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Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden

Medizin am Abend Fazit: Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden


Urteil vom 5. November 2014 VIII R 13/12

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 5. November 2014 VIII R 13/12 entschieden, dass Ärzte, die die vorgegebenen Richtgrößen für die Verschreibung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln um mehr als 25 % überschreiten, Rückstellungen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen bilden dürfen.

Zwei Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis betrieben, hatten in ihrem Jahresabschluss Rückstellungen für (ungewisse) Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) gebildet, weil sie die Verschreibungsrichtgrößen pro Quartal um 216 %, 198 %, 169 % und 195 % überschritten hatten.

Das Finanzamt hatte diese Rückstellungen gewinnerhöhend aufgelöst, die dagegen erhobene Klage war erfolglos geblieben.

Der BFH gab den Ärzten dem Grunde nach Recht. Nach dem Sozialgesetzbuch sei bei einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens für Verschreibungen um mehr als 25 % nach Feststellung durch den Prüfungsausschuss eine Rückforderung in Höhe des Mehraufwandes der Krankenkasse gesetzlich vorgegeben. Dieses Überschreiten der Richtgrößen habe die Wirkung eines Anscheinsbeweises für die Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise, gegenüber dem sich die Ärzte hätten entlasten müssen.

Dies genüge angesichts des eingeleiteten Prüfverfahrens, um eine Rückzahlungsverpflichtung als hinreichend wahrscheinlich anzusehen, auch wenn der Inanspruchnahme ein strukturiertes Verfahren (Hinwirken auf eine Vereinbarung, förmliche Feststellung des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, Anhörung der betroffenen Ärzte) vorgeschaltet gewesen sei.

Der BFH konnte jedoch nicht abschließend entscheiden, weil das Finanzgericht auf der Grundlage seiner abweichenden Rechtsauffassung nicht geprüft hatte, ob die im Streitfall zu bildende Rückstellung der Höhe nach zutreffend bemessen war. Diese Prüfung ist im zweiten Rechtsgang nachzuholen.


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Umsatzsteuer: Steuerfreiheit zahnärztlicher Heilbehandlung: Zahn-Verdunklungen

Medizin am Abend Fazit: Umsatzsteuer: Steuerfreiheit zahnärztlicher Heilbehandlung


Urteil vom 19. März 2015 V R 60/14

Mit Urteil vom 19. März 2015 V R 60/14 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Zahnaufhellungen (sog. Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind.

Nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes sind Heilbehandlungen des Zahnarztes steuerfrei. Dazu gehören auch ästhetische Behandlungen, wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen. Steuerbefreit ist auch eine medizinische Maßnahme ästhetischer Natur zur Beseitigung negativer Folgen einer Vorbehandlung.

Im Streitfall hatte die Klägerin --eine Zahnarztgesellschaft-- im Anschluss an bestimmte medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen (z.B. Wurzelbehandlungen) bei einigen Patienten Zahnaufhellungen an zuvor behandelten Zähnen durchgeführt. Das Finanzamt betrachtete diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig und setzte entsprechend Umsatzsteuer fest.

Anders der BFH: Zahnaufhellungsbehandlungen sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit der vorherigen steuerfreien Zahnbehandlung stehen. So verhielt es sich im Streitfall:

Es sollten Zahn-Verdunklungen aus Vorschädigungen behandelt und damit negative Auswirkungen der Vorbehandlung beseitigt werden.

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Peniskarzinom - organerhaltenden Tumorchirurgie

Medizin am Abend Fazit: Peniskarzinom: Neue Therapiemethoden erhalten Lebensqualität

Peniskarzinome sind in Deutschland selten, für die betroffenen Männer aber extrem belastend. Seit sich in den letzten Jahren eine möglichst organerhaltende operative Therapie durchgesetzt hat, bleiben den Patienten eine deutlich verbesserte Lebensqualität und sexuelle Zufriedenheit. Die weniger restriktive Operation erfordert aber, wie die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) betont, eine erheblich intensivere Nachsorge und damit mehr Eigenverantwortung und Therapietreue der Männer. 
 
„Die Entwicklung zur organerhaltenden Tumorchirurgie beim Peniskarzinom stellt für unsere Patienten einen großen Therapiefortschritt dar“, sagt Prof. Dr. Oliver Hakenberg, Generalsekretär der DGU. Basierend auf den evidenzbasierten Leitlinien zur Therapie des Peniskarzinoms der European Association of Urology (EAU) wird seit 2010 - wenn möglich - mit einem geringeren Sicherheitsabstand zum Tumor operiert, sodass vielen Männern mit frühen Tumorstadien eine Penisteilamputation erspart bleiben kann. Wenn der Tumor noch nicht in die umliegenden Gewebe vorgedrungen ist, kann unter Umständen auch eine Lasertherapie oder eine Bestrahlung infrage kommen.

„Im Gegensatz zur partiellen oder totalen Penisamputation bedeutet der Organerhalt eine enorme Entlastung für die Betroffenen. Sie können weiterhin sexuell aktiv sein und meist ohne Beeinträchtigung Wasser lassen“, erklärt Prof. Hakenberg. Die weniger radikalen OP-Verfahren bringen allerdings eine veränderte, engmaschige Nachsorge über mindestens fünf Jahre mit sich, um wiederkehrende Tumore, sogenannte Rezidive, rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die aktuelle EAU-Leitlinie sieht in den ersten beiden Jahren alle drei Monate, danach halbjährliche Kontrollen vor. Treten bei einem Peniskarzinom Metastasen in den Leistenlymphknoten auf, werden diese entfernt, parallel mit einer Chemotherapie behandelt und in der Nachsorge ebenfalls streng kontrolliert.

