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S3-Leitlinie Prostatakarzinom

Die Aktualisierung der S3-Leitlinie Prostatakarzinom unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) wurde in der Fachwelt mit Spannung erwartet: Aufgrund der veränderten Studienlage hatte die wissenschaftliche Fachgesellschaft bereits Ende 2024 während der laufenden Überarbeitung im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie wesentliche Modifikationen an der Leitlinie zur häufigsten Tumorerkrankung des Mannes in Aussicht gestellt.

Tatsächlich beinhaltet die nun veröffentlichte Konsultationsfassung der Version 8 der evidenzbasierten interdisziplinären S3-Leitlinie Prostatakarzinom entsprechend weitreichende Neuerungen, die vor allem bei der Früherkennung und Diagnostik sowie bei der lokalen Therapie des Prostatakarzinoms tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen werden.
Die Konsultationsfassung der Leitlinie ist ab sofort öffentlich ( www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/prostatakarzinom ) zugänglich und kann bis zum 25.04.2025 kommentiert werden.

Das Prostatakarzinom ist hierzulande die mit Abstand häufigste bösartige Tumorerkrankung des Mannes und gleichzeitig die zweithäufigste Ursache für krebsbedingte Todesfälle bei Männern. Im Jahr 2020 erkrankten etwa 65.800 Männer in Deutschland neu an Prostatakrebs; mehr als 15.400 Patienten verstarben an der Erkrankung. „Entsprechend groß ist die Bedeutung des jetzigen umfangreichen Leitlinien-Updates“, sagt DGU-Leitlinienkoordinator Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm.

Früherkennung: digital rektale Untersuchung nicht mehr empfohlen

Wesentliche Neuerungen der S3-Leitlinie betreffen das komplett überarbeitete und neu zusammengeführte Kapitel 4 „Früherkennung, Diagnostik und Stadieneinteilung“. Neu ist hier vor allem die Empfehlung, dass zur Früherkennung von Prostatakarzinomen keine digital rektale Untersuchung, also keine Tastuntersuchung, erfolgen soll. Vor- und Nachteile eines PSA-basierten Prostatakarzinom-Screenings werden in einer Übersicht dargestellt. Im Rahmen der Primärdiagnostik wird zudem die Magnetresonanztomographie der Prostata gestärkt. „Wesentlich ist hier, dass die Biopsieindikation noch mehr unter Berücksichtigung bildmorphologischer Informationen erfolgen soll; insbesondere soll bei unauffälligem MRT-Befund (sog. PI-RADS 1 und 2 Läsionen) keine Biopsie durchgeführt werden“, erklärt Prof. Grimm und betont, dass durch diese Empfehlung weniger nicht-behandlungsbedürftige Karzinome nachgewiesen werden.

Lokalisiertes Prostatakarzinom mit niedrigen Risiko: ausschließliche Empfehlung zur Aktiven Überwachung

Weitreichende Änderungen der S3-Leitlinie Prostatakarzinom gelten darüber hinaus dem Kapitel 6 zur „Therapie des lokalisierten Prostatakarzinoms“, die laut dem DGU-Leitlinienkoordinator zu einer deutlichen Reduktion von Übertherapie führen werden. „Dies betrifft vor allem das ‚Low risk Prostatakarzinom‘ für das initial keine lokale Therapieform mehr, sondern ausschließlich nur noch die Aktive Überwachung empfohlen wird“, so Prof. Grimm. Sein Fazit: „Insgesamt ist die Leitlinie in dieser Form auch im internationalen Vergleich sehr fortschrittlich und sollte wesentlich dazu beitragen, dass in Deutschland relevante Prostatakarzinomerkrankungen diagnostiziert und behandelt werden.“

Auch DGU-Präsident Prof. Dr. Bernd Wullich und der Generalsekretär der Fachgesellschaft, Prof. Dr. Maximilian Burger, betonen die Bedeutung der Leitlinien-Aktualisierung: „Damit ist zugleich ein entscheidender Schritt für die Etablierung eines organisierten risikoadaptierten PSA-basierten Prostatakarzinomfrüherkennungsprogramms als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland getan, das die DGU im Einklang mit der EU-Ratsempfehlung (2022/0290 [NLE]) aus dem Jahr 2022 fordert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann nun wie geplant in diesem Jahr die aktualisierten Leitlinien-Empfehlungen zur Früherkennung des Prostatakarzinoms prüfen und in seine Entscheidungsfindung zur Anpassung des bestehenden Früherkennungsangebots einbeziehen“.

Die Öffentlichkeit hat nun vier Wochen lang Gelegenheit, die Konsultationsfassung der Leitlinie zu kommentieren, die unter Mitwirkung von insgesamt 22 Fachgesellschaften und Arbeitskreisen bzw. -gemeinschaften erstellt wurde. Nach Würdigung und Bearbeitung der Kommentare wird die finale Fassung der inzwischen 8. Version der S3-Leitline Prostatakarzinom im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie publiziert.

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Pressekontakt der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V.
Bettina-C. Ihnen
Sabine M. Glimm
Wettloop 36c
21149 Hamburg
Tel.: 040 - 79 14 05 60
Mobil: 0170 - 48 27 28 7
E-Mail: redaktion@bettina-wahlers.die


Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/prostatakarzinom

Die Monozyten

Forschende der Universität zu Köln zeigen, dass COVID-19-Impfstoffe auf der Grundlage von mRNA das angeborene Immunsystem langfristig prägen. 

