Bis in die zweite Hälfte des vergangenen Jahrhunderts war die
Mandelentzündung gefürchtet. Durch Streptokokken ausgelöst, drohte in
der Folge das rheumatische Fieber mit Schäden an Herz und Nieren. Diese
Risiken rechtfertigten den breiten Einsatz von Antibiotika. Inzwischen
sind solche Komplikationen selten geworden, die Gründe dafür sind jedoch
nicht ganz klar, berichtet das Patientenmagazin "HausArzt". Womöglich
wurden besonders gefährliche Streptokokkenstämme verdrängt. Den
Halsschmerzen einer normalen Erkältung kann man heute deshalb gelassener
begegnen. Wenn Beschwerden zunehmen, länger dauern und sich ein
stärkeres Krankheitsgefühl einstellt, ist es Zeit zum Arzt zu gehen.
Das Patienten-Magazin "HausArzt" gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 1/2015 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.
Unter bestimmten Bedingungen kann eine gesetzliche Krankenkasse einer Familie eine Haushaltshilfe bezahlen. Es reicht allerdings nicht, wenn die Mutter ein paar Tage mit einer Erkältung kämpft. "Eine Haushaltshilfe soll Eltern eine medizinische Therapie ermöglichen, die sonst an der Betreuung der Kinder scheitern würde", erklärt Regina Behrend von der Verbraucherzentrale NRW im Apothekenmagazin "Baby und Familie". Wenn etwa die Mutter in die Klinik oder zur Kur muss oder zuhause Krankenpflege braucht und sonst niemand anders im Haushalt die Kinder versorgen kann, ist ein Antrag an die Kasse erfolgversprechend. "Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein, es sei denn, es ist behindert", erklärt Behrend. Es lohne sich, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen, da diese die Dauer der Hilfe selbst festlegen können.
Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 1/2015 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Das Patienten-Magazin "HausArzt" gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 1/2015 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.
Unter bestimmten Bedingungen kann eine gesetzliche Krankenkasse einer Familie eine Haushaltshilfe bezahlen. Es reicht allerdings nicht, wenn die Mutter ein paar Tage mit einer Erkältung kämpft. "Eine Haushaltshilfe soll Eltern eine medizinische Therapie ermöglichen, die sonst an der Betreuung der Kinder scheitern würde", erklärt Regina Behrend von der Verbraucherzentrale NRW im Apothekenmagazin "Baby und Familie". Wenn etwa die Mutter in die Klinik oder zur Kur muss oder zuhause Krankenpflege braucht und sonst niemand anders im Haushalt die Kinder versorgen kann, ist ein Antrag an die Kasse erfolgversprechend. "Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein, es sei denn, es ist behindert", erklärt Behrend. Es lohne sich, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen, da diese die Dauer der Hilfe selbst festlegen können.
Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 1/2015 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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