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Wer weniger Schmerz empfindet, zeigt auch weniger Mitgefühl / Körpereigene Opiate

Medizin am Abend Berlin Fazit:    Körpereigene Opiate beeinflussen Empathie


Die Fähigkeit, den Schmerz anderer Personen nachzuempfinden, baut auf jenen neurobiologischen Prozessen auf, die die Grundlage für die Empfindung von selbst erlebtem Schmerz sind. 

Mit einer innovativen experimentellen Methode konnte ein internationales WissenschafterInnenteam um den Psychologen Claus Lamm von der Universität Wien nachweisen, dass die Reduktion von selbst erlebtem Schmerz auch eine Reduktion von Empathie für Schmerz bewirkt.

Die ForscherInnen vermuten, dass dieser Effekt durch körpereigene Opiate beeinflusst wird und publizieren dazu aktuell in der Fachzeitschrift "PNAS". 
 
Claus Lamm und sein interdisziplinäres Team nutzten in dieser, vom Wiener Wissenschafts- und Technologiefonds geförderten, Studie mit über 100 TeilnehmerInnen einen innovativen methodischen "Kniff", um eine seit Jahren bestehende Lücke in der Erklärung der neurobiologischen Mechanismen von Empathie zu schließen:

Die sogenannte Placebo-Analgesie. Über die experimentelle Manipulation von selbst empfundenen Schmerz wurde getestet, inwiefern dies gleichermaßen zu einer Manipulation von Empathie für Schmerz führt.

"Nur so lässt sich letztlich folgern, dass Empathie auf einer Simulation beruht", erklärt Claus Lamm vom Institut für Psychologische Grundlagenforschung und Forschungsmethoden der Universität Wien.

Versuchspersonen in der Placebo-Analgesiegruppe berichteten eine signifikant reduzierte subjektive Schmerzwahrnehmung, welche mit reduzierter Gehirnaktivität im anterioren insulären Kortex und dem mittleren zingulären Cortex einher ging.

"Diese Bereiche im Gehirn sind als Teile des neuronalen Empathienetzwerkes bekannt. Sie stellen gleichzeitig auch zentrale Bestandteile des körpereigenen Opiatsystems dar, also jenes Systems, das an der Dämpfung von selbst empfundenem Schmerz beteiligt ist", so der Psychologe.

In einem Folgeexperiment testeten die WissenschafterInnen die Beteiligung des Opiatsystems am beobachteten "Placeboempathie"-Effekt, um klarere Rückschlüsse auf beteiligte Neurotransmittersysteme ziehen zu können.

Mit Hilfe eines Medikamentes, das die Opiatrezeptoren blockiert, lösten Lamm und sein Team bei 50 TeilnehmerInnen eine Blockade des "Placeboempathie"-Effekts aus. "Das macht eine mögliche Beteiligung des Opiatsystems an der 'Placeboempathie' wahrscheinlicher und stellt für uns einen bedeutenden Schritt zu einem mechanistischeren Verständnis von Empathie dar", sagt Studienleiter Lamm

Wie sieht der direkte Einfluss des Opiatsystems auf Empathie aus?

"Wir stellen uns nun die Frage, inwieweit die beobachteten Effekte im Opiatsystem direkt auf empathische Prozesse wirken, oder lediglich über den Umweg der Manipulation des eigenen Erlebens entstehen", erklärt Claus Lamm. Das Team arbeitet derzeit an einer weiteren Studie, die direkte Effekte einer Opiatverabreichung auf Empathie untersucht.

  •  "Unsere Ergebnisse zeigen, dass Empathie sehr stark und unmittelbar in unseren eigenen Erfahrungen – bis hin zu deren körperlichen und neuronalen Grundlagen – begründet sein kann. 
  • Das ist mit ein Grund, warum uns die Gefühle anderer Personen so 'nahe gehen' können – weil wir sie eben nicht nur sinnbildlich so 'nachempfinden', als ob wir sie gerade selbst erleben. Andererseits erklärt es auch, warum Empathie teilweise in eine falsche Richtung gehen kann – weil wir die andere Person eben primär aus unserem eigenen Blickwinkel heraus beurteilen", erklärt Lamm.

Am Forschungsprojekt beteiligt waren ForscherInnen des MRT Exzellenzzentrums der Medizinischen Universität Wien (Christian Windischberger), des Department of Clinical Neuroscience am Karolinksa Institutet in Stockholm (Predrag Petrovic), sowie des Collective Emotions and Social Cognitive Neuroscience Laboratory am SISSA Trieste (Giorgia Silani).

