Senat fördert Lohndumping bei Geflüchtetenunterkünften – ver.di, DGB, Berliner Stadtmission und AWO kritisieren Billigvergabe
In den letzten zwei Jahren hat die Berliner Stadtmission an 16 Ausschreibungen des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) teilgenommen und keine gewonnen. Die AWO hat sich in den letzten drei Jahren 24 mal beworben und auch sie erhielt keinen einzigen Zuschlag.
Der Hintergrund ist, dass die Unterkünfte immer an diejenigen vergeben werden, die das billigste Preisangebot unterbreiten. In den Verfahren ist also lediglich der Preis ausschlaggebend, die Qualität der Angebote spielt bei der Vergabe keine Rolle. Keine Rolle spielt auch die Frage, ob ein Bewerber einen Tarifvertrag anwendet und ob ein Bewerber faire Löhne an seine Beschäftigten zahlt.
Für die Beschäftigten bedeutet diese Entwicklung entweder drohender Job-Verlust oder oft Einbußen beim Gehalt, wenn sie zu den neuen Betreibern wechseln.
ver.di, DGB, Berliner Stadtmission und AWO kritisieren die Vergabe nach dem billigsten Angebot scharf. Das Betreiben von Geflüchtetenunterkünften stellt eine öffentliche Aufgabe dar. Dementsprechend muss auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) oder vergleichbare Tarifverträge der Orientierungswert für diesen Bereich sein. Die Regierungskoalition muss sicherstellen, dass das Ziel der Tarifbindung nicht durch die Form der Ausschreibungen untergraben wird.
Claus Foerster, Mitglied der ver.di Tarifkommission bei der AWO Berlin: „Es ist ein Skandal, dass der Senat in einem gesellschaftlich so sensiblen Bereich wie dem der Unterkünfte für Geflüchtete das Lohndumping fördert. Statt gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gilt hier das Prinzip, der billigste kriegt den Zuschlag. Dieser Preiskampf auf dem Rücken von uns Beschäftigten muss sofort beendet werden.“
Dr. Timm Meike, Geschäftsführer AWO Kreisverband Berlin Mitte e.V.: „Durch unseren Tarifvertrag und unbefristete Arbeitsverträge haben wir keine Chance gegen Anbieter, die uns mit befristet eingestellten und niedrig bezahlten Arbeitskräften im Preis unterbieten.“
Katja Karger, DGB-Vorsitzende Berlin-Brandenburg: „Der Senat hat im ersten Halbjahr das Berliner Vergabegesetz reformiert. Weniger Bürokratie und gleichzeitig mehr Tariftreue sollte die Novellierung bringen. Das ist aber nicht überall der Fall: den Unterkünften für Geflüchtete. Hier zählt nur das billigste Angebot. Das ist weder unbürokratisch noch fair gegenüber den Beschäftigten. Dass die Tariftreue komplett hinten runter fällt ist inakzeptabel. Berlin will eine Stadt der Guten Arbeit sein - das muss auch für die Unterkünfte gelten. Da muss eine neue Senatskoalition ganz offensichtlich nachsteuern.“
Mia Michels (Berliner Stadtmission): „Es ist kurzsichtig und riskant, wenn allein der niedrigste Preis über die Vergabe und damit über den Erfolg von Integrationsmaßnahmen entscheidet. Damit stellt sich grundsätzlich die Frage, ob öffentliche Zuwendungen ihren eigentlichen Zweck – nämlich eine qualitativ angemessene und zukunftsorientierte Leistung sicherzustellen – noch erfüllen können. Tariflich faire und angemessene Bezahlung darf nicht zum Wettbewerbsnachteil werden. Eine gute Bezahlung nach dem TV EKBO ist eine wesentliche Grundlage für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und damit für eine verlässliche und qualitativ hochwertige und nachhaltige Arbeit. Diese Fachkräfte leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Für Rückfragen:
Max Bitzer, ver.di-Gewerkschaftssekretär
max.bitzer@verdi.de
0171 3600791
Heiko Linke, Unternehmenskommunikation Berliner Stadtmission
presse@berliner-stadtmission.de
Tel. 0172 4358483
Mia Michels, Fachbereichsleitung Flüchtlingshilfe Berliner Stadtmission
m.michels@berliner-stadtmission.de
Julika Krimphove, Pressereferentin AWO-Mitte
krimphove@awo-mitte.de
0172 75 26 178
Nicole-Babett Heroven, Pressesprecherin DGB-Berlin-Brandenburg
0151-63391298
nicole-babett.heroven@dgb.de


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