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24h - bis 72h Verlängertes Langzeit-EKG: Konzept für Herzrhythmusstörungen

Medizin am Abend Berlin Fazit: Vorhofflimmern besser erkennen, hilft Schlaganfälle zu verhindern

Neuer Ansatz zur Verhinderung von Schlaganfällen. 

 Medizin am Abend Berlin ZusatzThema: Fürsorgeangelegenheiten

Forscher der Universitätsmedizin aus Göttingen und Mainz zeigen: 

Einfaches, günstiges und ungefährliches diagnostisches Konzept spürt Herzrhythmusstörungen bei Schlaganfallpatienten besser auf als aktuell verwendete Verfahren. 

 Veröffentlicht in renommierter Fachzeitschrift „Lancet Neurology“. 

 Erstautor der Studie: Prof. Dr. Rolf Wachter, Leitender Ober-arzt der Klinik für Kardiologie und Pneumologie, Universitätsmedizin Göttingen.
Erstautor der Studie: Prof. Dr. Rolf Wachter, Leitender Ober-arzt der Klinik für Kardiologie und Pneumologie, Universitätsmedizin Göttingen. Foto: privat


Vorhofflimmern ist eine der häufigsten Ursachen für Schlaganfälle. 
Diese Herzrhythmusstörung gilt als Vorbote für Schlaganfall und hat für die Betroffenen oft lebenslange Einschränkungen und Behinderungen zur Folge. Ursache ist ein Blutgerinnsel im Herzen. Wird es in das Gehirn ausgeschwemmt, verstopft es die Gefäße und führt dazu, dass Hirngewebe abstirbt.

Sollte man Schlaganfallpatienten intensiver auf die Herzrhythmusstörung „Vorhofflimmern“ untersuchen?

Dieser Frage sind Prof. Rolf Wachter, Leitender Oberarzt der Klinik für Kardiologie und Pneumologie der Universitätsmedizin Göttingen (Direktor: Prof. Dr. Gerd Hasenfuß) und Wissenschaftler im Deutschen Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK), und Priv.-Doz. Dr. Klaus Gröschel, geschäftsführender Stellvertreter der Klinik und Poliklinik für Neurologie der Universitätsmedizin Mainz (Direktorin: Univ.-Prof. Dr. Frauke Zipp), in ihrer Studie „Find-AF-randomised“ interdisziplinär nachgegangen. Insgesamt 398 Patienten mit frischem Schlaganfall wurden für die Studie untersucht. 

Ein Teil der Patienten wurde mit einem Langzeit-EKG über zehn Tage versorgt, das insgesamt drei Mal durchgeführt und in einem spezialisierten Labor ausgewertet wurde.

Ein anderer Teil der Patienten bekam die aktuelle Standarddiagnostik. Die Ergebnisse sprechen für sich: In der Gruppe mit Langzeit-EKG-Diagnostik wurde drei Mal häufiger Vorhofflimmern gefunden (13,5 Prozent) als in der Gruppe mit Standarddiagnostik (4,5 Prozent). Die Ergebnisse wurden im Februar in der renommierten Fachzeitschrift „Lancet Neurology“ veröffentlicht.

„Oft wird Vorhofflimmern nicht erkannt, weil die Herzrhythmusstörung nur für wenige Minuten auftritt. 

Deshalb wird sie bei den aktuell üblichen Herz-Kreislaufuntersuchungen leicht übersehen.

Wird Vorhofflimmern jedoch rechtzeitig erkannt, lässt sich ein Schlaganfall als Folge verhindern“, sagt Prof. Rolf Wachter. „Vorhofflimmern besser zu erkennen, ist vermutlich die vielversprechendste Strategie, um die Zahl der Schlaganfälle zu reduzieren. Mit dieser Studie ist uns ein wichtiger Schritt hin zu einer personalisierten Medizin gelungen. Durch eine verbesserte Diagnostik können wir den Patienten genau die Therapien zuordnen, die sie benötigen“, so Wachter.

„Aus Voruntersuchungen war uns bekannt, dass wir mit einem verlängerten Langzeit-EKG bei jedem achten Schlaganfallpatienten Vorhofflimmern finden können. Das ist wichtig, denn wir haben Medikamente, um bei diesen Patienten das Risiko für einen erneuten Schlaganfall um zirka 70 Prozent zu senken“, sagt der Mainzer Neurologe Privatdozent Dr. Klaus Gröschel.

