Qualitätszirkel Niren- und Dialysen

Kardiologie Potsdam

Universitätzmedizin Rostock

Alexianer St. Josephs Potsdam

Dialyse-Pflege-Standard

salt

PICS Ambulanz

Dr.Vetter

Woran erkranken wir in Deutschland?

BG Klinken - Post-COVID-Programm

Herz Check

EMA

Singende Krankenhäuser

Dr. Heart

Herzhose

Lauflabor

IKDT

Online Strafanzeigen

medpoint - Fortbildungskalendar

Was hab ich?

Healthtalk

BKV Info

BKG

KHS BB

KHS BB
.

Kardiologie

Urologie Berlin

bbgk

VEmaH

ProBeweis

aps-ev + Schlichtungsstelle

jkb

DHZB + Charité

zurück ins leben

CRO

Gewebenetzwerk

Anamnese- und Untersuchungsbogen

Diagnostische Pfade

FORTA

CIRS Bayern

Gender Medizin

lebensmittelwarnung.de

idw

Positionspapier: Berufen und Versorgungsstrukturen der Heilmittelerbringer

Medizin am Abend Fazit: Stellungnahme der IB-Hochschule Berlin zum Positionspapier "Heilmittelerbringer direkter in die Versorgung einbinden" der CDU/CSU Bundestagsfraktion

In einem Positionspapier der AG Gesundheit der CDU/CSU Fraktion im Bundestag, welches auf eine Initiative des Physiotherapeuten, Praxisinhabers und Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne zurückgeht, werden zahlreiche Forderungen aufgestellt. Diese stimmen auf den ersten Blick mit den Bemühungen vielfältiger Akteure der Verwissenschaftlichung und Akademisierung der Gesundheitsfachberufe überein.

Auf den zweiten Blick ist der Vorstoß der CDU/CSU Fraktion jedoch kritisch zu sehen, da er diese Bemühungen im Handstreich zunichte machen und die Themen auf Jahre aus einer politischen Diskussion verbannt werden könnten.

https://www.physio-deutschland.de/fileadmin/data/bund/news/pdfs/Heilmittelerbringer_direkter_in_die_Versorgung_einbinden.pdf
 
Das Positionspapier stellt einen Rundumschlag gegen tatsächliche Missstände in den Berufen und Versorgungsstrukturen der Heilmittelerbringer dar, greift dabei argumentativ aber viel zu kurz und fokussiert letztendlich auf eine Verbesserung der Einkommenssituation der Gesundheitsfachberufe.

Dadurch rückt der Kern des Gewollten - eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten - in den Hintergrund und die nun erfolgende öffentliche Debatte greift vorrangig den monetären Aspekt auf.

Dieser wird durch die Befangenheit Herrn Kühnes, dem leicht eine Vorteilnahme aufgrund seines Abgeordnetenstatus für die eigene Berufsgruppe nachgesagt werden kann, noch verstärkt (vgl. Beitrag ARD "Report München" vom 21.04.2015).

Die Übertragung von mehr Verantwortung wie der des Direktzuganges auf die Heilmittelerbringer in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie ist daran gebunden, dass die Qualifikation eine Übernahme dieser Verantwortung auch rechtfertigt.

Die Übertragung derartiger Verantwortung erfordert eine weiterführende, hochschulische Qualifikation, die genau diese Art eigenständiger Verantwortungsübernahme, gepaart mit weitreichenden Kompetenzen beispielsweise in Differentialdiagnostik, gewährleistet. Die Anpassung der Qualifikation auf Hochschulniveau bis zum Master muss Voraussetzung für erweiterte Kompetenz- und Verantwortungszuschreibungen sein.

Die Argumentation im Positionspapier bezieht sich in ihren Forderungen im Wesentlichen auf Modellvorhaben mit Blankoverordnungen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Veränderungsprozessen und deren Auswirkungen im komplexen und sensiblen System der Gesundheitsversorgung scheinen nicht Grundlage der Forderungen.

