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Prof. Dr. Anne Spang: Fettstoffwechselstörungen, Lipidtröpfchen, Mitochondien, ATP (Fettstoffwechel: Cholesterinwerte-Blutfettwerte)

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Alles im Gleichgewicht? 

Wie ein molekularer Schalter den Fettstoffwechsel steuert

Unser Fettstoffwechsel ist zur Energiegewinnung für unseren Körper essenziell. 

Ein Forschungsteam der Universität Basel hat nun einen molekularen Schalter entdeckt, der den Fettstoffwechsel in unseren Zellen reguliert. 

  • Er steuert die Speicherung bzw. Umwandlung der Fette in Energie.

Jeder Organismus benötigt Energie zum Leben. 

Wir nehmen Energie über verschiedene Bestandteile unserer Nahrung auf. 

Unser Körper verwendet die zugeführte Energie teilweise direkt oder speichert sie. 

Während Glucose als schneller Energielieferant unserem Körper direkt zur Verfügung steht, werden Fette als Energievorrat angelegt. 

  • Unsere Zellen speichern die Fette, sogenannte Lipide, in Form von Tröpfchen.
  • Sobald der Körper auf den Energievorrat zugreifen muss, werden die Lipide zu den Mitochondrien, die Energiekraftwerke der Zelle, transportiert. 
  • Hier werden die Lipide in das Molekül ATP (Adenosintriphosphat) umgewandelt, das der Zelle als Energieträger bereitsteht.


Doch wie viel Energie benötigt der Körper aus seinem Energievorrat? 

Wie viele Lipide sollen jeweils in ATP umgewandelt werden? 

Wann muss der Umwandlungsprozess gestartet und wann beendet werden? 

Die Forschungsgruppe von Prof. Dr. Anne Spang am Biozentrum der Universität Basel hat den Fettstoffwechselprozess in Hefezellen und menschlichen Zellen genauer untersucht. 

Dabei haben die Forschenden herausgefunden, dass das Protein Arf1 wie ein molekularer Schalter diese Vorgänge reguliert. Die Ergebnisse sind in «Nature Cell Biology» publiziert.

Arf1 verändert Kontaktstelle

«Für uns war Arf1 ein alter Bekannter. 

Wir wussten bereits, dass er einige Funktionen beim Golgi-Apparat, der Sortierstation in der Zelle, übernimmt. 

Nun haben wir entdeckt, dass Arf1 auch den Energiestoffwechsel in den Mitochondrien steuert», erklärt Dr. Ludovic Enkler, Erstautor der Studie. 

«Arf1 sorgt dafür, dass die Lipide, von den Lipidtröpfchen in die Mitochondrien transportiert werden.»
Die Forschenden nehmen an, dass das Protein Arf1 die Umgebung an der Kontaktstelle zwischen Lipidtröpfchen und Mitochondrium so verändert, dass die Lipide in die Mitochondrien gelangen können.

Sobald der Körper signalisiert, dass er Energie benötigt, lässt Arf1 Lipide in die Mitochondrien gelangen. Ist der Energiebedarf schliesslich gedeckt, wird der Transport wieder gestoppt. «Das System funktioniert also nur, wenn die Rückkopplung des Energiebedarfs funktioniert», so Enkler.

Überaktives oder fehlendes Arf1 stoppt den Energiefluss

«Wenn das Arf1 Protein allerdings abwesend oder aber wenn es überaktiv ist, gerät das ganze System aus dem Gleichgewicht», erklärt Anne Spang. 

  • «In beiden Fällen funktioniert die Rückkopplung zwischen Bedarf und Produktion nicht und es kann keine Energie in Form von ATP bereitgestellt werden. 

Infolgedessen kommt es zu einer Anreicherung von Fettsäuren in den Lipidtröpfchen.

Wie sensibel und hochkomplex der Fettstoffwechsel ist, zeigt sich am Bespiel verschiedener Fettstoffwechselstörungen. 

  • Bereits kleinste Fehler im Fettstoffwechsel können zu hohe Cholesterinwerte (Blutfettwerte) nach sich ziehen und damit das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen erhöhen oder Krankheiten wie Fettleibigkeit oder Diabetes auslösen.


Mit Hilfe neuer Techniken wie die der räumlich aufgelösten Proteomik, mit der man alle Proteine an zellulären Strukturen untersuchen kann, wollen die Forschenden nun in einem nächsten Schritt versuchen, einzelne Akteure im Rückkopplungsprozess mit dem Arf1 Protein in den Zellen zu bestimmen. 

Ihr Ziel ist es, den Transport der Lipide an den Kontaktstellen zwischen Lipidtröpfchen und Mitochondrien im Detail zu entschlüsseln.


Originalpublikation:

Ludovic Enkler, Viktoria Szentgyörgyi, Mirjam Pennauer, Cristina Prescianotto-Baschong, Isabelle Riezman, Aneta Wiesyk, Reut Ester Avraham, Martin Spiess, Einat Zalckvar, Roza Kucharczyk, Howard Riezman, and Anne Spang:
Arf1 coordinates fatty acid metabolism and mitochondrial homeostasis.
Nature Cell Biology (2023)

DOI: 10.1038/s41556-023-01180-2

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Prof. Dr. Thomas Voigtländer: Pupillometrie zur Vorhersage von patientenrelevanten Endpunkten bei Patienten mit akuter Herzinsuffizienz (PURE)

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Herzschwäche: Prognose mit Blick in die Augen?

Lässt sich der Verlauf einer Herzinsuffizienz anhand der Pupillengröße und der Reaktion der Pupille auf einen Lichtreiz vorhersagen? 

Eine Studie hierzu am Herzzentrum Brandenburg in Bernau unterstützt die Herzstiftung mit rund 68.000 Euro 

Mit einem tragbaren Handpupillometer lässt sich direkt am Krankenbett die Reaktion der Pupillen auf einen Lichtreiz messen

Mit einem tragbaren Handpupillometer lässt sich direkt am Krankenbett die Reaktion der Pupillen auf einen Lichtreiz messen Immanuel Albertinen Diakonie

Augen sagen mehr als tausend Worte. 

  • Sie sind nicht nur Spiegel der Seele, sondern lassen bisweilen den Zustand innerer Organe erkennen. 
  • Einige Krankheiten wie etwa die Alzheimer-Krankheit, Morbus Parkinson, Depressionen, Diabetes, Rheuma, Fettstoffwechselstörungen, Schilddrüsenerkrankungen oder Bluthochdruck lassen sich auch mit einem Blick in die Augen ablesen. 

Die Ärzte benutzen dazu ein so genanntes Pupillometer

  • Es sieht aus wie eine kleine Kamera, die einen Lichtblitz aussendet und daraufhin die Größe und die Reaktion der Pupille innerhalb weniger Sekunden misst. 

Das Messverfahren nennt man Pupillometrie und liefert Medizinern Hinweise zu bestimmten Erkrankungen.

