Qualitätszirkel Nieren- und Dialysen

Kardiologie Potsdam

Cardiovascular Prevention Center @Charité

Herzinsuffizienz

Universitätzmedizin Rostock

Universitätsmedizin Greiswald

Alexianer St. Josephs Potsdam

Dialyse-Pflege-Standard

salt

PICS Ambulanz

Dr.Vetter

Woran erkranken wir in Deutschland?

BG Klinken - Post-COVID-Programm

Herz Check

EMA

Dr. Heart

Herzhose

Lauflabor

IKDT

Online Strafanzeigen

medpoint - Fortbildungskalendar

Was hab ich?

Healthtalk

BKV Info

BKG

KHS BB

KHS BB
.

Kardiologie

Urologie Berlin

bbgk

VEmaH

ProBeweis

jkb

zurück ins leben

CRO

Gewebenetzwerk

Anamnese- und Untersuchungsbogen

Diagnostische Pfade

CIRS Bayern

Gender Medizin

idw

Prof. Dr. med. Sabine Kliesch: Die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen und von Eierstock- oder Hodengewebe: Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Nicht nur bei Hodentumoren an den Fertilitätserhalt denken DGA appelliert: Aufklärung muss alle Menschen erreichen

Der Schock einer potenziell tödlichen Krebsdiagnose, das möglicherweise junge Alter der Betroffenen, 

Scham sowie Unsicherheit über die Kostenübernahme: 

Es gibt viele Gründe, warum die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen und von Eierstock- oder Hodengewebe bisher längst nicht alle Patient:innen erreicht. 

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie e.V. (DGA) setzt sich für mehr Aufklärung der Öffentlichkeit, aber auch von Ärztinnen und Ärzten, ein und verweist auf die Leitlinie zum Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen, die Betroffenen und Behandlern konkrete Orientierungshilfe bietet. 

Prof. Kliesch appelliert: „Frühzeitige Aufklärung über die Möglichkeiten der Fertilitätsprotektion muss alle in der Gesellschaft erreichen.

 

Prof. Kliesch appelliert: „Frühzeitige Aufklärung über die Möglichkeiten der Fertilitätsprotektion muss alle in der Gesellschaft erreichen. Foto: e DGA

Die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Androlog:innen, die im Rahmen der Reproduktionsmedizin die Fruchtbarkeitsstörungen aufseiten des Mannes erforschen und behandeln, will der Fertilitätsprotektion in ihrer ganzen Bandbreite mehr Aufmerksamkeit verschaffen. „Im Falle einer Krebserkrankung tritt der Gedanke an einen späteren Kinderwunsch oft in den Hintergrund. Besonders für betroffene Kinder und Jugendliche sowie junge Krebspatienten zwischen 18 und 39 Jahren, die heute zu 80 Prozent geheilt werden können, bedeutet das eine verpasste Chance auf ein normales Leben mit der Aussicht auf eine eigene Familie“, so DGA-Pressesprecher Dr. Christian Leiber-Caspers. 

„Bei Hodentumoren ist das Bewusstsein für den notwendigen Fertilitätserhalt eher vorhanden. 

Tatsächlich bergen Operation, Chemotherapie oder Bestrahlung auch bei zahlreichen anderen Krebserkrankungen ein hohes Risiko für die Spermienqualität oder die Erektionsfähigkeit und können zeugungsunfähig machen“, erklärt Dr. Leiber-Caspers. 

  • Fertilitätserhaltende Maßnahmen sollten deshalb wann immer möglich vor dem Beginn der Krebstherapie ergriffen werden. 
  • Beim Mann geht es vorrangig um die Kryokonservierung, also das Einfrieren und Lagern, von Spermien, die aus dem Ejakulat oder mithilfe der sogenannten testikulären Spermienextraktion aus dem Hodengewebe – in den Fällen, in denen keine Spermien im Ejakulat vorhanden sind - gewonnen werden.


Neben Krebserkrankungen im Kindes- und Jugendalter und Hodentumoren, die vor allem junge Männer betreffen, bedroht die Behandlung von Prostata-, Blasen- oder Peniskarzinom die Fruchtbarkeit der Patienten. 

Trotz des höheren Erkrankungsalters kann auch bei diesen Männern der Wunsch nach Fertilitätsprotektion bestehen. 

  • Ebenso kann die Behandlung von Anal- und Rektumkarzinomen (Darmkrebs), von Blutkrebs, Lymphdrüsenkrebs (Hodgkin- und Non- Hodgkin-Lymphomen) zu Unfruchtbarkeit führen.

 „Konkrete Handlungsempfehlungen für die Beratung und Anwendung von fertilitätserhaltenden Maßnahmen bei Präpubertären und Patienten:innen im reproduktiven Alter, die sich einer keimzellschädigenden Behandlung unterziehen müssen, bietet die Leitlinie zum Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen“, sagt DGA-Präsidentin Prof. Dr. med. Sabine Kliesch. Sie ist Ko-Koordinatorin der interdisziplinären Leitlinie, die derzeit aktualisiert und in Kürze neu aufgelegt wird.

Wenig bekannt: Auch die Behandlung gutartiger Erkrankungen kann die Fruchtbarkeit bedrohen


„Auch die Behandlung gutartiger Erkrankungen, wie rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder auch eine Organtransplantation, kann aufgrund der angewandten und potenziell keimzellschädigenden Medikamente zu einer Fertilitätseinschränkung führen“, betont die Chefärztin für Klinische und Operative Andrologie am Centrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie, Universitätsklinikum Münster. 

Sie appelliert: „Frühzeitige Aufklärung über die Möglichkeiten der Fertilitätsprotektion muss, angefangen bei Kindern und Jugendlichen, alle in der Gesellschaft erreichen und im Falle einer Erkrankung zum Standard bei der Therapieplanung und -beratung gehören“.

  • Krankenkassen müssen die Kosten für die Kryokonservierung und Lagerung von Spermien, Hodengewebe und Eizellen erst seit 2021 übernehmen. 

Die vom Patienten über Jahre selbst zu tragenden Kosten habe auch, laut Prof. Kliesch, den breiten Einsatz fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen bisher verhindert. 

  • Ab Juli 2023 soll zudem die Kostenübername für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe für Frauen ab der ersten Regelblutung erfolgen. 

„Aber die Kinder und Jugendlichen, die die Pubertät noch nicht durchlaufen haben, sind von den Fortschritten in der Medizin auch 2023 noch ausgeschlossen. 

Wer heute nichts einfriert, wird es morgen nicht nutzen können, es sei denn, er trägt die Kosten und Folgekosten selbst. 