Publikation in "Proceedings of the National Academy of Science"
Rütgen, M., Seidel, E.M., Silani, G., Riecansky, I., Hummer, A., Windischberger, C., Petrovic, P., Lamm, C.: Placebo analgesia and its opioidergic regulation suggest that empathy for pain is grounded in self pain. Proceedings of the National Academy of Sciences
DOI: http://www.pnas.org/cgi/doi/10.1073/pnas.1511269112


Medizin am Abend Berlin DirektKontakt

Univ.-Prof. Mag. Dr. Claus Lamm
Institut für Psychologische Grundlagenforschung und Forschungsmethoden
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Forschung und Lehre
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Stephan Brodicky Universität Wien

Die Universität Wien ist eine der ältesten und größten Universitäten Europas: An 19 Fakultäten und Zentren arbeiten rund 9.700 MitarbeiterInnen, davon 6.900 WissenschafterInnen. Die Universität Wien ist damit die größte Forschungsinstitution Österreichs sowie die größte Bildungsstätte: An der Universität Wien sind derzeit rund 92.000 nationale und internationale Studierende inskribiert. Mit über 180 Studien verfügt sie über das vielfältigste Studienangebot des Landes. Die Universität Wien ist auch eine bedeutende Einrichtung für Weiterbildung in Österreich. http://univie.ac.at

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Prägende Mütter - Genetik der Stute beeinflusst Trächtigkeit und Geschlecht der Nachkommen

Medizin am Abend Berlin:  Üblicherweise sind es in der Pferdezucht die Hengste, die eine Zuchtlinie begründen. 


In manchen Fällen sind es aber auch die Stutenlinien, die bei der Zucht die übergeordnete Rolle spielen. 

Expertinnen der Vetmeduni Vienna untersuchten die Trächtigkeiten verschiedener Stutenfamilien. Sie fanden heraus, dass die Trächtigkeitsdauer in den verschiedenen Familien unterschiedlich lang ist. 

Außerdem gibt es Familien, die vermehrt weibliche Fohlen zur Welt bringen. Die Ergebnisse wurden im Fachblatt PLOS One veröffentlicht. 
 
Die Abstammung von Sport- und Freizeitpferden ist für viele HalterInnen wichtig.

Pferde mit gutem Stammbaum bringen häufig auch die gewünschten Merkmale wie beispielsweise Schnelligkeit, gewünschter Körperbau und Gesundheit mit.

Die Mütter spielen eine wichtigere Rolle in der Pferdezucht als bisher gedacht. Die Mütter spielen eine wichtigere Rolle in der Pferdezucht als bisher gedacht. Foto: Dr. Juliane Kuhl/Vetmeduni Vienna

Am Graf-Lehndorff-Institut für Pferdewissenschaften, einer gemeinsamen Forschungseinrichtung der Vetmeduni Vienna und dem Brandenburgischen Haupt- und Landgestüt in Deutschland untersuchten Juliane Kuhl und Christine Aurich, wie sehr der mütterliche Stammbaum die Trächtigkeit und die Merkmale der Fohlen mitbestimmt. Gemeinsam mit der Statistikerin Kathrin Stock vom landwirtschaftlichen Rechenzentrum VIT in Deutschland werteten sie die Daten von insgesamt 640 Trächtigkeiten bei 142 Stuten aus.

Mütterliche Abstammung beeinflusst Trächtigkeitsdauer

Die Zuchtstuten ließen sich in verschieden große Mutterfamilien einteilen.

  • Es zeigte sich, dass die durchschnittliche Trächtigkeitsdauer, die bei Pferden zwischen 320 und 360 Tagen liegt, von Familie zu Familie variiert. 
  • Es gibt Mutterlinien, die im Schnitt 10 Tage länger tragen als andere. Dass Hengstfohlen erfahrungsgemäß länger ausgetragen werden als Stutfohlen, kommt zu diesem Effekt noch hinzu.

„Den genauen Geburtszeitpunkt können wir damit jedoch nicht vorhersagen. Die individuellen Schwankungen zwischen den einzelnen Trächtigkeiten sind zu groß. Die Informationen aus der Studie können uns jedoch dabei helfen, den Zeitpunkt besser einzugrenzen“, betont die Erstautorin Juliane Kuhl.

