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Sicheres Verhalten nach dem Stufenmodell zur Gewaltprävention

Hier ein paar Tipps für sicheres Verhalten nach dem Stufenmodell zur Gewaltprävention:

Stufe 1: Kleine Streitigkeiten, kontroverse Gesprächssituationen

  • Zuhören
  • Verständnis zeigen
  • Hintergründe erklären
  • nach Lösungen suchen, Alternativen anbieten
  • ruhig und freundlich im Gespräch bleiben

Stufe 2: Verbale Aggression, Sachbeschädigung, unangepasstes Sozialverhalten

  • aufrechte, offene Haltung annehmen
  • ruhig und besonnen bleiben, Äußerungen nicht persönlich nehmen
  • selbstsicher kommunizieren und Grenzen setzen
  • Aggressor / Aggressorin nicht provozieren oder anfassen
  • Blickkontakt herstellen, im Gespräch bleiben. Bei Bedarf dritte, neutrale Person zur Lösungsfindung hinzuziehen

Stufe 3: Handgreiflichkeiten, körperliche Gewalt

  • Eigensicherung beachten!
  • Sich bemerkbar machen, um Hilfe rufen
  • andere Personen aus dem Umfeld um Unterstützung bitten
  • Der Person nicht den Rücken zukehren
  • Fluchtwege ausfindig machen, ggf. fliehen, sich in Sicherheit bringen
  • Polizei rufen
  • ggf. Strafanzeige erstatten und Unfallanzeige stellen
  • psychologische Erstbetreuung der Betroffenen sicherstellen

Stufe 4: Einsatz von Waffen, Geiselnahme, Überfall und Amok

  • Eigensicherung beachten!
  • Ruhe bewahren und sachlich bleiben
  • Den Täter / die Täterin höflich behandeln und aufmerksam zuhören
  • Abstand halten
  • Die Anweisungen des Täters / der Täterin befolgen
  • Keinen Widerstand leisten, nicht widersprechen und provozieren
  • Keine Waffen oder ähnliches (z.B. Pfefferspray) benutzen
  • Die Hände gut sichtbar halten, um reflexartige Stresshandlungen des Täters / der Täterin zu verhindern
  • Eigene Handlungen und Aktivitäten mit Worten beschreiben
  • Dem Täter / der Täterin immer einen Fluchtweg offenhalten
  • Wenn die Möglichkeit einer sicheren Flucht besteht, sich in Sicherheit bringen
  • Strafanzeige erstatten und Unfallanzeige stellen
  • psychologische Erstbetreuung der Betroffenen sicherstellen

Bei Überfällen:

  • Ersatzware anbieten, wenn kein Geld vorhanden ist
  • Überfallmeldeknopf erst nach Verschwinden des Täters/ der Täterin benutzen
  • Nach Ende der Tat Polizei rufen

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe bei Deeskalationsmaßnahmen und bieten Informationsmaterialien:

Wer krank ist riecht anders

Krankheiten wie Mukoviszidose oder Covid am Geruch zu erkennen, ohne Blut abzunehmen, ohne Abstrich und ohne jede Art von Berührung: 

Hieran forschen Dr. Sybelle Goedicke-Fritz und ihr Team in der Arbeitsgruppe von Professor Michael Zemlin an der Kinderklinik der Universität des Saarlandes. 

Ziel ist, Infektionen anhand von Geruchs-Mustern aufzuspüren, die individuell sind wie Fingerabdrücke. 

Die Forscher trainieren Gassensorik-Messgeräte darauf, diese Muster in der Umgebungsluft ausfindig zu machen. So soll Frühgeborenen und Kindern der Stress diagnostischer Eingriffe erspart bleiben. Ein Anwendungsgebiet wäre auch, Infizierte schnell zu erkennen, bevor sie etwa ein Krankenhaus besuchen.

MaAB-CAVE: Wer krank ist, riecht anders. 


Das Phänomen ist vielen aus eigener Wahrnehmung bekannt. 


Die Körpergerüche verändern sich, sei es der Atem oder die Ausdünstungen über die Haut. 


„Schon in der Antike nutzte Hippokrates seinen Geruchssinn, um Krankheiten zu erkennen. Das ist also ein sehr altes Wissen“, sagt Dr. Sybelle Goedicke-Fritz, die das Forschungslabor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes leitet. 


Der menschliche Körper mit seiner reichen Bakterienflora gibt schon im gesunden Zustand fortwährend Moleküle in seine Umgebung ab. 


Im Krankheitsfall produzieren der körpereigene Stoffwechsel und auch derjenige der Bakterien andere chemische Verbindungen – und zwar je nach Erkrankung unterschiedliche.


 „Bei jeder Infektion oder Abwehrreaktion des Körpers entsteht eine charakteristische Entzündungsreaktion, die dazu führt, dass bestimmte Geruchsstoffe gebildet werden. 


Diese flüchtigen organischen Substanzen werden etwa ausgeatmet oder treten mit dem Schweiß aus“, erklärt die promovierte Immunologin und Zellbiologin.

Infektionen mit verschiedenen Erregern wie auch entzündungsbedingte Vorgänge unterscheiden sich vom Geruch her also sehr individuell. 


Diese eigenen Stoffwechselprodukte der Krankheiten, die zu den typischen Gerüchen führen, wollen Sybelle Goedicke-Fritz und ihr Team messen und zuordnen. „Das Muster, das Krankheiten und Infektionen auf Gasmessgeräten hinterlassen, ist vergleichbar einem Fingerabdruck. Diese Muster sind auch bei anderen Menschen mit der gleichen Krankheit wiedererkennbar. Wir sprechen dabei auch von einem Geruchs-Abdruck, auf Englisch Smellprint“, erläutert Sybelle Goedicke-Fritz, die mit ihrem Team bestimmten Krankheiten solche Fingerabdrücke abnehmen will, um sie leichter und schneller zu entlarven.

