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Die Lungenentzündung beim Dialysepatient

Medizin am Abend Berlin Fazit: Dialysepatienten besser vor Lungenentzündung schützen

Im Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) ist die erste gemeinsame Studie aller zwölf klinischen Studienzentren an den Start gegangen. 

  • Ziel der Studie ist ein verbesserter Impfschutz bei Dialysepatienten. 

Die Studienzentrale an der Uniklinik Köln konnte jetzt am Dialysezentrum in Kronach die ersten 15 Patienten einschließen. 

Insgesamt werden deutschlandweit 884 Patienten teilnehmen. 

 Bei klinischen Studien wird jeder Schritt genau kontrolliert
Bei klinischen Studien wird jeder Schritt genau kontrolliert MedizinFoto Köln
 
  • Fortgeschrittene Nierenerkrankungen gehören zu den häufigsten chronischen Erkrankungen in Deutschland. 

Bei den betroffenen Dialyse-Patienten ist das Immunsystem geschwächt und die Infektionsanfälligkeit erhöht: 

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Labor von Infektionserregern 

Lungenentzündungen infolge von Pneumokokken zählen zu den häufigsten Todesursachen, obwohl die Patienten dagegen geimpft werden. 

  • Warum die Wirkung der Schutzimpfung bei dieser Patientengruppe vermindert ist, ist bisher ungeklärt.

Die aktuelle multizentrische Beobachtungsstudie DOPPIO (Duration of protection from pneumonia after pneumococcal vaccination in hemodialysis patients) untersucht nun die Immunreaktion von Dialysepatienten. Ziel ist ein verbesserter, individualisierter Impfplan.

In dieser Studie kooperieren die zwölf klinischen Studienzentren des DZIF mit dem „Qualität in der Nephrologie (QiN)“-Register des Kuratoriums für Dialyse und Nierentransplantation e.V. (KfH).

Die Studienpatienten werden in 30 niedergelassenen Praxen des KfH eingeschlossen.

Die DZIF-Studienzentren koordinieren die Analyse der gebildeten Antikörper und führen eine zweijährige Nachsorge zur Dokumentation von Lungenentzündungen durch.

Die Uniklinik Köln kooperiert hierbei mit den Unikliniken in Bonn, Gießen, Hamburg, Heidelberg, Lübeck, Marburg, München (LMU und TU) und Tübingen sowie dem Forschungszentrum Borstel und der Medizinischen Hochschule Hannover.

„Wir freuen uns über den Start der Studie und sind zuversichtlich, die Infektionsprophylaxe bei Dialysepatienten nachhaltig verbessern zu können“, erklärt der Infektiologe Prof. Oliver Cornely, Initiator und Leiter der Studie sowie Koordinator der DZIF-Studienzentrale in Köln. „DOPPIO wird das DZIF als einen exzellenten Forschungspartner für klinische Studien präsentieren.“

Über das DZIF
Im Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) entwickeln bundesweit circa 500 Wissenschaftler und Ärzte aus 35 Institutionen gemeinsam neue Ansätze zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Infektionskrankheiten. Ziel ist die sogenannte Translation: die schnelle, effektive Umsetzung von Forschungsergebnissen in die klinische Praxis. Damit bereitet das DZIF den Weg für die Entwicklung neuer Impfstoffe, Diagnostika und Medikamente gegen Infektionen.
Weitere Informationen: www.dzif.de.

Über die DZIF-Studienzenten
Die Expertisen für die Planung und Durchführung klinischer Studien werden im DZIF in zwölf Studienzentren gebündelt. Zudem wird eine zentrale Plattform für die klinische Untersuchung von neu entwickelten Impfstoffen und Medikamenten aus dem DZIF angeboten. Die DZIF-Studienzentrale an der Uniklinik Köln unterstützt dabei die einzelnen Zentren und koordiniert die standardisierte Durchführung klinischer Studien.

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Prof. Oliver A. Cornely
Exzellenzcluster CECAD in der Universität zu Köln
Klinik I für Innere Medizin
Koordinator der DZIF-Studienzentrale
Uniklinik Köln
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E-Mail: oliver.cornely@uk-koeln.de

DZIF
Karola Neubert und Janna Schmidt


Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig
Deutschland
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Umsetzung des Impfens im Betrieb durch Betriebsärzte

Medizin am Abend Berlin Fazit: Versorgung mit Schutzimpfungen durch Betriebsärzte: 

Vorschläge von DGAUM und BARMER ...

