Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Der hormonelle Zyklus des Gehirns
- Umbauvorgänge in zentralen Lern- und Gedächtniszentren im
menschlichen Gehirn finden im Einklang mit periodischen Schwankungen der
Sexualhormone statt.
Eine neue Studie in Nature Mental Health von
Rachel Zsido und Julia Sacher vom MPI CBS und des Universitätsklinikums
Leipzig bringt rhythmische Oszillationen der weiblichen
Geschlechtshormone im Verlauf des Menstruationszyklus mit Veränderungen
im Temporallappen in Verbindung.
Die Forscherinnen haben das Gehirn der Frauen nicht nur zu einem
bestimmten Zeitpunkt untersucht, sondern an sechs verschiedenen
Zeitpunkten während des Menstruationszyklus. MPI CBS
Geschlechtshormone entfalten als Botenstoffe im Gehirn eine
eindrucksvolle Wirkung, unter anderem, wenn es um Lernen und Gedächtnis
geht:
- So kann etwa eine frühe Menopause mit einem erhöhten Risiko für
eine beschleunigte Gehirnalterung und Demenz im späteren Leben
einhergehen.
Über die Auswirkungen von hormonellen Schwankungen auf das
Gehirn im frühen Erwachsenen-Alter ist jedoch wenig bekannt. Rachel
Zsido und Julia Sacher zeigen in ihrer aktuellen Studie, dass auch
körpereigene Schwankungen der weiblichen Geschlechtshormone die
strukturelle Plastizität des Gehirns während der reproduktiven Jahre
beeinflussen.
Die Wissenschaftlerinnen entnahmen dafür 27 Studienteilnehmerinnen
Blutproben, untersuchten mit Ultraschall das Wachstum der Follikel in
den Eierstöcken der Frauen sowie den Zeitpunkt des Eisprungs und zoomten
mithilfe eines 7-Tesla-MRT in die tieferen Ebenen des Gehirns.
- Denn
dort, im Temporallappen und Hippocampus, sitzen sehr viele Rezeptoren
für Sexualhormone und es werden wichtige kognitive Funktionen des
Gehirns unterstützt, wie zum Beispiel das episodische Gedächtnis.
Im
Unterschied zu bisherigen Studien haben Zsido und Sacher das Gehirn der
Frauen nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt untersucht, sondern an
sechs verschiedenen Zeitpunkten während des Menstruationszyklus.
Dieses
longitudinale Studien-Design erlaubt eine sehr genaue und individuelle
Darstellung des jeweiligen Hormon-Profils – das ist wichtig, denn es
kommt oft zu starken individuellen Schwankungen und die Muster der
Hormonausschüttung sind von Frau zu Frau oft sehr unterschiedlich.
- Typischerweise gibt es während des 28 Tage dauernden Zyklus einen
starken Anstieg des Hormons Östradiol rund um den Eisprung herum,
während Progesteron die zweite Hälfte des Zyklus dominiert.
- Östradiol
ist eines der wichtigsten Hormone im weiblichen Körper und trägt
entscheidend zur Erhaltung des Fortpflanzungssystems bei.
- Progesteron,
ein weiteres wichtiges Geschlechtshormon, bereitet die Gebärmutter auf
eine mögliche Schwangerschaft vor und wirkt angstlösend, schlaffördernd,
entspannend und beruhigend.
Ähnlich wie bei Ebbe und Flut ist das weibliche Gehirn also auf einen
ständigen Rhythmus der Hormone eingepegelt, den die Studie erstmals
abbildet.
„Wir konnten feststellen, dass bestimmte Regionen des medialen
Temporallappens, die wichtig für das episodische Gedächtnis und die
räumliche Wahrnehmung sind, unter hohen Östradiol- und niedrigen
Progesteronspiegeln an Volumen zunehmen - das heißt, diese Gehirnareale
bauen sich synchron mit dem Menstruationszyklus um.
Ob diese
rhythmischen Veränderungen bei Menschen mit erhöhtem Risiko, an einer
Gedächtnis- oder einer affektive Störung zu erkranken, verändert sind,
wollen wir in verschiedenen Folgestudien klären.“, sagt Julia Sacher.
„Generell wird das weibliche Gehirn in den Neurowissenschaften immer
noch viel zu wenig untersucht.
Obwohl wir wissen, dass
Sexualsteroidhormone unser Lernen und unser Gedächtnis stark
beeinflussen, beschäftigt sich weniger als 0,5 Prozent der Fachliteratur
in diesem Bereich mit dem Menstruationszyklus, dem Einfluss von
hormonellen Verhütungsmitteln, der Schwangerschaft und der Menopause.
Das wollen wir ändern, denn um Frauen mit Alzheimer oder Depressionen
gezielt behandeln zu können, müssen wir besser verstehen, wie sich das
gesunde weibliche Gehirn an Veränderungen anpasst und von Sexualhormonen
beeinflusst wird.“
MaAB - Medizin am Abend aktuelles Zusatzthema:
Ärztefachverbände lehnen die geplante Legalisierung von Cannabis zu
Konsumzwecken ab. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
(BVKJ) als auch die Bundesärztekammer (BÄK) begründeten ihre Haltung in
einer Expertenanhörung über das Cannabisgesetz der Bundesregierung (20/8704)
insbesondere mit der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Andere
Sachverständige würdigten hingegen den mit der Reform einhergehenden
Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. Die Experten äußerten sich in
der Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montagabend sowie in
schriftlichen Stellungnahmen.
