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Strassenlärm und das Herz

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Schon eine einzige Nacht mit mäßigem Straßenverkehrslärm bei vergleichsweise niedriger Belastung erhöht die Herzfrequenz, geht mit Veränderungen in Proteinen einher, die an Immun- und Stresssignalwegen beteiligt sind, und kann die Gefäßfunktion sowie die Schlafqualität beeinträchtigen. Das haben Forschende der Universitätsmedizin Mainz in einer kontrollierten Humanstudie anhand von Herz-Kreislauf-Messungen und Blutanalysen herausgefunden. Damit liefern sie experimentelle Hinweise auf biologische Mechanismen, die den Zusammenhang zwischen Straßenverkehrslärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erklären könnten. Die Studie ist in der Fachzeitschrift Cardiovascular Research veröffentlicht worden.

Verkehrslärm gehört zu den häufigsten Umweltbelastungen in Europa. Langjährige Beobachtungsstudien haben gezeigt, dass dauerhafte Lärmbelastung mit einem erhöhten Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkt und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden ist. Bislang war jedoch noch wenig untersucht, wie der Körper unmittelbar auf Straßenverkehrslärm, der häufigsten Lärmquelle in Europa, in der Nacht reagiert. Dieser Forschungsfrage hat sich ein Forschungsteam um Dr. Omar Hahad, Univ.-Prof. Dr. Thomas Münzel und Univ.-Prof. Dr. Andreas Daiber vom Zentrum für Kardiologie der Universitätsmedizin Mainz gewidmet.

Im Rahmen ihrer Studie „A randomized, double-blind, crossover study of acute low-level night-time road traffic noise: effects on vascular function, sleep, and proteomic signatures in healthy adults“ stellten die Forschenden fest, dass selbst Verkehrslärm von durchschnittlich rund 41 bis 44 Dezibel messbare Stressreaktionen im Körper auslösen kann. „Die Studie liefert kontrollierte experimentelle Hinweise darauf, dass akuter nächtlicher Straßenverkehrslärm direkt in die Regulation des Gefäßsystems eingreift. Wir sehen sowohl funktionelle Veränderungen als auch begleitende Aktivierung bestimmter biologischer Signalwege“, betont Studienleiter und Erstautor der Studie Dr. Hahad.

Schlafen unter realitätsnahen Lärmbedingungen

Um die akuten Auswirkungen von Straßenverkehrslärm auf die 74 Studienteilnehmenden untersuchen zu können, simulierten die Forschenden unterschiedliche Belastungsgrade: eine Nacht ohne zusätzlichen Lärm sowie jeweils eine Nacht mit 30 bzw. 60 Straßenverkehrslärmereignissen in einer Lautstärke von durchschnittlich 41 bis 44 Dezibel für jeweils 1’15 Minuten. Die Lärmexposition erfolgte alle 11,5 bzw. 9,5 Minuten über Lautsprecher im privaten Schlafzimmer der Proband:innen. Am nächsten Morgen werteten die Forschenden die Herz-Kreislauf-Messungen der Nacht aus, analysierten Blutproben auf Proteine, die an Entzündungsprozessen beteiligt sind, und untersuchten die Elastizität der Blutgefäße. In der kontrollierten randomisierten doppelblinden Studie wussten weder die Teilnehmenden noch die Forschenden, die die Messungen durchführten, welchen Schallpegeln sie in der Nacht ausgesetzt waren.

Lärm belastet schon nach einer Nacht

Die Teilnehmenden, die den Lärmsequenzen ausgesetzt waren, berichteten von einer wahrgenommenen schlechteren Schlafqualität. Dabei reagierten die Proband:innen unterschiedlich stark, was auf eine individuelle Lärm-Empfindlichkeit hindeutet. Durch eine Kombination aus Herzfrequenzanalyse, molekularer Blutuntersuchung und Gefäßmessung konnten die Forschenden sowohl funktionelle als auch biologische Veränderungen nachweisen, was die geschilderte Beeinträchtigung verdeutlichte – und das bereits nach einer einzigen Nacht: Die Herzfrequenz stieg nach einzelnen Lärmereignissen an, im Blut zeigten sich Veränderungen in immun- und entzündungsassoziierten Proteinen und Ultraschallmessungen belegten eine verminderte Elastizität der Blutgefäße. Gerade diese endotheliale Funktion gilt als frühes Warnsignal für die Gefäßgesundheit. „Unsere Studienerkenntnisse könnten die molekularen Krankheitsmechanismen, die durch Lärm beim Menschen ausgelöst werden, erklären“, betont Professor Daiber, Leiter der Forschungsgruppe Molekulare Kardiologie am Zentrum für Kardiologie der Universitätsmedizin Mainz.

11 Millionen Deutsche sind nachts Lärm ausgesetzt

Die Studienautoren plädieren für konsequente Lärmschutzmaßnahmen, wie beispielsweise Tempo 30 innerorts und mehr Grünflächen als natürlichen Schallschutzpuffer. „Lärmschutz ist Herzschutz“, betont Professor Münzel. „Jede Dezibel-Reduktion bedeutet weniger Stress für Gefäße, weniger Entzündung im Blut – und langfristig weniger Herzinfarkte und Schlaganfälle. Stadtplanung ist damit keine ästhetische Frage, sondern eine kardiovaskuläre Präventionsstrategie. Gesunde Städte sind leise Städte.“ Um besser zu verstehen, wie die Ergebnisse dieser Kurzzeitstudie mit dem langfristigen Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zusammenhängen könnten, seien weitere Untersuchungen erforderlich, sagen die Studienautoren. Laut Umweltbundesamt sind in Deutschland mehr als 11 Millionen Menschen nächtlichem Straßenverkehrslärm von mindestens 50 Dezibel ausgesetzt.

Originalpublikation:

Omar Hahad, Patrick Foos, Jonas Hübner, Christina Große-Dresselhaus, Frank P. Schmidt, Mir Abolfazl Ostad, Marin Kuntic, Lukas Hobohm, Karsten Keller, Volker H. Schmitt, Thomas Köck, Philipp Wild, Irene Schmidtmann, Mette Sørensen, Martin Röösli, Paul Stamm, Alexander von Kriegsheim, Johannes Herzog, Philipp Lurz, Andreas Daiber, Thomas Münzel.
A randomized, double-blind, crossover study of acute low-level night-time road traffic noise: effects on vascular function, sleep, and proteomic signatures in healthy adults, Cardiovascular Research (2026)

DOI: https://doi.org/10.1093/cvr/cvag028

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT

Dr. rer. Physiol. Omar Hahad
Zentrum für Kardiologie
Universitätsmedizin Mainz
Omar.Hahad@unimedizin-mainz.de

Originalpublikation:
Omar Hahad, Patrick Foos, Jonas Hübner, Christina Große-Dresselhaus, Frank P. Schmidt, Mir Abolfazl Ostad, Marin Kuntic, Lukas Hobohm, Karsten Keller, Volker H. Schmitt, Thomas Köck, Philipp Wild, Irene Schmidtmann, Mette Sørensen, Martin Röösli, Paul Stamm, Alexander von Kriegsheim, Johannes Herzog, Philipp Lurz, Andreas Daiber, Thomas Münzel.

A randomized, double-blind, crossover study of acute low-level night-time road traffic noise: effects on vascular function, sleep, and proteomic signatures in healthy adults, Cardiovascular Research (2026)

DOI: https://doi.org/10.1093/cvr/cvag028

Flexible Schulstartzeiten

An Schultagen schlafen Jugendliche chronisch zu wenig – mit negativen Folgen für Wohlbefinden und Lernfähigkeit. 

