Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Auswertung bestätigt: Therapieumstellung bei COVID-19-Erkrankten reduziert Risiko
Die in Folge einer UKE-Studie angepasste, empfohlene Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten mit Blutverdünnungsmitteln zeigt Erfolge.
Das hat die Auswertung der im vergangenen Jahr vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) durchgeführten Obduktionen bestätigt.
Bereits im Mai 2020 hatten UKE-Forschende veröffentlicht, dass COVID-19 in ungewöhnlich vielen Krankheitsfällen zu Thrombosen sowie Lungenembolien führt.
Daraufhin wurden die bundesweit geltenden Leitlinien für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten angepasst.
Seitdem wird darin empfohlen, diese Patientinnen und
Patienten nach individueller Risikoeinschätzung mit einem
Blutverdünnungsmittel zu behandeln.
- „Zwar haben unsere Obduktionen der Verstorbenen gezeigt, dass die COVID-19-Erkrankten trotz der Gabe von Blutverdünnungsmitteln noch Blutgerinnsel in den Lungenschlagadern aufweisen konnten.
- In der statistischen Auswertung zeigten sich aber längere Überlebenszeiten seit der erfolgten Therapieumstellung.
Das ist ein wichtiger Erfolg der
gemeinsamen Forschung und unterstreicht die Bedeutung der Rechtsmedizin
für die Lebenden. Jetzt bedarf es Studien, die unsere Ergebnisse mit den
Daten von überlebenden Intensivpatientinnen und -patienten
vergleichen“, sagt Prof. Dr. Benjamin Ondruschka, Direktor des Instituts
für Rechtsmedizin des UKE.
Insgesamt hat das Institut für Rechtsmedizin seit Beginn der Pandemie im
Auftrag der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie
und Integration eine Evaluation von 735 SARS-CoV-2 assoziierten
Todesfällen des Kalenderjahres 2020 durchgeführt – wobei rund zwei
Drittel der Untersuchten während der zweiten Pandemie-Welle ab Oktober
verstorben sind, die meisten im Dezember.
Bei 618 Fällen stellten die UKE-Forschenden eine COVID-19-Erkrankung als Todesursache fest, konkret starben die meisten Infizierten an einer Pneumonie oder an den Folgen einer Thrombose.
In sieben Prozent der Fälle waren die Verstorbenen zwar
mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert, die Infektion war aber nicht
todesursächlich.
Weitere Ergebnisse der Auswertung
Die UKE-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler fanden zudem heraus,
dass Hamburger COVID-19-Verstorbene am häufigsten im Krankenhaus
gestorben sind und regelmäßig mehrere Vorerkrankungen hatten. 20 Prozent
der Verstorbenen wiesen ein krankhaftes Übergewicht auf. Im Median
waren die COVID-19-Verstorbenen 83 Jahre alt und 75 Prozent aller
Todesopfer waren älter als 76 Jahre. Die verstorbenen Männer waren
statistisch etwas jünger als die Frauen und es verstarben mehr Männer
als Frauen. Kinder oder Jugendliche waren nicht unter den untersuchten
Todesfällen. Sieben Personen verstarben infolge der Infektion vor
Erreichen des 50. Lebensjahres.
Zu den häufigsten Vorerkrankungen zählen laut der Auswertung Bluthochdruck, eine chronische Niereninsuffizienz oder eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD).
Über die
Hamburger Bezirke verteilt ergaben sich für die COVID-19-Sterbefälle
keine signifikanten Unterschiede in der Alters- oder
Geschlechterverteilung.
Hintergrundinformationen
Verstorbene werden seit den ersten Todesfällen im März 2020 im Institut
für Rechtsmedizin sorgfältig auf eine SARS-CoV-2-Infektion untersucht.
Jeder Verstorbene wird hier vor allen anderen Untersuchungen zunächst auf den SARS-CoV-2-Erreger getestet.
Dieses Ergebnis wird mit den Angaben aus den ärztlichen Befunden und den Eintragungen in der Todesbescheinigung abgeglichen.
Dadurch haben die Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner auch COVID-19-Erkrankungsfälle entdeckt, die zu Lebzeiten nicht bekannt waren.
- Neben dem PCR-Test und der Auswertung der ärztlichen Vorbefunde haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Verstorbenen mittels einer postmortalen Computertomographie, einer minimal-invasiven Autopsie oder einer konventionellen Obduktion untersucht.
Auf dieser Basis systematisch
untersuchte Körpergewebe zeigten bereits im Frühsommer, dass es sich bei
COVID-19 um eine Erkrankung handelt, die diverse Organe in ihrer
Funktion schädigen kann.
Die Ergebnisse fließen in das gemeinsam vom UKE und der Uniklinik RWTH
Aachen geleitete Deutsche Forschungsnetzwerk Autopsien bei Pandemien
(DEFEAT PANDEMIcs) ein, ein Projekt des Netzwerks Universitätsmedizin.
Ziel ist der Aufbau eines deutschlandweiten Obduktionsnetzwerks für den
Pandemiefall, um schnell, systematisch und standardisiert Daten,
Biomaterialien und Erkenntnisse möglichst vollständig, umfassend und
zeitnah zu erfassen, zusammenzuführen und den Netzwerkpartnern zur
Auswertung zur Verfügung zu stellen.
Hinweis
Die vom Institut für Rechtsmedizin ermittelten Zahlen der
COVID-19-Verstorbenen liegen etwas niedriger als die vom Robert
Koch-Institut (RKI) für Hamburg veröffentlichten Zahlen für den gleichen
Zeitraum. Gründe hierfür sind neben einer unterschiedlichen Zählweise
auch Fehlerfassungen.
Prof. Dr. Benjamin Ondruschka
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Martinistraße 52
20246 Hamburg
Telefon: 040 7410-52130
b.ondruschka@uke.de
Saskia Lemm Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistr. 52
20246 Hamburg
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