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360° TOP-Hinweis: Früherkennung von Darmkrebs (International)

Medizin am Abend Fazit: Neue Kurzinformation veröffentlicht: "Früherkennung von Darmkrebs – soll ich daran teilnehmen?"

Verständlich und kompakt – das neue Informationsblatt von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung steht jetzt kostenlos zum Ausdrucken bereit. 
 
Auf zwei Seiten vermittelt die Kurzinformation, welche Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs empfohlen werden, welchen Nutzen sie haben können und welche Beeinträchtigung sie möglicherweise mit sich bringen. Interessierte erfahren außerdem, was bei der Entscheidung zu bedenken ist, und finden wichtige Fakten sowie praktische Tipps.

Einige Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs gehören zum Angebot der Gesetzlichen Krankenversicherung: der Test auf verborgenes Blut im Stuhl und die große Darmspiegelung. Beide Angebote richten sich an Menschen ohne Beschwerden. Sie können in manchen Fällen helfen, den Tod durch Darmkrebs oder das Entstehen von Darmkrebs zu verhindern. Andererseits können falsche Testergebnisse unnötig beunruhigen. Und die Untersuchungen verursachen in seltenen Fällen Komplikationen, die behandelt werden müssen. Zudem werden weitere Tests als Selbstzahlerleistung angeboten, deren Nutzen bislang nicht oder nicht ausreichend erwiesen wurde.

Die Reihe "Kurzinformationen für Patienten" entwickelt das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin im Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Zu ausgewählten Themen liegen Übersetzungen in Arabisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch und Türkisch vor.

Die Kurzinformation "Früherkennung von Darmkrebs – Soll ich daran teilnehmen?" sowie Informationen zu über 40 weiteren Themen können Sie hier abrufen.

Medizin am Abend DirektKontakt


Corinna Schaefer M.A.
Telefon: 030 / 4005 - 2526
Fax: 030 / 4005 - 2555
E-Mail-Adresse: schaefer@azq.de

Martina Westermann
Telefon: 030 / 4005 - 2501
E-Mail-Adresse: westermann@azq.de 

Weitere Informationen für Medizin am Abend Beteiligte:
http://www.patienten-information.de/mdb/downloads/kip/aezq-version-kip-frueherke... Kurzinformation für Patienten "Früherkennung von Darmkrebs"

http://www.patienten-information.de/kurzinformation-fuer-patienten/darmkrebs/que... Methodik und Quellen

http://www.patinfo.org Übersicht: Kurzinformationen für Patienten auf Patienten-Information.de

Menthol-Raucher

Medizin am Abend Fazit: Menthol-Raucher inhalieren tiefer / Ein weiterer Grund für das ohnehin vorgesehene Verbot von Menthol-Zigaretten

Bislang gingen Wissenschaftler davon aus, dass Menthol-Zigaretten aufgrund ihres Aromas den Einstieg in das Rauchen erleichtern. In der EU sollen sie deshalb ab 2020 verboten werden. Wie die "Apotheken Umschau" berichtet, kommt nun ein starkes Argument für das Verbot hinzu: Forscher der Georgetown-Universität in Washington (USA) präsentierten Studienergebnisse, wonach das Menthol auch die Empfindlichkeit bestimmter Rezeptoren in den Atemwegen senkt. Auf diese Weise könnten Raucher tiefer inhalieren und den Rauch extrem weit in die Lungen befördern. Damit wären Menthol-Zigaretten auch besonders gesundheitsschädlich.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 2/2015 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Medizin am Abend DirektKontakt

Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.apotheken-umschau.de

360° TOP-ThemenDiskussion: eZigarette . / . E-Shishas

Ausgangspunkt: Stellungnahme des BfR zum Jugendschutz bei eZigaretten umstritten

In der gestrigen Pressekonferenz der Bundesregierung zur Verbesserung des Jugendschutzes wurde als Begründung für eine gesetzliche Neuregelung eine wissenschaftliche Stellungnahme zitiert, die angeblich ein hohes Gefährdungspotential der eZigarette für die Gesundheit der Konsumenten nachweist, sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen.

Die Stellungnahme stammt vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR 


http://www.bfr.bund.de/cm/343/nikotinfreie-e-shishas-bergen-gesundheitliche-risiken.pdf
 
Der VdeH hat in seiner gestrigen Stellungnahme die Maßnahmen der Regierung begrüßt und sieht seit Jahren die absolute Notwendigkeit für eine Ausweitung des Jugendschutzes. Die vom BfR zur Begründung vorgebrachten Untersuchungen hingegen weisen Ergebnisse aus, die höchst umstritten sind.

Pharmakologe antwortet dem BfR

In einem öffentlichen Brief an das BfR vom 24. April bezeichnet der renommierte Toxikologe und Pharmakologe Prof. Dr. Mayer von der Uni Graz die zitierten Untersuchungen als wissenschaftlich fragwürdig und attestiert dem Institut eine vorgefasste Meinung, die mittels der ausgewählten Belege gestützt werden soll.

"Die zitierten Referenzen wurden sorgfältig in Hinblick auf Unterstützung Ihrer vorgefassten Meinung ausgewählt, Verweise auf die zahlreichen Studien, die dieser widersprechen fehlen. Wohlwollend konnte man das als "cherry picking" bezeichnen, drastischer als wissenschaftliches Fehlverhalten (scientific misconduct)." 

Link zum Brief/Gutachten

https://drive.google.com/file/d/0B1XBejPbx-nhSUhCX1ktc1M3Snc/view?pli=1


Und weiter:

"Es ist besorgniserregend, dass eine renommierte, durch öffentliche Gelder finanzierte Institution wie das BfR die Bevölkerung wissentlich in die Irre führt, um nicht zu sagen belügt. Im folgenden erlaube ich mir, zwei wesentliche Punkte Ihrer Stellungnahme, und zwar die Entstehung von Carbonylverbindungen und die Gefährdung durch Feinpartikel anhand der Fakten zu widerlegen."

