Qualitätszirkel Niren- und Dialysen

Kardiologie Potsdam

Universitätzmedizin Rostock

Universitätsmedizin Greiswald

Alexianer St. Josephs Potsdam

Dialyse-Pflege-Standard

salt

PICS Ambulanz

Dr.Vetter

Woran erkranken wir in Deutschland?

BG Klinken - Post-COVID-Programm

Herz Check

EMA

Singende Krankenhäuser

Dr. Heart

Herzhose

Lauflabor

IKDT

Online Strafanzeigen

medpoint - Fortbildungskalendar

Was hab ich?

Healthtalk

BKV Info

BKG

KHS BB

KHS BB
.

Kardiologie

Urologie Berlin

bbgk

VEmaH

ProBeweis

jkb

DHZB + Charité

zurück ins leben

CRO

Gewebenetzwerk

Anamnese- und Untersuchungsbogen

Diagnostische Pfade

FORTA

CIRS Bayern

Gender Medizin

lebensmittelwarnung.de

idw

Melatonin

Risiko-Podcast zu Wirkung und Hintergründen

Wer Probleme beim Einschlafen hat, findet in Drogerien, Supermärkten und Online-Shops inzwischen dutzende Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin: Kapseln, Tropfen, Sprays und sogar Gummibärchen. Doch auch wenn es die Verpackungen mancher Produkte suggerieren, ist Melatonin keine „sanfte Einschlafhilfe“, erklärt Ernährungswissenschaftlerin Dr. Britta Nagl in der neuen Folge von „Risiko“ – dem Wissenschaftspodcast vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Denn in Arzneimittel-Studien zur Wirkung von Melatonin haben sich regelmäßig unerwünschte Wirkungen gezeigt – besonders am Folgetag: „Müdigkeit, Kopfschmerzen und eine Abnahme der Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit. Das muss man beachten, wenn man beispielsweise Maschinen bedient oder Auto fährt.“

Grundsätzlich beeinflusst Melatonin als Hormon maßgeblich den Schlaf-Wach-Rhythmus im Körper. Der Stoff wird deshalb auch in verschreibungspflichtigen Medikamenten bei bestimmten Schlafstörungen eingesetzt. „Melatonin als Wirkstoff verkürzt die Einschlafzeit und verlängert die Durchschlafzeit“, erklärt Nagl. In der Praxis funktioniert das aber längst nicht immer so gezielt, wie die Nutzerinnen und Nutzer hoffen. So wurden auch Wechselwirkungen mit Medikamenten beobachtet, beispielsweise bei bestimmten Antibiotika, Antidepressiva und Östrogen. Bei den freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln ist die enthaltene Menge Melatonin sogar teilweise deutlich höher als in den verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Insgesamt greift die Einnahme von Melatonin in unseren körpereigenen Hormonhaushalt ein und kann dadurch unter anderem auch den körpereigenen Schlaf-Wach-Rhythmus stören. Bei Schlafstörungen sollten Betroffene deshalb zunächst ärztlichen Rat einholen. Und vor allem Kinder und Jugendliche, Schwangere, Stillende und Menschen mit verschiedenen Vorerkrankungen sollten auf die unkontrollierte Einnahme von Produkten mit Melatonin verzichten.

Link zur vollständigen Podcast-Folge:

https://podcast.bfr.bund.de/4-melatonin-als-nahrungserganzungsmittel-keine-sanft...

Frühe rhythmuserhaltende Behandlung Schlaganfälle

Patient:innen mit einem akuten Schlaganfall und gleichzeitig bestehendem Vorhofflimmern haben ein besonders hohes Risiko für einen erneuten Schlaganfall und andere schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse. 

In einer europaweiten klinischen Studie unter Leitung von Wissenschaftler:innen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wird jetzt geprüft, ob eine frühe rhythmuserhaltende Behandlung Schlaganfälle effektiv und sicher verhindern kann. 

Die EU fördert das Projekt in den kommenden sechs Jahren mit sieben Millionen Euro.

In der internationalen Studie EAST-STROKE („Early treatment of Atrial fibrillation for Stroke prevention Trial in acute STROKE”) erhalten Vorhofflimmerpatient:innen mit einem akuten ischämischen Schlaganfall zusätzlich zur üblichen Schlaganfall- und Vorhofflimmerbehandlung frühzeitig eine rhythmuserhaltende Therapie. 


Dabei handelt es sich um eine Behandlung mit Antiarrhytmika, einer Kardioversion und in Einzelfällen einer Vorhofflimmerablation.


Mit diesen Maßnahmen kann der unregelmäßige Herzschlag der Betroffenen normalisiert werden. 


Vorbefunde legen nahe, dass dies Schlaganfälle und weitere kardiovaskuläre Ereignisse verhindern kann. 


Die bereits in der Vorhofflimmertherapie etablierte Behandlung wird bislang aufgrund möglicher Risiken und Nebenwirkungen bei akuten Schlaganfallpatient:innen selten eingesetzt. 


„Wenn die Studie die Ergebnisse unserer umfassenden Voruntersuchungen bestätigt, kann sie die klinische Praxis der Behandlung von Schlaganfallpatient:innen mit Vorhofflimmern weltweit verändern und helfen, viele tausend erneute Schlaganfälle zu verhindern“, sagt Projektkoordinator Prof. Dr. Götz Thomalla, Direktor der Klinik und Poliklinik für Neurologie des UKE.