Diese Mechanismen können bewirken, dass der menschliche Körper auf künftige Infektionen schneller und breiter reagieren kann / Veröffentlichung in „Molecular Systems Biology“

Die neuartigen mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 rufen nicht nur klassische Immunantworten des adaptiven Immunsystems wie zum Beispiel die Antikörperproduktion hervor, sondern führen auch zu langanhaltenden epigenetischen Veränderungen in Abwehrzellen des angeborenen Immunsystems. Das ist das Ergebnis einer Impfstudie von Forschenden der Universität zu Köln und der Uniklinik Köln. Die Studie, die von Professor Dr. Dr. med. Jan Rybniker, Leiter des Schwerpunkts für Klinische Infektiologie und Arbeitsgruppenleiter am Zentrum für Molekulare Medizin Köln (Center for Molecular Medicine Cologne – CMMC), und Dr. Robert Hänsel-Hertsch, Arbeitsgruppenleiter am CMMC, geleitet wurde, ist unter dem Titel „Persistent epigenetic memory of SARS-CoV-2 mRNA vaccination in monocyte-derived macrophages”, im Fachjournal Molecular Systems Biology erschienen.

Das Immunsystem besteht aus einer angeborenen und einer erworbenen (adaptiven) Abwehr. Das angeborene Immunsystem bietet einen unspezifischen Schutz vor Krankheitserregern. Es muss schnell reagieren können. Das adaptive Immunsystem passt sich neuen oder veränderten Erregern an. Beide Teile arbeiten eng zusammen. Die in der aktuellen Studie beobachteten Veränderungen am angeborenen Immunsystem kommen dem Forschungsteam zufolge durch epigenetische Markierungen des Erbguts zustande. Epigenetisch bedeutet, dass Histone - Proteine, auf die die DNA wie auf einer Kabeltrommel aufgerollt ist -reversibel acetyliert werden. Die Acetylierung ist eine chemische Veränderung, die wie ein Stecker auf die Kabeltrommel gesetzt und wieder entfernt werden kann. Dies führt zu Veränderungen der Genaktivität, ohne eine Änderung der DNA-Sequenz selbst zu verursachen. Die Veränderungen aufgrund der mRNA-Impfung könnte dazu führen, dass der menschliche Körper auf künftige Infektionen schneller und breiter reagieren kann. „Die Daten zeigen, dass mRNA-Impfstoffe eine epigenetische ‚Schulung‘ des angeborenen Immunsystems fördern, was eine verstärkte Immunantwort zu Folge hat“, so Erstautor Dr. Alexander Simonis. Diese epigenetischen Veränderungen können die Grundlage für eine anhaltende und wirksame Immunität bieten, die über den bereits gut erforschten Schutz durch Mechanismen des sogenannten erworbenen Immunsystems hinausgeht. Dies kann nun auf Grundlage der Arbeiten der Studie in größeren klinischen Studien getestet werden.

Die Wissenschaftler*innen untersuchten zu sechs Zeitpunkten in Blutproben von geimpften Probanden menschliche Monozyten – eine bestimmte Art weißer Blutkörperchen –, die im Körper zu Makrophagen umgewandelt werden. Makrophagen sind Zellen des angeborenen Immunsystems und spielen eine Schlüsselrolle, um Krankheitserreger schnell zu erkennen und zu bekämpfen. Die Forschenden beobachteten, dass die Impfung mit einem mRNA-Coronaimpfstoff eine signifikante und langanhaltende Veränderung durch Acetylierung herbeiführt, also das Binden einer chemischen Gruppe an spezifischen, immunologisch relevanten Genen der Monozyten bewirkt.

Darüber hinaus zeigte die Studie, dass diese epigenetischen Veränderungen bis zu sechs Monate nach der Impfung bestehen blieben, was auf ein langfristiges „Gedächtnis“ des Immunsystems als Reaktion auf den Impfstoff hinweist. Da die Lebensdauer von menschlichen Monozyten nur etwa drei Tage beträgt, vermutet das Team, dass auch die Vorläuferzellen der Monozyten im Knochenmark die epigenetischen Markierungen tragen.

Eine einzige Dosis des mRNA-Impfstoffs konnte diese langanhaltenden Markierungen jedoch nicht ausreichend etablieren. „Erst eine zweite Impfung oder eine einzelne Auffrischungsimpfung – also eine Verstärkung der Immunisierung – stabilisierte die epigenetische Modifikation nachhaltig. Das unterstreicht die Notwendigkeit mehrerer Impfungen für die langfristige Aufrechterhaltung der Immunantwort“, sagt Jan Rybniker.

Die beobachteten epigenetischen Veränderungen führten zu einem verstärkten „Ablesen“ von entzündungsfordernden Genen, was wiederum zur Produktion von Botenstoffen führte, die zahlreiche Immunzellen aktivieren können und somit deren Fähigkeit zur Bekämpfung von Infektionen verstärken. „Da es sich um eine Aktivierung des angeborenen Immunsystems handelt, das relativ breit und unspezifisch auf verschiedene Erreger zielt, kann dies bedeuten, dass die mRNA-Impfungen zumindest für eine gewisse Zeit auch vor anderen Viren und Bakterien schützen“, so Dr. Sebastian Theobald, ein weiterer Erstautoren der Studie.