Die Prognose einer Herzschwäche in den Augen sehen
Ob sich bei Patienten anhand der Augen auch der Verlauf einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz) vorhersagen lässt, untersucht jetzt ein Team aus Ärzten und Forschern am Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg, Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg, in einer umfassenden Studie. Die Forschungsarbeit mit dem Titel „Die Pupillometrie zur Vorhersage von patientenrelevanten Endpunkten bei Patienten mit akuter Herzinsuffizienz (PURE)” wird von der Deutschen Herzstiftung mit 68.120 Euro gefördert. 

„Die Herzinsuffizienz kann einen dramatischen Verlauf bis hin zur notfallmäßigen Klinikeinweisung nehmen. Gefragt sind deshalb innovative diagnostische Verfahren, die frühe Anzeichen einer solchen Entgleisung der Herzschwäche erkennen lassen. Für neue Erkenntnisse auf diesem Gebiet fördern wir deshalb die Studie am Herzzentrum Brandenburg“, betont der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Herzstiftung, Prof. Dr. Thomas Voigtländer.

Mithilfe einer Augenmessung Leben retten
Herzinsuffizienz ist weltweit eine der häufigsten Todesursachen. In Deutschland leiden rund vier Millionen Menschen an Herzschwäche. Das Problem: „Bislang lässt sich schlecht vorhersagen, wie der Verlauf einer Herzinsuffizienz ist. Manche Patienten sind unter der medikamentösen Therapie lange stabil, andere jedoch erleiden nach kurzer Zeit einen schweren Rückfall“, sagt Dr. Tanja Kücken, Oberärztin Funktionsdiagnostik/Ultraschall im Herzzentrum Brandenburg in Bernau und Studienleiterin. Fast eine halbe Million Menschen hierzulande muss jährlich mit einer Entgleisung der Herzinsuffizienz, einer so genannten akuten kardialen Dekompensation, als Notfall ins Krankenhaus. Die Betroffenen leiden an lebensgefährlichen Wasseransammlungen in der Lunge, an starker Kurzatmigkeit oder gar schwerer Atemnot (Infos: https://herzstiftung.de/herzinsuffizienz-symptome). Rund 40.000 von ihnen sterben. Weitere tödliche Gefahren sind Herzinfarkt oder Schlaganfall. „Wenn wir mithilfe der Pupillometrie die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf inklusive Herz-Kreislauf-Komplikationen abschätzen könnten, würde man diese Patienten engmaschiger überwachen und auf eine erneute Dekompensation rechtzeitiger reagieren können“, erklärt Dr. Kücken.

Autonomes Nervensystem steuert Pupille und Herzschlag
Doch was haben die Augen mit dem Herzen zu tun? Die Augen, genauer gesagt die Reaktion der Pupillen, werden vom so genannten autonomen Nervensystem gesteuert. Dieses regelt alle unwillkürlichen Grundfunktionen im Körper wie zum Beispiel die Atmung, Verdauung, den Blutdruck und Herzschlag.  

  • Bei einer Herzinsuffizienz kommt das autonome Nervensystem jedoch im Laufe der Erkrankung ins Ungleichgewicht. 
  • Es kompensiert nur noch eingeschränkt die bei Herzinsuffizienz-Patienten erhöhte Herzfrequenz. 

Hält dieser Zustand länger an, können weitere Herz-Kreislauf-Erkrankungen auftreten. Da das autonome Nervensystem auch die Reaktion der Pupillen steuert, könnten möglicherweise nahende schwerwiegende Folgen am Herzen an den Pupillen abzulesen sein.

Japanische Forscher finden erste Indizien

Erste Hinweise dafür, dass ein Zusammenhang zwischen der Pupillenreaktion auf einen Lichtreiz sowie der Pupillengröße und der Prognose für Herzinsuffizienzpatienten besteht, haben japanische Wissenschaftler um Dr. Kohei Nozaki vom Kitasato University Hospital, Sagamihara vor wenigen Jahren gefunden. „Doch die Ergebnisse lassen noch keine eindeutigen Rückschlüsse zu“, sagt Dr. Susanne Fichtner, Koordinatorin der Studie am Herzzentrum Brandenburg. Denn die individuellen Unterschiede in der Pupillengröße variieren zu sehr, als dass man allgemeine Rückschlüsse daraus ziehen könnte. Zudem beeinflussen bestimmte Substanzen wie Koffein, Nikotin, Medikamente oder bestimmte kognitive Beanspruchungen die Pupille. Auch unterscheiden sich die Pupillen-Eigenschaften bei Asiaten und Europäern.

Studie untersucht 100 Patienten mit Herzinsuffizienz
Aus diesem Grund gehen die Bernauer Herzspezialisten diesen ersten Indizien genauer auf den Grund. Sie untersuchen die Pupillen von 100 Studienteilnehmern mit akuter Herzinsuffizienz. Die erkrankten Studienteilnehmer sind in der Regel 75- bis 80-jährige Patienten, die meist über die Rettungsstelle mit einer akuten kardialen Dekompensation ins Herzzentrum Brandenburg eingeliefert werden und stationär behandelt werden müssen. An einer Kontrollgruppe mit 55 gleichaltrigen herzgesunden Probanden nehmen Wissenschaftler der kooperierenden Universität Potsdam die Tests vor.

Welche Pupillenreaktionen sagen Herzrisiko voraus?
In einem ersten Experiment messen die Ärzte nach der Klinikeinlieferung direkt am Krankenbett mit einem Handpupillometer die Reaktionen der Pupille auf einen Lichtreiz. Diese Messung wird kurz vor der Entlassung wiederholt. Die jüngst begonnene Studie ist auf die Dauer von zwei Jahren angelegt. Die Studienteilnehmer werden nach 90 Tagen und Ablauf eines Jahres noch einmal kontaktiert. „Wir versuchen herauszufinden, ob bestimmte Messwerte wie etwa Durchmesser der Pupille, Geschwindigkeit der Reaktion, Beschleunigung, Latenz- und Entspannungszeit mit einem erhöhten Risiko für einen früheren Rückfall und andere gravierende Herz-Kreislauf-Komplikationen einhergehen“, erklärt Studienleiterin Dr. Kücken. 

Dr. med. Tanja Kücken, Studienleiterin und Oberärztin der Funktionsdiagnostik, Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg

Dr. med. Tanja Kücken, Studienleiterin und Oberärztin der Funktionsdiagnostik, Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg Foto: André Köhn Immanuel Albertinen Diakonie

Ärzte untersuchen auch kognitive Leistungsfähigkeit
In einem weiteren Versuch werden mit einem so genannten Eyetracker die Pupillen analysiert während die Studienteilnehmer eine kognitive Aufgabe lösen. Die Patienten sollen bei diesem Versuch Zahlenreihen vorwärts und rückwärts wiedergeben, die ihnen während der Pupillenmessung per Lautsprecher vorgespielt werden. 

In einem zweiten Durchgang wird die Zahlenreihe immer um eine Ziffer verlängert, wenn die Teilnehmer alles richtig gemacht haben. Sinn und Ziel dieses zweiten Experimentes ist es, die Pupillenreaktion auch bei geistiger Beanspruchung zu untersuchen. 