Dies ist gerade für Tumorpatienten im Kindesalter bitter, denn die Kryokonservierung von kindlichen Stammzellen im Hoden und unreifen Eizellen sind existierende experimentelle Verfahren, die langfristig in die Klinik überführt werden“, kritisiert die DGA-Präsidentin.
 

Auf dem Kongress des Dachverbands Reproduktionsbiologie und -medizin e.V. (DVR) im September 2023 in Bonn Gelegenheit, sich rund um die Reproduktionsmedizin und die medizinischen Optionen der assistierten Reproduktion zu informieren. „Journalist:innen sind auf den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Kongresses herzlich willkommen“, so der Pressesprecher der DGA, die ihre 35. Jahrestagung unter dem Dach des DVR-Kongresses abhält und für das Jahr 2023 ein Forschungsstipendium in Höhe von 10.000 € zum Thema „Auswirkungen der modernen Lebensweise und/oder Umweltfaktoren auf die männliche reproduktive Gesundheit“ ausgeschrieben hat. Bewerbungsschluss ist der 23. Juli 2023.

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt






 


Über Google: Medizin am Abend Berlin  
idw - Informationsdienst Wissenschaft e. V.

Deutschen Gesellschaft für Andrologie e.V.
Bettina-Cathrin Wahlers
Sabine Martina Glimm
Wettloop 36c
21149 Hamburg
Tel: 040 - 80205195
Fax: 040 - 79 14 00 27
Mobil: 0176 – 44 40 82 05
Mail: presse@dg-andrologie.de
Internet: www.dg-andrologie.de 


Prof. Dr. Heiko Hermeking: Curcumin (Bestandteil von Kurkuma) Vorzeitige Alterung der Tumorzellen bewirkt und programmierten Zelltod auslöst

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Darmkrebs: Curcumin aktiviert Tumor-hemmenden Signalweg

LMU-Forschende haben einen Signalweg identifiziert, über den der Gewürzstoff die Metastasierung von Dickdarmkarzinom-Zellen hemmen kann.

  • Dickdarmkrebs gehört weltweit zu den häufigsten Krebserkrankungen. 

In mehr als der Hälfte aller Fälle ist ein wichtiger Schutzmechanismus der Zelle durch Mutationen ausgeschaltet, das Tumorsuppressorgen p53. 

Das Produkt dieses Gens, ein Transkriptionsfaktor, wiederum induziert ein Mikro-RNA-Molekül, die sogenannte miR-34, welches für die Tumorunterdrückung eine entscheidende Rolle spielt. 

Ein Team um Heiko Hermeking, Professor für Experimentelle und Molekulare Pathologie an der LMU, konnte nun in Zellkulturen und im Mausmodell zeigen, dass Curcumin, ein Bestandteil des Gewürzes Kurkuma, diesen ausgeschalteten Schutzmechanismus überbrücken kann, indem es einen alternativen Signalweg aktiviert, der die Bildung von miR-34 induziert.

  • „In der Literatur gab es bereits Hinweise, dass Curcumin miR-34 induzieren kann“, sagt Hermeking, „aber es gab noch keine systematische Untersuchung dazu. 

Zudem war unklar, welcher Mechanismus dahinterstecken könnte.“ 

  • Mithilfe von genetisch modifizierten, humanen Dickdarmkarzinom-Zelllinien konnten die Forschenden nun zeigen, dass Curcumin in den Tumorzellen die Produktion sogenannter reaktiver Sauerstoffspezies, kurz ROS, erhöht. 
  • Diese setzen einen Signalweg in Gang, der über den Transkriptionsfaktor NRF2 zur Produktion von miR-34 führt – was dann eine vorzeitige Alterung der Tumorzellen bewirkt und programmierten Zelltod auslöst. 
  • „Außerdem ist die Fähigkeit der Tumorzellen, zu wandern und in umliegendes Gewebe einzudringen beeinträchtigt“, sagt Hermeking.

 „Dass die durch Curcumin induzierte miR-34-Bildung so die Metastasierung von Dickdarmkarzinom-Zellen in die Lunge hemmt, konnten wir zudem im Mausmodell bestätigen.“ 

Des Weiteren sensitivierte Curcumin Tumorzellen über miR-34 für die chemotherapeutische Substanz 5-FU.

Entscheidend für die Forschenden ist, dass diese Effekte unabhängig von p53 sind, das häufig in der Mehrzahl aller Tumorarten inaktiviert wird und auch nur schwer in allen Tumorzellen substituiert werden könnte. 

„Mit Curcumin haben wir eine Substanz gefunden, mit der in die Signalkaskade unterhalb von p53 eingegriffen wird, indem miR-34 aktiviert wird“, sagt Hermeking. 

Die Ergebnisse der Studie könnten nach Ansicht der Autoren interessante Ansatzpunkte für neue therapeutische Optionen ergeben, die in weiteren Studien verfolgt werden sollten. 

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt

 






 

 

 

 
 
 
Über Google: Medizin am Abend Berlin
idw - Informationsdienst Wissenschaft e. V.

Prof. Dr. Heiko Hermeking
Experimentelle und Molekulare Pathologie
Pathologisches Institut der LMU
Telefon: 089 2180 73685
E-Mail: heiko.hermeking@med.uni-muenchen.de
https://www.med.lmu.de/pathologie/de/forschung/ag-hermeking/index.html

Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Deutschland
Bayern

Katrin Roeder
Telefon: 089/2180-3254
Fax: 089/338297
E-Mail-Adresse: katrin.roeder@lmu.de
Originalpublikation:

Chunfeng Liu, Matjaz Rokavec, Zekai Huang and Heiko Hermeking: Curcumin activates a ROS-KEAP1-NRF2-miR-34a/b/c cascade to suppress colorectal cancer metastasis. Cell Death & Differentiation 2023.
https://www.nature.com/articles/s41418-023-01178-1


Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm: Optimierung der Prostatakrebstherapie

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Frühe Chemotherapie hält Prostatakrebs in Schach

Für Patienten mit Prostatakrebs, der bereits Metastasen gebildet hat, ist seit diesem Jahr eine neue wirksame Kombinationstherapie zugelassen. 

Die vom Universitätsklinikum Jena initiierte ARASAFE-Studie testet die Verträglichkeit und Wirksamkeit eines weiterentwickelten Behandlungsschemas. 

In die Studie, an der bundesweit insgesamt 40 Zentren mitarbeiten werden, konnten bereits die ersten Teilnehmer eingeschlossen werden. 

 Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm vom Uniklinikum Jena leitet die Arasafe-Studie zur Optimierung der Prostatakrebstherapie, in die 250 Patienten an bundesweit 40 Zentren eingeschlossen werden sollen.

 Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm vom Uniklinikum Jena leitet die Arasafe-Studie zur Optimierung der Prostatakrebstherapie, in die 250 Patienten an bundesweit 40 Zentren eingeschlossen werden sollen. Michael Szabó/UKJ Universitätsklinikum Jena 

In Deutschland ist Prostatakrebs mit etwa 70.000 Neuerkrankungen jährlich die häufigste bösartige Tumorerkrankung bei Männern. 

  • Bei zwei Dritteln der Patienten wird die Krankheit durch gute Früherkennungsmethoden in einem frühen Stadium festgestellt. 
  • Da der Tumor in diesem Stadium aber keine Beschwerden bereitet, wird die Erkrankung manchmal auch erst diagnostiziert, wenn sich Metastasen gebildet haben. 
  • Diese Absiedlungen befallen vor allem den Knochen und verursachen Schmerzen oder führen sogar zu Brüchen.


Seit Februar dieses Jahres ist für die Behandlung von Prostatakrebs mit Metastasen eine Wirkstoffkombination zugelassen, die zu einer Rückbildung der Metastasen führt und das Fortschreiten der Erkrankung noch effektiver hemmt. 

Dabei wird das entartete Prostatagewebe gleich dreifach am Wachstum gehindert: 

  • durch eine zeitlich begrenzte ambulante Chemotherapie, durch den Entzug des männlichen Sexualhormons Testosteron und durch eine zusätzliche Behandlung mit einem für diese Anwendung neu zugelassenen Hormonpräparat, das die Androgene blockiert – also die Hormone, von denen das Wachstum der Prostatazellen ganz wesentlich abhängt.

„Diese Kombination hat sich in der Zulassungsstudie als sehr effektiv gezeigt“, betont Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm vom Universitätsklinikum Jena (UKJ). 

„Die Erkrankung selbst und mögliche Folgen wie Schmerzen oder Knochenprobleme konnten länger kontrolliert werden und das Wichtigste: 

Die Patienten leben auch länger.“ 

Der Direktor der Jenaer Klinik für Urologie möchte diese Therapie nun weiter verbessern und insbesondere den Bestandteil der Chemotherapie verträglicher gestalten. 

Das Studienteam der Urologie am UKJ entwickelte das Konzept für eine multizentrische kontrollierte Phase-III-Studie. 

Trotz europaweit neuer Verfahrensweise absolvierte die Studie alle regulatorischen Schritte innerhalb eines Vierteljahres, sodass das Team bereits den ersten Patienten in die Studie aufnehmen konnte. 

Zunächst beteiligen sich 16 Zentren in Deutschland, insgesamt sollen 250 Patienten in 40 Studienzentren betreut werden.

Kern der Studie sind verringerte Chemotherapie-Dosen in veränderten zeitlichen Abständen. 

Die begleitende Hormontherapie und die vierteljährlichen Nachuntersuchungen entsprechen der zugelassenen Standardbehandlung. 

„Wir erhoffen uns von dem veränderten Schema eine bessere Verträglichkeit und weniger Nebenwirkungen. 

Dann könnte ein größerer Anteil der häufig älteren Patienten mit Prostatakrebs nach der Diagnose der Metastasen von der Therapie profitieren“, so die Studienärztin und leitende Oberärztin Dr. Susan Foller.

Für die Studienleitung am Jenaer Uniklinikum ist das Projekt auch ein Beleg dafür, dass klinische Forschung schnell umgesetzt werden kann. 

Prof. Grimm:

 „Gerade in der Onkologie sind solche Therapieoptimierungsstudien ein wichtiges Instrument, um die Behandlungsmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten wissenschaftlich abgesichert zu verbessern.“ 

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt

 







 

 

 

 
 
 
Über Google: Medizin am Abend Berlin
idw - Informationsdienst Wissenschaft e. V.

Prof. Dr. Marc-Oliver Grimm
Klinik für Urologie, Universitätsklinikum Jena
Marc-Oliver.Grimm@med.uni-jena.de

Dr. Uta von der Gönna Universitätsklinikum Jena

Kastanienstraße 1
07747 Jena
Deutschland
Thüringen

Telefon: 03641/ 9391108
Fax: 03641/ 9391102
E-Mail-Adresse: pr-dekanat@med.uni-jena.de

Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte

https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT05676203 ClinicalTrials.gov: NCT05676203



Diagnosen-Bildgebungen zu: Einlagerungen in den Herzkranzgefäßen (Arteriosklerose) können zu Verengungen (Stenosen) führen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: CT-Koronarangiografie zur Diagnose von koronarer Herzkrankheit: Vorteile gegenüber anderen Diagnoseverfahren

CT-Koronarangiografie zur Diagnose von koronarer Herzkrankheit: 

Vorteile gegenüber anderen Diagnoseverfahren

Invasive Diagnoseverfahren werden seltener notwendig, wenn die CCTA andere Diagnoseverfahren ersetzt. 

Eine CCTA mit der Option auf eine anschließende CT-basierte Diagnostik bringt allerdings Schadensrisiken mit sich.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen und Schaden der Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit (KHK) bei Patientinnen und Patienten nach einer Basisdiagnostik bewertet. 

Der Abschlussbericht liegt nun vor. 

  • Deutliche Vorteile für Betroffene bietet die CCTA demnach als Ersatz für andere Test-Vverfahren auf chronische KHK und zur Entscheidung über den Einsatz invasiverer Verfahren: 

Im Vergleich mit funktioneller Diagnostik (z. B. Belastungs-EKG) ohne CCTA und im direkten Vergleich mit einer Koronarangiografie mittels Linksherzkatheter (ICA) sieht das IQWiG einen Nutzenbeleg, weil die CCTA das wesentlich risikoreichere und invasive ICA-Verfahren ersetzen kann und sich ein zum Teil verbessertes Behandlungsergebnis zeigt. 


Das IQWiG kann allerdings keinen Nutzen und auch kein Potenzial feststellen für eine CCTA mit einer Option für eine anschließende Computertomografie-(CT)-basierte funktionelle Beurteilung im Vergleich zu einer CCTA ohne diese Option. Denn die optionalen Verfahren bringen zusätzliche Schadens- und Verfahrensrisiken mit sich.

Eindeutige Diagnose ist essenziell bei KHK

Die KHK ist die häufigste Todesursache in Deutschland: 

  • Einlagerungen in den Herzkranzgefäßen (Arteriosklerose) können zu Verengungen (Stenosen) und dadurch zu einer Minderdurchblutung des Herzens führen mit Brustschmerz und Engegefühl (Angina Pectoris). 