„Zudem deuten unsere Erkenntnisse darauf hin, dass diese Histon-Markierungen in Makrophagen nicht nur Gene aktivieren, die für die Immunantwort relevant sind, sondern dass diese Gene zusätzlich guaninreiche viersträngige DNA-Strukturen ausbilden, die für die langfristige Immunität von entscheidender Bedeutung sein könnten“, sagt der Epigenetikexperte Dr. Robert Hänsel-Hertsch.

Diese Erkenntnisse haben weitreichende Implikationen für die Entwicklung zukünftiger Impfstrategien, sowohl gegen COVID-19 als auch gegen andere Infektionskrankheiten.

Die Forschungsergebnisse wurden im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Entschlüsselung der angeborenen Immunität bei Impfungen des Center for Molecular Medicine Cologne (CMMC) und der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Plattform COVIM – COllaboratiVe IMmunity Platform des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) – generiert.

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Professor Dr. Dr. Jan Rybniker
Zentrum für Molekulare Medizin Köln
+49 221 470 89611
jan.rybnikerSpamProtectionuk-koeln.de

Dr. Robert Hänsel-Hertsch
Zentrum für Molekulare Medizin Köln
+49 221 478 96988
robert.haensel-hertschSpamProtectionuni-koeln.de

Originalpublikation:
https://www.embopress.org/doi/full/10.1038/s44320-025-00093-6

Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung Pflegebedürftiger kommt

 

Ministerium bereitet entsprechende Verordnung vor – Sozialministerin Britta Müller erklärt im Landtag: „Wir werden das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen spürbar erleichtern.“

 

In Brandenburg gibt es über 214.000 pflegebedürftige Menschen. Rund 89 Prozent von ihnen werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt; sie brauchen vielfach Hilfe im Alltag. Zum Beispiel beim Einkaufen, bei Behördengängen oder im Haushalt. Um Pflegebedürftige und deren Angehörige in ihrem Alltag noch stärker zu entlasten, sollen in Brandenburg künftig Einzelpersonen als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als „alltagsunterstützende Angebote“ anerkannt werden. Das Sozialministerium bereitet eine entsprechende Verordnung vor. Das erklärte Sozialministerin Britta Müller heute im Landtag.

Sozialministerin Müller sagte in ihrer Rede im Landtag: „Die Nachbarschaftshilfe ist eine große Chance: Wir können das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien damit spürbar erleichtern. Es geht um mehr als bloße Unterstützung – es geht um Würde, Teilhabe und ein soziales Miteinander. Wir haben die Möglichkeit, bürokratische Hürden abzubauen und Mitmenschlichkeit aktiv zu fördern. Dass wir dabei parteiübergreifend an einem Strang ziehen, zeigt, wie wichtig dieses Anliegen ist. Es geht um Menschen, um Familien, um unser soziales Miteinander. Pflegebedürftige Menschen benötigen weit mehr als medizinische Versorgung. Es geht um ganz alltägliche Unterstützung: Begleitung beim Einkaufen, Hilfe beim Gang zum Arzt, Unterstützung beim Papierkram oder einfach ein wenig Gesellschaft beim Spazierengehen. Diese Aufgaben sollten nicht allein auf den Schultern der Angehörigen lasten. Unsere Gesellschaft muss hier zusammenstehen – und genau dafür setzen wir uns ein! Brandenburg verfügt bereits über eine gut ausgebaute Struktur von alltagsunterstützenden Angeboten. Und das werden wir weiter verbessern.“

Mit dem Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung in Höhe von aktuell 131 Euro monatlich können unterschiedliche Hilfen und Leistungen finanziert werden, die Pflegebedürftige bei der Alltagsgestaltung unterstützen. In Brandenburg nutzen bereits über 31.500 pflegebedürftige Menschen „Alltagsunterstützende Angebote“. Doch der Bedarf ist größer, denn noch nicht alle finden wohnortnah eine passende Unterstützung. „Ein Grund dafür sind die hohen Hürden bei der Anerkennung solcher Angebote. In der Nachbarschaft gibt es viele Menschen, die helfen wollen – regelmäßig, zuverlässig und direkt vor Ort“, so Müller.

Hintergrund

An der Überarbeitung der Angebotsanerkennungsverordnung wird im Sozialministerium intensiv gearbeitet. Mit der Überarbeitung der Rechtsverordnung soll der Ausbau und die Weiterentwicklung der Angebote zur Unterstützung im Alltag befördert werden. Insbesondere sollen bürokratische Hürden abgebaut werden, um für die Anspruchsberechtigten einen möglichst unkomplizierten Zugang zu den Unterstützungsangeboten zu schaffen. Im Fokus steht hierbei die Möglichkeit, dass auch eine Nachbarschaftshilfe durch eine Einzelperson (sogenannte Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer) als alltagsunterstützendes Angebot anerkannt werden kann.

