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Vergütungen in der Krankenpflege: Neuregelung im 5. Sozialgesetzbuch. In Paragraf 132a Absatz 2

Medizin am Abend Fazit: Vergütungen in der Krankenpflege

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht derzeit keinen Grund für gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag verwies Gröhe auf das im Bereich der Leistungserbringung der Krankenversicherung übliche Vertragsprinzip, bei dem Vergütungssätze zwischen Leistungserbringern und Kostenträger verhandelt werden. Dieses Prinzip habe sich bewährt, nicht zuletzt da es auch die Möglichkeit enthalte, eine Schiedskommission anzurufen, sagte der Minister.

Gröhe stellte sich damit gegen die von Rupert Niewiadomski, Geschäftsführer der Kirchlichen Sozialstation Freiburg, in einer Petition erhobene Forderung nach einer Neuregelung im 5. Sozialgesetzbuch. In Paragraf 132a Absatz 2 soll nach Satz 5 entsprechend den Vorstellungen des Petenten neu eingefügt werden: „Die Vergütung muss einem Pflegedienst bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“ 

Die Änderung sei nötig, so Niewiadomski, weil die Tarife für die Mitarbeiter in der häuslichen Krankenpflege um 19,2 Prozent gestiegen seien, die Krankenkassen mit dem Verweis auf ihre Pflicht zur Beitragssatzstabilität jedoch nur 12 Prozent zusätzlich zahlten. Konsequenz dieser Tarifschere sei, dass die Mitarbeiter in der gleichen Zeit mehr Patienten versorgen müssen. „Das geht zu Lasten der Patienten und auch zu Lasten der Gesundheit der Mitarbeiter“, sagte der Petent.
Aus Sicht des Gesundheitsministers ist es jedoch schon jetzt oberste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass Krankenkassen die Zahlung von Tariflöhnen mit dem Verweis auf Unwirtschaftlichkeit „so ohne Weiteres“ nicht ablehnen dürften. Das würde auch in den Verhandlungen Berücksichtigung finden, sagte er. Falls nicht, könne immer noch ein Schiedsgericht angerufen werden.

Petent Niewiadomski plädierte dennoch für eine gesetzliche Klarstellung. In dem ihm bekannten Fall, als es in Baden-Württemberg zu einem Schiedsgerichtsverfahren gekommen sei und dieses mit einer Bejahung des Vergütungsanspruchs beendet wurde, habe die Krankenkasse „reflexartig“ das Sozialgericht angerufen. Dies zeige: „Die Anwendung des Rechts ist für uns sehr mühsam. Eine gesetzliche Klarstellung hingegen würde die Kassen binden, die Tarife auch zu bezahlen“, sagte der Petent. Im Übrigen sei es auch „nicht nachvollziehbar“, warum Tarife aus der Pflegeversicherung, entsprechend der gesetzlichen Regelung im Pflegestärkungsgesetz, in voller Höhe durch die Kostenträger übernommen würden, Tarife aus der Krankenversicherung jedoch nicht.

Als Erklärung für diese unterschiedliche Regelung verwies Minister Gröhe auf die deutlich schlechtere Bezahlung in der Altenpflege, die ein gesetzliches Handeln nötig gemacht hätte. Was den Krankenpflegebereich angeht, so wiederholte er, dass es klare rechtliche Vorgaben und eine entsprechende Rechtsprechung gebe. Der Behauptung, dass die Vorgaben nicht eingehalten werden, wolle er gerne nachgehen, sagte der Minister zu und kündigte an: „Wir werden selbstverständlich hier weiter hinschauen und nötigenfalls auch die Konsequenzen ziehen.“

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Leberkrebs und der anti-tumoralen Effekt - hepatozelluläres Karzinom (HCC)

Medizin am Abend Fazit: Machtlose Immunzellen bei Leberkrebs

Freiburger Forscher untersuchen, weshalb das Immunsystem gegen Leberkrebs versagt / Erkenntnisse sind entscheidend für neue Therapien / Förderung über 300.000 Euro durch die Deutsche Krebshilfe 

Links: Leberkrebsgewebe; Rechts: T-Killer-Immunzellen (CD8+) können HCC-Krebszellen zum Absterben bringen. Warum dieser Mechanismus bei Leberkrebs versagt, erforschen Freiburger Wissenschaftler.
Links: Leberkrebsgewebe; Rechts: T-Killer-Immunzellen (CD8+) können HCC-Krebszellen zum Absterben bringen. Warum dieser Mechanismus bei Leberkrebs versagt, erforschen Freiburger Wissenschaftler.
Schmitt-Graeff, Flecken/Universitätsklinikum Freiburg
 
