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CAVE: Personalausstattung von Pflegeheimen am Heiligabend

Medizin am Abend Berlin Fazit: Wieviel Personal ist für eine gute Pflege erforderlich?

Am Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen wird die wichtigste pflegepolitische Frage der aktuellen Legislaturperiode bearbeitet 
 
Sie haben die europaweite Ausschreibung für eine wichtige Expertise gewonnen und damit 3,7 Millionen Euro Drittmittel eingeworben: 14 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Forschungszentrums Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM) der Universität Bremen sollen jetzt unter der Leitung von Professor Heinz Rothgang ein fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben.

Die Personalausstattung von Pflegeheimen – schon immer ein Thema

  • Die Personalausstattung von Pflegeheimen ist unzureichend: 
  • So lautet eine Klage, die schon so alt ist wie die Pflegeversicherung selbst, also mehr als 20 Jahre. 

Die Personalausstattung fällt zudem im Bundesgebiet äußerst unterschiedlich aus.

Ein Beispiel:

In stationären Einrichtungen in Bayern wird pro Pflegebedürftigem 20 Prozent mehr Personal eingesetzt als in Sachsen-Anhalt. Bislang sind schon mehrere Versuche gescheitert, ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren einzuführen.
Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber daher die Vertragsparteien der Pflege-Selbstverwaltung verpflichtet, bis zum 30. Juni 2020 ein fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben wissenschaftlich entwickeln und erproben zu lassen.
Dazu müssen die Vertragsparteien fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen beauftragen.

Neues Pflegeverständnis in der Praxis nötig

Die Frage nach einer angemessenen Personalausstattung hat zuletzt weiter an Bedeutung gewonnen – angestoßen durch die große Pflegereform in der vergangenen Legislaturperiode.

Der im Rahmen dieser Reform eingeführte „neue Pflegebedürftigkeitsbegriff“ zielt darauf ab, die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten und zu fördern. 

Bei der Umsetzung wird es in den kommenden Jahren wichtig sein, auch ein verändertes Pflegeverständnis in der Praxis zu schaffen.

Es soll sich vom bisherigen „Verrichtungsbezug“ entfernen. 
  • Mit „Verrichtungen“ sind unerlässliche Tätigkeiten des Alltags gemeint, also Essen, Trinken, Einkaufen, Kochen, Putzen usw.

Zentraler Faktor: Menge und Ausbildungsgrad des Pflegepersonals

Der zentrale Faktor für ein verändertes Pflegeverständnis ist das Pflegepersonal. 

Dessen Zahl und der Ausbildungsgrad der Pflegenden werden künftig im Mittelpunkt der politischen Bemühungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung stehen. 

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss somit zum Anlass genommen werden, die Personalausstattung zu überprüfen und an den sich verändernden Bedarf anzupassen. 

  • Dies wird das Team von Professor Rothgang in den kommenden Jahren tun.

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Prof. Dr. Heinz Rothgang
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Mathias Fünfstück
Tel.: 0421/218-58637
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Thomas Kalwitzki
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Kai Uwe Bohn
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Über das Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM): Das SOCIUM ist bundesweit das einzige sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut, das Fragen von Ungleichheit, Sozialpolitik sowie deren gesellschaftliche und politische Wechselwirkungen empirisch wie theoretisch untersucht. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der fächerübergreifenden Forschung zu den sozialen, ökonomischen, politischen, kulturellen, organisatorischen, rechtlichen, historischen und sozial-medizinischen Bedingungen und Folgen sozialer Ungleichheit, staatlicher Sozialpolitik sowie deren Wechselwirkungen. Disziplinär getragen wird diese Forschung vor allem von Soziologie, Politik-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.

Pflegeversicherung - Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen sowie neue Begutachtungssystematik

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Sinnvolle Neujustierung

"Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen Neuen Begutachtungsassessment (NBA) wird die Absicherung des Lebensrisikos Pflegebedürftigkeit endlich auf ein solides Fundament gestellt.

Damit wird eine längst überfällige Neuausrichtung im Kabinettsentwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums vorgenommen. Nach jahrelanger fachlichen und politischen Diskussion werden die fünf Pflegegrade endlich Realität.

Es ist gut, dass nicht mehr allein körperliche Beschwerden im Vordergrund stehen, sondern künftig der ganze Mensch und sein Grad der Selbständigkeit beurteilt wird," sagt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Es sei zu begrüßen, so Knieps, dass erstmals die für eine Feststellung von Pflegebedürftigkeit relevanten Kriterien in einer einheitlichen Systematik erfasst werden.