Die Überarbeitung dieser Verordnung wurde im letzten Jahr ausgesetzt. Hintergrund war, dass das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2024 angekündigt hatte, „zeitnah“ einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der die Anforderungen an Angeboten zur Unterstützung im Alltag neu regelt und damit insbesondere Regelungen zur Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen erstmalig in einem Bundesgesetz aufgenommen werden sollen. Der entsprechende Gesetzentwurf sollte durch das Bundesgesundheitsministerium noch vor der Sommerpause 2024 vorgelegt werden. Da also das Bundesrecht an genau dieser Stelle reformiert werden sollte, wurde das Verfahren in Brandenburg zur Überarbeitung der Landesregelung zunächst „auf Eis gelegt“. Der Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz wurde dann im September 2024 vom Bund vorgelegt. Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zwar beschlossen, aber durch die vorgezogene Neuwahl des Bundestages konnte das Pflegekompetenzgesetz dann aber nicht mehr verabschiedet werden.

Da es nun unklar ist, wie lange es dauern wird, bis es zu einem neuen Anlauf auf Bundesebene kommt, hat Sozialministerin Müller ihre Sozialabteilung beauftragt, zunächst unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren des Bundes den Entwurf für eine Änderung der Landes-Rechtsverordnung fertigzustellen. Dies hat die Ministerin bereits am 12. Februar 2025 im Landtagsausschuss für Gesundheit und Soziales angekündigt. Die Novellierung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam

Tel: 0331 866-5044

Internet: https://mgs.brandenburg.de

Die musikalischen Fähigkeiten von Kindern

Die musikalischen Fähigkeiten von Kindern entwickeln sich unterschiedlich schnell und nicht immer in gleichem Umfang. 

Doch welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? 

Forscher:innen vom Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik (MPIEA) in Frankfurt am Main haben im Rahmen von Studien einen Fragebogen erarbeitet, um die Musikalität von Drei- bis Zehnjährigen zu erfassen. 

Mit dieser Methode können beispielsweise Pädagog:innen Entwicklungsverläufe erkennen, musikalisch begabte Kinder früher identifizieren und musikalische Bildung gezielt fördern. 

Der Fragebogen wurde kürzlich mit den Studienergebnissen im Fachmagazin PLOS One veröffentlicht, wo er als kostenloser Download zur Verfügung steht.

Universelle Muster wie der Erwerb der grundlegenden Rhythmus- und Tonhöhenerkennung spielen im Kindesalter eine wichtige Rolle für die musikalische Entwicklung. Doch gibt es ebenso sehr individuelle Muster, die auf Umwelt-, Bildungs- und angeborenen Faktoren beruhen. Um diese genau zu dokumentieren und damit eine Lücke in der Forschung zu schließen, hat das Forschungsteam im Rahmen von insgesamt drei Studien das „Child Musicality Screening“ erarbeitet.

„Mit dem Evaluationsbogen als standardisiertem Instrument zur Erfassung der Musikalität von Kindern können wir ein tieferes Verständnis der Entwicklungsprozesse gewinnen. Bislang fehlten valide Messinstrumente für ein schnelles, skalierbares Screening“, erklärt Erstautorin Verena Buren vom MPIEA.

An der ersten Studie nahmen insgesamt 810 Erwachsene teil, die regelmäßig mit Kindern interagieren. Die Forscher:innen definierten hier mithilfe von Fragebögen zunächst zentrale Dimensionen kindlicher Musikalität: Begeisterung und Motivation sowie Musikwahrnehmung und -produktion. Die Ergebnisse der zweiten Studie, an der Eltern und pädagogisches Fachpersonal teilnahmen, bestätigten die identifizierten Dimensionen. In der dritten Studie konnten die Forscher:innen anhand von deutschen und englischen Stichproben nachweisen, dass der Screeningbogen verlässlich ist.

„Das Screening dient nicht nur der Erforschung von Zusammenhängen mit anderen kognitiven Fähigkeiten oder Umwelteinflüssen. Es könnte auch in der Praxis – zum Beispiel in Bildungseinrichtungen – genutzt werden. Pädagog:innen könnten damit ihre Vermittlungsansätze anpassen und sicherstellen, dass jedes Kind optimal vom Musikunterricht profitiert“, schließt Verena Buren.

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Verena Buren 

verena.buren@ae.mpg.de

Originalpublikation:
Buren, V., Müllensiefen, D., & Degé, F. (2025). Screening Musicality in Children: Development and Initial Validation of a New Tool for Rapid Assessment of Musical Profiles. PLOS One. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0317962

Dopamin und Lernen

Forschende des Leibniz-Instituts für Neurobiologie (LIN) haben in einer kürzlich veröffentlichten Studie zeigen können, dass eine Verringerung der Dopaminproduktion im Gehirn das Lernen auf überraschende Weise verändert. Ihre Studie zeigte, dass ein reduzierter Dopaminspiegel das Verknüpfen von Reizen mit Bestrafung bei ungewöhnlich langen Zeitintervallen verbessert, während bei sofortiger Bestrafung schlechter gelernt wird. Diese Ergebnisse könnten neue Einsichten für das Verständnis psychiatrischer Erkrankungen wie Schizophrenie bieten, bei denen Dopamin eine Schlüsselrolle spielt.

