und der Medizinischen Hochschule Hannover.

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Dr. Jo Schilling TWINCORE - Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung

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Dr. Jo Schilling

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E-Mail-Adresse: jo.schilling@twincore.de 

 

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Einladung zur Uni-Studie: Kinder- und Jugendalter

Medizin am Abend Berlin Fazit: Uni-Studie erforscht körperliche Beschwerden im Kindes- und Jugendalter - Teilnehmer/-innen gesucht

Psychologisches Institut sucht Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren für neue Studie 
 
Körperliche Beschwerden wie beispielsweise Bauch- oder Kopfschmerzen sind im Kindes- und Jugendalter weit verbreitet und können zu deutlichen Beeinträchtigungen führen – im Hinblick auf das allgemeine Wohlbefinden, aber auch im Hinblick auf den Besuch der Schule und die Teilnahme an Freizeitaktivitäten.

In der psychologischen Forschung jedoch sind körperliche Beschwerden und damit einhergehende Beeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen bislang ein vernachlässigtes Feld. 

Das Psychologische Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) führt daher eine Studie durch, um mehr über Kinder und Jugendliche mit körperlichen Beschwerden zu erfahren.

Dazu sucht die Abteilung für Klinische Psychologie und Psychotherapie Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren, die an der Studie teilnehmen möchten.

Die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten entweder zumindest eine körperliche Beschwerde haben, die sie belastet, oder  allgemeine Ängste und Sorgen zeigen, beispielsweise vor schulischen Situationen, oder für die geplante Kontrollgruppe keines von beidem aufweisen.

Fragen zur Teilnahme beantworten die Studienleiter gerne bei Anfrage per E-Mail an Studie-klinische-Psychologie@uni-mainz.de oder per Telefon 06131 39-39201. 

An die E-Mail-Adresse ist auch die Anmeldung möglich.

Die Studienteilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung. Wenn gewünscht, geben die Studienleiter zudem eine individuelle Rückmeldung zum Untersuchungsbefund.

Das Projekt wird im Rahmen einer inneruniversitären Forschungsförderung der JGU gefördert.

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Dr. Stefanie Jungmann
Abt. Klinische Psychologie und Psychotherapie
Psychologisches Institut
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
55099 Mainz
Tel. +49 6131 39-39201
E-Mail: jungmann@uni-mainz.de
http://klinische-psychologie-mainz.de/mitarbeiter_jungmann.html
Petra Giegerich Johannes Gutenberg-Universität Mainz

 

Zum Sankt Nikolaus bringt Deine Hausbank Dein MarihuanaPaket....

Medizin am Abend Berlin Fazit: Banken bleiben wichtige Partner für Unternehmen

Wirtschaftswissenschaftler der Universität Tübingen untersuchen anhand der US-amerikanischen Marihuana-Industrie, wie wertvoll Transaktionsservices und Kredite von Banken für junge Unternehmen sind 
 
  • Banken haben für junge Unternehmen immer noch eine ohe Bedeutung und sind nicht vollständig durch alternative Finanzdienstleistungen, sogenannte FinTechs wie Crowdfunding oder Online-Bezahldienste, ersetzbar. 

Zu diesem Schluss kommen Professor Jan Riepe und Markus Merz von der Universität Tübingen in einer jüngst veröffentlichten Studie. Die Wirtschaftswissenschaftler untersuchten am Beispiel der Marihuana-Industrie in den USA, welchen Wert traditionelle Banken für junge Unternehmen in hochentwickelten Volkswirtschaften haben.

Sie konnten zeigen, dass sowohl die Verfügbarkeit von Bankkrediten als auch der Transaktionsservice von Banken nach wie vor wichtig für junge Unternehmen sind.

Die Sondersituation der US-amerikanischen Marihuana-Industrie bot den Wissenschaftlern die Gelegenheit, ihre Fragestellung anhand zweier Ereignisstudien sowie einer Befragung zu überprüfen. 

  • Aufgrund einer einzigartigen rechtlichen Konstellation agieren Marihuana-Unternehmen in einigen US-Bundesstaaten legal und dürfen fast vollständig am Wirtschaftsleben teilhaben. 
25 Staaten erlauben Anbau, Verkauf und Konsum von Marihuana ganz oder teilweise. 

Erst in den letzten Wochen legalisierten sieben weitere Bundesstaaten Marihuana. 

Banken ist es jedoch weiterhin untersagt, mit Marihuana-Unternehmen Geschäfte zu machen, da sie unter die Bundesgesetzgebung fallen, die Marihuana als illegale Droge einstuft.

Die Marihuana-Industrie stellt das vor beachtliche Herausforderungen: Unternehmen haben keinen Zugang zu Bankkrediten und müssen Zahlungen an Mitarbeiter, Lieferanten wie auch Steuern bar begleichen. Dies führt zu logistischem und buchhalterischem Aufwand und erhöht die Gefahr von Überfällen.

Zunächst hatten die Forscher eine geringere Bedeutung von traditionellen Banken in den USA vermutet, da es hier eine starke Verbreitung neuartiger FinTechs gibt. In zwei Ereignisstudien untersuchten sie daraufhin die Kapitalmarktreaktionen der 94 börsennotierten Marihuana-Unternehmen in den USA nach weitreichenden politischen beziehungsweise juristischen Entscheidungen im Hinblick auf den Zugang zu Bankdienstleistungen. Bei dieser Methode werden die Aktienkurse der betroffenen Firmen am Tag der Bekanntgabe analysiert. „Daraus konnten wir Rückschlüsse darauf ziehen, wie relevant der Zugang zum Bankensystem für die betrachteten Unternehmen ist“, sagte Markus Merz.

Im ersten Fall kam es am 14 Februar 2014 zu einer gemeinsamen Stellungnahme des amerikanischen Justizministeriums (Department of Justice) und der Abteilung zur Bekämpfung von Finanzkriminalität des amerikanischen Finanzministeriums (Department of the Treasury: Financial Crime Enforcement Network). Darin stellten beide Ministerien klar, dass zwar das Geschäft von Banken mit Marihuana -Unternehmen weiterhin gegen Bundesgesetze verstoße; dass beide Ministerien jedoch grundsätzlich keine Strafverfolgung dieser Banken anstreben. Als Reaktion auf diese Stellungnahme erhöhte sich der Börsenwert der amerikanischen Marihuana-Unternehmen um durchschnittlich zwölf Prozent.