Finden die Bernauer Herzspezialisten in ihrer Studie entscheidende Pupillenwerte, ließe sich die Augenmessung als einfache, schnelle und kostengünstige Methode in Kliniken und Praxen etablieren, um das Risiko von Herzinsuffizienz-Patienten einzuschätzen und ihr Leben besser zu schützen.
(weg)

Service für Patienten:
Infos zu Ursachen, Diagnostik, Therapie und Symptomen der Herzschwäche bietet die Deutsche Herzstiftung unter https://herzstiftung.de/herzschwaeche und in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift HERZ heute 2/2023 „Hilfe für das schwache Herz“, kostenfrei anzufordern unter Tel. 069 955128-400 oder unter bestellung@herzstiftung.de 

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Professor Anselm Uebing: Immundefekte und Immunschwächedefizit bei angeboren Herzfehlern. Bitte Immunologen miteinbinden

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Therapie-Fortschritt nur durch Registerforschung - Angeborene Herzfehler erfordern solide Wissenschaftsbasis

  • Die Zahl der Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) wächst kontinuierlich. 
  • Doch über das Altern mit der häufigsten Organfehlbildung ist noch zu wenig bekannt. 

Nur ein Prozent der für EMAH empfohlenen Behandlungsmaßnahmen beruht auf kontrollierten Studien. 

Forschende am Kompetenznetz Angeborene Herzfehler drängen auf die gezielte Förderung der multizentrischen Forschung. Diese bleibt auf Daten und Proben aus großen Registern und Biobanken angewiesen.

Es ist ein enormer Fortschritt der Forschung in der Herzmedizin:  

Über 90 Prozent der Menschen mit angeborenem Herzfehler erreichen das Erwachsenenalter. 

Mit der häufigsten angeborenen Fehlbildung kommt eins von einhundert Kindern zur Welt

Dank verbesserter chirurgischer und interventioneller Verfahren lassen sich heute selbst schwere Herzfehlbildungen gut korrigieren. Infolgedessen nimmt die Zahl der Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern stetig zu. Schätzungen zufolge wächst die Gruppe der Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern jährlich um fünf Prozent.  

Schon heute stellen erwachsene Patienten mehr als zwei Drittel aller Betroffenen.

Ein angeborener Herzfehler bleibt

Doch geheilt sind die meisten nicht. 

  • Insbesondere bei mittelschweren oder schweren Herzfehlern ist das Risiko hoch, vorzeitig an Herzversagen, an Herzrhythmusstörungen, einer infektiösen Endokarditis oder in Folge einer erneuten Operation zu versterben. 

Die auf diesem Gebiet noch junge Forschung konzentriert sich daher zunehmend auf die Beantwortung von Fragen nach der optimalen Art und Weise der Versorgung, den besten Behandlungsoptionen für verbleibende Komplikationen oder der Risikoabschätzung für nachteilige Folgen.

Erschwerte Forschung

Für verlässliche Ergebnisse sind die Forschenden auf eine breite Datengrundlage angewiesen. Und genau hier liegt die Krux, wie der Vorstandsvorsitzende des Kompetenznetz Angeborene Herzfehler Professor Anselm Uebing erläutert: 

„Bei angeborenen Herzfehlern haben wir es mit einer Vielzahl von Diagnosen zu tun, die für sich genommen selten sind. 

Die Krankheitsbilder reichen von einfachen Ventrikelseptumdefekten bis hin zu komplexen Fehlbildungen wie Einkammerherzen. 

Einige gehen mit weiteren Organfehlbildungen einher und verursachen extrakardiale Begleiterkrankungen. 

Dabei haben die Betroffenen jeweils ihre eigene, einzigartige Patientengeschichte von Operationen und Eingriffen, Folgeerkrankungen, Komplikationen oder Wechselwirkungen mit anderen altersbedingten Erkrankungen. Entsprechend schwierig ist es, an genügend Daten für aussagefähige Studienergebnisse heranzukommen.“

Evidenzlücke mit Folgen

Dabei gibt es längst große multizentrische Register, die solche Forschungs-grundlagen zur Verfügung stellen, wie das Nationale Register für angeborene Herzfehler. Seit mehr als zwanzig Jahren sammelt die international renommierte Forschungsinstitution freiwillig gespendete, medizinische Daten von Patientinnen und Patienten mit angeborenen Herzfehlern und bereitet diese für die Forschung auf. Mehr als 50.000 Kindern und Erwachsene unterstützen auf diese Weise die internationale Forschung. Die Biobank des Nationalen Registers verfügt über Biomaterial von über 10.000 Patientinnen und Patienten.

„Das Register am Kompetenznetz ist eine weltweit einmalige Forschungsbasis. Doch noch wird die Aufrechterhaltung solcher Strukturen einer patientenorientierten Forschung auf unserem Spezialgebiet nicht nachhaltig genug finanziert und gefördert. Damit hinkt die Wissenschaft auf dem Gebiet der angeborenen Herzfehler teils gezwungener Maßen den durch sie ermöglichten Fortschritten hinterher“, stellt Professor Anselm Uebing fest. Das hat Folgen: „Weniger als ein Prozent aller Empfehlungen für das Therapieregime bei angeborenen Herzfehlern beruhen auf Daten aus kontrollierten Studien. Diese Evidenzlücke macht uns zunehmend Sorge“, so der Kinderkardiologe.

Forschungskooperationen mit den Kassen

Hinzu käme, dass es für eine bestmögliche Versorgung der Patienten bis ins hohe Alter entscheidend sei, vergleichende Analysen durchführen zu können, die auch die Allgemeinbevölkerung berücksichtigen. Große Hoffnungen werden inzwischen in den Einsatz von Big Data und Künstlicher Intelligenz für entsprechende Langzeitstudien auf breiter Datengrundlage, etwa auch mit den systematisch erfassten Versorgungsdaten von Krankenkassen, gesetzt.

Wie wichtig solche neuen Wege in der Forschung sind, zeigt auch das jüngste einer Reihe von Studienergebnissen der Forschungsgruppe um den EMAH-Spezialisten Professor Gerhard-Paul Diller aus Münster, die das European Heart Journal in den vergangenen zwei Jahren veröffentlicht hat.

Alarmierendes Ergebnis

Die unlängst publizierte Studie auf Grundlage von Daten der Barmer Krankenkasse hat ergeben, dass ein Immunschwächedefizit bei angeborenen Herzfehlern häufiger vorkommt als bislang angenommen. 

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler konnten dafür auf medizinische Daten von mehr als 50.000 Versicherten mit angeborenen Herzfehlern zugreifen und sie mit denen von entsprechenden Kohorten ohne angeborene Herzfehler aus der Gruppe der insgesamt rund 9 Millionen Versicherten vergleichen.

  • „Immundefekte kennen wir von genetisch bedingten syndromalen Erkrankungen wie beispielsweise dem DiGeorge-, dem Down- oder dem CHARGE-Syndrom. 
  • Dass das Risiko dafür über das gesamte Spektrum von angeborenen Herzfehlern hinweg bedeutend höher liegt als bei Menschen ohne angeborenen Herzfehler, ist neu und hat uns überrascht. 

