An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und Rettungsdienste so
häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die Ursache für Brände und
Unfälle an Silvester die fahrlässige Verwendung von Feuerwerkskörpern
nicht selten in Kombination mit Alkohol.
Solche Gefahren lassen sich
durch den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern jedoch leicht
vermeiden. "Wichtig ist es beim Feuerwerk vor allem, einen klaren Kopf
zu bewahren und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten", so Rainer
Weiskirchen, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.
Nur getestetes Feuerwerk zulässig
In
Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen
Prüfinstituten wie TÜV Rheinland einer Baumusterprüfung unterzogen
wurden. Diese geprüften Produkte sind dann an der Registriernummer in
Kombination mit dem CE-Zeichen, der vierstelligen Kennnummer der
Prüfstelle und einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
auszumachen. "Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab
12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4
gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und
gezündet werden, auch an Silvester", so Weiskirchen.
Feuerwerkskörper
sollten nur aus sicheren Quellen, wie Super- oder Baumärkten und
Warenhäusern, bezogen werden und für Kinder unter 12 Jahren ist der
Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten.
Raketen nie aus der Hand zünden
Wer
keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des
Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall
geschlossen halten. Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der
Hand heraus zu zünden. Wichtig ist es, frühzeitig sämtliche brennbaren
Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen. Nicht explodierte
Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet
werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu
Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An bestimmten Örtlichkeiten,
wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen, ist das
Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte bieten auf ihrer
Internetpräsenz Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an. Auch die
Kombination mit Alkohol ist eine häufige Ursache für Unfälle. Erwachsene
sollten daher Verantwortung übernehmen und stets darauf achten
alkoholisierten Personen in ihrer Umgebung das Zünden von
Feuerwerksprodukten zu untersagen.
Rettungsstelle Jüdisches Krankenhaus Berlin
http://www.juedisches-krankenhaus.de/kliniken-und-medizinische-zentren/rettungsstelle.html
Medizin am Abend DirektKontakt empfiehlt daher:
Der Jahreswechsel ist die längste Nacht des Jahres - auch für die
Feuerwehren. Die häufigste Brandursache ist an diesem Tag der falsche Umgang
mit Feuerwerkskörpern.
Feuerwerkskörper
und Raketen gehören nicht in die Hände von Kindern. Nur gemeinsam mit
Erwachsenen dürfen Feuerwerksartikel gezündet werden.
Grundsätzlich
sind Raketen, Böller und Fontänen nur im Freien zu verwenden. Ganz
wichtig ist es, die Gebrauchsanleitung zu beachten und genügend Abstand
zu Menschen, Tieren, sowie Häusern, Mülltonnen und Autos zu halten. Bei
Reetdächern ist besondere Vorsicht und großer Abstand geboten. Außerdem
sind regionale Feuerwerksverbote der Ordnungsbehörden zu beachten.
Beim
Kauf des Feuerwerks "BAM"-Prüfzeichen (BAM - Bundesanstalt für
Materialprüfung) achten. Nur gekennzeichnetes Feuerwerk ist zugelassen
und knallt nicht viel stärker als erwartet.
Raketen immer
senkrecht in den Himmel schießen und nicht in der Hand behalten. Eine
mit Wasser gefüllte Getränkeflasche oder ein Eimer mit Sand ist eine
gute Startrampe.
Böller und anderes Feuerwerk sollten auf dem
Boden liegend bzw. stehend angezündet werden. Nach dem Anzünden schnell
aus dem Bereich entfernen. Wichtig: Blindgänger nicht ein zweites Mal
zünden, sondern entsor-gen.
Rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Vor
der Jahreswende kann man bereits einiges tun, um Schäden zu verhindern.
Türen und Fenster der Wohnung sollten geschlossen bleiben, damit sich
kein Feuerwerk hinein verirrt. Mülltonnen, Papiertonnen und Gelbe Säcke
sollten soweit wie möglich sicher verwahrt werden.
Auch das Auto
sollte sicher untergebracht sein. Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg
zu ge-hen, stellt man am besten den eigenen Wagen in der Silvesternacht
in die Garage. "Laternenparker" können versuchen, ihr Fahrzeug in
ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen sowie bekannte
Feierplätze in der Nachbarschaft zu meiden. Zwischen 23.30 und 1.00 Uhr
sollten nur un-vermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam
fahren, die Fenster geschlossen halten, "Feuerwerkern" ausweichen und
gegebenenfalls anhalten. Das Durchfahren eines Privatfeuerwerks
provoziert Attacken auf das Auto.
Im Gefahrenfall den Notruf 112
nutzen. Bei einem Brand oder einem Unfall immer sofort die Feuerwehr und
den Rettungsdienst über den Telefonnotruf 112 benachrichtigen.