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Medizin am Abend Fazit:

In Deutschland ist Bayer die Nummer 1/ Europaweit ist Roche am wertvollstenHealthcare- und Pharma-Branche verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr stärksten Zuwachs 


Der Wert der 100 größten börsennotierten Unternehmen in Europa
 und auch in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr ungeachtet des 
schwierigen wirtschaftlichen und politischen Umfeldes erneut gestiegen. 
Dies ergibt eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftsprüfungs- und 
Beratungsgesellschaft PwC.

Die Marktkapitalisierung der Top 100 in Europa ist im Vergleich zum August 2013 um neun Prozent auf 5,7 Billionen Euro gestiegen. In Deutschland legte der Wert der 100 wertvollsten börsennotierten Unternehmen um elf Prozent auf 1,3 Billionen Euro zu. "Offenbar gelingt es den börsennotierten Unternehmen, sich von dem anspruchsvollen gesamtwirtschaftlichen Umfeld abzukoppeln und ihren operativen Erfolg in eine steigende Marktbewertung umzumünzen", erläutert Nadja Picard, Partnerin und Leiterin des Bereichs Capital Markets bei PwC Deutschland.

Healthcare- und Pharma-Unternehmen liegen in Europa vorn

Den größten Zuwachs in Europa verzeichneten im vergangenen Jahr Unternehmen der Healthcare- und Pharma-Industrie. Die Marktkapitalisierung nahm in dieser Branche in den Top 100 im Vergleich zum Vorjahr um 31 Prozent zu. "Die Healthcare- und Pharma-Industrie profitiert von der demografischen Entwicklung und der steigenden Nachfrage der älter werdenden Bevölkerung nach medizinischen Produkten und Dienstleistungen.

Urlaub und Gesundheitserhöhung

Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin stehen den deutschen Arbeitnehmern im Schnitt 28 Urlaubstage zu. Nach Daten von 2011 haben die Deutschen von ihren 28 Urlaubstagen im Schnitt 25 genommen. Sie verschenkten also nur elf Prozent ihres Anspruchs. Zur Information: Der gesetzliche Anspruch beträgt 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche bzw. 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.

Der Vergleich mit Japan fällt entsprechend deutlich aus: Die Deutschen haben Anspruch auf zehn Urlaubstage mehr als die Japaner. Betrachtet man den genommenen Urlaub, liegen die Deutschen jedoch um fast das Dreifache vorn. Hier muss man dazusagen, dass viele Japaner ihren Urlaub als Polster für Erkrankungen zurücklegen. Außerdem ist die Zahl der Feiertage in Japan besonders hoch

Beschaffung in den Krankenhäusern

Medizin am Abend Fazit:

Qualität und Patienten könnten profitieren 

Auf dem 6. Beschaffungskongress für Krankenhäuser am 3. und 4. Dezember in Berlin saßen sich Anbieter und Abnehmer sprichwörtlich gegenüber. Auf der einen Seite die Dienstleister und Produkthersteller, auf der anderen die Einkaufsabteilungen der Krankenhäuser. Und mitten drin die Juristen, die offenbar dringender denn je gebraucht werden. Vor allem die am zweiten Kongresstag zur Diskussion gestellten Industriepartnerschaften scheinen viele Krankenhäuser zu verunsichern. Große Chancen bieten sie trotzdem.

Insbesondere kleinere Krankenhäuser würden vor Industriepartnerschaften zurückschrecken, weil sie Angst hätten, etwas falsch zu machen, sagte Ulrike Hoffmann vom Strategischen Einkauf der Sana-Kliniken. Für ein 300-Bettenhaus sei es extrem schwer zu prüfen, wer der richtige Partner sei und wo vielleicht Fallstricke lauern. "Da herrscht eine große Rechtsunsicherheit", so Hoffmann bei der Abschlusskonferenz am Donnerstag. Für Robert Schrödel, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Pioneer Medical Devices AG, sind diese Ängste nicht unbekannt. "Ich denke, wir brauchen mehr Mut zur Kooperation", sagte er. "Ein wenig mehr Vertrauen, dass der Industriepartner nur überleben kann, wenn er sich nicht übervorteilt, sondern gemeinsam die Effizienz und Qualität nach vorne bringt, könnte nicht schaden."