Faktendiskussion dringend geboten

Der VdeH verlinkt das Schreiben von Prof. Mayer, da eine faktenbasierte Diskussion zur eZigarette auch gestern nicht geführt worden ist. Das tatsächlich richtige Ziel, den Jugendschutz auf die eZigarette auszuweiten, wurde benutzt, um erneut haltlose Behauptungen zur Gesundheitsgefährdung der eZigarette aufzustellen. Hier ist eine weiterführende Diskussion, die sich um die wirklichen Fakten bemüht, dringend geboten. 



Medizin am Abend DirektKontakt

Philip Drögemüller Verband des eZigarettenhandels Tel: 04105-8598723 Fax: 04105-8598790 

Köpfe von Neugeborenen

Medizin am Abend Fazit: Enge Becken, große Köpfe und die schwierige Geburt beim Menschen

Unter dem menschlichen "Geburtsdilemma" versteht man die Tatsache, dass die Köpfe von Neugeborenen im Verhältnis zum engen Geburtskanal des weiblichen Beckens sehr groß sind. Dieser Umstand macht den Geburtsvorgang langsam und schwierig – viel schwieriger als bei den meisten anderen Primatenarten. Barbara Fischer und Philipp Mitteröcker (Department für Theoretische Biologie der Universität Wien und CEES, Department of Biosciences, Universität Oslo) konnten nun zeigen, dass es bislang unbekannte Anpassungen in unserem Körperbau gibt, die das Geburtsdilemma erleichtern. Dazu publizieren die ForscherInnen in der renommierten Fachzeitschrift "PNAS".

Aufrechter Gang und eine schwierige Geburt


Der Schädel eines Neugeborenen, der bei der Geburt durch das weibliche Becken passen muss, ist im Verhältnis zum Durchmesser des Geburtskanals so groß, dass die Passage schwierig und eng ist.

Der Schädel eines Neugeborenen, der bei der Geburt durch das weibliche Becken passen muss, ist im Verhältnis zum Durchmesser des Geburtskanals so groß, dass die Passage schwierig und eng ist.


Als im Lauf der Hominidenevolution vor 4-5 Millionen Jahren der aufrechte Gang entstand, veränderte sich auch die Form des menschlichen Beckens. Erst nachdem der aufrechte Gang lange etabliert war, nahmen die Gehirne nach und nach an Volumen zu.

Damit wurden auch die Köpfe der Neugeborenen größer. Diese wachsenden Köpfe mussten aber durch ein enges Becken hindurch geboren werden, das bereits an den aufrechten Gang angepasst war. Darin liegt die Ursache dieser platzmäßigen Engstelle bei der Geburt, mit der wir heute zurechtkommen müssen und die schwerwiegende Konsequenzen haben kann: Die Mortalität von Frauen in Entwicklungsländern, die bei der Geburt keinen entsprechenden Zugang zu medizinischer Versorgung haben und wo keine Kaiserschnitte durchgeführt werden können, ist nach wie vor sehr hoch.

Analyse von 3D Daten

Barbara Fischer, Evolutionsbiologin an der Universität Wien und an der Universität Oslo, hatte die Idee, die Auswirkungen dieser andauernden starken Selektion durch die Geburt auf den menschlichen Körperbau näher zu untersuchen. Zusammen mit Philipp Mitteröcker, Anthropologe an der Universität Wien, analysierte sie 3D Daten des menschlichen Beckens. Mithilfe dieser Daten konnten Fischer und Mitteröcker eine komplexe Verbindung zwischen der Gestalt des Beckens, der Körpergröße und dem Kopfumfang identifizieren, die dazu beiträgt, das Geburtsdilemma zu verbessern. Die Dimensionen von Kopf und Körpergröße variieren laut diesen Ergebnissen nicht unabhängig von der Gestalt des Beckens der Frauen, sondern sind damit verknüpft.

Kopf und Körpergröße

Da die Größe des menschlichen Kopfes zu einem sehr hohen Anteil genetisch bestimmt und daher erblich ist, bringen Frauen mit großen Köpfen tendenziell Neugeborene mit großen Köpfen zur Welt. "Wir fanden heraus, dass Frauen mit großen Köpfen einen Geburtskanal besitzen, der so geformt ist, dass ihn Neugeborene mit großen Köpfen leichter passieren können", erklärt Barbara Fischer: Das Kreuzbein ist bei diesen Frauen kürzer und lässt mehr Platz im Geburtskanal, was offensichtlich für die Geburt von Vorteil ist.

Aus der gynäkologischen Literatur ist bekannt, dass kleine Frauen im Vergleich zu großen Frauen im Durchschnitt schwierigere Geburten haben und ein höheres Risiko tragen, dass der Fötus bei der Geburt nicht durch den Geburtskanal passt. In ihrer Studie zeigen Fischer und Mitteröcker, dass kleine Frauen außerdem einen runderen Geburtskanal besitzen als große Frauen – eine Anpassung an den stärkeren Selektionsdruck, dem kleine Frauen ausgesetzt sind.

Trotz der identifizierten Muster stellen die Autoren klar, dass das individuelle Risiko für eine schwierige Geburt neben genetischen Faktoren von diversen Umweltfaktoren abhängt.

Publikation in PNAS
Covariation between human pelvis shape, stature, and head size alleviates the obstetric dilemma Fischer B., Mitteroecker P. 2015 PNAS am 20. April. 2015. doi:10.1073/pnas.1420325112


Die AutorInnen der Studie: Barbara Fischer, Philipp Mitteröcker



Die AutorInnen der Studie: Barbara Fischer, Philipp Mitteröcker
Copyright: Maximilian Petrasko

Medizin am Abend DirektKontakt

Dr. Barbara Fischer
Department für Theoretische Biologie
Universität Wien
1090 Wien, Althanstraße 14
und
Centre for Ecological and Evolutionary Synthesis.
Department of Biosciences
University of Oslo
NO-0316 Oslo, Norwegen
M +43-650-9904904
b.fischer@univie.ac.at

Mag. Veronika Schallhart
Forschung und Lehre
1010 Wien, Universitätsring 1
T +43-1-4277-175 30
M +43-664-602 77-175 30
veronika.schallhart@univie.ac.at

Stephan Brodicky Universität Wien
 

Lungenschonende Beatmung

Medizin am Abend Fazit: Lungenschonende Beatmung: Risiko von Komplikationen während und nach einer Operation minimieren

Weltweit werden jährlich 234 Millionen Patienten operiert [1]. In Deutschland wird allein bei rund 15,8 Millionen das Skalpell angesetzt [2]. Werden die Eingriffe unter Vollnarkose durchgeführt, ist eine künstliche Beatmung notwendig. Um dies möglichst schonend für den Patienten zu gestalten und um Komplikationen vorzubeugen, entwickeln Anästhesisten und Intensivmediziner Beatmungstechniken konsequent weiter. 
 
