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Dein Augenzeugengedächtnis

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt:  Einschätzung von Tatmotiven beeinflusst das Augenzeugengedächtnis

Die Erinnerung von Augenzeuginnen und Augenzeugen an die Details einer Straftat kann dadurch verzerrt sein, wie sie die Motive für die Tat bewerten. Das zeigt eine Studie forensischer Psychologinnen, die in der Fachzeitschrift „Psychology, Crime and Law“ veröffentlicht wurde. 

  • Die Zuschreibung von Motiven hat auch einen Einfluss darauf, welches Strafmaß für angemessen erachtet wird. 
 
Aussagen von Augenzeuginnen und Augenzeugen – also Personen, die eine Straftat selbst mit eigenen Augen beobachtet haben – sind in vielen Strafverfahren ein wichtiges, wenn nicht gar das wichtigste Beweismittel. Vor Gericht besteht die generelle Erwartung, dass die Aussagen auf dem beruhen, was die Augenzeugen tatsächlich gesehen haben. Allerdings zeigen Untersuchungen zu Einflüssen auf Augenzeugenberichte, dass dies nicht immer der Fall ist. Erinnerungsverzerrungen kommen relativ häufig vor und Falschinformationen können die Erinnerungen an Details bedeutend verändern. „Wir konnten nun eine weitere Ursache für diese Verzerrungen nachweisen, nämlich, wie Augenzeuginnen und Augenzeugen die Motive einer Tat beurteilen“, sagt Deborah Hellmann, Psychologin an der Universität Osnabrück.

In zwei Experimenten brachte sie 208 Versuchspersonen durch gezielt platzierte Falschinformationen dazu, Tatmotive entweder der Persönlichkeit einer Täterin zuzuschreiben (z. B. Geldgier), oder sie in der Situation begründet zu sehen (z. B. äußerer Zwang, Notwehr).

Experiment mit manipulierten Tatmotiven

Die Versuchspersonen schauten zunächst eine sechsminütige Filmsequenz ohne Ton an, in der eine Frau vier Männer ohne ersichtlichen Grund tötet. Im Anschluss an den Film erhielten die Versuchsgruppen unterschiedliche (manipulierte) Informationen zu den mutmaßlichen Motiven der Täterin in Form einer vermeintlichen Filmkritik zum Inhalt des Films und verschiedenen Details der Sequenzen. Die eine Gruppe erfuhr, dass die Motive der Protagonistin in ihrer Persönlichkeit begründet liegen, indem sie als kaltblütig und hasserfüllt beschrieben wurde. Der Text hob ausdrücklich die Grausamkeit der Morde hervor. Der anderen Gruppe wurde suggeriert, die Täterin habe hauptsächlich aufgrund äußerer Zwänge gehandelt, etwa aus Notwehr oder Verzweiflung. Dieser Text hob besonders das Dilemma der Protagonistin hervor, das sie zu ihren Taten veranlasste.


Die Versuchspersonen sollten dann eine angemessene Gefängnisstrafe (0 bis 40 Jahre) für die Täterin festlegen. Außerdem gaben sie an, ob sie die Todesstrafe in diesem Fall angebracht fänden. Im Anschluss bearbeiteten sie einen Wiedererkennungstest, in dem verschiedene Ereignisse der Filmsequenz beschrieben waren. Dieser Test enthielt sowohl wahre als auch erfundene Ereignisse. Die Versuchspersonen sollten für jedes Ereignis angeben, ob sie es gesehen hatten oder nicht.

Verzerrte Erinnerungen der Augenzeugen

Falschinformation, die zu den Zuschreibungen der Probandinnen und Probanden über die Tatmotive passte, wurde fälschlicherweise häufiger als wahr eingestuft:

Schrieben die Versuchspersonen die Taten der Persönlichkeit der Täterin zu, unterliefen ihnen gezielt solche Fehler, die diese negative Beurteilung der Persönlichkeit bestätigten. Zum Beispiel gaben die Versuchspersonen an, gesehen zu haben, wie die Täterin ihre Freundin mit einem Messer bedrohte – obwohl in der eigentlichen Filmsequenz kein Messer zu sehen war und die Täterin auch ihre Freundin nie bedroht hatte. Waren die Versuchspersonen hingegen überzeugt davon, dass die Täterin aufgrund von äußerem Zwang gehandelt hatte, gaben sie beispielsweise eher an gesehen zu haben, wie die Täterin von einem der Opfer mit einem Messer bedroht worden war – obwohl kein Messer zu sehen war und die Täterin nicht bedroht wurde. In beiden Gruppen wiesen die Probandinnen und Probanden jedoch solche Falschinformation, die ihrer eigenen Zuschreibung widersprach, korrekt als falsch zurück.