Partnerschaften zwischen Industrie und Krankenhäusern sind trotz allgemeiner Verunsicherung dennoch unumgänglich. Sie beginnen bei Single-use-Lösungen z.B. bei der Einführung so genannter Hybrid-Produkte, die mit einer Dienstleistung verknüpft sind, und enden bei langfristigen strategischen Partnerschaften. Wenn sie gut gemacht sind, können Kliniken erheblich davon profitieren und die eine oder andere Investitionsklemme überwinden. "Wir wollen nicht das Billigste, sondern das Richtige zum besten Preis", fasste Sana-Einkäuferin Hoffman den Wunsch der Krankenhäuser zusammen. Dann sei man auch bereit, sich auf längerfristige Bindungen einzulassen. Allerdings müsse man aufpassen, Innovationen nicht zu verschlafen.

Dieser Befürchtung konnte Robert Schrödel zumindest ein Stück weit den Wind aus den Segeln nehmen. Wer sich auf ein strategisches Procurement mit seinem Unternehmen einlasse, der bestimme von vornherein das Qualitätsniveau und auch den Preis. "Wir bieten unseren Kunden eine qualitätsgesicherte Versorgung mit Sicherstellungsgarantie, und wenn wir die Medizinprodukte nicht selbst im Sortiment haben, kaufen wir sie von anderen Anbietern in der Vertragslaufzeit zu", so der Chef und Unternehmensgründer der Pioneer Medical Devices AG.
Hier trägt offenbar der Industriepartner das größere Risiko, kommentierte Gesundheitsökonom Professor Wilfried von Eiff, der die Runde moderierte. Die von Schrödel genannten Einsparpotenziale von bis zu rund 35 Prozent und Effizienzsteigerungen bezeichnete er als "beachtliche Effekte."

Nach Schrödels Auskunft basieren diese Effekte hauptsächlich auf der Mehrwegfähigkeit und damit verbundener Wiederaufbereitungsmöglichkeit von teuren Medizinprodukten. Das Unternehmen und insbesondere Robert Schrödel war Vorreiter bei der Aufbereitung so genannter Single-use-Produkte und stellt heute selbst Medizinprodukte her, die begrenzt mehrwegfähig, aber zu komplex für eine in-house Aufbereitung im Krankenhaus sind.

Dass solche Hybrid-Produkte die Zukunft sind, bestätigte neben Sana-Einkaufschefin Hoffmann auch Gesundheitsökonom von Eiff. Sogar die renommierte Mayo-Clinic, die immer ein Gegner der Aufbereitung von Single-use-Produkten gewesen sei, nutze heute diese Möglichkeit, berichtete der Professor von der Universität Münster. Wie viel der amerikanische Klinikkonzern dadurch einspart, sagte er zwar nicht. Für Deutschland nannte er aber Zahlen von rund 35 Prozent. Nicht nur die Bilanz der Krankenhäuser, vor allem die Patienten profitierten davon, meinte von Eiff. Schließlich sei ein aufbereitetes hochwertiges Produkt sicherer als ein risikobehaftetes neues Billigprodukt.
Laut Robert Schrödel muss es auch nicht gleich eine strategische Partnerschaft sein, um in den Genuss der "beachtlichen Effekte" zu kommen. Auch mit realisierbaren Pay-per-use-Angeboten könnten medizinische Leistungsanbieter ihre Effizienz deutlich steigern und unterm Strich Kosten sparen. "Das Gute daran ist, dass Kliniken weiterhin qualitativ hochwertige Produkte verwenden können, weil das aufbereitete Produkt im Schnitt nur die Hälfte vom Neupreis kostet", bekräftigte der Medizinproduktexperte. Das zeige, dass Qualität und Wirtschaftlichkeit kein Gegensatzpaar seien, ganz im Gegenteil: Wer auf Billigprodukte setze, zahle am Ende sogar mehr. "Die Geiz-ist-geil-Mentalität geht im Gesundheitswesen nach hinten los, das haben wir bereits an vielen Beispielen gesehen."