Eine neue Studie der Universität Zürich und des Universitäts-Kinderspitals Zürich zeigt: 

Ein flexibler Start des Unterrichts am Morgen kann Schlaf, Gesundheit und schulische Leistungen verbessern.

Schülerinnen und Schüler haben Mühe, abends zeitig einzuschlafen – was schlecht zum frühmorgendlichen Schulstart passt. 


Denn die Schlafbiologie von Jugendlichen ist auf ein spätes Einschlafen ausgerichtet, weil sich über die Jugend hinweg der biologische Rhythmus immer weiter in die Nacht hinein verschiebt. Die Folge: Die meisten schlafen an Schultagen zu wenig und bauen über die Woche ein Schlafdefizit auf.

«Das ist bedenklich, denn chronischer Schlafmangel betrifft nicht nur das Wohlbefinden, er hat auch messbare Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, körperliche Entwicklung und Lernfähigkeit», sagt Oskar Jenni von der Universität Zürich (UZH). Da gemäss dem Entwicklungspädiater ein früheres Einschlafen biologisch nur eingeschränkt möglich sei, könne ein späterer Schulbeginn am Morgen einiges bewirken. International ist der zeitlich versetzte Unterrichtsstart zwar gut untersucht, allerdings fehlen bislang Forschungen zu flexiblen Modellen, bei denen die Jugendlichen zwischen frühem und späterem Schulbeginn wählen können.

Neues Schulmodell mit flexiblen Randzeiten

Ein solches Projekt haben Joëlle Albrecht, Reto Huber und Oskar Jenni von der UZH und dem Universitäts-Kinderspital Zürich nun wissenschaftlich begleitet. Die Oberstufe Gossau im Kanton St. Gallen führte vor drei Jahren flexible Randzeiten ein. Vor dem regulären Unterrichtsbeginn morgens, mittags und am Nachmittag stehen seither individuelle Module zur Wahl. Die Schülerinnen und Schüler können so den Start in den Schultag am Morgen selbst bestimmen: entweder beginnen sie freiwillig um 07:30 Uhr oder erst ab 8:30 Uhr, wenn der offizielle Stundenplan startet.

Im Rahmen dieses Modells untersuchte das Forschungsteam das Schlafverhalten der Jugendlichen sowie die Auswirkungen von Schlafmangel auf Gesundheit und schulische Leistungen. Dazu wurden die durchschnittlich 14-Jährigen im alten Modus mit Schulstart um 07:20 Uhr einmal befragt und ein zweites Mal ein Jahr später im neuen Schulmodell. Insgesamt wertete das Forschungsteam 754 Rückmeldungen aus.

Flexible Randzeiten ermöglichen mehr Schlaf

Die Ergebnisse sind eindeutig: 

95 Prozent der Schülerinnen und Schüler nutzten die Möglichkeit eines späteren Schulbeginns – im Durchschnittlich war dies 38 Minuten später als im alten Modus. Entsprechend standen die Jugendlichen am Morgen auch 40 Minuten später auf als früher. Da sich die Bettzeiten kaum verändert haben, hat sich die Schlafdauer erhöht: Die Jugendlichen schliefen an Schultagen im Schnitt 45 Minuten länger.

Es zeigten sich noch weitere Vorteile: «Die Schülerinnen und Schüler berichteten weniger häufig von Einschlafproblemen und hatten seltener tiefe Werte bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität», fasst Erstautorin Joëlle Albrecht zusammen. Im Vergleich zu den kantonal geeichten Testergebnissen ergaben sich im neuen Schulmodell zudem bessere objektive Lernleistungen in Englisch und Mathematik.

Bessere Gesundheit und schulische Leistungen

Die in der renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift Journal of Adolescent Health publizierte Studie zeigt damit: 

Flexible Schulstartzeiten können ein wirksamer und praktikabler Ansatz sein, um chronischen Schlafmangel zu reduzieren sowie die psychische Gesundheit und die schulischen Leistungen von Jugendlichen zu verbessern. «Ein späterer Unterrichtsbeginn am Morgen kann also ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Mental-Health-Krise bei Schülerinnen und Schülern sein», ergänzt Co-Letztautor Reto Huber. Eine vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) herausgegebene Studie hat nämlich ergeben, dass der Anteil der 11- bis 15-Jährigen mit multiplen wiederkehrenden oder chronischen psychoaffektiven Beschwerden (z. B. Traurigkeit, Müdigkeit, Ängstlichkeit, schlechte Laune, Nervosität, Gereiztheit, Verärgerung und Einschlafschwierigkeiten) im Jahr 2022 bei 47 Prozent lag.

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Dr. phil. Joëlle Albrecht
Entwicklungspädiatrie, Universitäts-Kinderspital Zürich
joelle.albrecht@kispi.uzh.ch
‪+41 79 657 15 85‬

Prof. Dr. sc. nat. Reto Huber
Entwicklungspädiatrie, Universitäts-Kinderspital Zürich
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrische Universitätsklinik, Universität Zürich
reto.huber@kispi.uzh.ch
‪+41 44 266 81 60‬

Prof. Dr. med. Oskar Jenni
Entwicklungspädiatrie, Universitäts-Kinderspital Zürich
oskar.jenni@kispi.uzh.ch
‪41 44 249 75 36‬

Originalpublikation:
Literatur
Albrecht, J. N., Risch, A., Huber, R., & Jenni, O. G. (2026). The power of flexible school start times: Longitudinal associations with sleep, health, and academic performance. Journal of Adolescent Health, 17 February 2026. DOI: 10.1016/j.jadohealth.2026.01.011

COPD

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Marburger Team identifiziert Botenstoff als Auslöser für Schleimüberproduktion und geschwächte Virusabwehr


Forschende der Philipps-Universität Marburg haben herausgefunden, warum sich die chronische Lungenerkrankung COPD bei einer Grippe-Infektion oft plötzlich stark verschlechtert: Ein bestimmter Botenstoff namens CXCL11 wird dabei vermehrt gebildet und bringt die Atemwege aus dem Gleichgewicht. Dadurch wird nicht nur zu viel zäher Schleim produziert, sondern auch die natürliche Abwehr gegen Viren geschwächt – ein wichtiger Schritt, um diese gefährlichen Krankheitsschübe künftig besser behandeln zu können. Die Forschenden um Prof. Dr. Mareike Lehmann und Prof. Dr. Bernd Schmeck berichten darüber in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins „Thorax“ (https://doi.org/10.1136/thorax-2025-224202).

Von der Virusinfektion zur Schleimüberproduktion

Für ihre Analysen nutzte das Team humanbasierte Modellsysteme aus Epithelzellen der Atemwege, die strukturelle und funktionelle Eigenschaften des respiratorischen Epithels realitätsnah abbilden. Diese Modelle wurden kontrolliert mit Influenzaviren infiziert und anschließend mittels hochauflösender Einzelzellanalysen charakterisiert. Durch diesen Ansatz konnten zelltypspezifische Veränderungen präzise erfasst und molekulare Signalwege identifiziert werden, die durch CXCL11 vermittelt werden.

„Solche Studien sind nur in Marburg möglich, weil wir hier eine enge Verzahnung von klinischer Versorgung und molekularer Grundlagenforschung haben. Dadurch können wir Fragestellungen direkt aus der Behandlung von Patientinnen und Patienten in experimentelle Modelle übertragen – und die gewonnenen Erkenntnisse wiederum zurück in die Klinik spiegeln“, sagt Prof. Dr. Mareike Lehmann von der Philipps-Universität Marburg.

