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Debatte um Pränatal- und Gendiagnostik

Medizin am Abend Fachlink:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/045/1804574.pdf


Die Bundesregierung befürwortet eine gesellschaftliche Debatte über neue Methoden zur Früherkennung genetisch bedingter Krankheiten. Der medizinische Fortschritt stelle die Gesellschaft immer wieder vor ethische Grundsatzfragen. Dies gelte in besonderem Maße für die Möglichkeiten der Pränatal- und Gendiagnostik, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten aller vier Bundestagsfraktionen über die neue vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms.

Seit 2012 können Schwangere in Deutschland mit einer einfachen Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Kind mit Down-Syndrom geboren wird. Bei dieser genetisch bedingten Erkrankung, auch Trisomie 21 genannt, kommt das Kind geistig behindert zur Welt. Bislang müssen werdende Eltern diese kostspielige Blutuntersuchung selbst bezahlen.

Im April 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, im Fall des neuen Bluttests (Nichtinvasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 21 mittels molekulargenetischer Tests) sowie für drei weitere Methoden das Beratungsverfahren für eine Erprobungsrichtlinie einzuleiten. Am Ende des Verfahrens könnten die Kosten für die Bluttests in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. Dies ist aus ethischen Gründen umstritten. Die Beratungen im G-BA über die Einleitung der Erprobungsrichtlinie dauern derzeit noch an.

Um den ethischen Fragestellungen gerecht zu werden, die mit dem Thema verbunden sind, wolle der G-BA Vertreter des Deutschen Ethikrates in die Beratungen einbeziehen. Dies und die derzeit geführte gesellschaftliche Debatte würden von der Bundesregierung begrüßt.

Die Abgeordneten bemängeln in ihrer Anfrage, das Erprobungsverfahren lasse bislang keinen Raum für die notwendige gesellschaftliche Diskussion. Die Kostenübernahme wäre jedoch ein relevanter Schritt auf dem Weg zu einer Routineuntersuchung auf Down-Syndrom während der Schwangerschaft. Damit könnte die Erwartung verbunden sein, das Testangebot auch zu nutzen. Auf diese Weise würde möglicherweise Druck erzeugt, ein „perfektes Kind“ zu gebären. Es könnte zu vermehrten Schwangerschaftsabbrüchen kommen. 

Die Regierung weist darauf hin, dass mit dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) von 2009 umfassende und verbindliche Regelungen getroffen worden seien, „um die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen zu wahren“. So würden den Frauen schon seit Jahren Untersuchungen angeboten, die neben der Kontrolle des Schwangerschaftsverlaufs auch die gezielte Suche nach Fehlbildungen oder chromosomalen Auffälligkeiten des ungeborenen Kindes beinhalteten (zum Beispiel Fruchtwasseruntersuchungen).

Es sei eine einheitliche Regelung getroffen worden, die unabhängig davon gelte, mit welcher Methode - invasiv und nichtinvasiv - die vorgeburtliche genetische Untersuchung vorgenommen werde. Demnach gelte, dass sowohl vor als auch nach einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung eine entsprechende Beratung stattfinden müsse, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
Das Angebot für eine Blutuntersuchung auf Down-Symptomatik beinhalte für sich genommen „keine negative Wertung, Stigmatisierung oder Stereotypisierung“, schreibt die Regierung weiter. Die Aufgabe bestehe darin, „werdende Eltern zu stärken, sich für ein behindertes Kind zu entscheiden“. Die Regierung ziele auf ein sich wandelndes gesellschaftliches Verständnis ab, das Behinderung nicht als krankhafte Störung definiere, „sondern auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention positiv als Teil der Vielfalt der Gesellschaft“.
Bundesweite Daten über lebend geborene Kinder mit Trisomie 21 liegen den Angaben zufolge nicht vor.

Nach der Pränataldiagnostik von Krankenhausgeburten (98 Prozent aller Geburten) lag der Anteil der Risikoschwangerschaften im Jahr 2013 bei 34,9 Prozent.

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Drogentote

Medizin amAbend Fazit: Zahl der Drogentoten auch 2014 weiter gestiegen

Drogenbeauftragte der Bundesregierung übernimmt BDK-Forderungen nach einer verbesserten Substitution und einer Generik-Klausel

Die Zahl der polizeilich erfassten Fälle von Rauschgiftkriminalität ist in 2014 im Vergleich zum Vorjahr um fast zehn Prozent gestiegen und hat mit 276.734 Fällen wieder das Niveau des Jahres 2005 erreicht.

Die Anzahl der Erstauffälligen Konsumenten harter Drogen nahm um rund fünf Prozent (20.120 Konsumenten), die der Tatverdächtigen um knapp zehn Prozent (228.110 Tatverdächtige) zu. Die sichergestellten Drogenmengen (z.B. Heroin: 780 kg, Kokain: 1.568 kg, Amphetamin: 1.341 kg, Crystal: 73 kg, Marihuana: 8.515 kg) sind nochmals deutlich gestiegen.

"Drogenkriminalität ist Kontrollkriminalität. Für diese Aufgabe steht der Polizei in allen Bundesländern aber zunehmend weniger Personal zur Verfügung. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben wird das Personal von den Rauschgiftdienststellen abgezogen und bei der Bekämpfung anderer Kriminalitätsdelikte eingesetzt. Die vom Bundeskriminalamt heute genannten Sicherstellungsmengen bilden die wirklichen Drogenmengen in Deutschland nicht mal ansatzweise ab", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter André Schulz heute in Berlin.

Der BDK geht davon aus, dass hochgerechnet etwa 283.000 Erwachsene einen Missbrauch und 319.000 Erwachsene eine Abhängigkeit im Zusammenhang mit dem Konsum der illegalen Drogen Cannabis, Kokain oder Amphetamine in Deutschland aufweisen.