Eine aktuelle Studie [3] zeigt nun, dass es eine wesentliche Rolle spielt, wie Patienten während der Operation beatmet werden. „Durch einen flachen Atemzug und einen niedrigen Ausatemdruck lassen sich unerwünschte Folgen minimieren“, erklärt Professorin Dr. med. Thea Koch, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und Kongresspräsidentin des diesjährigen Jahreskongresses (DAC).

Die Intensivmedizin stellt den Bereich im Krankenhaus dar, der sich mit der Therapie lebensbedrohlicher Zustände und Krankheiten befasst. Oberstes Ziel ist die Sicherung der lebenswichtigen Körperfunktionen, den sogenannten Vitalfunktionen. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist die künstliche Beatmung. Verbunden mit der Narkose stellt diese während der Operation eine Ausnahmesituation für den Körper dar. Naturgemäß birgt jeder Eingriff ein gewisses Risiko, dass es zu einer Komplikation kommen kann. Zu den häufigsten Problemen nach großen Operationen gehören Lungenkomplikationen mit Atembeschwerden. Nicht immer lassen sich diese unerwünschten Folgen auf die eigentliche Operation zurückführen, sondern können wie man nun weiß auch mit der Art der Beatmung zusammenhängen.

Neueste Erkenntnisse empfehlen schonendere Beatmung

Bislang wurden Patienten in Narkose häufig mit tieferen Atemzügen und einem Ausatemdruck von etwa drei bis zwölf Zentimeter Wassersäule (Einheit zur Messung) beatmet. Ziel dieser Einstellung war es, die Lunge gut zu belüften und während der gesamten Beatmungszeit einen positiven Druck in den Atemwegen aufrechtzuerhalten. Während man bis dato davon ausging, dass dieser Druck nötig ist, um die Atemwege offen zu halten und somit den Körper optimal mit dem lebensnotwendigen Sauerstoff zu versorgen, eröffnen die Ergebnisse der PROVHILO-Studie neue Erkenntnisse in diesem Bereich: Tatsächlich kann die Sauerstoffversorgung auch bei flachen Atemzügen mit einem geringeren Ausatemdruck gewährleistet werden. Dies beeinträchtigt außerdem weniger stark die Herzkreislauffunktion.

Je weniger Druck, desto besser

In der PROVHILO-Studie wurden 900 Patienten dahingehend untersucht, wie sie ihre Beatmung während einer Bauchraumoperation verkraftet haben [3]. Beteiligt waren 30 Zentren in Europa sowie Nord- und Südamerika. 447 Patienten wurden mit einem höheren Ausatemdruck von ca. 12 Zentimeter Wassersäule beatmet, die übrigen 453 Patienten im Vergleich dazu mit einem deutlichen niedrigeren Druck von null bis zwei. Herausgestellt hat sich dabei, dass die Patienten, die mit einem niedrigeren Druck beatmet wurden, nicht nur einen stabileren Kreislauf während der Operation aufwiesen, sondern auch danach von der schonenderen Beatmung profitierten – sie zeigten keine erhöhten Komplikationen. Ein überraschendes Ergebnis, wie Frau Professor Koch feststellt: „Die Studie zeigt, dass die bislang gängige Praxis neu überdacht werden muss und ein höherer Beatmungsdruck nicht zwangsweise einen positiven Effekt hat.“ Zusammen mit Erkenntnissen anderer Studien ergibt sich die Schlussfolgerung, dass während einer Operation eine lungenschonende Beatmung mit flachem Atemzug in Kombination mit einem niedrigen Ausatemdruck den optimalen Schutz vor Kreislauf- und Lungenkomplikationen während und nach einer Operation ermöglicht. Empfehlungen, die nach aktueller Studienlage, für normalgewichtige Patienten ohne vorbestehende Lungenerkrankung gelten.

Höhere Patientensicherheit: DGAI begrüßt Weiterentwicklungen

„Jede neue Erkenntnis ist wertvoll und wird die Forschung auf diesem Gebiet weiter vorantreiben“, betont Professor Dr. Hugo Van Aken, DGAI-Generalsekretär. In den nächsten Jahren soll untersucht werden, welche Rolle der Beatmungsdruck bei einer Operation im Brustkorb spielt und in welchem Ausmaß Patienten mit Fettleibigkeit (Adipositas) von einem niedrigen Beatmungsdruck profitieren. Die DGAI begrüßt diese Entwicklung: „Eine hohe Versorgungsqualität und Patientensicherheit sowie effiziente, problemorientierte Lösungen für die zahlreichen Herausforderungen in der Anästhesiologie und Intensivmedizin sind unser Ziel. Daran gilt es gemeinsam zu arbeiten“, führt Professor Van Aken weiter aus.


Weitere Informationen im Internet:
Deutscher Anästhesiecongress (DAC) 2015 in Düsseldorf
http://www.dac2015.de.

Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e. V. http://www.dgai.de

Veranstaltung auf dem DAC 2015 zum Thema:

„Prävention pulmonaler Komplikationen durch protektive Ventilation“
Sonderveranstaltung: Anästhesie und Outcome

Vorträge:
Prof. Dr. med. Marcelo Gama de Abreu, Dresden
Prof. Dr. med. Andreas Weyland, Oldenburg
Prof. Dr. med. Hartmut Bürkle, Freiburg

Vorsitz:
Prof. Dr. med. Jürgen Weitz, Dresden
Prof. Dr. med. Bernhard Zwißler, München

Termin:
Freitag, 08. Mai 2015, 09.00 bis 10.30 Uhr (Vortrag zur Prävention pulmonaler Komplikation von 9:00 bis 9:30 Uhr)
Ort:
Congress Center Düsseldorf, Saal 19,
Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf

Über die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI):

Die im April 1953 gegründete Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e. V. (DGAI) vereinigt über 14.685 Mitglieder und ist damit die drittgrößte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft Deutschlands. Nach ihrer Satzung hat sie die Aufgabe, „Ärzte zur gemeinsamen Arbeit am Ausbau und Fortschritt der Anästhesiologie, lntensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie zu vereinen und auf diesen Gebieten die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen“. Gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA) trägt die DGAI die Deutsche Akademie für Anästhesiologische Fortbildung e. V. (DAAF), die regelmäßig Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen für Anästhesisten durchführt. Die DGAI veranstaltet jährlich den Deutschen Anästhesiecongress (DAC), den Hauptstadtkongress der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (HAI) und richtet darüber hinaus internationale Anästhesiekongresse aus. Präsidentin der DGAI ist Prof. Dr. med. Thea Koch, Dresden.