Um eine chronische KHK sicher zu erkennen und richtig zu behandeln, ist eine eindeutige Diagnosestellung unverzichtbar .

  • Die Folgen von verengten Blutgefäßen für die Durchblutung des Herzmuskels lassen sich durch funktionelle Verfahren wie die Stress-Echokardiografie oder das Belastungs-EKG nachweisen. 

Die Stenosen selbst werden durch morphologische Verfahren wie die CCTA und die ICA angezeigt, wobei die ICA als Goldstandard für die Diagnose einer chronischen KHK gilt. 

Bei unklarem Ergebnis können die beiden Verfahren um eine funktionelle Messung ergänzt werden – invasiv während der ICA oder mit CT im Rahmen einer CCTA. 

Obwohl es in der aktuellen Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) eine starke Negativempfehlung gegen die ICA bei niedriger und mittlerer Vortestwahrscheinlichkeit für eine KHK gibt, nimmt die Anzahl an ICAs in Deutschland seit Jahren stetig zu. 

  • So wurden im Jahr 2019 ca. 510 000 ICAs durchgeführt. Bei etwa 30 Prozent der Indikationen, die zu einer ICA geführt haben, lag allerdings kein pathologischer Befund vor. Ein möglicher Grund für den wachsenden Einsatz von ICAs könnte sein, dass die ICA (mit und ohne Messung der fraktionellen Flussreserve) zum Leistungsumfang der GKV zählt – und die CCTA nicht.


CCTA mit und ohne CT-basierte funktionelle Beurteilung

Für die Nutzenbewertung geht das IQWiG zwei grundlegenden Fragen für Patientinnen und Patienten nach, bei denen nach der Basisdiagnostik ein Verdacht auf eine KHK besteht: 

• Ziel 1 ist die Nutzenbewertung von Diagnosestrategien mit einer CCTA im Vergleich zu Diagnostik mit demselben Ziel, aber ohne Einsatz der CCTA (z. B. Belastungs-EKG oder Stress-Echokardiografie oder auch ICA direkt).
• Ziel 2 überprüft den Nutzen von Diagnosestrategien mit einer CCTA und mit der Option einer zusätzlichen CT-basierten funktionellen Beurteilung des Blutdurchflusses durch das Herz im Vergleich zu diagnostischen Strategien (ggf. auch CCTA) ohne diese zusätzliche Option.

Ziel 1: Diagnostik mit CCTA vs. Diagnostik ohne CCTA: Mehr Nutzen und weniger Schaden

Im Vergleich zu funktionellen Verfahren (z. B. Belastungs-EKG oder Stress-Echokardiografie) bietet eine Diagnosestrategie mit CCTA klare Vorteile: Invasive Diagnostik (ICA), die nur zum Ausschluss einer chronischen KHK dient, wird danach seltener eingesetzt. Und es gibt Anzeichen, dass auch weniger Herzinfarkte auftreten. Nachteile zeigen sich langfristig nur bei instabiler Angina Pectoris. Nach Auswertung von Ergebnissen aus elf Studien stellt das IQWiG insgesamt einen Beleg für einen höheren Nutzen von Diagnosestrategien mit CCTA fest gegenüber Diagnosestrategien mit funktionellen Verfahren bei Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine chronische KHK.
Noch deutlicher zeigen sich die Vorteile einer CCTA im Vergleich zur invasiven ICA allein. In den vier für diesen Vergleich eingeschlossenen Studien wurde eine CCTA im Interventionsarm einer ICA vorgeschaltet, um über den Einsatz dieses invasiven Verfahrens im Interventionsarm zu entscheiden, während die ICA im Kontrollarm immer Anwendung fand. In den Studien zu dieser Teilfrage liegt der Fokus darauf, wie gut der Einsatz einer CCTA zur Einsparung einer ICA geeignet ist.

  • Die Studiendaten zeigen, dass bei Patientinnen und Patienten, für die bereits eine ICA vorgesehen war, die aber zunächst mit CCTA untersucht wurden, weitere invasive Diagnostik viel seltener nötig war. 
  • Überdies traten hier Schlaganfälle und andere schwerwiegende unerwünschte Ereignisse seltener auf. Das IQWiG stellt deshalb dafür ebenfalls einen Beleg für einen höheren Nutzen der diagnostischen Strategie mittels CCTA gegenüber der direkten ICA fest.

Ziel 2: CT-basierte funktionelle Beurteilung: kein Nutzen und kein Potenzial wegen zusätzlicher Risiken

Für den Vergleich von Diagnosestrategien mit einer CCTA und mit der Option einer zusätzlichen CT-basierten funktionellen Beurteilung des Blutdurchflusses durch das Herz im Vergleich zu diagnostischen Strategien (ggf. auch CCTA) ohne diese zusätzliche Option werden zwei unterschiedliche funktionelle Verfahren in den ausgewerteten Studien als mögliche Ergänzung der CCTA eingesetzt: 

Die CT-basierte Messung der fraktionellen Flussreserve (CT-FFR) und die CT-basierte Messung der myokardialen Perfusion (CTP), d. h. des Blutdurchflusses durchs Herz. 

Die Ergebnisse aus drei Studien zeigen zwar, dass sowohl die CT-FFR als auch die CTP als optionale Ergänzung zu einer CCTA dazu beiträgt, weniger invasive Diagnostik zu betreiben. 

Bis auf eine Ausnahme liefern die Studienergebnisse allerdings zu allen anderen Zielgrößen wie Sterblichkeit, Angina Pectoris, Gesundheitszustand, Lebensqualität, Nebenwirkungen etc. keine Unterschiede zwischen den Vergleichsgruppen oder es lagen keine verwertbaren Daten vor. 

In Anbetracht von auffällig mehr Herzinfarkten in zwei Studiengruppen mit der Option für eine CT-FFR bestehen allerdings Bedenken, dass die zusätzlichen Verfahrensoptionen auch mit Nachteilen einhergehen können, die einen eventuellen Nutzen zumindest aufwiegen könnten. 

Dasselbe gilt für die CTP, da sie durch Arznei- und Kontrastmittelinjektion sowie durch eine erhöhte Strahlenbelastung mit zusätzlichen Verfahrensrisiken verbunden ist. 

  • Nach Abwägen der Schadensrisiken mit den Nutzenaspekten sieht das IQWiG daher keinen Nutzen für die CCTA mit Option für eine CT-basierte funktionelle Beurteilung gegenüber einer CCTA ohne die Option auf CT-basierte funktionelle Beurteilung bei Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine chronische KHK. 

Im Vorbericht hatte das Institut noch aus den Studien abgeleitet, dass die Vorteile einer CT-FFR überwiegen. 