Ein besser argumentiertes, differenzierteres und vor allem in Kooperation mit den berufs- und bildungspolitischen Akteuren sowie den wissenschaftlichen Experten abgestimmtes Vorgehen ist unabdingbar, um Reformen einzuleiten, die den zukünftigen Versorgungsbedarfen gerecht werden.

Die IB-Hochschule Berlin positioniert sich eindeutig für ein gemeinsames Vorgehen aller relevanten Experten aus Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Ein Alleingang der CDU/CSU Bundestagsfraktion ohne die Rückbindung an belegbare Argumentationsstränge von seit Jahren aktiven Experten kann hingegen nur eine kurze Reichweite haben.

Medizin am Abend DirektKontakt

IB-Hochschule Berlin Prof. Dr. Mariam Hartinger Fakultät Gesundheitswissenschaften Forschungskoordinatorin und Projektleiterin BMBF-Projekt "Therapeutic Research als berufsbegleitende Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe"  

mariam.hartinger@ib-hochschule.de 

Robert Richter robert.richter@ib-hochschule.de

Fakultät Gesundheitswissenschaften Fakultätskoordinator Berlin

 

Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden

Medizin am Abend Fazit: Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden


Urteil vom 5. November 2014 VIII R 13/12

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 5. November 2014 VIII R 13/12 entschieden, dass Ärzte, die die vorgegebenen Richtgrößen für die Verschreibung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln um mehr als 25 % überschreiten, Rückstellungen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen bilden dürfen.

Zwei Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis betrieben, hatten in ihrem Jahresabschluss Rückstellungen für (ungewisse) Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) gebildet, weil sie die Verschreibungsrichtgrößen pro Quartal um 216 %, 198 %, 169 % und 195 % überschritten hatten.

Das Finanzamt hatte diese Rückstellungen gewinnerhöhend aufgelöst, die dagegen erhobene Klage war erfolglos geblieben.

Der BFH gab den Ärzten dem Grunde nach Recht. Nach dem Sozialgesetzbuch sei bei einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens für Verschreibungen um mehr als 25 % nach Feststellung durch den Prüfungsausschuss eine Rückforderung in Höhe des Mehraufwandes der Krankenkasse gesetzlich vorgegeben. Dieses Überschreiten der Richtgrößen habe die Wirkung eines Anscheinsbeweises für die Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise, gegenüber dem sich die Ärzte hätten entlasten müssen.

Dies genüge angesichts des eingeleiteten Prüfverfahrens, um eine Rückzahlungsverpflichtung als hinreichend wahrscheinlich anzusehen, auch wenn der Inanspruchnahme ein strukturiertes Verfahren (Hinwirken auf eine Vereinbarung, förmliche Feststellung des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, Anhörung der betroffenen Ärzte) vorgeschaltet gewesen sei.

Der BFH konnte jedoch nicht abschließend entscheiden, weil das Finanzgericht auf der Grundlage seiner abweichenden Rechtsauffassung nicht geprüft hatte, ob die im Streitfall zu bildende Rückstellung der Höhe nach zutreffend bemessen war. Diese Prüfung ist im zweiten Rechtsgang nachzuholen.


Medizin am Abend DirektKontakt

Bundesfinanzhof
Ismaninger Straße 109
81675 München
Telefon 089/9231-400
www.bundesfinanzhof.de

Umsatzsteuer: Steuerfreiheit zahnärztlicher Heilbehandlung: Zahn-Verdunklungen

Medizin am Abend Fazit: Umsatzsteuer: Steuerfreiheit zahnärztlicher Heilbehandlung


Urteil vom 19. März 2015 V R 60/14

Mit Urteil vom 19. März 2015 V R 60/14 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Zahnaufhellungen (sog. Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind.

Nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes sind Heilbehandlungen des Zahnarztes steuerfrei. Dazu gehören auch ästhetische Behandlungen, wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen. Steuerbefreit ist auch eine medizinische Maßnahme ästhetischer Natur zur Beseitigung negativer Folgen einer Vorbehandlung.

