Medizin am Abend Berlin Fazit: Wer sich fahren lassen möchte, muss dies vorher mit der Kasse abstimmen
Nur noch in Ausnahmefällen erstatten die
Krankenkassen Taxifahrten zum Arzt oder in eine Klinik. "Wie genau diese
Ausnahmen beschaffen sind, ist für viele Patienten nicht leicht zu
durchschauen", sagt Michaela Schwabe, Beraterin bei der Unabhängigen
Patientenberatung (UPD) in Berlin, in der "Apotheken Umschau". Eine
einfache Regel aber sei: Nicht einfach drauflosfahren. Ein Arzt muss die
medizinische Notwendigkeit der Taxifahrt bescheinigen. Zehn Prozent der
Fahrtkosten - mindestens fünf und maximal zehn Euro - haben Patienten
zudem selbst zu tragen, wenn sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung
befreit sind. Im Zweifelsfall mit der Kasse abklären, ob und was sie
bezahlt.
Das
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2015 B liegt in den meisten
Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden
abgegeben.
Medizin am Abend Berlin DirektKontakt
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
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