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Mehr Zeit und Zuwendung für ältere Patienten

Stiftung ProAlter veröffentlicht Handreichung zur Freiwilligenarbeit in
der Geriatrie

Ehrenamtliche Mitarbeitende sorgen in vielen
geriatrischen Einrichtungen für das Wohlbefinden der Patientinnen. Aber
längst nicht alle der 400 geriatrischen Kliniken in Deutschland machen
sich dieses Engagement bereits zunutze. Zum Auf- und Ausbau der
Freiwilligenarbeit in der Geriatrie hat die Stiftung ProAlter nun die
Handreichung „Ehrenamtliche in der Geriatrie“ veröffentlicht.

360° MFA Rechtshinweis: Chefarztbehandlung

Ein Patient, der nur durch den Chefarzt operiert werden will und nicht durch seinen Vertreter, hat dies bei seiner Einwilligung zur Operation oder in seinem Wahlleistungsvertrag hinreichend deutlich zu machen.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall die Schadensersatzklage eines Patienten abgewiesen, der nach seiner Meinung vom Vertreter des Chefarztes ohne seine Zustimmung operiert worden ist. Der seinerzeit 64 Jahre alte Kläger aus Rheda-Wiedenbrück litt im Juli 2007 seit längerer Zeit unter einer andauernden Behinderung der Nasenatmung und häufigen Entzündungen der Nasennebenhöhlen. Zur Durchführung einer Operation begab er sich in das erstbeklagte Krankenhaus in Bielefeld, wobei er mit dem zweitbeklagten Arzt eine Chefarztbehandlung vereinbarte und vom drittbeklagten Arzt als Vertreter des Chefarztes komplikationslos operiert wurde.

Eine nach der Operation aufgetretene Nachblutung konnte mit Tamponaden gestoppt werden. Mit der Begründung, die Operation sei nicht indiziert gewesen, ohne ausreichende Aufklärung, insbesondere ohne seine Zustimmung vom Drittbeklagten, und zudem fehlerhaft durchgeführt worden, hat der Kläger von den Beklagten Schadensersatz verlangt, u.a. ein Schmerzensgeld von 75.000 Euro.
In seiner Urteilsbegründung hat das Oberlandesgericht Hamm deutlich gemacht, dass der chirurgische Eingriff indiziert gewesen sei, nachdem eine vorherige konservative Therapie erfolglos geblieben war. Das bestätige auch ein zuvor erhobener CT-Befund. Während und nach der Operation sei der Kläger nicht fehlerhaft behandelt worden. Auf die Nachblutung hätten die Ärzte fachgerecht reagiert. Lebensgefahr habe nicht bestanden.

Schließlich falle den Beklagten auch kein Aufklärungsversäumnis zur Last. Ein Patient könne zwar einer Operation mit der Maßgabe zustimmen, dass diese durch einen bestimmten Arzt ausgeführt werde. Das habe der Kläger im vorliegenden Fall in Bezug auf den zweitbeklagten Chefarzt allerdings nicht getan.

Eine derartige Erklärung enthalte der vom Kläger abgeschlossene Wahlleistungsvertrag nicht.

Auch den vom Kläger vor der Operation abgegebenen Einverständniserklärungen sei nicht zu entnehmen, dass der Kläger nur vom Zweitbeklagten operiert werden wolle. Der Vertrag benenne zudem den Drittbeklagten als ärztlichen Vertreter des Chefarztes.

Das könne man so verstehen, dass der Kläger auch mit einer vom Vertreter ausgeführte Operation einverstanden gewesen sei. Abgesehen von der Frage der Arztwahl sei der Kläger am Tage vor der Operation rechtzeitig und auch zutreffend über das Risiko einer Nachblutung aufgeklärt worden.
Da das Oberlandesgericht keine fehlerhafte Behandlung des Klägers und auch keine Aufklärungspflichtverletzung feststellen konnte, ist die Schadensersatzklage erfolglos geblieben.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 2. September 2014 – 26 U 30/13

Einladung: Internationale Ebola-Experten beim World Health Summit 2014

Am Montag, den 20.Oktober findet von 8:30 - 10:00 Uhr im Weltsaal des
Auswärtigen Amtes die spezielle Veranstaltung zur Ebola-Epidemie statt:

„Ebola: A Wake-Up Call for Global Health“ – gemeinsam organisiert von WHS,
Bundesaußenministerium und Bundesgesundheitsministerium.