Hierzu sammeln Goedicke-Fritz und ihr Team an der Universitäts-Kinderklinik im saarländischen Homburg bei Kindern mit Covid-Infektionen, mit Mukoviszidose und weiteren Erkrankungen Messwerte aus Ausatemluft, Speichel, Auswurf oder Schweiß. 


„Um die spezifischen Geruchs-Profile der Erkrankungen zu erstellen, messen wir volatile, also flüchtige organische Verbindungen, bekannt auch als VOCs“, erklärt Sybelle Goedicke-Fritz. Diese Substanzen sind in der Ausatemluft oder verschiedenen Bioproben wie Stuhl und Urin nachweisbar. 


Hierbei kommen mobile Gasmessgeräte in Handygröße sowie chemische und weitere Methoden zum Einsatz, die ermöglichen, berührungsfrei Moleküle in der Umgebungsluft von Proben auszuwerten. „Für unsere Studien nutzen wir Halbleitergassensor-Systeme der Arbeitsgruppe von Messtechniker Professor Andreas Schütze von der Universität des Saarlandes, außerdem Polymersensoren sowie verschiedene Spektrometer wie die Ionenmobilitätspektrometrie und Gaschromatografie-Verfahren zusammen mit Forschern aus Hannover“, sagt die Forscherin. Die gemessenen Werte gleichen sie und ihr Team ab mit Messungen an Kontrollgruppen sowie mit Vergleichsdiagnosen aus dem Labor wie Bluttests, Abstrichen oder PCR-Testergebnissen.

„Auch Doktorandinnen, Doktoranden und Studierende arbeiten an dieser Forschung mit“, sagt Goedicke-Fritz, die auch die Nachwuchsgruppe für nicht-invasive Diagnostik leitet und sich derzeit zu diesem Thema habilitiert, um es in der Lehre einzubringen. Alles, was aus der Umgebung der Kinder gemessen werden kann, versuchen die Forscherinnen und Forscher auszuwerten, um so viele Geruchsinformationen wie möglich zu sammeln. Als vielversprechend zeigen sich dabei auch Hinterlassenschaften in Windeln. Die inzwischen promovierte Medizinerin Michelle Bous wertete für ihre Doktorarbeit Stuhl- und Urinproben aus Windeln aus, was ebenfalls charakteristische VOC-Muster erkennen ließ. „Wir konnten flüchtige organische Verbindungen identifizieren, die wir Infektionen oder etwa einer Blutvergiftung zuordnen können“, sagt Michelle Bous, die hierfür bereits unter anderem den Forschungspreis der Werner-Zeh-Stiftung erhielt. In ihrer Doktorarbeit entwickelte die Medizinerin, die als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungslabor der Kinderklinik arbeitet, eine Methode, um solche Geruchs-Profile kontaktlos bei Frühchen zu untersuchen.

Die Forschungen laufen in mehreren Studien. Sybelle Goedicke-Fritz und ihrem Team ist es bereits gelungen, Smellprints der Geruchsstoffe von mehreren Krankheiten mit Hilfe der Messgeräte zu erfassen. Das Forschungsteam konnte auch bereits Bakterien anhand der Stoffwechselprodukte, die sie freisetzen, voneinander unterschieden wie Staphylococcus aureus, Pseudomonas aeruginosa, Burkholderia cepacia complex oder Stenotrophomonas maltophilia. 


„Können wir solche Bakterienscreenings weiterentwickeln, wären schnell wichtige Rückschlüsse auf die nötige Therapie möglich, ohne dass Ärzte auf aufwändigere Laborwerte warten müssen“, erklärt Sybelle Goedicke-Fritz. „Können wir eine Infektion mit Bakterien erkennen, ist damit die wichtige Frage beantwortet, ob Antibiotika eingesetzt werden können. Antibiotika wirken nur bei Bakterien, sind hingegen wirkungslos bei allen Arten von Viren“, erläutert sie.

Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung fördert die Forschungen zu Covid-Infektionen sowie zu Krankenhauskeimen. Auch der Mukoviszidose-Verein fördert die Arbeiten. Bei der angeborenen Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose verringern heute wirksame Therapien die Schleimproduktion in der Lunge. Was für die Betroffenen eine große Erleichterung bedeutet, führt jedoch dazu, dass es schwerer wird, die Patienten regelmäßig auf bakterielle Erreger zu untersuchen, da der abgehustete Auswurf fehlt. „Nach wie vor ist es bei Mukoviszidose nicht möglich, durch nicht-invasive diagnostische Messmethoden, also ohne Eingriff, ein objektives Bild des Entzündungsstatus der Lunge wiederzugeben“, erklärt Sybelle Goedicke-Fritz.

Außerdem wollen die Forscherinnen und Forscher Geruchs-Fingerabdrücke für zahlreiche andere Krankheiten und Infektionen erstellen und der Frage auf den Grund gehen, ob es bei gefährdeten Kindern aussagekräftige Änderungen in ihrem persönlichen Geruchs-Profil gibt. Ins Auge gefasst haben Sybelle Goedicke-Fritz und ihr Team unter anderem Magen-Darm-Erkrankungen wie Helicobacter-Infektion, Morbus Crohn und Colitis ulcerosa, Lactoseintoleranz und Fructosemalabsorption, intrauterine Infektionen bei Schwangeren wie ungeborenem Kind, den Schweregrad von Herzinsuffizienz, Wachstums-, Pubertäts-, Schilddrüsenstörungen, aber auch Störungen der Nebenniere oder Diabetes mellitus.