Keine erhöhte Komplikationsrate nach zurückliegendem Schlaganfall:::


Die Studie basiert vor allem auf Vorarbeiten von UKE-Wissenschaftler:innen. In der EAST-AFNET 4-Studie unter Leitung von Prof. Dr. Paulus Kirchhof, Klinik und Poliklinik für Kardiologie des UKE, konnte vor vier Jahren der Nutzen der frühen rhythmuserhaltenden Therapie bei Patient:innen mit Vorhofflimmern belegt werden. 


Dr. Märit Jensen, Klinik und Poliklinik für Neurologie des UKE, hat drei Jahre später zeigen können, dass diese Behandlung auch in der Subgruppe von Vorhofflimmerpatient:innen mit einem Schlaganfall in der Vorgeschichte einen besonders hohen Nutzen hat und sicher ist.


In der jetzt anlaufenden Studie soll nun die rhythmuserhaltende Therapie bereits kurz nach dem akuten Schlaganfall begonnen werden. 


„Die Studie ist ein hervorragendes Beispiel für die Kooperation von Kardiologie und Neurologie bei der innovativen Behandlung von Patient:innen mit Schlaganfall“, sagt Prof. Kirchhof, Co-Koordinator der Studie.

EAST-STROKE wird im Rahmen von „Horizon Europe“ von der EU gefördert und zunächst in 42 Kliniken in Deutschland, Spanien, der Schweiz und den Niederlanden gestartet; die Teilnahme weiterer Länder ist im Verlauf geplant. 


Insgesamt sollen 1746 Patient:innen in die Studie eingeschlossen werden, der Studienstart ist für Anfang 2025 vorgesehen. 

„Der Plan für EAST-STROKE ist bereits auf große Resonanz gestoßen. Aktuell werden in einer internationalen Kooperation Partnerstudien unter anderem in Australien, Brasilien und den USA vorbereitet“, sagt Studienkoordinatorin Dr. Märit Jensen.

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildung en VOR ORT


Dr. Märit Jensen, Klinik und Poliklinik für Neurologie. E-Mail: m.jensen@uke.de

Schweinehackfleisch

Empfindliche Verbrauchergruppen sollten Schweinehackfleisch nicht roh verzehren

Im Zoonosen-Monitoring 2023 wurden in gewürztem „Schweinehackfleisch zum Rohverzehr“ (Mett, Hackepeter) potenziell krankmachende Keime nachgewiesen. 


Aufgrund des Rohverzehrs werden eventuell vorhandene Keime unmittelbar aufgenommen, ohne beispielsweise durch Erhitzung vorher abgetötet zu werden. 


Empfindliche Verbrauchergruppen, wie Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen oder Schwangere, sollten daher kein rohes Hackfleisch essen.

In der Untersuchung wurden 318 Proben von gewürztem Schweinehackfleisch zum Rohverzehr getestet. In 11 Proben wurden Shiga-Toxin-bildende E.coli (STEC) nachgewiesen. STEC-Bakterien können akute Darment-zündungen hervorrufen, die zum Teil einen schweren Verlauf nehmen. Insbesondere bei Kindern kann eine Infektion mit STEC zur Ausbildung eines hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) führen, das oftmals mit einem akuten Nierenversagen einhergeht.

In einer Probe wurden zudem Salmonellen nachgewiesen, wobei dieser Salmonellen-Typ besonders häufig Infektionen beim Menschen hervorruft.

Hackfleisch zum Rohverzehr sollte grundsätzlich bald nach dem Kauf verzehrt werden, um eine Vermehrung möglicher Erreger zu minimieren. Da es sich bei Hackfleisch um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt, ist es mit einem Verbrauchdatum versehen, das unbedingt einzuhalten ist. Bis zum Verzehr sollte Hackfleisch immer ausreichend kühl gelagert werden.

Hintergrund

Im Zoonosen-Monitoring werden Daten über das Auftreten von Krankheitserregern in Tieren, Schlachtkörpern und Lebensmitteln erfasst, die auch beim Menschen Krankheiten auslösen können. Für das Zoonosen-Monitoring 2023 haben die Überwachungsbehörden der Bundesländer insgesamt 4.416 Proben auf allen Stufen der Lebensmittelkette genommen und untersucht. Dabei wurden 2.477 Bakterien-Isolate gewonnen, in den Nationalen Referenzlaboratorien charakterisiert und auf ihre Resistenz gegen ausgewählte Antibiotika untersucht.

Der vollständige Bericht zum Zoonosen-Monitoring 2023 ist online abrufbar unter:
https://www.bvl.bund.de/ZoonosenMonitoring

Verbrauchertipps des BVL zum Schutz gegen lebensmittelbedingte Infektionen gibt es hier:
https://www.bvl.bund.de/lebensmittelhygiene

Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.

Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat eine neue S1-Leitlinie zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlung ist bislang weltweit die einzige, die sich mit der Suizidassistenz im hausärztlichen Setting befasst.

Suizid ist ein Thema, das wohl niemanden kalt lässt. Auch über die Suizidassistenz wird kontrovers diskutiert. 2020 kam neue Bewegung in die Debatte, als das Bundesverfassungsgericht klar gemacht hat, dass Menschen beim Suizid auch die Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen dürfen. Das bisherige Verbot der gewerblichen Suizidassistenz wurde als verfassungswidrig erklärt. Eine neue gesetzliche Regelung gibt es bisher nicht.