Deutlich anders fiel die Reaktion des Kapitalmarkts nach einer Gerichtsentscheidung am 5. Januar 2016 aus. Trotz der Entscheidung der beiden Bundesministerien im Jahr 2014 hatten sich in der Folgezeit nur wenige Banken gefunden, die zu attraktiven Konditionen mit Marihuana-Unternehmen Geschäfte machen wollten. Deshalb hatte eine Gruppe dieser Firmen eine eigene Bank mit Sitz im US-Bundesstaat Kansas gegründet, die "The Fourth Corner Credit Union". Um jedoch den Betrieb aufnehmen und verlässlich arbeiten zu können, hätte die Bank ein zentrales Konto bei der Federal Reserve Bank of Kansas City benötigt, einer Zweigstelle der amerikanischen Zentralbank.

Da sich die Zentralbank jedoch weigerte, mit "The Fourth Corner Credit Union" zusammenzuarbeiten, zogen die Marihuana-Unternehmen vor Gericht. Zur Überraschung aller Beteiligter wies der zuständige Richter jedoch die Klage ab.

Damit erfuhren die Hoffnungen der Marihuana-Unternehmen auf eine eigene Bank und damit auf einen unkomplizierten Zugang zu Bankdienstleistungen einen empfindlichen Rückschlag. 

Die Aktienkurse der Marihuana Unternehmen nahmen allein in den folgenden zwei Tagen um durchschnittlich 4,3 Prozent ab, „Banken spielen also auch weiterhin eine zentrale Rolle für junge Unternehmen", sagte Merz: „Sie sind durch die Leistungen von FinTechs nicht vollständig zu ersetzen.“

„Zurzeit arbeiten wir daran, noch besser zu verstehen, in welchen Situationen Banken besonders wichtig für Unternehmen sind“, sagte Professor Jan Riepe. Insbesondere wolle man herausfinden, welchen Wert der Zugang zum Zahlungsverkehr wie auch der Zugang zu Finanzierung für junge aufstrebende Unternehmen habe.

Zu diesem Zweck führen die Forscher eine detaillierte Befragung von 50 Marihuana-Unternehmern durch. „Daraus erhoffen wir uns auch Rückschlüsse darauf, wann und wie wir in Zukunft Banken retten sollten, und wann darauf eher verzichtet werden kann.“

Arbeitspapier: Markus Merz and Jan Riepe, Access to Banking and its Value in Developed Countries: Evidence from the U.S. Marijuana Industry, Social Science Research Network (SSRN), https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2863000.

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Prof. Dr. Jan Riepe
Universität Tübingen
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Abteilung Bankwirtschaft
Telefon: +49 7071 29-78207
j.riepe(at)uni-tuebingen.de
Antje Karbe Eberhard Karls Universität Tübingen

360° TOP-Hinweis: Rettungsstelle-KANZEL: Konsum von Crystal- drogenabhängige Mütter (vor/nach Schwangerschaft)

Medizin am Abend Berlin Fazit: Fachübergreifende Initiative des Dresdner Uniklinikums gibt abhängigen Müttern eine Chance

Dank einer fachübergreifenden Zusammenarbeit von drei Kliniken des Universitätsklinikums Carl Gustav Dresden steigen die Chancen drogenabhängiger Mütter – im Mittelpunkt steht der Konsum von Crystal –, um während beziehungsweise nach der Schwangerschaft aus der Sucht aussteigen zu können. 

Die innovative Initiative „Mama denk´ an mich“ verbessert auf diese Weise die Aussichten, dass die Neugeborenen weiter von ihren Müttern betreut werden können. In den ersten zehn Monaten des neuen Angebots ließ sich die Rate der ins ursprüngliche Zuhause entlassenen Babys von einem Drittel auf zwei Drittel erhöhen. 

"Mama, denk' an mich" "Mama, denk' an mich" Uniklinikum Dresden
 
Die innovative Initiative „Mama denk´ an mich“ verbessert auf diese Weise die Aussichten, dass die Neugeborenen weiter von ihren Müttern betreut werden können. Seit Januar 2016 gibt es im Rahmen der Initiative eine Koordinatorin zur Betreuung der Abhängigen und ihrer Neugeborenen. Initiatoren und Ansprechpartner sind Mitarbeiter der Kliniken für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, für Kinder und Jugendmedizin sowie für Psychiatrie und Psychotherapie. Um mehr Betroffene, deren Angehörige, aber auch Institutionen auf das Angebot aufmerksam zu machen, hat das Klinikum nun einen Flyer herausgegeben.

„Unser Ziel ist es, mehr von Sucht betroffenen Familien die Chance zu geben, komplett zu bleiben“, sagt Prof. Reinhardt Berner. Der Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin spricht auch im Namen von zwei weiteren Direktoren, deren Kliniken Kontakt zu drogenanhängigen Müttern haben. Das Klinikteam von Prof. Berner ist immer dann gefragt, wenn ein Neugeborenes aufgrund der Sucht der Mutter behandelt werden muss – das ist der späteste Moment, an dem sich eine Abhängigkeit offenbart. Oft aber zeigt sich das Problem bereits den Frauenärzten, die die Schwangeren betreuen.
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Doch es gibt eine Dunkelziffer, denn die betroffenen Frauen scheuen sich, ihr Suchtproblem zu offenbaren. Neben dem Nichteingestehen-Wollen und dem Schamgefühl ist es die Angst der werdenden Mütter, ihr Kind nicht behalten zu dürfen. Deshalb setzt die fachübergreifende Initiative „Mama denk´ an mich“ darauf, Vertrauen zu schaffen und den Abhängigen eine konkrete Perspektive zu bieten.