Die Forscherinnen lernen mit den gefundenen Geruchs-Fingerabdrücken Messgeräte an, diese Muster binnen Sekunden bestimmten Infektionen oder Krankheiten zuzuordnen. 


Damit kann diese Forschung Grundlage sein auch für weitere Vorsorgemaßnahmen im Falle etwa von hochansteckenden Krankheiten: In der Zukunft könnte sie entsprechend weiterentwickelt schnelle Eingangstests in Kliniken ermöglichen und so die Testzentren mit ihren Wartezeiten vor den Krankenhäusern wie zu Covidzeiten ablösen.

Antrieb für die Forschungen ist der Schutz von Frühgeborenen. Jedes Pflaster, jede Blutabnahme, jedes Kabel, das drückt, bedeutet für ihre kleinen Körper Stress. „Für Früh- und kleine Neugeborene sind schmerzhafte Eingriffe wie Venenpunktionen und die wichtige permanente Verlaufskontrolle belastend. Gleiches gilt natürlich auch für ältere chronisch kranke Kinder. 

Außerdem dauern Laboruntersuchungen ihre Zeit und bei lebensgefährlichen Infektionen oder einer Blutvergiftung zählt jede Sekunde“, erklärt der Direktor der Universitätskinderklinik, Professor Michael Zemlin. In Deutschland werden jährlich mehr als 60.000 Kinder zu früh geboren. „Ihre Lunge ist anatomisch wie auch biochemisch noch nicht vollständig entwickelt. Gerade für sie stellen Infektionen oder chronische Erkrankungen ein hohes Risiko dar“, erklärt der Mediziner. Für einige dieser Erkrankungen gibt es noch keine Methode zur Früherkennung. „Das Geruchsscreening, an dem wir in Homburg arbeiten, wäre ein bedeutendes diagnostisches Werkzeug, um Infektionen, chronische pulmonale Erkrankungen wie Bronchopulmonale Dysplasie oder auch eine Blutvergiftung früh zu erkennen“, sagt Michael Zemlin.

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Dr. Sybelle Goedicke-Fritz, Universität des Saarlandes, Klinik für Allgemeine Pädiatrie und Neonatologie:
Tel.: 0 68 41 - 16 - 2 83 01; E-Mail: Sybelle.Goedicke-Fritz@uks.eu

Giftige Cyanobakterien. Denn Zigarettenkippen im Wasser

Zigarettenstummel gehören nicht in die Umwelt. 

Und doch landen sie dort, oft auch in der Nähe von Gewässern. 

Wie eine Untersuchung des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) gezeigt hat, finden sich in vielen Berliner Gewässern erhebliche Mengen an Nikotin, das auch für Wasserlebewesen giftig ist. 

Eine neue Studie des IGB zeigt nun, dass einige Organismen indirekt davon profitieren könnten: 

giftige Cyanobakterien. 

Denn Zigarettenkippen im Wasser schädigen ihre Parasiten. Die Studie ist in der Fachzeitschrift Ecotoxicology and Environmental Safety erschienen.

Weltweit werden jährlich etwa 5 Billionen Zigaretten konsumiert, von denen Studien zufolge etwa 90 Prozent (4,5 Billionen) unsachgemäß entsorgt werden. Damit gehören Zigaretten zu den weltweit häufigsten Abfallarten.

Nikotin gelangt vor allem durch Niederschläge in die Berliner Gewässer:

Zigarettenstummel werden am Ufer weggeworfen oder sogar im Gewässer entsorgt. Selbst in die Kanalisation geworfene Zigarettenkippen können in Süßwasser-Ökosystemen Schaden anrichten: 


Denn Nikotin ist sehr gut wasserlöslich. Bei Regen ist bereits nach 30 Minuten etwa die Hälfte der Substanz aus der Kippe gelöst.

Ein Team um IGB-Forscher Dr. Markus Venohr hat im Sommer 2019 die Nikotinkonzentration in verschiedenen Berliner Gewässern gemessen. Die Forschenden beprobten dazu vier Seen, neun Teiche, acht Kanäle und zwei kanalisierte Bäche. „Nach Regenfällen stieg die Nikotinkonzentration in fast allen untersuchten Gewässern deutlich an, am stärksten in den Kanälen mit Anschluss an die Kanalisation, dort im Durchschnitt um das 16-fache. Im Sommer bei Trockenheit waren die Nikotinwerte in Badeseen wie der Krummen Lanke erhöht“, sagt Markus Venohr.

Für Süßwasserlebewesen gilt die Unbedenklichkeitsschwelle von 400 Nanogramm pro Liter als „Konzentration ohne schädliche Wirkung“ bei kurzfristiger Exposition (PNEC: predicted no effect concentration). Die mittlere Konzentration in allen im Untersuchungszeitraum beprobten Gewässern lag bei 28 Nanogramm pro Liter – also überwiegend unterhalb der Unbedenklichkeitsschwelle. Nach Regenfällen lagen sie jedoch im Mittel bei 148 Nanogramm pro Liter, am höchsten im Teltowkanal mit 1.470 Nanogramm pro Liter nach Regenfällen.