Pro Tag sterben in Deutschland mehr als 25 Menschen durch eigene Hand – bei geschätzten 10 bis 20 Versuchen pro Suizid. Nicht nur die hohen Zahlen zeigen: Das Thema verlangt unser aller Aufmerksamkeit. In der hausärztlichen Praxis kommt der Wunsch nach Suizidassistenz zwar nicht ständig, aber doch punktuell immer wieder vor: Im Laufe der vielen Jahre, in denen Menschen in der hausärztlichen Praxis betreut und begleitet werden, entsteht zwischen allen Beteiligten eine Vertrauensbasis, so dass sich Betroffene auch in existenziellen Krisen an erster Stelle ihren Hausärztinnen und Hausärzten anvertrauen.

„Wie gehen wir Ärztinnen und Ärzte damit um, wenn ein Patient um Hilfe beim Suizid bittet? Hilfe bei der Selbsttötung entspricht in der Regel nicht dem ärztlichen Selbstverständnis. Umso wichtiger ist es, sich auf dieses Szenario vorzubereiten. Deshalb hat die DEGAM diese Leitlinie entwickelt, um den Hausärztinnen und Hausärzten evidenzbasierte Empfehlungen zur Auseinandersetzung mit dem Thema zur Verfügung zu stellen“, erklärt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM.

Die S1-Leitlinie informiert Hausärztinnen und Hausärzte über die rechtlichen Rahmenbedingungen, klärt Begrifflichkeiten, gibt Empfehlungen zur Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten und fasst Optionen zur Medikation unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes zusammen. „Dabei vertreten wir kein Pro oder Contra. Wie immer, bildet auch diese DEGAM-Leitlinie teilweise kontroverse Perspektiven ab, aus denen ein Kompromiss entwickelt wird“, so Scherer weiter.

„Die wichtigste Botschaft unserer Leitlinie ist, das Gespräch mit dem Patienten / der Patientin nicht abreißen zu lassen. Die Leitlinie ist keine Anleitung zur Suizidassistenz, sondern gibt Empfehlungen, wie der Dialog mit einem Menschen mit Sterbewunsch gelingen kann“, kommentiert Dr. Ilja Karl, niedergelassener Hausarzt und gleichzeitig federführend an der Leitlinie beteiligt. „Auch wenn ein Arzt / eine Ärztin die Assistenz nicht durchführen möchte, müssen wir alles tun, um im Gespräch zu bleiben. Das ist unsere Aufgabe in der hausärztlichen Praxis. Im Übrigen kann auch schon ein offenes und vertrauensvolles Gespräch immer wieder suizidpräventiv wirken.“

Neben der Informationsvermittlung regt die Leitlinie an, dass sich Ärztinnen und Ärzte mit ihrer eigenen Haltung zum assistierten Suizid auseinandersetzen: Nur wer weiß, was er / sie denkt und fühlt, kann auch mögliche Grenzen des eigenen Handelns erkennen. „Diese Reflexion der eigenen Haltung verlangt Ärztinnen und Ärzten viel ab. Trotzdem geht es nicht ohne. Entsprechende Vorschläge fassen wir in der Leitlinie zusammen“, so Dr. Sandra Blumenthal, die ebenfalls an der Erstellung der Leitlinie beteiligt war.

Der nächste Schritt ist nun, das in der Leitlinie zusammengefasste Wissen in die hausärztliche Praxis zu bringen: So setzt sich die DEGAM dafür ein, die Inhalte in Fortbildungsangebote einzubinden und den kollegialen Austausch sowie das offene und unvoreingenommene Zuhören zu stärken. Davon profitieren alle: Bei den Ärztinnen und Ärzten steigen Wahrnehmung und Aufmerksamkeit für das Thema, so dass es leichter wird, auf oft nur sehr vorsichtige Andeutungen der Patientinnen und Patienten einzugehen. Das ist der erste Schritt zur Suizidprävention.

Die S1-Leitlinie „Der Umgang mit dem Wunsch nach Suizid in hausärztlichen Praxen“ finden Sie hier: 

https://www.degam.de/pressemitteilung-detail/im-gespraech-bleiben-suizidwunsch-i...


Natascha Hövener
Telefon: 030 – 20 966 98 16
E-Mail: hoevener@degam.de

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
Schumannstraße 9, 10117 Berlin
Präsident: Prof. Dr. med. Martin Scherer (Hamburg)
http://www.degam.de

Über die DEGAM

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Allgemeinmedizin als anerkannte wissenschaftliche Disziplin zu fördern und sie als Rückgrat der Patientenversorgung weiterzuentwickeln. Die DEGAM ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zur wissenschaftlichen Entwicklung der Allgemeinmedizin an den Hochschulen, zur Fort- und Weiterbildung sowie zum Qualitätsmanagement. Sie erarbeitet eigene wissenschaftlich fundierte Leitlinien für die hausärztliche Praxis und beteiligt sich auch an interdisziplinären Leitlinien anderer Fachgesellschaften. Die Aktivitäten der Nachwuchsförderung werden überwiegend von der Deutschen Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DESAM) realisiert.

MaAB  - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT


Prof. Dr. med. Martin Scherer, Präsident der DEGAM
E-Mail: m.scherer@uke.de
Weitere Informationen finden Sie unter
- S1-Leitlinie "Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis"

Rückführung der Krankenhaustöchter bei Charité und Vivantes.