Quellen:
[1] Weiser TG, et al. An estimation of the global volume of surgery: a modelling strategy based on available data. Lancet 2008; 372: 139-44.
[2] Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Operationen und Prozeduren der vollstationären Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, 2013, www.gbe-bund.de, abgerufen am 14.04.2015.


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Weitere Informationen für Medizin am Abend Beteiligte:
http://www.dac2015.de - Kongress-Homepage

360° TOP-Thema: Ice Bucket Challenge - Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)

Medizin am Abend Fazit: TBK1 – ein neues Teil für das ALS-Puzzle: Ulmer Forscher identifizieren weiteres ALS-Gen

Durch die „Ice Bucket Challenge“ ist die tödliche Nervenkrankheit ALS in den Fokus gerückt. Nun hat ein internationales Forscherteam, unter der Leitung von Forscherinnen und Forschern des ALS-Forschungszentrums Ulm, eine wichtige Arbeit zur ALS-Grundlagenforschung vorgelegt, die in der renommierten Fachzeitschrift „Nature Neuroscience“ veröffentlicht wurde. Das Team, unter Federführung von Prof. Dr. Jochen Weishaupt, Oberarzt an der Klinik für Neurologie am Universitätsklinikum Ulm, hat im Gen TBK1 Mutationen entdeckt, die sowohl im Fall der familiären, erblichen Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) als auch bei frontotemporaler Demenz (FTD) auftreten. 

Prof. Dr. Jochen Weishaupt
Prof. Dr. Jochen Weishaupt Universitätsklinikum Ulm TBK1 – ein neues Teil für das ALS-Puzzle: Ulmer Forscher identifizieren weiteres ALS-Gen



FTD ist eine Krankheit, bei der der Abbau von Nervenzellen zunächst im Stirn- und Schläfenbereich (Fronto-Temporal-Lappen) des Gehirns stattfindet. Von hier aus werden u. a. Emotionen und Sozialverhalten kontrolliert.

Im weiteren Verlauf kommt es zur Beeinträchtigung des Gedächtnisses, die lange Zeit aber nicht so stark ausgeprägt ist wie bei der Alzheimer-Krankheit. Weil die Vorgänge, die zum Nervenzelluntergang führen, zum größten Teil nicht bekannt und nicht beeinflussbar sind, gibt es bisher auch keine gezielten Therapiemöglichkeiten. Die medikamentöse Behandlung zielt derzeit darauf ab, die Verhaltensauffälligkeiten der Patienten zu mildern. Bei ALS handelt es sich um eine komplexe und derzeit unheilbare neurodegenerative Erkrankung, welche die Motoneuronen beeinflusst und bewirkt, dass Patienten die Steuerung der Muskulatur im ganzen Körper verlieren. ALS kann zu Lähmungen und innerhalb von drei bis fünf Jahren nach Ausbruch der Krankheit zum Tod führen. Etwa zehn Prozent aller ALS-Fälle sind vererbt. Jüngste Fortschritte in der DNA-Sequenzierungstechnologie haben den Wissenschaftlern erlaubt, Mutationen in verschiedenen Genen zu identifizieren, die mit der Krankheit in Verbindung stehen. Dennoch erklären diese Genmutationen weniger als ein Drittel aller ALS-Fälle.

Hinweis auf fehlgeleitete zelluläre Prozesse

Einige Gene gelten als Verursacher von ALS, andere als Risikofaktoren. Auch wenn die Zusammenhänge zwischen Genmutation, den damit verbundenen Proteinen und dem Krankheitsverlauf nach wie vor ungeklärt sind, führt die Entdeckung der TBK1-Genmutationen zu weiteren Fortschritten in der Forschung. Denn Gene sind Baupläne für Proteine, und damit birgt jedes identifizierte Gen einen Hinweis auf fehlgeleitete zelluläre Prozesse. Prof. Dr. Jochen Weishaupt und sein Forscherteam haben in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Humangenetik in München die DNA von 252 Personen mit familiärer ALS sowie die von 827 gesunden Menschen untersucht. Dabei haben sie bei den ALS-Patienten in einem Gen namens TBK1 acht Mutationen entdeckt, die in diesen Patienten ALS verursachen. Diese Mutationen wurden bei den gesunden Personen und den zusätzlich 1.010 getesteten Personen, bei denen sich die ALS sporadisch entwickelt hat, nicht gefunden.

TBK1 – steuert Entzündungen und baut beschädigte Proteine der Zelle ab
Das TBK1-Gen steht für ein Protein, das Entzündungen steuert und beschädigte Proteine der Zellen abbaut. „Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir noch nicht, welche dieser beiden grundsätzlichen Funktionen die relevantere im Zusammenhang mit ALS ist. Fest steht, dass in Zellen, in denen mindestens eine der beiden Gen-Kopien von TBK1 mutiert ist, das entsprechende Protein nicht mehr ausreichend produziert wird oder nicht mehr mit wichtigen anderen Proteinen interagieren kann,“ erläutert Professor Weishaupt. TBK1 interagiert mit zwei weiteren „Zellreinigungs“-Genen, OPTN und SQSTM1, deren Mutationen ebenfalls für ALS verantwortlich gemacht werden. Somit erschließt sich mit der Entdeckung von TBK1 ALS-Gen erstmalig ein ganzes Netzwerk von Genen, deren Mutation ALS verursachen kann. Nach jetzigem Stand ist TBK1 zwar nur in etwa zwei Prozent der Fälle bei den an familiärer Form erkrankten ALS-Patienten in Deutschland und Schweden nachweisbar, erlaubt aber dennoch wichtige Hinweise auf prinzipielle Vorgänge in den Gehirnzellen, welche zum Ausbruch von ALS oder FTD führen, was für die Grundlagenforschung von großer Bedeutung ist und zur Entwicklung neuer Therapieprinzipien führen könnte. Als nächstes gilt es herauszufinden, ob die TBK1-Genmutation auch in anderen Ländern gefunden wird und welche dadurch ausgelösten Veränderungen in der Zelle am wichtigsten sind.