Die Ergebnisse liefern einen wichtigen Ansatzpunkt, um akute Verschlechterungen bei COPD künftig gezielter zu verhindern oder therapeutisch zu behandeln. Langfristig könnten Strategien, die auf CXCL11 abzielen, dazu beitragen, Schleimüberproduktion zu reduzieren und die antivirale Abwehr der Atemwege zu stärken.

Bildtext: Di
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Prof. Dr. Mareike Lehmann
Institut für Lungenforschung (iLung)
Philipps-Universität Marburg
Tel.: 06421 28-65043
E-Mail: mareike.lehmann@uni-marburg.de

Originalpublikation:
Originalpublikation: Melo-Narvaez et al, Single-cell mapping reveals CXCL11 as a driver of mucus production and inflammation in influenza A virus exacerbation in COPD, Thorax (2026) https://doi.org/10.1136/thorax-2025-224202

Entzündungsreaktionen

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Interleukin-1 alpha ist ein Botenstoff, der vor allem für die Steuerung von Entzündungsreaktionen in unserem Körper verantwortlich ist. Ein Forschungsverbund der Universität des Saarlandes und der TU Dresden möchte herausfinden, was genau an der Innenwand von Blutgefäßen vonstattengeht, wo IL-1 alpha eine Rolle bei Entzündungen der Blutgefäße spielt, die bislang nur wenig erforscht wurde. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert das Projekt ab dem Herbst 2026 mit rund ‪500.000‬ Euro.

Entzündungen sind Reaktionen des Körpers auf Krankheitserreger oder entartete Zellen, die, wenn sie die Oberhand gewinnen, zu lebensgefährlichen Tumorerkrankungen führen können. Reguliert werden solche Entzündungsreaktionen, die den Körper grundsätzlich also gesund halten sollen, unter anderem durch einen wichtigen Botenstoff unseres Immunsystems, dem Interleukin-1 alpha (IL-1α). Wie so oft im Leben gilt aber auch für dieses IL-1 α: Die Dosis macht das Gift. Übertreibt es der Körper mit der Ausschüttung des Proteins, können in der Folge chronisch-entzündliche Krankheiten wie Rheuma oder chronische Herzmuskelentzündung (Perikarditis) entstehen. Es ist also von großer Bedeutung, genau zu verstehen, wie IL-1α in Balance gehalten wird.

Ein wichtiger Ort für dieses Verständnis könnte an der Innenwand von Blutgefäßen liegen. „An dieser endothelialen Glykokalyx, einer schützenden Schicht auf der Innenseite von Blutgefäßen, spielen Glykosaminoglykane eine entscheidende Rolle. Erste Befunde deuten darauf hin, dass diese Zuckerstrukturen die Wirkung von IL-1α gezielt modulieren und damit Zell-Zell-Interaktionen sowie entzündliche Prozesse beeinflussen“, erklärt Sandra Rother, Juniorprofessorin für Molekulare Signalverarbeitung an der Universität des Saarlandes.

Gemeinsam mit Emmanuel Ampofo (Professor für Klinisch-Experimentelle Chirurgie, Universität des Saarlandes) sowie Professorin M. Teresa Pisabarro vom Biotechnologischen Zentrum (BIOTEC) der Technischen Universität Dresden möchte die Wissenschaftlerin in einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt herausfinden, wie es den Glykosaminoglykanen an der endothelialen Glykokalyx gelingt, IL-1α zielgenau und in genau der richtigen Menge freizusetzen. „Ziel ist es, besser zu verstehen, wie Entzündungsprozesse an der Gefäßwand reguliert werden und inwieweit sich diese Mechanismen künftig gezielt beeinflussen lassen, um Entzündungsreaktionen differenzierter zu steuern“, erläutert Sandra Rother. Die Erkenntnisse könnten wichtige Grundlagen zum Beispiel für die Entwicklung neuer Therapien gegen entzündliche Krankheiten legen.

Auf einen Blick:
Das Projekt „Erforschung und gezielte Nutzung der ‚Moonlighting‘-Funktionen von Interleukin-1 alpha (IL-1α) zur Aktivitätsregulation“ beginnt im Herbst 2026. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt den Verbund über drei Jahre 

mit rund ‪500.000‬ Euro

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Jun.-Prof. Dr. Sandra Rother
Tel.: (06841) 1616208
E-Mail: sandra.rother@uks.eu

Neue Definition von Adipositas

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Eine internationale Forschungsgruppe hat untersucht, wie viele Menschen von präklinischer und klinischer Adipositas betroffen sind und welche Gesundheitsrisiken damit verbunden sind. Das Team unter der Leitung von Prof. Matthias Schulze vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) fand heraus, dass nahezu alle Menschen mit Adipositas, also einem Body Mass Index (BMI) von mindestens 30 kg/m², weitere messbare Anzeichen erhöhter Körperfettmasse aufweisen und rund 80 Prozent der Betroffenen bereits gesundheitliche Folgeprobleme haben. Die Ergebnisse wurden im Fachjournal Nature Communications veröffentlicht.


Neue Definition von Adipositas

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Adipositas (Fettleibigkeit) seit langem als Krankheit ein. Trotzdem ist umstritten, ob Adipositas wirklich eine eigenständige Krankheit ist oder eher ein Risikofaktor für andere Erkrankungen.

Im Frühjahr 2025 hat eine internationale Kommission von Lancet Diabetes & Endocrinology vorgeschlagen, Adipositas in zwei Kategorien einzuteilen: präklinische und klinische Adipositas. Nach diesem Konzept sollte Adipositas neben dem BMI von mindestens einem weiteren anthropometrischen Kriterium, wie z. B. einem erhöhten Taillenumfang oder Körperfettgehalt, bestätigt werden. Personen mit diagnostizierter Adipositas, die darüber hinaus Adipositas-assoziierte Auffälligkeiten wie Bluthochdruck oder Störungen des Zucker- und Fettstoffwechsels haben, sollten demnach als klinisch adipös eingestuft werden – adipöse Personen ohne diese Auffälligkeiten als präklinisch. Die Kommission schlägt vor, klinische Adipositas als eine eigenständige Erkrankung mit entsprechenden Behandlungsindikationen zu klassifizieren.

Auswertung großer Bevölkerungs- und Interventionsstudien

Vor diesem Hintergrund haben Wissenschaftler*innen des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung (DZD) vom DIfE und vom Universitätsklinikum Tübingen untersucht, wie häufig präklinische und klinische Adipositas in der Bevölkerung auftreten, ob die Betroffenen ein erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben und ob eine Lebensstilintervention die Prävalenz von klinischer Adipositas senken kann. Dafür werteten die Forschenden die Daten aus drei großen Studien aus: NHANES (National Health and Nutrition Examination Survey; repräsentativ für die US-Bevölkerung), EPIC (European Prospective Investigation into Cancer and Nutrition)-Potsdam und TULIP (Tübinger Lebensstilinterventionsprogramm).

Unterschiede im Risiko: Präklinische versus klinische Adipositas

Dabei zeigte sich, dass 100 Prozent der Personen mit einem BMI gleich oder größer 30 kg/m² durch mindestens ein weiteres anthropometrisches Kriterium als adipös eingestuft werden konnten. Darüber hinaus erfüllten davon rund 80 Prozent die Kriterien einer klinischen Adipositas.

Personen mit klinischer Adipositas hatten ein rund 3-fach erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ein etwa 8-fach erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes im Vergleich zu Personen, die keine Adipositas haben und die klinischen Kriterien nicht erfüllen. Im Gegensatz dazu hatten Personen mit präklinischer Adipositas kein erhöhtes Herz-Kreislauf-Erkrankungsrisiko, aber trotzdem ein erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes.