 „Unser Sachzwang heißt sozialer Zusammenhalt“ – ver.di kündigt solidarischen Protest gegen die Kürzungspläne des Berliner Senats an


Anlässlich der bekannt gewordenen Kürzungspläne von SPD und CDU in Berlin kündigt ver.di solidarischen Protest gegen den geplanten Kahlschlag durch den Berliner Senat an. Seit Monaten haben die Koalitionsparteien die Berliner Stadtgesellschaft im Unklaren über ihre Pläne gelassen und so eine demokratische Debatte über die entscheidende Zukunftsfrage für die Stadt verhindert. Nun kommen die Pläne auf den Tisch.

ver.di Berlin bekräftigt vor diesem Hintergrund die Forderungen nach einer auskömmlichen Finanzierung für die gesellschaftlichen Aufgaben in dieser Stadt. So muss auch weiterhin die Refinanzierung der Gehälter inklusive der Tarifsteigerungen sowohl für die Beschäftigten des Landes Berlin als auch für die Freien Träger gesichert werden. Auch die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur und die Verbesserung der Gehälter bei der BVG sind für eine funktionierende Stadt unerlässlich. Bei Charité und Vivantes sind CDU und SPD in der Pflicht die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und die Tarifflucht durch Outsourcing zu beenden. Das vielfältige kulturelle Angebot muss weiter ausfinanziert werden. Dies beinhaltet auch die Finanzierung der Festanstellung für die Musikschullehrer*innen, die seit Monaten in Unsicherheit gehalten werden und den Erhalt von Kultureinrichtungen wie der Komischen Oper.

ver.di sieht in der aktuellen Haushaltslage kein Naturereignis, sondern das Ergebnis einer falschen Politik. Der von Seiten des Senats erweckte Eindruck, der Haushalt sei aus dem Ruder gelaufen, deckt sich nicht mit der Realität. So stimmt es zwar, dass der Haushalt von 2015 bis 2023 nominell um ca. 61% gewachsen ist. In der gleichen Zeit ist jedoch auch die Berliner Wirtschaft nominell um ca. 55% gewachsen. Zugleich fallen in diese Zeit die finanziellen Herausforderungen durch die Ankunft zahlreicher Geflüchteter aus den Kriegs- und Krisengebieten dieser Welt und die Corona-Pandemie. Auch die sozialökologische Transformation braucht jetzt massive öffentliche Investitionen. Politik hätte in einem reichen Land wie Deutschland die Aufgabe, die finanziellen Mittel zu mobilisieren, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Stattdessen entzieht allein der Immobilienkonzern Vonovia dem Berliner Fiskus fast 1 Milliarde Euro durch windige Finanztricks, die der Politik seit Jahren bekannt sind.

„Wir erleben aktuell bundesweit Kürzungsangriffe auf die sozialen Infrastrukturen. Wir haben kein Haushaltsproblem, sondern ein Verteilungsproblem. Wir werden uns nicht von vermeintlichen Sachzwängen erpressen lassen, die die gleichen Parteien geschaffen haben, die uns jetzt die Kürzungen als alternativlos präsentieren. Unser Sachzwang heißt sozialer Zusammenhalt. Wenn CDU und SPD zurück wollen in die Sarrazin-Jahren, in denen diese Stadt schon einmal kaputtgespart wurde, müssen sie mit breitem zivilgesellschaftlichem Widerstand rechnen. Wir brauchen ein Ende der Schuldenbremse und eine Reichensteuer, um die gesellschaftlichen Herausforderungen zu finanzieren. Steuerschlupflöcher wie bei den sogenannten Sharedeals, die Berlin in den letzten Jahren bereits Milliarden Euro gekostet haben, müssen endlich vollständig geschlossen werden. Wir erwarten von allen Parteien im anstehenden Bundestagswahlkampf hierzu eine klare Positionierung. Wer sich angesichts der drohenden Einschnitte nicht für eine deutliche Umverteilung positioniert, ist aus ver.di-Perspektive nicht regierungsfähig“, erklärt ver.di Landebezirksleiterin Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

In den nächsten Wochen wird ver.di gemeinsam mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft die konkreten Auswirkungen der Kürzungen aufarbeiten und Protestaktionen gegen das Kaputtsparen organisieren.

Protestaktivitäten in den nächsten Wochen:
21.11.2024, 9:30 Uhr, Anhalter Bahnhof: #unkürzbar – Für eine sichere Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe und Familienförderung in Berlin.

23.11.2024, 8:30 Uhr, H4-Hotel, Karl-Liebknecht-Str 32, 10178 Berlin: TVÖD für alle an der Spree - Kundgebung vor dem SPD-Landesparteitag für Rückführung der Krankenhaustöchter bei Charité und Vivantes.

11.12.2024, 16:30 Uhr, Rotes Rathaus: Kundgebung Ja zu Berlin! Nein! Zum Kaputtsparen

Die Zukunft der Organspende

Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf wollen Abgeordnete die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen. Aktuell stünden rund 8.400 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/13804) der Abgeordneten.

Mit Einführung der Widerspruchsregelung soll die Versorgung der Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, verbessert werden, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ein oft lebensrettendes Organ oder Gewebe zu erhalten.

Um das Ziel zu erreichen, müsse die Zahl der Organspenden erhöht werden. Daher solle als Organ- und Gewebespender künftig nicht nur die Person infrage kommen, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme eingewilligt hat, sondern auch die Person, die einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Mit einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in einem ersten Schritt in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element.

Ergebe die Auskunft aus dem Register, dass der mögliche Spender dort keine Erklärung registriert habe, und liege dem Arzt auch kein schriftlicher Widerspruch des möglichen Spenders vor und sei im Gespräch mit Angehörigen auch diesen kein entgegenstehender Wille bekannt, sei eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig.

Entscheidend sei der Wille der möglichen Organ- oder Gewebespender. Dem nächsten Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben. 

MaAB Cave: 

Zur Klärung der Spendenbereitschaft soll der nächste Angehörige jedoch darüber befragt werden, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Entnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist.

War der mögliche Organ- oder Gewebespender in einem erheblichen Zeitraum vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Willenserklärung zu treffen und habe keine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben, sei die Organ- oder Gewebeentnahme unzulässig.

