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Aktuell: Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung

Das *Landesamt für Gesundheit und Soziales* – Versorgungsamt – hat den “Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung” aktualisiert. Der Ratgeber ist in der 14. Auflage für die Jahre 2014/2015 erschienen. Für schwerbehinderte Menschen und ihre Angehörigen hält er wichtige Informationen und Angebote zu verschiedenen Themen des Zusammenlebens in der Hauptstadt bereit. Die angebotenen Informationen geben Orientierung für den Alltag sowie für ein Leben mit und ohne Behinderung. Das Themenspektrum reicht von Arbeit und Beruf über Personenbeförderung, Steuervorteile, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Mediennutzung. Der Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung ist nun noch besser lesbar. Im ersten Teil findet sich zum Beispiel eine umfassende rechtliche Informationen des LAGeSo zum Schwerbehindertenrecht. Der zweite nennt als Service Adressen vielfältiger Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung in unserer Stadt. Erhältlich ist der Ratgeber im KundenCenter des Versorgungsamtes, in den Bürgerämtern der Bezirke, bei den Behindertenbeauftragten, den Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und den Sozialdiensten in den Krankenhäusern. Für stark sehbehinderte und blinde Menschen steht der Ratgeber in Kürze auch wieder als Hörversion zur Verfügung. Dies wird durch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) ermöglicht.




Medizin am Abend DirektKontakt:

Bestellungen richten Sie bitte direkt an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales – Versorgungsamt / KundenCenter
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
Tel.: 90229–64 64, Fax: 90229–60 95
infoservice@lageso.berlin.de

Medizinische Dienst der Krankenversicherung - MDK

Die Medizinischen Dienste der MDK begrüßen das Pflegestärkungsgesetz, das morgen im Bundesrat zur Abstimmung steht. "Insbesondere die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sind wichtig, um die Pflegeversicherung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Der nächste Schritt wird die Einführung des neuen Pflegebegriffs sein", sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. "Die Medizinischen Dienste sind darauf vorbereitet." Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen betont: "Die MDK haben mit 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen jährlich die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um das dafür notwendige neue Begutachtungsverfahren in die Praxis umzusetzen."

Aktionsbündnis Arbeitsmedizin

Erstes Projekt des Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen
Nachwuchses erfolgreich mit auf den Weg gebracht: Stiftungsprofessur für
Arbeitsmedizin und Prävention an der Universität zu Lübeck

Das Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses hat
sein erstes Projekt erfolgreich mit auf den Weg gebracht: Am 22. Oktober
2014 wurde in Lübeck im Beisein der Ministerin für Soziales, Gesundheit,
Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Kirstin
Alheit, sowie Vertretern der Stifter, der Universität zu Lübeck und des
Aktionsbündnisses zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses ein
Vertrag zur Einrichtung einer Stiftungsprofessur für Arbeitsmedizin und
Prävention unterzeichnet. Die Einrichtung der Stiftungsprofessur ist ein
gemeinsames Ergebnis der Zusammenarbeit einzelner
Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW), der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), der
Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) sowie
der Unfallkasse Nord, mit dem Gesundheitsministerium Schleswig Holstein,
der Universität zu Lübeck und dem Aktionsbündnis zur Sicherung des
arbeitsmedizinischen Nachwuchses. Zusammen mit der W3-Professur soll ein
Institut für Arbeitsmedizin eingerichtet werden. Die Einrichtung der
Professur wird zunächst über einen Zeitraum von fünf Jahren mit insgesamt
255.000 Euro pro Jahr von den Stiftern gefördert. Im Anschluss daran soll
eine Evaluation über die weitere Zukunft der Professur entscheiden.

Die Stifter waren bei der Vertragsunterzeichnung vertreten durch den
Hauptgeschäftsführer der BGW, Professor Dr. Stephan Brandenburg, den
Direktor Prävention der VBG, Dr. Andreas Weber, die Hauptgeschäftsführerin
der BG Verkehr, Sabine Kudzielka, sowie den Geschäftsführer der
Unfallkasse Nord, Jan Holger Stock. Für das Aktionsbündnis zur Sicherung
des arbeitsmedizinischen Nachwuchses war dessen Vorsitzender, Professor
Dr. Stephan Letzel, bei der feierlichen Unterzeichnung anwesend.

Ministerin Alheit betonte: „Die arbeitsmedizinische Versorgung
Berufstätiger ist eine wichtige Zukunftsaufgabe.
Die neu errichtete
Professur wird einen für Schleswig-Holstein wichtigen Beitrag zur
Nachwuchsförderung im Fach Arbeitsmedizin und zur Forschung in einer sich
rasch wandelnden Arbeitswelt leisten. Der Bedarf an arbeitsmedizinischer
Beratung und Betreuung wird weiter steigen.“

Der wissenschaftliche Schwerpunkt der Professur soll neben den klassischen
arbeitsmedizinischen Themen wichtige Fragestellungen wie beispielsweise
arbeitsbedingte muskuloskelettale Erkrankungen, psychosoziale und
psychomentale Aspekte der Arbeit, Entwicklung der Gesundheitskompetenz und
arbeitsmedizinische Aspekte von Inklusion, Diversität und Verkehrsmedizin
erfassen. Die Professur und das zukünftige Institut werden dem
profilbildenden Zentrum für Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung
der Universität zu Lübeck zugeordnet. Die Ausschreibung der Professur
erfolgt Anfang des nächsten Jahres.