Erster Anlaufpunkt dieser Mütter sind häufig niedergelassene Gynäkologen. Um diese Fachärzte zu entlasten und den Patientinnen sowie den ungeborenen Kindern eine möglichst umfassende ärztliche Betreuung in der Schwangerschaft anzubieten, hat die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Dresdner Uniklinikum eine Spezialsprechstunde eingerichtet. In diesem Rahmen wird den abhängigen Müttern die Zeit eingeräumt, die notwendig ist, um alle Fragen in dieser schwierigen Situation zu klären und die auch aus medizinischer Sicht bestmöglichen Lösungen zu finden. „Mit unserem Angebot, über das wir unsere niedergelassenen Fachkollegen informiert haben, wollen wir den Frauen ohne jede Vorverurteilung helfen, dass sie und ihre Babys gesund durch die Schwangerschaft kommen“, sagt Dr. Katharina Nitzsche. Die Oberärztin der Geburtshilfe an der Uni-Frauenklinik ist für diese Spezialsprechstunde verantwortlich. „Wir verstehen uns dabei auch als Tor zu weiteren Betreuungsangeboten, die den Frauen im Rahmen unserer Initiative ‚Mama denk´ an mich‘ am Uniklinikum offenstehen“, so die Oberärztin weiter.

„Ein Kind zu erwarten und Mutter zu werden, ist ein guter Anlass, sein Leben zu ändern“, sagt Privatdozent (PD) Dr. Jörg Reichert. Der Psychologe leitet den im Fachbereich Neonatologie der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin angesiedelten psychologisch-sozialmedizinischen Versorgungsbereich – kurz „FamilieNetz“, der seit mittlerweile acht Jahren vor allem Eltern zu früh oder krank geborener Kinder betreut. In diesen Fällen geht es vor allem darum, die elterlichen Bindungen zu den lange im Krankenhaus behandelten Kindern zu fördern und die Eltern darin zu begleiten, mit der daraus resultierenden schwierigen Situation umzugehen. Angesichts der Zunahme von Kindern, die infolge des Crystal-Konsums ihrer Mütter am Klinikum behandelt werden müssen, sah das Team um PD Dr. Reichert Handlungsbedarf und aufgrund der eigenen Erfahrungen auch Ansatzpunkte, den Süchtigen neue, innovative Angebote einer fachübergreifenden Betreuung zu unterbreiten.

Die Initiative nutzt die Tatsache, dass die Schwangere beziehungsweise frisch entbundene Mutter mit ihrem Neugeborenen regelmäßig im Universitäts Kinder-Frauenzentrum ambulant oder stationär behandelt werden. Damit befinden sich die Betroffenen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ambulanz für Suchterkrankungen der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Diese Klinik bietet den Müttern im Rahmen des Klinikaufenthalts ihrer Kinder erste Therapiesitzungen an, um den Weg aus der Abhängigkeit zu finden. „Das ist unsere beste Chance, wenn wir junge Frauen und deren Familien weg von der Sucht führen wollen“ sagt Prof. Ulrich Zimmermann, Arzt und Suchtforscher am Dresdner Uniklinikum. Vor allem die Geburtsmediziner des Uniklinikums, die sich ebenfalls in der Initiative „Mama denk´ an mich“ engagieren, werben bereits vor der Geburt für diese Option. Die Zahlen der ersten zehn Projektmonate zeigen, dass diese besondere Form der Betreuung erfolgversprechend ist: Erfahrungsgemäß entscheiden die zuständigen Jugendämter in zwei Dritteln der Fälle, dass das Kind nach der Krankenhausbehandlung nicht in den Haushalt der Eltern entlassen werden kann, sondern in eine Pflegefamilie kommt. Bei den insgesamt 20 Müttern, die bisher das Angebot der fachübergreifenden Betreuung am Dresdner Uniklinikum wahrgenommen haben, drehte sich das Verhältnis um: Hier konnte in zwei Dritteln der Fälle das Kind in der eigenen Familie bleiben. „Wir nehmen die Frauen als Mütter und nicht als Süchtige an“, betont PD Dr. Reichert und hofft so, dass es durch diese Haltung und den bisherigen Erfolg des Projekts für die Frauen attraktiv wird, sich der Sucht zu stellen.

  • Der Wille, sich nach der Geburt neu zu orientieren und einen Weg aus der Abhängigkeit zu finden, reicht allein für den Ausstieg aus der Abhängigkeit nicht aus. Erst wenn Betroffene Hilfe annehmen und an einer Therapie teilnehmen, können sich Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeiter und Jugendamt ein verlässlicheres Bild davon machen, ob das Kind in der eigenen Familie gut aufgehoben sein könnte. Deshalb werden die an der Betreuung beteiligen Klinikumsmitarbeiter angehört, bevor das Jugendamt entscheidet, wie es mit den Kindern weitergeht. „Der Umstand, dass diese vom Jugendamt anberaumten Fallkonferenzen im Universitätsklinikum stattfinden, ist ein großer Vertrauensbeweis für unsere Arbeit“, sagt Prof. Berner.

Wie erfolgreich das Projekt „Mama denk´ an mich“ langfristig ist, soll in einer Studie untersucht werden, die alle betreuten Familien einschließt und deren weiteren Lebenswege untersucht. „Der finanzielle Aufwand für die Koordinatorin des Projekts und seine wissenschaftliche Begleitung wird derzeit noch aus Drittmitteln bestritten,“ so Professor Dr. Mario Rüdiger, Leiter des Fachbereichs Neonatologie der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, „Um diesen besonderen Betreuungspfad über die Grenzen des Großraums Dresden ausrollen zu können, bedarf es neben dem Beweis für die Wirksamkeit weiterer Projektpartner und Unterstützer. Unter den Müttern, die es nicht geschafft haben, gibt es einige, die an ihren weit von Dresden entfernten Heimatorten keine adäquaten Hilfsangebote finden konnten. Wenn deshalb ihre Kinder in eine Pflegefamilie müssen, tut es uns sehr leid, dass wir nicht helfen konnten“, sagt PD Dr. Reichert.