Die neuen Regelungen sollen dem Entwurf zufolge vorher mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung über die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines erklärten oder nicht erklärten Widerspruchs verbunden sein.

CAVE: Angehörigen im Pflegeheim

Wie weit gehen die Auskunftspflichten nach dem Angehörigen - Entlastungsgesetz?


Der 8. Senat wird sich in seiner Sitzung am 21. November 2024 (Aktenzeichen B 8 SO 5/23 R) um 11:30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal mit der Frage zu befassen haben, wann die mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz neu gestaltete Auskunftspflicht von Angehörigen gegenüber dem Sozialamt greift.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2020 unter anderem unterhaltsverpflichtete Kinder entlastet. Ein Unterhaltsrückgriff durch den Sozialhilfeträger auf ein erwachsenes Kind, dessen Eltern vom Sozialamt Leistungen erhalten, ist mit dem neu eingeführten § 94 Absatz 1a SGB XII gegenüber dem früheren Recht beschränkt worden: Ein möglicher Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder geht erst dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn das Einkommen des Kindes einen Jahresbetrag von 100 000 Euro übersteigt. Dabei wird gesetzlich vermutet, dass diese Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Erst wenn die Vermutung wiederlegt ist, kann Auskunft vom unterhaltsverpflichteten Kind verlangt und anschließend ein Unterhaltsrückgriff vom Sozialhilfeträger geltend gemacht werden. Dabei ist gegebenenfalls auch vorhandenes Vermögen zu berücksichtigen.

Der Vater des Klägers lebt in einem Seniorenwohnheim und erhält vom Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege. Er ist geschieden und hat neben dem Kläger noch einen weiteren Sohn, der im Jahr 2020 Student war. Der Sozialhilfeträger erlangte im Internet Informationen über die Arbeitgeberin des Klägers, eine Digitalagentur mit über 100 Mitarbeitern und einem Honorarumsatz im hohen siebenstelligen Bereich, und seine dortige Position als Chief Technology Officer (CTO). Er teilte dem Kläger mit, es sei davon auszugehen, dass sein Bruttoeinkommen die Grenze von 100 000 Euro jährlich überschreite und verlangte Auskunft über sein Einkommen und sein Vermögen. Hiergegen wandte sich der Kläger, weil mit den genannten Informationen die gesetzliche Vermutung nicht widerlegt sei und deshalb keine Auskunftspflicht bestehe. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat den Auskunftsbescheid aufgehoben. Zwar sei die Vermutungsregel des § 94 Absatz 1a Satz 2 SGB XII mit den öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet widerlegt. Im sich anschließenden Auskunftsverfahren sei aber ein gestuftes Vorgehen erforderlich: In einem ersten Schritt sei der Sozialhilfeträger lediglich berechtigt, Auskünfte über das zu Bruttojahreseinkommen des potentiell Unterhaltsverpflichteten einzuholen.

Erst wenn auf dieser Grundlage die 100 000-Euro-Grenze tatsächlich überschritten sei, bestehe in einem zweiten Schritt ein umfassendes Auskunftsrecht, das sich auch auf Vermögen beziehe.

Mit seiner Revision rügt der beklagte Sozialhilfeträger, dass das vom Landessozialgericht geforderte gestufte Auskunftsverfahren im Gesetz keine Stütze finde. Wenn zu vermuten sei, dass die Einkommensgrenze überschritten werde, bestehe auch eine Verpflichtung zur Auskunft über das Vermögen, damit der Sozialhilfeträger den Unterhaltsanspruch umfassend prüfen könne.

24 Stunden Sammelurin: 24-Stunden-Harn

PatientInnen mit muskelinvasivem Blasenkrebs profitieren von einer präoperativen Chemotherapie. 

Aufgrund einer grenzwertigen Nierenfunktion wird jedoch nur ein Teil der PatientInnen als „Chemo-tauglich“ eingestuft. 

Mit der Berechnung der Nierenfunktion aus dem 24-Stunden-Urin bestätigen ForscherInnen der Medizin Uni Innsbruck nun eine einfache Methode, mit der die Chemo-Tauglichkeit verlässlich festgestellt und zudem ein größerer Anteil an PatientInnen einer Chemotherapie vor der OP zugeführt werden kann.

Bestimmte Laborwerte geben Auskunft über die Nierenfunktion. 


Dazu gehört auch die sogenannte Kreatinin-Clearance, die wiederum Rückschluss auf die im Blutserum gemessene glomeruläre Filtrationsrate (GFR) – den wichtigsten Parameter zur Beurteilung der Nierenfunktion – erlaubt. 


Bei PatientInnen mit muskelinvasivem Blasenkarzinom (MIBC, in die Blasenmuskulatur eingewachsen) spielt die Kreatinin-Clearance als Kriterium für die Chemo (bzw. Cisplatin)-Tauglichkeit vor einer operativen Entfernung der Harnblase eine zentrale Rolle. 


„In der klinischen Routine gelten PatientInnen mit einer Kreatinin Clearance über 60 ml/min als Cisplatin-tauglich. 


Die cisplatinhaltige Chemotherapie* mit nachfolgender operativer Komplett-Entfernung der Harnblase ist der derzeitige Goldstandard beim muskelinvasiven Blasentumor. 


Die neoadjuvante (den Tumor verkleinernde) Chemotherapie vor der radikalen OP bringt einen zusätzlichen Überlebensvorteil von bis zu acht Prozent in fünf Jahren“, weiß Renate Pichler. 