„Die Patienten sind dringend aufgefordert, die Nachsorgetermine regelmäßig wahrzunehmen und sich selbst aufmerksam zu beobachten, auch auf kleine Veränderungen zu achten“, rät der DGU-Generalsekretär.

"Hautveränderungen, Schwellungen oder Verhärtungen an Eichel oder Vorhaut könnten auf ein Rezidiv hindeuten.“ Symptome, die auch typisch für einen Primärtumor sind. 

Ausfluss, nässende Geschwüre oder Blutungen aus der Harnröhre können ebenso erste Anzeichen sein. Betroffene Männer bemerken zunächst meist schmerzlose Veränderungen der Haut oder an Größe zunehmende warzenartige Wucherungen. 

„Häufig vermuten Männer eine nicht heilende Wunde und lassen wertvolle Zeit verstreichen, bevor sie den Urologen aufsuchen“, warnt DGU-Sprecherin Prof. Dr. Sabine Kliesch und erinnert an die jährliche gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Urologen ab dem 45. Lebensjahr.

„Insbesondere bei einer Vorhautverengung (Phimose) kann sich bei Erwachsenen ein Peniskarzinom entwickeln, da die Entwicklung einer chronischen Entzündung karzinomfördernd ist“, sagt Prof. Kliesch. Wichtig sind eine gute Genitalhygiene und regelmäßige Selbstuntersuchung. „Bei Vorliegen einer ausgeprägten Vorhautverengung sollte diese operiert werden, was ambulant erfolgen kann“, so die DGU-Pressesprecherin. Es besteht auch ein Zusammenhang mit Infektionen durch das sexuell übertragbare Humane Papilloma-Virus (HPV). „Ungefähr bei der Hälfte der Peniskarzinome können HPV-Viren nachgewiesen werden. Daher vermutet man, dass diese zu 50 Prozent durch karzinogene HPV-Stämme verursacht werden“, so DGU-Generalsekretär Prof. Hakenberg.

In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 600 Männer an Peniskrebs. Der Altersschwerpunkt liegt um die 60 Jahre, aber auch deutlich jüngere Männer sind betroffen.

„Während besonders in Großbritannien zuletzt eine Zunahme auch bei jüngeren Männern verzeichnet wurde, gibt es für Deutschland bisher keine Zahlen“, sagt Prof. Hakenberg und betont die besondere Bedeutung organerhaltender Operationen gerade für jüngere Patienten. Dringenden Handlungsbedarf sieht der DGU-Generalsekretär gegenwärtig bei der Verbesserung der Therapie lymphknotenmetastasierter Stadien des Peniskarzinoms: „Dies kann nur durch eine multimodale Therapie erreicht werden. Eine Verbesserung der Chemotherapie ist dringend notwendig.“

Hinweis: Der 67. DGU-Kongress findet vom 23. bis 26. September 2015 im Congress Center Hamburg statt.


Medizin am Abend DirektKontakt

DGU
Bettina-C. Wahlers
Sabine M. Glimm
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Tel.: 040 - 79 14 05 60
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Weitere Informationen für Medizin am Abend Beteiligte:
http://www.urologenportal.de
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360° TOP-Thema: Weißer Hautkrebs offiziell als Berufskrankheit anerkannt (u.a. Kindergärtner)

Medizin am Abend Fazit:
Die Berufskrankheiten-Verordnung ist zum 1. Januar 2015 um den weißen
Hautkrebs ergänzt worden. Arbeitskleidung mit UV-Schutz stellt einen
effektiven Schutz gegen den Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung dar.

Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. ©Hohenstein Institute
Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. ©Hohenstein Institute

Zum 1. Januar 2015 wurden bestimmte Formen des so genannten weißen
Hautkrebses, die durch Sonneneinstrahlung verursacht werden, auf
Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“ beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Berufskrankheiten-
Verordnung aufgenommen.  

Dazu gehören das Plattenepithelkarzinom oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen).

Vor allem Personen, die häufig im Freien arbeiten, haben ein deutlich höheres Risiko am weißen Hautkrebs zu erkranken als Personen anderer Berufsgruppen.

Zu diesem gefährdeten Personenkreis gehören nicht nur Außenbeschäftigte wie zum Beispiel Bademeister, Bauarbeiter oder Gärtner, sondern auch Berufsgruppen  mit wechselndem Tätigkeitsfeld (Außen- und Innen) wie Sportlehrer, Kindergärtner und Fensterputzer. Internationale Untersuchungen von Knutschke zeigen, dass bei diesen Personen die UV-Belastung 2-3 mal höher ist als bei Personen, die in Innenräumen arbeiten.

Diese neue Regelung stellt für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
eine große Herausforderung dar, da es kaum möglich ist festzustellen, ob
die Erkrankung in der Freizeit oder bei der Berufsausübung erfolgte. Auch
der Druck auf die Arbeitgeber Präventivmaßnahmen zu ergreifen, ist zum 1.
Januar 2015 erhöht worden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt zum Schutz
der gefährdeten Berufsgruppen wirksame Lösungen gemeinsam mit den
Arbeitgebern zu erarbeiten.

Eine Möglichkeit zur Prävention wäre dabei das konsequente Tragen von
Arbeitskleidung mit hohem UV-Schutz. Aus medizinischer Sicht lässt sich
mit UV-Schutzkleidung ein deutlich höherer Schutz vor dem Sonnenlicht
erreichen als mit kosmetischen Schutzmitteln. Neben der Farbe sind vor
allem die Materialzusammensetzung und Konstruktion ausschlaggebend für den
UPF (Ultraviolet Protection Factor), mit dem der Schutzfaktor von
Textilien analog zum SPF (Sonnenschutzfaktor) bei Sonnencreme angegeben
wird.