Dopamin und Lernen: Neue Erkenntnisse
Dopamin, ein wichtiger chemischer Botenstoff im Gehirn, ist entscheidend für die Verknüpfung von Reizen mit Belohnungen oder Bestrafungen. „Unsere Ergebnisse waren überraschend, da sie zeigen, dass ein niedrigerer Dopaminspiegel die Lernfähigkeit verbessert, wenn die Bedingungen eigentlich ungünstig sind. Dagegen ist das Lernen unter eigentlich günstigen Bedingungen verschlechtert", erklärt Prof. Bertram Gerber, der leitende Wissenschaftler der Studie. „Wenn der zeitliche Abstand zwischen Reiz und Bestrafung zu groß ist, verbessert ein reduzierter Dopaminspiegel die Lernfähigkeit, während eine unmittelbare Bestrafung weniger effektiv verarbeitet wird.“

Methodik: Hemmung der Tyrosin-Hydroxylase
Diese Erkenntnisse wurden durch gezieltes Hemmen der Tyrosin-Hydroxylase, einem für die Dopaminproduktion notwendigen Enzym, in den Gehirnen der Fliegen erzielt. „Mit niedrigeren Dopaminspiegeln stellen die Fliegen Verknüpfungen zwischen Ereignissen her, die unter normalen Umständen nicht hergestellt würden. Dafür übersehen sie offensichtliche Zusammenhänge“, fügt die Doktorandin Fatima Amin hinzu, deren Forschung zu diesen Erkenntnissen führte.

Bedeutung der Ergebnisse
Die Entdeckung, dass ein reduzierter Dopaminspiegel das Lernen auf derart komplexe Weise verändern kann, unterstreicht die zentrale Rolle dieses Botenstoffes für das Lernen kausaler Zusammenhänge von Ereignissen. Diese Erkenntnisse könnten neue Ansätze für das Verständnis von Störungen bieten, die mit Veränderungen der Dopaminproduktion zusammenhängen, wie beispielsweise bei Schizophrenie.

Das Leibniz-Institut für Neurobiologie ist ein international führendes Hirnforschungszentrum, das sich der Untersuchung von Hirnprozessen auf neurobiologischer Ebene widmet. Die Forschungsschwerpunkte umfassen das Verständnis grundlegender Prinzipien von Lernen und Gedächtnis sowie der Veränderung von Hirnnetzwerken bei Erkrankungen. Neben dem ursächlichen Verständnis von Gehirnfunktion und -fehlfunktion, adressiert das LIN die gesellschaftlich relevanten Themen in Medizin, Gesundheit, Technologie und Bildung. Das Forschungskonzept des LIN verkörpert die Erkenntnis, frei nach Leibniz, dass das Gehirn ein Organ ist, das „mit Vergangenheit gefüllt und voller Zukunft“ ist.

Originalpublikation:
Compromising Tyrosine Hydroxylase Function Extends and Blunts the Temporal Profile of Reinforcement by Dopamine Neurons in Drosophila

Fatima Amin, Christian König, Jiajun Zhang, Liubov S. Kalinichenko, Svea Königsmann, Vivian Brunsberg, Thomas D. Riemensperger, Christian P. Müller and Bertram Gerber

Journal of Neuroscience 12 March 2025, 45 (11) e1498242024; doi.org/10.1523/JNEUROSCI.1498-24.2024
Weitere Informationen finden Sie unter
https://doi.org/10.1523/JNEUROSCI.1498-24.2024

Herz und Niere

Kann der Wirkstoff Dapagliflozin die Herz-Kreislauf- und Nierengesundheit nachhaltig verbessern? Forschende sehen Potential zur Vermeidung von bis zu 250.000 vorzeitigen Todesfällen jährlich.

Bluthochdruck ist eine der Hauptursachen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Um neue Wege in der Bluthochdruck-Therapie zu finden, ist am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) nun der Startschuss für ein internationales Forschungsprojekt gefallen, das mit 6,99 Millionen Euro aus dem Horizont-Europa-Programm der Europäischen Union gefördert wird. Die SGLT2 HYPE-Studie untersucht, ob der Wirkstoff Dapagliflozin, der bereits zur Behandlung von Herzinsuffizienz und Diabetes eingesetzt wird, zusätzlich nicht nur den Blutdruck senkt, sondern auch langfristig das Risiko für bluthochdruckassoziierte Folgeerkrankungen reduziert und die Herz-Kreislauf- sowie Nierengesundheit verbessert.

Prof. Dr. Ingo Eitel, Direktor der Medizinischen Klinik II, Campus Lübeck, und Leiter der Studie, betont: „Die SGLT2 HYPE-Studie bietet eine einzigartige Gelegenheit, neue, evidenzbasierte Erkenntnisse für die Bluthochdruck-Therapie zu gewinnen. Sie könnte Millionen von Patientinnen und Patienten eine bessere und sicherere Behandlung ermöglichen.“ Das interdisziplinäre Konsortium wird durch Forschende des Universitären Herzzentrums Lübeck und der Universität zu Lübeck (UzL) geleitet und vereint 17 renommierte Partner aus 13 europäischen Ländern, darunter führende akademische Institutionen, Fachleute für Gesundheitsökonomie, kardiovaskuläre Fachgesellschaften und Patientenorganisationen.