Personen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen - beispielsweise Menschen, die an Demenz erkrankt sind - werden nun konsequent und systematisch in der Pflegeversicherung und mit entsprechenden Leistungen berücksichtigt. 

Nun ist es notwendig, dass die Pflegegrade mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) sowohl für die Pflegekassen als auch für den Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zügig umgesetzt werden.

Durch diese Umstellung werden mehr Versicherte als bislang von Leistungen der Pflegeversicherung profitieren.

Nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Bestandsschutzregelungen ist mit einer deutlichen Kostensteigerung zu rechnen. 

"Unsere Gesellschaft muss sich daran messen lassen, welchen Wert sie der Würde des Menschen einräumt. Speziell die Pflegepolitik der Zukunft muss darauf ausgerichtet sein, allen Menschen mit Pflegebedarfen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Es geht auch darum, dass Angehörige, die ihnen nahestehende Menschen pflegen, ausreichend unterstützt werden," erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Das BKK System begrüßt, dass der tatsächliche Präventions- und Rehabilitationsbedarf bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) stärker als bisher Berücksichtigung findet. 

"Wir erwarten, dass durch die Neuregelungen auch innovative Pflegekonzepte auf Grundlage eines neuen Verständnisses von Pflege in der ambulanten und stationären Versorgung Fahrt aufnehmen. So wird die Versorgung von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, in 10 - 15 Jahren sicherlich anders aussehen als heute," so Knieps.

Straffung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege 

Viele Pflegebedürftige, die durch ihre Angehörige zu Hause gepflegt werden, können kurzzeitig auf stationäre Pflege angewiesen sein.

Diese Kurzzeitpflege kann beispielsweise notwendig sein, wenn pflegende Angehörige eine kurzzeitige Auszeit nehmen müssen oder aber auch nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen. Eine weitere Möglichkeit ist die Verhinderungspflege.

Sie beinhaltet den Einsatz einer Pflegekraft als Ersatz für den pflegenden Angehörigen, wenn dieser krank ist oder urlaubsbedingt ausfällt. 

"Bislang werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege gesondert abgerechnet.

Das soll sich ändern. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes setzen wir uns für eine vereinfachte, flexiblere und bedarfsgerechte Inanspruchnahme dieser Leistungen ein.

Der Versicherte kann nun mit seinen Angehörigen selbst entscheiden, wie, wann und welche Art der Verhinderungspflege er in Anspruch nehmen will. Diese Regelung ist nicht nur verständlicher, sondern verringert deutlich den Verwaltungsaufwand der Pflegekassen", meint Knieps.

Qualitätsausschuss: Neues Gremium der Pflegeversicherung 

Bislang werden Vereinbarungen, wie zuletzt die Anpassung der Pflegetransparenzvereinbarung stationär (PTVS), fast ausschließlich auf dem Weg des Schiedsverfahrens und damit als Kompromisslösung herbeigeführt.

Hier soll ein Qualitätsausschuss Abhilfe schaffen. Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich, dass damit die Entscheidungsstrukturen im Bereich der Qualitätssicherung in der Pflege weiterentwickelt werden sollen und befürwortet die Implementierung eines Qualitätsausschusses.

Er soll das heutige Einstimmigkeitsprinzip reformieren und die Entscheidungsstrukturen straffen. 

Doch mit der konkreten Ausgestaltung und der vorgesehenen personellen Besetzung des Ausschusses sind die Betriebskrankenkassen nicht einverstanden. 

"Wir wollen keinen Qualitätsausschuss, dessen Vorsitz durch das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt wird.

Dies ist ein massiver Eingriff in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Pflegeversicherung und schafft eine unnötige Staatsnähe in dem Gremium.

Wir wollen einen Ausschuss mit 26 Mitgliedern. Paritätisch sollen hier Vertreter der Kostenträger und Leistungserbringer sitzen. Der Vorsitzende und die unparteiischen Mitglieder sollen von Beginn an Beobachter mit Beratungsfunktion sein. 

Bei Uneinigkeit sollen die drei Unparteiischen direkt und zeitnah - dann mit Stimmrecht ausgestattet - eine Entscheidung mitunter taggleich herbeiführen können.

Wir glauben, dass im Konfliktfall so schnellere und bessere Lösungen gefunden werden," erklärt Knieps.