Argumente aus den Stellungnahmen zu den Schadensrisiken haben dann zur Bewertungsänderung geführt.

Zum Ablauf der Berichterstellung

Die vorläufigen Ergebnisse, den Vorbericht, hatte das IQWiG im Februar 2023 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens überarbeitete das Projektteam den Vorbericht und versandte ihn im Mai 2023 als Abschlussbericht an den Auftraggeber, den G-BA. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert.


Originalpublikation:

https://www.iqwig.de/projekte/d22-01.html

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt

 






 

 

 

 
 
 
 

 
 
 
 
 
Über Google: Medizin am Abend Berlin 
idw - Informationsdienst Wissenschaft e. V.
Jens Flintrop   Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Im Mediapark 8
50670 Köln
Deutschland
Nordrhein-Westfalen

Jens Flintrop
Telefon: 0221 35685-151
E-Mail-Adresse: jens.flintrop@iqwig.de

 

Prof. Dr. Peter Wedde: Schaffung eines Schutz- und Regelungsrahmens für hinweisgebende Personen - Hnweisgeberschutzgesetz

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit:„Schutz für Whistleblower hat Schwächen“

Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft: Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Wedde bewertet in einem Statement den Inhalt und nennt mögliche Hürden 

  • Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 mit seinen wesentlichen Teilen in Kraft. 
  • Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt es hingegen erst ab dem 17. Dezember 2023. 

Das HinSchG soll sogenannte Whistleblower, also Personen, die auf Gesetzesverstöße in ihrem Arbeitsumfeld hinweisen, insbesondere vor Repressionen durch ihre Arbeitgeber schützen. 

Mit gut eineinhalb Jahren Verspätung kommt die Bundesrepublik Deutschland mit diesem Gesetz einer verpflichtenden EU-Richtlinie zur Schaffung eines Schutz- und Regelungsrahmens für hinweisgebende Personen nach, deren Umsetzungsfrist am 17. Dezember 2021 endete. Nachdem eine erste Fassung des Gesetzes im Februar 2023 im Bundesrat am Widerstand der CDU scheiterte, ist die jetzige Fassung das Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.
Diese Kompromisslösung hat nach Auffassung des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Peter Wedde Schwächen und baut unnötige Hürden auf. In seinem Statement stellt der emeritierte Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) wichtige Regelungen des Gesetzes vor und bewertet deren praktische Auswirkungen.

„Unternehmen haben ein großes Interesse daran, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen interne Richtlinien so früh wie möglich zu erkennen, um Gegenmaßnahmen einzuleiten und Schäden vermeiden zu können.  

Deshalb sind sie auch an entsprechenden Hinweisen von Beschäftigten interessiert, die in ihrem persönlichen Arbeitsumfeld als Erste bemerken, dass etwas schiefläuft. 

Gibt es in Betrieben oder Dienststellen eine offene und vertrauensvolle Kommunikationskultur, sind solche Hinweise an Vorgesetzte oder zuständige Stellen kein Problem. 

Schwieriger ist es dort, wo innerbetriebliche Kritik eher nicht erwünscht ist, aber auch dann, wenn es sich um Verstöße von anderen Beschäftigten, von Vorgesetzten oder gar von Mitgliedern der Geschäftsleitung handelt“, so Wedde. „Dort müssen Whistleblower oft berufliche oder persönliche Nachteile fürchten und verzichten deshalb auf Mitteilungen oder Warnhinweise. Dies soll das Gesetz ändern.“

  • Der Schutz hinweisgebender Personen gilt laut Gesetz für Meldungen bezogen auf strafrechtlich relevante Verstöße sowie für Ordnungswidrigkeiten, die Leben, Leib oder Gesundheit von Menschen gefährden. 

Erfasst sind weiterhin Verstöße gegen bundesrechtliche Vergabevorschriften und gegen Regeln des Unternehmenssteuerrechts. Geschützt sind auch Hinweise auf verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten. 

Zu diesen Einschränkungen merkt Prof. Wedde an: „Die Begrenzung der Anwendbarkeit des Gesetzes kann im Einzelfall dazu führen, dass Personen auf Meldungen ganz verzichten, wenn sie beispielsweise nicht einschätzen können, ob ein von ihnen bemerktes Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. 

Hier wäre ein weiterer Anwendungsbereich wünschenswert gewesen, der etwa auch schwerwiegende oder vorsätzliche Verstöße gegen firmeninterne Verhaltensgrundsätze, gegen Ethikrichtlinien oder gegen kollektivrechtliche Vereinbarungen wie insbesondere Betriebs- oder Dienstvereinbarungen erfasst.“

Für Hinweise und entsprechende Folgemaßnahmen müssen Arbeitgeber eine interne Meldestelle einrichten, wenn sie regelmäßig mindestens 50 Beschäftigte habe. 

Hinzu kommen auf Bundes- und Landesebene verschiedene externe Meldestellen. 

Die Einrichtung anonymer Meldewege ist den Meldestellen freigestellt. Dies bedauert Prof. Wedde: „Die Schwelle für die Ansprache von Meldestellen ist besonders hoch, wenn Beschäftigte ein rechtlich unzulässiges Handeln in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld oder bei Vorgesetzten wahrnehmen. Grund ist die Sorge, dass entgegen allen Vertraulichkeitsvorgaben doch etwas durchsickert. Diese Sorge räumt auch das Hinweisgeberschutzgesetz nicht aus. Es ist schade, dass die ursprünglich bestehende Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldewege aus dem Gesetz gestrichen wurde.“

Personen, die eine Meldung machen wollen, haben grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen internen und externen Meldestellen. Allerdings müssen sie zunächst eine interne Meldestelle ansprechen, wenn sie deshalb keine Repressalien zu befürchten haben. Wedde findet diese indirekte Einschränkung der Wahlfreiheit nicht überzeugend: „Es wäre besser, hinweisgebenden Personen bei der Wahl der Meldestelle freie Hand zu lassen, wie das ursprünglich auch vorgesehen war. Wer sich jetzt direkt an eine externe Meldestelle wendet, muss dort möglicherweise darlegen, woher die Sorge vor Repressalien rührt. Das schafft eine zusätzliche Hürde und kann im Einzelfall dazu führen, auf eine Meldung ganz zu verzichten.“

  • Repressalien gegen hinweisgebende Personen verbietet das Gesetz ebenso wie Drohungen oder Einschüchterungsversuche. 

Hinzu kommt ein berufliches Benachteiligungsverbot zu Lasten von Arbeitgebern: 

  • Machen Beschäftigte geltend, dass eine Benachteiligung Folge eines Hinweises nach dem HinSchG ist, müssen Arbeitgeber den Beweis erbringen, dass ein solcher Zusammenhang nicht besteht.


