Medizin am Abend Fazit: Umstrittener Bluttest zum Down-Syndrom
In einer interfraktionellen Kleinen Anfrage 18/4406 erkundigen sich Abgeordnete aller vier Bundestagsfraktionen über die neue vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms. Seit 2012 können den Angaben zufolge Schwangere in Deutschland mit einer einfachen Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Kind mit Down-Syndrom geboren wird. Bei dieser genetisch bedingten Erkrankung, auch Trisomie 21 genannt, kommt das Kind geistig behindert zur Welt.
Bislang müssten werdende Eltern diese Blutuntersuchung selbst bezahlen, heißt es in der Anfrage. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernähmen die Kosten nur in Einzelfällen. Im April 2014 habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, im Fall der Bluttests das Beratungsverfahren für eine Erprobungsrichtlinie einzuleiten. Am Ende des Verfahrens könnten die Kosten für die Bluttests in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden.
Das Erprobungsverfahren lasse bislang keinen Raum für die notwendige gesellschaftliche Diskussion. Die Kostenübernahme wäre jedoch ein relevanter Schritt auf dem Weg zu einer Routineuntersuchung auf Down-Syndrom während der Schwangerschaft. Damit könnte die Erwartung verbunden sein, dieses Testangebot auch zu nutzen. Auf diese Weise würde möglicherweise Druck erzeugt, ein „perfektes Kind“ zu gebären, geben die Abgeordneten zu Bedenken.
Es könnte zu vermehrten Schwangerschaftsabbrüchen kommen.
Die Abgeordneten wollen nun unter anderem konkret wissen, wie sich die Zahl der mit Trisomie 21 geborenen Kinder in den vergangenen Jahren entwickelt hat und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem neuen Bluttest vorliegen.
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