"Nach kriminalistischer Erfahrung benötigt jeder dieser Konsumenten pro Tag mindestens 1 Gramm der jeweiligen Substanzen. Hochgerechnet bedeutet dies, dass nur von dieser Gruppe pro Jahr ca. 219.000.000 Gramm, also 219 Tonnen, Drogen konsumiert werden. Die tatsächliche Zahl der Konsumenten ist dabei noch um ein Vielfaches höher", so BDK-Chef Schulz weiter.

Die Zahl der Drogentoten stieg in 2014 um drei Prozent auf 1.032 an. Bemerkenswert ist dabei die um das Fünffache gestiegene Anzahl der Todesfälle nach dem Konsum Neuer Psychoaktiver Stoffe (NPS), den so genannten "Legal Highs".

"Die steigende Anzahl der Drogentoten stimmt nachdenklich. Der BDK hat im Rahmen der aktuellen Diskussion über die aktuelle Drogenpolitik im politischen Raum bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Substitutionspraktiken auf den Prüfstand gehören, dazu gehört z.B. eine belastbare Substitutionsinfrastruktur mit einhergehender psychosozialer Betreuung. Wir begrüßen daher, dass die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hier einen Tätigkeitsschwerpunkt erkannt hat", so Schulz.

Der BDK hat in der Vergangenheit immer vor den Folgen der neuen psychoaktiven Substanzen gewarnt und die Diskussion über eine sogenannte Generik-Klausel im Betäubungsmittelgesetz, die ganze Stoffgruppen den Anlagen des BtMG unterstellt, gefordert.

"Bereits der einmalige Konsum dieser hochwirksamen Substanzen kann unter bestimmten Bedingungen schon zu schwersten psychischen Krankheitsbildern und Verhaltensmuster führen", so Schulz. "Der Begehung von gemeingefährlichen Straftaten durch Täter, die unter Einfluss dieser neuen hochwirksamen Substanzen stehen, darf kein Vorschub geleistet werden. Der BDK begrüßt aus diesen Gründen alle Maßnahmen, die nachweislich wirksam sind, um die von diesen Substanzen ausgehenden Gefahren einzudämmen und ihre Verbreitung und ihren Konsum zu reduzieren", so BDK-Chef Schulz.


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Krankheitstage in Sozialberufen - Präventationsgesetz


Medizin am Abend Fazit:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/045/1804588.pdf

Krankheitstage in Sozialberufen

In der Branche der Sozial- und Erziehungsberufe gibt es überdurchschnittlich viele Fälle von Arbeitsunfähigkeit. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage.. So seien dort bei je 100 Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) 128,4 Arbeitsunfähigkeitsfälle registriert worden, während der allgemeine Durchschnitt bei 116,6 Fällen pro 100-GKV-Mitgliedern liege. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeitsfälle liege jedoch etwa einen Tag unterhalb des Durchschnittswertes der Gesamtwirtschaft, heißt es in der Antwort weiter.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Präventionsgesetz +++

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804282.pdf

Entwurf

wird von Gesundheits- und Sozialexperten im Grundsatz begrüßt, allerdings als nicht weitreichend genug bewertet. Gesundheitsförderung und Vorbeugung müssten als Querschnittsaufgabe verstanden und in allen Gesellschaftsbereichen gezielt verankert werden, gaben Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Bundestag sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu bedenken. Scharf kritisiert werden auch die aus Expertensicht unzureichende Einbindung der Privaten Krankenversicherung (PKV) in das Gesetzesvorhaben sowie die herausgehobene Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Die Reform ist an sogenannten Lebenswelten orientiert, Gesundheitsförderung und Prävention sollen auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche ausgedehnt werden. Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden ab 2016 mehr als verdoppelt auf sieben Euro je Versicherten pro Jahr. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen stehen künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen weiterentwickelt werden. Zur Beratung gehört die Klärung des Impfstatus. Im Rahmen einer Nationalen Präventionskonferenz sollen sich die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, Kommunen und Sozialpartner auf ein Vorgehen verständigen. Die Prävention soll dazu beitragen, „Volkskrankheiten“ wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas einzudämmen und die Menschen zu einem gesunden Lebensstil mit ausreichend Bewegung zu bringen.

Nach Ansicht der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) muss der Leitgedanke der Gesundheitsförderung in alle Politikfelder eingebracht werden. Nur so könne die Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe für das politische Handeln gleichberechtigt neben andere solche Aufgaben treten. Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) argumentierte, weil das Gesetz nicht gesamtgesellschaftlich ausgestaltet sei, werde viel Potenzial verschenkt. Die geplanten 35 Millionen Euro pro Jahr für Beratungs- und Unterstützungsleistungen der BZgA seien überdimensioniert. Problematisch sei zudem, wenn ein Vertragspartner vorgeschrieben werde, bei dem es sich um eine nachgeordnete Behörde des Bundesgesundheitsministeriums handele.

Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin wäre es optimal, wenn die Gesundheitsförderung in den Alltag der Kitas und in die Rahmenpläne der Schulen eingebunden würde, darunter auch in Fragen der Ernährung, Bewegung, Unfallprävention sowie Schutz vor Lärm und Schadstoffen. Auf die vielen psychischen Erkrankungen verwies der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). Kinder verdienten dabei wegen der Langzeitfolgen besondere Aufmerksamkeit. Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sollten entsprechend ausgeweitet werden.

Die Ärzteverbände verlangten, an der Präventionskonferenz beteiligt zu werden.

