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Prof. Sven Kehl + Prof. Michael Abou-Dakn:

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit:  Neue Handlungsempfehlung: S2k-Leitlinie zur Geburtseinleitung bietet evidenzbasierte Orientierung

Wenn der lange Weg zur natürlichen Geburt mit Komplikationen einhergeht, wird – bei entsprechender Indikation – eine Einleitung vorgenommen. 

Dies geschieht bei etwa 20–25% aller Schwangerschaften. 

Die neue deutschsprachige S2k-Leitlinie bietet zusammengefasste wissenschaftlich gestützte Handlungsempfehlungen für diese gängige geburtshilfliche Maßnahme. 

Dabei liegt der Fokus auf Indikationen, Methoden und generellem Management.

 Wenn der lange Weg zur natürlichen Geburt mit Komplikationen einhergeht, wird – bei entsprechender Indikation – eine Einleitung vorgenommen. 

Dies geschieht bei etwa 20–25% aller Schwangerschaften.  

Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Evidenz aufgrund einer Vielzahl von Studien zur Geburtseinleitung hoch. Dennoch besteht noch zu viel Verunsicherung bei dieser Thematik. Die neue deutschsprachige S2k-Leitlinie bietet zusammengefasste wissenschaftlich gestützte Handlungsempfehlungen für diese gängige geburtshilfliche Maßnahme. Dabei liegt der Fokus auf Indikationen, Methoden und generellem Management. Federführende Fachgesellschaften sind die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGGG) sowie der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG).

„Die Geburtseinleitung gehört zu den häufigsten Maßnahmen im geburtshilflichen Alltag. Gleichwohl gibt es trotz ausreichend vorliegender Evidenz ein sehr heterogenes Vorgehen, weshalb wir in dieser Leitlinie die Indikationen und die verschiedenen Methoden mit ihren Vor- und Nachteilen einschließlich der Risiken darstellen.“
Prof. Sven Kehl,
Leitlinienkoordinator

  • Die Autoren der Leitlinie betonen, dass die Indikation für eine Geburtseinleitung in jedem Einzelfall kritisch gestellt werden muss. 

Es sollte sorgsam begründet sein, warum der natürliche Verlauf der Schwangerschaft medizinisch beeinflusst wird. 

Die vermuteten Vorteile müssen hierbei mit den möglichen Nachteilen abgewogen werden. 

Generell gilt, dass eine Geburtseinleitung dann durchgeführt wird, wenn durch diesen Eingriff ein besseres Geburtsergebnis für Mutter und Kind erreicht werden kann, als bei einer abwartenden Haltung.

Voraussetzungen für eine Geburtseinleitung
Wissenschaftlich gesicherte Indikationen für eine Geburtseinleitung können sein:

• Terminüberschreitung und Übertragung
• (Früher) vorzeitiger Blasensprung
• Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes)
• Abnorme Fruchtwassermenge
• unzureichendes Wachstum des Kindes im Mutterleib
(SGA-Fetus oder intrauterine Wachstumsrestriktion)
• akut in der Schwangerschaft auftretende Leberkrankheit mit Gallestau
(Intrahepatische Schwangerschaftscholestase)
• Bluthochdruck in der Schwangerschaft
(Hypertensive Erkrankungen)
• Verdacht auf ein zu großes Kind
([nicht-diabetogene] Makrosomie)


Es kommt auch vor, dass sich schwangere Frauen ohne einen vorliegenden medizinischen Grund wünschen, dass die Geburt eingeleitet wird. Dieser Schritt ist möglich, sollte aber nicht vor 39 Schwangerschaftswochen (SSW) durchgeführt werden.

Kontraindikationen für eine Geburtseinleitung
In bestimmten Situationen überwiegen die Risiken den gewünschten Nutzen einer Einleitung. Die Autoren weisen u.a. darauf hin, dass eine medikamentöse Geburtseinleitung bei vorhandenen, regelmäßigen Wehen zu einer Überstimulation mit Beeinträchtigung des kindlichen Zustands führen kann. Hinzu kommen generelle Kontraindikationen für eine vaginale Geburt, wie etwa Querlage, Zustand nach Uterusruptur oder aktiver Herpes simplex.