„Die Tragzeit ist auch für Pferdezuchtbetriebe interessant.

Eine Zuchtstute soll idealerweise jedes Jahr ein Fohlen gebären. Bei besonders langen Tragezeiten verschiebt sich die Geburt eines neuen Fohlens jedes Jahr zeitlich nach hinten.

Für Zuchtbetriebe sind Geburten zu Beginn des Jahres interessant, da die Tiere dann in ihrem Jahrgang bei Wettkämpfen besser konkurrieren können“, erklärt Kuhl.

Der mütterliche Stammbaum beeinflusst Geschlechterverteilung der Fohlen

Es zeigte sich außerdem, dass es Mutterlinien gibt, die eher weibliche Fohlen gebären als Hengstfohlen. Aber auch das Alter der Mütter spielt dabei eine Rolle. Junge Stuten, die im Alter von drei Jahren zum ersten Mal belegt werden, gebären vermehrt Stutfohlen. Genauso gebären auch ältere Stuten vermehrt weibliche Nachkommen.

  • Bei Fohlen von Stuten mittleren Alters, also zwischen vier und zwölf Jahren, war das Geschlechterverhältnis hingegen nahezu ausgewogen.

  • „Für die Pferdezucht sind auch diese Ergebnisse von Bedeutung. Je nachdem, welches Geschlecht gerade gewünscht ist, kann auch die entsprechende Stute ausgesucht werden“, meint Kuhl.

Der Mechanismus, der hinter diesem Phänomen steckt, ist den Forschenden noch unklar.
„Wir vermuten, dass diese Effekte auf die mitochondriale DNA zurückzuführen sind. Diese, nur von der Mutter vererbte DNA, kann beispielsweise den Zellstoffwechsel und damit auch die Plazentafunktion beeinflussen“, so die Studienleiterin, Christine Aurich.

„Wir wissen auch, dass weibliche Embryonen widerstandsfähiger sind. Da während der frühen Trächtigkeit etwa 20 bis 30 Prozent der Embryonen absterben, könnte es auch sein, dass es eher die männlichen Embryonen sind, die seltener überleben. 

Hier könnten beispielsweise die Gründe für die Geschlechterverteilung liegen. Es könnten aber auch Unterschiede in der Plazentafunktion sein, die das Überleben der Embryonen beeinflussen“, so Aurich.

Service:
Der wissenschaftliche Artikel “Maternal Lineage of Warmblood Mares Contributes to Variation of Gestation Length and Bias of Foal Sex Ratio” von Juliane Kuhl, K. F. Stock, M. Wulf und Christine Aurich wurde im Fachjournal Plos One veröffentlicht. doi:10.1371/journal.pone.0139358 http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0139358

Über die Veterinärmedizinische Universität Wien

Die Veterinärmedizinische Universität Wien (Vetmeduni Vienna) ist eine der führenden veterinärmedizinischen, akademischen Bildungs- und Forschungsstätten Europas. Ihr Hauptaugenmerk gilt den Forschungsbereichen Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit, Tierhaltung und Tierschutz sowie den biomedizinischen Grundlagen. Die Vetmeduni Vienna beschäftigt 1.300 MitarbeiterInnen und bildet zurzeit 2.300 Studierende aus. Der Campus in Wien Floridsdorf verfügt über fünf Universitätskliniken und zahlreiche Forschungseinrichtungen. Zwei Forschungsinstitute am Wiener Wilhelminenberg sowie ein Lehr- und Forschungsgut in Niederösterreich gehören ebenfalls zur Vetmeduni Vienna. Im Jahr 2015 feiert die Vetmeduni Vienna ihr 250-jähriges Bestehen. http://www.vetmeduni.ac.at

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt

Dr. Juliane Kuhl
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Morbus Crohn: Viren/Bakteriophagen/Phagen/Bakterien und mein adaptives Abwehrsystem

Medizin am Abend Berlin Fazit:    Abwehrsystem automatisch aufgeschlüsselt

Ein Forscherteam hat eine Software entwickelt, die erkennt, wie Bakterien sich gegen Viren verteidigen 
 
Es ist ein Kampf, der seit Urzeiten herrscht – im Wasser, auf der Erde und sogar auf der Haut und im Magen des Menschen: 

Wenn Viren, die so genannten Bakteriophagen oder kurz Phagen, Bakterien befallen, können sie Schaden anrichten.