Die Pioneer Medical Devices AG hat sich soeben am Medizintechnikunternehmen Rudolf Medical strategisch beteiligt und damit ihr Sortiment um etwa 28.000 verschiedene Medizinprodukte erweitert. Im kommenden Jahr sind gleich mehrere gemeinsame Neuentwicklungen von mehrwegfähigen Medizinprodukten geplant, darunter ein völlig neuartiges Saug-Spül-System mit erheblichen Zusatzfunktionen und ein Ultraschallschneideinstrument. Das Unternehmen versorgt bundesweit Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und Spezialpraxen mit innovativen Medizinproduktelösungen, die vom Produkt-Tracking, über die Spezialaufbereitung und Just-in-time-Belieferung bis hin zur Finanzierung reichen. Pioneer Medical Devices versteht sich als der führende Highend-Spezialist für Kosteneinsparungen bei medizinischen Leistungserbringern, die gleichzeitig ihre Leistung und Qualität steigern möchten.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Jana Schrödel - Pioneer Medical Devices AG - Germaniastr. 18-20 - 12099 Berlin - Telefon: +49(0)30 2000 335-532 - Mehr Infos: www.pioneer-med.de

 

Entzündete Mandeln

"Die Mandeln müssen raus." Das sagten HNO-Ärzte früher deutlich öfter als heute. Der Hauptgrund ist die Erkenntnis, dass die Mandeln zumindest in der frühen Jugend eine wichtige Rolle bei der Immunabwehr spielen. Deshalb muss heute ein klarer Grund für die OP sprechen. Nach internationalen Kriterien ist der Eingriff angebracht, wenn die Mandeln in einem Jahr mehr als siebenmal, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als je fünfmal oder in drei Jahren mehr als je dreimal entzündet sind. Bei Kindern behindern vergrößerte Rachenmandeln zudem oft die Nasenatmung und begünstigen Mittelohrentzündungen, berichtet die "Apotheken Umschau". In diesem Fall werden sie nur verkleinert. "Bis zum fünften Lebensjahr sind die Mandeln für die immunologische Prägung der körpereigenen Abwehrzellen unentbehrlich", begründet das Dr. Dirk Heinrich, Präsident des Deutschen Berufsverbands der HNO-Ärzte.

Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2014 beschlossen:

Die Vertreterversammlung der KV Berlin erklärt ausdrücklich, dass sie nicht in die Entscheidung über die Höhe der zu bildenden Rückstellungen und die daraus resultierenden Honorarverluste eingebunden oder gar verantwortlich war.

Diese Entscheidung ist allein vom Vorstand der KV getroffen worden.

__________________________________________________________________________
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ist die Dachorganisation von mehr als 9.000 ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten in Berlin.
Sie sorgt unter anderem dafür, dass die ambulante medizinische Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten auf hohem Qualitätsniveau stattfindet und dass diese den Arzt ihrer Wahl aufsuchen können, egal in welcher Krankenkasse sie versichert sind. 

Die Bezeichnungen „Arzt“ und „Psychotherapeut“ sowohl im Singular als auch im Plural beziehen sich jeweils sowohl auf die weibliche als auch die männliche Form.


Verpflichtende Impfberatung im Präventionsgesetz

Dr. Thomas Fischbach vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt die Idee einer verpflichtende Impfberatung für Eltern grundsätzlich, sieht aber bei der Umsetzung noch Klärungsbedarf.

Höhere Impfraten ließen sich aber auch erreichen, wenn die Krankenkassen ebenfalls in die Pflicht genommen würden und ihre Versicherten "besser und vor allem sachlich korrekter" beraten würden, so der Kinder- und Jugendarzt. Im Gespräch mit Pharma Fakten macht er keinen Hehl daraus, dass er eine allgemeine Impfpflicht bevorzugen würde. Im Präventionsgesetz, das im kommenden Jahr verabschiedet werden soll, will die Bundesregierung eine verpflichtende Impfberatung für Eltern verankern.

Der Grund: Kinderkrankheiten wie Masern oder Mumps sind hierzulande nicht ausgerottet, weil die Impfraten zu niedrig sind.

Wird die Pflicht zur Beratung die Impfraten erhöhen?

Dr. Thomas Fischbach: Dies ist theoretisch möglich, aber rein spekulativ und bleibt abzuwarten. Hier wird es ganz wesentlich auf die Ausgestaltung der Impfberatung ankommen. Eine Verbesserung der Impfraten könnte aber zudem dadurch erreicht werden, dass die Krankenkassen ihre Versicherten besser und vor allem sachlich korrekter über Impfungen beraten würden. Die Mitteilungen einiger Kassen auf ihren Homepages beispielsweise zur HPV-Impfung (Gebärmutterhalskrebsimpfung) sind sachlich falsch und schaden dem Impfgedanken, was man an der unzureichenden Impfrate bei der HPV-Impfung erkennen kann. Auch unwissenschaftliche, oftmals von großer Kenntnislosigkeit geprägte Stellungnahmen von Politikern, auch Gesundheitspolitikern, zu Impfungen sind den Impfzielen in Deutschland sehr abträglich.