Bluthochdruck: Eine unterschätzte Gefahr

Bluthochdruck (Hypertonie) betrifft über 80 Millionen Menschen in der EU. Besonders ältere Menschen sind gefährdet, und trotz bestehender Behandlungsmöglichkeiten bleibt das Risiko für Folgeerkrankungen wie Herzinfarkte oder Nierenversagen hoch. Aktuellen Schätzungen zu Folge leiden allein in Deutschland über 20 Millionen Erwachsene an Bluthochdruck. Weltweit ist der Bluthochdruck jährlich für zehn Millionen Todesfälle verantwortlich.

Ein neuer Therapieansatz mit SGLT2-Hemmern

Frühere Studien zeigen, dass sogenannte SGLT2-Hemmer den Blutdruck senken und das Herz sowie die Nieren schützen können. Ob diese positiven Effekte jedoch langfristig tatsächlich schwere Folgeerkrankungen verhindern, ist noch nicht eindeutig bewiesen. Genau hier setzt die SGLT2 HYPE-Studie an: Sie soll klären, ob diese Medikamente die Gesundheit von Menschen mit Bluthochdruck nachhaltig verbessern können. Dr. Elias Rawish, Co-Leiter der Studie, betont die Notwendigkeit dieser EU-geförderten Studie: „Wir müssen wissenschaftlich fundiert prüfen, ob Dapagliflozin nicht nur den Blutdruck senkt, sondern auch langfristig das Risiko schwerwiegender kardiovaskulärer Ereignisse und vorzeitiger Todesfälle reduziert.“

Studienaufbau: Was untersucht wird

An der Studie nehmen über 3.000 Menschen mit Bluthochdruck (≥140/90 mmHg) teil, deren Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen besonders hoch ist. Sie erhalten zusätzlich zu ihrer bisherigen Behandlung entweder das Medikament Dapagliflozin (10 mg) oder, wenn sie der Kontrollgruppe angehören, ein Placebo. Die Studie untersucht, ob das Medikament schwere gesundheitliche Folgen wie Herzinfarkte, Schlaganfälle oder Nierenschäden verhindern kann. Außerdem wird analysiert, ob sich die Lebensqualität der Teilnehmenden verbessert. Die Untersuchung wird über sieben Jahre hinweg an 53 medizinischen Zentren in ganz Europa durchgeführt. Die zentrale Koordination der Studienzentren erfolgt durch die von Dr. Roza Saraei geleitete Studienzentrale der Medizinischen Klinik II am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck.

Bedeutung für Patienten und Gesundheitssystem

Sollten sich die positiven Effekte von SGLT2-Hemmern bestätigen, könnte dies die Hypertonie-Therapie grundlegend verändern. Jährlich könnten weltweit bis zu 250.000 vorzeitige Todesfälle verhindert und das europäische Gesundheitssystem um bis zu zehn Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

Projektpartner:
• ARTTIC Innovation GmbH (AI, Deutschland)
• Bogomolets National Medical University (BNMU, Ukraine)
• Deutsche Herzstiftung (DHS, Deutschland)
• Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK, Deutschland)
• Instituto Investigacion Sanitaria Fundacion Jimenez Diaz (IIS-FJD Spanien)
• General Practitioners Research Institute (GPRI, Niederlande)
• Stiftung Institut für Herzinfarktforschung Ludwigshafen (IHF, Deutschland)
• Institut National De La Sante Et De La Recherche Medicale (INSERM, Frankreich)
• IRCCS Azienda Ospedaliero Universitaria Di Bologna (IRCCS AouBO, Italien)
• Medizinische Universität Innsbruck (MUI, Österreich)
• Narodowy Instytut Kardiologii Stefana Kardynala Wyszynskiego - Panstwowy Instytut Badawczy (NIKARD, Polen)
• Univerzitetni Klinicni Center Ljubljana (UKCL, Slovenien)
• Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH, Deutschland) - Coordinator
• University of Glasgow (UoG, Vereinigtes Königreich)
• Universidade Do Porto (UPORTO, Portugal)
• Vseobecna Fakultni Nemocnice V Praze (VFNP, Tschechien)
• Viesoji Istaiga Vilniaus Universiteto Ligonine Santaros Klinikos (VULSK, Litauen)

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Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Medizinische Klinik II (Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin), Prof. Dr. Ingo Eitel
Tel.: 0451 500-44501, ingo.eitel@uksh.de
Weitere Informationen finden Sie unter
https://sglt2-hype.eu

www.sanitaets-online.de

 www.sanitaets-online.de

www.sanitaets-online.de

 Am 24.03.25, 08:00 schrieb Stefanie Huber <pr@sanitaets-online.de>:

Sehr geehrter Herr Vetter,

mein Name ist Stefanie Huber und ich kontaktiere Sie von Sanitäts Online SO GmbH. Ich habe mir Ihr Magazin angesehen und konnte aus Ihren Artikeln herauslesen, dass wir die selben Interessen verfolgen.

Wir sind im Prozess unsere Reichweite zu erhöhen und setzen dabei auf seriöse Partnerseiten, um auch weiterhin das Vertrauen unserer Endverbraucher beizubehalten. 