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Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
FamilieNetz – Initiative „Mama, denk‘ an mich“
Heike Menz
Tel.: 0351 458 66 33
E-Mail: mama.dam@ukdd.de

Universitätsklinikum Carl Gustav
Holger Ostermeyer Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
FamilieNetz – Initiative „Mama, denk‘ an mich“
Leiter: PD Dr. Jörg Reichert
Tel.: 0351 458
E-Mail: joerg.reichert@uniklinikum-dresden.de
www.uniklinikum-dresden.de/kik

Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Spezialambulanz für Crystal-abhängige Schwangere
Oberärztin Dr. Katharina Nitzsche
Tel.: 0351 458 56 74
E-Mail: katharina.nitzsche@uniklinikum-dresden.de
www.uniklinikum-dresden.de/gyn

Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Suchtambulanz
Leiter und stellvertretender Klinikdirektor: Prof. Dr. med. Ulrich Zimmermann
Tel.: 0351 458 54 22
E-Mail: UlrichS.Zimmermann@uniklinikum-dresden.de
www.uniklinikum-dresden.de/psy

Petition für Dein Weihnachtsgeschenk - Erste-Hilfe-Kurse + Gesundheitstests


Medizin am Abend Berlin Akute Frage zum Weihnachtsfest 2017:

Frage:

Wirksamkeit und Sicherheit der Reduktion vasoaktiver Medikamente (in erster Linie Antihypertensiva) bei älteren Patienten mit vasovagaler Synkope?

Antwort:

Literatur:

Solari D. et alii. Stop vasodepressor drugs in reflex syncope: a randomized controlled trial. Heart2016; doi:10.1136/heartjnl-2016-309865

Resultat:

  • 328 Patienten wurden gescreent, 238 nahmen ein oder mehr vasoaktive Medikamente ein, bei 81 konnte die Synkope auf dem Kipptisch oder mit Karotis-Sinus Massage reproduziert werden.
  • 58 Patienten wurden randomisiert, das Durchschnittsalter betrug 74 Jahre.
  • Nach der einmonatigen Run-in Phase nahmen die Patienten in Gruppe 1 (Stopp) durchschnittlich noch 0.9 vasoaktive Medikamente ein und die in der anderen Gruppe 2.4.
  • Der Blutdruck stieg in Gruppe 1, verglichen mit Gruppe 2, an (liegend 141 versus 128 mmHg, im Stehen 133 versus 122 mmHg).
  • Während der Beobachtungsperiode von durchschnittlich 13 Monaten (± 7 Monate) trat der primäre Endpunkt in der Stopp-Gruppe bei 7 (23%) Teilnehmern auf (3 Synkope, 3 Präsynkope, 1 Herzinsuffizienz); in der nicht-Stopp Gruppe bei 13 (54%) der Teilnehmer (10 Synkope, 2 Präsynkope, 1 TIA).
  • Die Lebensqualität war statistisch signifikant besser in der Gruppe mit Stopp der vasoaktiven Medikamente.

Kommentar:

  • Bei Patienten mit reflektorischer Synkope (meist vasovagale Synkope), die ein oder mehrere vasoaktive Medikamente einnehmen, kann durch Absetzen, oder zumindest Reduktion dieser Medikamente, das erneute Auftreten von Synkopen und Präsynkopen verringert werden.
  • Zur Beurteilung ob der Anstieg des Blutdrucks auch negative Folgen hat, kardiovaskuläre Ereignisse, ist die Dauer der Studie zu kurz – aber wahrscheinlich ist diese Frage auch nicht so relevant als bei jüngeren Patienten ohne Synkopen und Stürzen.
  • Der Petitionsausschuss sieht vermehrten Forschungsbedarf hinsichtlich der Fahreignung von Personen über 75 Jahren und der Unfallgefahr, die von dieser Personengruppe ausgeht. 
In der Sitzung im Dezember beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zugeben.

  • In der Petition wird gefordert, die Verlängerung von Führerscheinen, die seit Januar 2013 nur noch 15 Jahre gültig seien, an Bedingungen zu knüpfen, wie die regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen und die Vorlage einer augenärztlichen Bescheinigung. Letzteres könne nach Ansicht der Petenten auch mit einer Altersgrenze verbunden sein. 

Was die Forderung nach regelmäßigen Auffrischungen der Erste-Hilfe-Kurse angeht, so heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses unter Bezug auf eine Stellungnahme des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), dies könnten alle infrage kommenden Organisationen und freien Anbieter selbst bei einem Abstand von fünf Jahren nicht gewährleisten.

Im Vorfeld der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 2012 sei dieser Punkt zudem mit den Bundesländern auf Fachebene erörtert und als nicht zielführend verworfen worden.

Verpflichtende Gesundheitstests für über-75-Jährige lehnt der DVR ebenfalls ab, heißt es in der Vorlage.
Man setze auf die Eigenverantwortung der betreffenden Zielgruppe.

Auch die Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert laut der Beschlussvorlage des Petitionsausschusses "keine generelle Fahreignungsprüfung und keine verpflichtenden Sehtests für Ältere".

Der UDV ist gleichwohl der Auffassung, dass ab etwa 75 Jahren die Wahrscheinlichkeit steige, einen Unfall selbst zu verursachen. "Daher wird es in der Zukunft vor allem darum gehen, Unterstützungsmaßnahmen zur Erhaltung einer sicheren Pkw-Mobilität im Alter zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen", wird in der Vorlage ausgeführt.


Neben DVR und UDV schlägt auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) keine Verpflichtung zur Gesundheitsüberprüfung Älterer, wie beispielsweise Sehtests, vor, heißt es weiter. Laut BASt verfügten "ältere Fahrerinnen und Fahrer über wirksame Kompensationsmechanismen, die in der Regel eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gewährleisten".

  • Mit Blick auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2014, wonach Fahrer über 64 Jahre zu 66,9 Prozent und über-75-Jährige zu 74,9 Prozent die Hauptschuld an einen Unfall an dem sie beteiligt waren getragen hätten, sieht der Petitionsausschuss Forschungsbedarf hinsichtlich der Ursachen für die relativ gesehen hohe Beteiligung vor allem der über 75-Jährigen an Unfällen. 