Eine neunmonatige Lebensstilintervention in der TULIP-Studie senkte die Häufigkeit klinischer Adipositas von 71 auf 57 Prozent und verringerte die Häufigkeit von Prädiabetes von 52 auf 29 Prozent. Die Wissenschaftler*innen stellten fest, dass sich vor allem der Blutdruck, die Triglyzeridwerte und die Blutzuckerregulation durch die Intervention verbesserten. „Das ist eine wichtige Voraussetzung für mögliche Präventionsstrategien in diesem Zusammenhang“, erklärt Prof. Norbert Stefan vom Universitätsklinikum Tübingen. Wie gut Menschen auf ein Lebensstilprogramm ansprechen, scheint dabei u. a. vom Alter und Leberfettgehalt abzuhängen.

Zusätzliche diagnostische Schritte sind zum Teil nicht notwendig

„Unsere Ergebnisse liefern eine solide Datengrundlage, um diese neu vorgeschlagene Definition bewerten zu können“, sagt Erstautorin Dr. Catarina Schiborn vom DIfE. „Wir konnten zeigen, dass eine zusätzliche Bestätigung der Adipositas durch weitere anthropometrische Maße wie Taillenumfang oder Körperfettgehalt, wie von der Kommission als erster Diagnoseschritt vorgeschlagen, in der Praxis nicht notwendig zu sein scheint, da sie von nahezu allen Teilnehmenden mit BMI-basiertem Adipositasstatus erfüllt wurden. Hier ist ein Nachschärfen dieser zusätzlichen Kriterien notwendig.“

Außerdem würden nur weniger als 20 Prozent der Menschen mit bestätigter Adipositas als präklinisch gelten. Die meisten Personen mit Adipositas haben bereits messbare gesundheitliche Einschränkungen und werden deshalb in die Kategorie der klinischen Adipositas eingeordnet. „Wir haben darüber hinaus gesehen, dass viele klinische Kriterien stark überlappen“, ergänzt Prof. Matthias Schulze, Leiter der Abteilung Molekulare Epidemiologie am DIfE. „Das wirft die Frage auf, ob eine so umfangreiche Diagnostik zur Einteilung in präklinische und klinische Adipositas tatsächlich notwendig ist.“

In weiteren Untersuchungen wollen die Forschenden die neuen Kriterien mit bereits etablierten Konzepten wie „metabolisch gesunder“ versus „metabolisch ungesunder“ Adipositas vergleichen.

Hintergrundinformationen

Adipositas wurde erstmals 1948 von der WHO als Krankheit anerkannt und in jüngerer Zeit auch von mehreren medizinischen Gesellschaften und Ländern. Die aktuelle Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) der WHO stuft Adipositas als „chronische komplexe Krankheit“ ein und weist ihr einen spezifischen Code (5B81) zu. Trotzdem ist umstritten, ob Adipositas wirklich eine eigenständige Krankheit ist oder eher ein Risikofaktor für andere Krankheiten.

Befürworter sagen:

Wenn Adipositas offiziell als Krankheit anerkannt wird, hätten Betroffene besseren Zugang zu medizinischer Hilfe. Außerdem könnte dies helfen, Vorurteile und Stigmatisierung abzubauen.

Kritiker warnen:

Wenn Adipositas pauschal als Krankheit gilt, könnte die Eigenverantwortung vernachlässigt werden. Außerdem sind nicht alle Menschen mit Übergewicht krank. Der gängige Messwert (BMI) sagt wenig über den tatsächlichen Gesundheitszustand aus. Eine solche Einordnung könnte zu Überdiagnosen führen – mit unnötigen Medikamenten, Operationen und hohen Kosten.

Das Kernproblem ist:

Es ist bisher nicht klar definiert, welche konkrete Krankheit Adipositas selbst verursacht. Meist wird sie nur als Auslöser für andere Krankheiten (z. B. Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen) betrachtet, nicht als Krankheit mit eigenen Symptomen. Dadurch fehlt ihr eine klare medizinische Identität.

Zudem kann Übergewicht sehr unterschiedliche Ursachen und Bedeutungen haben und manchmal sogar ein Symptom anderer Krankheiten sein. Deshalb ist die aktuelle Definition von Adipositas für medizinische Entscheidungen oft ungenau.

Gleichzeitig führt diese Unklarheit dazu, dass viele Betroffene keine Behandlung bekommen, weil sie „noch keine Folgekrankheit“ haben – obwohl ihr Körper bereits durch das Übergewicht beeinträchtigt ist.

Die von der Lancet-Expertenkommission vorgeschlagenen neuen Diagnosekriterien sollen Adipositas besser im medizinischen Alltag erfassen – nicht nur über das Körpergewicht, sondern über konkrete gesundheitliche Einschränkungen in Bereichen wie Atmung, Stoffwechsel, Herz-Kreislauf-System, Organsystemen (z. B. Leber, Niere) oder Bewegungsapparat. Hat Übergewicht bereits messbare Schäden an Organen und Geweben verursacht, nennt die Kommission diese Form „klinische Adipositas“. Ohne solche Einschränkungen ist Adipositas „präklinisch“.

Ein solches neues Verständnis könnte:
• gerechtere medizinische Versorgung ermöglichen
• bessere politische Entscheidungen unterstützen
• und den gesellschaftlichen Umgang mit Adipositas verbessern.

Weitere Informationen:
Rubino, F. et al.: Definition and diagnostic criteria of clinical obesity. Lancet Diabetes Endocrinol. 13(3), 221-262 (2025). [Open Access]
https://doi.org/10.1016/S2213-8587(24)00316-4

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT

Prof. Dr. Matthias Schulze
Leiter der Abteilung Molekulare Epidemiologie am DIfE
Tel.: ‪+49 33 200 88 - 2434‬
E-Mail: mschulze@dife.de

Dr. Catarina Schiborn
Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Molekulare Epidemiologie am DIfE
Tel.: ‪+49 33 200 88‬ – 2526
E-Mail: catarina.schiborn@dife.de

Prof. Dr. Norbert Stefan
Professur für Klinische und Experimentelle Diabetologie am Universitätsklinikum Tübingen
Tel.: ‪+49 7071 2980390‬
E-Mail: norbert.stefan@med.uni-tuebingen.de

Originalpublikation:
Schiborn, C., Hu, F., Stefan, N., Schulze, M.: Preclinical and clinical obesity: prevalence, associations to cardiometabolic risk and response to lifestyle intervention in NHANES and the EPIC-Potsdam and TULIP studies. Nature Commun. 17, 1935 (2026). [Open Access]
https://doi.org/10.1038/s41467-026-69738-w

Weiterführende Publikationen

Schulze, M. B., Stefan, N.: Metabolically healthy obesity: from epidemiology and mechanisms to clinical implications. Nat. Rev. Endocrinol. 20, 633–646 (2024). [Open Access]
https://doi.org/10.1038/s41574-024-01008-5

Stefan, N., Schulze, M. B.: Metabolic health and cardiometabolic risk clusters: implications for prediction, prevention, and treatment. Lancet Diabetes Endocrinol. 11(6), 426-440 (2023).
https://doi.org/10.1016/S2213-8587(23)00086-4

Zembic, A., Eckel, N., Stefan, N., Baudry, J., Schulze, M. B.: An Empirically Derived Definition of Metabolically Healthy Obesity Based on Risk of Cardiovascular and Total Mortality. JAMA Netw. Open 4(5), e218505 (2021). [Open Access]
https://doi.org/10.1001/jamanetworkopen.2021.8505

Die Immunthrombozytopenie

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Gemeinsamer Therapieerfolg aus Magdeburg und Freiburg: Neuer Immuntherapie-Ansatz ermöglicht Patientin mit seltener Blutkrankheit ein Leben ohne Dauertherapie

Ein gemeinsames Team der Universitätsmedizin Magdeburg und der Universitätsklinik Freiburg konnte eine Patientin mit einer besonders schweren Form der seltenen Blutkrankheit Immunthrombozytopenie (ITP) erfolgreich behandeln. Zum Einsatz kam ein sogenannter T-Zell-Engager – ein aus der modernen Krebstherapie bekannter Wirkstoff, der hier erstmals genutzt wurde, um gezielt in die fehlgeleitete Immunantwort bei ITP einzugreifen.