  • Aktuelle Studien legen nahe, dass Phagen eine Rolle bei chronischen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn spielen könnten. 
  • Doch Bakterien sind anpassungsfähig: Sie verändern ihr Immunsystem, als CRISPR-Cas bezeichnet, um sich zu schützen. 

Erstmals ist es nun einer Gruppe um den Freiburger Bioinformatiker Prof. Dr. Rolf Backofen gelungen, die mehr als 2.000 bekannten CRISPR-Abwehrsysteme von Bakterien zu klassifizieren.

Gemeinsam mit seinen Mitarbeitern Omer S. Alkhnbashi und Fabrizio Costa, seiner Mitarbeiterin Sita J. Saunders sowie mit dem US-amerikanischen National Center for Biotechnology Information hat der Forscher die CRISPR-Cas-Systeme in zwei Klassen, fünf Typen und 16 Subtypen unterteilt.

Dazu nutzte das Team eine selbstentwickelte Software: „Basierend auf maschinellem Lernen ist unser Programm imstande, jedes neue Abwehrsystem automatisch zu klassifizieren“, sagt der Bioinformatiker. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift „Nature Reviews Microbiology“ erschienen.



Bildunterschrift: Siehe Pressemitteilung
Allgemeiner Aufbau eines CRISPR-cas-Systems. Die Klassifizierung basiert auf der Komposition der CRISPR-assoziierten Proteine (cas). Grafik: Rolf Backofen

  • Die Viren nutzen eine schwer zu schlagende Waffe: Sie entwickeln sich schnell und können sich dadurch immer neuen Wirten anpassen. 
  • Die Bakterien jedoch können sich zur Wehr setzen. Sie haben ein so genanntes adaptives Immunsystem. 
  • Das bedeutet, dass Bakterien, die eine Phageninfektion überlebt haben, sich gegen weitere Infektionen desselben Erregers schützen können.
  • Dazu nutzen sie das System CRISPR-Cas. 
  • Es basiert auf Ribonukleinsäure, die für die Biosynthese von Proteinen verantwortlich ist. 

Bakterien integrieren ein kurzes Stück der ursprünglichen Viren-DNA in ihr CRISPR-System.

Jede eindringende DNA, die eine große Ähnlichkeit mit diesem gespeicherten Stück aufweist, wird vom Bakterium umgehend unschädlich gemacht.

Diese Immunität, also die Information im CRISPR-Cas-System, können verschiedene Bakterien auch über den so genannten horizontalen Gen-Transfer miteinander teilen – sie impfen sich sozusagen gegenseitig.

Die Flexibilität macht die Klassifikation verschiedener CRISPR-Systeme schwierig – bisher war diese Arbeit nur durch mühsame manuelle Analyse möglich. Die von Backofens Team entwickelte Software verarbeitet und analysiert unzählige Datenmengen in kurzer Zeit. So können mehr als 20.000 Proteinsequenzen in fünf Minuten analysiert werden. „Insbesondere ist es nun auch möglich, Bakterien zum Beispiel im Magen oder auf der Haut als Ganzes zu sequenzieren und nach den vorhandenen Bakteriophagen-Immunitäten, also CRISPR-Systemen, zu untersuchen“, sagt der Forscher. Aber das CRISPR-cas System ist auch biotechnologisch von Bedeutung.

So wurden bereits vor zwei Jahren Bausteine eines CRISPR-cas Systems kombiniert, um eine neue und zuverlässigere Technologie für das Editieren von Genomen zu etablieren. Diese Technologie ist nun weltweiter Standard und hat die alten Verfahren fast komplett ersetzt. Die Klassifizierung der Abwehrsysteme erleichtert die Suche nach neuen biotechnologisch einsetzbaren Systemen erheblich.


Originalveröffentlichung:
Kira S. Makarova, Yuri I. Wolf, Omer S. Alkhnbashi, Fabrizio Costa, Shiraz A. Shah, Sita J. Saunders, Rodolphe Barrangou, Stan J. J. Brouns, Emmanuelle Charpentier, Daniel H. Haft, Philippe Horvath, Sylvain Moineau, Francisco J. M. Mojica, Rebecca M. Terns, Michael P. Terns, Malcolm F. White, Alexander F. Yakunin, Roger A. Garrett, John van der Oost, Rolf Backofen, Eugene V. Koonin (2015): An updated evolutionary classification of CRISPR–Cas systems In: Nature Reviews Microbiology. doi:10.1038/nrmicro3569


Medizin am Abend Berlin Kontakt:

Prof. Dr. Rolf Backofen
Institut für Informatik
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Tel.: 0761/203-7461
E-Mail: backofen@informatik.uni-freiburg.de
Rudolf-Werner Dreier Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau


Medizinische Untersuchung, Unterbringung von Flüchtlingen und deren Kindern - Asyl

Medizin am Abend Berlin Fazit

Der Innenausschuss hat den Weg für den von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf eines "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes" (18/6185) frei gemacht.