Für die Ermittlung des UPF gibt es unterschiedliche Messmethoden, den
australisch-neuseeländischen Standard (AS/NZS 4399:1996), die Prüfung nach EN 13758-1 und nach AATCC 183 sowie den UV Standard 801. Diese Prüfstandards stellen unterschiedliche Anforderungen an die Prüfmaterialien. Der
australisch-neuseeländische Standard, die Prüfung nach EN 13758-1 sowie
der AATCC 183 führen die Prüfungen nur am ungedehnten, trockenen Textil im Neuzustand durch.

Der UV Standard 801 ist deutlich praxisbezogener: Bei Bekleidungstextilien
wird der UPF am gedehnten, nassen Textil, nach mechanischer Abnutzung durch Tragen und Textilpflege ermittelt. Zudem wird von der höchsten UV Bestrahlung
(Sonnenspektrum in Melbourne, Australien zum Höhepunkt des australischen Sommers) und somit von einem worst-case-Szenario, ausgegangen.

Im Hinblick auf die Hautkrebs- Prophylaxe durch Berufskleidung ist die Ermittlung des UPF nach dem UV Standard 801 deshalb erste Wahl.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes an den Hohenstein Instituten
(AiF15749N) wurden Prototypen entwickelt, die im Schulterbereich einen
besonders hohen Schutz von UPF 80 bieten. Die Wissenschaftler der
Hohenstein Institute haben dazu spezielle Fasern mit „eingebautem“ UV-
Schutz entwickelt, die Titandioxid enthalten und so die schädliche UV-
Strahlung absorbieren. Zudem sind diese Textilien auch noch besonders
strapazierfähig.

Da man bei der Arbeit im Freien bei Hitze sehr stark schwitzt, wurden
spezielle Textilzonen unter den Achseln und im Bauchbereich im Hinblick
auf die Schweißproduktion optimiert. So wird sichergestellt, dass die
Arbeitskleidung nicht nur hohen UV-Schutz bietet, sondern auch
atmungsaktiv ist. Im Rücken- und Ärmelbereich verwendeten die Experten
elastische Materialien, so dass man sich gut darin bewegen kann und auch
der Tragekomfort gegeben ist.

Aus Sicht der Hohenstein Institute spricht schon heutzutage nichts gegen
einen Einsatz von Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. Diese
schützt den Träger effektiv vor Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung und
erfüllt zugleich alle Anforderungen an Tragekomfort und
Strapazierfähigkeit. Eine Auslobung des UPFs würde dem Endverbraucher
zudem die Möglichkeit geben, seine Arbeitskleidung anhand der UV-
Schutzwirkung auszusuchen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

• Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit Nr. 5103
"Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch
natürliche UV-Strahlung“ von der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin):

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/pdf/Begruendung-5103.pdf

• „Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung“ von der DGUV (Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung e.V.)

http://www.dguv.de/de/Versicherung/Berufskrankheiten/Hauterkrankungen/Hautkrebs-durch-UV-Strahlung/index.jsp

Medizin am Abend DirektKontakt 

Claudia Balluff

Telefon: +49 7143 271-364
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Homepage: www.hohenstein.de
Hohenstein Institute, Andrea Höra

360° VOR ORT: Bundestags - Ausschuss für Gesundheit (Anhörung): Behinderte und deren Versorgung

Medizin am Abend Fazit:  Bessere Versorgung für Behinderte angemahnt

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/031/1803155.pdf



Die Gesundheitsversorgung körperlich und geistig Behinderter muss nach Ansicht von Fachleuten besser auf die speziellen Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet werden. So seien viele Arzt- und Zahnarztpraxen nach wie vor nicht barrierefrei. 

Die Behinderten scheiterten dort nicht nur an baulichen Unzulänglichkeiten, sondern oft auch an den viel zu komplizierten Informationen, erklärten Sachverständige anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine verbesserte Versorgung Behinderter am Mittwoch im Bundestag.

Verbraucher-, Sozial- und Behindertenfachverbände gaben auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu bedenken, dass Behinderte für Ärzte, Pfleger und das Personal in Krankenhäusern einen Mehraufwand bedeuten.

Nicht selten werde die Behandlung deshalb als Last empfunden. Es sollten daher möglichst konkrete Vorgaben gemacht werden mit Anreizen, sich um behinderte Patienten angemessen zu kümmern.

Bei der ärztlichen Bedarfsplanung etwa sollte die Barrierefreiheit eine verbindliche Rolle spielen. Verlangt werden auch eine gesonderte Schulung für Studenten, Mediziner, Pflegekräfte und Therapeuten, was den Umgang mit Behinderten angeht, und spezielle medizinische Geräte in Arztpraxen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) regte an, behindertengerechte Umbauten zu fördern und staatliche Investitionshilfen zu geben.

Sinnvoll wäre nach Ansicht der Gesundheitsexperten eine Ausrichtung der ärztlichen Praxis am „Zwei-Sinne-Prinzip“. Das bedeutet, mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Tasten, Sehen“ sollten im Umgang mit Behinderten angesprochen werden. Auch die sogenannte Leichte Sprache wird als wichtiger Zugang zu medizinischen Informationen gehandelt.

Die Caritas wies ferner darauf hin, dass in der Prävention die Einrichtungen der Behindertenhilfe als Lebenswelten eingestuft werden sollten, analog zu den anderen Lebenswelten im Präventionsgesetz, das im Bundestag gerade beraten wird.

Behinderte Menschen hätten bestimmte gehäufte Erkrankungsrisiken, die durch Vorbeugung verhindert werden könnten. So seien Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung häufiger übergewichtig. Mit Angeboten zur gesunden Ernährung und mehr Aktivität könnten gesundheitsbewusstes Verhalten gestärkt und Gesundheitsrisiken reduziert werden.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und andere Fachverbände forderten in ihren Stellungnahmen auch gesetzliche Klarstellungen, um Behinderten die nötigen Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zukommen zu lassen. Dazu sei eine Erweiterung des Häuslichkeitsbegriffs nötig. 