Gelöste Chemikalien aus Zigarettenkippen schädigen „positive Parasiten“, die giftige Cyanobakterien in Schach halten:

Es ist bereits bekannt, dass Nikotin und andere Inhaltsstoffe von Zigarettenkippen verschiedene Wasserorganismen wie Fische, Weichtiere, Krebstiere und Phytoplankton schädigen können, indem sie das Überleben, das Wachstum, die Mobilität oder die Entwicklung beeinträchtigen.

Dr. Erika Martinez-Ruiz, eine Forscherin in der Arbeitsgruppe „Disease Evolutionary Ecology" der Professorin Justyna Wolinska, hat in einer Laborstudie eine überraschende Entdeckung gemacht: Sie untersuchte die Wechselwirkungen zwischen Parasiten und ihren Wirten am Beispiel von Pilzen und Cyanobakterien. Dabei fand sie heraus, dass Verbindungen, die aus Zigarettenkippen ausgewaschen werden, darunter Metalle und Nikotin, die Infektion von Cyanobakterien durch parasitische Chytridpilze hemmen können. „Diese Hemmung wiederum fördert indirekt das Wachstum der Cyanobakterien und zeigt damit bisher unbekannten ökologischen Auswirkungen von Zigarettenabfällen auf die aquatische Umwelt", erklärt Erika Martinez-Ruiz.

„Toxische Cyanobakterien können ein Problem für die Herstellung von Trinkwasser oder für die Nutzung von Freizeitgewässern darstellen. Ihr Wachstum wird durch verschiedene Faktoren wie Temperatur und Nährstoffverfügbarkeit, aber auch durch Parasitismus und Fraßdruck reguliert. Chytridpilze sind wichtige Parasiten, die eine entscheidende Rolle bei der Regulierung von Cyanobakterienpopulationen spielen, indem sie die von ihnen infizierten Cyanobakterienzellen abtöten", so Justyna Wolinska.

Komplexe Schadstoffgemische wirken auf Artengemeinschaften:

Herkömmliche Ökotoxizitätstests konzentrieren sich in der Regel auf die Auswirkungen einzelner Schadstoffe auf einzelne Arten. Die aktuelle Studie zeigt, dass dies zu kurz greift: Schadstoffe kommen in der Umwelt meist in Gemischen vor und wirken auf Systeme mit mehreren Arten. Dies zu berücksichtigen, würde die realen Bedingungen besser widerspiegeln und ein tieferes Verständnis der Auswirkungen von Schadstoffen auf aquatische Ökosysteme ermöglichen.

Prof. Justyna Wolinska: 

https://www.igb-berlin.de/profile/justyna-wolinska

Dr. Markus Venohr:

 https://www.igb-berlin.de/profile/markus-venohr

Originalpublikation:
Nele Guttmann, Justyna Wolinska, Stephanie Spahr, Erika Berenice Martínez-Ruiz,
Cigarette butts enable toxigenic cyanobacteria growth by inhibiting their lethal fungal infections,
Ecotoxicology and Environmental Safety, Volume 286, 2024, 117149, ISSN 0147-6513,
https://doi.org/10.1016/j.ecoenv.2024.117149.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.igb-berlin.de/news/gefaehrlicher-abfall-zigarettenkippen-schaden-gewaessern-doppelt

Arbeitsmarkt und soziale Sicherung

Fast alle befragten arbeitslosen Grundsicherungsbeziehenden sind nach eigenen Angaben grundsätzlich bereit, eine neue Arbeitsstelle auch bei ungünstigeren Arbeitsbedingungen anzunehmen. Gleichzeitig unterscheidet sich die sogenannte Konzessionsbereitschaft zwischen Männern und Frauen, vor allem wenn der familiäre Kontext berücksichtigt wird. 

Frauen mit Kindern legen insbesondere auf Stelleneigenschaften Wert, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. 

Das zeigt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Arbeitslose Männer und Frauen ohne Kinder, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind insbesondere dann kompromissbereit, wenn es um Arbeit unter dem eigenen fachlichen Können, ungünstige Arbeitszeiten und lange Arbeitswege geht. 


Die geringste Konzessionsbereitschaft weisen Kinderlose beiderlei Geschlechts bei Wohnortwechseln auf. 

Auch ein geringes Einkommen würde von den meisten nicht akzeptiert.

Arbeitslose Leistungsbeziehende mit Kindern sind eher bereit, einen Job unter dem fachlichen Können anzunehmen sowie Belastungen am Arbeitsplatz zu akzeptieren – und zwar unabhängig vom Geschlecht. 


Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es hingegen bei der Akzeptanz ungünstiger Arbeitszeiten und langer Arbeitswege: Während jeweils etwa 60 Prozent der Männer hier zu Zugeständnissen bereit wären, würden bei den Frauen nur 29 Prozent lange Arbeitswege und 19 Prozent ungünstige Arbeitszeiten akzeptieren. Demgegenüber ist mehr als jede zweite Frau bereit, ein geringes Einkommen zu akzeptieren, jedoch nur knapp 40 Prozent der Männer.


„Die Ergebnisse sprechen dafür, dass die Konzessionsbereitschaft von arbeitslosen Leistungsbeziehenden zumindest teilweise ein klassisches Rollenverständnis widerspiegelt. Mütter sind demnach eher bereit, schlechter bezahlte Jobs anzunehmen, sofern diese eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Vätern hingegen wird häufiger die Rolle des Familienernährers zugeschrieben, sodass ihnen monetäre Aspekte im Schnitt wichtiger sind als Müttern“, erklärt IAB-Forscherin Corinna Frodermann. Die Tatsache, dass bestimmte Stellen aus Sicht der Betroffenen nicht in Frage kommen, beeinflusse auch die beruflichen Chancen im weiteren Erwerbsverlauf und kann zu Nachteilen insbesondere für Mütter führen. 