Vor allem aber zeigt die Studie, dass ein Immundefekt ein klarer Risikofaktor für die Notfalleinweisung ins Krankenhaus und ein frühzeitiges Versterben ist“, betont der auf strukturelle Herzerkrankungen spezialisierte Humangenetiker und Kinderarzt Professor Marc-Phillip Hitz. 

„Das verdeutlicht einmal mehr, wie entscheidend sowohl die hoch spezialisierte Nachsorge bei angeborenen Herzfehlern als auch eine fachübergreifende Zusammenarbeit, in diesem Fall mit den Immunologen, ist.“

Tiefere Erforschung ist Muss

Die Erkenntnisse solcher Studien helfen, die Gesundheitsversorgung und das Patientenmanagement bei angeborenen Herzfehlern zu verbessern. Sie geben zudem wichtige Hinweise für die weitere Forschung: „Die bei 5,6 Prozent der Patienten diagnostizierten Immundefekte könnten eine gemeinsame genetische Ursache mit den angeborenen Herzfehlern haben. Denkbar ist, dass bestimmte Veränderungen in den Genen sowohl für die Beeinträchtigung der Immunzellen als auch für die Fehlentwicklung des Herzens verantwortlich sind“, erklärt Professor Marc-Phillip Hitz.

Auch sei nicht auszuschließen, dass die Entfernung des Thymus, die üblicherweise Teil der neonatalen Herzchirurgie bei angeborenen Herzfehlern ist, zu einer veränderten Immunfunktion beiträgt.
„So etwas müssen wir dringend genauer wissen, um therapeutisch gegensteuern zu können.“

Ohne Zusammenspiel mit der Registerforschung kein Therapiefortschritt

Dazu benötigen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler allerdings detailliertere Daten als sie den Krankenkassen zur Verfügung stehen. „Ohne phänotypisch gut beschriebene Patientenkohorten, detaillierte Angaben zum jeweiligen klinischen Verlauf, zum Beispiel zu den infektiösen Episoden, den Symptomen, zur Abfolge und Art der Eingriffe, zu begleitenden Erkrankungen oder zu den Blutbefunden und ohne Zugang zu Biomaterial für die molekular-biologische Forschung kommen wir nicht weiter“, so der Humangenetiker. Das bleibt Aufgabe multizentrischer Register und Biobanken.

Auf das kluge Zusammenspiel der Forschung mit den breiten Datensätzen der Krankenkassen und der multizentrischen Registerforschung wird es in Zukunft für die Lebensqualität und Prognose von immer mehr Menschen ankommen. Es geht um eine evidenzbasierte Patientenversorgung und damit um viel. 

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Prof. Dr. med. Anselm Uebing, Direktor der Klinik für angeborene Herzfehler und Kinderkardiologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, Tel.: +49 (0) 431 50025602, E-Mail: anselm.uebing@uksh.de
Prof. Dr. med. Marc-Phillip Hitz, Direktor des Universitätsinstituts für Medizinische Genetik am Klinikum Oldenburg der Universitätsmedizin Oldenburg, Tel.: +49 (0) 441 4032408, E-Mail: medizinische.genetik@klinikum-oldenburg.de

Karin Lange Kompetenznetz Angeborene Herzfehler

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E-Mail-Adresse: k.lange@kompetenznetz-ahf.de
Originalpublikation:

How can we improve the evidence base for the treatment and care for patients with congenital heart disease?
Uebing A, Hitz MP
European heart journal, (2023).


Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36747474/


Prof. Dr. med. Sabine Kliesch: Die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen und von Eierstock- oder Hodengewebe: Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Nicht nur bei Hodentumoren an den Fertilitätserhalt denken DGA appelliert: Aufklärung muss alle Menschen erreichen

Der Schock einer potenziell tödlichen Krebsdiagnose, das möglicherweise junge Alter der Betroffenen, 

Scham sowie Unsicherheit über die Kostenübernahme: 

Es gibt viele Gründe, warum die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen und von Eierstock- oder Hodengewebe bisher längst nicht alle Patient:innen erreicht. 

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie e.V. (DGA) setzt sich für mehr Aufklärung der Öffentlichkeit, aber auch von Ärztinnen und Ärzten, ein und verweist auf die Leitlinie zum Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen, die Betroffenen und Behandlern konkrete Orientierungshilfe bietet. 

Prof. Kliesch appelliert: „Frühzeitige Aufklärung über die Möglichkeiten der Fertilitätsprotektion muss alle in der Gesellschaft erreichen.

 

Prof. Kliesch appelliert: „Frühzeitige Aufklärung über die Möglichkeiten der Fertilitätsprotektion muss alle in der Gesellschaft erreichen. Foto: e DGA

Die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Androlog:innen, die im Rahmen der Reproduktionsmedizin die Fruchtbarkeitsstörungen aufseiten des Mannes erforschen und behandeln, will der Fertilitätsprotektion in ihrer ganzen Bandbreite mehr Aufmerksamkeit verschaffen. „Im Falle einer Krebserkrankung tritt der Gedanke an einen späteren Kinderwunsch oft in den Hintergrund. Besonders für betroffene Kinder und Jugendliche sowie junge Krebspatienten zwischen 18 und 39 Jahren, die heute zu 80 Prozent geheilt werden können, bedeutet das eine verpasste Chance auf ein normales Leben mit der Aussicht auf eine eigene Familie“, so DGA-Pressesprecher Dr. Christian Leiber-Caspers. 

„Bei Hodentumoren ist das Bewusstsein für den notwendigen Fertilitätserhalt eher vorhanden. 

Tatsächlich bergen Operation, Chemotherapie oder Bestrahlung auch bei zahlreichen anderen Krebserkrankungen ein hohes Risiko für die Spermienqualität oder die Erektionsfähigkeit und können zeugungsunfähig machen“, erklärt Dr. Leiber-Caspers. 

  • Fertilitätserhaltende Maßnahmen sollten deshalb wann immer möglich vor dem Beginn der Krebstherapie ergriffen werden. 
  • Beim Mann geht es vorrangig um die Kryokonservierung, also das Einfrieren und Lagern, von Spermien, die aus dem Ejakulat oder mithilfe der sogenannten testikulären Spermienextraktion aus dem Hodengewebe – in den Fällen, in denen keine Spermien im Ejakulat vorhanden sind - gewonnen werden.


Neben Krebserkrankungen im Kindes- und Jugendalter und Hodentumoren, die vor allem junge Männer betreffen, bedroht die Behandlung von Prostata-, Blasen- oder Peniskarzinom die Fruchtbarkeit der Patienten. 

Trotz des höheren Erkrankungsalters kann auch bei diesen Männern der Wunsch nach Fertilitätsprotektion bestehen. 

  • Ebenso kann die Behandlung von Anal- und Rektumkarzinomen (Darmkrebs), von Blutkrebs, Lymphdrüsenkrebs (Hodgkin- und Non- Hodgkin-Lymphomen) zu Unfruchtbarkeit führen.