Laut der Beschlussempfehlung sollte geprüft werden, "ob konkreter Handlungsbedarf besteht und Auflagen sowie unterstützende Maßnahmen wie etwa individuelles Fahrtraining oder Sehfeldassistenzsysteme für diese Altersgruppe notwendig sind".

Die Rechtsfolgen sollten nach Auffassung des Petitionsausschusses nicht in einer Einschränkung der Mobilität liegen.

Vielmehr sollten "zur Sicherung der Verkehrssicherheit wo nötig, Auflagen erteilt oder Unterstützung veranlasst werden". 


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Darmentzündung - gezielte Immuntherapie

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Genetisch bedingte Darmentzündung erfolgreich behandelt

Mit einer gezielten Immuntherapie haben Ärzte eine Darmentzündung gestoppt, die durch eine neu entdeckte Genmutation verursacht wurde. Dies berichten Forschende vom Departement Biomedizin der Universität und des Universitätsspitals Basel. 

Ihre Ergebnisse eröffnen neue Möglichkeiten für die Behandlung von Durchfall, wie er als Nebenwirkung bei der Therapie von Melanomen auftreten kann. 
 
Immunschwächen können entstehen, wenn durch Mutationen die Gene von Proteinen des Immunsystems verändert sind.

Da sie selten vorkommen, werden solche Immunschwächen oft nicht oder erst spät erkannt, wodurch eine adäquate Therapie verhindert wird. Gegenwärtig sind mehr als 300 verschiedene genetisch bedingte Immunschwächen bekannt, und es werden beinahe wöchentlich neue beschrieben.


Die Forschungsgruppe um Prof. Mike Recher vom Departement Biomedizin der Universität und des Universitätsspitals Basel hat vor kurzem eine genetische Immunschwäche entdeckt, die bei einem erwachsenen Patienten mit einer schweren chronischen, autoimmunen Darmentzündung einherging. Erfreulicherweise konnte die neue Mutation nicht nur beschrieben, sondern dem Patienten auch mit einer gezielten Therapie geholfen werden, berichten die Forscher im Journal of Allergy and Clinical Immunology.

Mutation verursacht Autoimmunreaktion

Der Patient leidet an einer seltenen Mutation im Protein CTLA-4, das sich auf den Oberflächen von T-Zellen befindet. Normalerweise hält dieses Protein die Abwehrzellen davon ab, den eigenen Körper anzugreifen. Da es wegen der Mutation aber ungenügend funktionierte, attackierten die T-Zellen die Darmzellen des Patienten. Dadurch entstand eine starke Entzündung, und der Patient litt in der Folge an schwerem Durchfall und hohem Gewichtsverlust.

Aufgrund des ungewöhnlichen Krankheitsbilds wurde der Patient vom Kantonsspital Graubünden an die Spezialsprechstunde für Immunschwäche am Universitätsspital Basel überwiesen. Erste immunologische Untersuchungen deuteten auf eine genetisch bedingte Fehlregulation des Immunsystems hin. In der folgenden Analyse des gesamten Genoms am Universitätsspital Zürich wurde die neue Mutation im CTLA-4-Gen entdeckt. Weitere Untersuchungen zeigten, dass die Mutation tatsächlich eine verminderte CTLA-4-Funktion bewirkt, die zu einer stärkeren Infiltration von T-Zellen in die Darmschleimhaut und damit zum chronischen Durchfall geführt hat.

Behandlung mit therapeutischem Antikörper

Im engen Austausch mit der Gastroenterologie am Universitätsspital Basel entschieden sich die Ärzte zu einer Therapie, bei der das Eindringen der T-Zellen in die Darmschleimhaut mithilfe eines neuen Medikaments aus der Gruppe der monoklonalen Antikörper unterbunden wird. Der Wirkstoff Vedolizumab blockiert gezielt ein bestimmtes Adhäsionsmolekül auf der Oberfläche der T-Zelle und verhindert so, dass die Abwehrzellen an Rezeptoren binden, die im Darm vorhanden sind. Das hält die T-Zellen davon ab, aus den Blutgefässen in das Darmgewebe einzudringen. Die Behandlung zeigte den gewünschten Erfolg: Nach drei Monaten hatte der chronische Durchfall des Patienten gänzlich aufgehört.

Durchfall bei Melanom-Patienten verhindern

Das Fehlen von CTLA-4 lässt sich bei bestimmten Erkrankungen aber auch therapeutisch nutzen, etwa bei der Behandlung des schwarzen Hautkrebses (Melanom). Ähnlich wie die neu entdeckte CTLA-4-Mutation bewirkt das Medikament Ipilimumab, dass die T-Zellen des Immunsystems nicht mehr richtig gebremst werden, sodass sie körpereigene, bösartige Hautkrebszellen bekämpfen können. Unter dieser Therapie kann es als Nebenwirkung zu einer autoimmunen Darmentzündung kommen – analog zum Fall des Patienten mit der Genmutation. Möglicherweise können nun auch Melanom-Patienten, die aufgrund einer CTLA-4-Hemmung an starkem Durchfall leiden, von den neuen Erkenntnissen profitieren, da Vedolizumab für sie neue Therapiemöglichkeit öffnet.

Kooperation von Regionalspital, Grundlagenforschung und Universitätsmedizin

Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass die genaue Identifizierung der Ursache einer Erkrankung wichtig ist, um eine gezielte, personalisierte Behandlung zu ermöglichen. «Für diese Art von Wissenszuwachs braucht es zum einen aufmerksame Ärzte in den Praxen und an Regionalspitälern, welche ungewöhnliche Krankheitsverläufe erkennen und sie zur weiteren Abklärung an universitäre Spezialsprechstunden weiterweisen», so Studienautor Mike Recher. «Zum anderen braucht es klinische universitäre Zentren, die eng an Forschungslabors gekoppelt sind.»