Wie bewerten Sie die künftig verpflichtende Impfberatung?

Fischbach: Eine Impfberatung vor dem Kitabesuch, wie von Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe angedacht, ergibt Sinn und wird vom BVKJ begrüßt. Allerdings ersetzt sie nicht eine verpflichtende Dokumentation des Impfstatus vor Kindergartenaufnahme. Es ist noch völlig ungeklärt, wer zu welchen Bedingungen diese Impfaufklärung leisten soll. Eigentlich wäre dies Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der jedoch vielerorts personell dazu kaum in der Lage sein dürfte. Wenn niedergelassene Ärzte diese Aufgabe erbringen sollen, wird dies nicht ohne Leistungshonorierung möglich sein.

Glauben Sie, dass eine allgemeine Impfpflicht künftig möglich wäre?

Fischbach: Angesichts immer wieder auftretender Fälle von schwersten Behinderungen oder Todesfällen infolge nach Masern (subakuter sklerosierender Panenzephalitis/SSPE) halte ich eine Impfpflicht für wünschenswert. Eine generelle Impfpflicht wird in Deutschland aus meiner Sicht jedoch nicht durchsetzbar sein, weil hierzu der politische Wille fehlt. Sinnvoll und möglich wäre aber beispielsweise eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen wollen. Dies fordert der BVKJ schon lange. Bisher hat sich die NRW-Landesregierung noch nicht einmal dazu entschließen können, den Impfstatus vor Eintritt in die Kita verpflichtend dokumentieren zu lassen. Und das, obwohl durch die zunehmende U-3-Betreuung gegen Masern ungeimpfte Säuglinge Kindertageseinrichtungen besuchen und dadurch unverantwortlicherweise einem Erkrankungsrisiko ausgesetzt werden.

Zur Person: Dr. Thomas Fischbach ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und praktiziert in einer Gemeinschaftspraxis in Solingen. Beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ ist er Mitglied des Bundesvorstands sowie Landesverbandsvorsitzender in Nordrhein

Wie sicher sind Antikörper gegen Migräne?

Etwa jeder zehnte Einwohner Deutschlands leidet unter Migräne. Medikamente
lindern bislang die Symptome, Anfälle verhindern sie kaum. Viele
Arzneimittel sind mit Nebenwirkungen verbunden. Bei der Suche nach neuen
Wirkstoffklassen könnten monoklonale Antikörper, genauer: humanisierte
Anti-CGRP-Antikörper, eine neue Ära in der Migränetherapie einleiten.

Bereits mindestens fünf Firmen hatten orale CGRP-Antagonisten primär zur
Akuttherapie der Migräne entwickelt – und aus Sicherheitsgründen wieder
aufgegeben, so Professor Hans-Christoph Diener von der Deutschen
Gesellschaft für Neurologie (DGN). Eine aktuelle Phase-2-Studie hat nun
neue Hinweise auf die prophylaktische Wirksamkeit und Sicherheit erbracht:
„Nach einmaliger intravenöser Gabe des Antikörpers ALD403 nahm die Zahl
der Migränetage geringfügig, aber statistisch signifikant stärker ab als
unter einem Scheinmedikament“, erklärt PD Dr. Stefanie Förderreuther,
Generalsekretärin der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft
(DMKG). Um die Sicherheit der Behandlung zu gewährleisten, müssten aber
weitere Studien folgen.

Der Antikörper ALD403 wurde entwickelt, um die Konzentration des
„Calcitonin-Gen verknüpften Peptids“ (CGRP) zu verringern, ein
Eiweißmolekül, das während Migräneattacken freigesetzt wird und
möglicherweise durch die Erweiterung der Hirnarterien die Schmerzattacken
verstärkt.