Die Krankenkassen lehnten die Übernahme der Behandlungspflege als Leistung der häuslichen Krankenpflege in Wohnstätten der Behindertenhilfe oft ab und argumentierten, diese Einrichtungen seien kein „geeigneter Ort“ im Sinne des Gesetzes.

Behinderte müssten jedoch unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu Leistungen der häuslichen Krankenpflege haben. Demzufolge sollte klargestellt werden, dass auch Wohnstätten der Behindertenhilfe ein „geeigneter Ort“ seien.

Was behinderte Pflegefälle angehe, müsse festgehalten werden, dass Pflegeleistungen von der Behandlungspflege, die der Krankheitsbekämpfung dient, zu unterscheiden sind. 

Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege könne immer auch neben einem Anspruch auf Pflege bestehen, argumentieren die Fachverbände. Der Pauschalhöchstbetrag von monatlich 266 Euro decke den Pflegebedarf längst nicht mehr ab.

Ähnlich argumentierte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) gab zu bedenken, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu diesem Thema gebe und Änderungen in dem Komplex zu erheblichen Mehrkosten führen würden.

Nach Ansicht einiger Gesundheitsexperten werden vermutlich erst mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz die derzeit komplexen Vorschriften vereinheitlicht und damit auch im Sinne der Behinderten praxistauglich.

Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) werden die häufigen psychischen Erkrankungen von Menschen mit Behinderung oft nur unzureichend berücksichtigt. So seien viele Behinderte depressiv. Psychische Erkrankungen würden bei Behinderten zu selten erkannt, zumal die Diagnostik bei Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung erschwert sei. Eine angemessene Behandlung sei oft nicht möglich. Nötig wären spezialisierte Angebote mit multiprofessionellen Teams.

Ein Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) mahnte bei der Anhörung, die Behinderten dürften „nicht mit Teillösungen abgespeist werden“.

So sei es keine Lösung, Sondereinrichtungen zu schaffen, um eine als schwierig angesehene Klientel dorthin abzuschieben. Die Versorgung Behinderter ist derzeit Bestandteil der Beratungen über das Präventionsgesetz und das Versorgungsstärkungsgesetz.

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Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Redaktionsmitglieder: Jörg Biallas (verantwortlich)
Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein,
Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg,
Alexander Weinlein


360° TOP - Studieneinladung: Chronisch kranke Menschen - Bitte LESEN!

Medizin am Abend Fazit: MHH-Forscher untersuchen Lebensqualität chronisch kranker Menschen

Viele Menschen leben heute lange mit einer oder mehreren chronischen Erkrankungen. Dabei müssen sich chronisch Erkrankte oft mit den Auswirkungen der Erkrankungen arrangieren.

Ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) möchte herausfinden, wie es diesen Menschen im Alltag geht.

In der SHILD-Studie sollen unter anderem folgende Fragen geklärt werden: 

Wie bewerten chronisch kranke Patienten ihre Behandlung? Wie empfinden sie ihre Lebensqualität? Sind ihr Alltag und ihr soziales Leben durch die Krankheit beeinträchtigt? Und was wissen sie über ihre Gesundheit und Krankheit? Darüber hinaus wollen die Wissenschaftler ermitteln, welche Rolle Selbsthilfegruppen im Leben der Betroffenen spielen und ob die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe die Erkrankten oder auch deren Angehörige entlasten kann? Um diese Fragen beantworten zu können und Näheres über die Situation und die Wünsche von chronisch kranken Menschen zu erfahren, suchen die Forscher dringend Studienteilnehmer.

Teilnehmen können folgende Personengruppen:

- Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 aus den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

- Menschen mit Prostatakrebs aus den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

- Menschen mit Multipler Sklerose sowie pflegende Angehörige von
Demenzkranken aus den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg,
Berlin und Sachsen



Medizin am Abend DirektKontakt

Interessierte finden alle weiteren Informationen zur Teilnahme im Internet unter:


 www.uke.de/shild/ 

oder bei Marius Haack, Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung, Telefon (0511) 532-8426, shild@mh-hannover.de.

Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
Postfach Hannover
30623 Hannover
Deutschland Niedersachsen


Stefan Zorn
Telefon: 0511 / 532-6773
Fax: 0511 / 532-3852
E-Mail-Adresse: zorn.stefan@mh-hannover.de

Pulsoxymetrie-Screening bei Neugeborenen

Medizin am Abend Fazit: Pulsoxymetrie-Screening bei Neugeborenen: Anhaltspunkt für Nutzen bei kritischen Herzfehlern

Mit Screening werden mehr Fälle entdeckt als ohne


Für ein Pulsoxymetrie-Screening von Neugeborenen auf kritische angeborene
Herzfehler, das die bisherigen Standarduntersuchungen ergänzt, gibt es
einen Anhaltspunkt für einen Nutzen:

Mit dem zusätzlichen Screening werden mehr Fälle entdeckt als mit den beiden klinischen Untersuchung U1 und U2 allein. So können mehr Neugeborene frühzeitig behandelt und vor schweren Folgeschäden geschützt werden.

Für eine Abwägung des Nutzens und Schadens der Diagnose anderer
Erkrankungen, die beim Pulsoxymetrie-Screening zusätzlich entdeckt werden,
reicht die Datenbasis nicht aus. Zu diesem Ergebnis kommt ein am 6. Mai
2015 veröffentlichter Abschlussbericht, den das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G -BA) erstellt hat.