Der Uro-Onkologin fiel auf, dass an der Innsbrucker Univ.-Klinik für Urologie, wo eine Messung routinemäßig auch über den 24-Stunden-Harn erfolgt, ein im Vergleich zu anderen Zentren relevant höherer Anteil an Chemo-tauglichen PatientInnen erfasst wird. Um den Zusammenhang zwischen GFR-Messungen im Serum und der Kreatinin Clearance aus dem Sammelurin untersuchen zu können, initiierte sie gemeinsam mit KollegInnen aus den Fachbereichen Nephrologie (Andreas Kronbichler), Onkologie (Andreas Seeber) und Medizinische Statistik (Josef Fritz) eine interdisziplinäre und retrospektive Multicenterstudie.

Knapp 1.000 PatientInnen mit muskelinvasivem Blasenkrebs, die zwischen 2011 und 2021 in verschiedenen europäischen Zentren einer radikalen Blasenentfernung mit oder ohne vorheriger Chemotherapie unterzogen worden waren, wurden in die Studie eingeschlossen. Anhand dieser Daten ermittelte das Team um Renate Pichler den Anteil Chemo-tauglicher PatientInnen auf Basis von vier verschiedenen Serumformeln für die Kreatinin Clearance. Dabei wurde, unabhängig davon, welche Serumformel herangezogen wurde, ein Anteil von 25 bis 30 Prozent der PatientInnen als nicht Chemo-tauglich nachgewiesen. 


Bei einer Sub-Kohorte von 250 ProbandInnen wurde zudem die Messung aus dem 24-Stunden-Urin herangezogen, darunter fielen v.a. PatientInnen, deren Serumwerte im Graubereich zwischen 40 und 59 ml/min lagen.


 „Wir stellten fest, dass die aus dem 24-Stunden-Urin ermittelte Kreatinin Clearance bei mehr als 80 Prozent dieser Patientinnen und Patienten über 60 ml/min betrug und somit eine Chemo-Tauglichkeit vorlag. 


Das lässt die Annahme zu, dass ein signifikanter Anteil von Patientinnen und Patienten aufgrund einer alleinigen Serum-Messung nicht richtig eingestuft wird und im schlimmsten Fall untertherapiert ist“, so Pichler.

Vor dem Hintergrund, dass es ohne präoperative Chemotherapie trotz kompletter Blasenentfernung in 50 Prozent der Fälle zu Rezidiven, also erneutem Tumorwachstum kommt, haben diese im Fachjournal The Oncologist publizierten Ergebnisse hohe klinische Relevanz. 


„Die einfache und verlässliche Berechnung der Chemo-Tauglichkeit auf Basis des 24-Stunden-Harns ist dabei vor allem für PatientInnen relevant, deren Messwert aus dem Serum eine grenzwertige Nierenfunktion wiedergibt“, betont Pichler.

Muskelinvasives Blasenkarzinom:::


Rauchen gilt als Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Harnblasenkrebs und ist für etwa die Hälfte aller Karzinomfälle verantwortlich, vor allem bei Männern.


Neben einer berufsbedingten Exposition mit bestimmten Chemikalien in der Öl-, Leder- und Farbindustrie oder aufgrund familiärer Exposition kann das Blasenkarzinom auch als Sekundärtumor als Spätfolge nach Bestrahlungen entstehen.


 In 75 Prozent aller Erstdiagnosen handelt es sich um nicht-muskelinvasive Tumoren, die organerhaltend therapiert werden können. Allerdings metastasieren 50 Prozent aller lokal begrenzten invasiven Tumoren im Laufe der Zeit trotz radikaler Operation. 


Im metastasierten Zustand ist die Prognose sehr schlecht mit einem medianen Überleben von drei bis sechs Monaten ohne weitere Therapie. 


Eine platinhaltige Chemotherapie sowie eine Immuntherapie oder gezielte Therapie sind der derzeitige Therapiegoldstandard in diesem Status.

* Das gängige Zytostatikum Cisplatin zerstört sog. Mikrometastasen, wirkt jedoch nierentoxisch und kann nachteilige Auswirkungen auf Gehör, Nerven und das kardio-vaskuläre System haben. Der Einsatz einer belastenden Chemotherapie muss deshalb immer gut abgewogen werden.

Zur Person:
Die gebürtige Südtirolerin Renate Pichler absolvierte das Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck. Seit 2010 forscht sie aktiv in der uroonkologischen Studiengruppe mit dem Schwerpunkt Hoden-/Nieren-/Penis-/Blasentumor und leitet zudem als Oberärztin die uro-onkologische Spezialambulanz und den urologischen Fachbereich im Comprehensive Cancer Center Innsbruck (CCCI). 2017 absolvierte sie das Clinical PhD Studium im Programm Clinical Cancer Research und habilitierte im selben Jahr an der Med Uni Innsbruck über innovative Konzepte in der Diagnose und Nachsorge beim Blasenkrebs. Ihr Schwerpunkt liegt in der translationalen Uro-Onkologie, mit dem Ziel, prädiktive und prognostische Biomarker beim Blasenkrebs und Nierentumor zu finden.

Originalpublikation:
Cisplatin Eligibility in the Neoadjuvant Setting of Patients with Muscle-Invasive Bladder Cancer Undergoing Radical Cystectomy. https://doi.org/10.1093/oncolo/oyae160

Troponin-Schnelltest und der Verdacht auf Herzinfarkt

Forschende des Universitären Herz- und Gefäßzentrums des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK) sowie der Cardio-CARE in Davos (Schweiz) konnten nachweisen, dass mit Hilfe eines Troponin-Schnelltests in Kombination mit Maschinellem Lernen ein Herzinfarkt schneller und effizienter als bislang ausgeschlossen werden kann. 