Die Zahnärzte forderten eine deutlich bessere Kariesvorbeugung im Kleinkindalter. Auf die Notwendigkeit des Zahnarztbesuches werde bei den Vorsorgeuntersuchungen (U) kaum eingegangen. Dies müsse verbindlich geregelt werden, da die Karieswerte bei kleinen Kindern seit Jahren auf hohem Niveau stabil blieben. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) bezweifelt den Sinn von Bonusprogrammen der Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Erfahrung zeige, dass bildungsferne Familien und solche mit Migrationshintergrund von Bonusangeboten nicht erreicht würden. Die Gelder sollten daher besser direkt in die Prävention fließen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schlug vor, den Bonus nicht in bar, sondern als Sachleistung zu gewähren oder in einem „Gesundheitssparkonto“ gutzuschreiben, um eine Zweckbindung zu erreichen. Der DIHK befürchtet im Übrigen mehr Bürokratie und Mehrausgaben, die zu höheren Beitragssätzen führen könnten. Das sieht der AOK-Bundesverband auch so und beklagt, die Lasten würden letztlich allein den gesetzlich Krankenversicherten über den Zusatzbeitrag auferlegt. Die Krankenkassen, die keinerlei Zuständigkeit für die Gestaltung der Lebensverhältnisse hätten, müssten nun mit einem hohen bürokratischen Aufwand eine Präventionsstrategie entwickeln.

Auf die Benachteiligung sozial schwacher Bevölkerungsteile wies die Caritas hin. Gesundheitliche Belastungen, Krankheitsrisiken und Ressourcen seien „höchst ungleich verteilt“. Gesundheitsförderung müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, wobei Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger gemeinsam eine Strategie entwickeln, finanzieren und umsetzen sollten. Zu den Gesundheitszielen sollte die Eindämmung des Alkoholkonsums zählen. Ferner seien „präventive Hausbesuche“ sinnvoll, um ältere Menschen vor Depression, Vereinsamung oder Mangelernährung zu bewahren.


Der Sozialverband Deutschland forderte eine stärkere Einbindung der PKV. Problematisch sei ferner, dass die Gesundheitsförderung von den Krankenkassen als Satzungsleistungen angeboten werden solle. Damit werde sie zum Wettbewerbsinstrument. Sinnvoll wäre es, die Prävention in den Regelleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.

Der Arbeitgeberverband BDA sieht in dem Reformprojekt lediglich ein begrenztes Wirkungspotenzial, da jene Menschen nicht erreicht würden, die am meisten von den Angeboten profitieren könnten. Inakzeptabel sei, dass die Krankenkassen mit einer „Zwangsabgabe“ Maßnahmen der BZgA finanzieren müssten. Die pauschale Anhebung der Präventionsausgaben sei zudem ein massiver Eingriff in die Entscheidungs- und Finanzautonomie der Kassen.
Auch der GKV-Spitzenverband kritisierte die „unnötige“ Einschränkung der Selbstverwaltungskompetenzen der Krankenkassen. Zudem bestehe eine „erhebliche Ungleichbehandlung von GKV und PKV“. Der verpflichtende Auftrag an die BZgA werde strikt abgelehnt. Wenn der Bund diese Bundesbehörde stärken wolle, müsse er das selbst finanzieren. Die Betriebskrankenkassen (BKK) lehnen eine „Quersubventionierung“ der BZgA mit Beitragsmitteln ebenfalls kategorisch ab.

Der Einzelsachverständige Ulf Fink merkte an, dass nun schon seit vielen Jahren um ein Präventionsgesetz gerungen werde. Vier Versuche seien gescheitert. Die Zeit sei nunmehr „überreif“ für ein Gesetz, das einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen bringen müsse. Er nannte in dem Zusammenhang auch die Themen Alkohol und Zigaretten. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf könne nur ein Anfang sein.


360° TOP-Thema: Nutzen und Schaden des Mammografie-Screenings

Medizin am Abend Fazit: Frauen verständlich über Nutzen und Schaden des Mammografie-Screenings informieren

IQWiG publiziert Entwürfe für künftiges Einladungsschreiben und Merkblatt
Seit 2009 ist die Früherkennungsuntersuchung für Brustkrebs in Deutschland flächendeckend umgesetzt. Alle zwei Jahre bekommen Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren eine Einladung zu einer Mammografie sowie ein Merkblatt in Form einer Broschüre. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G- BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, ein einheitliches Einladungsschreiben und eine Entscheidungshilfe zu erstellen.

Als Zwischenschritt sollte die bisherige Broschüre zügig überarbeitet werden. Sein Ergebnis hat das Institut am 20. April veröffentlicht. Der Bericht enthält zum einen die Textentwürfe zu einem Einladungsschreiben und zur überarbeiteten Broschüre. Zum anderen erläutern die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausführlich, wie sie die darin enthaltenen Informationen erarbeitet haben.

Nutzerinnen-Testung mit über 1000 Frauen

Primäres Ziel war dabei, Nutzen und Schaden für eine möglichst breite Gruppe verständlicher darzustellen und deutlicher zu betonen, dass die Teilnahme an der Mammografie freiwillig ist. Zunächst hat das IQWiG die Informationsbedürfnisse und Einstellungen von Frauen zum Thema Mammografie aus qualitativen Studien und Surveys, also Umfragen, ermittelt.

Eine eigene Nutzenbewertung der Mammografie hat das Institut nicht vorgenommen. Vielmehr stützt es sich auf publizierte systematische Übersichtsarbeiten. Denn die grundlegenden Studien zu Nutzen und Schaden des Brustkrebs-Screenings sind seit Jahren bekannt und wurden schon von mehreren Wissenschaftlergruppen systematisch ausgewertet.

Die daraus gewonnenen Ergebnisse flossen in Textentwürfe ein, die abschließend einer Nutzerinnen-Testung mit 1000 Frauen im Alter zwischen 45 und 70 unterzogen wurden. In einer Online-Befragung wurden die Teilnehmerinnen unter anderem zu Verständlichkeit und Akzeptanz befragt. Die Mehrzahl der Frauen verstand, dass die Materialien auf eine informierte, freiwillige Entscheidung zielen, und empfand sie als verständlich und informativ.