„Bestehende Geschlechterrollen, die sich darauf auswirken, wie Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit innerhalb der Familie aufgeteilt werden, haben langfristige Konsequenzen für die individuelle Arbeitsmarktbeteiligung, die sich zum Nachteil von Müttern auswirken“, so Frodermann.

Die Studie beruht auf Daten des Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS), einer jährlichen Panelbefragung der Wohnbevölkerung in Deutschland ab 15 Jahren. Die Studie ist abrufbar unter: 

https://www.iab-forum.de/arbeitslose-im-grundsicherungsbezug-vaeter-nehmen-ungue....

Melatonin

Risiko-Podcast zu Wirkung und Hintergründen

Wer Probleme beim Einschlafen hat, findet in Drogerien, Supermärkten und Online-Shops inzwischen dutzende Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin: Kapseln, Tropfen, Sprays und sogar Gummibärchen. Doch auch wenn es die Verpackungen mancher Produkte suggerieren, ist Melatonin keine „sanfte Einschlafhilfe“, erklärt Ernährungswissenschaftlerin Dr. Britta Nagl in der neuen Folge von „Risiko“ – dem Wissenschaftspodcast vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Denn in Arzneimittel-Studien zur Wirkung von Melatonin haben sich regelmäßig unerwünschte Wirkungen gezeigt – besonders am Folgetag: „Müdigkeit, Kopfschmerzen und eine Abnahme der Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit. Das muss man beachten, wenn man beispielsweise Maschinen bedient oder Auto fährt.“

Grundsätzlich beeinflusst Melatonin als Hormon maßgeblich den Schlaf-Wach-Rhythmus im Körper. Der Stoff wird deshalb auch in verschreibungspflichtigen Medikamenten bei bestimmten Schlafstörungen eingesetzt. „Melatonin als Wirkstoff verkürzt die Einschlafzeit und verlängert die Durchschlafzeit“, erklärt Nagl. In der Praxis funktioniert das aber längst nicht immer so gezielt, wie die Nutzerinnen und Nutzer hoffen. So wurden auch Wechselwirkungen mit Medikamenten beobachtet, beispielsweise bei bestimmten Antibiotika, Antidepressiva und Östrogen. Bei den freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln ist die enthaltene Menge Melatonin sogar teilweise deutlich höher als in den verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Insgesamt greift die Einnahme von Melatonin in unseren körpereigenen Hormonhaushalt ein und kann dadurch unter anderem auch den körpereigenen Schlaf-Wach-Rhythmus stören. Bei Schlafstörungen sollten Betroffene deshalb zunächst ärztlichen Rat einholen. Und vor allem Kinder und Jugendliche, Schwangere, Stillende und Menschen mit verschiedenen Vorerkrankungen sollten auf die unkontrollierte Einnahme von Produkten mit Melatonin verzichten.

Link zur vollständigen Podcast-Folge:

https://podcast.bfr.bund.de/4-melatonin-als-nahrungserganzungsmittel-keine-sanft...

Frühe rhythmuserhaltende Behandlung Schlaganfälle

Patient:innen mit einem akuten Schlaganfall und gleichzeitig bestehendem Vorhofflimmern haben ein besonders hohes Risiko für einen erneuten Schlaganfall und andere schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse. 

In einer europaweiten klinischen Studie unter Leitung von Wissenschaftler:innen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wird jetzt geprüft, ob eine frühe rhythmuserhaltende Behandlung Schlaganfälle effektiv und sicher verhindern kann. 

Die EU fördert das Projekt in den kommenden sechs Jahren mit sieben Millionen Euro.

In der internationalen Studie EAST-STROKE („Early treatment of Atrial fibrillation for Stroke prevention Trial in acute STROKE”) erhalten Vorhofflimmerpatient:innen mit einem akuten ischämischen Schlaganfall zusätzlich zur üblichen Schlaganfall- und Vorhofflimmerbehandlung frühzeitig eine rhythmuserhaltende Therapie. 


Dabei handelt es sich um eine Behandlung mit Antiarrhytmika, einer Kardioversion und in Einzelfällen einer Vorhofflimmerablation.


Mit diesen Maßnahmen kann der unregelmäßige Herzschlag der Betroffenen normalisiert werden. 


Vorbefunde legen nahe, dass dies Schlaganfälle und weitere kardiovaskuläre Ereignisse verhindern kann. 


Die bereits in der Vorhofflimmertherapie etablierte Behandlung wird bislang aufgrund möglicher Risiken und Nebenwirkungen bei akuten Schlaganfallpatient:innen selten eingesetzt. 


„Wenn die Studie die Ergebnisse unserer umfassenden Voruntersuchungen bestätigt, kann sie die klinische Praxis der Behandlung von Schlaganfallpatient:innen mit Vorhofflimmern weltweit verändern und helfen, viele tausend erneute Schlaganfälle zu verhindern“, sagt Projektkoordinator Prof. Dr. Götz Thomalla, Direktor der Klinik und Poliklinik für Neurologie des UKE.

Keine erhöhte Komplikationsrate nach zurückliegendem Schlaganfall:::


Die Studie basiert vor allem auf Vorarbeiten von UKE-Wissenschaftler:innen. In der EAST-AFNET 4-Studie unter Leitung von Prof. Dr. Paulus Kirchhof, Klinik und Poliklinik für Kardiologie des UKE, konnte vor vier Jahren der Nutzen der frühen rhythmuserhaltenden Therapie bei Patient:innen mit Vorhofflimmern belegt werden. 


