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Prof. Dr. Julia Weinmann-Menke: Die Immunadsorption gehört zu den Blutreinigungsverfahren

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Keinen Effekt der Immunadsorption bei Long-/Post-COVID

Wenn Long-/Post-COVID, wie u. a. vermutet wird, von einer überschießenden Immunreaktion ausgeht, könnte die Immunadsorption, ein Verfahren, das krankheitsauslösende Antikörper entfernt, eine wirksame Therapie darstellen. 

Eine Fallserie [1] aus Jena zeigte keinen Effekt. 

Allerdings handelte es sich dabei nicht um eine beweisbringende Studie, wie sie derzeit an mehreren Universitätsstandorten durchgeführt werden. 

Solange die Ergebnisse dieser Erhebungen nicht vorliegen, gibt es keinen Wirkungsnachweis für das Verfahren. 

Die DGfN bekräftigt daher ihre Empfehlung aus dem Vorjahr, Immunadsorptionsbehandlungen nicht außerhalb von klinischen Studien durchführen zu lassen.

  • Die Immunadsorption gehört zu den Blutreinigungsverfahren, die in der Regel von Nephrologinnen und Nephrologen durchgeführt werden. 
  • Bei dieser Therapie werden Antikörper bzw. Autoantikörper aus dem Blut entfernt, die in Verdacht stehen, Krankheiten bzw. Krankheitssymptome zu verursachen.

Die Ursache des Long-/Post-COVID-Syndroms, das sich häufig durch eine Erschöpfung (sog. Fatigue) äußert und die Lebensquaität der Betroffenen stark einschränkt, ist nach wie vor nicht bekannt. Vermutet wird neben chronischen Entzündungsgeschehen im Körper auch eine Bildung von Antikörpern gegen G-Protein-gekoppelte Neurotransmitterrezeptoren als Erklärung der rätselhaften Krankheit. Rationale verschiedener Studien ist daher, die Wirksamkeit der Immunadsorption bei Long-/Post-COVID zu testen. Derzeit laufen an verschiedenen Kliniken (z.B. Universitätsmedizin Mainz) randomisierte Studien mit einem Vergleichsarm, bei dem auch ein „Scheinverfahren“ durchgeführt wird.

„Diese sog. verblindeten und randomisierten Studien sind außerordentlich wichtig, da nur sie beweisbringend sind. Denn nur bei diesem Studiendesign kann kein ‚Placeboeffekt‘ zum Tragen kommen, der das Ergebnis verfälscht“, erklärt Prof. Dr. Julia Weinmann-Menke, Pressesprecherin der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN). 

„Das Problem: Die Durchführung solcher Studien dauert lange, erste Ergebnisse werden wir nicht vor Ende des Jahres haben.“

  • Solange rät die DGfN – wie auch verschiedene andere medizinische Fachgesellschaften – Betroffenen davon ab, außerhalb von klinischen Studien Immunadsorptionsverfahren durchführen zu lassen, die sie dann in der Regel aus eigener Tasche bezahlen müssen. 
  • „Derzeit gibt es keinen Beleg für die Wirksamkeit des Verfahrens“, erklärt Weinmann-Menke.


Eine Immunadorption könnte womöglich auch gar nicht helfen. 

In der aktuellen Printausgabe des Deutschen Ärzteblatts wurde eine Fallserie von Jenaer Nephrologinnen und Nephrologen veröffentlicht, die bereits Ende März online publiziert worden war [1]. 

Die Serie zeigte, dass die Therapie mit fünf Immunadsorptionsbehandlungen zwar die Antikörperspiegel reduzierte, aber nicht lange: nach einem Follow-up von vier Wochen lagen diese erneut über dem Referenzwert. 

Was besonders entmutigte: weder unmittelbar nach den Behandlungen noch vier Wochen später zeigte sich eine eine klinisch relevante Veränderung der physischen und psychischen Gesundheit der Betroffenen.

„Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass es sich dabei nur um eine Fallserie handelt, die per se keine Beweiskraft hat. 

Hinzu kommt, dass die Behandlung in dieser Serie nur bei zehn Patientinnen und Patienten durchgeführt wurde. 

Zudem gibt es auch positive Einzelfallberichte, die Datenlage ist derzet also höchst heterogen. 

Daher möchten und können wir kein abschließendes Urteil über die Wirksamkeit des Verfahrens fällen, sondern müssen die Ergebnisse der großen randomisierten, placebokontrollierten Studien abwarten“, so das Fazit der Mainzer Nephrologin.

[1] Ruhe J, Giszas B, Schlosser M et al. Immunadsorption zur Therapie des Fatigue-dominanten Long-/Post-COVID-Syndroms. Dtsch Arztebl International, DOI 10.3238/arztebl.m2023.0073.
Abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/int/article.asp?id=230547

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Originalpublikation:

DOI 10.3238/arztebl.m2023.0073


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