 „Konkrete Handlungsempfehlungen für die Beratung und Anwendung von fertilitätserhaltenden Maßnahmen bei Präpubertären und Patienten:innen im reproduktiven Alter, die sich einer keimzellschädigenden Behandlung unterziehen müssen, bietet die Leitlinie zum Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen“, sagt DGA-Präsidentin Prof. Dr. med. Sabine Kliesch. Sie ist Ko-Koordinatorin der interdisziplinären Leitlinie, die derzeit aktualisiert und in Kürze neu aufgelegt wird.

Wenig bekannt: Auch die Behandlung gutartiger Erkrankungen kann die Fruchtbarkeit bedrohen


„Auch die Behandlung gutartiger Erkrankungen, wie rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder auch eine Organtransplantation, kann aufgrund der angewandten und potenziell keimzellschädigenden Medikamente zu einer Fertilitätseinschränkung führen“, betont die Chefärztin für Klinische und Operative Andrologie am Centrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie, Universitätsklinikum Münster. 

Sie appelliert: „Frühzeitige Aufklärung über die Möglichkeiten der Fertilitätsprotektion muss, angefangen bei Kindern und Jugendlichen, alle in der Gesellschaft erreichen und im Falle einer Erkrankung zum Standard bei der Therapieplanung und -beratung gehören“.

  • Krankenkassen müssen die Kosten für die Kryokonservierung und Lagerung von Spermien, Hodengewebe und Eizellen erst seit 2021 übernehmen. 

Die vom Patienten über Jahre selbst zu tragenden Kosten habe auch, laut Prof. Kliesch, den breiten Einsatz fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen bisher verhindert. 

  • Ab Juli 2023 soll zudem die Kostenübername für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe für Frauen ab der ersten Regelblutung erfolgen. 

„Aber die Kinder und Jugendlichen, die die Pubertät noch nicht durchlaufen haben, sind von den Fortschritten in der Medizin auch 2023 noch ausgeschlossen. 

Wer heute nichts einfriert, wird es morgen nicht nutzen können, es sei denn, er trägt die Kosten und Folgekosten selbst. 

Dies ist gerade für Tumorpatienten im Kindesalter bitter, denn die Kryokonservierung von kindlichen Stammzellen im Hoden und unreifen Eizellen sind existierende experimentelle Verfahren, die langfristig in die Klinik überführt werden“, kritisiert die DGA-Präsidentin.
 

Auf dem Kongress des Dachverbands Reproduktionsbiologie und -medizin e.V. (DVR) im September 2023 in Bonn Gelegenheit, sich rund um die Reproduktionsmedizin und die medizinischen Optionen der assistierten Reproduktion zu informieren. „Journalist:innen sind auf den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Kongresses herzlich willkommen“, so der Pressesprecher der DGA, die ihre 35. Jahrestagung unter dem Dach des DVR-Kongresses abhält und für das Jahr 2023 ein Forschungsstipendium in Höhe von 10.000 € zum Thema „Auswirkungen der modernen Lebensweise und/oder Umweltfaktoren auf die männliche reproduktive Gesundheit“ ausgeschrieben hat. Bewerbungsschluss ist der 23. Juli 2023.

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Prof. Dr. Heiko Hermeking: Curcumin (Bestandteil von Kurkuma) Vorzeitige Alterung der Tumorzellen bewirkt und programmierten Zelltod auslöst

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Darmkrebs: Curcumin aktiviert Tumor-hemmenden Signalweg

LMU-Forschende haben einen Signalweg identifiziert, über den der Gewürzstoff die Metastasierung von Dickdarmkarzinom-Zellen hemmen kann.

  • Dickdarmkrebs gehört weltweit zu den häufigsten Krebserkrankungen. 

In mehr als der Hälfte aller Fälle ist ein wichtiger Schutzmechanismus der Zelle durch Mutationen ausgeschaltet, das Tumorsuppressorgen p53. 

Das Produkt dieses Gens, ein Transkriptionsfaktor, wiederum induziert ein Mikro-RNA-Molekül, die sogenannte miR-34, welches für die Tumorunterdrückung eine entscheidende Rolle spielt. 

Ein Team um Heiko Hermeking, Professor für Experimentelle und Molekulare Pathologie an der LMU, konnte nun in Zellkulturen und im Mausmodell zeigen, dass Curcumin, ein Bestandteil des Gewürzes Kurkuma, diesen ausgeschalteten Schutzmechanismus überbrücken kann, indem es einen alternativen Signalweg aktiviert, der die Bildung von miR-34 induziert.

  • „In der Literatur gab es bereits Hinweise, dass Curcumin miR-34 induzieren kann“, sagt Hermeking, „aber es gab noch keine systematische Untersuchung dazu. 

Zudem war unklar, welcher Mechanismus dahinterstecken könnte.“ 

  • Mithilfe von genetisch modifizierten, humanen Dickdarmkarzinom-Zelllinien konnten die Forschenden nun zeigen, dass Curcumin in den Tumorzellen die Produktion sogenannter reaktiver Sauerstoffspezies, kurz ROS, erhöht. 
  • Diese setzen einen Signalweg in Gang, der über den Transkriptionsfaktor NRF2 zur Produktion von miR-34 führt – was dann eine vorzeitige Alterung der Tumorzellen bewirkt und programmierten Zelltod auslöst. 
  • „Außerdem ist die Fähigkeit der Tumorzellen, zu wandern und in umliegendes Gewebe einzudringen beeinträchtigt“, sagt Hermeking.

 „Dass die durch Curcumin induzierte miR-34-Bildung so die Metastasierung von Dickdarmkarzinom-Zellen in die Lunge hemmt, konnten wir zudem im Mausmodell bestätigen.“ 

Des Weiteren sensitivierte Curcumin Tumorzellen über miR-34 für die chemotherapeutische Substanz 5-FU.

Entscheidend für die Forschenden ist, dass diese Effekte unabhängig von p53 sind, das häufig in der Mehrzahl aller Tumorarten inaktiviert wird und auch nur schwer in allen Tumorzellen substituiert werden könnte. 

„Mit Curcumin haben wir eine Substanz gefunden, mit der in die Signalkaskade unterhalb von p53 eingegriffen wird, indem miR-34 aktiviert wird“, sagt Hermeking. 

Die Ergebnisse der Studie könnten nach Ansicht der Autoren interessante Ansatzpunkte für neue therapeutische Optionen ergeben, die in weiteren Studien verfolgt werden sollten. 

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Originalpublikation:

Chunfeng Liu, Matjaz Rokavec, Zekai Huang and Heiko Hermeking: Curcumin activates a ROS-KEAP1-NRF2-miR-34a/b/c cascade to suppress colorectal cancer metastasis. Cell Death & Differentiation 2023.
https://www.nature.com/articles/s41418-023-01178-1


Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm: Optimierung der Prostatakrebstherapie

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Frühe Chemotherapie hält Prostatakrebs in Schach

Für Patienten mit Prostatakrebs, der bereits Metastasen gebildet hat, ist seit diesem Jahr eine neue wirksame Kombinationstherapie zugelassen. 

