Ein Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) liegt als Unterrichtung (20/10007) der Bundesregierung vor.
Seit knapp zwei Jahren könnten die „Apps auf Rezept“ von Ärzten verordnet oder von Krankenkassen genehmigt werden, um die Versicherten bei der Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten zu unterstützen, heißt es in dem Bericht, der einen Überblick gibt zur Entwicklung bis Herbst 2022.
Seit Aufnahme der ersten DiGAs im September 2020 ist der Katalog erstattungsfähiger Anwendungen im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bis Oktober 2022 den Angaben zufolge stetig auf 33 DiGAs angewachsen.
Bis zum 30. September 2022 wurden DiGAs 164.000 Mal in Anspruch genommen. Dies entspricht im Berichtszeitraum Leistungsausgaben in Höhe von 55,5 Millionen Euro.
Es habe sich auch im zweiten Berichtszeitraum gezeigt, dass für die Mehrheit der Anwendungen bei Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis keine positiven Versorgungseffekte nachgewiesen werden könnten. So seien zwei Drittel der DiGAs nur vorläufig in das Verzeichnis aufgenommen worden. Von den im Laufe ihres zweiten Erprobungsjahres dauerhaft für die Regelversorgung zugelassenen DiGAs seien drei Anwendungen nicht im vollen Indikationsumfang übernommen worden. Drei weitere Erprobungs-DiGAs seien aus dem Verzeichnis ganz gestrichen worden. Auch die in Teilen und ganz gestrichenen DiGAs mussten von der GKV finanziert werden.
Unabhängig vom Nutzenbeleg bestehe innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme in das Verzeichnis für Hersteller die Möglichkeit, den Preis für ihre DiGAs beliebig festzulegen, heißt es in dem Bericht weiter. Im Durchschnitt lägen die Herstellerpreise für eine DiGA bei 500 Euro (in der Regel für ein Quartal). Die Herstellerpreise seien weiter gestiegen und lägen weit über den Preisen für vergleichbare digitale Anwendungen außerhalb des Verzeichnisses. Sie überstiegen auch deutlich das Vergütungsniveau einer konventionellen Versorgung, etwa einer ambulanten ärztlichen Behandlung.
Auch die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Höchstbeträge begrenzten das sehr hohe Preisniveau nicht nennenswert, heißt es in dem Bericht der GKV. Bei der initialen Preisbildung seien bislang nicht nur exorbitant hohe, sondern auch weiter steigende Preise zu beobachten. Die höchsten Herstellerpreise seien bei Erprobungs-DiGAs zu verzeichnen, also Anwendungen, für die kein Nachweis eines positiven Effektes auf die Versorgung vorliege, und lägen zwischen 600 und 952 Euro für ein Quartal.
Die anfänglich beliebige Preisbildung durch die Hersteller und die zusätzliche Möglichkeit der Preiserhöhung im Erprobungszeitraum führe zu großen Verwerfungen bei der Vergütung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen und konterkarierten den Maßstab der Wirtschaftlichkeit in der GKV.
Der GKV-Spitzenverband fordert, die Rahmenbedingungen für DiGAs an die der digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) anzupassen. Dort würden die durch die Pflegekassen zu vergütenden Erstattungsbeträge für DiPAs zum ersten Tag der Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis verhandelt, wobei eine Erstattungsobergrenze von 150 Euro pro Quartal gelte und der Nutzen nachgewiesen sein müsse. Eine Aufnahme zur Erprobung sei nicht möglich.
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