Alle zuvor eingesetzten Therapien hatten bei der Patientin keine nachhaltige Wirkung gezeigt. Der neue Therapieansatz ermöglichte erstmals eine anhaltende Krankheitskontrolle – ohne dass sie dauerhaft Medikamente einnehmen muss. Über diesen außergewöhnlichen Fall berichtet das Team nun im renommierten Fachjournal The Lancet.

Die Immunthrombozytopenie ist eine seltene Autoimmunerkrankung, bei der das Immunsystem die eigenen Blutplättchen angreift und zerstört. Blutplättchen sind essenziell für die Blutgerinnung und den Wundverschluss. Sinkt ihre Zahl stark ab, kann es bereits bei kleineren Verletzungen zu schweren, potenziell lebensbedrohlichen Blutungen kommen. Während viele Betroffene auf Standardtherapien ansprechen, bleibt die Erkrankung bei einem Teil der Patientinnen und Patienten trotz intensiver Behandlung unkontrolliert – so auch bei der nun beschriebenen Patientin über mehrere Jahre.

In dieser Situation entschied sich das Behandlungsteam für den Einsatz eines T-Zell-Engagers. Diese Wirkstoffe gehören zu einer neuen Klasse immuntherapeutischer Medikamente. Sie stellen eine gezielte Verbindung zwischen körpereigenen Abwehrzellen – den T-Zellen – und krankheitsverursachenden Immunzellen, insbesondere Plasmazellen, her. Auf diese Weise können T-Zellen die entarteten Plasmazellen selektiv eliminieren. Nach der Behandlung erreichte die Patientin stabile Blutwerte und benötigt aktuell keine dauerhafte Therapie mehr.

Standortübergreifende Zusammenarbeit als Schlüssel zum Erfolg

„Eine derart anhaltende Krankheitskontrolle bei einer so intensiv vorbehandelten ITP ist außergewöhnlich“, sagt Prof. Dr. med. Jesus Duque-Afonso von der Universitätsklinik Freiburg, der die Patientin seit Jahren betreut. „Der Therapieerfolg ist das Ergebnis einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Teams beider Standorte. Die Verbindung aus klinischer Erfahrung, immunologischer Expertise und translationaler Forschung war entscheidend“, betont Prof. Dr. med. Dimitrios Mougiakakos, Direktor der Universitätsklinik für Hämatologie, Onkologie und Zelltherapie Magdeburg. „Der Fall zeigt das Potenzial gezielter T-zellbasierter Immuntherapien auch jenseits der Krebsmedizin.“

„Unser nächstes gemeinsames Ziel ist es zu verstehen, welche immunologischen Veränderungen nach der Behandlung stattfinden und warum der Therapieerfolg so nachhaltig ist“, ergänzt Prof. Dr. med. Robert Zeiser, stellvertretender Ärztlicher Direktor der Klinik für Innere Medizin I am Universitätsklinikum Freiburg.

Weltweit existieren bislang nur sehr wenige Berichte über den Einsatz von T-Zell-Engagern bei Autoimmunerkrankungen. Solche Wirkstoffe werden bisher vor allem in der Krebsmedizin eingesetzt. Die Forschenden betonen jedoch, dass weitere große, kontrollierte klinische Studien notwendig sind, um Wirksamkeit, Sicherheit und langfristige Effekte dieses Ansatzes systematisch zu untersuchen.

Die Universitätsmedizin Magdeburg zählt international zu den wenigen Standorten mit substantieller klinischer Erfahrung in der Anwendung T-zellbasierter Immuntherapien auch bei schweren Autoimmunerkrankungen und treibt deren translationale Weiterentwicklung systematisch voran. Der erfolgreiche Therapieverlauf unterstreicht zugleich die Bedeutung des neu gegründeten Magdeburger Zentrums für Zell- und Immuntherapien (MAZI) als Plattform für innovative, interdisziplinäre Immuntherapie-Konzepte aus Sachsen-Anhalt.

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT


Prof. Dr. med. Dimitrios Mougiakakos, Direktor der Universitätsklinik für Hämatologie, Onkologie, Zelltherapie Magdeburg, E-Mail: dimitrios.mougiakakos@med.ovgu.de, Tel: ‪+49 391 67 13266‬

Originalpublikation:
BCMA-CD3 T-cell engager as salvage therapy for multirefractory primary immune thrombocytopenia, in: Lancet, January 23, 2026, DOI: 10.1016/S0140-6736(25)02515-2

Blutwerte in der Schwangerschaft liefern Hinweise auf spätere Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Blutwerte in der Schwangerschaft liefern Hinweise auf spätere Herz-Kreislauf-Erkrankungen / Sprechstunde für betroffene Frauen am Universitätsklinikum Freiburg eingerichtet / Studie am 18. Februar in JAMA Cardiology erschienen

Eine Schwangerschaft stellt für den Körper von Frauen eine besondere Belastung dar – und kann damit frühe Hinweise auf die spätere Herz-Kreislauf-Gesundheit liefern. 

Das zeigen Forschende des Universitätsklinikums Freiburg gemeinsam mit dänischen Kolleg*innen in einer aktuellen Studie. Sie untersuchten das Blut von über 2.000 schwangeren Frauen und verknüpften die Ergebnisse mit Gesundheitsdaten aus rund zwölf Jahren Nachbeobachtung. Dabei zeigte sich: Frauen mit erhöhten Werten eines bestimmten Blutmarkers entwickelten später häufiger Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall oder Herzschwäche – auch dann, wenn sie zuvor als herzgesund galten. Die Ergebnisse der Langzeitstudie wurden am 18. Februar 2026 im Fachjournal JAMA Cardiology veröffentlicht. Als Konsequenz dieser Ergebnisse wurde am Universitätsklinikum Freiburg eine spezielle Sprechstunde für betroffene Frauen eingerichtet.

„Eine Schwangerschaft wirkt wie ein natürlicher Stresstest für das Herz.

Mit unseren Erkenntnissen können wir die Gesundheit von Frauen langfristig verbessern. Denn Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind weiterhin die Todesursache Nummer eins bei Frauen“, sagt Prof. Dr. Dirk Westermann, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kardiologie und Angiologie am Universitätsklinikum Freiburg. „Unsere Studie zeigt, dass sich bereits in der Schwangerschaft Hinweise finden lassen, die auf ein später erhöhtes Herz-Kreislauf-Risiko hindeuten – lange bevor Beschwerden auftreten“, sagt Erstautor und wissenschaftlicher Leiter der Studie Dr. Lucas Bacmeister, Kardiologe an der Klinik für Kardiologie und Angiologie am Universitätsklinikum Freiburg.

Blutwerte von über 2.000 Frauen, zwölf Jahre Nachbeobachtung

Die Daten stammten aus einer großen Kohortenstudie in Süd-Dänemark mit 38.455 schwangeren Frauen. Bei 2.056 Frauen wurden Blutmarker in der Schwangerschaft gemessen, und innerhalb von rund 12 Jahren entwickelten 28 eine Herz-Kreislauf-Erkrankung. Zu diesem Zeitpunkt waren die Frauen im Schnitt gerade einmal etwa 40 Jahre alt.