Dr. Märit Jensen, Klinik und Poliklinik für Neurologie des UKE, hat drei Jahre später zeigen können, dass diese Behandlung auch in der Subgruppe von Vorhofflimmerpatient:innen mit einem Schlaganfall in der Vorgeschichte einen besonders hohen Nutzen hat und sicher ist.


In der jetzt anlaufenden Studie soll nun die rhythmuserhaltende Therapie bereits kurz nach dem akuten Schlaganfall begonnen werden. 


„Die Studie ist ein hervorragendes Beispiel für die Kooperation von Kardiologie und Neurologie bei der innovativen Behandlung von Patient:innen mit Schlaganfall“, sagt Prof. Kirchhof, Co-Koordinator der Studie.

EAST-STROKE wird im Rahmen von „Horizon Europe“ von der EU gefördert und zunächst in 42 Kliniken in Deutschland, Spanien, der Schweiz und den Niederlanden gestartet; die Teilnahme weiterer Länder ist im Verlauf geplant. 


Insgesamt sollen 1746 Patient:innen in die Studie eingeschlossen werden, der Studienstart ist für Anfang 2025 vorgesehen. 

„Der Plan für EAST-STROKE ist bereits auf große Resonanz gestoßen. Aktuell werden in einer internationalen Kooperation Partnerstudien unter anderem in Australien, Brasilien und den USA vorbereitet“, sagt Studienkoordinatorin Dr. Märit Jensen.

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Dr. Märit Jensen, Klinik und Poliklinik für Neurologie. E-Mail: m.jensen@uke.de

Schweinehackfleisch

Empfindliche Verbrauchergruppen sollten Schweinehackfleisch nicht roh verzehren

Im Zoonosen-Monitoring 2023 wurden in gewürztem „Schweinehackfleisch zum Rohverzehr“ (Mett, Hackepeter) potenziell krankmachende Keime nachgewiesen. 


Aufgrund des Rohverzehrs werden eventuell vorhandene Keime unmittelbar aufgenommen, ohne beispielsweise durch Erhitzung vorher abgetötet zu werden. 


Empfindliche Verbrauchergruppen, wie Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen oder Schwangere, sollten daher kein rohes Hackfleisch essen.

In der Untersuchung wurden 318 Proben von gewürztem Schweinehackfleisch zum Rohverzehr getestet. In 11 Proben wurden Shiga-Toxin-bildende E.coli (STEC) nachgewiesen. STEC-Bakterien können akute Darment-zündungen hervorrufen, die zum Teil einen schweren Verlauf nehmen. Insbesondere bei Kindern kann eine Infektion mit STEC zur Ausbildung eines hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) führen, das oftmals mit einem akuten Nierenversagen einhergeht.

In einer Probe wurden zudem Salmonellen nachgewiesen, wobei dieser Salmonellen-Typ besonders häufig Infektionen beim Menschen hervorruft.

Hackfleisch zum Rohverzehr sollte grundsätzlich bald nach dem Kauf verzehrt werden, um eine Vermehrung möglicher Erreger zu minimieren. Da es sich bei Hackfleisch um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt, ist es mit einem Verbrauchdatum versehen, das unbedingt einzuhalten ist. Bis zum Verzehr sollte Hackfleisch immer ausreichend kühl gelagert werden.

Hintergrund

Im Zoonosen-Monitoring werden Daten über das Auftreten von Krankheitserregern in Tieren, Schlachtkörpern und Lebensmitteln erfasst, die auch beim Menschen Krankheiten auslösen können. Für das Zoonosen-Monitoring 2023 haben die Überwachungsbehörden der Bundesländer insgesamt 4.416 Proben auf allen Stufen der Lebensmittelkette genommen und untersucht. Dabei wurden 2.477 Bakterien-Isolate gewonnen, in den Nationalen Referenzlaboratorien charakterisiert und auf ihre Resistenz gegen ausgewählte Antibiotika untersucht.

Der vollständige Bericht zum Zoonosen-Monitoring 2023 ist online abrufbar unter:
https://www.bvl.bund.de/ZoonosenMonitoring

Verbrauchertipps des BVL zum Schutz gegen lebensmittelbedingte Infektionen gibt es hier:
https://www.bvl.bund.de/lebensmittelhygiene

Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.

Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat eine neue S1-Leitlinie zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlung ist bislang weltweit die einzige, die sich mit der Suizidassistenz im hausärztlichen Setting befasst.

Suizid ist ein Thema, das wohl niemanden kalt lässt. Auch über die Suizidassistenz wird kontrovers diskutiert. 2020 kam neue Bewegung in die Debatte, als das Bundesverfassungsgericht klar gemacht hat, dass Menschen beim Suizid auch die Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen dürfen. Das bisherige Verbot der gewerblichen Suizidassistenz wurde als verfassungswidrig erklärt. Eine neue gesetzliche Regelung gibt es bisher nicht.

Pro Tag sterben in Deutschland mehr als 25 Menschen durch eigene Hand – bei geschätzten 10 bis 20 Versuchen pro Suizid. Nicht nur die hohen Zahlen zeigen: Das Thema verlangt unser aller Aufmerksamkeit. In der hausärztlichen Praxis kommt der Wunsch nach Suizidassistenz zwar nicht ständig, aber doch punktuell immer wieder vor: Im Laufe der vielen Jahre, in denen Menschen in der hausärztlichen Praxis betreut und begleitet werden, entsteht zwischen allen Beteiligten eine Vertrauensbasis, so dass sich Betroffene auch in existenziellen Krisen an erster Stelle ihren Hausärztinnen und Hausärzten anvertrauen.