„Was bislang noch fehlte, war der Nachweis, dass dieses Verfahren auch wirklich Fälle von Vorhofflimmern findet, die wir normalerweise nicht finden würden. Deshalb haben wir eine Studie durchgeführt, bei der Patienten zufällig entweder unser verlängertes Langzeit-EKG bekamen oder die Standardverfahren, bei denen die Rhythmusaufzeichnung nur für ein bis drei Tage erfolgt. Nur so kann man beweisen, ob das neue Verfahren besser ist“, sagt Dr. Mark Weber-Krüger, Assistenzarzt in der Klinik für Kardiologie und Pneumologie der UMG und Koordinator der Studie.

Ermutigend seien auch die Daten zu wiederholten Schlaganfällen, so die Autoren:

  • Bei den Patienten, die das Langzeit-EKG bekamen, gab es etwa 40 Prozent weniger erneute Schlaganfälle und Schlaganfallvorstufen (transitorisch ischämische Attacken).

Aufgrund dieser Zahlen planen wir eine weitere größere Studie mit 5.000 Teilnehmern. Wir wollen zeigen, dass wir nicht nur mehr Vorhofflimmern finden, sondern auch Schlaganfälle verhindern“, sagt Prof. Wachter.

„Interdisziplinäre Forschung ist eine der großen Stärken universitärer Medizin. Die enge Kooperation zwischen Neurologen und Kardiologen, wie jetzt zwischen den Universitätsmedizinen in Göttingen und Mainz, wollen wir in Zukunft auch in Göttingen weiter ausbauen“ sagt Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Dekan der Medizinischen Fakultät und Sprecher des Vorstandes der Universitätsmedizin Göttingen.

„Über Disziplinen und Standorte hinweg Grenzen zu überwinden, ist der Schlüssel zum Erfolg“, so der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Prof. Dr. Ulrich Förstermann. „Diese Multicenter-Studie und ihre Veröffentlichung in einem so renommierten Journal wie dem Lancet Neurology ist ein sehr gutes Beispiel dafür.“

Originalveröffentlichung: Rolf Wachter*, Klaus Gröschel*, Götz Gelbrich, Gerhard F Hamann, Pawel Kermer, Jan Liman, Joachim Seegers, Katrin Wasser, Anna Schulte, Falko Jürries, Anna Messerschmid, Nico Behnke, Sonja Gröschel, Timo Uphaus, Anne Grings, Tugba Ibis, Sven Klimpe, Michaela Wagner-Heck, Magdalena Arnold, Evgeny Protsenko, Peter U Heuschmann, David Conen, Mark Weber-Krüger for the Find-AF randomised Investigators and Coordinators. Holter-electrocardiogram-monitoring in patients with acute ischaemic stroke (Find-AFrandomised): an open-label randomised controlled trial. Lancet Neurology, Epub ahead of print Feb 07, 2017. *contributed equally; DOI: 10.1016/S1474-4422(17)30002-9

Der Schlaganfall zählt zu den häufigsten Herz-Kreislauf-Erkrankungen. 280.000 Menschen in Deutschland sind jedes Jahr davon betroffen. Meistens liegt eine Minderversorgung des Gehirns mit Blut zugrunde (ischämischer Schlaganfall), seltener einer Blutung. Infolge des Schlaganfalles kommt es oft zu lebenslanger Einschränkung im Alltag, viele Patienten werden dauerhaft pflegebedürftig. 


Erstautor der Studie: Privatdo-zent Dr. Klaus Gröschel, geschäftsführender Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Neurologie, Universitätsmedizin Mainz


Erstautor der Studie: Privatdozent Dr. Klaus Gröschel, geschäftsführender Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Neurologie, Universitätsmedizin Mainz Foto: privat

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Der Bundesrat will in ein Gesetz fassen, was die Mehrheit der Deutschen ohnehin für geltendes Recht hält:

Dass nämlich der Ehegatte für einen entscheiden kann, wenn man dringend ärztlicher Hilfe bedarf, aber nicht in der Lage ist, selbst über die Art der Behandlung zu entscheiden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates (18/10485) "zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten" war am Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses.

Kern der von den Ländern gewollten Neuregelung ist ein automatisches Vertretungsrecht des Ehepartners in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten für den Fall, dass der andere Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertetungsvollmacht vorhanden ist. Gleiches soll für eingetragene Lebenspartner gelten. Bisher muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen, der dann auch der Ehe- oder Lebenspartner sein kann.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll künftig grundsätzlich angenommen werden, dass eine Vertretungsvollmacht für den Gatten besteht, sofern keine entgegenstehende Erklärung des Verunglückten oder Erkrankten vorliegt. Ärzte sollen dem Partner gegenüber von der Schweigepflicht entbunden werden. Diese "Vollmachtsvermutung" soll es allerdings nicht geben, wenn die Partner getrennt leben. Inzwischen liegt auch ein Änderungsvorschlag der Bundesregierung auf dem Tisch. Er sieht eine Beschränkung der Vollmacht auf die reine Gesundheitssorge vor. Über eine Vertretung auch in finanziellen Dingen soll demnach weiterhin das Betreuungsgericht entscheiden.