Es zeigte sich: Erhöhte Werte vom Blutmarker sFlt-1 im letzten Drittel der Schwangerschaft sowie Schwangerschafts-Bluthochdruck waren mit einem höheren späteren Risiko für schwere Herz-Kreislauf-Krankheiten verbunden. Die Kombination aus Alter und diesem Marker ermöglichte eine genauere Risikoeinschätzung als klassische Faktoren wie Blutdruck oder Cholesterin allein.

Neue Nachsorge-Sprechstunde schließt Versorgungslücke

Von Schwangerschaftsbluthochdruck sind sechs bis zehn Prozent aller Schwangeren betroffen. 

Die häufigste Form wird als Präeklampsie bezeichnet. 

Um diese Frauen auch nach der Geburt umfassend zu betreuen und spätere Risiken zu minimieren, wurde am Universitätsklinikum Freiburg eine spezialisierte Nachsorge-Sprechstunde eingerichtet. 

Diese steht auch Frauen mit Schwangerschaftshochdruck offen, die nicht am Universitätsklinikum Freiburg entbunden haben. 

„Wir schaffen mit der Sprechstunde eine klare Anlaufstelle für Frauen nach Schwangerschaftshochdruck“, sagt Bacmeister, der die Sprechstunde koordiniert. 

„Mit standardisierten Terminen wenige Wochen nach der Geburt und erneut nach einem Jahr können wir früh erkennen, wer eine engere Betreuung benötigt, und gezielt gegensteuern.“

Die Sprechstunde entsteht in enger Zusammenarbeit mit der Frauenheilkunde. 

„Die strukturierte Nachsorge ist ein wichtiger Schritt, um die langfristige Gesundheit der Patientinnen im Blick zu behalten“, ergänzt Prof. Dr. Ingolf Juhasz-Böss, Leiter der Klinik für Frauenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg. 

Ein begleitendes wissenschaftliches Register soll helfen, das Angebot kontinuierlich weiterzuentwickeln.

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT

Prof. Dr. Dirk Westermann
Ärztlicher Direktor
Klinik für Kardiologie und Angiologie
Universitätsklinikum Freiburg
Universitäts-Herzzentrum Freiburg ∙ Bad Krozingen


dirk.westermann@uniklinik-freiburg.de


https://www.herzzentrum.de

Anmeldung zur Sprechstunde:
Dr. Lucas Bacmeister
lucas.bacmeister@uniklinik-freiburg.de

Originalpublikation:
Originaltitel der Publikation: Clinical Factors and Biomarkers During Pregnancy and Risk of Cardiovascular Disease
DOI: https://doi.org/10.1001/jamacardio.2025.5595
Veröffentlichung: JAMA Cardiology, 18. Februar 2026
Weitere Informationen finden Sie unter
Klinik für Kardiologie und Angiologie, Universitätsklinikum Freiburg
Klinik für Frauenheilkunde

Finanzierung von freiwilligen Integrationskursen

Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR)

Das Bundesinnenministerium stoppt die Finanzierung von freiwilligen Integrationskursen und schränkt damit den Zugang zu Integrationskursen etwa für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) befürchtet einen integrationspolitischen Rückschritt. Integrations- und Sprachkurse haben sich als Instrument bewährt, um Zugewanderte erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Wer keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs hat, soll künftig laut Bundesinnenministerium keinen Integrationskurs mehr bezahlt bekommen. Die Unterstützung gelte nur noch für Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Die Kürzungen betreffen vor allem Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei sowie Unionsbürgerinnen und -bürger. „Der Staat ist berechtigt, bei einer angespannten Haushaltslage den Kreis derjenigen anzupassen, für die er die Kosten bei einer freiwilligen Teilnahme übernimmt. Allerdings müssen die Folgen gut abgewogen werden. Menschen, die einen Kurs nicht selbst bezahlen können, werden dadurch beim Erlernen der Sprache und dem Erwerb weiterer Qualifikationen ausgebremst. Das ist dann widersprüchlich, wenn es solche Gruppen betrifft, deren Arbeitsmarktintegration man gleichzeitig fordert“, sagt Prof. Winfried Kluth, Vorsitzender des SVR.

„Die jüngsten Daten zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine zeigen, dass sich der ihnen bisher gewährte Zugang zu staatlichen Fördermaßnahmen wie Integrationskursen und die Förderung durch die Jobcenter positiv auf ihre Beschäftigung ausgewirkt hat“, so Kluth. Schon im Jahr 2024 hat eine Studie der OECD bestätigt, dass die in Deutschland etablierten Sprach- und Integrationskurse sich bewährt haben. „Sie sind eine wichtige Brücke zur sprachlichen, ökonomischen und nicht zuletzt zur sozialen Integration“, sagt der SVR-Vorsitzende. „Die freiwilligen Kurse werden in besonderem Maße von Ukrainerinnen und Ukrainern genutzt, die kollektiv als schutzberechtigt anerkannt worden sind. Sie sind von der Kürzung daher stark betroffen und können künftig nur dann kostenfrei teilnehmen, wenn sie zur Teilnahme verpflichtet werden.“

Kluth warnt vor den wirtschaftlichen Folgekosten: 

„Wir müssen davon ausgehen, dass die Arbeitsmarktintegration der neu aus der Ukraine Gekommenen – um bei dieser Gruppe zu bleiben – sich ohne hinreichende Deutschkenntnisse deutlich verzögert. Damit sind sie im Zweifel länger auf Sozialleistungen angewiesen. Der Wirtschaft gehen potenzielle Arbeitskräfte verloren. Hier steht zu befürchten, dass die Politik die Falschen trifft, nämlich gerade diejenigen, die sich integrieren und arbeiten wollen. Langfristig können die kurzfristigen Einsparungen dann zu viel höheren Kosten führen.“

Hintergrund:
Laut einem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an die Träger vom 9. Februar 2026 sollen Integrationskurse für Asylbewerberinnen und -bewerber, Geduldete (nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG), Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger und -bürgerinnen künftig nicht mehr finanziert werden. Ukrainerinnen und Ukrainer und Personen aus dem EU-Ausland können zwar noch über die Jobcenter eine Zuweisung für einen Integrationskursen beantragen, die Berechtigung ist aber abhängig von Bedingungen, die erst noch geprüft werden müssen. Der Zugang ist damit stärker begrenzt und der bürokratische Aufwand höher.

Der Sprach- und Integrationskurs wurde im Jahr 2005 mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführt. Er umfasst 700 Unterrichtseinheiten, 600 davon entfallen auf den Spracherwerb. Hier lernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau A2/B1 und beschäftigen sich mit der deutschen Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Haben die Teilnehmenden den allgemeinen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen, können sie ihre sprachlichen Kompetenzen in den Berufssprachkursen des BAMF erweitern.
Die Teilnahme an Integrationskursen mit einem Sprachkursanteil von mindestens 600 Unterrichtseinheiten erhöht die spätere Arbeitsmarktbeteiligung von Geflüchteten wissenschaftlichen Studien zufolge nachweislich.

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Über den Sachverständigenrat:
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören derzeit acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof. Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Sandra Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof. Dr. Hannes Schammann.

Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de

Mangel an Vitamin-D

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Ein Mangel an Vitamin-D kann die Einheilung von Zahnimplantaten oder den Heilungsprozess nach dem Aufbau von Kieferknochen beeinträchtigen. Trotzdem empfehlen Fachleute keine routinemäßige Untersuchung des Vitaminspiegels oder eine vorsorgliche Einnahme des Vitamins, wenn sich Patientinnen und Patienten einer Implantat-Therapie unterziehen. Zu diesem Ergebnis kommen Fachleute von 23 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Organisationen und Patientengruppen, die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI e.V.) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. eine erste deutschsprachige wissenschaftliche Leitlinie zum diesem entwickelt haben.

Der Vitamin-D-Mangel in der Gesellschaft ist hoch: Etwa 30 Prozent der Erwachsenen sind betroffen. In den Wintermonaten können sogar bis zu 50 Prozent der Patientinnen und Patienten einen zu niedrigen Vitamin-D-Spiegel haben. Dies ist vor allem bei älteren Menschen der Fall: In dieser Altersgruppe sind bis zu 80 Prozent betroffen. Den Löwenanteil des Vitamins produziert der Körper selbst. Bis zu 90 Prozent werden in der Haut durch die Einwirkung von Sonnenlicht (UVB-Strahlung) gebildet. Das Vitamin ist für den Knochenstoffwechsel wichtig. Ein Mangel kann zu Rachitis, Knochenerweichung (Osteomalazie) oder Osteoporose führen.

Vitamin D-Mangel kann bei Zahnimplantaten Probleme verursachen.

Die Auswertung wissenschaftlicher Studien liefert Hinweise, dass ein Vitamin D-Mangel den Erfolg einer Implantat-Therapie und den Heilungsverlauf nach einem Knochenaufbau beeinträchtigen könnte. Der Vitaminmangel kann die Einheilung eines Implantates und dessen Stabilität beeinträchtigen und das Risiko von Entzündungen der Gewebe erhöhen, die das Implantat umgeben. Gleichzeitig betonen die Autorinnen und Autoren jedoch, dass die wissenschaftlichen Studien insgesamt nicht eindeutig sind. Deshalb betont der Koordinator der Leitlinie Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz (Wiesbaden): „Ein generelles Screening oder eine pauschale Supplementierung kann derzeit nicht empfohlen werden.“

Empfehlung: individualisiertes Vorgehen.

Stattdessen raten die Fachleute zu einem individualisierten Vorgehen. Vermuten Zahnmediziner:Innen einen Vitamin-D-Mangel aufgrund der Krankengeschichte oder ist der Mangel bereits bekannt, kann eine gezielte Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels sinnvoll sein. Auch bei unklaren frühen Verlusten eines Implantats oder wiederkehrenden Infektionen der Gewebe um das Implantat herum kann die Diagnostik des Vitamin-D-Status einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn liefern.
Liegt eine Mangelversorgung vor, könnte, so die Expertinnen und Experten, eine gezielte Einnahme des Vitamins vor der Operation helfen, postoperative Entzündungen und Schwellungen zu reduzieren. Es gibt auch Hinweise auf einen geringeren Abbau des Knochengewebes um ein Implantat herum und eine höhere Stabilität der künstlichen Zahnwurzel, wenn der Vitaminspiegel in den Normbereich steigt.

Mehr Forschung ist nötig.

Die Autorinnen und Autoren der Leitlinie betonen jedoch zugleich den Bedarf an weiteren hochwertigen Studien. Künftige Forschungsarbeiten sollten insbesondere den Einfluss der Dauer eines bestehenden Vitamin-D-Mangels, die Bedeutung starker Schwankungen des Vitamin-D-Spiegels sowie mögliche Effekte einer Überdosierung auf den Stoffwechsel des Kieferknochens untersuchen.

Nutzen und Risiko individuell abwägen.

Bis dahin empfehlen die Fachleute ihren zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die neuen Erkenntnisse im Rahmen einer individuellen Risiko-Nutzen-Abwägung bei der Beratung ihrer Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen.

Originalpublikation:
https://www.dginet.de/wp-content/uploads/2026/02/083-055l_S3_Relevanz_VitaminD-B...

Die Zeit- und Leibrente

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Bundestag und Bundesrat beraten aktuell das Altersvorsorgereformgesetz, mit dem die Bürger*innen eine Wahlfreiheit zwischen einer lebenslänglichen Rente oder neu einem zeitbefristeten Entnahmeplan mindestens bis zum Alter von 85 Jahren erhalten sollen. Ein Experiment der Fachhochschule Dortmund zeigt, dass sich Verbraucher*innen oft aus Unkenntnis ihrer Lebenserwartung für die abgekürzte Zeitrente entscheiden.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die Riester-Rente reformiert, die seit 2002 von rund 15 Millionen Menschen abgeschlossen wurde. Die Bundesregierung will mit der Reform „die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter“ machen, so die Begründung. Die Attraktivität soll steigen und mit ihr die Verbreitung.

Kein Zwang zur Verrentung mehr

Der Gesetzentwurf basiert auf den Ergebnissen der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“, die in der letzten Legislaturperiode ihren Abschlussbericht vorlegte. Ein zentrales Element ist, mehr Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern der Altersvorsorge zuzulassen. Bisher mussten Anbieter einer Riester-Rentenversicherung sicherstellen, dass die Rente lebenslänglich gezahlt wird. Hingegen mussten Anbieter von Bank- und Fondssparplänen eine Kooperation mit einem Lebensversicherer eingehen und sicherstellen, dass zum Alter 85 noch ein ausreichendes Restkapital zur lebenslänglichen Verrentung übrigbleibt. Dieser Zwang soll nun entfallen.

Stattdessen können Spar- und Fondssparplan-Anbieter künftig eine „Zeitrente“ anbieten, also einen Plan zur regelmäßigen Entnahme des aufgebauten Altersvorsorgekapitals, der mindestens bis zum Alter von 85 Jahren reichen muss. Es kann auch ein späteres Datum vereinbart werden. Studienautor Professor Dr. Lukas Linnenbrink: „Wir rechnen damit, dass die Anbieter im Wettbewerb um die Kund*innen die höchstmöglichen Zeitrenten zeigen werden und deshalb nur ein Endalter 85 zugrunde legen.“

Fokusgruppe wollte, dass die Zeitrente für die meisten reicht

„Die Forschung hat allerdings immer wieder festgestellt, dass die Menschen ihre Lebenserwartung systematisch unterschätzen“, so Studienautor Prof. Dr. Matthias Beenken. „Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern wurde weltweit in verschiedenen Ländern nachgewiesen.“ Diese Tatsache spielte auch für die Fokusgruppe private Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Zur Verrentung sagt deren Abschlussbericht: „Dabei sollte die Länge der Auszahlungsphase so bemessen sein, dass sie in der Regel einen hohen Anteil der erwarteten Rentenzeit abdeckt.“

Das ist bei einem Alter von 85 Jahren nicht der Fall. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamts werden schon 1973 Geborene, die mit über 50 Jahren gar nicht zur Hauptzielgruppe der neuen privaten Altersvorsorge zählen dürften, zu 48 Prozent (Männer) bzw. 64 Prozent (Frauen) älter als 85 Jahre werden. 2003 Geborene werden zu 65 bzw. 77 Prozent ein höheres Lebensalter erleben. „Der medizinische Fortschritt, beispielsweise Erfolge in der Krebstherapie, ist dabei noch nicht einmal einkalkuliert“, so Prof. Linnenbrink.