Versorgung mit Schutzimpfungen durch Betriebsärzte: Vorschläge von DGAUM und BARMER zu einem bundesweit geltenden Vertragswerk
Die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte ist ein wichtiger Bestandteil des im Juli 2015 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz Präventionsgesetz. 

Ziel ist dabei, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen.  
  • Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der betrieblichen Gesundheitsförderung können Betriebsärzte über 43 Millionen arbeitende Menschen ansprechen und für präventiv-medizinische Maßnahmen sensibilisieren. 
  • Das Impfen ist mit § 132e im SGB V als Aufgabe im Betrieb zwar gesetzlich festgeschrieben, allerdings wurden keine weiteren Angaben dazu gemacht, wie dies zwischen den unterschiedlichen Akteuren, also Betriebsärzten, Krankenkassen oder Unternehmen, geregelt werden soll.

Kooperation BARMER und DGAUM: Verbesserung der betrieblichen Prävention


Zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in der betrieblichen Praxis hatten BARMER und DGAUM bereits im März 2016 eine Kooperation vereinbart.

Im Rahmen des Modellvorhabens nach § 20g SGB V „Gesund arbeiten in Thüringen“ wird dort nicht nur an Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Prävention, vor allem im Feld von Klein- und Mittelunternehmen, sondern auch an einem bundesweit geltendem Vertragswerk zur Regelung der Impfungen durch Betriebsärzte nach den §§ 20i bzw. 132e SGB V gearbeitet.

Gestützt auf Rechtsgutachten externer Experten steht die DGAUM aktuell in Kontakt mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und hat dort für die Umsetzung des Impfens im Betrieb eine Gesetzesergänzung im SGB V angeregt: 

§ 132e SGB V muss zwingend in die datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage von § 295a SGB V aufgenommen werden. Dort ist die Abrechnung u. a. von ärztlichen Leistungen in der hausarztzentrierten bzw. der sogenannten „Besonderen Versorgung“ durch externe Leistungsanbieter geregelt.

Gesetzeslücke behindert flächendeckende Versorgung

Für die gesetzliche Krankenversicherung regeln die §§ 20i und 132e SGB V die Rahmenbedingungen für die primäre Prävention der Versicherten durch Schutzimpfungen.

Diese gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Der damit verbundene Sicherstellungsauftrag ist ebenfalls in § 132e SGB V geregelt:

die Versorgung mit Schutzimpfungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung wird auf der Grundlage von Selektivverträgen organisiert.

In der selektivvertraglichen Versorgung können die Leistungserbringer ihre Leistungen dabei ausschließlich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. 

Insbesondere für Betriebsärzte stellt dies bisher ein erhebliches Problem dar, da diese vielfach nicht über die für eine solche Direktabrechnung erforderlichen Kapazitäten zur ordnungsgemäßen Datenverarbeitung verfügen.

Für eine wirtschaftlich effiziente Abrechnung wäre aber die Einschaltung einer privatrechtlich organisierten Abrechnungsstelle erforderlich. 

Dies ist allerdings im Moment ausgeschlossen, da das Bundessozialgericht die Rechtmäßigkeit einer solchen Einschaltung vom Vorliegen einer formalgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage abhängig macht, die auf dem Gebiet der Versorgung mit Impfleistungen noch fehlt.

Mit der von der DGAUM angemahnten Aufnahme von § 132e in § 295a SGB V könnte diese Gesetzeslücke geschlossen werden.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist die Einbeziehung der Betriebsärzte in entsprechende Selektivverträge zur Regelung des Impfens im Betrieb bislang wenig erfolgreich gewesen.

Alle aktuell bekannten Vertragsentwürfe haben für dieses Problem noch keine Lösung gefunden und setzen auf den Weg der Direktabrechnung zw. den die Impfleistung erbringenden Betriebsärzten und den gesetzlichen Krankenkassen.

DGAUM und BARMER schlagen dem BMG eine Lösung vor

In dem Bemühen, eine Lösung für das Thema Schutzimpfungen durch Betriebsärzte zu finden, arbeitet die DGAUM inzwischen ebenfalls mit dem Unternehmen VSA zusammen.

Die VSA ist ein Dienstleistungsunternehmen, das u. a. im Feld von Abrechnungen für Ärzte und Apotheken aktiv ist. 

