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Nichtärztliche Beschäftigte

3,5 Prozent mehr Entgelt und weniger Arbeitszeit für nichtärztliche Beschäftigte am Elbe-Elster Klinikum

Mit der monatlicher Vergütung für den November 2024 erhalten die rund 600 nichtärztlichen Beschäftigten am kreiseigenem Elbe‐Elster Klinikum im Landkreis Elbe Elster 3,5 Prozent mehr Entgelt. 

Gleichzeitig steigt die Jahressonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld) von 67,5 Prozent auf 75 Prozent des durchschnittlichen Entgeltes. 

Zusätzlich sinkt zum 1. Januar 2025 die wöchentliche Arbeitszeit und Ausbildungszeit von 39,5 Stunden auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich.

Diese Tariferhöhung und die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich wurden schon mit der Tarifeinigung vom 26. März 2024 vereinbart. 

Mit dieser hatten sich für die nichtärztlichen Beschäftigten die Entgelte in einem ersten Schritt schon ab 1. April 2024 um 8,0 Prozent erhöht. 

In einem zweiten Schritt erfolgt jetzt der Erhöhung um weitere 3,5 Prozent. 

Die Ausbildungsvergütung wurden ab dem 1. April 2024 um 150 Euro erhöht.

„Mit dem zweiten Schritt der Tariferhöhung ab November 2024 wird die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst schrittweise nachvollzogen und die Differenz zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst weiter reduziert“, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer. „Mit der Tariferhöhung ab November 2024 erhöht sich das monatliche Entgelt auf durchschnittlich rund 90% bis 92% vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“, so Ralf Franke weiter.

Inzwischen finden Tarifverhandlungen über die Entgeltordnung zur Regelung der Eingruppierung in die Entgeltgruppen statt. 

Die Gewerkschaft ver.di fordert auch bei den Eingruppierungsregelungen eine Angleichung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der u. a. auch bei der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße Anwendung findet. 

Mit der ver.di-Tarifforderung würden sich bei rund 100 Beschäftigten die Tarifentgelte durch eine Angleichung an die Eingruppierungsregelungen des TVöD verbessern. 

Bei allen anderen rund 500 Beschäftigten würde sich keine Änderung ergeben, weil die Eingruppierung schon den Regelungen des öffentlichen Dienstes entspricht.

Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. 

Ab Juli 2025 sind erneut Tarifverhandlungen möglich.

MaAB - Medizin am Abend Berlin VOR ORT

Ralf Franke, ver.di Gewerkschaftssekretär
Mobil: 0171-8673550

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