Unser Team hat zum Thema Pflegegrad eine umfangreiche und erklärende Infografik erstellt. Da das Thema sehr aufwändig und für Betreffende oft verwirrend ist, haben wir alles wichtige auf einen Blick zusammengefasst.

Da Sie regelmäßig über ähnliche Themen berichten und in Ihrem Artikel zum Thema " Gesamtkosten für einen Heimplatz Ende 2024 " bereits explizit auf das Thema Pflegegrad eingegangen sind, denke ich, dass es für Sie und insbesondere für Ihre Leser interessant sein könnte, die Infografik auf medizin-am-abend.blogspot.com zu teilen und den Beitrag somit zu aktualisieren.

Wenn Sie die Grafik für einen bestehenden, oder künftige Artikel verwenden möchten, lassen Sie es mich wissen und ich sende Ihnen die Infografik in voller Auflösung zu.

Über eine Partnerschaft mit Ihnen und Ihrer Seite würden wir uns sehr freuen. 

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Stefanie Huber

PR 

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Sanitäts Online SO GmbH

Am Alten Wolf 7 | 46483 Wesel


Telefon +49 281 3371 42

Fax +49 281 3371 44

E-Mail  pr@sanitaets-online.de

Web  www.sanitaets-online.de

Registergericht Duisburg, HRB 20835

Geschäftsführer Johannes Koprek

Berlin Health Tourism Expo

Die Berlin Health Tourism Expo öffnet in 10 Tagen ihre Türen für Sie! Wir freuen uns darauf, Sie als Besucher dieser einzigartigen Erfahrung begrüßen zu dürfen.

Diese Messe ist mehr als nur eine Veranstaltung, sie ist eine einmalige Gelegenheit, die Krankenhäuser und Kliniken, die auf Orthopädie, plastische Chirurgie, IVF-Behandlungen und Zahnbehandlungen spezialisiert sind, an einem Standort zusammenzubringen.

Wie bei unseren früheren Messen in Frankfurt, Amsterdam und London ist es auch in Berlin unser Ziel, Sie mit den besten Krankenhäusern und Kliniken zusammenzubringen und Ihnen die besten und rentabelsten Lösungen für Ihre Gesundheitsreise anzubieten.

Wie können Sie also das Beste aus diesem Event machen?

Stellen Sie Ihre Fragen: Sammeln Sie vorab alle Ihre Fragen zu den Behandlungen, Kliniken und Verfahren, an denen Sie interessiert sind. So können Sie die Vorteile Ihrer kostenlosen Konsultationen und Gespräche mit Fachleuten des Gesundheitswesens optimal nutzen.

Analysieren Sie die Behandlungen: Machen Sie sich mit den verschiedenen Behandlungsverfahren und den Vorteilen, die sie bieten, vertraut. Dies wird Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und den Dialog auf der Messe ergiebiger zu gestalten.

Die kostenlosen Beratungsgespräche bieten Ihnen die Möglichkeit, mit Fachleuten des Gesundheitswesens ins Gespräch zu kommen und sich persönlich beraten zu lassen. Nehmen Sie das Steuer in die Hand und nutzen Sie diese wertvolle Gelegenheit!

Mit freundlichen Grüßen,


Datum: 4-5 APRIL 2025  
Veranstaltungsort: Mercure Hotel MOA Berlin

Health Tourism Expos

healthtourismexpos.com

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The Berlin Health Tourism Expo opens its doors to you in just 10 days! We are excited to welcome you as a visitor to this unique experience.

This fair is more than just an event; it presents a unique opportunity to bring together hospitals and clinics specializing in orthopedics, plastic surgery, IVF treatments, and dental procedures all in one location.

Just as with our previous fairs in Frankfurt, Amsterdam, and London, our goal in Berlin is to connect you with the finest hospitals and clinics, offering you the best and most profitable solutions for your healthcare journey.

So, how can you make the most of this event?

Ask your questions: Collect all your inquiries regarding the treatments, clinics, and procedures you are interested in beforehand. This will enable you to maximize the benefits of your free consultations and discussions with healthcare professionals.

Analyze the treatments: Familiarize yourself with the various treatments and the advantages they offer. This will empower you to make informed decisions and engage in more fruitful conversations at the fair.

The complimentary consultation sessions provide you with the opportunity to converse with healthcare professionals and receive personalized advice. Seize the opportunity and take control of this valuable chance!


Date: 4-5 APRIL 2025 
Venue: Mercure Hotel MOA Berlin

Health Tourism Expos

healthtourismexpos.com

Cannabidiol (CBD)

CBD-haltige Produkte liegen im Trend, Hersteller werben mit allerlei positiven Effekten. Aber gibt es die wirklich? Das hat eine DFG-Arbeitsgruppe unter Leitung der Würzburger Toxikologin Angela Mally untersucht.

Ob in Nahrungsergänzungsmitteln, Schokolade, Tee oder Gummibärchen – Cannabidiol (CBD) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Lifestyle-Trend auf dem Lebensmittelmarkt entwickelt. Eine berauschende Wirkung hat CBD nicht, Hersteller werben allerdings mit einer Vielzahl an positiven Effekten: gesteigerte körperliche Leistungsfähigkeit, ein verbessertes Immunsystem sowie Abhilfe bei Stress, Schmerzen oder Menstruationsbeschwerden.