  • „Weder eine SARS-CoV-2-Infektion noch die COVID-19-Erkrankung allein stellen eine Entbindungsindikation dar. Eine relevante mütterliche Beeinträchtigung der Atemwege kann jedoch eine Entbindung erforderlich machen.“
  • Prof. Michael Abou-Dakn,
  • Leitlinienkoordinator


Geburtseinleitung bei Zwillingsschwangerschaften
Die optimale Schwangerschaftsdauer ist bei Geminigraviditäten mit 36 bis 38 SSW kürzer als bei Einlingsgraviditäten (39–41 SSW). Die Autoren geben an, dass die normal verlaufende Schwangerschaft mit Zwillingen mit einem gemeinsamen Mutterkuchen ab 36 SSW beendet werden kann; ab 37 SSW sollte sie beendet werden.

Geburtseinleitung bei Schwangeren nach Sectio caesarea
Die Indikation für eine Einleitung bei Schwangeren mit vorherigem Kaiserschnitt sollte kritisch gestellt werden, betonen die Autoren. Die Risiken nach Einleitung liegen höher als bei einem spontanen Wehenbeginn. Die Erfolgsrate für eine vaginale Entbindung nach Kaiserschnitt liegt insgesamt etwa bei 75 %. Vor diesem Hintergrund sollte ein vaginaler Entbindungsversuch unternommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Nach einem Kaiserschnitt soll nicht mit Prostaglandin E1-Analoga eingeleitet werden. Hintergrund ist ein – in kleinen übereinstimmenden Studien – nachgewiesenes erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Uterusruptur. Nach zwei Kaiserschnitten wird keine Einleitung mehr empfohlen.

Die medikamentöse Geburtseinleitung
Neben der mechanischen Geburtseinleitung gehen die Autoren in einem eigenen Kapitel auch auf die medikamentöse Geburtseinleitung ein – einschließlich Empfehlungen für die viel diskutierte Gabe von Prostaglandin-E1-Analoga (Misoprostol). Demzufolge herrscht wissenschaftlicher Konsens: Misoprostol ist das wirksamste Medikament zur Geburtseinleitung bei einem unreifen Zervixbefund. Die Applikation von Misoprostol sollte oral erfolgen. Auch Dosierungen von 25 µg bei vaginaler Applikation gelten als sicher. 

Wichtig zu wissen: 

Eine Nebenwirkung wie eine uterine Überstimulation führt nicht zwangsläufig zu einem pathologischen CTG, einem Kaiserschnitt und/oder einem schlechten kindlichen Outcome. 

  • Erstgaben von > 50 µg und Einzelgaben von > 100 µg sollten dennoch grundsätzlich vermieden werden. 
  • Ebenfalls nicht geeignet ist das eigenhändige Zerstückeln von Tabletten höherer Dosierung und/oder Auflösen in Flüssigkeit sowie Gabe von bestimmten Trinkmengen aufgrund der Ungenauigkeit der Stabilität und Wirkstoffkonzentration. 

Eine korrekte Herstellung durch eine Apotheke ist deshalb unabdingbar. 

Bis zum Erhalt einer neuen Zulassung zur Geburtseinleitung soll über den Off-Label-Use aufgeklärt werden.

Die Leitlinie gilt fünf Jahre bis zum 01. Dezember 2025.

Die Kurz- und Langversion der Leitlinie finden Sie auf der Seite der AWMF:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/015-088.html

Medizinische Leitlinien haben das Ziel, den aktuellen Stand des Wissens über ein Fachgebiet zusammenzustellen und daraus möglichst klare Handlungsempfehlungen für die Beratung und Behandlung von PatientInnen abzuleiten. Die Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für ÄrztInnen zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die Leitlinien sind für ÄrztInnen rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

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Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie hat sich der Stärkung der Fachgebiete der Frauenheilkunde und Geburtshilfe verschrieben und fördert das gesamte Fach und seine Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiter zu entwickeln. Als medizinische Fachgesellschaft engagiert sich die DGGG fortwährend für die Gesundheit von Frauen und vertritt die gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch in diversen politischen Gremien.