Weitere Informationen über ALS
Bei der Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) sterben diejenigen Nervenzellen, die für die Steuerung von Muskeln zuständig sind. Die gesamte Muskulatur ist betroffen, auch lebenswichtige Funktionen wie die Atmung versagen. Das Leben nach einer ALS-Diagnose ist geprägt von einem zunehmenden Einsatz von Pflegepersonal und Hilfsmitteln wie Rollstuhl, Sprachcomputer, künstlicher Ernährung und Beatmung. Auf 100.000 Personen kommen zwischen drei und acht ALS-Patienten. Jährlich treten – wiederum auf 100.000 Personen bezogen – etwas mehr als drei Neuerkrankungen auf. Das heißt, dass jeder 400ste Bundesbürger in seinem Leben an ALS erkranken wird. Die letztere Zahl ist gerade im Großraum Schwaben (8,6 Millionen Einwohner) festgestellt worden. Nach wie vor sind sowohl die Ursachen als auch die kausalen Abläufe der Krankheit ALS ungeklärt. Fest steht, dass es sich um eine komplexe systemische Erkrankung handelt. Das bedeutet, dass die Erkrankung nicht einer bestimmten Stelle im Körper zugeordnet werden kann und dass verschiedene Zelltypen beteiligt sind. Forscher sprechen von einer „neurotoxischen Kaskade“; von einem Puzzle, bei dem schon viele Teile gefunden sind, das Gesamtbild aber noch nicht zu erkennen ist.

Die ALS-Forschung am Universitätsklinikum Ulm
In der klinischen ALS-Forschung und Krankenversorgung ist das Universitätsklinikum Ulm neben der Berliner Charité führend. Mit dem in Ulm koordinierten ALS-Register Schwaben können ALS-Forscher auf ein besonders großes und gut charakterisiertes Patientenkollektiv zurückgreifen. In Ulm laufen zudem die Fäden eines deutschlandweiten ALS-Netzwerks zusammen. Darüber hinaus versorgen Ärzte, Pfleger und Therapeuten etwa 800 Patienten pro Jahr. Die Direktoren des ALS-Forschungszentrums in Ulm sind Prof. Dr. Albert Christian Ludolph und Prof. Dr. Jochen Weishaupt. Die Finanzierung des Forschungszentrums wird durch Spenden sichergestellt.

Die Nature Neuroscience-Publikation „Haploinsufficiency of TBK1 causes familial ALS and fronto-temporal dementia“ ist im Internet unter http://www.nature.com/neuro/journal/vaop/ncurrent/full/nn.4000.html abrufbar.


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Albert-Einstein-Allee 29
89081 Ulm
Deutschland
Baden-Württemberg


Jörg Portius
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Fax: (0731) 500 - 43026
E-Mail-Adresse: joerg.portius@uniklinik-ulm.de

Janina Kohn
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Debatte um Pränatal- und Gendiagnostik

Medizin am Abend Fachlink:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/045/1804574.pdf


Die Bundesregierung befürwortet eine gesellschaftliche Debatte über neue Methoden zur Früherkennung genetisch bedingter Krankheiten. Der medizinische Fortschritt stelle die Gesellschaft immer wieder vor ethische Grundsatzfragen. Dies gelte in besonderem Maße für die Möglichkeiten der Pränatal- und Gendiagnostik, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten aller vier Bundestagsfraktionen über die neue vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms.

Seit 2012 können Schwangere in Deutschland mit einer einfachen Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Kind mit Down-Syndrom geboren wird. Bei dieser genetisch bedingten Erkrankung, auch Trisomie 21 genannt, kommt das Kind geistig behindert zur Welt. Bislang müssen werdende Eltern diese kostspielige Blutuntersuchung selbst bezahlen.

Im April 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, im Fall des neuen Bluttests (Nichtinvasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 21 mittels molekulargenetischer Tests) sowie für drei weitere Methoden das Beratungsverfahren für eine Erprobungsrichtlinie einzuleiten. Am Ende des Verfahrens könnten die Kosten für die Bluttests in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. Dies ist aus ethischen Gründen umstritten. Die Beratungen im G-BA über die Einleitung der Erprobungsrichtlinie dauern derzeit noch an.

Um den ethischen Fragestellungen gerecht zu werden, die mit dem Thema verbunden sind, wolle der G-BA Vertreter des Deutschen Ethikrates in die Beratungen einbeziehen. Dies und die derzeit geführte gesellschaftliche Debatte würden von der Bundesregierung begrüßt.

Die Abgeordneten bemängeln in ihrer Anfrage, das Erprobungsverfahren lasse bislang keinen Raum für die notwendige gesellschaftliche Diskussion. Die Kostenübernahme wäre jedoch ein relevanter Schritt auf dem Weg zu einer Routineuntersuchung auf Down-Syndrom während der Schwangerschaft. Damit könnte die Erwartung verbunden sein, das Testangebot auch zu nutzen. Auf diese Weise würde möglicherweise Druck erzeugt, ein „perfektes Kind“ zu gebären. Es könnte zu vermehrten Schwangerschaftsabbrüchen kommen. 

Die Regierung weist darauf hin, dass mit dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) von 2009 umfassende und verbindliche Regelungen getroffen worden seien, „um die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen zu wahren“. So würden den Frauen schon seit Jahren Untersuchungen angeboten, die neben der Kontrolle des Schwangerschaftsverlaufs auch die gezielte Suche nach Fehlbildungen oder chromosomalen Auffälligkeiten des ungeborenen Kindes beinhalteten (zum Beispiel Fruchtwasseruntersuchungen).