Gegenüber dem BMG haben die Kooperationspartner DGAUM und BARMER nun einen alternativen Weg ausgearbeitet und vorgeschlagen. Aktuell warten DGAUM und BARMER auf Antwort aus dem BMG, ob dieser alternative Weg dort Akzeptanz und Unterstützung findet.

Alternativer Weg offen – auch für andere Krankenkassen

Sollte der von BARMER und DGAUM, sowie von deren Partner VSA, vorgeschlagene alternative Weg zur vertraglichen Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte seitens des BMG Unterstützung finden, so stünde damit ein Modell zur Verfügung, das auch von allen anderen gesetzlichen Krankenkassen genutzt werden könnte. 

Nur mit einem flächendeckenden und praktikablen Prozess wird man das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung des Impfschutzes in der Bevölkerung erreichen können.

Der Gesetzestext zum SGB V im Internet: 

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/132e.html


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Dr. Thomas Nesseler
Hauptgeschäftsführer DGAUM
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Über DGAUM:
Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute fast er 1100 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind.
Weitere Informationen unter: http://www.dgaum.de

360° TOP-Thema: Hohes Influenza-Risiko für Flüchtlinge in Notunterkünften Saison 2015/2016

Medizin am Abend Berlin Fazit:   GfV: Ende Oktober gegen Grippe impfen –




Die diesjährige saisonale Influenza steht in den Startlöchern. Die Zahl der Todesopfer infolge von Grippe wird in Deutschland auf jährlich 5000 bis 20.000 geschätzt. Besonders gefährdet, sich mit dem Influenza-Virus zu infizieren, sind Menschen in Notunterkünften, die auf engem Raum zusammen leben, warnt die Gesellschaft für Virologie (GfV). Möglichst viele Flüchtlinge sollten daher Ende Oktober eine Influenza-Impfung erhalten. 

Gleichzeitig ruft die GfV medizinisches Personal dazu auf, konsequenter auf den eigenen Impfschutz zu achten. Denn damit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch ungeimpfte und immungeschwächte Patienten. 
 
Etwa 800.000 Menschen werden in diesem Jahr nach Schätzungen des Bundesinnenministeriums in Deutschland Schutz suchen. Viele Flüchtlinge leben zunächst auf engstem Raum in Erstaufnahmeeinrichtungen. Zudem sind sie meist nach langer Flucht schwach und krank. „Das sind optimale Voraussetzungen für das Influenza-Virus, sich schnell auszubreiten“, warnt Professor Dr. med. Hans-Dieter Klenk, Experte der wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Virologie (GfV) von der Universität Marburg.

Zu den Risikogruppen zählen auch Menschen in Alters- und Pflegeheimen. Zudem sollten sich ganz allgemein Menschen ab 60 Jahren impfen lassen, sowie chronisch Kranke, wie etwa Menschen mit Diabetes oder Herzleiden, und Schwangere.

„Ärzte und Pfleger, die in Pflegeheimen, Kliniken oder Flüchtlingsunterkünften arbeiten, sollten ebenfalls unbedingt eine Schutzimpfung erhalten“, betont der GfV-Experte.

So könnten sie das Risiko für von ihnen betreute ungeimpfte und immungeschwächte Menschen reduzieren.

In 20 Prozent der Fälle nimmt die Influenza-Grippe einen schweren Verlauf mit hohem Fieber, Gliederschmerzen manchmal bis hin zu einem akuten Atemnotsyndrom.

Entscheidend für einen guten Schutz ist auch der Zeitpunkt der Impfung, sagt Professor Dr. med. Thomas Mertens, Präsident der GfV. Denn nach einer Influenza-Immunisierung bilden sich zwar Antikörper, ihre Zahl nimmt aber relativ rasch ab.

Deshalb sollte die Grippeimpfung nicht zu früh erfolgen. 

„Sinnvoll ist die Zeit zwischen Ende Oktober und Anfang November“, so Professor Mertens, Virologe am Universitätsklinikum Ulm und Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Eine Impfung kann auch später gegebenfalls nachgeholt werden.

„Der Impfstoff steht seit Anfang September in ausreichender Menge zur Verfügung“, so die Experten der GfV. Jetzt müsse zeitnah geklärt werden, wie die logistische Herausforderung gemeistert werden kann, auch möglichst viele Menschen in Notunterkünften zu impfen.

Weitere Informationen für Medizin am Abend Berlin Beteiligte:

Impfstoffe mit Stammanpassung für die Saison 2015/2016

http://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-menschen/influen... 

(Stand: 2.9.2015)


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Kathrin Gießelmann
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