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Forderung: Professionelle Leichenschau

Medizin am Abend Fazit: BDK: Mit der Leiche alleine gelassen!

Der BDK wiederholt seit Jahren die Forderung nach der Einführung einer professionellen Leichenschau!

Zuletzt 2013 wies der BDK den Senator für Gesundheit und Verbraucherschutz, Herrn Czaja auf die dringende Notwendigkeit der Reformierung des Bestattungsgesetzes und der Leichenschau hin.

Bereits 2002 gelangte der Rechtsmediziner Brinkmann aufgrund einer Untersuchung von zwei Dritteln (23) der deutschen Institute für Rechtsmedizin zu der Schätzung, dass 1.380 Tötungsdelikte pro Jahr nicht bekannt werden. Brinkmann weist darauf hin, dass viele "Fehlklassifikationen" bereits damit zu tun haben, dass sich der Hausarzt, der den Leichenschauschein ausstellen soll, den Toten oft gar nicht genauer betrachtet. So führe nur rund jeder 10. Hausarzt (9 %) überhaupt eine Entkleidung des Verstorbenen durch.
Die durchgeführte Änderung des Bestattungsgesetzes und einhergehend mit der Vorgabe das zur Leichenschau die Leiche nun zwingend gänzlich zu entkleiden ist und bei ausreichender Beleuchtung zu erfolgen hat, stellt eine geringfügige Verbesserung dar.

Dem gegenüber steht aber immer noch eine nicht vorgeschriebene Fortbildung von Ärzten die eine Leichenschau durchführen dürfen, sowie die Tatsache, dass Leichen mit Leichenstarre nur schwerlich zu entkleiden sind und dies sicherlich in Anwesenheit der Angehörigen pietätlos erscheinen dürfte.
Es gilt nicht, die Unfähigkeit der Ärzte anzuprangern, sondern die fehlende verpflichtende Fortbildung zur Erkennung nicht natürlicher Todesursachen.
Dass ein Notarzt, der eben nur für Notfälle lebender Patienten zur Verfügung stehen soll, auch nur den Tod feststellen, aber nicht die Leichenschau durchführen soll, ist nachvollziehbar. Das nur ein Arzt die Leichenschau durchführen soll auch.

"Es ist nicht mehr nachvollziehbar, dass immer häufiger Schutz- und Kriminalpolizeibeamte bis zu 10 Std. neben der Leiche ausharren müssen, bis ein Arzt kommt, der die Leichenschau vornehmen kann. Diese Kolleginnen und Kollegen werden an anderer Stelle in dieser Stadt dringender gebraucht " sagt der Landesvorsitzende Böhl.

Die Angehörigen haben ein Anrecht auf eine zuverlässige Rechtsfindung und Trauer. Dazu gehört eine zeitnahe professionelle Leichenschau!

Medizin am Abend DirektKontakt

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Telefon: 0151 25 25 8210  http://www.bdk.de/

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