Die künftig rezeptfreie „Pille danach“ soll für junge Frauen weiter
kostenlos verfügbar sein und nicht kommerziell beworben werden dürfen.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch einstimmig
einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von
CDU/CSU und SPD zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem unter anderem Regelungen zur
Notfallverhütung enthalten sind. Federführend zuständig für den
Gesetzentwurf ist nicht der Gesundheitsausschuss, sondern der Ausschuss
für Arbeit und Soziales.
Medizin am Abend Link
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/036/1803699.pdf
Die EU-Kommission hatte am 7. Januar 2015 das Notfallverhütungsmittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat (Handelsname „ellaOne“) aus der Rezeptpflicht entlassen. Daraufhin entschied die Bundesregierung, auch die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG - Handelsname „PiDaNa“) künftig rezeptfrei abzugeben. Eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wurde bereits auf den Weg gebracht. Voraussichtlich Anfang März werden die Mittel frei verfügbar sein.
Um jungen Frauen die Notfallverhütung weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen, wird nun das Gesetz geändert. Für Versicherte bis zum 20. Lebensjahr werden die Kosten für ärztlich verordnete Notfallkontrazeptiva bisher von der Krankenkasse übernommen, wobei für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung anfällt. Für Arzneimittel, die nicht rezeptpflichtig sind, müssen die Versicherten die Kosten bisher in der Regel selbst tragen.
Die neue Ausnahmeregelung sieht vor, dass Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige Nofallkontrazeptiva haben. So übernehmen die Kassen auch künftig die Kosten für junge Frauen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Mit der „Pille danach“ kann nach einer missglückten oder ausgebliebenen Verhütung eine Schwangerschaft noch Tage nach dem Geschlechtsverkehr verhindert werden. Je eher die Pille genommen wird, umso effektiver ist die Wirkung. Unter anderem aus dem Grund soll ein Versandhandel mit den Notfallverhütungsmitteln unterbunden werden.
Nach den Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) wäre Werbung für die künftig rezeptfreien Notfallverhütungsmittel möglich, was aber durch eine Änderung des HWG verhindert wird. Befürchtet wird, dass Frauen häufiger von der „Pille danach“ Gebrauch machen könnten als nötig oder diese Pillen gar als reguläre Verhütungsmittel einsetzen und Vorräte anlegen, ohne sich im Einzelfall beraten zu lassen, zumal die Standardpille zur Verhütung verschreibungspflichtig ist. Diese mögliche Folge der Rezeptfreigabe soll verhindert werden.
Einen alternativen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Pille danach“ mit ähnlichen Inhalten lehnte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich ab.
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http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/036/1803699.pdf
Die EU-Kommission hatte am 7. Januar 2015 das Notfallverhütungsmittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat (Handelsname „ellaOne“) aus der Rezeptpflicht entlassen. Daraufhin entschied die Bundesregierung, auch die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG - Handelsname „PiDaNa“) künftig rezeptfrei abzugeben. Eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wurde bereits auf den Weg gebracht. Voraussichtlich Anfang März werden die Mittel frei verfügbar sein.
Um jungen Frauen die Notfallverhütung weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen, wird nun das Gesetz geändert. Für Versicherte bis zum 20. Lebensjahr werden die Kosten für ärztlich verordnete Notfallkontrazeptiva bisher von der Krankenkasse übernommen, wobei für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung anfällt. Für Arzneimittel, die nicht rezeptpflichtig sind, müssen die Versicherten die Kosten bisher in der Regel selbst tragen.
Die neue Ausnahmeregelung sieht vor, dass Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige Nofallkontrazeptiva haben. So übernehmen die Kassen auch künftig die Kosten für junge Frauen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Mit der „Pille danach“ kann nach einer missglückten oder ausgebliebenen Verhütung eine Schwangerschaft noch Tage nach dem Geschlechtsverkehr verhindert werden. Je eher die Pille genommen wird, umso effektiver ist die Wirkung. Unter anderem aus dem Grund soll ein Versandhandel mit den Notfallverhütungsmitteln unterbunden werden.
Nach den Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) wäre Werbung für die künftig rezeptfreien Notfallverhütungsmittel möglich, was aber durch eine Änderung des HWG verhindert wird. Befürchtet wird, dass Frauen häufiger von der „Pille danach“ Gebrauch machen könnten als nötig oder diese Pillen gar als reguläre Verhütungsmittel einsetzen und Vorräte anlegen, ohne sich im Einzelfall beraten zu lassen, zumal die Standardpille zur Verhütung verschreibungspflichtig ist. Diese mögliche Folge der Rezeptfreigabe soll verhindert werden.
Einen alternativen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Pille danach“ mit ähnlichen Inhalten lehnte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich ab.
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