Wedde weist in diesem Zusammenhang auf das Folgende hin: 

„Das Verbot von Repressalien soll hinweisgebende Personen schützen. 

Der vom Gesetzgeber angestrebte Schutzeffekt wäre allerdings noch größer, wenn Handlungen zum Nachteil hinweisgebender Personen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit wären, sondern eine Straftat.

Das für die Ordnungswidrigkeit angedrohte Bußgeld von maximal 50.000 Euro ist zwar nicht gering, in der Praxis aber weit weniger abschreckend als eine mögliche strafrechtliche Verurteilung und eine hieraus resultierende Vorstrafe. 

Zudem wurde ein allgemeiner Entschädigungsanspruch der hinweisgebenden Personen ebenfalls aus dem Gesetz gestrichen.“

Prof. Dr. Peter Wedde, emeritierter Arbeitsrechtexperte der Frankfurt University of Applied Sciences.

Prof. Dr. Peter Wedde, emeritierter Arbeitsrechtexperte der Frankfurt University of Applied Sciences. © privat


Zur Person:
Prof. Dr. Peter Wedde war bis zum Sommersemester 2021 Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt UAS. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie Daten- und Beschäftigtendatenschutz. 

Er ist Herausgeber von juristischen Fachkommentaren zum gesamten Individualarbeitsrecht, zum Betriebsverfassungs- und zum Datenschutzrecht sowie Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenbeiträge und Onlinepublikationen. Als Referent vertritt er seine Schwerpunktthemen regelmäßig auf Fachkonferenzen und in Praxisforen. 

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt






 

 


Über Google: Medizin am Abend Berlin 
idw - Informationsdienst Wissenschaft e. V.

Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften, 

Prof. Dr. Peter Wedde, Telefon: +49 171 3802499, E-Mail: wedde@fb2.fra-uas.de

Claudia Staat Frankfurt University of Applied Sciences

Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main
Deutschland
Hessen

Claudia Staat
Telefon: 069 1533-3331
E-Mail-Adresse: staat@kom.fra-uas.de

 

 

 

Dr. Marcel Kopp: Rückenmarkverletzungen: Eingeschränkte Immunfuktion- Querschnittlähmungen zu Immunschwäche und erhöhten Infektionsrisiko

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Immunschwäche nach schwerer Verletzung des Rückenmarks

Internationale SCIentinel-Studie: Früherkennung kann Komplikationsrisiko senken

Nach einem Unfall oder einer schweren Verletzung können Nervenbahnen im Rückenmark geschädigt oder durchtrennt sein. 

Man spricht von einer Querschnittlähmung. 

Je nach Lage der Verletzung sind unterschiedliche Teile des Körpers von Ausfällen betroffen. 

Forschende unter Leitung der Charité – Universitätsmedizin Berlin haben jetzt untersucht, inwiefern Rückenmarksverletzungen auch zu einer eingeschränkten Immunfunktion beitragen. 

Im Fachmagazin Brain* beschreiben sie unter anderem, wie komplette Querschnittlähmungen zu Immunschwäche und einem erhöhten Infektionsrisiko führen, was eine Regeneration behindert.

Akut querschnittgelähmte Patient:innen sind besonders anfällig für Infektionen, etwa für Atem- oder Harnwegsinfekte. 

Die genaue Ursache dafür war lange Zeit unklar. Komplikationen dieser Art sind im schlimmsten Fall tödlich oder aber sie beeinträchtigen die Regeneration. 

Ob das Immunsystem direkt betroffen ist und bei einer Verletzung des Rückenmarks Schaden nimmt, dieser Frage ist ein internationales Forschungsteam nun systematisch nachgegangen.

„Wir wollten wissen, ob die Immunschwäche nach einer Rückenmarkverletzung von der Schwere und Höhe der Schädigung abhängt, ähnlich wie es bei einer Lähmung der Muskulatur der Fall ist“, sagt Dr. Marcel Kopp, Wissenschaftler im Bereich Experimentelle Neurologie der Charité. 

Verursacht wird die Querschnittlähmung durch eine teilweise oder komplette Durchtrennung des Rückenmarks. Unterhalb der Verletzung können die Gliedmaßen gelähmt sein und werden nicht gefühlt. 

  • Auch Organe oder Organsysteme können betroffen sein, denn wichtige Nervenverbindungen im Rückenmark sind unterbrochen.
  • Das größte Risiko für Menschen, die eine akute Querschnittlähmung erlitten haben, sind in den ersten Wochen erworbene Infektionen mit nachfolgender Sepsis, einer Blutvergiftung. 

Sie zu verhindern, ist ein wesentliches Ziel. 

Denn Infektionen stellen nicht nur ein Risiko für das Überleben der Patient:innen dar, sie behindern auch eine bestmögliche Erholung neurologischer und motorischer Funktionen. 

Lokal ansetzende Therapien oder neue präventive und immunwirksame Behandlungen könnten die Ergebnisse einer Rehabilitation verbessern.

Biomarker verweisen auf Infektionsrisiko


Die Forschenden gehen davon aus, dass es infolge der schweren Verletzung zu einer gestörten Kommunikation zwischen dem Gehirn und Teilen des autonomen Nervensystems im Rückenmark kommt. 

  • Die ausbleibende Koordination von Nerven- und Immunsystem mündet schließlich in einer systemischen Immunschwäche. 

Marker im Blut, die mit einem solchen Defizit einhergehen, sollen dabei helfen, die Infektionsanfälligkeit von Patient:innen frühzeitig individuell abzuschätzen und zu behandeln. Welche Blutveränderungen sind also spezifisch für eine akute Rückenmarkverletzung? Und sind diese Veränderungen abhängig von der Lage und Schwere der Verletzung?

„Um dies festzustellen, haben wir im Blut von akut querschnittgelähmten Patient:innen die Menge eines spezifischen Zelloberflächenmoleküls auf bestimmten Immunzellen, den Monozyten, untersucht. Das Molekül trägt den Namen mHLA-DR und ist ein bewährter Biomarker zum Abschätzen der Immunkompetenz bei intensivmedizinischen Patient:innen“, erklärt Dr. Kopp. Die Ergebnisse aus Gruppen von Betroffenen mit jeweils unterschiedlichen Verletzungen des Rückenmarks wurden anschließend mit Ergebnissen von Patient:innen verglichen, bei denen lediglich eine Verletzung der Wirbelkörper vorlag, bei noch intaktem Rückenmark.  

„Für schwerwiegende Rückenmarkverletzungen konnten wir nachweisen, dass eine reduzierte Anzahl von HLA-DR-Molekülen pro Monozyt zu einer Deaktivierung dieser Immunzellen führt. 

