Medizin am Abend Berlin: Hospiz- und Palliativgesetz wichtiger Schritt – Nachbesserungen nötig!
Schmerz-Präsident Prof. Dr. Michael Schäfer:
„Rechtsanspruch auf Beratung zur Versorgungsplanung zum Lebensende
müsste auch Möglichkeiten und Grenzen der Schmerztherapie explizit
beinhalten!“
Anlässlich der heutigen Beratung des Gesundheitsausschusses des
Deutschen Bundestags zum Hospiz- und Palliativgesetz nimmt die zur
Anhörung geladene Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. Stellung (vgl.
Anlage):
„Möglichkeiten, aber auch Grenzen einer individuellen
Schmerztherapie, sollten bei der Beratung zur Versorgungsplanung zum
Lebensende (§ 132g SGB V) explizit aufgezeigt und der Versicherten- bzw.
Patientenwille dokumentiert werden“ so Schmerz-Präsident Prof. Dr.
Michael Schäfer.
Dazu bedarf der Gesetzesauftrag dringend der expliziten
Klarstellung, dass die Beratung auch schmerztherapeutische Themen
beinhaltet, fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. Zudem sollte
die Umsetzung des neuen § 132 b SGB V durch die Einführung einer
wissenschaftlichen Begleitforschung evaluiert werden.
Gelobt werden die Verfeinerung der Leistungsansprüche, Ausweitung der
Fördermittel der Hospize sowie verbesserte Rahmenbedingungen einer
stationären Palliativversorung durch die Option zur Herausnahme aus dem
DRG-System. „Dies ist gut und nötig, denn die pauschale Vergütung im
Fallpauschalen-System bildet den besonderen Bedarf, die erhöhte
Verweildauer und die Verschiedenheit der Palliativpatienten nicht
adäquat ab“, so Prof. Dr. Michael Schäfer. Insbesondere steht der
DRG-systemimmanente Anreiz, die Liegedauer so kurz wie möglich zu
halten, in eklatantem Widerspruch zu palliativmedizinischen Ansätzen,
die eine individualiserte Therapieintensität und –dauer voraussetzen.
Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. weist darauf hin, dass auch für
eine humane Schmerztherapie entsprechende Änderungen ergänzend separat
eingeführt werden müssen (vgl. u. a. Stellungnahme zum KHSG).
„Leider beiinhaltet der Gesetzentwurf wesentliche Lücken, insbesondere
in Hinblick auf die Qualitätsorientierung, so Schmerz-Präsident Prof.
Schäfer. Es bleibt unklar, wie und anhand welcher Indikatoren die
Verbesserung der Versorgungsqualität insgesamt bzw. in den einzelnen
Leistungsbereichen bewertet werden soll. Auch die Vorgabe von
Strukturvorgaben ist nur rudimentär. Diesbezüglich empfehlen wir
• Die Aufnahme einer Regelung, die den G-BA verpflichtet, Indikatoren
zur Qualität der palliativmedizinischen, aber auch schmerzmedizinischen
Versorgung zu entwickeln und dabei neben Struktur- und Prozess-
insbesondere auch Ergebnisqualitätsparameter unter Einschluss von
Patienten- und Angehörigenbefragungen zu prüfen,
• die Einrichtungen der palliativmedizinischen Versorgung motiviert bzw.
verpflichtet werden, an einem einrichtungsübergreifenden Verfahren der
Qualitätssicherung sowie an den Aufbau von entsprechend spezialisierten
„Registern“ teilzunehmen.
Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. unterstützt die Forderung der
Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP) nach
verpflichtender Einsetzung eines „Palliativbeauftragten“:
Ein Palliativbeauftragter sollte verpflichtend eingeführt werden seitens
aller Krankenhäuser, die gegenwärtig noch keinen multiprofessionellen
Palliativdienst haben, der gemäß der fachlichen Sicht der DGP und des
DHPV in allen Krankenhäusern ab einer Größe von etwa 200 Betten
vorgehalten sein sollte.
In Hinblick auf den hohen Anteil Sterbender, die in Pflegeeinrichtungen
betreut werden, ist es immens wichtig, in Pflegeeinrichtungen, auch im
Kontext der palliativen Therapie, die Erkennung und Behandlung von
Schmerzen zu verbessern. Besonderen Handlungsbedarf gibt es zudem bei
dementiell erkrankten Sterbenden. Pflegeeinrichtungen sollten spezifisch
qualifizierte Pflegefachkräfte (z. B. Pain-Nurse) vorhalten sowie in
ihrer Organisation auf die Erkennung und Behandlung oftmals unnötiger
Schmerzen, auch in der Palliativversorgung, fokussieren.
• Die Umsetzung der Expertenstandards akuter und chronischer Schmerz des
DNQP ist derzeit leider nur lückenhaft. Wir empfehlen, die Einführung
zu unterstützen, aber auch im Rahmen der Qualitätsberichterstattung zu
messen und zu veröffentlichen.
• Die maßgeblichen Organisationen und Verbände der Pflege sollten
institutionell mehr als bisher an den Beratungsprozess der Gremien des
Gesundheitswesens, insbesondere beim G-BA, beteiligt werden.
Zudem sollten die Empfehlungen der im Februar 2015 publizierten
Expertise der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die
Union der Deutschen Wissenschaften zur Behebung von Defiziten und Mängel
der Forschung zur Palliativversorung von der Bundesregierung
aufgegriffen werden.
Die Erarbeitung einer nationalen Palliativstrategie ist nötig und muss
u. a. die Vorlage einer Forschungsagenda beinhalten. Die Deutsche
Schmerzgesellschaft e. V. bittet den Gesetzgeber um eine entsprechende
Resolution sowie um Veranlassung in den zuständigen Bundesministerien.
Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. ist mit rund 3.400 persönlichen
Mitgliedern die größte wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft im
Bereich Schmerz in Europa. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. ist
Mitglied der IASP (International Association for the Study of Pain)
sowie der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften). Sie ist zudem die interdisziplinäre
Schmerzdachgesellschaft von derzeit 16 mitgliederstarken weiteren
medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Bereich Schmerz.
Diese Fachgesellschaften repräsentieren über 60.000 Mitglieder. Ihre
Mitgliedschaft ist interdisziplinär und interprofessionell und besteht
aus Schmerzexperten aus Praxis, Klinik, Psychologen, Pflege,
Physiotherapie u. a. sowie wissenschaftlich ausgewiesenen
Schmerzforschern aus Forschung, Hochschule und Lehre.
Etwa 23 Mio. Deutsche (28 %) berichten über chronische Schmerzen, 95 %
davon über chronische Schmerzen, die nicht durch Tumorerkrankungen
bedingt sind. Legt man die „Messlatte“ der Beeinträchtigung durch die
Schmerzen zugrunde, so erfüllen 6 Mio. Deutsche die Kriterien eines
chronischen, nicht tumorbedingten, beeinträchtigenden Schmerzes. Die
Zahl chronischer, nicht tumorbedingter Schmerzen mit starker
Beeinträchtigung und assoziierten psychischen Beeinträchtigungen
(Schmerzkrankheit) liegt bei 2,2 Mio. Deutschen.
Medizin am Abend Berlin DirektKontakt
Thomas Isenberg, Geschäftsführer der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.
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