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Prof. Dr. Benjamin Ondruschka: Blutverdünnungsmittel - vs. Thrombosen vs. Lungenembolien

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Auswertung bestätigt: Therapieumstellung bei COVID-19-Erkrankten reduziert Risiko

Die in Folge einer UKE-Studie angepasste, empfohlene Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten mit Blutverdünnungsmitteln zeigt Erfolge. 

Das hat die Auswertung der im vergangenen Jahr vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) durchgeführten Obduktionen bestätigt. 

Bereits im Mai 2020 hatten UKE-Forschende veröffentlicht, dass COVID-19 in ungewöhnlich vielen Krankheitsfällen zu Thrombosen sowie Lungenembolien führt

Daraufhin wurden die bundesweit geltenden Leitlinien für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten angepasst. 

Seitdem wird darin empfohlen, diese Patientinnen und Patienten nach individueller Risikoeinschätzung mit einem Blutverdünnungsmittel zu behandeln.

  • „Zwar haben unsere Obduktionen der Verstorbenen gezeigt, dass die COVID-19-Erkrankten trotz der Gabe von Blutverdünnungsmitteln noch Blutgerinnsel in den Lungenschlagadern aufweisen konnten. 
  • In der statistischen Auswertung zeigten sich aber längere Überlebenszeiten seit der erfolgten Therapieumstellung. 

Das ist ein wichtiger Erfolg der gemeinsamen Forschung und unterstreicht die Bedeutung der Rechtsmedizin für die Lebenden. Jetzt bedarf es Studien, die unsere Ergebnisse mit den Daten von überlebenden Intensivpatientinnen und -patienten vergleichen“, sagt Prof. Dr. Benjamin Ondruschka, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des UKE.

Insgesamt hat das Institut für Rechtsmedizin seit Beginn der Pandemie im Auftrag der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration eine Evaluation von 735 SARS-CoV-2 assoziierten Todesfällen des Kalenderjahres 2020 durchgeführt – wobei rund zwei Drittel der Untersuchten während der zweiten Pandemie-Welle ab Oktober verstorben sind, die meisten im Dezember. 

Bei 618 Fällen stellten die UKE-Forschenden eine COVID-19-Erkrankung als Todesursache fest, konkret starben die meisten Infizierten an einer Pneumonie oder an den Folgen einer Thrombose. 

In sieben Prozent der Fälle waren die Verstorbenen zwar mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert, die Infektion war aber nicht todesursächlich.

Weitere Ergebnisse der Auswertung
Die UKE-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler fanden zudem heraus, dass Hamburger COVID-19-Verstorbene am häufigsten im Krankenhaus gestorben sind und regelmäßig mehrere Vorerkrankungen hatten. 20 Prozent der Verstorbenen wiesen ein krankhaftes Übergewicht auf. Im Median waren die COVID-19-Verstorbenen 83 Jahre alt und 75 Prozent aller Todesopfer waren älter als 76 Jahre. Die verstorbenen Männer waren statistisch etwas jünger als die Frauen und es verstarben mehr Männer als Frauen. Kinder oder Jugendliche waren nicht unter den untersuchten Todesfällen. Sieben Personen verstarben infolge der Infektion vor Erreichen des 50. Lebensjahres. 

Zu den häufigsten Vorerkrankungen zählen laut der Auswertung Bluthochdruck, eine chronische Niereninsuffizienz oder eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). 

Über die Hamburger Bezirke verteilt ergaben sich für die COVID-19-Sterbefälle keine signifikanten Unterschiede in der Alters- oder Geschlechterverteilung.

Hintergrundinformationen
Verstorbene werden seit den ersten Todesfällen im März 2020 im Institut für Rechtsmedizin sorgfältig auf eine SARS-CoV-2-Infektion untersucht.  

Jeder Verstorbene wird hier vor allen anderen Untersuchungen zunächst auf den SARS-CoV-2-Erreger getestet. 

Dieses Ergebnis wird mit den Angaben aus den ärztlichen Befunden und den Eintragungen in der Todesbescheinigung abgeglichen.  

Dadurch haben die Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner auch COVID-19-Erkrankungsfälle entdeckt, die zu Lebzeiten nicht bekannt waren. 

  • Neben dem PCR-Test und der Auswertung der ärztlichen Vorbefunde haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Verstorbenen mittels einer postmortalen Computertomographie, einer minimal-invasiven Autopsie oder einer konventionellen Obduktion untersucht. 

Auf dieser Basis systematisch untersuchte Körpergewebe zeigten bereits im Frühsommer, dass es sich bei COVID-19 um eine Erkrankung handelt, die diverse Organe in ihrer Funktion schädigen kann.

