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Eine neue S3-Leitlinie soll die Versorgung von Menschen mit Psychosen und einer zusätzlichen Suchterkrankung deutlich verbessern. Die Leitlinie „Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung“ wurde gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) herausgegeben. Sie gibt evidenzbasierte Empfehlungen für die Behandlung dieser besonders belasteten Patientengruppe. Psychosen zählen zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen. Sie können im Rahmen einer Schizophrenie, einer schizoaffektiven Störung oder einer bipolaren Erkrankung auftreten oder durch Drogen ausgelöst werden. Wenn Betroffene zusätzlich an einer Abhängigkeitserkrankung leiden – etwa von Cannabis, Alkohol oder Stimulanzien – verschlechtert sich der Krankheitsverlauf erheblich. Therapien werden häufiger abgebrochen, Rückfälle treten öfter auf, stationäre Aufenthalte sind wahrscheinlicher. Etwa die Hälfte aller Menschen mit Psychosen erkrankt im Laufe ihres Lebens auch an einer substanzbezogenen Störung.
Integriert behandeln Eine zentrale Empfehlung der neuen Leitlinie ist, dass die Behandlung bei der Erkrankung idealerweise integriert erfolgen sollte. „Menschen mit Psychose und Suchterkrankung profitieren besonders von einer gemeinsamen Behandlung durch ein multiprofessionelles Team“, erläutert Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Koordinatorin der Leitlinie und Präsidentin der DGPPN. „Eine solche integrierte Versorgung senkt die Abbruchraten und reduziert die Zahl stationärer Behandlungen.“ Ist eine integrierte Behandlung nicht verfügbar, sollten Psychose- und Suchttherapie zumindest eng miteinander abgestimmt und koordiniert werden, etwa durch ein strukturiertes Case Management. Wichtig ist dabei, beide Erkrankungen konsequent zusammenzudenken und ihren Zusammenhang offen zu thematisieren.
Spezialisiert behandeln Im Vergleich zu den Behandlungsempfehlungen für die jeweiligen Einzelerkrankungen gibt es bei den Empfehlungen für Betroffene mit der Doppeldiagnose durchaus Besonderheiten. So empfiehlt die neue Leitlinie beispielsweise, Psychosen medikamentös mit atypischen Antipsychotika zu behandeln, da diese nicht nur psychotische Symptome lindern, sondern auch das Risiko für weiteren Substanzkonsum senken können. Für die Suchtbehandlung rät die Leitlinie, Abstinenz oder zumindest eine deutliche Reduktion des Konsums anzustreben. Prof. Dr. Falk Kiefer, der die mit-herausgebende DG-Sucht in der Steuerungsgruppe der Leitlinie vertritt, erläutert: „Gerade im stationären Bereich sollte eine integrierte Behandlung von Psychose und Sucht erfolgen. Abstinenz ist dabei nicht die Voraussetzung für die Behandlung, sondern eines der Therapieziele.“ Gewalt vorbeugen, Versorgung stärken Eine leitliniengerechte Behandlung kann nicht nur das individuelle Leid der Betroffenen verringern, sondern auch dazu beitragen, Risiken für andere zu senken. Ohne Therapie ist das Risiko für fremdgefährdendes Verhalten bei dieser Patientengruppe erhöht. Eine konsequente, fachgerechte Behandlung ist daher auch ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention. Um Betroffene zu erreichen, müssen Versorgungsangebote niedrigschwellig gestaltet sein. Dazu kann es gehören, Hilfen aktiv anzubieten, statt abzuwarten, bis Erkrankte selbst Unterstützung suchen – etwa durch aufsuchende Angebote im Sinne eines „Assertive Community Treatment“.
Erfolgreiche Behandlung ist möglich Noch immer gehen manche Behandelnde davon aus, dass Menschen mit der Komorbidität Psychose und Sucht kaum von Therapien profitieren. Die Leitlinie widerspricht dieser Annahme ausdrücklich. „Die Behandlung ist anspruchsvoll, aber sie lohnt sich“, ermutigt DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. „Mit einer integrierten, leitliniengerechten Versorgung lassen sich Krankheitslast und Rückfallrisiken senken und die Lebensqualität der Betroffenen spürbar verbessern. Der Einbezug von Angehörigen kann die Behandlung zusätzlich unterstützen und auch deren Leidensdruck reduzieren.“
Der Leitlinienprozess Die S3-Leitlinie „Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung“ umfasst 44 Empfehlungen zu Diagnostik und Behandlung. 27 Empfehlungen basieren auf wissenschaftlicher Evidenz, 17 wurden im strukturierten Expertenkonsens erarbeitet. Der Leitlinienprozess war trialogisch angelegt. Insgesamt wirkten 32 Fachgesellschaften, Verbände sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen mit. Die Leitlinie ist seit heute im Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter der Registernummer 038-027 veröffentlicht.
Originalpublikation: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-027 S3-Leitlinie Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung (LL-KoPsS) im Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) Weitere Informationen finden Sie unter Alle Leitlinien der DGPPN Über die DGPPN Über die DG-Sucht |
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