Die Berliner Repräsentantin der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Christine Eberle, begrüßte zwar diese Einschränkung. Die Möglichkeiten, missbräuchlich von der Vollmacht Gebrauch zu machen, würden damit geringer. Beseitigt seien sie aber bei Weitem nicht. Ihre Organisation habe bei der Beratung zu Patientenvollmachten die Erfahrung gemacht, dass "keinesfalls immer der Ehepartner bevollmächtigt" werde, sagte Eberle. Der vorgesehene Vorrang einer Vertretungsvollmacht vor der automatischen Vertretung durch den Ehepartner nütze wenig, da Ärzte und Ehepartner keinen Zugang zum Vorsorgeregister hätten. Eberles Empfehlung lautete daher, "ganz auf eine gesetzliche Neuregelung zu verzichten.

Wolfgang Schwackenberg vom Familienausschuss des Deutschen Anwaltsvereins kam zu demselben Schluss. Für den Arzt im Krankenhaus sei es eine "in der Kürze der Zeit unlösbare Aufgabe", festzustellen, ob der Vollmacht des Ehepartners nichts entgegensteht. Es gebe eine erhebliche Gefahr des Missbrauchs, etwa durch getrennt lebende Ehepartner. Besser sei es, die Zahl der Vertretungsvollmachten zu steigern.

Auch Stephan Sigusch, Vorstandsmitglied des Betreuungsgerichtstages e.V. sowie Vertreter der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine, meinte, man solle die Neuregelung "besser lassen". Die Dinge seien "nach jetzigem Recht hinreichend geregelt". "Das Betreuungsgericht kann im Notfall sehr schnell eine Entscheidung treffen", merkte Sigusch an.

Mit Ausnahme der Vollmacht auch für finanzielle Angelegenheiten, die sämtliche Sachverständige ablehnten, gab es aber auch Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben. Peter Winterstein, Vorsitzender des Betreuungsgerichtstages, verwies auf die Schwierigkeit der geltenden Rechtslage. Der Arzt müsse den mutmaßlichen Willen des Patienten erfüllen, habe dafür bei nicht ansprechbaren Patienten aber "wenig Anhaltspunkte". Dies sei gerade für Kliniken auch Haftungsrisiken verbunden. Mit der Neuregelung habe der Arzt eine Person, an die er sich wenden kann.
Der Göttinger Rechtsprofessor Volker Lipp nannte als einen Punkt, der für die Neuregelung spricht, dass er "der Vorstellung der Bevölkerung entspricht". Der Bundesrat verweist in seinem Gesetzentwurf auf eine Umfrage, nach der achtzig Prozent der Befragten "glauben, sie hätten schon jetzt ein solches Vertretungsrecht im Notfall". Allerdings hält Lipp weitere Änderungen am Gesetzentwurf für erforderlich, um "unkontrollierter Fremdbestimmung" entgegenzuwirken.

Wenig kontrovers wurde die in dem Gesetzentwurf mit enthaltene Vergütungserhöhung für gerichtlich bestellte Betreuer diskutiert. Es habe seit elf Jahren keine Anpassung der Stundensätze gegeben, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen, Thorsten Becker. Obwohl sein Verband deutlich mehr als die vorgesehenen 15 Prozent Erhöhung für angebracht hält, sprach sich Becker dafür aus. Wenn sie nicht mehr in dieser Legislaturperiode erfolge, drohe ein "großer Flurschaden". Von der 6.750 Mitgliedern seines Verbandes gingen tausend in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand. Es sei aber wegen der schlechten Bezahlung schon jetzt schwer, Nachwuchs zu finden.

Nicht minder dramatisch schilderten die Vertreter der ehrenamtlich organisierten Betreuungsvereine, Stephan Sigusch sowie Barbara Dannhäuser vom Katholischen Verband für soziale Dienste, die Situation. Die Betreuungsvereine kämen zunehmend an ihre Grenzen, sagte Dannhäuser, einige hätten sich schon aufgelöst. Um überhaupt die Aufgaben erfüllen zu können, arbeiteten die von den Vereinen angestellten Betreuer deutlich mehr, als sie bezahlt bekommen.

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