Die Ergebnisse fließen in das gemeinsam vom UKE und der Uniklinik RWTH Aachen geleitete Deutsche Forschungsnetzwerk Autopsien bei Pandemien (DEFEAT PANDEMIcs) ein, ein Projekt des Netzwerks Universitätsmedizin. 

Ziel ist der Aufbau eines deutschlandweiten Obduktionsnetzwerks für den Pandemiefall, um schnell, systematisch und standardisiert Daten, Biomaterialien und Erkenntnisse möglichst vollständig, umfassend und zeitnah zu erfassen, zusammenzuführen und den Netzwerkpartnern zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Hinweis
Die vom Institut für Rechtsmedizin ermittelten Zahlen der COVID-19-Verstorbenen liegen etwas niedriger als die vom Robert Koch-Institut (RKI) für Hamburg veröffentlichten Zahlen für den gleichen Zeitraum. Gründe hierfür sind neben einer unterschiedlichen Zählweise auch Fehlerfassungen.

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Studieneinladung: Glioblastom - Neues Behandlungskonzept

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Neues Behandlungskonzept für Tumorpatienten

Studie zur Behandlung von Glioblastomen am Universitätsklinikum Ulm gestartet – erster Patient rekrutiert  
  • Das Glioblastom ist ein äußerst aggressiver und bösartiger Hirntumor, der bis heute nicht heilbar ist. 

Die Überlebenszeit nach Diagnosestellung beträgt im Durchschnitt nur etwa eineinhalb Jahre.

Am Universitätsklinikum Ulm wurde nun eine neue Studie gestartet, die betroffenen Patienten helfen soll.

Getestet wird ein Therapiekonzept von Professor Dr. Marc-Eric Halatsch, Leitender Oberarzt der Klinik für Neurochirurgie und Leitender Klinischer Prüfer der Studie.

Eine Mischung aus langjährig erprobten Medikamenten und Substanzen soll in Kombination mit einer Chemotherapie zu einem Absterben der Glioblastomzellen führen. 

Vorklinische Untersuchungen und erste sogenannte individuelle Heilversuche verliefen positiv, nun muss sich der Medikamentencocktail in einer durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte genehmigten klinischen Studie beweisen.

„Zum Beginn einer Therapie versucht man, das Glioblastom operativ zu entfernen.

Anschließend wird mit Bestrahlung und Chemoterapie gearbeitet, um die verbliebenen Tumorzellen abzutöten.

Leider kommt in den meisten Fällen der Tumor trotzdem zurück“, erklärt Professor Halatsch.

Hier setzt sein Behandlungskonzept an: 

Das auf Glioblastomrezidive, also auf wiedergekehrte Tumoren, ausgerichtete klinische Therapiekonzept trägt den Namen CUSP9v3 (Coordinated Undermining of Survival Paths by 9 repurposed drugs, Version 3). 

  • Es besteht aus einer Mischung aus bereits zugelassenen Medikamenten, die außerhalb ihrer ursprünglichen Behandlungsindikation (off-label) eingesetzt werden. CUSP9v3 setzt sich unter anderem aus Mitteln gegen Bluthochdruck, HIV, Rheuma, Malaria und Übelkeit zusammen. 
  • Außerdem sind Substanzen zum Alkoholentzug, ein Arzneimittel zur Behandlung von Pilzkrankheiten, ein Antidepressivum sowie ein Antibiotikum enthalten. 
  •  Zusätzlich erfolgt die tägliche Gabe des Chemotherapeutikums Temozolomid.

Die Medikamentenkombination zeigte sich in vorklinischen Studien sehr erfolgreich und wurde unter anderem mit dem mit 10.000 US-Dollar dotierten Cures Within Reach Award der U.S.-amerikanischen Stiftung CWR ausgezeichnet. Der Anticancer Fund unterstützt die aktuelle klinische Studie mit 300 000 Euro.

Weitere Informationen:

Betroffene, die an der Studie teilnehmen möchten, können gerne unter der Rufnummer 0731 500 55 001 Kontakt zur Klinik für Neurochirurgie am Universitätsklinikum Ulm aufnehmen. 

  • Bitte beachten Sie die folgenden wesentlichen Einschlussvoraussetzungen:
  • - Erneutes oder fortschreitendes Tumorwachstum während oder nach der Standardtherapie (Bestrahlung und Chemotherapie mit Temozolomid)

  • - Zeitlicher Abstand zur letzten Bestrahlung drei Monate und zur letzten Chemotherapie ein Monat

  • - Befriedigender Allgemeinzustand (sog. KPS von mindestens 70%)

  • - Keine Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente 
Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Pflegestärkungsgesetz - Ihr Vorteil  


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