Im Kampf gegen Leberkrebs werden dringend neue Therapien benötigt, da bisher nur jedem fünften Betroffenen geholfen werden kann. Welche Rolle das körpereigene Immunsystem dabei einnehmen könnte, untersuchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Universitätsklinikums Freiburg. Die Forscher um Prof. Dr. Robert Thimme, Ärztlicher Direktor der Klinik für Innere Medizin II des Universitätsklinikums Freiburg, haben bereits nachgewiesen, dass das Immunsystem mancher Patienten die Krebszellen erkennt und diese Patienten länger überleben. Warum das Immunsystem langfristig aber scheitert, untersuchen die Freiburger Forscher. Sie erhoffen sich Hinweise darauf, wie immunbasierte Leberkrebs-Therapien gestaltet sein müssen. Dafür erhalten sie jetzt von der Deutschen Krebshilfe eine Förderung in Höhe von 300.000 Euro.

Auf die Abwehr folgt das Versagen

„Immuntherapien sind eine äußerst vielversprechende Behandlungsmöglichkeit bei schlecht behandelbaren Tumoren“, sagt Prof. Thimme. In einer weithin beachteten Studie zeigten die Forscher im Jahr 2014, dass bei etwa der Hälfte der untersuchten Patienten das Immunsystem die Leberkrebszellen erkannte.

Diese Patienten hatten auch eine höhere Lebenserwartung. „Wir konnten einen anti-tumoralen Effekt des Immunsystems nachweisen“, sagt Prof. Thimme. Außerdem identifizierten die Wissenschaftler zentrale Strukturen auf der Oberfläche der Krebszellen, an denen die Immunzellen andockten und die Krebszellen zerstören konnten. „Dieses Wissen dürfte für die Entwicklung von neuen Immuntherapien und Tumor-Impfstoffen eine wichtige Rolle spielen“, so Prof. Thimme.

Wie es dem Immunsystem anfangs gelingt, die Leberkrebszellen zu kontrollieren und weshalb die Immunantwort später versagt, wird die Arbeitsgruppe von Prof. Thimme nun mit der Förderung der Deutschen Krebshilfe untersuchen. „Eine Schlüsselfrage ist derzeit, ob sich die Krebszellen oder das Immunsystem verändert“, sagt Prof. Thimme. Anhand der Untersuchung von Blut und Tumorgewebe von Patienten erhoffen sich die Forscher konkrete Hinweise für die Entwicklung neuer Therapien. Mit ersten klinischen Studien zu Immuntherapien bei Leberkrebs rechnet Prof. Thimme bereits in drei Jahren.

Leberkrebs ist weltweit die fünfthäufigste Tumorart und die dritthäufigste Ursache für tumorbedingte Todesfälle. Bislang kann nur einer von fünf Patienten mit Leberkrebs, auch hepatozelluläres Karzinom (HCC) genannt, geheilt werden. Es stehen für das HCC verschiedene Therapien zur Verfügung, die von der Chirurgie über minimal-invasive lokal-ablative Verfahren bis zu medikamentösen Therapien reichen. Die für einen Patienten am besten geeignete Therapie wird in einem interdisziplinären Tumorboard festgelegt.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Prof. Dr. Robert Thimme
Ärztlicher Direktor
Klinik für Innere Medizin II
Universitätsklinikum Freiburg
Telefon: 0761 270-34040
robert.thimme@uniklinik-freiburg.de
Benjamin Waschow Universitätsklinikum Freiburg

Weitere Informationen für Medizin am Abend Beteiligte

http://www.uniklinik-freiburg.de/medizin2/leberzentrum.html Leberzentrum des Universitätsklinikums Freiburg

http://www.uniklinik-freiburg.de/medizin2/forschung/ag-thimme.html Forschungsgruppe von Prof. Dr. Roland Thimme

Krankheitsverlauf einer Lebererkrankung

Medizin am Abend Fazit: Ultraschall statt Stich in die Leber: Elastografie ersetzt Gewebeproben

Video-Hintergrund:

http://www.cim-ms.de/htcms/infektiologische-praxisgemeinschaft-dr.-med.-busch---brdr.-med.-christensen/infektiologische-schwerpunkte/hepatitis-viren/hepatitis-video.html

Um den Krankheitsverlauf einer Lebererkrankung zu beurteilen, müssen Ärzte feststellen, wieviel des Lebergewebes zu Bindegewebe umgebaut wurde. Bislang geschah dies mittels Leberpunktion – eine für den Patienten unangenehme Methode, die in seltenen Fällen zu gefährlichen Blutungen führen kann. Eine Ultraschalluntersuchung, welche die Festigkeit der Leber misst, kann die Gewebeentnahmen oft ersetzen, teilt die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) mit. Wie und wann die sogenannte Elastografie zum Einsatz kommt, erklären Experten der Fachgesellschaft auf einer Pressekonferenz am 14. April 2015 in Berlin. 
 