Es sei eine einheitliche Regelung getroffen worden, die unabhängig davon gelte, mit welcher Methode - invasiv und nichtinvasiv - die vorgeburtliche genetische Untersuchung vorgenommen werde. Demnach gelte, dass sowohl vor als auch nach einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung eine entsprechende Beratung stattfinden müsse, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
Das Angebot für eine Blutuntersuchung auf Down-Symptomatik beinhalte für sich genommen „keine negative Wertung, Stigmatisierung oder Stereotypisierung“, schreibt die Regierung weiter. Die Aufgabe bestehe darin, „werdende Eltern zu stärken, sich für ein behindertes Kind zu entscheiden“. Die Regierung ziele auf ein sich wandelndes gesellschaftliches Verständnis ab, das Behinderung nicht als krankhafte Störung definiere, „sondern auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention positiv als Teil der Vielfalt der Gesellschaft“.
Bundesweite Daten über lebend geborene Kinder mit Trisomie 21 liegen den Angaben zufolge nicht vor.

Nach der Pränataldiagnostik von Krankenhausgeburten (98 Prozent aller Geburten) lag der Anteil der Risikoschwangerschaften im Jahr 2013 bei 34,9 Prozent.

Medizin am Abend DirektKontakt

Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

Redaktionsmitglieder: Jörg Biallas (verantwortlich)
Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein,
Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg,
Alexander Weinlein


Drogentote

Medizin amAbend Fazit: Zahl der Drogentoten auch 2014 weiter gestiegen

Drogenbeauftragte der Bundesregierung übernimmt BDK-Forderungen nach einer verbesserten Substitution und einer Generik-Klausel

Die Zahl der polizeilich erfassten Fälle von Rauschgiftkriminalität ist in 2014 im Vergleich zum Vorjahr um fast zehn Prozent gestiegen und hat mit 276.734 Fällen wieder das Niveau des Jahres 2005 erreicht.

Die Anzahl der Erstauffälligen Konsumenten harter Drogen nahm um rund fünf Prozent (20.120 Konsumenten), die der Tatverdächtigen um knapp zehn Prozent (228.110 Tatverdächtige) zu. Die sichergestellten Drogenmengen (z.B. Heroin: 780 kg, Kokain: 1.568 kg, Amphetamin: 1.341 kg, Crystal: 73 kg, Marihuana: 8.515 kg) sind nochmals deutlich gestiegen.

"Drogenkriminalität ist Kontrollkriminalität. Für diese Aufgabe steht der Polizei in allen Bundesländern aber zunehmend weniger Personal zur Verfügung. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben wird das Personal von den Rauschgiftdienststellen abgezogen und bei der Bekämpfung anderer Kriminalitätsdelikte eingesetzt. Die vom Bundeskriminalamt heute genannten Sicherstellungsmengen bilden die wirklichen Drogenmengen in Deutschland nicht mal ansatzweise ab", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter André Schulz heute in Berlin.

Der BDK geht davon aus, dass hochgerechnet etwa 283.000 Erwachsene einen Missbrauch und 319.000 Erwachsene eine Abhängigkeit im Zusammenhang mit dem Konsum der illegalen Drogen Cannabis, Kokain oder Amphetamine in Deutschland aufweisen.

"Nach kriminalistischer Erfahrung benötigt jeder dieser Konsumenten pro Tag mindestens 1 Gramm der jeweiligen Substanzen. Hochgerechnet bedeutet dies, dass nur von dieser Gruppe pro Jahr ca. 219.000.000 Gramm, also 219 Tonnen, Drogen konsumiert werden. Die tatsächliche Zahl der Konsumenten ist dabei noch um ein Vielfaches höher", so BDK-Chef Schulz weiter.

Die Zahl der Drogentoten stieg in 2014 um drei Prozent auf 1.032 an. Bemerkenswert ist dabei die um das Fünffache gestiegene Anzahl der Todesfälle nach dem Konsum Neuer Psychoaktiver Stoffe (NPS), den so genannten "Legal Highs".

"Die steigende Anzahl der Drogentoten stimmt nachdenklich. Der BDK hat im Rahmen der aktuellen Diskussion über die aktuelle Drogenpolitik im politischen Raum bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Substitutionspraktiken auf den Prüfstand gehören, dazu gehört z.B. eine belastbare Substitutionsinfrastruktur mit einhergehender psychosozialer Betreuung. Wir begrüßen daher, dass die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hier einen Tätigkeitsschwerpunkt erkannt hat", so Schulz.

Der BDK hat in der Vergangenheit immer vor den Folgen der neuen psychoaktiven Substanzen gewarnt und die Diskussion über eine sogenannte Generik-Klausel im Betäubungsmittelgesetz, die ganze Stoffgruppen den Anlagen des BtMG unterstellt, gefordert.

"Bereits der einmalige Konsum dieser hochwirksamen Substanzen kann unter bestimmten Bedingungen schon zu schwersten psychischen Krankheitsbildern und Verhaltensmuster führen", so Schulz. "Der Begehung von gemeingefährlichen Straftaten durch Täter, die unter Einfluss dieser neuen hochwirksamen Substanzen stehen, darf kein Vorschub geleistet werden. Der BDK begrüßt aus diesen Gründen alle Maßnahmen, die nachweislich wirksam sind, um die von diesen Substanzen ausgehenden Gefahren einzudämmen und ihre Verbreitung und ihren Konsum zu reduzieren", so BDK-Chef Schulz.