Die vom Universitätsklinikum Jena initiierte ARASAFE-Studie testet die Verträglichkeit und Wirksamkeit eines weiterentwickelten Behandlungsschemas. 

In die Studie, an der bundesweit insgesamt 40 Zentren mitarbeiten werden, konnten bereits die ersten Teilnehmer eingeschlossen werden. 

 Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm vom Uniklinikum Jena leitet die Arasafe-Studie zur Optimierung der Prostatakrebstherapie, in die 250 Patienten an bundesweit 40 Zentren eingeschlossen werden sollen.

 Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm vom Uniklinikum Jena leitet die Arasafe-Studie zur Optimierung der Prostatakrebstherapie, in die 250 Patienten an bundesweit 40 Zentren eingeschlossen werden sollen. Michael Szabó/UKJ Universitätsklinikum Jena 

In Deutschland ist Prostatakrebs mit etwa 70.000 Neuerkrankungen jährlich die häufigste bösartige Tumorerkrankung bei Männern. 

  • Bei zwei Dritteln der Patienten wird die Krankheit durch gute Früherkennungsmethoden in einem frühen Stadium festgestellt. 
  • Da der Tumor in diesem Stadium aber keine Beschwerden bereitet, wird die Erkrankung manchmal auch erst diagnostiziert, wenn sich Metastasen gebildet haben. 
  • Diese Absiedlungen befallen vor allem den Knochen und verursachen Schmerzen oder führen sogar zu Brüchen.


Seit Februar dieses Jahres ist für die Behandlung von Prostatakrebs mit Metastasen eine Wirkstoffkombination zugelassen, die zu einer Rückbildung der Metastasen führt und das Fortschreiten der Erkrankung noch effektiver hemmt. 

Dabei wird das entartete Prostatagewebe gleich dreifach am Wachstum gehindert: 

  • durch eine zeitlich begrenzte ambulante Chemotherapie, durch den Entzug des männlichen Sexualhormons Testosteron und durch eine zusätzliche Behandlung mit einem für diese Anwendung neu zugelassenen Hormonpräparat, das die Androgene blockiert – also die Hormone, von denen das Wachstum der Prostatazellen ganz wesentlich abhängt.

„Diese Kombination hat sich in der Zulassungsstudie als sehr effektiv gezeigt“, betont Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm vom Universitätsklinikum Jena (UKJ). 

„Die Erkrankung selbst und mögliche Folgen wie Schmerzen oder Knochenprobleme konnten länger kontrolliert werden und das Wichtigste: 

Die Patienten leben auch länger.“ 

Der Direktor der Jenaer Klinik für Urologie möchte diese Therapie nun weiter verbessern und insbesondere den Bestandteil der Chemotherapie verträglicher gestalten. 

Das Studienteam der Urologie am UKJ entwickelte das Konzept für eine multizentrische kontrollierte Phase-III-Studie. 

Trotz europaweit neuer Verfahrensweise absolvierte die Studie alle regulatorischen Schritte innerhalb eines Vierteljahres, sodass das Team bereits den ersten Patienten in die Studie aufnehmen konnte. 

Zunächst beteiligen sich 16 Zentren in Deutschland, insgesamt sollen 250 Patienten in 40 Studienzentren betreut werden.

Kern der Studie sind verringerte Chemotherapie-Dosen in veränderten zeitlichen Abständen. 

Die begleitende Hormontherapie und die vierteljährlichen Nachuntersuchungen entsprechen der zugelassenen Standardbehandlung. 

„Wir erhoffen uns von dem veränderten Schema eine bessere Verträglichkeit und weniger Nebenwirkungen. 

Dann könnte ein größerer Anteil der häufig älteren Patienten mit Prostatakrebs nach der Diagnose der Metastasen von der Therapie profitieren“, so die Studienärztin und leitende Oberärztin Dr. Susan Foller.

Für die Studienleitung am Jenaer Uniklinikum ist das Projekt auch ein Beleg dafür, dass klinische Forschung schnell umgesetzt werden kann. 

Prof. Grimm:

 „Gerade in der Onkologie sind solche Therapieoptimierungsstudien ein wichtiges Instrument, um die Behandlungsmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten wissenschaftlich abgesichert zu verbessern.“ 

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Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm
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Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte

https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT05676203 ClinicalTrials.gov: NCT05676203



Diagnosen-Bildgebungen zu: Einlagerungen in den Herzkranzgefäßen (Arteriosklerose) können zu Verengungen (Stenosen) führen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: CT-Koronarangiografie zur Diagnose von koronarer Herzkrankheit: Vorteile gegenüber anderen Diagnoseverfahren

CT-Koronarangiografie zur Diagnose von koronarer Herzkrankheit: 

Vorteile gegenüber anderen Diagnoseverfahren

Invasive Diagnoseverfahren werden seltener notwendig, wenn die CCTA andere Diagnoseverfahren ersetzt. 

Eine CCTA mit der Option auf eine anschließende CT-basierte Diagnostik bringt allerdings Schadensrisiken mit sich.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen und Schaden der Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit (KHK) bei Patientinnen und Patienten nach einer Basisdiagnostik bewertet. 

Der Abschlussbericht liegt nun vor. 

  • Deutliche Vorteile für Betroffene bietet die CCTA demnach als Ersatz für andere Test-Vverfahren auf chronische KHK und zur Entscheidung über den Einsatz invasiverer Verfahren: 

Im Vergleich mit funktioneller Diagnostik (z. B. Belastungs-EKG) ohne CCTA und im direkten Vergleich mit einer Koronarangiografie mittels Linksherzkatheter (ICA) sieht das IQWiG einen Nutzenbeleg, weil die CCTA das wesentlich risikoreichere und invasive ICA-Verfahren ersetzen kann und sich ein zum Teil verbessertes Behandlungsergebnis zeigt. 


Das IQWiG kann allerdings keinen Nutzen und auch kein Potenzial feststellen für eine CCTA mit einer Option für eine anschließende Computertomografie-(CT)-basierte funktionelle Beurteilung im Vergleich zu einer CCTA ohne diese Option. Denn die optionalen Verfahren bringen zusätzliche Schadens- und Verfahrensrisiken mit sich.

Eindeutige Diagnose ist essenziell bei KHK

Die KHK ist die häufigste Todesursache in Deutschland: 

  • Einlagerungen in den Herzkranzgefäßen (Arteriosklerose) können zu Verengungen (Stenosen) und dadurch zu einer Minderdurchblutung des Herzens führen mit Brustschmerz und Engegefühl (Angina Pectoris). 

Um eine chronische KHK sicher zu erkennen und richtig zu behandeln, ist eine eindeutige Diagnosestellung unverzichtbar .

  • Die Folgen von verengten Blutgefäßen für die Durchblutung des Herzmuskels lassen sich durch funktionelle Verfahren wie die Stress-Echokardiografie oder das Belastungs-EKG nachweisen. 

Die Stenosen selbst werden durch morphologische Verfahren wie die CCTA und die ICA angezeigt, wobei die ICA als Goldstandard für die Diagnose einer chronischen KHK gilt. 