Je früher die Diagnose, desto besser die Chancen

Einige angeborene Herzfehler, also Fehlbildungen am Herzen oder an
herznahen Gefäßen, können nach der Geburt schnell zu lebensbedrohlichen
Störungen des Herz-Kreislauf-Systems führen. Solche kritischen angeborenen
Herzfehler (kAHF) kommen in Deutschland bei etwa einem von 1000 Kindern
vor. Je früher sie diagnostiziert werden, desto besser lassen sich
Folgeschäden und Todesfälle durch eine frühzeitige Behandlung verhindern.

In Deutschland werden bei der ersten und zweiten klinischen Untersuchung
nach der Geburt (U1 und U2) regelmäßig auch Herz und Pulsschlag von
Neugeborenen überprüft. Bei einem auffälligen Befund wird eine
Ultraschalluntersuchung durchgeführt, um einen möglichen Herzfehler
abzuklären.

Ergänzende Pulsoxymetrie soll diagnostische Lücke verkleinern

Doch ein Fünftel bis ein Viertel der kritischen angeborenen Herzfehler
wird bei der U1 und der U2 nicht erkannt. Diese diagnostische Lücke soll
die zusätzliche Pulsoxymetrie schließen: Über die Haut werden dabei die
Sauerstoffsättigung des kindlichen Blutes und die Pulsfrequenz gemessen.

Gesunde Neugeborene haben durch diese nicht invasive Untersuchung keinen
Nachteil. Ein auffälliger pulsoxymetrischer Befund kann allerdings auch
ein Zeichen für andere Erkrankungen sein, etwa eine Lungenerkrankung.
Deren Diagnose kann zu diesem frühen Zeitpunkt möglicherweise unnötige
Untersuchungen und Behandlungen auslösen.

Interventionsstudie unterstützt die Hypothese

In die nunmehr abgeschlossene Nutzenbewertung gingen insgesamt sechs
Studien ein: eine vergleichende Interventionsstudie und fünf Studien zur
Bewertung der diagnostischen Güte. Diese Testgüte-Studien kamen für die
Bewertung infrage, weil davon auszugehen ist, dass eine frühzeitige
Diagnose und Therapie der kAHF Komplikationen und Todesfälle verhindern
kann.

Die Interventionsstudie verglich klinische Routineuntersuchungen
Neugeborener mit und ohne ergänzendes Pulsoxymetrie-Screening. In der
Interventionsgruppe war der Anteil von Neugeborenen, bei denen ein kAHF
festgestellt wurde, etwas höher (0,13 Prozent) als in der Kontrollgruppe
(0,10 Prozent). Außerdem traten schwere präoperative Azidosen
(Übersäuerungen des Blutes) als weitere Anzeichen für eine Unterversorgung mit Sauerstoff deutlich seltener auf als in der Kontrollgruppe.

Diese Ergebnisse unterstützen die Hypothese, dass ein zusätzliches
Pulsoxymetrie-Screening die krankheitsbedingte Morbidität bei Neugeborenen
mit kAHF verringert. Da die Studie nicht randomisiert war und man
Störfaktoren (Confounder) nicht ausschließen kann, lässt sich aus ihr
allein aber kein Nutzen der Intervention ableiten.

Testgüte-Studien bestätigen Nutzen

Die fünf Studien zur diagnostischen Güte zeigen übereinstimmend, dass mit
dem Pulsoxymetrie-Screening zusätzliche Neugeborene mit kAHF entdeckt
werden können, die in der klinischen Routineuntersuchung unauffällig
waren: Um ein zusätzliches Kind mit kAHF zu finden, mussten in den Studien
zwischen 421 und 7100 asymptomatische Neugeborene pulsoxymetrisch
gescreent werden. Unter der Annahme, dass bei kAHF eine frühere
Intervention Vorteile hat, leitet das IQWiG aus diesen Ergebnissen einen
Anhaltpunkt für einen Nutzen des Pulsoxymetrie-Screenings als Ergänzung
der Routineuntersuchungen ab.

Wegen großer Unterschiede zwischen den Studien lassen sich die Ergebnisse
aber nicht in einer Meta-Analyse gemeinsam auswerten. Auch klare
Empfehlungen für eine Screening-Strategie (Zeitpunkt, Messorte, Grenzwerte
etc.) sind auf dieser Basis nicht möglich.

Risiko von Überdiagnose und Übertherapie

Die Ergebnisse der Testgüte-Studien haben eine große Spannbreite: Ein
Viertel bis drei Viertel der Neugeborenen, bei denen man im Pulsoxymetrie-
Screening auffällige Befunde feststellte, hatten tatsächlich keinen kAHF.

Bei diesen Fällen handelt es sich entweder um falsch-positive Befunde oder
um nicht kritische Herzfehler oder andere Erkrankungen, bei denen ein
Nutzen oder Schaden einer früheren Diagnose und Therapie ungeklärt ist.

Eltern sollten im Vorfeld eines solchen Screenings stets darüber informiert werden, dass falsch-positive Untersuchungsergebnisse möglich sind.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG im
November 2014 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende
des Stellungnahmeverfahrens wurde der Vorbericht überarbeitet und als
Abschlussbericht im März 2015 an den Auftraggeber versandt. Die
eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen
Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. Der Bericht wurde
gemeinsam mit externen Sachverständigen erstellt.

Einen Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere Ergebnisse
des Abschlussberichts gibt die Kurzfassung.



Medizin am Abend DirektKontakt


Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG),

Dr. Anna-Sabine Erns
Telefon: 0221 35685 153
Fax: 0221 35685 833
E-Mail-Adresse: anna-sabine.ernst@iqwig.de

Weitere Informationen finden Sie als Medizin am Abend Beteiligte unter
http://www.iqwig.de

360° TOP - Einladung zur Studie: Hochpräzisionsbestrahlung inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom

Medizin am Abend Fazit: Präzise Krebs-Bestrahlung: Freiburger Klinik für Strahlenheilkunde leitet europaweite Studie

 

http://www.uniklinik-freiburg.de/strahlenklinik.html

Lungenkrebs ist die häufigste krebsbedingte Todesursache in Deutschland. Bei etwa jedem vierten Patienten ist der Tumor selbst in einem frühen Stadium inoperabel.  