Zahlenangaben zu Brustkrebssterblichkeit und Überdiagnosen

Die Anforderung, verständliche Materialien für eine breite Zielgruppe zu erstellen, erforderte eine Reihe von Vereinfachungen, vor allem im Umgang mit Unsicherheiten. „Sichere Zahlen gibt es nicht“, sagt IQWiG-Ressortleiter Klaus Koch. „Um die Unsicherheit schon in den Zahlenangaben selbst auszudrücken, haben wir sie als Spannen formuliert.“

Demnach können von 1000 Frauen, die 10 Jahre lang am Screening teilnehmen, ein bis zwei Frauen vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt werden. Dem stehen als wesentlicher Schaden sogenannte Überdiagnosen gegenüber: Bei der Mammografie werden gelegentlich bösartige Veränderungen gefunden, die ohne Früherkennung nie aufgefallen wären oder Beschwerden bereitet hätten. Die Diagnose zieht aber für die Frauen und ihre Angehörigen Konsequenzen nach sich. 

Etwa 5 bis 7 von 1000 Frauen müssen mit einer solchen Überdiagnose rechnen.

Genaues Ausmaß von Nutzen und Schaden sind umstritten

Das IQWiG rechnet damit, dass die Zahlen Widerspruch auslösen. Denn es gibt einen seit Jahren zum Teil erbittert geführten Expertenstreit darum, ob es nun 0,5, 1 oder 5 von 1000 Frauen sind, die einen Nutzen haben, und 5, 10 oder 12 von 1000, die eine Überdiagnose erhalten.

Die Unterschiede hängen unter anderem davon ab, welche Altersgruppe man betrachtet und ob man für einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren schätzt.

„Für jede Schätzung gibt es mehr oder weniger gute Argumente. Was richtig und falsch ist, lässt sich hier wissenschaftlich nicht festlegen“, sagt Koch. „Wichtiger ist uns deshalb, dass den Frauen die Größenordnung verständlich vermittelt wird.“  

Denn es gibt zu viele Frauen, die den Nutzen der Mammografie bis zu 100-fach überschätzen und von Überdiagnosen noch nichts gehört haben.


Screening nicht für 20-Jahres-Zeitraum untersucht

In keiner der bisher vorliegenden Studien wurde ein Screening, wie es in Deutschland angeboten wird, über einen Zeitraum von 20 Jahren erprobt. 

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten. „Man kann unter Annahmen schätzen, was 20 Jahre Mammografie bringen. Oder man kann beschreiben, was man über 10 Jahre weiß. Das IQWiG hat sich in diesem Projekt für letzteren Weg entschieden“, sagt Koch.

G- BA wird über finale Fassung der Texte beschließen

Das IQWiG hat seinen in Form eines Rapid Report erarbeiteten Bericht am 20. März 2015 an den Auftraggeber versandt. Der G- BA nutzt die Entwürfe zur Erstellung seiner Fassungen, die dann die G- BA-Prozesse durchlaufen. Dabei kann es sein, dass die Texte noch verändert werden, bevor sie deutschlandweit verbindliche Grundlage für die Einladung zum Mammografie-Screening werden können.

Die Arbeit des Instituts an den Infomaterialien zur Mammografie ist mit den jetzt vorgelegten Textentwürfen noch nicht beendet. Das IQWiG wird die Broschüre bis zum Herbst in einem zweiten Schritt zu einer Entscheidungshilfe erweitern. Sie wird dabei durch ein Instrument ergänzt, das Frauen helfen soll, sich über ihre Präferenzen und deren Gewichtung klar zu werden.

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Therapie des Knochenmarkkrebses Multiples Myelom

Medizin am Abend Fazit: Therapie des Knochenmarkkrebses Multiples Myelom

Ärzte und Wissenschaftler des Universitätsklinikums Heidelberg veröffentlichen Ergebnisse aus einer Studie mit 504 Patienten in „Leukemia“ / Internationaler Experten-Workshop zum Multiplem Myelom am 24. und 25. April 2015 in der Medizinischer Universitätsklinik Heidelberg
 
Zur Behandlung von Patienten mit Multiplem Myelom, einer Krebserkrankung des Knochenmarks, die im weiteren Therapieverlauf noch eine Transplantation mit eigenen Stammzellen erhalten sollen, setzen Onkologen in Deutschland meistens eine von zwei bewährten Medikamentenkombinationen ein. Bislang werden diese als gleichwertig angesehen. Erstmals zeigte nun ein direkter Vergleich in einer großen, multizentrischen Studie unter Federführung des Universitätsklinikums Heidelberg: Die eine Wirkstoffkombination ist besonders in Bezug auf die Nebenwirkungen deutlich überlegen. Patienten, die diese Chemotherapie erhalten, leiden seltener unter Nervenschmerzen oder Blutgerinnungsveränderungen. Außerdem müssen sie während der Behandlung seltener stationär aufgenommen werden. An der Studie mit 504 Patienten, der bislang größten Studie dieser Art in Deutschland, beteiligten sich 31 gößtenteils universitäre Zentren und 75 niedergelassene Onkologen. Die Ergebnisse sind nun im Fachmagazin „Leukemia“ erschienen.

Beim Internationalen Myeloma Workshop am 24. und 25. April 2015 am Universitätsklinikum Heidelberg präsentieren die international führenden Myelom-Experten aus Europa und den USA weitere Forschungsergebnisse, den aktuellen Stand in Therapie und Diagnostik sowie neue Behandlungsmethoden und Medikamente. Veranstalter ist das Myelomzentrum der Medizinischen Universitätsklinik und des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg, Leiter Prof. Dr. Hartmut Goldschmidt. Die Vortragssprache ist Englisch. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.myelomaworkshop.de

Rund 5.800 Menschen erkranken in Deutschland jährlich neu am Multiplen Myelom, einer bislang meist unheilbaren Krebserkrankung des blutbildenden Knochenmarks. Eine Hochdosis-Chemotherapie gefolgt von einer Transplantation mit eigenen Stammzellen aus dem Knochenmark ist heute die wirksamste Behandlungsform für jüngere Patienten und bietet die Chance auf langfristige Krankheitskontrolle. Neue Medikamente in Kombination mit der Stammzelltransplantation haben den krankheitsfreien Zeitraum und das Gesamtüberleben bei Patienten im Alter bis zu 70 Jahren inzwischen auf über zehn Jahre verlängert.