Im Streitfall hatte die Klägerin --eine Zahnarztgesellschaft-- im Anschluss an bestimmte medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen (z.B. Wurzelbehandlungen) bei einigen Patienten Zahnaufhellungen an zuvor behandelten Zähnen durchgeführt. Das Finanzamt betrachtete diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig und setzte entsprechend Umsatzsteuer fest.

Anders der BFH: Zahnaufhellungsbehandlungen sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit der vorherigen steuerfreien Zahnbehandlung stehen. So verhielt es sich im Streitfall:

Es sollten Zahn-Verdunklungen aus Vorschädigungen behandelt und damit negative Auswirkungen der Vorbehandlung beseitigt werden.

Medizin am Abend DirektKontakt

Bundesfinanzhof
Ismaninger Straße 109
81675 München
Telefon 089/9231-400
www.bundesfinanzhof.de

Peniskarzinom - organerhaltenden Tumorchirurgie

Medizin am Abend Fazit: Peniskarzinom: Neue Therapiemethoden erhalten Lebensqualität

Peniskarzinome sind in Deutschland selten, für die betroffenen Männer aber extrem belastend. Seit sich in den letzten Jahren eine möglichst organerhaltende operative Therapie durchgesetzt hat, bleiben den Patienten eine deutlich verbesserte Lebensqualität und sexuelle Zufriedenheit. Die weniger restriktive Operation erfordert aber, wie die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) betont, eine erheblich intensivere Nachsorge und damit mehr Eigenverantwortung und Therapietreue der Männer. 
 
„Die Entwicklung zur organerhaltenden Tumorchirurgie beim Peniskarzinom stellt für unsere Patienten einen großen Therapiefortschritt dar“, sagt Prof. Dr. Oliver Hakenberg, Generalsekretär der DGU. Basierend auf den evidenzbasierten Leitlinien zur Therapie des Peniskarzinoms der European Association of Urology (EAU) wird seit 2010 - wenn möglich - mit einem geringeren Sicherheitsabstand zum Tumor operiert, sodass vielen Männern mit frühen Tumorstadien eine Penisteilamputation erspart bleiben kann. Wenn der Tumor noch nicht in die umliegenden Gewebe vorgedrungen ist, kann unter Umständen auch eine Lasertherapie oder eine Bestrahlung infrage kommen.

„Im Gegensatz zur partiellen oder totalen Penisamputation bedeutet der Organerhalt eine enorme Entlastung für die Betroffenen. Sie können weiterhin sexuell aktiv sein und meist ohne Beeinträchtigung Wasser lassen“, erklärt Prof. Hakenberg. Die weniger radikalen OP-Verfahren bringen allerdings eine veränderte, engmaschige Nachsorge über mindestens fünf Jahre mit sich, um wiederkehrende Tumore, sogenannte Rezidive, rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die aktuelle EAU-Leitlinie sieht in den ersten beiden Jahren alle drei Monate, danach halbjährliche Kontrollen vor. Treten bei einem Peniskarzinom Metastasen in den Leistenlymphknoten auf, werden diese entfernt, parallel mit einer Chemotherapie behandelt und in der Nachsorge ebenfalls streng kontrolliert.

„Die Patienten sind dringend aufgefordert, die Nachsorgetermine regelmäßig wahrzunehmen und sich selbst aufmerksam zu beobachten, auch auf kleine Veränderungen zu achten“, rät der DGU-Generalsekretär.

"Hautveränderungen, Schwellungen oder Verhärtungen an Eichel oder Vorhaut könnten auf ein Rezidiv hindeuten.“ Symptome, die auch typisch für einen Primärtumor sind. 

Ausfluss, nässende Geschwüre oder Blutungen aus der Harnröhre können ebenso erste Anzeichen sein. Betroffene Männer bemerken zunächst meist schmerzlose Veränderungen der Haut oder an Größe zunehmende warzenartige Wucherungen. 

„Häufig vermuten Männer eine nicht heilende Wunde und lassen wertvolle Zeit verstreichen, bevor sie den Urologen aufsuchen“, warnt DGU-Sprecherin Prof. Dr. Sabine Kliesch und erinnert an die jährliche gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Urologen ab dem 45. Lebensjahr.