  • Zusätzlich zeigte sich, dass Versuchspersonen für eine höhere Gefängnisstrafe und auch eher für die Todesstrafe plädierten, wenn sie annahmen, dass die Täterin aus persönlichen Motiven und nicht aufgrund von äußerem Zwang gehandelt hatte.
„Unser Ansatz, schemakonsistente, also den Erwartungen entsprechende, Erinnerungsfehler von Augenzeuginnen und Augenzeugen im Zusammenhang mit der Zuschreibung von Tatmotiven zu untersuchen, stellt einen gänzlich neuen Ansatz dar“, erklärt Deborah Hellmann. 

„Die Perspektive der Augenzeuginnen und Augenzeugen in Bezug auf die Tatmotive des Täters beziehungsweise der Täterin wurde bisher weitestgehend außer Acht gelassen. 

Wir haben den Effekt in einem verwandten Kontext bereits erfolgreich repliziert und untersuchen jetzt, ob es sich dabei um einen tatsächlichen Erinnerungsfehler oder um einen Fehler in der Aussage handelt:

Erinnern sich die Versuchspersonen tatsächlich an die falschen Details? Oder meinen die Versuchspersonen lediglich, dass sie die falschen Details gesehen haben?“

Weiterführende Links: 

Hellmann, D. F. & Memon, A. (2016). Attribution of crime motives biases eyewitnesses' memory and sentencing decisions. Psychology, Crime and Law.

doi: 10.1080/1068316X.2016.1207768
 

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt 
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Über Google: Medizin am Abend Berlin  
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Dr. Deborah F. Hellmann
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E-Mail: deborah.hellmann@uni-osnabrueck.de

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Weihnachtsmarkt Breitscheidplatz: Psychologische Hilfe nach dem Anschlag in Berlin

Medizin am Abend Berlin Fazit:  BGHW bietet psychologische Hilfe nach dem Anschlag in Berlin an / Hotline 030 85301-4594 heute bis 22 Uhr geschaltet

Weihnachtsmarkt Breitscheidplatz: Einen Tag nach dem schrecklichen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) bestrebt, den Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen. 

Für die betroffenen Unternehmen in den angrenzenden Geschäften und für freiwillig versicherte Unternehmer des sogenannten nicht stationären Gewerbes auf dem Weihnachtsmarkt bietet die BGHW psychologische Betreuung an.

Diese Unterstützung gilt generell für jede Art von Gewaltdelikten.

Geschieht eine solch schreckliche Tat am Arbeitsplatz, ist dies ein Fall für die Berufsgenossenschaft. 

Am Tag danach ist der Schock groß. Sowohl für die Verletzten und Angehörigen der Opfer des Anschlages und für die angrenzenden Händler auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz entsteht ein Gefühl der extremen Hilflosigkeit, des Ausgeliefertseins und der Lebensbedrohung.

Dies ist für die meisten Menschen ein traumatisches Erlebnis. Jeder reagiert anders darauf. Während die einen sehr emotional werden, lassen sich andere zunächst nichts anmerken. Der psychische Zusammenbruch kann erst Tage später kommen.

"Es ist uns daher wichtig, schon ab dem ersten Tag mit einem Team aus geschulten Fachleuten Kontakt zu unseren Versicherten aufzunehmen und Hilfe anzubieten", erklärt Dr. Udo Schöpf, Vorsitzender der BGHW-Geschäftsführung. "Das vermittelt Sicherheit und das Wissen, dass sie nicht allein gelassen werden.

Erste Unternehmen haben sich heute Morgen auch schon an uns gewandt."

Hierfür sind derzeit auch Präventionsberater der BGHW vor Ort, um in den versicherten Betrieben Unterstützung anzubieten. "Wir haben zudem eine Hotline geschaltet. Unter der Rufnummer 030 85301-4594 helfen speziell geschulte Kolleginnen und Kollegen unseren versicherten Unternehmen schnell und unbürokratisch weiter", so Schöpf. 

  • Diese Hotline ist heute bis 22 Uhr geschaltet. Auch in den kommenden Tagen kann über diese Hotline Hilfe eingeholt werden. Die Telefone sind ansonsten immer bis 18 Uhr besetzt. 

Therapeutische Gespräche können nach solchen Gewaltdelikten Balsam für die Seele sein. "Im Dialog klären wir über normale, körpereigene Reaktion nach einem psychisch belastenden Ereignis auf", meint Schöpf.

"Niemand sollte sich deshalb scheuen, psychologische Hilfe anzunehmen.

Denn sie bietet die Chance, den Betroffenen zu stabilisieren, zu stärken und gegebenenfalls Schlimmeres zu verhindern."

Hintergrund: 

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Branchen Einzelhandel, Großhandel und Warenverteilung. Sie betreut rund 5,2 Millionen Versicherte in 404.000 Unternehmen. Dazu zählen auch die nicht-stationären, freiwillig versicherte gewerbetreibende Händler auf Weihnachtsmärkten. Während die Unternehmer sich selbst versichern müssen, sind alle Mitarbeitenden bei der BGHW versichert. Die Berufsgenossenschaften kümmern sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben. Außerdem übernimmt die BG die Haftung ihrer Mitgliedsunternehmen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten seiner Beschäftigten.

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www.medizin-am-abend.blogspot.com












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Karl-Josef Thielen
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

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