„Wie gehen wir Ärztinnen und Ärzte damit um, wenn ein Patient um Hilfe beim Suizid bittet? Hilfe bei der Selbsttötung entspricht in der Regel nicht dem ärztlichen Selbstverständnis. Umso wichtiger ist es, sich auf dieses Szenario vorzubereiten. Deshalb hat die DEGAM diese Leitlinie entwickelt, um den Hausärztinnen und Hausärzten evidenzbasierte Empfehlungen zur Auseinandersetzung mit dem Thema zur Verfügung zu stellen“, erklärt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM.

Die S1-Leitlinie informiert Hausärztinnen und Hausärzte über die rechtlichen Rahmenbedingungen, klärt Begrifflichkeiten, gibt Empfehlungen zur Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten und fasst Optionen zur Medikation unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes zusammen. „Dabei vertreten wir kein Pro oder Contra. Wie immer, bildet auch diese DEGAM-Leitlinie teilweise kontroverse Perspektiven ab, aus denen ein Kompromiss entwickelt wird“, so Scherer weiter.

„Die wichtigste Botschaft unserer Leitlinie ist, das Gespräch mit dem Patienten / der Patientin nicht abreißen zu lassen. Die Leitlinie ist keine Anleitung zur Suizidassistenz, sondern gibt Empfehlungen, wie der Dialog mit einem Menschen mit Sterbewunsch gelingen kann“, kommentiert Dr. Ilja Karl, niedergelassener Hausarzt und gleichzeitig federführend an der Leitlinie beteiligt. „Auch wenn ein Arzt / eine Ärztin die Assistenz nicht durchführen möchte, müssen wir alles tun, um im Gespräch zu bleiben. Das ist unsere Aufgabe in der hausärztlichen Praxis. Im Übrigen kann auch schon ein offenes und vertrauensvolles Gespräch immer wieder suizidpräventiv wirken.“

Neben der Informationsvermittlung regt die Leitlinie an, dass sich Ärztinnen und Ärzte mit ihrer eigenen Haltung zum assistierten Suizid auseinandersetzen: Nur wer weiß, was er / sie denkt und fühlt, kann auch mögliche Grenzen des eigenen Handelns erkennen. „Diese Reflexion der eigenen Haltung verlangt Ärztinnen und Ärzten viel ab. Trotzdem geht es nicht ohne. Entsprechende Vorschläge fassen wir in der Leitlinie zusammen“, so Dr. Sandra Blumenthal, die ebenfalls an der Erstellung der Leitlinie beteiligt war.

Der nächste Schritt ist nun, das in der Leitlinie zusammengefasste Wissen in die hausärztliche Praxis zu bringen: So setzt sich die DEGAM dafür ein, die Inhalte in Fortbildungsangebote einzubinden und den kollegialen Austausch sowie das offene und unvoreingenommene Zuhören zu stärken. Davon profitieren alle: Bei den Ärztinnen und Ärzten steigen Wahrnehmung und Aufmerksamkeit für das Thema, so dass es leichter wird, auf oft nur sehr vorsichtige Andeutungen der Patientinnen und Patienten einzugehen. Das ist der erste Schritt zur Suizidprävention.

Die S1-Leitlinie „Der Umgang mit dem Wunsch nach Suizid in hausärztlichen Praxen“ finden Sie hier: 

https://www.degam.de/pressemitteilung-detail/im-gespraech-bleiben-suizidwunsch-i...


Natascha Hövener
Telefon: 030 – 20 966 98 16
E-Mail: hoevener@degam.de

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
Schumannstraße 9, 10117 Berlin
Präsident: Prof. Dr. med. Martin Scherer (Hamburg)
http://www.degam.de

Über die DEGAM

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Allgemeinmedizin als anerkannte wissenschaftliche Disziplin zu fördern und sie als Rückgrat der Patientenversorgung weiterzuentwickeln. Die DEGAM ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zur wissenschaftlichen Entwicklung der Allgemeinmedizin an den Hochschulen, zur Fort- und Weiterbildung sowie zum Qualitätsmanagement. Sie erarbeitet eigene wissenschaftlich fundierte Leitlinien für die hausärztliche Praxis und beteiligt sich auch an interdisziplinären Leitlinien anderer Fachgesellschaften. Die Aktivitäten der Nachwuchsförderung werden überwiegend von der Deutschen Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DESAM) realisiert.

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Prof. Dr. med. Martin Scherer, Präsident der DEGAM
E-Mail: m.scherer@uke.de
Weitere Informationen finden Sie unter
- S1-Leitlinie "Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis"

Rückführung der Krankenhaustöchter bei Charité und Vivantes.

 „Unser Sachzwang heißt sozialer Zusammenhalt“ – ver.di kündigt solidarischen Protest gegen die Kürzungspläne des Berliner Senats an


Anlässlich der bekannt gewordenen Kürzungspläne von SPD und CDU in Berlin kündigt ver.di solidarischen Protest gegen den geplanten Kahlschlag durch den Berliner Senat an. Seit Monaten haben die Koalitionsparteien die Berliner Stadtgesellschaft im Unklaren über ihre Pläne gelassen und so eine demokratische Debatte über die entscheidende Zukunftsfrage für die Stadt verhindert. Nun kommen die Pläne auf den Tisch.