Das Gremium billigte die Vorlage am Mittwoch gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf stand am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und stand am Freitag auf der des Bundesrates.

Medizin am Abend Berlin Fachlink hier:  


Der Vorlage zufolge ist es zur Bewältigung der mit dem aktuellen Flüchtlingsandrang verbundenen Herausforderungen notwendig, das Asylverfahren zu beschleunigen. Die Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger sollten vereinfacht und "Fehlanreize, die zu einem weiteren Anstieg ungerechtfertigter Asylanträge führen können, beseitigt werden". Um die Unterbringung der großen Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland gewährleisten zu können, solle zudem für einen befristeten Zeitraum von geltenden Regelungen und Standards abgewichen werden können. Gleichzeitig sei es erforderlich, die Integration derjenigen zu verbessern, die über eine gute Bleibeperspektive verfügen.

Vorgesehen ist unter anderem, Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Länder zu beschleunigen. Dort erscheine gewährleistet, "dass weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden und die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz für Staatsangehörige dieser Staaten daher nur in Einzelfällen vorliegen".

  • Aus diesem Grund sollten sie künftig auch bis zum Ende des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.

Um mögliche Fehlanreize zu beseitigen, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen können, soll der Vorlage zufolge der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden.

Erleichtert werden soll die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten. e So dürfe künftig nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Trmin der Abschiebung nicht angekündigt werden, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern.

  • Die Höchstdauer der Aussetzung von Abschiebungen durch die Länder soll von sechs auf drei Monate reduziert werden.

Die Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben, sollen laut Gesetzentwurf möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Hierfür würden die Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet.

  • Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfalle nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer qualifizierte Kräfte werde der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich sein.

Für die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften während der Dauer des Asylverfahrens und danach sollen den Angaben zufolge zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen werden. Zudem würden "in eng begrenztem und klar umrissenem Umfang" weitere punktuelle Erleichterungen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäude vorgesehen.

Der Bund beteiligt sich laut Vorlage "strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen". Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz entlaste der Bund die Länder von Kosten für Asylbewerber, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und bei der Kinderbetreuung. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sollen die Länder die vom Bund erhaltenen Mittel weitergeben.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, unterstützt der Bund Länder und Kommunen zudem beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Hierzu würden die den Ländern für den Bereich "Wohnraumförderung" zuzuweisenden Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils um 500 Millionen Euro erhöht. Die Länder hätten zugestimmt, diese Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.

Mit den Stimmen der Koalition und der Grünen-Fraktion billigte der Ausschuss einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag. Danach soll unter anderem die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender nicht wie bislang vorgesehen bei Bedarf um jeweils längstens zwei Wochen, sondern um längstens einen Monat verlängert werden können. Damit soll der Verwaltungsaufwand für die ausstellenden Behörden reduziert werden.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, mit dem Gesetzentwurf würden "richtige Weichen gestellt und notwendige Maßnahmen ergriffen". Sie verteidigte die vorgesehenen Leistungskürzungen als gerechtfertigt und hob hervor, dass Deutschland mit der Aufnahme der großen Zahl von Flüchtlingen gezeigt habe, zu welcher Verantwortung es bereit sei.

Die SPD-Fraktion unterstrich, dass die Bundesrepublik angesichts der derzeitigen Dynamik der Flüchtlingswanderung in den vergangenen Wochen und Monaten "Großartiges" geleistet habe. Dabei bleibe man weiterhin aufnahmebereit. Man brauche aber eine Priorität für Kriegsflüchtlinge. Die Fraktion machte zugleich deutlich, dass die Begeisterung über den Gesetzentwurf in ihren Reihen "unterschiedlich ausgeprägt" sei. Zu den positiven Elementen der Vorlage zählte sie unter anderem die Unterstützung der Kommunen und die Öffnung der Integrationskurse für einen größeren Personenkreis.