Sprecher:

• Walter Lindner (Ebola Beauftragter, Deutschland)
• Reinhard Burger (Präsident, Robert-Koch Institut, Deutschland)
• Annick Girardin (Staatssekretärin für Entwicklung und
Frankophonie, Frankreich)
• Patrick Ndimubanzi (Staatssekretär, Gesundheitsministerium Ruanda)
• I.E. Ethel Davis (Botschafterin der Republik Liberia in
Deutschland)
• Roberto Bertollini (Leitender Wissenschaftler und Repräsentant der
WHO bei der Europäischen Union)
• Roland Göhde (Vorstandsvorsitzender, German Healthcare
Partnership, Deutschland)
• Florian Westphal (Geschäftsführer, Médecins Sans Frontières /
Ärzte ohne Grenzen e.V., MSF, Deutschland)

Die Veranstaltung wird live für Sie im Internet übertragen.

Den Livestream finden Sie unter:
http://www.worldhealthsummit.org/livestream.html

Weitere Sprecher des World Health Summit 2014 finden Sie online:
http://www.worldhealthsummit.org/the-summit/speakers

Der sechste World Health Summit findet vom 19. – 22. Oktober 2014 im
Auswärtigen Amt in Berlin statt.




Ihr Medizin am Abend DirektKontakt lautet:

Tobias Gerber
Tel.: +49 30 450 572 114
communications@worldhealthsummit.org

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.worldhealthsummit.org

TOP-Medizin am Abend Einladung: Medizinhistorische Vortragsreihe: Vom Leben mit Ersatzteilen

Eine neue Vorlesungsreihe der Charité – Universitätsmedizin Berlin
beleuchtet die medizinhistorischen Spuren künstlicher Körperteile. Die
Vorträge der Reihe „Körper-Geschichte(n) II“ veranschaulichen die
Entwicklungen und aktuellen Innovationen auf dem Gebiet der Prothetik und
erzählen vom Leben mit den Ersatzteilen. Wie ging die Gesellschaft im
letzten Jahrhundert mit den Prothesenträgern um? Wie fühlten sie sich
selbst, wie empfanden sie ihren ergänzten Körper?

Die Reihe, die vom Berliner Medizinhistorischen Museum (BMM) der Charité
veranstaltet wird, zeichnet nach, wie Prothesen die Menschheit seit
frühester Zeit begleiten. Dabei wird auch auf das Verhältnis von Medizin
und Krieg eingegangen. So hat beispielsweise die Versorgung und
Wiedereingliederung der vielen Kriegsversehrten des Ersten Weltkriegs
viele technische Fortschritte in der Arm- und Bein-Prothetik notwendig
gemacht. Kamen Prothesen zunächst als künstliche Gliedmaßen außerhalb des
Körpers zum Einsatz, sind es heute auch Nerven, Gefäße, Gewebe oder ganze
Organe, die ersetzt werden. Dabei geht es längst nicht mehr nur um eine
notdürftige lebenserhaltende Unterstützung. Angestrebt wird vielmehr,
verschiedene körperliche Leistungen mindestens gleichwertig zu ersetzen
oder sogar noch zu verbessern. Was die Gestaltung des Körpers betrifft,
kennt die menschliche Fantasie gerade im Zeitalter von virtuellen
Realitäten keine Grenzen. Ist das, was heute als Science-Fiction anmutet,
morgen schon Realität? Wohin entwickelt sich der teilersetzte Körper?

Der erste Vortrag mit dem Titel „Schnittstelle Mensch. Wenn sich Körper
und Prothesen treffen“ findet am Dienstag, den 21. Oktober statt. Prof.
Dr. Thomas Schnalke, Direktor des BMM, stellt darin die Frage nach der
Geschichtlichkeit der Prothetik: Zu welchen Zeitpunkten und in welchen
Ausmaßen haben Mensch und Prothese zueinandergefunden?


Die Vorträge der Reihe beginnen jeweils um 17.30 Uhr in der Hörsaalruine
des Berliner Medizinhistorischen Museums der Charité, Charitéplatz 1 in
10117 Berlin, Geländeadresse Virchowweg 16. Die Themen und Termine finden
Sie im Flyer.

Alle, die sich für medizinhistorische Themen interessieren,
sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Hinweis von Medizin am Abend: 
Gern können wir uns gemeinsam vorher um 16.15 Uhr in der Rankestraße 8, 4. Etage,  DrNH Praxis treffen und vom Zoologischen Garten Bahnhof gemeinsam per S - Bahn zur Vorlesungsreihe fahren.

Rufen Sie mich an, Ihr Günter K.V. Vetter

Ihr Medizin am Abend DirektKontakt:

Prof. Dr. Thomas Schnalke
Berliner Medizinhistorisches Museum der Charité
Charité – Universitätsmedizin Berlin
t:+49 30 450 536 122
thomas.schnalke@charite.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.bmm-charite.de/ - Berliner Medizinhistorisches Museum der Charité