Mit der Hochpräzisionsbestrahlung lassen sich bereits sehr gute Heilungsraten erzielen. Auf Initiative der Klinik für Strahlenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg wird nun in einer Studie untersucht, ob Hochpräzisionsbestrahlung auch bei Patienten sicher und wirksam eingesetzt werden kann, bei denen der Tumor direkt an Organe wie Herz oder Speiseröhre anschließt. 

Links: CT-Aufnahme, rechts: PET, Mitte: Kombination; Patient mit Lungentumor vor (oben) und nach (unten) Hochpräzisionsbestrahlung.Der Tumor hat sich bei erhaltener Lunge komplett zurückgebildet.
Links: CT-Aufnahme, rechts: PET, Mitte: Kombination; Patient mit Lungentumor vor (oben) und nach (unten) Hochpräzisionsbestrahlung.Der Tumor hat sich bei erhaltener Lunge komplett zurückgebildet. Universitätsklinikum Freiburg
 
Die Studie mit einem Budget von 1,5 Millionen Euro (EORTC und Deutsche Krebshilfe) wird an 23 Zentren in Europa durchgeführt und von Prof. Dr. Ursula Nestle, leitende Oberärztin der Klinik für Strahlenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg (Ärztliche Direktorin: Prof. Dr. Anca-Ligia Grosu), koordiniert.

Etwa 80 Prozent der Lungenkrebs-Patienten leiden an einem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom, das in vielen Fällen inoperabel ist. Ohne lokale Behandlung überlebt aber nur jeder dritte Patient mehr als fünf Jahre.

Die Hochpräzisionsbestrahlung bietet vielen dieser Patienten eine wichtige Behandlungsalternative.

Die Hochpräzisionsbestrahlung, auch als stereotaktische Bestrahlung oder Radiochirurgie bezeichnet, hat in den letzten Jahren eine rasante medizinisch-technologische Entwicklung erfahren. Die Klinik für Strahlenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg war daran im Rahmen wissenschaftliche Studien und durch den Einsatz modernster Technologien beteiligt. Bestrahlungsgeräte wie der Linearbeschleuniger TrueBeam STx kamen hier erstmals in Europa zum Einsatz. Sie erlauben eine höhere Präzision und deutlich verkürzte Behandlungsdauer. Die Klinik für Strahlenheilkunde ist mit insgesamt sieben hochmodernen Bestrahlungsgeräten ausgestattet. Sie zählt zu den größten Strahlen-Kliniken in Deutschland und in Europa.

Den Tumor bekämpfen, ohne gesundes Gewebe zu schädigen

„In der jetzt anlaufenden Studie werden wir prüfen, ob Hochpräzisionsbestrahlungen eine sinnvolle Behandlungsoption ist, wenn der Tumor in der Nachbarschaft anderer Organe liegt, etwa von Speiseröhre, Herz oder großen Blutgefäßen“, sagt Prof. Nestle. Bislang wird in diesen Fällen keine Bestrahlung vorgenommen, da die Beeinträchtigung anderer Organe ungeklärt ist. Hier soll LungTech Abhilfe schaffen.

Ein neues bildgebendes Verfahren, die Positronen-Emissions-Tomografie (FDG-PET), erlaubt zudem eine noch bessere Abgrenzung von Tumor, Metastasen und gesundem Gewebe. Mit dem verwendeten Verfahren ist es sogar möglich, Bewegungen des Tumors aufgrund der Atmung zu beobachten und die Bestrahlung darauf anzupassen.

Initiiert wurde die Studie von den Freiburger Ärztinnen und Ärzten auf Grundlage der kürzlich abgeschlossenen STRIPE-Studie. Darin bestrahlten sie Patienten, bei denen der Tumor vollständig von Lungengewebe umgeben ist. Mit der Hochpräzisionsbestrahlung wurden hier Heilungsraten von 85 bis 90 Prozent erreicht, was mit Heilungsraten nach operativem Eingriff vergleichbar ist. Die Freiburger STRIPE-Studie wurde über 5 Jahre durchgeführt und von der Deutschen Krebshilfe finanziert.

Einheitliche Therapie schützt die Patienten

Noch fehlen aber für viele Anwendungen der Hochpräzisionsbestrahlung verbindliche Leitlinien. „LungTech soll durch Vergleichsdaten aus insgesamt 23 zertifizierten Zentren in Europa helfen, allgemeingültige Behandlungsstandards zu entwickeln“‘‘ sagt Prof. Grosu, Ärztliche Direktorin der Klinik für Strahlenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg.

Zur Teilnahme an der Studie können sich Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom melden, die noch keine Strahlentherapie im Bereich des Brustkorbs erhalten haben.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Prof. Dr. Ursula Nestle
Klinik für Strahlenheilkunde
Universitätsklinikum Freiburg und
Deutsches Konsortium für Translationale Krebsmedizin
Partnerstandort Freiburg
Telefon: 0761 270-95200
ursula.nestle@uniklinik-freiburg.de
Benjamin Waschow Universitätsklinikum Freiburg

Super - Koffein - Memory-Kliniken - Gedächtnissprechstunden

Medizin am Abend Fazit: Hilft „Super-Koffein“ gegen Alzheimer?