Die Universität zu Lübeck knüpft damit an die Tradition des Instituts für
Arbeitsmedizin an, das in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten von Prof. Dr.
Dr. Richard Kessel in Lübeck geleitet wurde.

Medin am Abend DirektKontakt:

Univ.-Prof. Dr. Stephan Letzel
Vorsitzender des Aktionsbündnisses Arbeitsmedizin
Universitätsmedizin Mainz
Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Obere Zahlbacher Str. 67, 55131 Mainz
letzel@uni-mainz.de

Weitere Informationen finden Sie als Medizin am Abend Gast unter www.dgaum.de

360° - MFA TOP-Thema: Versorgungsstärkungsgesetz

Der vom Bundesgesundheitsminister eingebrachte Entwurf eines so genannten Versorgungsstärkungsgesetzes soll Wartezeiten in Facharztpraxen durch Vermittlung an Krankenhausambulanzen beseitigen.

Andererseits sollen aber Praxen wegen angeblicher Überkapazitäten durch Quasi-Enteignungen aus der Versorgung herausgenommen werden. Dies widerspricht sich. Von den Ärzten wird dahinter ein grundsätzlicher Plan vermutet, der auf eine Abschaffung der niedergelassenen Facharztpraxis und die Einrichtung poliklinischer Strukturen wie in der ehemaligen DDR hinausläuft.

Nach Auffassung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC) ist die Versorgung der Bevölkerung gerade in der Fläche sowohl durch Kliniken für die stationäre Betreuung als auch durch chirurgische Facharztpraxen für die ambulante Behandlung garantiert. Es handelt sich hierbei nicht um doppelt vorgehaltene Strukturen, sondern um unterschiedliche Tätigkeitsfelder, die sich gegenseitig ergänzen. "Die immer wieder vorgetragene Floskel der so genannten doppelten Facharztschiene verkennt die Tatsache, dass bei Wegnahme einer Schiene jeder Zug entgleisen wird", erklärte der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

Die geplante Vermittlung von Patienten an Klinikambulanzen schränkt nicht nur die freie Arztwahl der Menschen ein, sondern senkt auch das bisherige Niveau hochqualifizierter Facharztmedizin in der ambulanten Versorgung auf den Standard einer Notfallambulanz mit nachgeordneten Ärzten. "Bisher war die freie Arztwahl ebenso ein unumstößliches Primat der Politik wie ein Maximum an Qualität." so Rüggeberg. "Wer diese Eckpfeiler der Versorgung umreißt, sollte nicht von Stärkung der Versorgung reden, sondern das Kind beim wahren Namen nennen." Ganz abgesehen davon steht nichts im Gesetzentwurf, was den Kliniken helfen könnte, die zusätzliche Belastung personell und finanziell zu bewältigen.

In vielen Ländern ist es durchaus übliche Praxis, Facharztmedizin ausschließlich bei Krankenhäusern anzusiedeln. Die Konsequenzen sind allerdings lange Wartezeiten und eine klare Rationierung von Leistungen. In Deutschland garantiert die duale Versorgung einen höchstmöglichen Standard und kompetente Behandlungen auf allen Ebenen der Versorgungskette. "Man kann sich ohne Frage auch andere Gesundheitssysteme als das unsrige vorstellen, zum Beispiel das, der ehemaligen DDR" erklärte Rüggeberg weiter. " Aber bei einer derartigen Umstrukturierung des Systems muss die Bevölkerung über die Konsequenzen aufgeklärt werden."

Die geplante Enteignung von Praxen in Ballungsräumen ist Indiz für den eingeleiteten Systemwechsel. Es ist verblüffend, wie der Gesetzgeber einen freien Beruf mit Enteignung bedroh - in vollem Widerspruch zu den Prinzipien unseres Rechtsstaates!"

Medizin am Abend DirektKontakt: 

Kathrin Reisinger Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Fon: 030/28004-200 Fax: 030/28004-109 Mobil: 0160/3621563

Behandlung von MRSA am Menschen/Klinikärzte

Das niederländische Biotech-Unternehmen Micreos hat mit Staphefekt(TM) ein bakterientötendes Enzym bzw. Endolysin speziell für Staphylococcus aureus entwickelt, das zum Abtöten von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) und Methicillin-sensitiven Staphylococcus aureus (MSSA) gleichermassen geeignet ist.

Staphefekt(TM) ist zudem das erste erhältliche Endolysin, das sich zur Behandlung auf unversehrter Haut am Menschen[1] eignet. Endolysine sind Enzyme, die von Bakteriophagen (Phagen) abstammen. Diese Mikroorganismen töten ausschliesslich Bakterien ab. In der Natur nutzen Phagen Bakterien zur Reproduktion. Bei diesem Prozess wird die Zellwand des Bakteriums durch Endolysine zerstört. Der Wirkmechanismus der Endolysine unterscheidet sich grundsätzlich von Antibiotika, was bedeutet, dass selbst antibiotikaresistente Bakterien auf die Behandlung ansprechen.