Die Arbeitsgruppe „Lebensmittelinhaltsstoffe“ der Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat jetzt eine wissenschaftlich fundierte Bewertung des potenziellen Nutzens von CBD bzw. von mit CBD versetzten Lebensmitteln vorgenommen – und dabei auch deren mögliche Risiken beleuchtet.

Geleitet wird die Arbeitsgruppe von Professorin Angela Mally vom Institut für Pharmakologie und Toxikologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU).

Kein nachweislicher Nutzen

Für die Studie, die nun in der Fachzeitschrift Nutrients erschienen ist, werteten die Forschenden bisher veröffentlichte Studien zu Wirkungen und Nebenwirkungen von CBD aus. Der Fokus lag dabei auf Studien, die Aufnahmemengen von bis zu 300 Milligramm pro Tag behandelten – ab einem höheren Dosisbereich wird CBD als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingesetzt, etwa bei Epilepsie.

„Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Daten müssen wir feststellen: Für die oft beworbenen gesundheitlichen Vorteile von CBD in Lebensmitteln fehlt bislang die wissenschaftliche Grundlage“, berichtet Angela Mally. Dies gelte insbesondere für den Dosierungsbereich von unter 300 Milligramm pro Tag, der für Lebensmittelprodukte relevant ist.

Mögliche Risiken schon bei geringer Dosis

Die Produkte halten also nicht, was sie oft versprechen, ihre Verwendung ist aber deshalb nicht ohne Risiko.

Gleichzeitig zeige die Auswertung von Studien mit dem Fokus auf gesundheitsschädigende Effekte nämlich, dass CBD dosisabhängige und teils schwerwiegende Nebenwirkungen haben kann – insbesondere bei langfristiger oder hochdosierter Anwendung. Diese gesundheitsschädigenden Auswirkungen betreffen vor allem die Leber und mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten. Darüber hinaus geben die Studienergebnisse Hinweise auf negative Auswirkungen auf das Nervensystem, den Gastrointestinaltrakt, das Hormonsystem, die Reproduktion und die Fruchtbarkeit.

„Bei Arzneimitteln sind mögliche Nebenwirkungen häufig eine unvermeidliche Begleiterscheinung. In Nahrungsmitteln darf das natürlich nicht der Fall sein“, so Mally weiter.

Meist wird CBD in Form von Ölen vertrieben, der CBD-Gehalt liegt dabei zwischen fünf und 40 Prozent. Die britische Food Standard Agency beziffert die akzeptable tägliche Aufnahmemenge auf zehn Milligramm pro Tag – wer Öle mit einem durchschnittlichen CBD-Gehalt verzehrt, überschreitet diesen Wert bereits deutlich. Auch Dosierungen, bei denen erste Hinweise auf gesundheitsschädigende Wirkungen auftraten, können problemlos erreicht werden.

Angela Mally sieht diesen Umstand äußerst kritisch: „Ein Problem ist, dass die Produkte häufig keine genauen Dosierangaben enthalten. Gerade im Internet finden Nutzende dann allerlei Empfehlungen und dosieren, oft frei nach dem Motto ‘viel hilft viel‘, schnell in potenziell gefährlichen Bereichen.“

Erschwerend kommt hinzu, dass sich die auf den Produkten angegebene und die tatsächlich enthaltene CBD-Menge häufig deutlich unterscheiden. Laut einer aktuellen Studie lag der CBD-Gehalt kommerzieller Öle im Schnitt rund 21 Prozent über den Herstellerangaben. Auch unbeabsichtigte Überdosierungen seien demnach wahrscheinlich.

Produkte trotz fehlender Zulassung erhältlich

Besonders kurios: Aktuell sind in der EU keine CBD-haltigen Lebensmittel zugelassen, angeboten werden sie dennoch. Als neuartige Lebensmittel, sogenannte Novel Foods, benötigen sie für den Verkauf die Zulassung durch die EU-Kommission. Dazu gehört auch die Bewertung gesundheitlicher Risiken durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Möglich wird der Vertrieb trotz fehlender Zulassung unter anderem durch rechtliche Grauzonen – da CBD-haltige Produkte als Lebensmittel nicht verkehrsfähig sind, werden CBD-Öle als Aromaöle oder Kosmetika statt als Nahrungsmittel vertrieben – oder unterschiedlich strenge Regelungen in verschiedenen EU-Staaten.

„Aufgrund der Ergebnisse halten wir eine Information der Verbraucherinnen und Verbraucher für dringend erforderlich, um ein besseres Bewusstsein für den zweifelhaften Nutzen und die möglichen Risiken zu schaffen“, betont Angela Mally.

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Prof. Dr. Angela Mally, Institut für Pharmakologie und Toxikologie, Tel: +49(0)931-31 81194, E-Mail: angela.mally@uni-wuerzburg.de

Originalpublikation:
Engeli, B. E., Lachenmeier, D. W., Diel, P., Guth, S., Villar Fernandez, M. A., Roth, A., Lampen, A., Cartus, A. T., Wätjen, W., Hengstler, J. G. & Mally, A.: Cannabidiol in Foods and Food Supplements: Evaluation of Health Risks and Health Claims. Nutrients (2025)