Allg. Zeitung Mainz: Sinnvolle Regelung / Kommentar zur Gesundheitskarte
Bereits vor knapp einem Jahr waren sich Kanzleramt und Bundesländer einig: Per Gesetz sollte es den Ländern leichter gemacht werden, Gesundheitskarten für Flüchtlinge einzuführen. Diese könnten damit direkt einen Arzt aufsuchen. Die Sozialämter in den Kommunen würden entlastet, denn dort müssen Flüchtlinge heute erst vorstellig werden, wenn sie medizinische Hilfe benötigen. Für Kritiker, darunter auch die Ärzteschaft, ein unwürdiges und bürokratisches System. Als die Kanzlerin die neue Regelung versprach, bewegten sich die Flüchtlingszahlen aber noch auf einem anderen Niveau. Heute, angesichts der prognostizierten Million Menschen, die Deutschland in diesem Jahr aufnehmen muss, geht es in vielen Debatten nicht mehr um Fakten und darum, was sinnvoll ist. Sondern es geht oft um die Frage, wie Entscheidungen und Verfahren in Deutschland vermeintlich auf die Flüchtenden wirken. Bloß keine falschen Anreize setzen, heißt jetzt die Devise, vor allem bei CDU/CSU. Fakt ist: Die Gesundheitskarte, wie sie nun geplant ist und in Bremen und Hamburg bereits mit guten Erfahrungen eingesetzt wird, würde den Asylbewerbern keinen unbeschränkten Zugang zu ärztlichen Leistungen gewähren. Sie würde weiterhin nur zur Behandlung akuter Beschwerden und Schmerzen berechtigen. Die Sozialämter der Kommunen würden entlastet und müssten nicht mehr über den Arztbesuch entscheiden. Für beide Seiten eine sinnvolle Regelung. Anstatt sie der Angst vor "falschen Anreizen" zu opfern, sollte man also lieber alles daran setzen, sie nach außen und nach innen ordentlich zu kommunizieren. Angst ist selten ein guter Ratgeber.
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Von Alexandra Eisen Wolfgang Bürkle Newsmanager Telefon: 06131/485828 online@vrm.de
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