Der Gesetzentwurf sieht den legalen
Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Erwachsenen ist
künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum
erlaubt. Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu
drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Außerdem dürfen nichtgewerbliche
Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum
Eigenkonsum weitergeben.
Die BÄK erklärte, die formulierten Ziele
des Gesetzentwurfs würden mit den vorgesehenen Regelungen nicht
erreicht. Es sei keine realistische Erwartung, dass Kinder und
Jugendliche vor einem Zugang zu Cannabis wirksam geschützt werden
könnten. Die Regelungen zum Gesundheitsschutz, zum Kinder- und
Jugendschutz sowie zur Prävention führten nur zu einem erheblichen
Kontrollaufwand bei ohnehin überlasteten Behörden. Die BÄK wertete die
geplante Legalisierung als relevante Gefährdung der psychischen
Gesundheit und der Entwicklungschancen der jungen Generation.
Ähnlich argumentierte der Verband der Kinder- und Jugendärzte. Es sei
anzuerkennen, dass Kinder und Jugendliche auch künftig keinen Cannabis
besitzen und konsumieren dürften. Der BVKJ gehe jedoch davon aus, dass
die Freigabe von Cannabis für Erwachsene schwerwiegende negative
Auswirkungen auf Jugendliche und Heranwachsende haben werde. Es sei
nicht erkennbar, dass die vorgesehenen Schutzvorkehrungen kontrollierbar
und durchsetzbar seien.
Skeptisch äußerte sich auch die
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die von Cannabis als einer nicht
harmlosen Droge sprach. Cannabis könne, anders als früher angenommen,
auch körperlich abhängig machen und berge insbesondere das Risiko, an
einer Psychose zu erkranken. Strenge Jugendschutzregelungen seien bei
jeder Droge unerlässlich, ob Cannabis, Alkohol oder Tabak.
Die
Neue Richtervereinigung (NV) begrüßte das Anliegen des Entwurfs, weil
eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum nicht
mehr zu rechtfertigen sei. Allerdings sollte die Vorlage optimiert
werden. Sollten im Eigenanbau aus drei Pflanzen mehr als 25 Gramm
Cannabis gewonnen werden, drohe eine normsinnwidrige Kriminalisierung
von Erntenden. Es sei für Konsumenten zudem kaum erkennbar, ob sie sich
gerade innerhalb einer 200-Meter-Kosumverbotszone befänden.
Der
Deutsche Richterbund befürchtet nach der Freigabe eine deutliche
Verschlechterung der Lage. Es würden neue Straftatbestände geschaffen,
die mit einem erheblichen Ermittlungsaufwand verbunden seien. Zu rechnen
sei mit einem Missbrauch von Anbauvereinigungen und einer Stärkung des
Schwarzmarktes.
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW)
erklärte, es sei ein Irrglaube, dass sich der illegale Markt ohne
Einbeziehung der Wirtschaft spürbar zurückdrängen lasse. Nur Akteure der
Wirtschaft könnten durch Effizienz, Qualität und Verfügbarkeit
„wettbewerbsfähig“ zu illegalen Marktakteuren werden.
Der
Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik
(akzept) erklärte, es sei richtig und überfällig, den Besitz von bis zu
25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum, den privaten Eigenanbau und den
gemeinschaftlichen Eigenanbau nebst Weitergabe von Cannabis in
Anbauvereinigungen straffrei zu ermöglichen. Nicht sinnvoll sei es
jedoch, den Konsum von Cannabis in Anbauvereinigungen zu verbieten.
Zudem seien die Auflagen für die Vereinigungen zu kleinteilig und
bürokratisch.
Ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
forderte in der Anhörung ein Präventionspaket zugunsten der
Verkehrssicherheit mit der Festsetzung eines niedrigen THC-Grenzwertes.
Die Auswirkungen des Cannabis-Konsums auf den Straßenverkehr würden
bisher vernachlässigt.
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Prof. Julia Sacher
Gruppenleiterin sacher@cbs.mpg.de
Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften, Leipzig
Dr. Rachel Zsido
zsido@cbs.mpg.de
Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften, Leipzig
Bettina Hennebach Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften
Stephanstraße 1a
04103 Leipzig
Postfach 500355
04303 Leipzig
Deutschland
Sachsen
Bettina Hennebach
Telefon: 0341 9940-148
E-Mail-Adresse: hennebach@cbs.mpg.de
Originalpublikation:
Rachel G. Zsido, Angharad N.
Williams, Claudia Barth, Bianca Serio, Luisa Kurth,Toralf Mildner,
Robert Trampel, Frauke Beyer, A. Veronica Witte, Arno Villringer &
Julia Sacher: „Ultra-high-field 7T MRI reveals changes in human medial
temporal lobe volume in female adults during menstrual cycle“
In: Nature Mental Health volume 1, pages 761–771 (2023)
https://www.nature.com/articles/s44220-023-00125-w
Weitere Informationen:
https://www.cbs.mpg.de/2183557/20231013?c=2470