Medizin am Abend DirektKontakt

 

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Telefon: +49 700 235 10000  http://www.bdk.de/

Krankheitstage in Sozialberufen - Präventationsgesetz


Medizin am Abend Fazit:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/045/1804588.pdf

Krankheitstage in Sozialberufen

In der Branche der Sozial- und Erziehungsberufe gibt es überdurchschnittlich viele Fälle von Arbeitsunfähigkeit. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage.. So seien dort bei je 100 Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) 128,4 Arbeitsunfähigkeitsfälle registriert worden, während der allgemeine Durchschnitt bei 116,6 Fällen pro 100-GKV-Mitgliedern liege. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeitsfälle liege jedoch etwa einen Tag unterhalb des Durchschnittswertes der Gesamtwirtschaft, heißt es in der Antwort weiter.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Präventionsgesetz +++

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804282.pdf

Entwurf

wird von Gesundheits- und Sozialexperten im Grundsatz begrüßt, allerdings als nicht weitreichend genug bewertet. Gesundheitsförderung und Vorbeugung müssten als Querschnittsaufgabe verstanden und in allen Gesellschaftsbereichen gezielt verankert werden, gaben Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Bundestag sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu bedenken. Scharf kritisiert werden auch die aus Expertensicht unzureichende Einbindung der Privaten Krankenversicherung (PKV) in das Gesetzesvorhaben sowie die herausgehobene Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Die Reform ist an sogenannten Lebenswelten orientiert, Gesundheitsförderung und Prävention sollen auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche ausgedehnt werden. Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden ab 2016 mehr als verdoppelt auf sieben Euro je Versicherten pro Jahr. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen stehen künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen weiterentwickelt werden. Zur Beratung gehört die Klärung des Impfstatus. Im Rahmen einer Nationalen Präventionskonferenz sollen sich die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, Kommunen und Sozialpartner auf ein Vorgehen verständigen. Die Prävention soll dazu beitragen, „Volkskrankheiten“ wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas einzudämmen und die Menschen zu einem gesunden Lebensstil mit ausreichend Bewegung zu bringen.

Nach Ansicht der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) muss der Leitgedanke der Gesundheitsförderung in alle Politikfelder eingebracht werden. Nur so könne die Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe für das politische Handeln gleichberechtigt neben andere solche Aufgaben treten. Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) argumentierte, weil das Gesetz nicht gesamtgesellschaftlich ausgestaltet sei, werde viel Potenzial verschenkt. Die geplanten 35 Millionen Euro pro Jahr für Beratungs- und Unterstützungsleistungen der BZgA seien überdimensioniert. Problematisch sei zudem, wenn ein Vertragspartner vorgeschrieben werde, bei dem es sich um eine nachgeordnete Behörde des Bundesgesundheitsministeriums handele.

Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin wäre es optimal, wenn die Gesundheitsförderung in den Alltag der Kitas und in die Rahmenpläne der Schulen eingebunden würde, darunter auch in Fragen der Ernährung, Bewegung, Unfallprävention sowie Schutz vor Lärm und Schadstoffen. Auf die vielen psychischen Erkrankungen verwies der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). Kinder verdienten dabei wegen der Langzeitfolgen besondere Aufmerksamkeit. Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sollten entsprechend ausgeweitet werden.

Die Ärzteverbände verlangten, an der Präventionskonferenz beteiligt zu werden.

Die Zahnärzte forderten eine deutlich bessere Kariesvorbeugung im Kleinkindalter. Auf die Notwendigkeit des Zahnarztbesuches werde bei den Vorsorgeuntersuchungen (U) kaum eingegangen. Dies müsse verbindlich geregelt werden, da die Karieswerte bei kleinen Kindern seit Jahren auf hohem Niveau stabil blieben. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) bezweifelt den Sinn von Bonusprogrammen der Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Erfahrung zeige, dass bildungsferne Familien und solche mit Migrationshintergrund von Bonusangeboten nicht erreicht würden. Die Gelder sollten daher besser direkt in die Prävention fließen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schlug vor, den Bonus nicht in bar, sondern als Sachleistung zu gewähren oder in einem „Gesundheitssparkonto“ gutzuschreiben, um eine Zweckbindung zu erreichen. Der DIHK befürchtet im Übrigen mehr Bürokratie und Mehrausgaben, die zu höheren Beitragssätzen führen könnten. Das sieht der AOK-Bundesverband auch so und beklagt, die Lasten würden letztlich allein den gesetzlich Krankenversicherten über den Zusatzbeitrag auferlegt. Die Krankenkassen, die keinerlei Zuständigkeit für die Gestaltung der Lebensverhältnisse hätten, müssten nun mit einem hohen bürokratischen Aufwand eine Präventionsstrategie entwickeln.

Auf die Benachteiligung sozial schwacher Bevölkerungsteile wies die Caritas hin. Gesundheitliche Belastungen, Krankheitsrisiken und Ressourcen seien „höchst ungleich verteilt“. Gesundheitsförderung müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, wobei Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger gemeinsam eine Strategie entwickeln, finanzieren und umsetzen sollten. Zu den Gesundheitszielen sollte die Eindämmung des Alkoholkonsums zählen. Ferner seien „präventive Hausbesuche“ sinnvoll, um ältere Menschen vor Depression, Vereinsamung oder Mangelernährung zu bewahren.


Der Sozialverband Deutschland forderte eine stärkere Einbindung der PKV. Problematisch sei ferner, dass die Gesundheitsförderung von den Krankenkassen als Satzungsleistungen angeboten werden solle. Damit werde sie zum Wettbewerbsinstrument. Sinnvoll wäre es, die Prävention in den Regelleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.

Der Arbeitgeberverband BDA sieht in dem Reformprojekt lediglich ein begrenztes Wirkungspotenzial, da jene Menschen nicht erreicht würden, die am meisten von den Angeboten profitieren könnten. Inakzeptabel sei, dass die Krankenkassen mit einer „Zwangsabgabe“ Maßnahmen der BZgA finanzieren müssten. Die pauschale Anhebung der Präventionsausgaben sei zudem ein massiver Eingriff in die Entscheidungs- und Finanzautonomie der Kassen.
Auch der GKV-Spitzenverband kritisierte die „unnötige“ Einschränkung der Selbstverwaltungskompetenzen der Krankenkassen. Zudem bestehe eine „erhebliche Ungleichbehandlung von GKV und PKV“. Der verpflichtende Auftrag an die BZgA werde strikt abgelehnt. Wenn der Bund diese Bundesbehörde stärken wolle, müsse er das selbst finanzieren. Die Betriebskrankenkassen (BKK) lehnen eine „Quersubventionierung“ der BZgA mit Beitragsmitteln ebenfalls kategorisch ab.