Der dafür genutzte personalisierte Artificial Intelligence in Myocardial Infarction Study (ARTEMIS)-Algorithmus kann unabhängig von großen Versorgungsstrukturen im ambulanten und präklinischen Bereich durchgeführt werden und könnte so zu einer Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser beitragen.

Die Studienergebnisse wurden im Fachmagazin Lancet Digital Health veröffentlicht und auf dem Kongress der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) in London vorgestellt.

Brustschmerzen sind ein wesentliches Symptom eines Herzinfarkts und die weltweit häufigste Ursache für die Einlieferung in die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Jedoch haben nur fünf bis 25 Prozent dieser symptomatischen Patient:innen tatsächlich einen akuten Myokardinfarkt, der eine sofortige Behandlung benötigt. Um einen akuten Herzinfarkt zu erkennen oder auszuschließen, wird der hochsensitive Troponinwert im Blut des Betroffenen ermittelt.


Troponin ist ein Proteinkomplex, der nur im Herzmuskel vorkommt und bei Schädigungen der Muskelzellen ins Blut gelangt. 

Internationale Leitlinien empfehlen zur Diagnose eines Herzinfarkts laborbasierte Troponintests. 

Die Auswertung dieser Tests dauert im Labor bis zu 60 Minuten und berücksichtigt keine individuellen Patient:inneninformationen wie beispielsweise Alter und Geschlecht. 


MaAB-Cave: 

Die neuen Troponin-Schnelltests, die sogenannten Point-of-Care-Tests (POC-Test), ermöglichen eine Messung des Troponinwertes innerhalb von etwa acht Minuten.

Die Forschenden konnten nachweisen, dass mit diesen Schnelltests eine präzise, effiziente Herzinfarktdiagnostik möglich ist, wenn diese in einen personalisierten KI-Algorithmus eingebettet werden. Dann war eine einzige Troponin-Schnelltestbestimmung dem standardmäßig empfohlenen Diagnoseverfahren sogar überlegen. Für ihre Studie nutzten die Wissenschaftler:innen Daten von mehr als 2500 Patient:innen aus den USA und Australien.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass mit Hilfe des Algorithmus bei mehr als doppelt so vielen Patient:innen (circa 35 Prozent) schneller ein Herzinfarkt ausgeschlossen werden kann als mit den in den herkömmlichen Leitlinien empfohlenen Diagnoseverfahren (circa. 14-15 Prozent) und das bei gleichbleibend hoher Sicherheit von nahezu 100 Prozent“, sagt Erstautorin Dr. Betül Toprak, Klinik und Poliklinik für Kardiologie des Universitären Herz- und Gefäßzentrums des UKE. Auch bei etwa 20 Prozent der Patient:innen mit frühem Brustschmerzbeginn, bei denen bisher eine zweite Troponinmessung nach ein oder zwei Stunden gemäß Leitlinienempfehlung obligatorisch war, ermöglicht der ARTEMIS-Algorithmus den sicheren Ausschluss eines Herzinfarkts.

Anwendbarkeit außerhalb der Klinik
„Perspektivisch kann der Einsatz von KI in Kombination mit dem Schnelltest zu einer Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser beitragen. Patient:innen mit geringem Herzinfarktrisiko könnten in präklinischen, ambulanten oder geografisch isolierten Versorgungsbereichen sicher erkannt werden und müssten keiner Notfallversorgung in einer Chest Pain Unit zugeleitet werden“, sagt Studienleiter Prof. Dr. Stefan Blankenberg, Direktor der Klinik für Kardiologie und Ärztlicher Leiter des Universitären Herz- und Gefäßzentrums des UKE.

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildung en VOR ORT


Prof. Dr. Stefan Blankenberg
Universitäres Herz- und Gefäßzentrum
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Martinistraße 52
20246 Hamburg
Telefon: 040 7410- 53972
s.blankenberg@uke.de

Originalpublikation:
Betül Toprak et al., Diagnostic accuracy of a machine learning algorithm using point-of-care high-sensitivity cardiac troponin I for rapid rule out of myocardial infarction: a retrospective study, Lancet Digital Health, 2024. DOI: https://doi.org/10.1016/S2589-7500(24)00191-2

Der Beckenboden - die Beckenbodenfunktionsstörungen

Ist der Beckenboden bei Frauen stark geschwächt, kann es zum Absinken von Gebärmutter und Scheide kommen. 

In der Folge leiden betroffene Frauen unter Senkungsbeschwerden und gegebenenfalls Funktionsstörungen von Harnblase, Darm und Sexualität. 

Helfen konservative Therapieoptionen nicht, muss die Gebärmutter dann nicht zwangsläufig entfernt, sondern kann unter anderem operativ mit einem Kunststoffnetz angehoben werden. 

Seit 2022 wird diese Anhebung in einzelnen Kliniken in Deutschland auch mit einer körpereigenen Sehne durchgeführt.

Das urogynäkologische Team der Klinik für Gynäkologie und Gynäkologischen Onkologie des Universitätsklinikums Bonn (UKB) hat diese Operation noch weiterentwickelt: 

Es ist die weltweit erste Operation mit der roboter-assistierten minimal invasiven Methode – mit Erfolg, wie die Analyse der ersten zehn Operationen zeigt. Die Studie dazu ist nun in der Fachzeitschrift „International Urogynecology Journal“ veröffentlicht.

Der Beckenboden stützt unsere Organe im Bauchraum und hält sie fest an ihrem Platz. 