Der BKK Dachverband vertritt 87 Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbände. Sie repräsentieren rund zehn Millionen Versicherte.

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt 

BKK Dachverband e.V.  Mauerstraße 85  10117 Berlin  Ansprechpartnerin  Andrea Röder   TEL (030) 2700406-302  FAX (030) 2700406-222  
andrea.roeder @bkk-dv.de

Medizin am Abend Berlin Ergänzung:

Statement von Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa):

 "Das 2. Pflegestärkungsgesetz bietet den heutigen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen beträchtliche Verbesserungen. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, verbunden mit der Überleitung in die neuen Leistungen, verschafft den Betroffenen Erleichterung.  

Kritisiert wird allerdings die drohende Absenkung von bis zu 300 Euro für die Bewohner von Pflegeheimen in den niedrigen Pflegegraden. 

Für die vielen tausend Mitglieder des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ist das Gesetz eine aufwendige Herausforderung, die sie bewältigen werden, fast alle Regelungen und Verträge müssen neu verhandelt und geändert werden. 

Das Gesetz ist freilich nur die eine Hälfte der Medaille. Nach wie vor ungelöst ist das entscheidende Problem der wachsenden Personalnot in den Pflegediensten und Heimen; ein Problem, das von der Bundesregierung durch die beabsichtigte Ausbildungs-Generalisierung noch verschärft würde.

Aufgegriffen hat die Bundesregierung allerdings die Forderung des bpa, ein Personalbemessungsverfahren, allerdings erst bis 2020, entwickeln zu lassen.

Ein anderer Aspekt wird die Pflegeeinrichtungen, die Pflegekräfte und die Gewerkschaften hart treffen.

Die Pflegesätze werden für das Jahr 2016 eingefroren, die Pflegeeinrichtungen dürfen weder über steigende Betriebskosten noch über beabsichtigte Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten mit den Pflegekassen verhandeln.

Eine Ohrfeige für die Träger und Beschäftigten."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege).

Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt 

Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88 60,

www.bpa.de

Ab 1. Januar 2017: Pflegebedürftigkeitsbegriff

Ab 1. Januar 2017 soll es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geben. Das machte Ingrid Fischbach (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Mit Beginn des Jahres 2015 würden die parlamentarischen Vorbereitungen für den zweiten Teil des Pflegestärkungsgesetzes beginnen, sagte die Staatssekretärin während einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses, bei der eine Petition mit der Forderung nach einer Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, „der den Hilfebedarf eines Menschen ganzheitlich, also unter Einbeziehung von seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen, beurteilt“, beraten wurde.

Der Petent Jens Kaffenberger, Bundesgeschäftsführer beim Sozialverband VdK Deutschland, begründete sein Anliegen damit, dass derzeit Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung benachteiligt würden. „Noch immer werden geistige und psychische Beeinträchtigungen weniger berücksichtigt als körperliche Ursachen von Pflegebedürftigkeit“, sagte er. In der vergangenen Legislaturperiode seien „als Übergangsregelung“ die Leistungen für Demenzkranke zwar etwas verbessert worden. „Eine echte Gleichstellung von Menschen mit Demenz steht aber noch aus“, urteilte Kaffenberger während der Sitzung.

Aus Sicht des Petenten ist es auch nicht nachvollziehbar, warum dies erst ab 2017 passieren soll. „Seit 2008 liegen einführungsreife Vorschläge auf dem Tisch“, sagte Kaffenberger, selbst in der Zeit von 2006 bis 2009 Mitglied des Expertenbeirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Diese Vorschläge hätten von der aktuellen Bundesregierung „sofort nach Regierungsbildung“ umgesetzt werden können, urteilte er.

Dass dies nicht geschehen sei, begründete Gesundheits-Staatssekretärin Fischbach mit dem Bedarf nach weiteren Gutachten. „Die Daten von 2008 sind ja nun nicht gerade aktuell“, sagte sie. Die Bundesregierung habe bei den Gutachten Druck gemacht, so dass diese Anfang 2015 vorliegen würden. „Der 1. Januar 2017 ist der Beginn des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes“, stellte sie nochmals klar. Das habe im Übrigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) schon mehrfach öffentlich gesagt.

Fischbach machte zudem deutlich, dass es durch die Besserstellung von dementen und kognitiv eingeschränkten Patienten „keine Einsparungen von Leistungen“ auf anderen Ebenen geben werde. Bei den Kosten gehe die Bundesregierung von einer Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte aus.