Wer Kaffee oder Tee trinkt, verringert sein Alzheimer-Risiko. Das sagt die Alzheimer-Forscherin Prof. Dr. Christa E. Müller von der Universität Bonn. Deshalb hat die Wissenschaftlerin ein „Super-Koffein“ entwickelt – vielfach leistungsfähiger als herkömmliches Koffein und ohne große Nebenwirkungen. Bei der Veranstaltung „Unterm Mikroskop … Alzheimer-Forscher informieren“ der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) gab Christa Müller den 180 Besuchern in der Düsseldorfer Volkshochschule am Freitagabend einen leicht verständlichen Einblick in ihre Forschung. Moderiert wurde die vierte Auflage der Veranstaltung von TV-Moderatorin und AFI-Botschafterin Okka Gundel. 

 Prof. Dr. Christa E. Müller
 Prof. Dr. Christa E. Müller, Alzheimer Forschung Initiative

 
„Unser neu entwickelter Wirkstoff MSX-3 kann bei Alzheimer-Mäusen das Erinnerungsvermögen und das räumliche Denkvermögen verbessern. Zudem hatten die behandelten Mäuse weniger der für die Alzheimer-Krankheit typischen Eiweiß-Ablagerungen und Entzündungen“, sagte Christa Müller. Ihr Forschungsprojekt wird seit 2011 von der AFI gefördert. Weitere Forschungen sollen nun zeigen, ob die Ergebnisse Bestand haben. Bis der Wirkstoff am Menschen erprobt und eingesetzt werden kann, wird es allerdings noch dauern. „Große Studien belegen, dass drei bis fünf Tassen Kaffee pro Tag einen protektiven Effekt haben können“, empfahl die Bonner Forscherin den Besuchern bis dahin.

„Viele wesentliche Fragen sind noch offen, deshalb ist Grundlagenforschung nötig“, stellte Prof. Dr. Roland Brandt von der Universität Osnabrück fest. Der stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der AFI konnte aber bei einem derzeit heiß diskutierten Thema Entwarnung geben. „Nach allem, was wir bisher wissen, gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen Aluminium und der Alzheimer-Krankheit.“ Zwar sei es dennoch ratsam, stark säure- oder salzhaltige Lebensmittel nicht lange in Aluminiumbehältnissen aufzubewahren. „Die derzeitige mediale Verunsicherung ist aber nicht gerechtfertigt.“

Einen Einblick in die Arbeit und Aufgaben einer Gedächtnissprechstunde gab Prof. Dr. Frank Jessen von der Universität zu Köln. Gedächtnissprechstunden, auch Memory-Kliniken genannt, sind an Krankenhäuser angeschlossene Abteilungen, die sich auf Hirnleistungsstörungen spezialisiert haben. „Wenn man selbst eine Gedächtnisverschlechterung bei sich bemerkt, Angehörige dies auch feststellen und die Ursache bislang nicht abgeklärt werden konnte, sollte man eine Gedächtnissprechstunde aufsuchen“, sagte Frank Jessen. Für Kassenpatienten ist eine Überweisung durch den Haus- oder Facharzt erforderlich, Privatpatienten können selbst einen Termin vereinbaren. In der Gedächtnissprechstunde sorgen dann eine ärztliche Untersuchung, neuropschologische Tests, Blut- und evtl. auch Liquoruntersuchungen sowie bildgebende Verfahren für eine genaue Diagnosestellung.

Dank zahlreicher privater Spender konnte die AFI bisher insgesamt 164 Forschungsaktivitäten mit über 7 Millionen Euro unterstützen. Zusätzlich konnten 700.000 kostenlose Ratgeber und Broschüren an Interessierte und Betroffene versendet werden.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 164 Forschungsaktivitäten mit über 7 Millionen Euro unterstützen und 700.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel, die Schirmherrschaft anlässlich des 20-jährigen Bestehens der AFI hat der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel übernommen.

Medizin am Abend DirektKontakt 


Kreuzstr. 34
40210 Düsseldorf
Deutschland

Nordrhein-Westfalen

Dr. Christian Leibinnes
Telefon: 021186206627
Fax: 021186206611
c.leibinnes@alzheimer-forschung.de


Weitere Informationen für Medizin am Abend Beteiligte:
http://www.alzheimer-forschung.de/4532 - Forschungsprojekt von Prof. Müller

http://www.alzheimer-forschung.de/others/download_file.htm?extwin=1&ITEM_ID=... - Gedächtnissprechstunden in Deutschland

Tinnitus - Musiktherapie

Medizin am Abend Fazit: Hirnforscher belegt Erfolg der Musiktherapie bei Tinnitus: Gehirn verändert sich in fünf Tagen

Der Hirnforscher Christoph Krick an der Universität des Saarlandes hat untersucht, warum eine Musiktherapie bei Tinnitus so gut wirkt. Die von Heidelberger Forschern entwickelte Therapie hilft dabei, lästige Ohrgeräusche buchstäblich „wegzusummen“. 80 Prozent der Patienten empfanden nach dieser Behandlung den Tinnitus nicht mehr als quälend, bei acht Prozent verschwand er ganz. Über Aufnahmen im Magnetresonanz-Tomographen (MRT) konnte Krick nachweisen, dass sich schon nach fünf Tagen die Gehirnstrukturen verändern. Der Lernfortschritt während der Musiktherapie reorganisiert jenes Hirngewebe im Gehörkortex, das aufgrund der Tinnitus-Störung zunächst abgebaut wurde. 
 
Das aktive Hörtraining verändert damit außerordentlich rasch die „Platine“ des Gehirns. Die Forschungsergebnisse hat Christoph Krick jetzt gemeinsam mit Heidelberger Wissenschaftlern in dem Online-Journal „Frontiers of Neuroscience“ veröffentlicht.