„Insbesondere bei einer Vorhautverengung (Phimose) kann sich bei Erwachsenen ein Peniskarzinom entwickeln, da die Entwicklung einer chronischen Entzündung karzinomfördernd ist“, sagt Prof. Kliesch. Wichtig sind eine gute Genitalhygiene und regelmäßige Selbstuntersuchung. „Bei Vorliegen einer ausgeprägten Vorhautverengung sollte diese operiert werden, was ambulant erfolgen kann“, so die DGU-Pressesprecherin. Es besteht auch ein Zusammenhang mit Infektionen durch das sexuell übertragbare Humane Papilloma-Virus (HPV). „Ungefähr bei der Hälfte der Peniskarzinome können HPV-Viren nachgewiesen werden. Daher vermutet man, dass diese zu 50 Prozent durch karzinogene HPV-Stämme verursacht werden“, so DGU-Generalsekretär Prof. Hakenberg.

In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 600 Männer an Peniskrebs. Der Altersschwerpunkt liegt um die 60 Jahre, aber auch deutlich jüngere Männer sind betroffen.

„Während besonders in Großbritannien zuletzt eine Zunahme auch bei jüngeren Männern verzeichnet wurde, gibt es für Deutschland bisher keine Zahlen“, sagt Prof. Hakenberg und betont die besondere Bedeutung organerhaltender Operationen gerade für jüngere Patienten. Dringenden Handlungsbedarf sieht der DGU-Generalsekretär gegenwärtig bei der Verbesserung der Therapie lymphknotenmetastasierter Stadien des Peniskarzinoms: „Dies kann nur durch eine multimodale Therapie erreicht werden. Eine Verbesserung der Chemotherapie ist dringend notwendig.“

Hinweis: Der 67. DGU-Kongress findet vom 23. bis 26. September 2015 im Congress Center Hamburg statt.


Medizin am Abend DirektKontakt

DGU
Bettina-C. Wahlers
Sabine M. Glimm
Stremelkamp 17
21149 Hamburg
Tel.: 040 - 79 14 05 60
Mobil: 0170 - 48 27 28 7
E-Mail: redaktion@bettina-wahlers.de
Internet: www.urologenportal.de

Weitere Informationen für Medizin am Abend Beteiligte:
http://www.urologenportal.de
http://www.dgu-kongress.de

360° TOP-Thema: Weißer Hautkrebs offiziell als Berufskrankheit anerkannt (u.a. Kindergärtner)

Medizin am Abend Fazit:
Die Berufskrankheiten-Verordnung ist zum 1. Januar 2015 um den weißen
Hautkrebs ergänzt worden. Arbeitskleidung mit UV-Schutz stellt einen
effektiven Schutz gegen den Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung dar.

Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. ©Hohenstein Institute
Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. ©Hohenstein Institute

Zum 1. Januar 2015 wurden bestimmte Formen des so genannten weißen
Hautkrebses, die durch Sonneneinstrahlung verursacht werden, auf
Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“ beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Berufskrankheiten-
Verordnung aufgenommen.  

Dazu gehören das Plattenepithelkarzinom oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen).

Vor allem Personen, die häufig im Freien arbeiten, haben ein deutlich höheres Risiko am weißen Hautkrebs zu erkranken als Personen anderer Berufsgruppen.

Zu diesem gefährdeten Personenkreis gehören nicht nur Außenbeschäftigte wie zum Beispiel Bademeister, Bauarbeiter oder Gärtner, sondern auch Berufsgruppen  mit wechselndem Tätigkeitsfeld (Außen- und Innen) wie Sportlehrer, Kindergärtner und Fensterputzer. Internationale Untersuchungen von Knutschke zeigen, dass bei diesen Personen die UV-Belastung 2-3 mal höher ist als bei Personen, die in Innenräumen arbeiten.

Diese neue Regelung stellt für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
eine große Herausforderung dar, da es kaum möglich ist festzustellen, ob
die Erkrankung in der Freizeit oder bei der Berufsausübung erfolgte. Auch
der Druck auf die Arbeitgeber Präventivmaßnahmen zu ergreifen, ist zum 1.
Januar 2015 erhöht worden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt zum Schutz
der gefährdeten Berufsgruppen wirksame Lösungen gemeinsam mit den
Arbeitgebern zu erarbeiten.

