Qualitätszirkel Niren- und Dialysen

Kardiologie Potsdam

Universitätzmedizin Rostock

Alexianer St. Josephs Potsdam

Dialyse-Pflege-Standard

salt

PICS Ambulanz

Dr.Vetter

Woran erkranken wir in Deutschland?

BG Klinken - Post-COVID-Programm

Herz Check

EMA

Singende Krankenhäuser

Dr. Heart

Herzhose

Lauflabor

IKDT

Online Strafanzeigen

medpoint - Fortbildungskalendar

Was hab ich?

Healthtalk

BKV Info

BKG

KHS BB

KHS BB
.

Kardiologie

Urologie Berlin

bbgk

VEmaH

ProBeweis

aps-ev + Schlichtungsstelle

jkb

DHZB + Charité

zurück ins leben

CRO

Gewebenetzwerk

Anamnese- und Untersuchungsbogen

Diagnostische Pfade

FORTA

CIRS Bayern

Gender Medizin

lebensmittelwarnung.de

idw

In der Klinik: Fahrtüchtigkeit von Senioren prüfen

An einem Bielefelder Krankenhaus gibt es einen neuartigen Test, um die Fahrtüchtigkeit von Senioren zu überprüfen. Das berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische (Mittwochausgabe). Das Evangelische Krankenhaus (EvKB) bietet in seiner Psychiatrische Institutsambulanz die Möglichkeit, unabhängig von Behörden kognitive und körperliche Fähigkeiten älterer Autofahrer zu überprüfen.

Anhand eines neu ausgearbeiteten Katalogs von Risikofaktoren schätzt eine interdisziplinäre Gruppe von Ärzten die Fahrtüchtigkeit ein. Zu Risikofaktoren zählen die Mediziner neben Erkrankungen wie Diabetes oder Schlaganfall auch nachlassende Sehfähigkeit, nur eingeschränkt mögliches Kopfdrehen, aggressives Verhalten und Rechts-Links-Schwächen.

Auch kognitive Fähigkeiten werden getestet. Im Gegensatz zur von Amts wegen angeordneten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) beim TÜV finden die Tests im Krankenhaus auf freiwilliger Basis und in Zusammenarbeit mit den Angehörigen statt. Sie unterliegen zudem der ärztlichen Schweigepflicht. Die Daten werden nicht an eine Behörde weitergeleitet. Psychiater Stefan Spannhorst: "Wir haben das bisher alles gütlich mit den Betroffenen regeln können. Im Zweifelsfall haben die Senioren das Autofahren aufgegeben." Die Liste der Risikofaktoren schaffe dabei Transparenz für die Patienten."

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) hat seine Weihnachtsdatenbank

Mit dem Weihnachtsgruß rund um den Globus: Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) hat seine Weihnachtsdatenbank wieder online gestellt. Unter www.bdue.de lässt sich kostenlos nach der Übersetzung von "Frohe Weihnachten" in mehr als 75 Sprachen recherchieren. Mit dabei sind alle gängigen Sprachen wie Englisch, Spanisch oder Französisch sowie seltenere Sprachen wie zum Beispiel Suaheli. Die Unterschiede zwischen den Sprachen sind groß. Während die Schweden schlicht "God Jul!" sagen, lautet der Weihnachtsgruß auf Türkisch "Mutlu Noeller". Da viele Sprachen andere Schriftzeichen verwenden, stehen alle Übersetzungen in Form einer fertigen Text- beziehungsweise Grafikdatei zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Besonderheit ist der Weihnachtsgruß in der Gebärdensprache - dieser ist als Video zu sehen. Die Übersetzungen stammen von Mitgliedern des Verbandes, allesamt geprüfte Übersetzer. Dies gibt Nutzern die Sicherheit, dass die Übersetzungen auch korrekt sind.
Die Weihnachtsdatenbank des BDÜ ist bei Privatpersonen, Unternehmen und Behörden gleichermaßen beliebt. "Uns erreichten schon E-Mails und Anrufe, wann die internationalen Weihnachtsgrüße wieder auf der Website stehen", so André Lindemann, BDÜ-Präsident. Es fragte zum Beispiel der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eines Gesundheitsamtes in Baden-Württemberg nach den Übersetzungen für seine Weihnachtspost. In diesem Jahr will der Dienst die Grüße an Schulen und Kindergärten mit einem Teamfoto gestalten und jedem Mitarbeiter den Weihnachtsgruß in einer anderen Sprache zuordnen. Lindemann: "Wir freuen uns, mit der Datenbank einen kleinen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten."

Seit 2006 gibt es die Weihnachtsdatenbank des Verbandes und die Fangemeinde wächst. Wer nicht nur "Frohe Weihnachten", sondern persönliche Wünsche zu Weihnachten und Neujahr verschicken möchte, der findet in der Mitgliederdatenbank des Verbandes über 7.500 Dolmetscher und Übersetzer für mehr als 80 Sprachen:

Medizin am Abend DirektKontakt:

Birgit Golms Tel. 030 88627644

www.wettlauf-gegen-den-eisprung.de

Der Kreativ-Wettbewerb "Wettlauf gegen den Eisprung" lädt Jugendliche von 13 bis 20 Jahren ein, sich künstlerisch mit der brisanten Thematik "Verhütungspannen und Pille danach" auseinanderzusetzen. Von November 2014 bis Januar 2015 können Malereien, Zeichnungen, Collagen etc. eingereicht werden. Wissenswertes zur Notfallverhütung und weitere Infos zum Wettbewerb sowie zu den Teilnahmebedingungen erhalten interessierte Jugendliche, Eltern und Lehrer auf der Internetseite www.wettlauf-gegen-den-eisprung.de.