Christoph Krick, Hirnforscher am Neurozentrum der Universität des Saarlandes

Christoph Krick, Hirnforscher am Neurozentrum der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

Die störenden Ohrgeräusche entstehen bei Tinnitus-Patienten, weil sie plötzlich bestimmte Frequenzen nicht mehr hören können. „Man kann sich das wie eine Klaviertastatur vorstellen, bei der eine Taste fehlt, denn das menschliche Gehör ist nach Frequenzen geordnet. Da das Gehirn den fehlenden Ton erwartet, aber nicht empfängt, versucht es diesen – analog zu einem Verstärker – lauter zu drehen. Die Folge kann eine Rückkopplung sein, die durch die Selbstanregung als Phantomgeräusch wahrgenommen wird“, erklärt der Biologe Christoph Krick, der am Neurozentrum der Saar-Universität in Homburg forscht. Seit Jahren besteht eine interdisziplinäre Forschungskooperation mit dem Deutschen Zentrum für Musiktherapieforschung (DZM) in Heidelberg. Bei der Neuro-Musiktherapie, die am DZM entwickelt wurde, versucht man, diese Fehlsteuerung des Gehirns rückgängig zu machen. „Auch das lässt sich über ein Klavier erklären: Wenn Sie dort einen Ton anschlagen, schwingen automatisch die Ober- und Untertöne mit, das sind Töne in anderen Oktaven. Die Tinnitus-Patienten können über das Nachsummen und Singen von Grundtönen zur meist höheren Tinnitus-Frequenz den fehlenden Ton im Gehirn rekonstruieren“, erläutert Krick. „Das Anstimmen der Untertöne des eigenen Phantomtons erscheint den Patienten anfangs eher schwierig, gelingt dann aber an jedem Therapietag besser.“

Zusätzlich werden in der Therapie verschiedene Entspannungstechniken vermittelt, da auch Tinnitus-bedingter Stress den Phantomton lauter werden lässt. Das therapeutische Verfahren wird ständig evaluiert und optimiert. In der aktuellen Studie kam eine intensive Kompaktversion der Therapie, die nur fünf Tage dauert, zur Anwendung. Die Heidelberger Forscher waren anfangs überrascht, dass die Patienten schon nach wenigen Tagen die Hörgeräusche als weniger störend empfanden. Dr. Heike Argstatter, die am DZM die Studie begleitet hat, kann mittlerweile schon über eine längere Erfahrung mit der therapeutischen Wirkung dieser kompakten Musiktherapie zurückblicken. „Erfreulich war, dass noch drei Jahre nach dem recht kurzen Therapieintervall der Therapieerfolg erhalten blieb. Zu Beginn der Studie war dennoch fraglich, ob dies womöglich auf einen Umbau im Gehirn unserer Patienten zurückzuführen sein könnte.“ Sie habe daher wissen wollen, was genau die Musiktherapie im Gehirn verändert.

Zu dieser Fragestellung stellte Christoph Krick verschiedene Hypothesen auf, welche Gehirnareale betroffen sein könnten, und überprüfte dies mit Hilfe des modernen Forschungs-MRTs am Neurozentrum in Homburg. Um sicherzustellen, dass tatsächlich die Musiktherapie und die dazu gehörigen Entspannungsübungen zum Erfolg führten, wurde auch eine Vergleichsgruppe von gesunden Menschen untersucht, die dasselbe Lernprogramm absolvierten wie die Tinnitus-Patienten. „Bisher war man davon ausgegangen, dass Lernfortschritte nur die Aktivitäten im Gehirn verändern, also quasi eine neue Software aufspielen. Wir konnten jedoch nachweisen, dass schon nach wenigen Tagen die Denkzellen, die den Höreindruck verarbeiten, nachgewachsen sind. Es wurde sozusagen die Festplatte des Gehirns umgebaut und zwar dauerhaft“, sagt Krick. In Fragebögen konnten die Tinnitus-Kranken auch angeben, wie stark sie von der Therapie profitiert haben. „Bei den Patienten, die den Therapiefortschritt als besonders erfolgreich wahrgenommen haben, waren auch die stärksten Veränderungen im Gehirn zu beobachten“, stellte der Hirnforscher fest. Auch bei den gesunden Vergleichspersonen konnten die Forscher neue Strukturen erkennen. Dort wuchs Gewebe in den Gehirnarealen nach, die für die Stressverarbeitung von Bedeutung sind und dem Menschen dabei helfen, sich zu entspannen.

Überraschend waren für die Forscher die Geschwindigkeit und das deutliche Ausmaß des Gehirn-Umbaus. „Der Lernvorgang hatte sich offensichtlich in das Gehirn ‚eingebrannt‘. Wir gehen davon aus, dass wir somit die Ursache des nachhaltigen Therapieerfolgs gefunden haben“, stellt Krick fest. Er glaubt, dass sich diese Erkenntnisse auch auf andere Lernerfolge übertragen lassen. Sie ermöglichten einen neuen Blick auf die Funktionsweise des lernenden Gehirns.

Die wissenschaftliche Studie wurde in dem Online-Journal „Frontiers in Neuroscience“ unter dem Titel „Cortical reorganization in recent-onset tinnitus patients by the Heidelberg Model of Music Therapy“ veröffentlicht:
http://journal.frontiersin.org/article/10.3389/fnins.2015.00049/abstract


Medizin am Abend DirektKontakt

Dr. Christoph Krick
Neurozentrum der Universität des Saarlandes
Tel. 06841/16-24359
E-Mail christoph.krick@uniklinikum-saarland.de

Ansprechpartner für Tinnitus-Betroffene:

Dr. Heike Argstatter
Tinnitusambulanz des Deutschen Zentrums für Musiktherapieforschung
Tel. 06221-79 63 101
E-Mail tinnitusambulanz@dzm-heidelberg.de
Friederike Meyer zu Tittingdorf Universität des Saarlandes

Weitere Informationen:
http://journal.frontiersin.org/article/10.3389/fnins.2015.00049/abstract