Bei unklarem Ergebnis können die beiden Verfahren um eine funktionelle Messung ergänzt werden – invasiv während der ICA oder mit CT im Rahmen einer CCTA. 

Obwohl es in der aktuellen Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) eine starke Negativempfehlung gegen die ICA bei niedriger und mittlerer Vortestwahrscheinlichkeit für eine KHK gibt, nimmt die Anzahl an ICAs in Deutschland seit Jahren stetig zu. 

  • So wurden im Jahr 2019 ca. 510 000 ICAs durchgeführt. Bei etwa 30 Prozent der Indikationen, die zu einer ICA geführt haben, lag allerdings kein pathologischer Befund vor. Ein möglicher Grund für den wachsenden Einsatz von ICAs könnte sein, dass die ICA (mit und ohne Messung der fraktionellen Flussreserve) zum Leistungsumfang der GKV zählt – und die CCTA nicht.


CCTA mit und ohne CT-basierte funktionelle Beurteilung

Für die Nutzenbewertung geht das IQWiG zwei grundlegenden Fragen für Patientinnen und Patienten nach, bei denen nach der Basisdiagnostik ein Verdacht auf eine KHK besteht: 

• Ziel 1 ist die Nutzenbewertung von Diagnosestrategien mit einer CCTA im Vergleich zu Diagnostik mit demselben Ziel, aber ohne Einsatz der CCTA (z. B. Belastungs-EKG oder Stress-Echokardiografie oder auch ICA direkt).
• Ziel 2 überprüft den Nutzen von Diagnosestrategien mit einer CCTA und mit der Option einer zusätzlichen CT-basierten funktionellen Beurteilung des Blutdurchflusses durch das Herz im Vergleich zu diagnostischen Strategien (ggf. auch CCTA) ohne diese zusätzliche Option.

Ziel 1: Diagnostik mit CCTA vs. Diagnostik ohne CCTA: Mehr Nutzen und weniger Schaden

Im Vergleich zu funktionellen Verfahren (z. B. Belastungs-EKG oder Stress-Echokardiografie) bietet eine Diagnosestrategie mit CCTA klare Vorteile: Invasive Diagnostik (ICA), die nur zum Ausschluss einer chronischen KHK dient, wird danach seltener eingesetzt. Und es gibt Anzeichen, dass auch weniger Herzinfarkte auftreten. Nachteile zeigen sich langfristig nur bei instabiler Angina Pectoris. Nach Auswertung von Ergebnissen aus elf Studien stellt das IQWiG insgesamt einen Beleg für einen höheren Nutzen von Diagnosestrategien mit CCTA fest gegenüber Diagnosestrategien mit funktionellen Verfahren bei Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine chronische KHK.
Noch deutlicher zeigen sich die Vorteile einer CCTA im Vergleich zur invasiven ICA allein. In den vier für diesen Vergleich eingeschlossenen Studien wurde eine CCTA im Interventionsarm einer ICA vorgeschaltet, um über den Einsatz dieses invasiven Verfahrens im Interventionsarm zu entscheiden, während die ICA im Kontrollarm immer Anwendung fand. In den Studien zu dieser Teilfrage liegt der Fokus darauf, wie gut der Einsatz einer CCTA zur Einsparung einer ICA geeignet ist.

  • Die Studiendaten zeigen, dass bei Patientinnen und Patienten, für die bereits eine ICA vorgesehen war, die aber zunächst mit CCTA untersucht wurden, weitere invasive Diagnostik viel seltener nötig war. 
  • Überdies traten hier Schlaganfälle und andere schwerwiegende unerwünschte Ereignisse seltener auf. Das IQWiG stellt deshalb dafür ebenfalls einen Beleg für einen höheren Nutzen der diagnostischen Strategie mittels CCTA gegenüber der direkten ICA fest.

Ziel 2: CT-basierte funktionelle Beurteilung: kein Nutzen und kein Potenzial wegen zusätzlicher Risiken

Für den Vergleich von Diagnosestrategien mit einer CCTA und mit der Option einer zusätzlichen CT-basierten funktionellen Beurteilung des Blutdurchflusses durch das Herz im Vergleich zu diagnostischen Strategien (ggf. auch CCTA) ohne diese zusätzliche Option werden zwei unterschiedliche funktionelle Verfahren in den ausgewerteten Studien als mögliche Ergänzung der CCTA eingesetzt: 

Die CT-basierte Messung der fraktionellen Flussreserve (CT-FFR) und die CT-basierte Messung der myokardialen Perfusion (CTP), d. h. des Blutdurchflusses durchs Herz. 

Die Ergebnisse aus drei Studien zeigen zwar, dass sowohl die CT-FFR als auch die CTP als optionale Ergänzung zu einer CCTA dazu beiträgt, weniger invasive Diagnostik zu betreiben. 

Bis auf eine Ausnahme liefern die Studienergebnisse allerdings zu allen anderen Zielgrößen wie Sterblichkeit, Angina Pectoris, Gesundheitszustand, Lebensqualität, Nebenwirkungen etc. keine Unterschiede zwischen den Vergleichsgruppen oder es lagen keine verwertbaren Daten vor. 

In Anbetracht von auffällig mehr Herzinfarkten in zwei Studiengruppen mit der Option für eine CT-FFR bestehen allerdings Bedenken, dass die zusätzlichen Verfahrensoptionen auch mit Nachteilen einhergehen können, die einen eventuellen Nutzen zumindest aufwiegen könnten. 

Dasselbe gilt für die CTP, da sie durch Arznei- und Kontrastmittelinjektion sowie durch eine erhöhte Strahlenbelastung mit zusätzlichen Verfahrensrisiken verbunden ist. 

  • Nach Abwägen der Schadensrisiken mit den Nutzenaspekten sieht das IQWiG daher keinen Nutzen für die CCTA mit Option für eine CT-basierte funktionelle Beurteilung gegenüber einer CCTA ohne die Option auf CT-basierte funktionelle Beurteilung bei Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine chronische KHK. 

Im Vorbericht hatte das Institut noch aus den Studien abgeleitet, dass die Vorteile einer CT-FFR überwiegen. 

Argumente aus den Stellungnahmen zu den Schadensrisiken haben dann zur Bewertungsänderung geführt.

Zum Ablauf der Berichterstellung

Die vorläufigen Ergebnisse, den Vorbericht, hatte das IQWiG im Februar 2023 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens überarbeitete das Projektteam den Vorbericht und versandte ihn im Mai 2023 als Abschlussbericht an den Auftraggeber, den G-BA. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert.


Originalpublikation:

https://www.iqwig.de/projekte/d22-01.html

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Prof. Dr. Peter Wedde: Schaffung eines Schutz- und Regelungsrahmens für hinweisgebende Personen - Hnweisgeberschutzgesetz

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit:„Schutz für Whistleblower hat Schwächen“

Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft: Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Wedde bewertet in einem Statement den Inhalt und nennt mögliche Hürden 

  • Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 mit seinen wesentlichen Teilen in Kraft. 
  • Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt es hingegen erst ab dem 17. Dezember 2023. 