Eine Möglichkeit zur Prävention wäre dabei das konsequente Tragen von
Arbeitskleidung mit hohem UV-Schutz. Aus medizinischer Sicht lässt sich
mit UV-Schutzkleidung ein deutlich höherer Schutz vor dem Sonnenlicht
erreichen als mit kosmetischen Schutzmitteln. Neben der Farbe sind vor
allem die Materialzusammensetzung und Konstruktion ausschlaggebend für den
UPF (Ultraviolet Protection Factor), mit dem der Schutzfaktor von
Textilien analog zum SPF (Sonnenschutzfaktor) bei Sonnencreme angegeben
wird.

Für die Ermittlung des UPF gibt es unterschiedliche Messmethoden, den
australisch-neuseeländischen Standard (AS/NZS 4399:1996), die Prüfung nach EN 13758-1 und nach AATCC 183 sowie den UV Standard 801. Diese Prüfstandards stellen unterschiedliche Anforderungen an die Prüfmaterialien. Der
australisch-neuseeländische Standard, die Prüfung nach EN 13758-1 sowie
der AATCC 183 führen die Prüfungen nur am ungedehnten, trockenen Textil im Neuzustand durch.

Der UV Standard 801 ist deutlich praxisbezogener: Bei Bekleidungstextilien
wird der UPF am gedehnten, nassen Textil, nach mechanischer Abnutzung durch Tragen und Textilpflege ermittelt. Zudem wird von der höchsten UV Bestrahlung
(Sonnenspektrum in Melbourne, Australien zum Höhepunkt des australischen Sommers) und somit von einem worst-case-Szenario, ausgegangen.

Im Hinblick auf die Hautkrebs- Prophylaxe durch Berufskleidung ist die Ermittlung des UPF nach dem UV Standard 801 deshalb erste Wahl.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes an den Hohenstein Instituten
(AiF15749N) wurden Prototypen entwickelt, die im Schulterbereich einen
besonders hohen Schutz von UPF 80 bieten. Die Wissenschaftler der
Hohenstein Institute haben dazu spezielle Fasern mit „eingebautem“ UV-
Schutz entwickelt, die Titandioxid enthalten und so die schädliche UV-
Strahlung absorbieren. Zudem sind diese Textilien auch noch besonders
strapazierfähig.

Da man bei der Arbeit im Freien bei Hitze sehr stark schwitzt, wurden
spezielle Textilzonen unter den Achseln und im Bauchbereich im Hinblick
auf die Schweißproduktion optimiert. So wird sichergestellt, dass die
Arbeitskleidung nicht nur hohen UV-Schutz bietet, sondern auch
atmungsaktiv ist. Im Rücken- und Ärmelbereich verwendeten die Experten
elastische Materialien, so dass man sich gut darin bewegen kann und auch
der Tragekomfort gegeben ist.

Aus Sicht der Hohenstein Institute spricht schon heutzutage nichts gegen
einen Einsatz von Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. Diese
schützt den Träger effektiv vor Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung und
erfüllt zugleich alle Anforderungen an Tragekomfort und
Strapazierfähigkeit. Eine Auslobung des UPFs würde dem Endverbraucher
zudem die Möglichkeit geben, seine Arbeitskleidung anhand der UV-
Schutzwirkung auszusuchen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

• Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit Nr. 5103
"Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch
natürliche UV-Strahlung“ von der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin):

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/pdf/Begruendung-5103.pdf

• „Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung“ von der DGUV (Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung e.V.)

http://www.dguv.de/de/Versicherung/Berufskrankheiten/Hauterkrankungen/Hautkrebs-durch-UV-Strahlung/index.jsp

Medizin am Abend DirektKontakt 

Claudia Balluff

Telefon: +49 7143 271-364
Fax:+49 7143 271-94364
E-Mail: c.balluff@hohenstein.de
Homepage: www.hohenstein.de
Hohenstein Institute, Andrea Höra