Weniger Nebenwirkungen und Krankenhausaufenthalte

Um bei der Blutstammzelltransplantation vor der Entnahme der gesunden Stammzellen die Krebszellen möglichst weit zu reduzieren, werden Myelompatienten in der Regel mit drei bis vier Zyklen einer Kombinationschemotherapie behandelt. Hämatoonkologen stehen dazu mehrere bewährte Wirkstoffkombinationen zur Verfügung, die meist das Krebsmedikament Bortezomib enthalten. Bei diesen Kombinationen kommt in Deutschland zu Bortezomib noch Cortison sowie oft entweder das Medikament Cyclophosphamid oder Doxorubicin hinzu.

Der Anteil der Patienten, die sehr gut auf die Behandlung ansprechen, ist bei beiden Kombinations-Chemotherapien (Cyclophosphamid oder Doxorubicin) vergleichbar und liegt bei rund einem Drittel. Relevante Unterschiede zeigten sich jedoch bei der Anzahl an Patienten, die gar nicht auf die Behandlung ansprachen: Dies waren in der Cyclophosphamid-Gruppe nur ein Patient (0,4 Prozent), in der Doxorubicin-Gruppe 12 Patienten (4,8 Prozent). Auch bei den Nebenwirkungen zeigten sich deutliche Unterschiede: In der Cyclophosphamid-Gruppe musste sich nur etwa ein Viertel (24 Prozent) der Patienten wegen schwerer Nebenwirkungen wie Infektionen, oder Blutgerinnungsveränderungen stationär behandeln lassen, in der Doxorubicin-Gruppe waren es dagegen ein Drittel (32,7 Prozent).

 „Ausgehend von diesen eindeutigen Ergebnissen empfehlen wir, falls keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, die Wirkstoffkombination mit Cyclophosphamid vorzuziehen“, sagt Erstautor Dr. Elias Mai vom Heidelberger Myelomzentrum. „Bei diesem Nebenwirkungsprofil sind sogar vier Zyklen Chemotherapie vor der Stammzellentnahme sinnvoll. Das kann den anschließenden Behandlungserfolg verbessern.“

Erfolgsrezept: Hohe Qualität in Therapie und Begleitforschung

Das Heidelberger Myelomzentrum der Abteilung für Hämatologie, Onkologie und Rheumatologie der Medizinischen Universitätsklinik und des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT) ist weltweit das drittgrößte Therapiezentrum dieser Art; hier werden mehr als 1.400 Patienten pro Jahr aus ganz Deutschland und dem Ausland untersucht und überwiegend in Studien behandelt. „Bei der Teilnahme an klinischen Studien profitieren die Patienten von einer sehr engmaschigen Betreuung sowie Therapien auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Ich empfehle daher, sich in Zentren oder bei Ärzten behandeln zu lassen, die Studien anbieten“, so Professor Dr. Hartmut Goldschmidt. Damit möglichst viele Patienten heimatnah in Studien behandelt werden können, haben sich deutschlandweit 40 Zentren für Stammzell-Transplantation, 100 weitere Kliniken sowie niedergelassene Onkologen zu einem Studien-Netzwerk, der „German Speaking Myeloma Multicenter Group (GMMG)“, zusammengeschlossen. Aktuelle Ergebnisse und neue Studien der GMMG werden ebenfalls beim Internationalen Myeloma Workshop vorgestellt.

Literatur: Mai, E.K., Bertsch, U., Dürig, J., Kunz, C., Haenel, M., Blau, I.W., Munder, M., Jauch, A., Schurich, B., Hielscher, T., Merz, M., Huegle-Doerr, B., Seckinger, A., Hose, D, Hillengass, J., Raab, M.S., Neben, K, Lindemann, H.W., Zeis, M., Gerecke, C., Schmidt-Wolf, I.G., Weisel, K., Scheid, C., Salwender, H., Goldschmidt H. Phase III trial of bortezomib, cyclophosphamide, dexamethasone (VCD) versus bortezomib, doxorubicin, dexamethasone (PAd) in newly-diagnosed myeloma. Leukemia. 2015 Mar 19. doi: 10.1038/leu.2015.80. [Epub ahead of print]

Medizin am Abend DirektKontakt

Dr. Annemarie Angerer
Sektion Multiples Myelom
Med. Klinik V
Universitätsklinikum Heidelberg und
Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg
Tel.: 06221 56-5429
E-Mail: annemarie.angerer@med.uni-heidelberg.de 
Julia Bird Universitätsklinikum Heidelberg


Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät Heidelberg
Krankenversorgung, Forschung und Lehre von internationalem Rang

Das Universitätsklinikum Heidelberg ist eines der bedeutendsten medizinischen Zentren in Deutschland; die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg zählt zu den international renommierten biomedizinischen Forschungseinrichtungen in Europa. Gemeinsames Ziel ist die Entwicklung innovativer Diagnostik und Therapien sowie ihre rasche Umsetzung für den Patienten. Klinikum und Fakultät beschäftigen rund 12.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und engagieren sich in Ausbildung und Qualifizierung. In mehr als 50 klinischen Fachabteilungen mit ca. 1.900 Betten werden jährlich rund 66.000 Patienten voll- bzw. teilstationär und mehr als 1.000.000 mal Patienten ambulant behandelt. Das Heidelberger Curriculum Medicinale (HeiCuMed) steht an der Spitze der medizinischen Ausbildungsgänge in Deutschland. Derzeit studieren ca. 3.500 angehende Ärztinnen und Ärzte in Heidelberg.

