Medizin am Abend Berlin Fazit: Schwangerschaft kann die Schilddrüse überfordern
Funktionsstörungen der Schilddrüse in der Schwangerschaft gefährden die Gesundheit von Mutter und Kind.
Betroffen können alle Schwangeren sein.
- Risikopatientinnen sind Frauen mit vorbekannter Schilddrüsenerkrankung, Typ-1-Diabetes oder anderen Autoimmunerkrankungen, ältere Schwangere und Frauen mit Übergewicht.
Eine normale Funktion der Schilddrüse ist eine wichtige Voraussetzung für eine gesunde Schwangerschaft.
Bei einem Hormonmangel ist die Entwicklung des kindlichen Gehirns gefährdet; ferner kann es zu Früh- oder Fehlgeburten kommen.„Viele Frauen haben während der Schwangerschaft zum ersten Mal eine Funktionsstörung“, erklärt Professor Dr. Dr. med. Dagmar Führer, Direktorin der Klinik für Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen am Universitätsklinikum Essen.
Ein Grund ist der um 50 Prozent erhöhte Hormonbedarf, den die gesunde Schilddrüse der Mutter abdeckt. Später produziert der Fötus das Hormon selber. Beide benötigen hierzu Jod, das Bestandteil des Hormons ist. Jodmangel in der Schwangerschaft ist gefährlich, weil dann nicht genügend Hormon gebildet werden kann. Die Frauen sollten während der gesamten Schwangerschaft und Stillzeit täglich eine Jodtablette einnehmen, rät die Expertin. Die Dosisempfehlung liegt bei 150 Mikrogramm.
Ein weiterer Grund für Funktionsstörungen der Schilddrüse sind Autoimmunerkrankungen, vor allem die Autoimmunthyreoiditis, bei der das Immunsystem Zellen des eigenen Körpers angreift und es zur Unterfunktion kommen kann. „Weltweite Untersuchungen zeigen, dass zwischen zwei und 17 Prozent aller Frauen mit Kinderwunsch Anzeichen für eine Autoimmunthyreoiditis und damit ein Risiko für eine Hypothyreose haben“, berichtet Führer.
Die Expertin rät diesen Frauen, die Funktion ihrer Schilddrüse testen zu lassen.
Dies gilt auch für Schwangere, die bereits in der Vergangenheit Probleme mit der Schilddrüse hatten oder bereits eine Fehl- oder Frühgeburt erlitten haben sowie für Frauen mit starkem Übergewicht.
- Der Arzt bestimmt dabei die Konzentration des Steuerhormons TSH im Blut.
Bei einem Hormonmangel ist der TSH-Wert erhöht. Die TSH-Werte sind bei Schwangeren anders als bei nichtschwangeren Frauen. Zur Orientierung wurde im Januar von der amerikanischen Schilddrüsengesellschaft (ATA) ein oberer TSH-Wert von 4 mU/l angegeben, dies ist höher als zuvor, so Professor Führer. „Die ATA-Empfehlungen wurden zusammen mit der Europäischen Schilddrüsengesellschaft erarbeitet und sollten auch in Deutschland umgesetzt werden“, ergänzt Kongresspräsident Professor Dr. med. Martin Fassnacht, Schwerpunktleiter Endokrinologie und Diabetologie am Universitätsklinikum Würzburg.
„Liegt ein echter Hormonmangel vor, sollte dieser unbedingt behandelt werden“, rät Fassnacht. Die Schwangere sollte täglich Levothyroxin einnehmen, ein Präparat, das natürliches Schilddrüsenhormon enthält und sehr verträglich ist.
„Die Bedeutung der Schilddrüse für die Gesundheit von Mutter und Kind wird leider unterschätzt“, sagt DGE-Mediensprecher Professor Dr. med. Matthias M. Weber.
„Das Thema Schilddrüse fehlt weitgehend im Mutterpass“, bemängelt der Leiter der Endokrinologie der Universität Mainz:
„Ein risikobasiertes Screening findet in Deutschland leider nicht statt, und die Einnahme der Jod-Tabletten bleibt noch immer der Eigeninitiative der Schwangeren überlassen.“
Endokrinologie ist die Lehre von den Hormonen, Stoffwechsel und den Erkrankungen auf diesem Gebiet. Hormone werden von endokrinen Drüsen – zum Beispiel Schilddrüse oder Hirnanhangdrüse, aber auch bestimmten Zellen in Hoden und Eierstöcken – „endokrin“ ausgeschüttet, das heißt nach „innen“ in das Blut abgegeben. Im Unterschied dazu geben „exokrine“ Drüsen wie Speichel- oder Schweißdrüsen ihre Sekrete nach „außen“ ab.
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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die jüngste Arzneimittelreform der Bundesregierung mit einigen wichtigen Änderungen gebilligt. Für den Gesetzentwurf (18/10208) zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) votierten am Mittwoch die Fraktionen von Union und SPD. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf, der am Donnerstag (9. März) im Bundestag beschlossen wurde.
Die Gesetzesvorlage fußt unter anderem auf den Ergebnissen eines Pharmadialogs und beinhaltet neben Regelungen zur Kostendämpfung auch Anreize für die rasche Bereitstellung innovativer Medikamente. In der Schlussberatung wurden noch 19 Änderungsanträge beschlossen.
Ein zentraler Bestandteil des ursprünglichen Entwurfs wurde in den Beratungen wieder gestrichen. Bei neuen Medikamenten sollte die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Markteinführung nur noch bis zu einem Schwellenwert in Höhe von 250 Millionen Euro gelten. Bei Umsätzen über diesem Wert wären Rabatte fällig geworden. Auf diese Regelung wird nun verzichtet.
Dafür werden die vereinbarten Erstattungsbeträge für Arzneimittel nun doch öffentlich gelistet. Ursprünglich war hier Geheimhaltung vorgesehen, um den Pharmastandort Deutschland zu stärken und Spielraum für die Preisvereinbarung zu schaffen. Nach Kritik in der Expertenanhörung zu dem Gesetz nahmen die Regierungsfraktionen von diesem Plan wieder Abstand.
Dem Gesetzentwurf zufolge wird das seit 2010 geltende Preismoratorium für erstattungsfähige Arzneimittel bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Erhöht ein Hersteller den Abgabepreis, steht den Kostenträgern ein Preisabschlag in derselben Höhe zu. Dies betrifft jene Medikamente, für die noch kein Festbetrag festgelegt worden ist. Allerdings wird ab 2018 eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate neu eingeführt.
Künftig sollen außerdem die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung stärker berücksichtigt werden. Für Antibiotika wird zudem die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung mit einbezogen. Im Fall von neuen Forschungsergebnissen wird die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens verkürzt. Ärzte sollen ferner besser über die Ergebnisse der Nutzenbewertung informiert werden.
Was Arzneimittel zur Krebsbehandlung (Zytostatika) angeht, entfällt die Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen. Das soll die Versorgungssicherheit erhöhen. Bislang können Kassen die Herstellung und Lieferung der kostspieligen Zytostatika mit Hilfe von Ausschreibungen an jene Apotheken mit dem günstigsten Preis vergeben.
Zugleich werden jedoch Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten über die sogenannte Hilfstaxe für Apotheker erweitert. Auch die Impfstoff-Ausschreibungen fallen nach einer jüngsten Änderung künftig weg.
Um Lieferengpässe zu vermeiden, erhalten die zuständigen Bundesoberbehörden die Möglichkeit, von den Arzneimittelherstellern Informationen über die Absatzmenge und das Verschreibungsvolumen einzufordern.
Das Gesetz soll 2017 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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