Da die Vorläufer der Fresszellen eine wichtige Komponente der Immunabwehr sind, lässt sich anhand dieses Markers die Anfälligkeit für schwere Infektionen und Sepsis bei kritisch kranken Menschen vorhersagen“, so der Wissenschaftler.

Je höher und schwerer die Verletzung, umso ausgeprägter die Immunschwäche


Eine Immunschwäche nach Rückenmarkverletzung wird auch Spinal Cord Injury-induced Immune Deficiency Syndrome (SCI-IDS) genannt. Wie die aktuelle Studie zeigt, ist sie bei Patient:innen mit schweren, neurologisch vollständigen Rückenmarkverletzungen oberhalb der Brustwirbelsäule am stärksten ausgeprägt. Das zeigt sich besonders deutlich im Vergleich mit Patient:innen, die nur eine leichtere Verletzung im Bereich der unteren Brust- oder Lendenwirbelsäule erlitten hatten. Insgesamt sind Rückmarkverletzte deutlich stärker betroffen als Patienten:innen mit einer reinen Wirbelsäulenverletzung ohne Beteiligung des Rückenmarks.

 „Die Rückenmarkverletzung an sich, die Verletzungshöhe und die Schwere der Läsion sind entscheidende Faktoren beim Entstehen der sogenannten neurogen-vermittelten Immunschwäche“, schließt Prof. Jan Schwab, Leiter der multizentrischen Studie mit insgesamt etwas mehr als einhundert akut Verletzten.

  • Besonders hoch ist das Risiko für beispielsweise eine lebensbedrohliche Lungenentzündung bei Patient:innen mit stark ausgeprägter Immunschwäche. 
  •  Auch kann neben der zellulären Immunabwehr das Immungedächtnis mitbetroffen sein. 

Beobachtet wurde dies vor allem bei Rückenmarkverletzten mit schweren und hoch liegenden Schäden. Prof. Schwab kommt zu dem Schluss: 

„Erworbene Infektionen sind bei Querschnittlähmung eine schwerwiegende Komplikation. 

Ein möglichst frühes Erkennen besonders gefährdeter Patient:innen ist daher wesentlich, um das Überleben und die Selbstständigkeit im späteren Alltag dieser Menschen zu verbessern.“ 

Die nun folgenden Untersuchungen müssen zeigen, ob eine Behandlung der Immunschwäche tatsächlich zu besseren Ergebnissen bei dieser vulnerablen Patientengruppe führt.

Über die Studie
Die SCIentinel-Studie ist eine internationale prospektive multizentrische Kohortenstudie, die die spezifischen Immunprofile im Blut von 111 Patient:innen analysiert hat. Sie wurde unterstützt durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, das Exzellenzcluster NeuroCure, das Berlin-Brandenburgische Zentrum für Regenerative Therapien und die Stiftung Wings for Life Spinal Cord Research Foundation. An der Klinik für Neurologie und experimentelle Neurologie der Charité koordinierten Prof. Jan Schwab und Dr. Marcel Kopp die Studie, die in Zusammenarbeit mit weiteren Zentren in Deutschland, der Schweiz, Kanada und den USA entstanden ist. 

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt






 

 

 
Über Google: Medizin am Abend Berlin
idw - Informationsdienst Wissenschaft e. V.

Dr. Marcel Kopp
Klinik für Neurologie mit Experimenteller Neurologie
Charité – Universitätsmedizin Berlin
t: +49 30 450 560 075
Email: marcel.kopp@charite.de

Charitéplatz 1
10117 Berlin
Deutschland
Berlin

Manuela Zingl
Telefon: 030 / 450 570 400
Fax: 030 / 450 570 940
E-Mail-Adresse: manuela.zingl@charite.de
Originalpublikation:

*Kopp MA et al. The spinal cord injury-induced immune deficiency syndrome: results of the SCIentinel study. Brain 2023 Jun 28. doi: https://doi.org/10.1093/brain/awad092


Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte

https://academic.oup.com/brain/advance-article/doi/10.1093/brain/awad092/7204299...
https://neurologie.charite.de/

 

Prof. Renate Schnabel,: Vorhofflimmern: Schlaganfall, Demenz, Depression und Herzschwäche: Darmbakterien beeinflussen das Herz

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Zusammenhänge zwischen Darmmikrobiom und Vorhofflimmern entdeckt

Klassische Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erklären etwas mehr als die Hälfte des Vorhofflimmerrisikos. 

Auf der Suche nach weiteren Einflussgrößen haben Forschende des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK) zusammen mit internationalen Wissenschaftlern das Darmmikrobiom in den Fokus genommen und konnten Veränderungen der Mikroorganismen bei Vorhofflimmern aufzeigen. 

 Prof. Renate Schnabel beschäftigt sich mit ihrem Team bereits seit Jahren mit den Ursachen von Vorhofflimmern.

 

 

Prof. Renate Schnabel beschäftigt sich mit ihrem Team bereits seit Jahren mit den Ursachen von Vorhofflimmern. privat

Vorhofflimmern ist die häufigste anhaltende Herzrhythmusstörung, die vor allem bei älteren Menschen auftritt. 

Acht Prozent der über 65-Jährigen in Deutschland sind davon betroffen

Zu den gefürchteten Folgeerkrankungen zählen Schlaganfall, Demenz, Depression und Herzschwäche. 

 „Vorhofflimmern nimmt weltweit zu, was sich entsprechend auf die Klinik und auf das Gesundheitssystem auswirkt. Vorbeugende Maßnahmen sind notwendig, aber über die Risikofaktoren ist relativ wenig bekannt. Neue Ansätze zur Verbesserung der Risikovorhersage sind daher dringend erforderlich“, sagt Prof. Renate Schnabel, Wissenschaftlerin des DZHK am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

Schnabel und ihre Arbeitsgruppe konnten nun in einer großen, internationalen Kooperation zeigen, dass bei Vorhofflimmern bestimmte Bakterien vermehrt vorkommen. 

  • Und zwar Bakterien aus neun Gattungen bei Patienten mit bestehendem Vorhofflimmern und acht Gattungen bei Personen, die die Rhythmusstörung später entwickelten. 
  • Die größten Veränderungen wurden in beiden Patientengruppen bei den Gattungen Enorma, Bifidobacterium und Eisenbergiellea beobachtet. 
  • Diese Verschiebungen ähneln den bei Bluthochdruck und Herzschwäche auftretenden Veränderungen der Darmflora. 

Bluthochdruck gehört zu den Risikofaktoren für Vorhofflimmern und Herzschwäche. 