Diese Öffnung bewertete auch die Fraktion Die Linke positiv, nannte die Vorlage aber zugleich ein "Integrationsverhinderungsgesetz", das entscheidende Verschärfungen und verfassungswidrige Leistungskürzungen enthalte. Sie wandte sich gegen eine "Einteilung in gute und schlechte Flüchtlinge" und beklagte eine "Asylmissbrauchskampagne". Mit Blick auf die geplante Einstufung als sichere Herkunftsländer kritisierte sie, damit würde die "ganze Gruppe" der Asylbewerber vom Westbalkan aus dem Asylrecht genommen.
Auch aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kam deutliche Kritik an der Einstufung der drei Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer. Dabei habe eine Auseinandersetzung mit konkreten Vorfällen sowie mit deutschen Gerichtsentscheidungen nicht stattgefunden. Auch schicke die Regierungskoalition die Bundeswehr in den Kosovo, um das Land zu stabilisieren, und behaupte gleichzeitig, dort sei alles sicher. Weiter monierte die Fraktion, dass der Gesetzentwurf allein auf Abschreckung setze. Dies sei ein völlig falscher Ansatz, der kein Problem lösen werde.
Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums verwies darauf, dass sein Haus die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs "sehr eingehend" geprüft habe. Danach stießen die geplanten Regelungen auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Unterbringung von Flüchtlingskindern

  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können zukünftig bundesweit auf alle Jugendämter verteilt werden. 

Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5921), den der Familienausschuss am Mittwoch in einer geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linksfraktion verabschiedete. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Der Bundestag hat abschließend über die Gesetzesvorlage beraten und abstimmen. Das Gesetz soll bereits zum 1. November dieses Jahres in Kraft treten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingskrise hatte sich die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen.

Durch die bundesweite Aufnahmepflicht der Länder soll gewährleistet werden, dass unbegleitete Flüchtlingskinder dort untergebracht werden können, wo Kapazitäten für eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung und Betreuung vorhanden sind. Nach der derzeit geltenden Gesetzeslage ist dies nicht möglich. Zuständig für die Inobhutnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern ist bislang stets jenes Jugendamt, bei dem das Kind nach seiner Einreise nach Deutschland erstmals registriert wird. Diese Regelung führte jedoch zu einer Überforderung vieler Jugendämter in den Grenzregionen und Ballungsgebieten.

Gemäß eines Änderungsantrages von Union und SPD zum Gesetzentwurf, den der Familienausschuss gegen die Stimmen der Linken und Grünen annahm, wird der Passus, dass die Verteilung der Flüchtlingskinder nur auf "geeignete" Jugendämter zu erfolgen habe, ersatzlos gestrichen. Dies hatte auch der Bundesrat gefordert. Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass prinzipiell jedes Jugendamt in der Lage sein muss, den Kindern eine angemessene Unterbringung, Verpflegung und Betreuung zu gewährleisten. Zuständig für die Verteilung der Flüchtlingskinder seien die Bundesländer, die auch am besten beurteilen könnten, welche Jugendämter über entsprechende Kapazitäten verfügen. Dies stieß auf Kritik der Oppositionsfraktionen.

  • Zehn bis 20 Prozent der Jugendämter in Deutschland hätten keine Erfahrungen mit der Inobhutnahme unbegleiteter Flüchtlingskinder, hieß es aus den Reihen der Linksfraktion.

  • Linke und Grüne bemängelten zudem, dass den Flüchtlingskindern bei der vorläufigen Inobhutnahme kein unabhängiger, rechtlicher Vormund gestellt werde. 

Ebenso würde ihnen bei der Frage, wo sie in Deutschland untergebracht werden wollen, kein Mitspracherecht eingeräumt. Linke und Grünen verwiesen darauf, dass dies auch in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Gesetzentwurf mehrheitlich von den Sachverständigen gefordert worden sei.

Die entsprechenden Anträge der beiden Oppositionsfraktionen (18/4185, 18/5932) lehnte der Familienausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen jedoch ab. Union und SPD bezeichneten die Gesetzesvorlage als ausgewogenen Kompromiss, bei dem das Kindeswohl aber im Fordergrund stehe.

Geregelt wird durch den angenommen Änderungsantrag jetzt auch die Altersfeststellung. So soll das Alter von Jugendlichen, wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen, durch eine "qualifizierte Inaugenscheinnahme" oder durch eine medizinische Untersuchung erfolgen.


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