Originalbeitrag

Alexander A. Navarini, Petr Hruz, Christoph T. Berger, Tie Zheng Hou, Charlotte Schwab, Annemarie Gabrysch, Rebecca Higgins, Natalie Frede, Barbara-Christina Padberg Sgier, Olle Kämpe, Anne-Valérie Burgener, Florian Marquardsen, Fabian Baldin, Marc Bigler, Anne Kistner, Annaise Jauch, Olivier Bignucolo, Benedikt Meyer, Fabian Meienberg, Matthias Mehling, Lukas T. Jeker, Ingmar Heijnen, Thomas D. Daikeler, Jan-Olaf Gebbers, Bodo Grimbacher, David M. Sansom, Raphael Jeker, Christoph Hess, Mike Recher
Vedolizumab as a successful treatment of CTLA-4–associated autoimmune enterocolitis
Journal of Allergy and Clinical Immunology (2016), doi: 10.1016/j.jaci.2016.08.042

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Prof. Dr. Mike Recher
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MRT - Kontrastmittel-Ablagerungen - besser makrozyklische Präparate

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Multiple Sklerose: Weniger Kontrastmittel-Ablagerungen im Gehirn

Charité-Wissenschaftler vergleichen lineare und makrozyklische Präparate 
 
  • Gadolinium ist ein Metall aus der Gruppe der Seltenen Erden, bei MRT-Untersuchungen sorgt es dafür, dass Organe und Gewebe besser sichtbar werden. 

Wissenschaftler an der Klinik für Radiologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin und des NeuroCure Clinical Research Centers sowie des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin haben gemeinsam untersucht, inwiefern die wiederholte Verabreichung gadoliniumhaltiger MRT-Kontrastmittel zu einer Ablagerung des Metalls im Gehirn von Patienten mit Multipler Sklerose führt. Wie die Wissenschaftler in der Fachzeitschrift Multiple Sclerosis Journal* berichten, bergen sogenannte makrozyklische Präparate weniger Risiken einer Ablagerung.

  • Aus wissenschaftlichen Studien der vergangenen Jahre wissen wir, dass sich gadoliniumhaltige Kontrastmittel, die regelmäßig bei MRT-Untersuchungen eingesetzt werden, dauerhaft in bestimmten Regionen des Gehirns ablagern können. 
Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass dadurch gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht werden. 
Dennoch haben die Erkenntnisse über Gadolinium-Ablagerungen in den Kerngebieten des Groß- und Kleinhirns zu Verunsicherungen bei Patienten und Ärzten geführt.

Hiervon sind besonders Patienten mit Multipler Sklerose (MS) betroffen.

Die Erkrankung manifestiert sich häufig bereits im jungen Erwachsenenalter.

Bei vielen Patienten werden im Laufe des Lebens eine relativ hohe Anzahl kontrastmittelgestützter MRT-Untersuchungen durchgeführt. Trotz der besonderen Relevanz von Gadolinium-Ablagerungen für MS-Patienten gab es bislang kaum Studien zu diesem Thema.

Ein Forscherteam um Privatdozent Dr. Michael Scheel und Prof. Dr. Friedemann Paul am Exzellenzcluster NeuroCure der Charité – Universitätsmedizin Berlin hat nun den Einsatz von zwei unterschiedlichen Arten häufig genutzter MRT-Kontrastmittel untersucht.  

Übereinstimmend zu Ergebnissen vorangegangener Untersuchungen konnte nun auch für MS-Patienten gezeigt werden, dass die wiederholte Anwendung eines bestimmten, linearen Kontrastmittel-Typs zur Ablagerung in einem Kerngebiet des Kleinhirns führt. 

  • „Bei Patienten, die einen anderen MRT-Kontrastmitteltyp, sogenannte makrozyklische Kontrastmittel, erhalten haben, konnten wir keine Hinweise für eine Ablagerung im Gehirn feststellen“, erklärt Privatdozent Dr. Scheel. 
  • „In Anbetracht der aktuellen Datenlage haben Kontrastmittel eines bestimmten Typs mit einer linearen Molekülstruktur ein deutlich höheres Ablagerungsrisiko. 

Kontrastmittel mit einer ringförmigen, makrozyklischen Struktur scheinen diesen Effekt nicht oder deutlich weniger zu zeigen“, so die Wissenschaftler.

Sie empfehlen für die Zukunft, dass Neurologen und Radiologen, die MS-Patienten betreuen, die aktuellen Studienergebnisse im Zuge von kontrastmittelgestützten MRT-Untersuchungen berücksichtigen. An der Charité kommen bereits seit mehreren Jahren ausschließlich makrozyklische Präparate zur Anwendung.

*Ludwig Schlemm, Claudia Chien, Judith Bellmann-Strobl, Jan Dörr, Jens Wuerfel, Alexander U Brandt, Friedemann Paul and Michael Scheel. Gadopentetate but not gadobutrol accumulates in the dentate nucleus of multiple sclerosis patients. Mult Scler September 27, 2016. doi: 10.1177/1352458516670738. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27679460

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Fortgeschrittenes Prostatakarzinom

Medizin am Abend Berlin Fazit:   Molekulare Mechanismen des Tumorwachstums identifiziert

Neue Ergebnisse aus der translationalen Tumorforschung am Lübecker Institut für Pathologie 

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachLink: S3 Leitlinienprogramm-Onkologie  

 
Wissenschaftliche Schwerpunkte des Instituts für Pathologie der Universität zu Lübeck und des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, sind die translationale Tumorforschung und die molekulare Pathogenese und Genetik solider Tumoren. Mit zwei Fachbeiträgen in international renommierten Wissenschaftszeitschriften publizierte der Direktor des Instituts, Prof. Dr. Sven Perner, vor kurzem neueste Forschungsergebnisse zum Prostatakarzinom aus seinen Projekten und Kooperationen.