Das HinSchG soll sogenannte Whistleblower, also Personen, die auf Gesetzesverstöße in ihrem Arbeitsumfeld hinweisen, insbesondere vor Repressionen durch ihre Arbeitgeber schützen. 

Mit gut eineinhalb Jahren Verspätung kommt die Bundesrepublik Deutschland mit diesem Gesetz einer verpflichtenden EU-Richtlinie zur Schaffung eines Schutz- und Regelungsrahmens für hinweisgebende Personen nach, deren Umsetzungsfrist am 17. Dezember 2021 endete. Nachdem eine erste Fassung des Gesetzes im Februar 2023 im Bundesrat am Widerstand der CDU scheiterte, ist die jetzige Fassung das Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.
Diese Kompromisslösung hat nach Auffassung des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Peter Wedde Schwächen und baut unnötige Hürden auf. In seinem Statement stellt der emeritierte Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) wichtige Regelungen des Gesetzes vor und bewertet deren praktische Auswirkungen.

„Unternehmen haben ein großes Interesse daran, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen interne Richtlinien so früh wie möglich zu erkennen, um Gegenmaßnahmen einzuleiten und Schäden vermeiden zu können.  

Deshalb sind sie auch an entsprechenden Hinweisen von Beschäftigten interessiert, die in ihrem persönlichen Arbeitsumfeld als Erste bemerken, dass etwas schiefläuft. 

Gibt es in Betrieben oder Dienststellen eine offene und vertrauensvolle Kommunikationskultur, sind solche Hinweise an Vorgesetzte oder zuständige Stellen kein Problem. 

Schwieriger ist es dort, wo innerbetriebliche Kritik eher nicht erwünscht ist, aber auch dann, wenn es sich um Verstöße von anderen Beschäftigten, von Vorgesetzten oder gar von Mitgliedern der Geschäftsleitung handelt“, so Wedde. „Dort müssen Whistleblower oft berufliche oder persönliche Nachteile fürchten und verzichten deshalb auf Mitteilungen oder Warnhinweise. Dies soll das Gesetz ändern.“

  • Der Schutz hinweisgebender Personen gilt laut Gesetz für Meldungen bezogen auf strafrechtlich relevante Verstöße sowie für Ordnungswidrigkeiten, die Leben, Leib oder Gesundheit von Menschen gefährden. 

Erfasst sind weiterhin Verstöße gegen bundesrechtliche Vergabevorschriften und gegen Regeln des Unternehmenssteuerrechts. Geschützt sind auch Hinweise auf verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten. 

Zu diesen Einschränkungen merkt Prof. Wedde an: „Die Begrenzung der Anwendbarkeit des Gesetzes kann im Einzelfall dazu führen, dass Personen auf Meldungen ganz verzichten, wenn sie beispielsweise nicht einschätzen können, ob ein von ihnen bemerktes Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. 

Hier wäre ein weiterer Anwendungsbereich wünschenswert gewesen, der etwa auch schwerwiegende oder vorsätzliche Verstöße gegen firmeninterne Verhaltensgrundsätze, gegen Ethikrichtlinien oder gegen kollektivrechtliche Vereinbarungen wie insbesondere Betriebs- oder Dienstvereinbarungen erfasst.“

Für Hinweise und entsprechende Folgemaßnahmen müssen Arbeitgeber eine interne Meldestelle einrichten, wenn sie regelmäßig mindestens 50 Beschäftigte habe. 

Hinzu kommen auf Bundes- und Landesebene verschiedene externe Meldestellen. 

Die Einrichtung anonymer Meldewege ist den Meldestellen freigestellt. Dies bedauert Prof. Wedde: „Die Schwelle für die Ansprache von Meldestellen ist besonders hoch, wenn Beschäftigte ein rechtlich unzulässiges Handeln in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld oder bei Vorgesetzten wahrnehmen. Grund ist die Sorge, dass entgegen allen Vertraulichkeitsvorgaben doch etwas durchsickert. Diese Sorge räumt auch das Hinweisgeberschutzgesetz nicht aus. Es ist schade, dass die ursprünglich bestehende Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldewege aus dem Gesetz gestrichen wurde.“

Personen, die eine Meldung machen wollen, haben grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen internen und externen Meldestellen. Allerdings müssen sie zunächst eine interne Meldestelle ansprechen, wenn sie deshalb keine Repressalien zu befürchten haben. Wedde findet diese indirekte Einschränkung der Wahlfreiheit nicht überzeugend: „Es wäre besser, hinweisgebenden Personen bei der Wahl der Meldestelle freie Hand zu lassen, wie das ursprünglich auch vorgesehen war. Wer sich jetzt direkt an eine externe Meldestelle wendet, muss dort möglicherweise darlegen, woher die Sorge vor Repressalien rührt. Das schafft eine zusätzliche Hürde und kann im Einzelfall dazu führen, auf eine Meldung ganz zu verzichten.“

  • Repressalien gegen hinweisgebende Personen verbietet das Gesetz ebenso wie Drohungen oder Einschüchterungsversuche. 

Hinzu kommt ein berufliches Benachteiligungsverbot zu Lasten von Arbeitgebern: 

  • Machen Beschäftigte geltend, dass eine Benachteiligung Folge eines Hinweises nach dem HinSchG ist, müssen Arbeitgeber den Beweis erbringen, dass ein solcher Zusammenhang nicht besteht.


Wedde weist in diesem Zusammenhang auf das Folgende hin: 

„Das Verbot von Repressalien soll hinweisgebende Personen schützen. 

Der vom Gesetzgeber angestrebte Schutzeffekt wäre allerdings noch größer, wenn Handlungen zum Nachteil hinweisgebender Personen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit wären, sondern eine Straftat.

Das für die Ordnungswidrigkeit angedrohte Bußgeld von maximal 50.000 Euro ist zwar nicht gering, in der Praxis aber weit weniger abschreckend als eine mögliche strafrechtliche Verurteilung und eine hieraus resultierende Vorstrafe. 

Zudem wurde ein allgemeiner Entschädigungsanspruch der hinweisgebenden Personen ebenfalls aus dem Gesetz gestrichen.“

Prof. Dr. Peter Wedde, emeritierter Arbeitsrechtexperte der Frankfurt University of Applied Sciences.

Prof. Dr. Peter Wedde, emeritierter Arbeitsrechtexperte der Frankfurt University of Applied Sciences. © privat


Zur Person:
Prof. Dr. Peter Wedde war bis zum Sommersemester 2021 Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt UAS. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie Daten- und Beschäftigtendatenschutz. 

Er ist Herausgeber von juristischen Fachkommentaren zum gesamten Individualarbeitsrecht, zum Betriebsverfassungs- und zum Datenschutzrecht sowie Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenbeiträge und Onlinepublikationen. Als Referent vertritt er seine Schwerpunktthemen regelmäßig auf Fachkonferenzen und in Praxisforen. 

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Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften, 

Prof. Dr. Peter Wedde, Telefon: +49 171 3802499, E-Mail: wedde@fb2.fra-uas.de

Claudia Staat Frankfurt University of Applied Sciences

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