An der aktuellen Studie, die eine Arbeitsgruppe um David W. Dodick,
Professor für Neurologie an der Mayo Clinic Arizona, Scottsdale, im
November 2014 in der Fachzeitschrift The Lancet Neurology veröffentlicht
hat, hatten 163 Patienten zwischen 18 und 55 Jahren teilgenommen, die in
einem Zeitraum von 28 Tagen jeweils zwischen 5 und 14 Tagen an Migräne
litten. Während der einen Hälfte der Patienten randomisiert eine einmalige
intravenöse Dosis von 1000 Milligramm ALD403 verabreicht wurde, erhielt
die andere Hälfte ebenfalls intravenös ein Placebo. Die Wirksamkeit des
Antikörpers beträgt etwa 3 Monate. In Woche 5 bis 8 nach dieser
Intervention hatte sich der Antikörper als signifikant wirksamer erwiesen.
Er reduzierte die Zahl der Migränetage in diesem Zeitraum um 5,6 gegenüber
4,6 Migränetagen unter Placebo.

Weniger Migränetage durch Antikörper

Bei der jetzt veröffentlichten Studie handelt es sich bereits um die
zweite Arbeit von Dodick und Kollegen, in der von einer signifikanten
Reduktion der Migränetage durch einen CGRP-Antikörper berichtet wird.
Schon länger wurde vermutet, dass eine Blockade dieses Peptids Attacken
verhindern könnte. Zuvor hatten bereits mindestens fünf Firmen orale CGRP-
Antagonisten primär zur Akuttherapie der Migräne entwickelt. „Diese
Entwicklung wurde aber eingestellt, womöglich weil es bei einigen der
CGRP-Antagonisten nach längerem Gebrauch Hinweise auf eine
Beeinträchtigung der Leberfunktion bei wenigen Studienteilnehmern gegeben
hatte“, erläutert Professor Hans-Christoph Diener, Direktor der
Neurologischen Universitätsklinik Essen und Direktor des Westdeutschen
Kopfschmerzzentrums, in seinem Kommentar zur Studie.

Die aktuelle Untersuchung hat nun primär die Sicherheit von ALD403
getestet. Dabei fanden sich keine Unterschiede in den Nebenwirkungen,
Vitalzeichen oder Laborwerten zwischen der Verum- und der Placebo-Gruppe.
Diener mahnt dennoch zur Vorsicht: „CGRP kommt in allen Organen
einschließlich des Gehirns in hohen Konzentrationen vor. Deshalb könnte
ein Antikörper gegen CGRP langfristig unerwünschte Nebenwirkungen haben.“
Der Hersteller geht zwar davon aus, dass der Antikörper die Blut-Hirn-
Schranke normalerweise nicht überwinden kann, allerdings ist noch nicht
klar, ob diese Barriere bei heftigen Migräneattacken intakt bleibt.

Zu den Besonderheiten dieser Antikörper-Therapie zählte es, dass die volle
Dosis als einmalige Gabe unmittelbar zu Beginn der Studie verabreicht
wurde. Den primären Endpunkt ermittelten Dodick und Kollegen aber erst in
den Wochen 5 bis 8. Zu den sekundären Endpunkten zählte die Reduktion der
Migränetage in den Wochen 1 bis 4 sowie in den Wochen 9 bis 12, wobei die
Differenz zu Placebo im frühen Zeitraum 1,7 Tage betrug und im späten
Zeitraum 1,0 Tage. Insgesamt elf Patienten waren in den ersten zwölf
Wochen der Studie komplett frei von Migräneattacken – sie alle waren mit
ALD403 behandelt worden.

Bei allen weiteren sekundären und tertiären Endpunkten – Migräneepisoden,
Migränestunden, Schwere der Migräne, Kopfschmerzhäufigkeit,
Kopfschmerzscore nach HIT-6 und Migräne-spezifische Lebensqualität (MSQ) –
hätten die Resultate eine numerische Überlegenheit von ALD403 gegenüber
Placebo ergeben, so berichten die Autoren. Allerdings verzichteten sie
darauf, die statistische Signifikanz dieser Unterschiede zu testen. Auch
wurde in der aktuellen Studie die Wirkung der Antikörper nicht im
Vergleich mit anderen gängigen Medikamenten zur Migräneprophylaxe
getestet.