Es handelt sich um die Publikationen „Ecotropic viral integration site 1, a novel oncogene in prostate cancer“ zusammen mit Wissenschaftlern aus Bonn, Basel, Borstel und Heidelberg in „Oncogene“ vom 12. September sowie „Pan-cancer analysis oft he Mediator complex transcriptome identifies CDK19 and CDK8 as therapeutic targets in advanced prostate cancer“ zusammen mit Wissenschaftlern aus Bonn, Borstel, Heidelberg und Örebro (Schweden) in „Clinical Cancer Research“ vom 27. September 2016.

In beiden Beiträgen konnte der Nachweis erbracht werden, dass spezifische identifizierte Gene, nämlich EVI1 sowie CDK19 und CDK8, mit dem fortgeschrittenen Prostatakarzinom in direktem Zusammenhang stehen.

  • Sie stellen vielversprechende Ziele für mögliche neue Formen der Krebsbehandlung dar. Wenn es gelingt, sie zu blockieren oder auszuschalten, könnte es gelingen, das Tumorwachstum zu stoppen und den Tumor zu vernichten.

Prof. Dr. Sven Perner ist seit August 2015 Direktor des Instituts für Pathologie in Lübeck. Zuvor war er als geschäftsführender Oberarzt des Instituts für Pathologie am Universitätsklinikum Bonn tätig. Dort leitete er auch die Sektion für Prostatakarzinom-Forschung der Rudolf-Becker-Stiftung. Sein Studium absolvierte er an der Universität Ulm. Weitere Stationen waren das Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Ulm, die Harvard Medical School in Boston, das Weill Cornell Medical Center in New York und das Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Tübingen. Der Fokus der wissenschaftlichen Arbeit Prof. Perners liegt auf der translationalen Tumorforschung und der molekularen Pathogenese und Genetik solider Tumoren mit Schwerpunkt auf dem Prostatakarzinom sowie Karzinomen der Lunge und Atemwege.

Als Direktor des Instituts für Pathologie in Lübeck und der Klinischen und Experimentellen Pathologie des Leibniz-Forschungszentrums Borstel steht er für eine integrale Verbundpathologie beider Standorte. Ziel ist, das Fach Pathologie in seiner gesamten Breite in Forschung, Lehre und Krankenversorgung dauerhaft auf höchstem Niveau zu repräsentieren.


Prof. Dr. Sven Perner

Prof. Dr. Sven Perner (Copyright: Perner)

Originalveröffentlichungen:
Ecotropic viral integration site 1, a novel oncogene in prostate cancer. A Queisser, S Hagedorn, H Wang, T Schaefer, M Konantz, S Alavi, M Deng, W Vogel, A von Mässen-hausen, G Kristiansen, S Duensing, J Kirfel, C Lengerke and S Perner. Oncogene. 2016 Sep 12. doi: 10.1038/onc.2016.325.
Pan-cancer analysis of the Mediator complex transcriptome identifies CDK19 and CDK8 as therapeutic targets in advanced prostate cancer. Brägelmann J, Klümper N, Offermann A, von Mässenhausen A, Böhm D, Deng M, Queisser A, Sanders C, Syring I, Merseburger AS, Vogel W, Sievers E, Vlasic I, Carlsson J, Andrén O, Brossart P, Duensing S, Svensson MA, Shaikhibrahim Z, Kirfel J, Perner S. Clin Cancer Res. 2016 Sep 27. pii: clincanres.0094.2016.




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Fax: 0451/500-3016
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https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27678455

Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung der Gesundheitsexperten

Medizin am Abend Berlin Fazit: Reform der Heil- und Hilfmittelversorgung

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung wird von Gesundheitsexperten sowie den betroffenen Branchenvertretern sehr befürwortet. Einzelne Regelungen in dem Gesetzentwurf (18/10186) stoßen jedoch auf Bedenken, wie sich anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu der Vorlage am Mittwoch in Berlin zeigte und auch aus den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen hervorgeht.

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachLink: Gesetzentwurf  

So fürchten etwa die Hersteller und Anbieter von medizinischen Hilfsmitteln, dass sie bei der Vergabe von Aufträgen künftig benachteiligt werden könnten. Auch die Qualitätsoffensive wird in der praktischen Anwendung kritisch gesehen. Ferner sorgen sich Experten wegen der zusätzlich geforderten Angaben um den Datenschutz und die Bürokratielasten.

  • Während Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen zur Gesundung beitragen, dienen Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder Brillen dazu, Defizite auszugleichen. ,
Die Reform soll mehr Qualität und Transparenz in diesen Markt bringen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) dazu verpflichtet werden, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. 

Zudem soll der Spitzenverband bis Ende 2017 eine Systematik schaffen, um das Verzeichnis auch künftig aktuell zu halten.

  • Die Krankenkassen sollen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel berücksichtigen. Zudem werden die Krankenkassen auch bei Ausschreibungen dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen.
  • Um mehr Transparenz zu schaffen, müssen die Anbieter die Versicherten künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen für sie geeignet sind und von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Die Anbieter werden verpflichtet, die Höhe der Mehrkosten anzugeben. 

Die Krankenkassen sollen über ihre Hilfsmittel-Vertragspartner und die Inhalte der Verträge informieren.

So können Versicherte die Angebote der Krankenkassen im Bereich der Hilfsmittel vergleichen.

Heilmittelerbringer, also Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden (Sprachtherapie) und Podologen (Fußheilkunde), sollen künftig über sogenannte Blankoverordnungen stärker in die Verantwortung genommen werden. Demnach wird das Heilmittel weiter von einem Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimmt aber Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie.

In dem Gesetzentwurf umstritten ist die sogenannte 40/60-Regelung, die bewirken soll, dass die Krankenkassen den Zuschlag für ein HILFSMITTEL nicht nur aufgrund des guten Preises erteilen, sondern auch die Qualität maßgeblich ist.

Im Gesetz heißt es dazu, soweit die qualitativen Anforderungen nicht "erschöpfend" in der Leistungsbeschreibung festgelegt seien, müsse bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien der Qualitätsaspekt zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hält das für problematisch und meint, wie auch die Herstellervereinigung eurocom, damit liefe die eigentliche Absicht ins Leere. Schon heute rechtfertigten die Krankenkassen die Wahl des Preises als einziges Zuschlagskriterium mit dem Argument, die Qualität sei abschließend im Rahmen- und Hilfsmittelvertrag geregelt, gibt BVMed zu bedenken. Die 40/60-Regelung werde somit voraussichtlich auch künftig, gerade bei Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses, nicht angewendet. Das alleinige Zuschlagskriterium bliebe dann der günstigste Preis. 

Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes ist die Qualitätsoffensive in der Intention sehr zu begrüßen. Jedoch lasse die Ausgestaltung der neuen Regelung "entscheidende Fragen unbeantwortet" und werde eher zu neuen Rechtsunsicherheiten als zu einer Qualitätsverbesserung führen. Statt der Gewichtung von Zuschlagskriterien sollte den Krankenkassen generell ermöglicht werden, qualitativ höherwertige Leistungen anbieten zu können. Dazu seien größere vertragliche Gestaltungsspielräume nötig.

In dem Zusammenhang bemerkte der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), angesichts der geplanten Regelungen zur Daten- und Informationsübermittlung stelle sich die Frage, wer bei der Verarbeitung und Weitergabe von medizinischen und ökonomischen Messdaten welche Rechte besitze. Die Meldung privater Aufzahlungen der Versicherten verstoße gegen das Verfassungsrecht und das Bundesdatenschutzgesetz. Im Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) würden von den Krankenkassen keine Daten erhoben. Es gebe keinen Grund, die Höhe des privaten Aufzahlungsbetrags von der GKV zu erheben und zu nutzen. Auch die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung sieht diese Regelung kritisch und rät zu einem anderen Verfahren.

Der Deutsche Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien forderte Mitentscheidungsrechte der Hersteller bei der Verfahrensordnung zur Aufnahme von Hilfsmitteln und zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses. So sollte der GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet werden, ein Expertengremium mit medizinischen Fachgesellschaften und Verbänden der Hersteller und Leistungserbringer zu installieren.

Ein Sachverständiger aus der Praxis erinnerte in der Anhörung an den Skandal mit minderwertigen Inkontinenzprodukten (Windeln) und hob die Bedeutung verlässlicher Qualitätsstandards auch in diesem Bereich hervor.

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Notruflevel  

 

  • Ein Sprecher des Zentralverbandes Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) gab in der Expertenrunde zu Bedenken, dass etwa bei der Anpassung orthopädischer Einlagen für Diabetiker die Dienstleistung entscheidend sei. Dies müsse bei der Ausschreibung individuell gefertigter Hilfsmittel berücksichtigt werden.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) appellierte in seiner Stellungnahme an den Gesetzgeber, die "schwerwiegende Versorgungslücke" in Fällen von gravierender Fehlsichtigkeit mit der Novelle endlich zu schließen. Die Betroffenen seien ohne Brille oder Kontaktlinsen nahezu blind, bekämen aber die nötige Hilfe nicht, weil sie mit "hinzugedachten" Sehhilfen mehr als 30 Prozent sehen könnten.
Wer sich die teuren Sehhilfen nicht leisten könne, sei in seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben massiv beeinträchtigt und könne kaum ein eigenständiges Leben führen. Betroffen seien zum Beispiel Patienten mit pathologischer Myopie oder Aphakie (Linsenlosigkeit).

Was die HEILMITTEL angeht, plädierten der GKV-Spitzenverband wie auch einzelne Krankenkassen dafür, die Bewertung der bereits laufenden Modellprojekte zur Blankoverordnung abzuwarten und erst dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) machte sich dafür stark, gleich den Direktzugang von Versicherten zu Heilmittelerbringern zu ermöglichen und dies zu erproben. 

Der Direktzugang wäre effektiv und mit Einsparungen verbunden. Eine Sprecherin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl) sagte in der Anhörung, der Direktzugang werde sofort benötigt, die Blankoverordnung sei nicht interessant.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nannte die Intention des Gesetzgebers nachvollziehbar. Die Regelung könnte auch zu einer sinnvollen Entlastung der Ärzte führen. Allerdings müssten die Mediziner zwingend in die Modellvorhaben eingebunden werden, weil sie die Gesamtverantwortung trügen und damit die Möglichkeit haben müssten, kontraindizierte Heilmittel auszuschließen oder eine Heilmitteltherapie zu beenden. Zudem müsse es klare Regelungen zur Rückmeldung der Heilmittelerbringer an den Arzt geben.

  • Heftig umstritten ist die in den Jahren 2017 bis 2019 vorgesehene Aufhebung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität, die mehr Spielraum bei der Vereinbarung der Heilmittelpreise ermöglichen soll. 
  • Damit werde eine Preisspirale in Gang gesetzt, die bei den Beitragszahlern zu weiteren finanziellen Belastungen führen werde, warnte der GKV-Spitzenverband.
Im Gesetz ist dazu vorgesehen, in den drei Jahren die Anbindung der Heilmittelpreise an die Grundlohnsumme abzukoppeln.

Die Grundlohnsumme setzt sich zusammen aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten.

Die Entwicklung der Grundlohnsumme ist maßgeblich für die Vergütung der Leistungen in der GKV, denn laut Gesetz müssen die Vergütungen so ausfallen, dass keine Beitragssatzerhöhungen notwendig werden.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, diese Regelung werde nicht zu Leistungsverbesserungen führen, sondern lediglich die Verhandlungsposition der Heilmittelerbringer stärken. 

Die Interessengemeinschaft der selbstständigen Sprachtherapeuten hält hingegen die jetzigen Sockelbeträge für völlig unzureichend. Die freien Praxen seien nicht annähernd in der Lage, ihren Angestellten Tariflöhne zu zahlen. Zwischen den Gehältern im stationären und ambulanten Bereich klaffe eine Lücke von bis zu 40 Prozent. Nach Ansicht des SHV sollte die Grundlohnsummenanbindung für immer wegfallen.

In der Anhörung mitberaten wurden zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8399; 18/10247) zur Heilmittelversorgung sowie mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von Union und SPD, die nicht unmittelbar mit der Heil- und Hilfsmittelreform zusammenhängen.

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