Der Einzelsachverständige Ulf Fink merkte an, dass nun schon seit vielen Jahren um ein Präventionsgesetz gerungen werde. Vier Versuche seien gescheitert. Die Zeit sei nunmehr „überreif“ für ein Gesetz, das einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen bringen müsse. Er nannte in dem Zusammenhang auch die Themen Alkohol und Zigaretten. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf könne nur ein Anfang sein.


360° TOP-Thema: Nutzen und Schaden des Mammografie-Screenings

Medizin am Abend Fazit: Frauen verständlich über Nutzen und Schaden des Mammografie-Screenings informieren

IQWiG publiziert Entwürfe für künftiges Einladungsschreiben und Merkblatt
Seit 2009 ist die Früherkennungsuntersuchung für Brustkrebs in Deutschland flächendeckend umgesetzt. Alle zwei Jahre bekommen Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren eine Einladung zu einer Mammografie sowie ein Merkblatt in Form einer Broschüre. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G- BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, ein einheitliches Einladungsschreiben und eine Entscheidungshilfe zu erstellen.

Als Zwischenschritt sollte die bisherige Broschüre zügig überarbeitet werden. Sein Ergebnis hat das Institut am 20. April veröffentlicht. Der Bericht enthält zum einen die Textentwürfe zu einem Einladungsschreiben und zur überarbeiteten Broschüre. Zum anderen erläutern die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausführlich, wie sie die darin enthaltenen Informationen erarbeitet haben.

Nutzerinnen-Testung mit über 1000 Frauen

Primäres Ziel war dabei, Nutzen und Schaden für eine möglichst breite Gruppe verständlicher darzustellen und deutlicher zu betonen, dass die Teilnahme an der Mammografie freiwillig ist. Zunächst hat das IQWiG die Informationsbedürfnisse und Einstellungen von Frauen zum Thema Mammografie aus qualitativen Studien und Surveys, also Umfragen, ermittelt.

Eine eigene Nutzenbewertung der Mammografie hat das Institut nicht vorgenommen. Vielmehr stützt es sich auf publizierte systematische Übersichtsarbeiten. Denn die grundlegenden Studien zu Nutzen und Schaden des Brustkrebs-Screenings sind seit Jahren bekannt und wurden schon von mehreren Wissenschaftlergruppen systematisch ausgewertet.

Die daraus gewonnenen Ergebnisse flossen in Textentwürfe ein, die abschließend einer Nutzerinnen-Testung mit 1000 Frauen im Alter zwischen 45 und 70 unterzogen wurden. In einer Online-Befragung wurden die Teilnehmerinnen unter anderem zu Verständlichkeit und Akzeptanz befragt. Die Mehrzahl der Frauen verstand, dass die Materialien auf eine informierte, freiwillige Entscheidung zielen, und empfand sie als verständlich und informativ.

Zahlenangaben zu Brustkrebssterblichkeit und Überdiagnosen

Die Anforderung, verständliche Materialien für eine breite Zielgruppe zu erstellen, erforderte eine Reihe von Vereinfachungen, vor allem im Umgang mit Unsicherheiten. „Sichere Zahlen gibt es nicht“, sagt IQWiG-Ressortleiter Klaus Koch. „Um die Unsicherheit schon in den Zahlenangaben selbst auszudrücken, haben wir sie als Spannen formuliert.“

Demnach können von 1000 Frauen, die 10 Jahre lang am Screening teilnehmen, ein bis zwei Frauen vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt werden. Dem stehen als wesentlicher Schaden sogenannte Überdiagnosen gegenüber: Bei der Mammografie werden gelegentlich bösartige Veränderungen gefunden, die ohne Früherkennung nie aufgefallen wären oder Beschwerden bereitet hätten. Die Diagnose zieht aber für die Frauen und ihre Angehörigen Konsequenzen nach sich. 

Etwa 5 bis 7 von 1000 Frauen müssen mit einer solchen Überdiagnose rechnen.

Genaues Ausmaß von Nutzen und Schaden sind umstritten

Das IQWiG rechnet damit, dass die Zahlen Widerspruch auslösen. Denn es gibt einen seit Jahren zum Teil erbittert geführten Expertenstreit darum, ob es nun 0,5, 1 oder 5 von 1000 Frauen sind, die einen Nutzen haben, und 5, 10 oder 12 von 1000, die eine Überdiagnose erhalten.

Die Unterschiede hängen unter anderem davon ab, welche Altersgruppe man betrachtet und ob man für einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren schätzt.

„Für jede Schätzung gibt es mehr oder weniger gute Argumente. Was richtig und falsch ist, lässt sich hier wissenschaftlich nicht festlegen“, sagt Koch. „Wichtiger ist uns deshalb, dass den Frauen die Größenordnung verständlich vermittelt wird.“  

Denn es gibt zu viele Frauen, die den Nutzen der Mammografie bis zu 100-fach überschätzen und von Überdiagnosen noch nichts gehört haben.


Screening nicht für 20-Jahres-Zeitraum untersucht

In keiner der bisher vorliegenden Studien wurde ein Screening, wie es in Deutschland angeboten wird, über einen Zeitraum von 20 Jahren erprobt. 

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten. „Man kann unter Annahmen schätzen, was 20 Jahre Mammografie bringen. Oder man kann beschreiben, was man über 10 Jahre weiß. Das IQWiG hat sich in diesem Projekt für letzteren Weg entschieden“, sagt Koch.

G- BA wird über finale Fassung der Texte beschließen

Das IQWiG hat seinen in Form eines Rapid Report erarbeiteten Bericht am 20. März 2015 an den Auftraggeber versandt. Der G- BA nutzt die Entwürfe zur Erstellung seiner Fassungen, die dann die G- BA-Prozesse durchlaufen. Dabei kann es sein, dass die Texte noch verändert werden, bevor sie deutschlandweit verbindliche Grundlage für die Einladung zum Mammografie-Screening werden können.

Die Arbeit des Instituts an den Infomaterialien zur Mammografie ist mit den jetzt vorgelegten Textentwürfen noch nicht beendet. Das IQWiG wird die Broschüre bis zum Herbst in einem zweiten Schritt zu einer Entscheidungshilfe erweitern. Sie wird dabei durch ein Instrument ergänzt, das Frauen helfen soll, sich über ihre Präferenzen und deren Gewichtung klar zu werden.

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