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Intersexueller Kinder oder uneindeutigem Geschlecht

Weder Mädchen noch Junge: RUB-Forscherinnen untersuchen
Versorgungssituation intersexueller Kinder

Was in Kliniken passiert, wenn Babys mit „uneindeutigem“ Geschlecht
geboren werden

Was passiert, wenn ein Kind geboren wird, was nicht eindeutig ein Mädchen
oder Junge ist? Wie werden die Eltern beraten? Wie geht es weiter? Das
untersuchen erstmals RUB-Forscherinnen um Prof. Dr. Katja Sabisch (Gender
Studies) anhand von Interviews mit betroffenen Eltern, Ärztinnen und
Ärzten. Ihre Studie „Intersexualität in NRW. Eine qualitative Untersuchung
der Gesundheitsversorgung von zwischengeschlechtlichen Kindern in
Nordrhein-Westfalen“ wird unterstützt vom Landeszentrum Gesundheit NRW.

Ziel ist es, Stärken und Schwächen der real praktizierten Medizin im Fall
von intersexuell geborenen Kindern identifizieren.

Betroffene erfahren oft großes Leid

Schätzungsweise eines von 4.500 Kindern wird mit äußerlichen
Geschlechtsmerkmalen geboren, die nicht eindeutig sind. Für die Eltern ist
die Geburt eines betroffenen Kindes mit großen Unsicherheiten verbunden.
Für die Kinder ist es ein Schicksal, das häufig mit großem Leid
einhergeht, nicht zuletzt verursacht durch geschlechtszuweisende
Operationen im frühen Kindesalter, die seit den 1970er Jahren vorgenommen
werden und auch heute noch gang und gäbe sind. Eine Hamburger Studie hat
2007 gezeigt, dass viele Intersexuelle mit ihrer Situation und der
Behandlung in Kliniken äußerst unzufrieden sind.

Interviews mit Eltern von intersexuellen Kindern, die seit 2010 in NRW
geboren wurden

Bislang wurde aber nicht untersucht, welche Erfahrungen die Eltern von
intersexuellen Kindern in den Kliniken machen, wie sie beraten und
unterstützt werden oder ob sie mit der Behandlung ihrer Kinder zufrieden
sind. Die RUB-Forscherinnen wollen die Versorgungsrealität nun erstmals
untersuchen. Dazu führen sie Interviews mit Eltern intersexuell geborener
Kinder durch, die seit 2010 in Nordrhein-Westfalen zur Welt gekommen sind.
Außerdem befragen sie Ärztinnen und Ärzte, welche Maßnahmen sie bei Geburt
eines betroffenen Kindes ergreifen.

Hintergrund: die politische Entdeckung des Themas

2012 stellte der Deutsche Ethikrat fest, dass irreversible medizinische
Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung einen Eingriff in das Recht auf
körperliche Unversehrtheit darstellen. Kurz darauf sprach sich die
Gesundheitsministerkonferenz der Länder auf Initiative der nordrhein-
westfälischen Landesregierung dafür aus, die Empfehlungen des Deutschen
Ethikrates zur Intersexualität aufzugreifen und geeignete Maßnahmen zu
entwickeln, um die Diskriminierung und das damit verbundene schwere Leid
der Betroffenen zu beenden. In diesem Zusammenhang damit steht auch die
seit dem 1. November 2013 gültige neue Vorschrift im Personenstandsgesetz:

Erstmals kann der Geschlechtseintrag im Geburtsregister bei Neugeborenen mit „uneindeutigem“ Geschlecht offen bleiben.

Medizin am Abend DirektKontakt 

Prof. Dr. Katja Sabisch, Fakultät für Sozialwissenschaft der RUB, Tel.
0234/32-22988, E-Mail: katja.sabisch@rub.de
Ruhr-Universität Bochum, Meike Drießen

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