Originalpublikation:

https://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/015-088.html


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Rhesusfaktor in der Schwangerschaft/Blutübertragung?

Medizin am Abend Berlin Fazit: Rhesusfaktor des Fetus vor Geburt testen: Vorbericht erschienen

Ob Steuerung der Prophylaxe mithilfe des neuen Tests Vor- oder Nachteile hat, ist unklar / Stellungnahmen erbeten  
Ist das Blut einer Schwangeren Rhesus-negativ (Rh-negativ), das Blut des Fetus aber Rhesus-positiv (Rh-positiv), kann es sein, dass die Frau Antikörper bildet, die vor allem weiteren Kindern schwer schaden können. 
Um diese sogenannte Sensibilisierung zu verhindern, bekommen derzeit alle Rh-negativen Schwangeren eine Prophylaxe.

Ein neuartiger Test am Blut der Schwangeren kann aber bereits vor der Geburt den Rhesusfaktor des Kindes bestimmen. Sofern der Test hinreichend zuverlässig ist, könnten viele Schwangere auf die Prophylaxe verzichten.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun untersucht, ob die Steuerung der Prophylaxe mithilfe dieses Tests Vor- oder Nachteile bietet für die Kinder oder für die werdenden Mütter. Die vorläufigen Ergebnisse liegen nun vor. Demnach gibt es keine Studien, die diese Frage beantworten können. Die Zuverlässigkeit des Tests ist aber hoch. Bis zum 06. November bittet das Institut um Stellungnahmen zu diesem Vorbericht.

Gefahr vor allem in nachfolgenden Schwangerschaften

Der Rhesusfaktor ist eine vererbbare Eigenschaft der roten Blutkörperchen (Erythrozyten). Er wirkt als Antigen, d. h. Rh-negative Menschen können Antikörper gegen fremde Rh-positive Blutkörperchen in ihrem Blut bilden. Dies kann schwere, auch tödliche Unverträglichkeitsreaktionen auslösen. Der Rhesusfaktor spielt deshalb bei der Blutübertragung und bei der Schwangerschaft eine wichtige Rolle.

Während der Schwangerschaft und insbesondere bei der Geburt kann Blut Rh-positiver Kinder in den Rh-negativen Kreislauf der Mutter gelangen. Die dadurch ausgelöste Bildung von Antikörpern nennen Fachleute Sensibilisierung. Die Antikörper können in den Blutkreislauf des Kindes eindringen und so u. a. Blutarmut (Anämie), Herzschwäche (Herzinsuffizienz) oder Hirnschäden verursachen oder gar zum Tod des Fetus führen.

Gefährdet sind allerdings weniger die Feten, welche die Schwangeren gerade in sich tragen, als vielmehr Kinder in nachfolgenden Schwangerschaften, die ebenfalls Rh-positiv sind. Denn sie sind bereits sehr früh in der Schwangerschaft der Abwehrreaktion des mütterlichen Blutes ausgesetzt.

Standard-Prophylaxe für alle Rhesus-negativen Schwangeren

Derzeit bekommen alle Rh-negativen Schwangeren eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin. Dieses soll Erythrozyten abfangen, die schon vor der Geburt vom fetalen in den mütterlichen Blutkreislauf übertreten, und so die Sensibilisierung verhindern. Zum Einsatz kommt dabei humanes Anti-D-Immunglobulin, das von sensibilisierten Spendern gewonnen wird.

Nach der Geburt wird der Rhesusfaktor des Säuglings bestimmt.

Falls sein Blut Rh-positiv ist, erhält die Mutter eine weitere Anti-D-Prophylaxe.