Eine Million Menschen in Deutschland leiden an einer Lebererkrankung wie Fettleber oder Hepatitis. Ohne Die kranke Leber vernarbt, festes Bindegewebe ersetzt zunehmend das gesunde, weiche Lebergewebe. Behandlung droht ihnen eine Leberzirrhose oder -krebs.  Dieser Prozess namens Leberfibrose liefert Ärzten entscheidende Anhaltspunkte, um das Krankheitsstadium und auch die Auswahl einer Therapie zu bestimmen.

„Bislang galt die Leberpunktion als Goldstandard, um das Fortschreiten einer Lebererkrankung zu beurteilen“, sagt Professor Dr. med. Mireen Friedrich-Rust, Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie. Dabei sticht der Arzt mit einer Hohlnadel durch die Bauchdecke in die Leber und entnimmt Gewebe, um es unter dem Mikroskop zu untersuchen. „Zahlreiche Studien haben aber gezeigt, dass die Ultraschall-Elastografie den Krankheitsverlauf ebenso gut beurteilen kann, wie eine Gewebeuntersuchung und auch bei der Diagnose der Leberfibrose verlässlich ist“, so Friedrich-Rust. Europäische Leitlinien zur Lebererkrankung chronische Hepatitis C empfehlen eine Elastografie zur Beurteilung des Leberfibrosestadiums und zur Überwachung bei nicht erfolgreich behandelten Patienten. Nur vereinzelt müsse der Arzt noch Gewebeproben nehmen – um die Diagnose zu sichern und abzuklären, ob es sich um einen Tumor handelt.

Die Elastografie entlastet Patienten, denn die Punktion ist unangenehm und auch nicht ohne Risiko. In seltenen Fällen kann es zu lebensbedrohlichen Blutungen oder Verletzungen anderer Organe kommen, wie zum Beispiel der Gallenblase. Eine Elastografieuntersuchung ist dagegen völlig schmerzfrei, dauert nur fünf bis zehn Minuten und ist jederzeit wiederholbar. „Ein entscheidender Vorteil der Elastografie ist auch, dass wir mit ihr einen etwa 100-fach größeren Abschnitt der Leber erfassen können und neben der Elastografie auch eine normale Ultraschalluntersuchung der Leber mit ein und demselben Gerät durchführen können“, so Friedrich-Rust. „Da wir mit einer Punktion nur einen kleinen Teil untersuchen, ist das Ergebnis nicht immer repräsentativ für den Gesamtzustand der Leber“, erklärt die Oberärztin vom Universitätsklinikum Frankfurt am Main.

Bei der Untersuchung legt der Arzt den Ultraschallkopf auf den Bauch der Patienten. Das Gerät sendet Ultraschallwellen ins Lebergewebe. Je mehr das Gewebe bereits verhärtet ist, umso schneller breiten sich die Wellen aus. Dieser Wert gibt Aufschluss über das Krankheitsstadium und bei Verlaufsuntersuchungen auch über den Krankheitsverlauf. Inzwischen haben viele Hersteller die Elastografie als Funktion in ihre Ultraschallgeräte eingebaut. Wie sie funktioniert und wer davon profitiert, berichten Experten am 14. April auf einer Pressekonferenz der DEGUM.

Die DEGUM:
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) bietet ein Forum für den wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des medizinischen Ultraschalls. Sie vereint mehr als 9 000 Ärzte verschiedener Fachgebiete, medizinische Assistenten, Naturwissenschaftler und Techniker. Ultraschalldiagnostik ist heute das am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren in der Medizin. Ultraschallanwendern bescheinigt die DEGUM eine entsprechende Qualifikation mit einem Zertifikat der Stufen I bis III. DEGUM zertifizierte Ärzte finden Patienten im Internet unter: http://www.degum.de

Medizin am Abend DirektKontakt

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)
Anna Julia Voormann/Lisa Ströhlein
Postfach 30 11 20 | 70451 Stuttgart
Telefon: 0711 8931-459/-552
Fax. 0711 89 31 167
stroehlein@medizinkommunikation.org

Weitere Informationen für Medizin am Abend Beteiligte:
http://www.degum.de

Charité Fortbildung am Samstag, 21.03.215


Medizin am Abend Fazit