Vielversprechender Ansatz – weitere Studien notwendig

„Die Daten legen nahe, dass ALD403 als Antikörper gegen CGRP eine gewisse
Migräne-prophylaktische Wirkung haben könnte“, sagt PD Dr. Förderreuther,
Oberärztin an der Neurologischen Klinik der Ludwig-Maximilian-Universität
München. „CGRP spielt in der Pathophysiologie der Migräne gesichert eine
Rolle und es ist daher nicht verwunderlich, dass alle bislang vorliegenden
Daten darauf hindeuten, dass Substanzen, die Einfluss auf CGRP nehmen,
eine Rolle in der Prophylaxe, aber auch in der Akuttherapie der Migräne
spielen könnten.“ Spannend bleibe jedoch, ob die CGRP-Antagonisten
peripher wirken oder die Blut-Liquor-Schranke überschreiten – denn bislang
schreibt man dem CGRP vor allem zentral seine Migräne-pathophysiologische
Bedeutung zu. „Wenn sich die Wirkung von Antikörpern gegen CGRP jetzt noch
in randomisierten Studien der Phase 3 bestätigen ließe, so könnte dies die
erste Migräne-prophylaktische Substanz sein, deren Wirkmechanismus man aus
der Pathophysiologie ableiten kann“, so die Neurologin. Was die Sicherheit
dieser Strategie über einen längeren Zeitraum angeht, so müssten
allerdings noch weitere Daten erhoben werden.

Quellen

Dodick DW et al; ALD403 study investigators. Safety and efficacy of
ALD403, an antibody to calcitonin gene-related peptide, for the prevention
of frequent episodic migraine: a randomised, double-blind, placebo-
controlled, exploratory phase 2 trial. Lancet Neurol. 2014
Nov;13(11):1100-7.

Diener HC. CGRP as a new target in prevention and treatment of migraine.
Lancet Neurol. 2014 Nov;13(11):1065-7.

Medizin am Abend DirektKontakt

PD Dr. med. Stefanie Förderreuther
Generalsekretärin der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft
Neurologische Klinik der LMU München
Ziemssenstrasse 1, 80336 München
Tel: +49 (0)89 4400 52456
Steffi.Foerderreuther@med.uni-muenchen.de

Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener
Direktor der Neurologischen Universitätsklinik Essen
Hufelandstr. 55, 45122 Essen
Tel.: +49 (0)201 7232460
E-Mail: h.diener@uni-essen.de

360° TOP: Reisen mit Heimtieren - Achtung ab 29. Dezember 2014!

Weihnachtszeit ist auch Reisezeit. Wer noch rechtzeitig vor dem Silvestertrubel fliehen und sein Tier mitnehmen will, sollte daran denken, dass ab dem 29. Dezember teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten. Betroffen sind in erster Linie Hunde und Katzen, aber auch Frettchen.

Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Ihr Tier gechippt ist. Tätowierungen sind nur dann zulässig, wenn diese gut lesbar sind und noch vor dem 03. Juli 2011 angebracht wurden. Für grenzüberschreitende Reisen ist die Kennzeichnung des Tieres ohnehin Bedingung. Wichtig ist, dass Hund oder Katze auch in einem Melderegister wie z.B. Tasso eingetragen sind. Sollte das Tier tatsächlich entlaufen und später aufgegriffen werden, ist die Zugehörigkeit dann anhand der gespeicherten Daten sehr schnell zu ermitteln.

Wegen der angesprochenen Neuerungen muss man die Reisepläne nicht über den Haufen werfen, denn Vieles ist auch gleich geblieben. So müssen Hunde, Katzen und Frettchen nach wie vor eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und einen gültigen Heimtierpass im Gepäck haben. Zwar gibt es ab dem 29.12. neue Heimtierpässe, aber alle bis dahin ausgestellten Papiere behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit und müssen nicht, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, gegen einen neuen ausgetauscht werden.

Von außen betrachtet unterscheidet sich der neue Ausweis nicht vom alten. Auf den Innenseiten muss der Tierarzt zukünftig einige Angaben mehr eintragen, so beispielsweise seine eigenen Kontaktdaten. Der Tierhalter muss diese Angaben durch seine Unterschrift bestätigen, anschließend wird die Seite vom Tierarzt z.B. durch eine Laminierung vor Fälschungen geschützt. Ähnlich ist mit den Impfaufklebern zu verfahren. Aber auch hier gilt: Diese Dinge müssen in den alten Ausweisen nicht nachträglich geändert werden.