Blut der Mutter enthält Information über Rhesusfaktor des Fetus

Inzwischen gibt es einen Test, der den Rhesusfaktor des Fetus schon vor der Geburt bestimmen kann. Dabei handelt es sich um ein nicht invasives Verfahren, d. h. der Fetus wird nicht angetastet. Untersucht wird vielmehr sogenannte zellfreie zirkulierende DNA des Fetus aus dem mütterlichen Plasma.

Prinzipiell wird es dadurch möglich, die vorgeburtliche Anti-D-Prophylaxe nur noch jenen Rh-negativen Schwangeren zu geben, deren Fetus laut Pränataltest Rh-positiv ist. Aktuell bekommen 15 Prozent der Schwangeren die Prophylaxe, was etwa 110 000 Schwangeren pro Jahr entspricht. Durch die neuen Tests könnte sich ihre Zahl auf etwa 60 000 reduzieren.

Allerdings bietet kaum ein Test hundertprozentige Sicherheit. Es könnte also sein, dass Frauen ein sogenanntes falsch-negatives Ergebnis bekommen: Der Test weist das Blut des Kindes als Rh-negativ aus, und die Schwangere erhält keine Anti-D-Prophylaxe, obwohl das Kind tatsächlich Rh-positiv ist. Dies würde sich aber erst nach der Geburt herausstellen. Die unterlassene vorgeburtliche Prophylaxe könnte dazu führen, dass mehr Schwangere sensibilisiert und in der Folge Kinder geschädigt werden.

Studien können Fragestellung des Auftrags nicht beantworten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der auch für die Ausgestaltung der „Mutterschaftsrichtlinien“ verantwortlich ist, will deshalb vom IQWiG wissen, ob die Einführung des neuen Tests für Kinder oder Mütter gesundheitliche Vor- oder Nachteile haben kann, also etwa das Auftreten von Blutarmut (hämolytischer Anämie) erhöhen oder das Auftreten von Nebenwirkungen der Prophylaxe vermindert würde.

Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG feststellen mussten, gibt es aktuell keine Studien, die präzise Aussagen darüber zulassen, welche Auswirkungen die Einführung des neuen Tests haben könnte.

Test ist sehr zuverlässig

Es gibt aber Studien, die Auskunft darüber geben, wie zuverlässig der Pränataltest den Rhesusfaktor des Kindes bestimmen kann. Die Zuverlässigkeit ist vergleichsweise hoch, Fachleute sprechen von „hoher diagnostischer Güte“: Der Test erkennt 99,8 Prozent der Rh-positiven Feten (Sensitivität) und ordnet 98,8 Prozent der Rh-negativen richtig ein (Spezifität). Das bedeutet, dass 0,2 Prozent der Schwangeren, bei denen eine Anti-D-Prophylaxe vor der Geburt angezeigt wäre, diese nicht erhielten, sofern man sich auf das Testergebnis verließe.

Würde der bisherige Bluttest nach der Geburt beibehalten, der Pränataltest also als „Add-on“ eingesetzt, würden diese Frauen aber entdeckt und erhielten zumindest die nachgeburtliche Prophylaxe, deren schützende Wirkung unstrittig ist.

Abwägung denkbarer Vor- und Nachteile

Der neue Test ermöglicht es, die Anti-D-Prophylaxe gezielt einzusetzen und bei einem Teil der Schwangeren eine unnötige vorgeburtliche Prophylaxe zu unterlassen. Ob diese Schwangeren davon einen Vorteil haben, ist aber unklar, da verlässliche Daten zu denkbaren Nebenwirkungen der Prophylaxe fehlen. Das Risiko, dass es in Folge falscher Testergebnisse zu zusätzlichen Sensibilisierungen kommen könnte, ist – trotz des Fehlens ausreichender Daten – als klein einzuschätzen. Denn zum einen ist der Test als sehr zuverlässig einzustufen. Zum anderen ist das Risiko, dass bereits während der Schwangerschaft eine Sensibilisierung stattfindet, gering.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Den vorläufigen Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Januar 2017 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden zusammen mit einer Würdigung und dem überarbeiteten Berichtsplan im Mai 2017 publiziert. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.

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