Medizin am Abend Berlin DirektKontakt: Einschätzung von Tatmotiven beeinflusst das Augenzeugengedächtnis
Die Erinnerung von Augenzeuginnen und Augenzeugen an die Details einer Straftat kann dadurch verzerrt sein, wie sie die Motive für die Tat bewerten. Das zeigt eine Studie forensischer Psychologinnen, die in der Fachzeitschrift „Psychology, Crime and Law“ veröffentlicht wurde.
- Die Zuschreibung von Motiven hat auch einen Einfluss darauf, welches Strafmaß für angemessen erachtet wird.
Aussagen von Augenzeuginnen und Augenzeugen – also Personen, die eine Straftat selbst mit eigenen Augen beobachtet haben – sind in vielen Strafverfahren ein wichtiges, wenn nicht gar das wichtigste Beweismittel. Vor Gericht besteht die generelle Erwartung, dass die Aussagen auf dem beruhen, was die Augenzeugen tatsächlich gesehen haben. Allerdings zeigen Untersuchungen zu Einflüssen auf Augenzeugenberichte, dass dies nicht immer der Fall ist. Erinnerungsverzerrungen kommen relativ häufig vor und Falschinformationen können die Erinnerungen an Details bedeutend verändern. „Wir konnten nun eine weitere Ursache für diese Verzerrungen nachweisen, nämlich, wie Augenzeuginnen und Augenzeugen die Motive einer Tat beurteilen“, sagt Deborah Hellmann, Psychologin an der Universität Osnabrück.
In zwei Experimenten brachte sie 208 Versuchspersonen durch gezielt platzierte Falschinformationen dazu, Tatmotive entweder der Persönlichkeit einer Täterin zuzuschreiben (z. B. Geldgier), oder sie in der Situation begründet zu sehen (z. B. äußerer Zwang, Notwehr).
Experiment mit manipulierten Tatmotiven
Die Versuchspersonen schauten zunächst eine sechsminütige Filmsequenz ohne Ton an, in der eine Frau vier Männer ohne ersichtlichen Grund tötet. Im Anschluss an den Film erhielten die Versuchsgruppen unterschiedliche (manipulierte) Informationen zu den mutmaßlichen Motiven der Täterin in Form einer vermeintlichen Filmkritik zum Inhalt des Films und verschiedenen Details der Sequenzen. Die eine Gruppe erfuhr, dass die Motive der Protagonistin in ihrer Persönlichkeit begründet liegen, indem sie als kaltblütig und hasserfüllt beschrieben wurde. Der Text hob ausdrücklich die Grausamkeit der Morde hervor. Der anderen Gruppe wurde suggeriert, die Täterin habe hauptsächlich aufgrund äußerer Zwänge gehandelt, etwa aus Notwehr oder Verzweiflung. Dieser Text hob besonders das Dilemma der Protagonistin hervor, das sie zu ihren Taten veranlasste.
Die Versuchspersonen sollten dann eine angemessene Gefängnisstrafe (0 bis 40 Jahre) für die Täterin festlegen. Außerdem gaben sie an, ob sie die Todesstrafe in diesem Fall angebracht fänden. Im Anschluss bearbeiteten sie einen Wiedererkennungstest, in dem verschiedene Ereignisse der Filmsequenz beschrieben waren. Dieser Test enthielt sowohl wahre als auch erfundene Ereignisse. Die Versuchspersonen sollten für jedes Ereignis angeben, ob sie es gesehen hatten oder nicht.
Verzerrte Erinnerungen der Augenzeugen
Falschinformation, die zu den Zuschreibungen der Probandinnen und Probanden über die Tatmotive passte, wurde fälschlicherweise häufiger als wahr eingestuft:
Schrieben die Versuchspersonen die Taten der Persönlichkeit der Täterin zu, unterliefen ihnen gezielt solche Fehler, die diese negative Beurteilung der Persönlichkeit bestätigten. Zum Beispiel gaben die Versuchspersonen an, gesehen zu haben, wie die Täterin ihre Freundin mit einem Messer bedrohte – obwohl in der eigentlichen Filmsequenz kein Messer zu sehen war und die Täterin auch ihre Freundin nie bedroht hatte. Waren die Versuchspersonen hingegen überzeugt davon, dass die Täterin aufgrund von äußerem Zwang gehandelt hatte, gaben sie beispielsweise eher an gesehen zu haben, wie die Täterin von einem der Opfer mit einem Messer bedroht worden war – obwohl kein Messer zu sehen war und die Täterin nicht bedroht wurde. In beiden Gruppen wiesen die Probandinnen und Probanden jedoch solche Falschinformation, die ihrer eigenen Zuschreibung widersprach, korrekt als falsch zurück.
- Zusätzlich zeigte sich, dass Versuchspersonen für eine höhere Gefängnisstrafe und auch eher für die Todesstrafe plädierten, wenn sie annahmen, dass die Täterin aus persönlichen Motiven und nicht aufgrund von äußerem Zwang gehandelt hatte.
„Unser Ansatz, schemakonsistente, also den Erwartungen entsprechende, Erinnerungsfehler von Augenzeuginnen und Augenzeugen im Zusammenhang mit der Zuschreibung von Tatmotiven zu untersuchen, stellt einen gänzlich neuen Ansatz dar“, erklärt Deborah Hellmann.
„Die Perspektive der Augenzeuginnen und Augenzeugen in Bezug auf die Tatmotive des Täters beziehungsweise der Täterin wurde bisher weitestgehend außer Acht gelassen.
Wir haben den Effekt in einem verwandten Kontext bereits erfolgreich repliziert und untersuchen jetzt, ob es sich dabei um einen tatsächlichen Erinnerungsfehler oder um einen Fehler in der Aussage handelt:
Erinnern sich die Versuchspersonen tatsächlich an die falschen Details? Oder meinen die Versuchspersonen lediglich, dass sie die falschen Details gesehen haben?“
Weiterführende Links:
Hellmann, D. F. & Memon, A. (2016). Attribution of crime motives biases eyewitnesses' memory and sentencing decisions. Psychology, Crime and Law.
doi: 10.1080/1068316X.2016.1207768
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