Die Anforderungen an Anästhesistinnen und Anästhesisten in der Kardioanästhesie sind hoch – nun gibt es erstmals die Möglichkeit, diese Qualifikation nachzuweisen:
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) führt ab April 2025 das Zertifikat „Anästhesie bei herzchirurgischen und interventionellen kardiologischen Eingriffen" ein.
„Indem wir Fachkräften in der Kardioanästhesie eine standardisierte Fortbildung und einen klaren Qualifikationsnachweis anbieten, leisten wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung und stärken damit sowohl ihre Kompetenz als auch die Patientensicherheit“, erklärt DGAI-Präsident Prof. Dr. Gernot Marx.
Bereits 2015 veröffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen, die spezifische personelle Anforderungen an Anästhesistinnen und Anästhesisten stellte. Der Wissenschaftliche Arbeitskreis Kardioanästhesie der DGAI entwickelte daraufhin Empfehlungen für die personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen bei diesen Eingriffen. Bisher gab es jedoch kein standardisiertes Zertifikat, das die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten auf diesem Gebiet offiziell bestätigt. Das soll sich nun ändern.
„Die Kombination aus praktischer Erfahrung und strukturierter Weiterbildung ist essenziell, um die komplexen Anforderungen in der Kardioanästhesie zu bewältigen“, erläutert Prof. Dr. Ender, zweiter Sprecher des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Kardioanästhesie der DGAI. Dazu wurde eigens ein Blended-Learning-Ansatz entwickelt, der die Lerninhalte durch eine Kombination aus E-Learning-Modulen und Präsenzveranstaltungen vermittelt. Die E-Learning-Plattform der DGAI bietet ab April 2025 eine umfassende Online-Lernerfolgskontrolle an, die für den Erwerb des Zertifikats erforderlich ist. „Somit schaffen wir einen verlässlichen Standard, der Anästhesistinnen und Anästhesisten gezielt auf die anspruchsvollen Eingriffe am Herzen vorbereitet und die Qualität in diesem Spezialbereich weiter stärkt.“
Voraussetzungen für das Zertifikat
Das Zertifikat kann erworben werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Nachweis einer einjährigen Tätigkeit in Vollzeit im Bereich der Kardioanästhesie mit direkter Einarbeitung und Supervision durch erfahrene Fachärzte.
2. Teilnahme an mindestens 40 Unterrichtseinheiten, die als Kompaktkurs, interne Fortbildung oder Blended-Learning-Kurs absolviert werden können.
3. Erfolgreiches Bestehen der Online-Lernerfolgskontrolle.
Die Beantragung erfolgt analog zu anderen DGAI-Zertifikaten über die Geschäftsstelle der Fachgesellschaft.
Übergangsregelung für erfahrene Kardioanästhesisten
Fachkräfte, die die Anforderungen 1 und 2 bereits erfüllt haben, erhalten das Zertifikat, sofern die Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolviert wird.
Somit bietet das Zertifikat eine Möglichkeit, bereits bestehende Kompetenzen offiziell zu dokumentieren und den steigenden Anforderungen im Bereich der Kardioanästhesie gerecht zu werden.
Mit der Einführung dieses Zertifikats setzt die DGAI einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung und Standardisierung der Kardioanästhesie in Deutschland.
„Die Kardioanästhesie ist ein hochspezialisiertes Gebiet mit besonderen Anforderungen an Anästhesistinnen und Anästhesisten. Mit dem neuen Zertifikat schaffen wir eine strukturierte Möglichkeit zur Qualifikationssicherung, die sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch die Patientensicherheit stärkt", erklärt Prof. Dr. Alexander Schleppers, Hauptgeschäftsführer der DGAI.
Weitere Informationen zum neuen Zertifikat finden Sie im aktuellen Beitrag in der Fachzeitschrift Anästhesiologie & Intensivmedizin:
https://www.ai-online.info/images/ai-ausgabe/2025/02-2025/AI_02-2025_Sonderbeitr...
Hinweise zur Anmeldung und zu den Kursangeboten sind auf der Website der DGAI zu finden: https://www.ak-kardioanaesthesie.de/arbeit-des-arbeitskreises/zertifikat.html
Originalpublikation:
https://www.dgai.de/aktuelles-patientinnen-projekte/pressemitteilungen/2364-dgai...