ver.di Berlin bekräftigt vor diesem Hintergrund die Forderungen nach einer auskömmlichen Finanzierung für die gesellschaftlichen Aufgaben in dieser Stadt. So muss auch weiterhin die Refinanzierung der Gehälter inklusive der Tarifsteigerungen sowohl für die Beschäftigten des Landes Berlin als auch für die Freien Träger gesichert werden. Auch die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur und die Verbesserung der Gehälter bei der BVG sind für eine funktionierende Stadt unerlässlich. Bei Charité und Vivantes sind CDU und SPD in der Pflicht die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und die Tarifflucht durch Outsourcing zu beenden. Das vielfältige kulturelle Angebot muss weiter ausfinanziert werden. Dies beinhaltet auch die Finanzierung der Festanstellung für die Musikschullehrer*innen, die seit Monaten in Unsicherheit gehalten werden und den Erhalt von Kultureinrichtungen wie der Komischen Oper.

ver.di sieht in der aktuellen Haushaltslage kein Naturereignis, sondern das Ergebnis einer falschen Politik. Der von Seiten des Senats erweckte Eindruck, der Haushalt sei aus dem Ruder gelaufen, deckt sich nicht mit der Realität. So stimmt es zwar, dass der Haushalt von 2015 bis 2023 nominell um ca. 61% gewachsen ist. In der gleichen Zeit ist jedoch auch die Berliner Wirtschaft nominell um ca. 55% gewachsen. Zugleich fallen in diese Zeit die finanziellen Herausforderungen durch die Ankunft zahlreicher Geflüchteter aus den Kriegs- und Krisengebieten dieser Welt und die Corona-Pandemie. Auch die sozialökologische Transformation braucht jetzt massive öffentliche Investitionen. Politik hätte in einem reichen Land wie Deutschland die Aufgabe, die finanziellen Mittel zu mobilisieren, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Stattdessen entzieht allein der Immobilienkonzern Vonovia dem Berliner Fiskus fast 1 Milliarde Euro durch windige Finanztricks, die der Politik seit Jahren bekannt sind.

„Wir erleben aktuell bundesweit Kürzungsangriffe auf die sozialen Infrastrukturen. Wir haben kein Haushaltsproblem, sondern ein Verteilungsproblem. Wir werden uns nicht von vermeintlichen Sachzwängen erpressen lassen, die die gleichen Parteien geschaffen haben, die uns jetzt die Kürzungen als alternativlos präsentieren. Unser Sachzwang heißt sozialer Zusammenhalt. Wenn CDU und SPD zurück wollen in die Sarrazin-Jahren, in denen diese Stadt schon einmal kaputtgespart wurde, müssen sie mit breitem zivilgesellschaftlichem Widerstand rechnen. Wir brauchen ein Ende der Schuldenbremse und eine Reichensteuer, um die gesellschaftlichen Herausforderungen zu finanzieren. Steuerschlupflöcher wie bei den sogenannten Sharedeals, die Berlin in den letzten Jahren bereits Milliarden Euro gekostet haben, müssen endlich vollständig geschlossen werden. Wir erwarten von allen Parteien im anstehenden Bundestagswahlkampf hierzu eine klare Positionierung. Wer sich angesichts der drohenden Einschnitte nicht für eine deutliche Umverteilung positioniert, ist aus ver.di-Perspektive nicht regierungsfähig“, erklärt ver.di Landebezirksleiterin Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

In den nächsten Wochen wird ver.di gemeinsam mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft die konkreten Auswirkungen der Kürzungen aufarbeiten und Protestaktionen gegen das Kaputtsparen organisieren.

Protestaktivitäten in den nächsten Wochen:
21.11.2024, 9:30 Uhr, Anhalter Bahnhof: #unkürzbar – Für eine sichere Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe und Familienförderung in Berlin.

23.11.2024, 8:30 Uhr, H4-Hotel, Karl-Liebknecht-Str 32, 10178 Berlin: TVÖD für alle an der Spree - Kundgebung vor dem SPD-Landesparteitag für Rückführung der Krankenhaustöchter bei Charité und Vivantes.

11.12.2024, 16:30 Uhr, Rotes Rathaus: Kundgebung Ja zu Berlin! Nein! Zum Kaputtsparen

Die Zukunft der Organspende

Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf wollen Abgeordnete die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen. Aktuell stünden rund 8.400 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/13804) der Abgeordneten.

Mit Einführung der Widerspruchsregelung soll die Versorgung der Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, verbessert werden, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ein oft lebensrettendes Organ oder Gewebe zu erhalten.

Um das Ziel zu erreichen, müsse die Zahl der Organspenden erhöht werden. Daher solle als Organ- und Gewebespender künftig nicht nur die Person infrage kommen, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme eingewilligt hat, sondern auch die Person, die einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Mit einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in einem ersten Schritt in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element.

Ergebe die Auskunft aus dem Register, dass der mögliche Spender dort keine Erklärung registriert habe, und liege dem Arzt auch kein schriftlicher Widerspruch des möglichen Spenders vor und sei im Gespräch mit Angehörigen auch diesen kein entgegenstehender Wille bekannt, sei eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig.

Entscheidend sei der Wille der möglichen Organ- oder Gewebespender. Dem nächsten Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben. 

MaAB Cave: 

Zur Klärung der Spendenbereitschaft soll der nächste Angehörige jedoch darüber befragt werden, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Entnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist.

War der mögliche Organ- oder Gewebespender in einem erheblichen Zeitraum vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Willenserklärung zu treffen und habe keine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben, sei die Organ- oder Gewebeentnahme unzulässig.

Die neuen Regelungen sollen dem Entwurf zufolge vorher mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung über die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines erklärten oder nicht erklärten Widerspruchs verbunden sein.