Bei Frauen kann dieser aber zum Beispiel durch Schwangerschaften und vaginale Geburten oder etwa erblich sowie alters- oder gewichtsbedingt geschwächt sein.


 „Etwa jede zweite Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an einer Beckenbodenfunktionsstörung“, erklärt Prof. Dr. Dominique Könsgen-Mustea, Leiterin der Sektion Urogynäkologie an der Klinik für Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie am UKB. 


Eine mögliche Folge solcher Störungen ist, dass die Gebärmutter absinkt. 


Eine leichte Senkung führt dabei kaum zu Beschwerden, ist sie jedoch stärker, kann es unter anderem zu Funktionsstörungen der Harnblase, des Darmes oder der Sexualität, Schmerzen in Unterbauch und Rücken sowie einem Fremdkörpergefühl kommen.


Manchmal sinkt die Gebärmutter so weit ab, dass sich zum Beispiel die Scheide nach außen stülpt oder die Gebärmutter durch die Scheide tritt – was die Betroffenen körperlich und psychisch stark belastet. 

Professionelles Beckenbodentraining, Medikamente und Pessare, die zum Stützen der Organe vaginal eingelegt werden, können bei leichten Formen der Gebärmuttersenkung helfen.

Roboter assistiertes Vorgehen mit körpereigener Sehne

Sind die Beschwerden sehr stark, kann eine Operation empfohlen werden. Die Gebärmutter kann operativ an ihre anatomisch korrekte Position angehoben werden. In der Regel wird ein solcher Eingriff mit Kunststoffnetzen durchgeführt. Neuerdings geht das auch mit einer körpereigenen Sehne aus dem Oberschenkel - ein Eigengewebe, das von Orthopäd*innen seit Langem als etabliertes Verfahren für einen Kreuzbandersatz genutzt wird: 


Mit einem kleinen Schnitt in der Kniekehle wird ein Teil der hinteren Oberschenkelsehne entnommen und anschließend an der Gebärmutter oder dem Gebärmutterhals fixiert. „Vorteil dieser Methode ist, dass kein Fremdmaterial in den Körper kommt“, sagt Prof. Könsgen-Mustea, die die Technik am UKB etabliert hat. „Und das Entfernen der Sehne hat auch keine negativen Auswirkungen auf das Bein: Es bleibt schmerzfrei und im Langzeitverlauf uneingeschränkt hinsichtlich der Mobilität.“

Diese Operationstechnik hat das Team um Prof. Könsgen-Mustea noch weiterentwickelt: Es hat die Gebärmutterhalsanhebung mit der körpereigenen Sehne im Juni 2022 weltweit erstmals roboter-assistiert durchgeführt. Seitdem behandelt das UKB-Team Frauen, die unter einer Gebärmuttersenkung leiden mit dem neuen Verfahren. „Die ersten zehn roboter-assistierten Gebärmutterhalsanhebungen im Zeitraum von Juni 2022 bis Februar 2023, wurden nun auf ihre Sicherheit, Durchführbarkeit und Wirksamkeit geprüft“, erklärt Dr. Carolin Schröder, die als Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der Klinik für Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie am UKB tätig ist. Dazu untersuchten die Forschenden das objektive und subjektive Outcome der Patientinnen drei und zwölf Monate nach dem Eingriff.

Vielversprechende Operationstechnik

Es zeigte sich: Die zehn Patientinnen, bei denen die Operation roboter-assistiert durchgeführt wurde, hatten nach zwölf Monaten ein positives klinisches Ergebnis durch die Gebärmutteranhebung. „Nach drei und zwölf Monaten zeigte keine Patientin einen erneuten Prolaps“, berichtet Dr. Schröder. Zudem traten keine intra- und postoperativen Komplikationen auf. „Mit dem DaVinci-Roboter haben wir ein stark vergrößertes 3D-Bild und können dadurch sehr präzise operieren. Das macht das Verfahren sehr gewebeschonend und blutungsarm und wir können mit Leichtigkeit tief in alle Kompartimente des Beckenbodens gelangen“, erklärt Prof. Könsgen-Mustea die Vorteile. Die Patientinnen berichteten ebenso über ihre hohe Zufriedenheit hinsichtlich des Operationsergebnisses.

„Diese Pilotstudie zeigt insgesamt zufriedenstellende klinische Ergebnisse, die mit einer verbesserten Lebensqualität für die Patientinnen einhergehen“, fasst die Leiterin der Urogynäkologie am UKB zusammen. Die roboter-gestützte Gebärmutterhalsanhebung gilt demnach als vielversprechende Operationstechnik. Mittlerweile wurde eine internationale Register-Studie unter Federführung des UKB initiiert, in der das Outcome von Patientinnen, die mit dieser Operationsmethode behandelt werden, konsekutiv analysiert wird.

Förderung:
Die Studie wurde durch den Open-Access-Publikationsfonds der Universität Bonn unterstützt.

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildung en VOR ORT


Prof. Dr. med. Dominique Könsgen-Mustea
Leitung der Sektion Urogynäkologie
Klinik für Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie
Universitätsklinikum Bonn
E-Mail: koensgen-mustea@ukbonn.de
Telefon: +49 228 287 15444

Originalpublikation:
Carolin Schröder, Charlotte Lukannek, Eva K. Egger, Lucia A. Otten, Alexander Mustea, Dominique Koensgen; Implementation of roboter-assisted sacrocervicopexy for apical organ prolapse using the semitendinosus tendon – pilot study and analysis of clinical outcome; International Urogynecology Journal; DOI: https://doi.org/10.1007/s00192-024-05975-1