Weitere Informationen für Medizin am Abend Beteilige:
http://www.myelomaworkshop.de/index.html Weitere Informationen zum Myeloma Workshop und Programm

http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Multiples-Myelom.131686.0.html Multiples Myelom, Klinik für Hämatologie, Onkologie, Rheumatologie, Universitätsklinikum Heidelberg

Metastasen - Blutplättchenhemmung

Medizin am Abend Fazit: Wie entstehen Metastasen?

Sind Menschen an einem bösartigen Tumor erkrankt, können sich überall in ihrem Körper Metastasen bilden, die die Heilungschancen häufig erheblich verschlechtern. Wie die Absiedlungen der ursprünglichen Geschwulst genau entstehen, untersuchten Wissenschaftler des Instituts für Molekularbiologie und Dr. Alexander Carpinteiro, Oberarzt der Klinik für Hämatologie der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen am Universitätsklinikum Essen (UK Essen) und berichten darüber im Fachmagazin Embo Molecular Medicine. 

Dr. Alexander Carpinteiro (Foto: UK Essen)
Dr. Alexander Carpinteiro (Foto: UK Essen)
 
Die Forscher analysierten in einer vorklinischen Studie, wie sich die Zellen des Primärtumors in anderen Geweben ansiedeln und eine Metastase bilden. „Wir konnten nachweisen, dass bei diesem Prozess die Blutplättchen eine sehr wichtige und bisher unbekannte Rolle spielen“, erklärt Dr. Alexander Carpinteiro.

Zirkulierende Tumorzellen sind demnach zunächst kaum in der Lage, Metastasen zu bilden. Sie verteilen sich über die Blutbahnen im Körper und interagieren dabei mit den Blutplättchen. Diese werden dadurch angeregt, ein bestimmtes Eiweiß – das Enzym Saure Sphingomyelinase – abzusondern. Das bewirkt wiederum auf der Membran der Tumorzellen die Bildung sogenannter Ceramid-Plattformen.

Darin können sich dann Eiweißmoleküle, sogenannte Integrine, einlagern, die dabei gleichzeitig aktiviert werden. Dr. Carpinteiro: „Erst wenn all dies geschehen ist, können sich die zirkulierenden Tumorzellen an spezialisierte, flache Zellen in den Innenseiten der Blutgefäße anheften, den sogenannten Endothelzellen, und in ein anderes Gewebe auswandern, um dort schließlich Metastasen zu bilden.“

Die Wissenschaftler hoffen, diesen Mechanismus möglicherweise therapeutisch nutzen zu können.

Denkbar wäre es, das Zusammenspiel von Tumorzellen und Blutplättchen medikamentös zu unterdrücken oder das Enzym Saure Sphingomyelinase zu hemmen, um die Metastasenbildung zu unterbinden.

Quelle: http://embomolmed.embopress.org/content/early/2015/04/07/emmm.201404571.long





Medizin am Abend DirektKontakt

Christine Harrell, Tel. 0201/723-1615, christine.harrell@uk-essen.de 

Beate Kostka M.A. Universität Duisburg-Essen

ZDF zeigte Politik-Thriller "Dengler: Jetzt 360° MFA danach - MEDIKAMENTENSTUDIEN

Medizin am Abend Fazit: Medikamentenstudien: Mit neuen statistischen Verfahren die optimale Dosis finden

Weniger als 0,02 Prozent der potenziellen Arzneistoffe bestehen die klinischen Tests und schaffen es bis zur Marktreife. Einige Kandidaten könnten jedoch zu Unrecht verworfen werden, vermutet RUB-Mathematiker Prof. Dr. Holger Dette. Er hat mit seinem Team eine neue Rechenmethode entwickelt, mit der sich die klinischen Tests zur Dosisfindung besser planen lassen. Das Wissenschaftsmagazin „RUBIN“ der Ruhr-Universität berichtet.
Wirkung, aber keine Nebenwirkungen




Wenige potenzielle Arzneistoffe schaffen es bis zur Marktreife. Mit neuen statistischen Verfahren für die Planung von Patientenstudien könnte die Zahl der Zulassungen steigen.


Arzneimittel müssen einen bestimmten medizinischen Effekt erzielen, aber dürfen gleichzeitig nicht zu starke Nebenwirkungen verursachen. Ziel der sogenannten Phase 2-Studien ist es, die minimal wirksame Dosis zu ermitteln, die diese Balance erlaubt. Phase 2 umfasst Tests mit ein paar Hundert Teilnehmern. Bislang werden sie in mehrere gleich große Gruppen eingeteilt. Der mögliche Dosisbereich, etwa 0 bis 150 Milligramm, wird ebenfalls gleichmäßig aufgeteilt, so dass jede Gruppe eine bestimmte Dosis verabreicht bekommt. Die erste Gruppe erhält zum Beispiel 0 mg Wirkstoff, die zweite Gruppe 30 mg, die dritte 60 mg usw. Dieses Verfahren ist aus Sicht der Statistiker aber suboptimal.

Methode muss noch in der Praxis ankommen

In Kooperation mit der Biostatistikabteilung von „Novartis“ haben Holger Dette und Doktorandin Kirsten Schorning ein Verfahren entwickelt, mit dem sie berechnen können, wie viele Patienten mit welcher Dosis getestet werden sollten, um die optimale Dosis einer Substanz zu bestimmen. „Es dauert aber, bis sich so eine Methode durchsetzt“, weiß Dette. „Denn es ist nicht leicht, die Klinikerinnen und Kliniker davon zu überzeugen, das Altbewährte aufzugeben.“ Schließlich entscheiden am Ende nicht sie, ob das Medikament auf den Markt kommt, sondern eine Behörde – in den USA die „Federal Drug Administration“, kurz FDA. „Wenn wir Glück haben, nimmt die FDA die Methode eines Tages in ihre Regeln auf“, sagt Holger Dette. Dann könnten Ärzte sie einsetzen, ohne Sorge zu haben, dass die Behörde ihre klinischen Tests nicht akzeptiert.