Abstand zwischen Zeit- und Leibrente entscheidend

In einem Online-Experiment mit über 1.500 repräsentativ ausgesuchten Proband*innen zeigten die Forscher, dass 58 Prozent derjenigen, die ein Angebot zur Verrentung eines fiktiv er-reichten Altersvorsorgekapitals annahmen, sich für eine höhere Zeitrente bis zum Alter von 85 Jahren statt für eine niedrigere lebenslängliche Leibrente entschieden. „Entscheidend war, wie groß der Abstand zwischen den beiden Rentenangeboten ist“, so Prof. Beenken. „In einer Variante mit größerem Abstand zulasten der Versicherung wählten sogar nur noch 26 Prozent die Leibrente, wogegen bei einem unrealistisch niedrigen Abstand der Anteil der Interessenten an der lebenslänglichen Rente nur leicht auf 54 Prozent anstieg.“

„Die Leibrente muss deutlich niedriger ausfallen, weil die Versicherer das Langlebigkeitsrisiko tragen, dafür eine defensivere Anlagestruktur benötigen und obendrein gesetzlich verpflichtet sind, geschlechtsunabhängig zu kalkulieren, obwohl die Lebenserwartung von Frau-en deutlich höher ist als die von Männern“, erläutert Prof. Linnenbrink weiter, der auch Aktuar (DAV) ist.

Die Hälfte unterschätzt ihre Lebenserwartung – um mehr als 9 Jahre

Ein bedeutender Einflussfaktor auf die Wahlentscheidung Zeit- versus Leibrente ist die subjektive Lebenserwartung. 49 Prozent der Proband*innen unterschätzten ihre Lebenserwartung gegenüber der statistischen, und zwar um durchschnittlich 9,5 Jahre. 24 Prozent schätzten sie in einem Korridor von plus/minus zwei Jahren realistisch ein, 26 Prozent überschätzten sie. Insgesamt lag die geschätzte Lebenserwartung durchschnittlich um 2,7 Jahre zu niedrig. Die 49 Prozent Proband*innen, die ihre Lebenserwartung unterschätzten, entschieden sich zu 73 Prozent für die Zeitrente. Bei den realistisch schätzenden Proband*innen lagen die Anteile Zeit- und Leibrente bei ungefähr jeweils 50 Prozent. Die überschätzenden 26 Prozent der Proband*innen entschieden sich zwar zu 60 Prozent für die Leibrente, aber immer noch 40 Prozent für die Zeitrente bis zum Alter von 85 Jahren.

Einen Einfluss auf die Lebenserwartung hat die Erfahrung, welche Sterbealter eigene Familienmitglieder erreicht hatten. Auch gesundheitliche Einschränkungen senken die geschätzte Lebenserwartung. Allerdings ist der Einfluss auf die Wahlentscheidung zwischen Zeit- und Leibrente bei Personen mit solchen Einschränkungen überraschend gering.

Wahlfreiheit ja, aber mit realistischem Endalter

Die Autoren ziehen mehrere Schlüsse aus der Untersuchung. Sie begrüßen ausdrücklich eine Wahlfreiheit zwischen Zeit- und Leibrenten. „Das Experiment hat gezeigt, dass Menschen sich leichter überhaupt für eine freiwillige private Altersvorsorge entscheiden, wenn sie die freie Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen haben“, so Prof. Beenken.

Allerdings ist das Mindestalter 85 Jahre ihrer Meinung nach deutlich zu niedrig angesetzt. 

„Damit besteht ein großes Enttäuschungsrisiko, wenn sich die Bürger*innen bei ihrer Lebenserwartung verschätzen“, gibt Prof. Linnenbrink zu bedenken. 

„Wenn sie das merken, ist es aber zu spät.“ Und Prof. Beenken ergänzt: 

„Es geht nicht nur um finanzielle Rationalität, sondern auch um die psychische Belastung, als hochbetagte Person plötzlich den Lebens-standard zu verlieren, vielleicht den eigenen Kindern zur Last zu fallen oder Grundsicherung beantragen zu müssen.“

Die Autoren schlagen deshalb vor, das Mindestalter für Zeitrenten auf 95 Jahre heraufzusetzen.....!

„Dann werden auf Basis heutiger Prognosen voraussichtlich mindestens mehr als die Hälfte der Betroffenen bis zum Lebensende versorgt sein“, so Prof. Linnenbrink.

Weiter empfehlen die Wissenschaftler, der Beratung zur Altersvorsorge einen höheren Stellenwert einzuräumen, um Wissenslücken beim Thema Demografie und Lebenserwartung auszugleichen und vulnerable Kund*innen besser zu schützen. Die konnten im Experiment auffallend häufiger als andere keine Entscheidung treffen.

Das setzt auch voraus, dass die Ungleichbehandlung bei den Beratungsvorgaben für Finanzanlagen, die beratungsfrei („Execution only“) vertrieben werden dürfen, und Versicherungsprodukten beseitigt wird, bei denen eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist. Vertrieb und Beratung freiwillig abzuschließender Produkte verursachen zudem Abschlusskosten. „Der für das Standardprodukt der privaten Altersvorsorge vorgesehene Kostendeckel von 1,5 Prozent ist dafür jedenfalls knapp bemessen“, so Prof. Linnenbrink. „Erst im letzten Jahr hat der Europäische Rechnungshof öffentlich gerügt, dass der harsche Kostendeckel des ‚Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts‘ von sogar nur einem Prozent dazu geführt hat, dass niemand dieses Produkt anbietet“, gibt Prof. Beenken zu bedenken. „Den Fehler sollten wir jetzt nicht wiederholen“.

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Informationen zur Studie
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Die Studie „Altersvorsorgereformgesetz: Zeitrente versus Leibrente“ der Autoren und Professoren der Fachhochschule Dortmund Matthias Beenken und Lukas Linnenbrink basiert auf einem Onlineexperiment mit einer bevölkerungsrepräsentativ ausgewählten Stichprobe von 1.541 Personen zwischen 25 und 55 Jahren, die sich grundsätzlich den Abschluss einer (ggf. zusätzlichen) Rentenversicherung zur Sicherstellung ihrer Altersvorsorge vorstellen können. Repräsentativität besteht hinsichtlich Alters- und Geschlechterverteilung. Die Teilnehmen-den stammen aus einem etablierten Panel. Das Kölner Marktforschungsinstitut HEUTE UND MORGEN GmbH führte das Experiment im Februar 2026 online durch.

Die Teilnehmenden sollten sich vorstellen, sie hätten die neue steuerlich geförderte Altersrente abgeschlossen und zum Rentenbeginn ein Kapital von 50.000 Euro angespart, über dessen Verwendung sie zu entscheiden hätten. Ihnen wurden von einem mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierten Avatar je ein Angebot einer Zeitrente mit 330 Euro bis Alter 85 Jahre oder einer lebenslänglichen Leibrente unterbreitet, bei letzterer in drei verschiedenen Varianten (170, 200 und 280 Euro monatlich, wobei die mittlere Variante in etwa einer kosteneffizienten Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit bis zum Alter 85 bei frühzeitigem Ver-sterben entspricht). Eine Kontrollgruppe erhielt nur die Zeitrente angeboten. Das Projekt wurde aus Drittmitteln der Autoren finanziert. Die Studie ist digital unter DOI 10.26205/opus-3982 kostenfrei verfügbar.

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT

Benedikt Reichel
Prof. Dr. Matthias Beenken
FH Dortmund / Fachbereich Wirtschaft
Tel. ‪+49 (0)2327 99 44 83‬
E-Mail: matthias.beenken@fh-dortmund.de

Prof. Dr. Lukas Linnenbrink
FH Dortmund / Fachbereich Wirtschaft
E-Mail: lukas.linnenbrink@fh-dortmund.de

Originalpublikation:
https://opus.bsz-bw.de/fhdo/frontdoor/index/index/docId/3986