Einige Neuerungen gelten für die Tollwutimpfung. So ist nun für Reisen in der EU ein Mindestalter für die Tollwutimpfung von 12 Wochen vorgegeben. Für die Einreise von nicht gegen Tollwut geimpften Jungtieren sind die Regelungen der jeweiligen Mitgliedstaaten zu beachten. Ausnahmen können genehmigt werden für nicht geimpfte weniger als 12 Wochen alte Welpen und für Jungtiere zwischen 12 und 16 Wochen, auch wenn deren Impfung weniger als 21 Tage vor Reiseantritt zurückliegt. Voraussetzung ist, dass diese Tiere bis zum Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren hatten. Ausnahmen sind auch möglich für Jungtiere, die noch von ihrer Mutter abhängig sind, wenn sie in Begleitung ihrer Mutter reisen und das Muttertier vor der Geburt entsprechend den Vorgaben der Verordnung gegen Tollwut geimpft worden ist.

Am Ende die gute Nachricht für Züchter und Hundesportler: Bislang war die Zahl der Tiere, die ohne besondere Auflagen mitgenommen werden durften, auf fünf beschränkt. Diese Zahl kann nun überschritten werden, wenn es sich um eine Reise zu Ausstellungen oder Sportevents handelt und sofern die Tiere über sechs Monate alt sind. Der Tierhalter sollte entsprechende Dokumente, die die Teilnahme bestätigen, mit sich führen. Das eröffnet gerade in der Winterzeit für Schlittenhunde ganz neue Reiseziele.

Wem das im Einzelnen zu kompliziert ist, sollte auf jeden Fall vor Reiseantritt einen Tierarzt zu Rate ziehen und sich die Bestimmungen erläutern lassen.

Hintergrundinformationen 

Informationen zu den neuen Bestimmungen haben auch die europäischen Tierärzteorganisationen FVE und FECAVA zusammengestellt.

Eine deutsche Fassung soll künftig ebenfalls verfügbar sein, lag aber bei Redaktionsschluss von Medizin am Abend noch nicht vor.

Medizin am Abend DirektKontakt

Bundesverband für Tiergesundheit e.V., Dr. Sabine Schüller, Schwertberger Straße 14, 53177 Bonn, Tel. 0228/31 82 96, bft@bft-online.de

Arbeitsunfähigkeit in Deutschland

Medizin am Abend Fazit:

Arbeitsunfähigkeit kostet Deutschland 103 Milliarden Euro – Unfallquote so
niedrig wie nie



Knapp 960.000 Arbeitsunfälle wurden 2013 in Deutschland
gemeldet. Damit erreichte die Unfallquote mit 24 je 1.000 Vollarbeiter den
niedrigsten Stand seit Bestehen der Bundesrepublik. Auch die Zahl der
tödlichen Arbeitsunfälle nahm weiter ab. Mit 606 Todesfällen in 2013 sank
die Zahl um rund 10 Prozent seit 2010. Durch Arbeitsunfähigkeit fielen
nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) in 2013 rund 1,6 Millionen Erwerbsjahre aus. Dies führte zu einem
Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von etwa 59 Milliarden Euro.

Durch Verlust an Arbeitsproduktivität verlor die deutsche Volkswirtschaft
rund 103 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung.

Diese Zahlen nennt der statistische Bericht zum Stand von Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit (SuGA, früher Unfallverhütungsbericht Arbeit),
den die BAuA jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) erstellt und der – wie in diesem Jahr – alle vier Jahre in
einer ausführlichen Fassung erscheint. Als klassische Indikatoren für die
Güte von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit führt der Bericht die
Unfallentwicklung und die Anzahl der Berufserkrankungen auf. Der SuGA
zeichnet ein Bild der Entwicklungen im Bereich von Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit in Deutschland und Europa im Zeitraum 2010 bis
2013.

Während die Unfallzahlen sanken, steigt die Zahl der
Arbeitsunfähigkeitstage wieder an. Lag sie in 2010 noch bei rund 115
Fällen pro 100 gesetzlich Krankenversicherte, gab es in 2013 fast 126
Fälle pro 100 Versicherte. Dabei änderte sich die Dauer einer
Arbeitsunfähigkeit mit durchschnittlich etwa 12 Tagen kaum.


Im Jahr 2013 starben 2.357 Menschen an den Folgen einer Berufskrankheit.

Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2010 eine Abnahme um 152 Fälle. Trotz
des Verbotes von Asbest 1993 gehen fast zwei Drittel dieser Todesfälle auf
die Einwirkung asbesthaltiger Stäube zurück.

Im Vergleich zum Beginn des Berichtszeitraums (2010) sanken die
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit um etwa drei Prozent.
Insgesamt gab es 2013 über 175.000 neue Frührenten. Zugleich nehmen jedoch
die Rentenzugänge aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen zu.
Betrug der Anteil dieser Diagnosegruppe am gesamten
Neuverrentungsgeschehen 2010 noch rund 39 Prozent, lag dieser im Jahr 2013
bei fast 43 Prozent.

Alle anderen Diagnosen sind von 2010 auf 2013 absolut und prozentual rückläufig.

Der Bericht erscheint alle vier Jahre in einer ausführlichen Version. Die
aktuelle Fassung enthält daher neben den statistischen Kennzahlen zu
Arbeitsunfällen, zu Berufskrankheiten, zum Arbeitsunfähigkeitsgeschehen
und zu Arbeitsbedingungen einen Überblick über Entwicklungen hinsichtlich
der Rahmenbedingungen von Arbeit und Gesundheit im Zeitraum 2010 bis 2013.

So greift der SuGa 2013 neben dem Abschluss der ersten Strategie-Periode
der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und der Vorstellung
des neuen Strategischen Rahmens der Europäischen Union für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 auch verschiedene weitere Themen auf.
In diesem Zusammenhang befasst sich der Bericht beispielsweise intensiv
mit der psychischen Belastung, der arbeitsmedizinischen und
sicherheitstechnischen Betreuung oder den Zulassungsverfahren im Rahmen
der Chemikalien-Gesetzgebung.

Weitere Themen sind Veränderungen des staatlichen Rechts und des Rechts
der Unfallversicherungsträger, Aufgaben, Projekte und Schwerpunkte der
Länder und der Unfallversicherungsträger, ausgewählte Maßnahmen anderer
Arbeitsschutzakteure und Projekte und Aktionen der Schülerunfallversicherung sowie eine Beschreibung des Schülerunfallgeschehens.

Für den jährlichen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit –
Unfallverhütungsbericht Arbeit“ (SuGA) wertet die BAuA Informationen über
das Arbeits- und Wegeunfallgeschehen sowie über Berufskrankheiten von
allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung aus. Ebenfalls nutzt die
BAuA Informationen des Statistischen Bundesamtes, der Krankenkassen, der
Gewerbeaufsicht und der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung, um zum Beispiel
die Belastungen und Arbeitsunfähigkeit darzustellen.

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013 – Unfallverhütungsbericht
Arbeit; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin 2014; ISBN 978-3-88261-036-9; 339 Seiten.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und
eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis,
berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht,
bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist
eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 650 Beschäftigte arbeiten
an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle
Chemnitz.

360° MFA TOP-Morning: Impf-Check vor Kita-Besuch einführen

Angesichts verschiedener Masern-Ausbrüche in den vergangenen Jahren will die Deutsche Bundesregierung die Impfquote erhöhen und einen Impf-Check vor dem Kita-Besuch einführen. "Um eine höhere Beteiligung an den empfohlenen Schutzimpfungen auch bereits bei Kindern, die in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, zu erreichen, wird der Nachweis einer vorherigen ärztlichen Beratung in Bezug auf den Impfschutz vorgesehen", heißt es im Kabinettsentwurf zum Präventionsgesetz, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinische Post" (Freitagausgabe) vorliegt. Der Entwurf, der an einigen Punkten nachgebessert wurde, soll am 17. Dezember vom Kabinett verabschiedet werden. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen auch Hebammenleistungen ausgeweitet werden. Bislang standen Hebammen bis zu acht Wochen nach der Entbindung für Mutter und Kind zur Verfügung. "Nunmehr wird dieser Zeitraum gesetzlich auf zwölf Wochen festgelegt, um die Inanspruchnahme dieser Leistung für die Versicherten zeitlich entsprechend zu flexibilisieren", heißt es in dem Gesetzentwurf. Neu ist auch die Regelung, dass alle Krankenkassen künftig Bonus-Programme anbieten sollen, mit denen sie gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Bislang war dies eine Kann-Bestimmung.