 


Prof. Dr. Holger Dette entwickelt mit Doktorandin Kirsten Schorning neue statistische Verfahren für Medikamentenstudien.


Ausführlicher Beitrag in „RUBIN“, dem Wissenschaftsmagazin der RUB

Ein ausführlicher Beitrag inklusive Bildmaterial findet sich im Onlinemagazin RUBIN, dem Wissenschaftsmagazin der RUB: http://rubin.rub.de/de/dosis.

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Prof. Dr. Holger Dette, Lehrstuhl für Stochastik, Fakultät für Mathematik der Ruhr-Universität, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-28284, E-Mail: holger.dette@rub.de
Dr. Julia Weiler Ruhr-Universität Bochum


Lebensmittelvergiftungen und Bakteriengifte Bakterium Bacillus cereus

Medizin am Abend Fazit: Lebensmittelvergiftungen: 18 neue Varianten eines Bakteriengifts entdeckt

Das Bakterium Bacillus cereus ist ein Erreger, der eine Lebensmittelvergiftung hervorrufen kann. Dabei erweist sich der Keim als ausgesprochen vielseitig: Eine aktuelle Studie in Analytical and Bioanalytical Chemistry zeigt, dass der Erreger 19 verschiedene Varianten eines Giftes produziert, das beim Menschen zu Übelkeit und Erbrechen führt. Dies könnte erklären, warum manche Krankheitsfälle eher harmlos, andere aber sogar tödlich verlaufen können. 

Bakterien der Art Bacillus cereus unter dem Mikroskop. Die weißen Einschlüsse in den stäbchenförmigen Bakterien sind Sporen, die auch bei Hitze überleben.
Bakterien der Art Bacillus cereus unter dem Mikroskop. Die weißen Einschlüsse in den stäbchenförmigen Bakterien sind Sporen, die auch bei Hitze überleben.
H. Seiler / TUM
 
Europaweit steigt die Anzahl der durch Bacillus-Arten verursachten Lebensmittelvergiftungen. Die von B. cereus ausgelösten Infektionen sind zwar unangenehm, aber meist nicht lebensbedrohlich. Je nachdem, welches Toxin der Keim freisetzt, leiden die Patienten an Durchfall oder an Übelkeit und Erbrechen. Allerdings gibt es auch schwere, in sehr seltenen Fällen sogar tödliche Krankheitsverläufe.

Die Krankheitsform, die Übelkeit und Erbrechen auslöst, bezeichnet man als emetisch. Dafür verantwortlich ist das Gift Cereulid. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Universität München (TUM) und der Veterinärmedizinischen Universität Wien haben ein Nachweisverfahren für das Toxin entwickelt. Dabei konnten sie neben einem bereits bekannten Cereulid 18 weitere Varianten identifizieren.

Fertiggerichte erhöhen Risiko für Lebensmittelinfektionen

Erst kürzlich erkrankten in verschiedenen Kitas im Kreis Paderborn etwa 100 Kinder und Betreuer an einer B. cereus-Infektion*: Es stellte sich heraus, dass sie Milchreis vom gleichen Caterer verzehrt hatten. Tatsächlich steigt mit dem Konsum vorgefertigter Gerichte das Risiko einer Lebensmittelvergiftung.

Besonders vom B. cereus-Befall betroffen sind stärkehaltige Speisen wie Reis, Pasta und Kartoffeln.

„Dabei spielt oft fehlerhaftes Temperaturmanagement eine Rolle“, erläutert Prof. Thomas Hofmann vom Lehrstuhl für Lebensmittelchemie und sensorische Analytik.

Die Bakterien vermehren sich zum Beispiel in vorgekochten Lebensmitteln, die beim Aufwärmen nicht stark genug erhitzt bzw. davor nicht ausreichend gekühlt wurden.“

Außerdem kann B. cereus Sporen bilden, die auch bei starker Hitze überleben - und bei kühleren Temperaturen wieder funktionsfähige Bakterien hervorbringen. Häufig bilden diese dann Bakteriengifte, die wiederum hitzestabil sind – wie das Cereulid.

Toxin greift Zellmembran an

Das Toxin greift die Membran lebender Zellen an. Ihrem Aufbau nach ähneln Cereulide einer Zange, die ein Kalium-Ion umschließt. Die Kalium-Ionen ändern die elektrische Spannung an der Zellmembran, es kommt zur Schädigung der Membran bis hin zum Zelltod.

„Wie toxisch die einzelnen Cereulid-Formen wirken, hängt von ihrer chemischen Struktur ab: Je lipophiler, also fettliebender sie sind, umso besser können sie an die aus Fettsäuren bestehenden Membran andocken“, sagt Prof. Siegfried Scherer, der den Lehrstuhl für Mikrobielle Ökologie leitet.

Neues Nachweisverfahren wird erprobt

„Vor diesem Projekt gab es kein befriedigendes Nachweisverfahren für das Cereulid-Toxin in Lebensmitteln“, erklärt Hofmann „Mit unserem auf Massenspektrometrie basierenden Verfahren haben wir einen wichtigen Grundstein gelegt, das Bakteriengift zuverlässig nachzuweisen.“

Damit lässt sich künftig auch abschätzen, welches Risiko von kontaminierten Produkten ausgeht – und welche Bedeutung die verschiedenen Cereulid-Varianten dabei haben. Das neue Nachweisverfahren wird zur Zeit auf europäischer Ebene sowie zusammen mit der Food & Drug Administration (FDA) der USA evaluiert und auf den Einsatz vorbereitet.

*http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/salzkotten/salzkotten/20412380_Milchreis-...

