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Professor Dr. med. Lutz Heinemann: CAVE: Patientensicherheit in der ambulanten und klinischen Labordiagnostik

Medizin am Abend Berlin - MaAB - Fazit: Neue BÄK-Richtlinie setzt strengere Maßstäbe für Laboruntersuchungen - DDG: „Meilenstein für die Diabetesdiagnostik“

Die „Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ (Rili-BÄK) legt grundsätzliche Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in der Heilkunde fest. 

  • Die Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt eine aktuelle Anpassung durch die BÄK, in der nun auch für die in der Diabetologie am häufigste durchgeführte Messgröße Glukose strengere Vorschriften gelten. 
  • Auch für Kalium gelten neue Bestimmungen, die für die Versorgung relevant sind. 
  • Die Änderungen erhöhen die Messqualität in der Diagnostik und tragen zu einer größeren Patientensicherheit bei.

Nachdem im Jahr 2019 in der Rili-BÄK die Vorgaben für die Messgüte für das HbA1c entsprechend den gestiegenen medizinischen Anforderungen angepasst wurde, hat die BÄK in diesem Jahr dieses Vorgehen auf die Messgrößen Glukose und Kalium ausgeweitet. 

  • „Diese Anpassung ist eine substanzielle Verbesserung in der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten, da sowohl im niedergelassenen Bereich als auch in den Kliniken die Präanalytik bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurde“, begrüßt Professor Dr. med. Lutz Heinemann, Vorsitzender der DDG Kommission „Labordiagnostik in der Diabetologie der DDG & DGKL“. 
  • Die neuen Vorgaben werden besonders im Bereich der patienten-relevanten Diagnostik die Qualität der Glukosemessungen zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten mit Diabetes deutlich erhöhen.“


Die Diabetologie und die Laboratoriumsmedizin sind eng miteinander verflochten. 

  • Nur mit einer hohen Qualität der Messergebnisse können Ärztinnen und Ärzte eine zuverlässige Diagnose stellen und adäquate Therapieentscheidungen treffen. 
  • Hierbei spielen insbesondere die Bestimmung von Glukose, HbA1c, Fructosamin, Insulin, C-Peptid und Inselzell-Antikörper eine bedeutende Rolle. 

„Es muss gewährleistet sein, dass diese klinisch-chemischen Parameter im Labor exakt bestimmt werden. 

  • Hier kommt es auf jedes mmol/l an, da eine Abweichung zu falschen diagnostischen und folglich therapeutischen Konsequenzen führen kann“, betont DDG Mediensprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen.
  • So war es bislang möglich, dass durch eine verzögerte Messung und Verwendung von Standard-Blutentnahmegefäßen bei der Blutentnahme die Glykolyse bereits vorzeitig einsetzte und in der Laboruntersuchung zu niedrige Glukosekonzentrationen ermittelt wurden. 

Die Neufassung der Rili-BÄK schreibt nun vor: 

  • Wenn die Plasmaseparation oder Messung der Glukose nicht innerhalb von 15 Minuten erfolgt, sind Blutentnahmeröhrchen mit geeigneter Glykolyseinhibition zu verwenden. 

Die Nutzung von Serum sei ungeeignet. 

Dies betrifft im ähnlichen Ausmaß auch die Kalium-Bestimmung, da bei Verwendung von Serum nicht die in-vivo Konzentration erfasst wird. 

Die Kaliumwerte liegen aus Serum um bis zu 2 mmol/l falsch hoch. 

Daher schreibt die Rili-BÄK nun vor, anstatt des Serums Heparin-Plasma oder Vollblut zu verwenden.

Die DDG begrüßt diese für Diabetespatientinnen und -patienten wichtige Anpassung, für die sie sich seit Jahren intensiv stark gemacht hat.

Literatur:
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK)
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/qualitaetssicherung/richtlinien-...

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