Umfrage deckt Wissenslücken auf Mythen und Unwissen in Sachen Verhütung, Schwangerschaft und vor allem Pille danach sind unter Jugendlichen keine Seltenheit. Eine Umfrage(1) hat ergeben, dass 59 % der befragten Mädchen und Frauen unsicher sind oder nicht wissen, ob die Pille danach zu Unfruchtbarkeit führt. Weitere 37 % halten die Pille danach für 100 % sicher, wenn sie am Tag nach dem Geschlechtsverkehr genommen wird und 34 % der Befragten glauben, dass sie abtreibt. Um Mythen aufzuklären und Jugendlichen eine lockere, spielerische Herangehensweise an dieses Thema zu ermöglichen, lädt der Kreativ-Wettbewerb "Wettlauf gegen den Eisprung" nun zum Mitmachen ein. Stefan Pertschi, Hamburger Künstler und Jury-Mitglied, ist vom Wettbewerb überzeugt: "Die künstlerische Herangehensweise nimmt der Thematik die Brisanz und macht die Jugendlichen mit ihr vertraut."

Von 13 bis 20 Jahren - von November 2014 bis Januar 2015
Ziel des Kreativ-Wettbewerbs ist es vor allem auch, den Jugendlichen Denkanstöße zu geben, sodass sie sich individuell mit dem Thema auseinandersetzen können. Außerdem ist es "nötig, aufzuklären und so zu verhindern, dass junge Menschen, die noch nicht reif für eine Elternschaft sind, in schwierige Lebenssituationen geraten", erklärt Pertschi seine Motivation mitzumachen. Neben ihm sitzen unter anderem die Künstlerin Tina Oelker sowie ein Mitglied von der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V. (ÄGGF) in der Jury, die nach Ablauf des Wettbewerbs die Siegerentwürfe auf einer Vernissage in Hamburg vorstellt und die Gewinner kürt. Von November 2014 bis Januar 2015 sind Jugendliche von 13 bis 20 Jahren eingeladen mitzumachen und Malereien, Zeichnungen, Colla-en, Fotografien etc. einzureichen.

Viele Hintergrundinformationen zur Thematik und weitere Details zum Wettbewerb sowie zu den Teilnahmebedingungen erhalten interessierte Jugendliche, Eltern und Lehrer auf der Internetseite www.wettlauf-gegen-den-eisprung.de.

(1) Umfrage: im Auftrag von HRA Pharma, befragt wurden 1.114 Frauen im Alter zwischen 16 und 45 Jahren im September 2012

Heller Hautkrebs soll als Berufskrankheit anerkannt werden

Beim hellen Hautkrebs handelt es sich um die häufigste Krebserkrankung der
Haut in Deutschland / Experten vom Hauttumorzentrum am UKJ helfen
Erkrankten

Ab Januar 2015 soll Hautkrebs in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt
werden. „Beim hellen Hautkrebs handelt es sich um die häufigste
Krebserkrankung der Haut in Deutschland“, so Prof. Dr. Peter Elsner,
Leiter des Hauttumorzentrums am Universitätstumorzentrum Jena und Direktor
der Klinik für Hautkrankheiten am Uniklinikum Jena (UKJ).
 Besonders gefährdet sind die rund 2,5 bis 3 Millionen Menschen,
die regelmäßig im Freien arbeiten – wie Landwirte, Gärtner und Bauarbeiter.

Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass sich das Hautkrebsrisiko
für diejenigen verdoppelt, die berufsbedingt um bis zu 40 Prozent stärker
der Sonne ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung, so Prof. Elsner.

Daher hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat 2013 beim Bundesministerium
für Arbeit und Soziales empfohlen, den hellen Hautkrebs als
Berufskrankheit anzuerkennen. Bedingung für die Aufnahme in die Liste der
Berufskrankheiten ist neben dem wissenschaftlichen Nachweis die Zustimmung
der Politik, die hierbei als sicher gilt. „Beschäftigte im Außenbereich –
auch wenn sie bereits in Rente sind – die an einem hellen Hautkrebs
erkranken, sollten ihren Hautarzt aufsuchen und um eine Meldung an die
zuständige Berufsgenossenschaft bitten“
, rät Prof. Elsner. Wird der
Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt, erhalten die Versicherten eine
Behandlung „mit allen geeigneten Mitteln“ zu Lasten der
Unfallversicherung. In ausgeprägten Fällen kann auch eine
Rentenberechtigung bestehen.

Von 100.000 Einwohnern erkranken jedes Jahr 20 bis 30 an einem
Plattenepithelkarzinom der Haut, zehn Mal mehr erkranken an den Vorstufen,
den aktinischen Keratosen. Die modernen Behandlungsmöglichkeiten, die den
Hautärzten für den hellen Hautkrebs zur Verfügung stehen, erlauben in den
allermeisten Fällen eine Heilung. Schwere und ausgedehnte Fälle von
beruflichem Hautkrebs sollten entsprechend dem Nationalen Krebsplan in
einem von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten Hauttumorzentrum
behandelt werden.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Hauttumorzentrum des Universitätsklinikums Jena
Tel. 03641 /937 322 oder 937 502.