Publikation:
Chemodiversity of cereulide, the emetic toxin of Bacillus cereus; Sandra Marxen, Timo D. Stark, Elrike Frenzel, Andrea Rütschle, Genia Lücking, Gabriel Pürstinger, Elena E. Pohl, Siegried Scherer, Monika Ehling-Schulz, Thomas Hofmann; Analytical and Bioanalytical Chemistry; DOI: 10.1007/s00216-015-8511-y (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/25665710)

Medizin am Abend DirektKontakt:


Technische Universität München
Prof. Dr. Thomas Hofmann
Lehrstuhl für 
Lebensmittelchemie und molekulare Sensorik
Tel.: +49 8161 71-2902
thomas.hofmann@tum.de
http://www.molekulare-sensorik.de/startseite.html

Prof. Dr. Siegfried Scherer
Lehrstuhl für Mikrobielle Ökologie
Tel.: +49 8161 71-3516
siegfried.scherer@wzw.tum.de
http://micbio.wzw.tum.de/index.php

Dr. Ulrich Marsch Technische Universität München
 

Einführung und Umsetzung eines neuen Pflegebegriffes: + 0,2 % Erhöhung der Beiträge


Medizin am Abend Fachlink:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/045/1804573.pdf

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff einschließlich eines neuen Begutachtungsverfahrens soll nach wie vor noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Zur Vorbereitung wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. In einem Fall liege ein Bericht im Entwurf vor. Die Arbeiten am datenreichen Bericht zum zweiten Modellprojekt hätten sich hingegen verzögert, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Nach derzeitigem Stand könnten die endgültigen Ergebnisse der beiden Studien Ende April zur nächsten geplanten Sitzung des Begleitgremiums vorgelegt werden.

Das „Gemeinsame Begleitgremium für die beiden Modellprojekte zur Erprobung des Neuen Begutachtungsassessments NBA“ wurde beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. In der Fachwelt sei unstreitig, dass es der Einführung eines neuen Pflegebegriffs bedürfe. Das Ziel sei die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch bedingten Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigen, heißt es in der Antwort weiter.

Um die professionelle Pflege mit Fachkräften zu stärken, will die Regierung die Attraktivität der Ausbildung in der Altenpflege sowie des Berufsbildes insgesamt verbessern. Diesem Ziel diene die im Dezember 2012 von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Träger-, Berufs- und Betroffenenverbänden beschlossene Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege.

Der im Januar 2015 veröffentlichte Zwischenbericht zeige bereits Erfolge. So seien die Ausbildungszahlen in der Altenpflege im Schuljahr 2013/2014 um rund 14 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Die Bundesregierung erkenne zugleich die Leistungen pflegender Angehöriger an und setze sich dafür ein, „dass sie mehr Beachtung und Unterstützung erhalten“.

Noch nicht geklärt sind die Auswirkungen des neuen Pflegebegriffs in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Auf die Frage, inwieweit die Regierung das Ziel verfolge, den neuen Pflegebegriff „im SGB I und einheitlich in allen relevanten Sozialgesetzbüchern (SGB XII und SGB IX) sowie im angekündigten Bundesteilhabegesetz zu verankern“, heißt es in der Antwort, hierzu befinde sich die Regierung noch im Meinungsbildungsprozess. Dies gilt auch für die Frage, ob der neue Pflegebegriff im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII/Sozialhilfe) eingeführt wird.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll es künftig statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. 

Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. 

Das soll Demenzkranken nachhaltig zugutekommen. Finanziert werden sollen die neuen Leistungen durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte.


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Deutscher Bundestag
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Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg,
Alexander Weinlein



Baden-Württemberg: Weniger Gefängnis-Suizide als im Bundesmittel

RNZ: Baden-Württemberg: Weniger Gefängnis-Suizide als im Bundesmittel

Durchschnittlich 0,74 Suizide auf 1000 Gefangene - Bundesschnitt bei 0,85
In den vergangenen Monaten häuften sich die Meldungen von Selbstmorden im baden-württembergischen Strafvollzug. Doch der Schein trügt: Statistisch steht der Südwesten im Ländervergleich unauffällig bis gut da, wie aus Zahlen hervorgeht, über die die Rhein-Neckar-Zeitung (Samstagsausgabe) aus Heidelberg berichtet.

Demnach wurden im Zeitraum 2010 bis 2014 insgesamt 26 Gefangenensuizide in den Haftanstalten Baden-Württembergs registriert sowie 116 "ernsthafte Suizidversuche". Bei einer durchschnittlichen Belegung von 7045 Personen kommen damit rechnerisch jährlich 0,74 Suizide auf 1000 Gefangene - bundesweit liegt dieser Wert deutlich höher bei 0,85, wie aus Zahlen hervorgeht, die die Rhein-Neckar-Zeitung bei den Landesjustizministerien abfragte.
Negativer Ausreißer in dieser Liste ist das kleine Saarland mit gut 800 Gefangenen. Hier gab es zehn Suizide in den vergangenen fünf Jahren: Das sind jährlich 2,43 Suizide pro 1000 Gefangene. Thüringen landet am anderen Ende der Skala mit einer Quote von 0,24. In absoluten Zahlen gab es im Vergleichszeitraum die meisten Suizide hinter Gittern in den großen Ländern Bayern (52) und Nordrhein-Westfalen (61). Mit Blick auf die Gefangenenzahl relativiert sich das jedoch: Die Quote liegt bei 0,87 (BY) bzw. 0,76 (NRW).

Der Heidelberger Rechtspsychologie-Professor Niels Habermann sagt zwar: "Man kann Suizide nicht gänzlich vermeiden". Allerdings fordert er in der Rhein-Neckar-Zeitung mehr Psychologen und Psychiater in den Gefängnissen, um Inhaftierte besser betreuen zu können. "Zum Weglaufen" sei die derzeitige Situation, so Habermann. Auch Südwest-Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hatte gegenüber der RNZ schon Bedarf insbesondere an psychiatrischen Fachärzten angemeldet.

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Rhein-Neckar-Zeitung Dr. Klaus Welzel Telefon: +49 (06221) 519-5011 

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