Um die Bedeutung der Ergebnisse für die Risikovorhersage und die Behandlung von Vorhofflimmern abzuschätzen, sind laut den Wissenschaftlern jedoch noch umfangreiche Forschungsarbeiten erforderlich.

Ein finnischer Datenschatz

Ersten Hinweisen folgend, dass die Bakterien im Darm etwas mit Vorhofflimmern zu tun haben könnten, untersuchten Young-DZHK-Mitglied Dr. Christin S. Börschel aus Schnabels Arbeitsgruppe und Dr. Joonatan Palmu, Postdoc an der finnischen Universität Turku, die Proben und Daten von über 6.700 Teilnehmern der finnischen Langzeitstudie FINRISK. Die Studie startete 2002 und bereits zu Beginn wurden Stuhlproben der Probanden eingefroren. Die Studienteilnehmer werden seitdem regelmäßig untersucht, sodass die Wissenschaftler die Ergebnisse der Untersuchungen des Stuhlmikrobioms zusammen mit den individuellen Krankheitsgeschichten auswerten konnten. Einige der Teilnehmer entwickelten Vorhofflimmern, andere blieben gesund oder hatten es bereits zum Zeitpunkt der Probenentnahme. „Aus Sicht der epidemiologischen Forschung gehen wir davon aus, dass der Zusammenhang stärker ist und einer Kausalität näher kommt, wenn wir beobachten können, wie sich eine Erkrankung entwickelt. Deshalb sind die finnischen Studiendaten mit der langen Nachbeobachtung so wertvoll für uns“, erläutert Schnabel.

Mit Mitteln des DZHK bauten die Hamburger Forschenden dann eine Vergleichskohorte mit 138 gesunden und erkrankten Teilnehmern auf, um die Ergebnisse zu kontrollieren. Damit konnten sie die beobachteten Veränderungen der Darmbakterien überwiegend bestätigen.

Direkt oder indirekt?

Die Daten zu erheben, zu analysieren und im klinischen Kontext zu interpretieren, erforderte viele unterschiedliche fachliche Fähigkeiten. So fanden die bioinformatischen Analysen im Rahmen einer Shared Expertise in der Arbeitsgruppe von Dr. Sofia Forslund am Max-Delbrück-Center in Berlin statt.

Als Nächstes möchte Schnabel mit ihren Greifswalder DZHK-Kollegen aufschlüsseln, über welche Wege Darmbakterien das Herz beeinflussen können. 

Dabei stehen die Stoffwechselprodukte der Bakterien, sogenannte Metabolite, im Fokus, etwa Lipopolysaccharid (LPS) oder kurzkettige Fettsäuren. 

Expertise hierzu kommt vor allem von Prof. Matthias Nauck und Prof. Nele Friedrich vom Institut für klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin am Standort Greifswald. 

„Wir versuchen, Metabolitmuster zu identifizieren, die mit den Veränderungen des Darmmikrobioms bei Vorhofflimmern verbunden sind und eventuell das erhöhte Risiko für die Rhythmusstörung vermitteln“, so Schnabel. 

Da die beobachteten Veränderungen der Darmbakterien auch bei Patienten mit Bluthochdruck auftreten, stellt sich auch die Frage, ob die veränderte Darmflora direkt Herzrhythmusstörungen auslösen kann oder sich durch den Bluthochdruck verändert und dadurch Vorhofflimmern Vorschub leistet. 

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt






 

 

 

Über Google: Medizin am Abend Berlin
idw - Informationsdienst Wissenschaft e. V.

Prof. Renate Schnabel, Klinik für Kardiologie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, r.schnabel(at)uke.de

Christine Vollgraf Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung e.V.

Potsdamer Str. 58
10785 Berlin
Deutschland
Berlin

Telefon: 030 3465 52902
E-Mail-Adresse: christine.vollgraf@dzhk.de

Sarah Mempel

Telefon: 030 3465 529-18
E-Mail-Adresse: sarah.mempel@dzhk.de
Originalpublikation:

Palmu J, Börschel CS, Ortega-Alonso A, et al. Gut microbiome and atrial fibrillation-results from a large population-based study. EBioMedicine. 2023;91:104583. https://doi.org/10.1016/j.ebiom.2023.104583


Prof. Markus van der Giet: Die Therapie einer beginnenden hypertonieassoziierten, chronischen Nierenerkrankung in der Hausarztpraxis

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Neue ESH-Leitlinie: Bei Hochdruckpatientinnen und -patienten muss regelmäßig die Albumin-Kreatinin-Ratio erhoben werden

Die Vermeidung von hypertonieassoziierten Folgekrankheiten steht im Zentrum der neuen Bluthochdruckleitlinie der „European Society of Hypertension“ (ESH). 

  • Besonders hervorgehoben wird die Sekundärprävention im Hinblick auf die chronische Nierenkrankheit (CKD). 
  • Die Leitlinie empfiehlt, bei Erstdiagnose der Hypertonie die glomeruläre Filtrationsrate (GFR) und – das ist neu – auch die Albuminurie zu erheben. 

Letztere ermögliche erst eine „echte“ CKD-Früherkennung. 

  • Bei Hypertoniepatientinnen und -patienten ohne Nierenschädigungen bei Erstdiagnose sollen die Untersuchungen alle drei Jahre wiederholt werden. 

Bei jenen, die bei Erstdiagnose Nierenschädigungen aufweisen, engmaschiger.

Die neuen Hypertonie-Leitlinien der „European Society of Hypertension“ (ESH), die „2023 ESH Guidelines for the Management of Arterial Hypertension“ [1], setzen einen Fokus auf die Vermeidung von Folgeschäden der Hypertonie. 

Empfohlen wird ein umfassendes Screening nach hypertonie-assoziierten Folgeschäden, darunter auch Nierenschäden.

„Wenn man bedenkt, dass Hypertonie nach Diabetes mellitus die häufigste Ursache für eine chronische Nierenkrankheit ist und etwa ein Drittel aller Dialysefälle auf das Konto von Bluthochdruck gehen, wird das Potenzial der Sekundärprävention durch die Früherkennung und rechtzeitige Therapie der Hypertonie deutlich“, erklärt Prof. Markus van der Giet, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hochdruckliga. 

„Es ist gut, dass die Leitlinie nun die Erhebung der Nierenparameter fest in das Patienten-Work-up von Menschen mit Hypertonie integriert hat.“

  • Die neuen Leitlinien empfehlen bei Erstdiagnose der Hypertonie die Erhebung der Nierenfunktion (eGFR nach EPI-CKD-Formel), einen Ultraschall der Nieren sowie die Bestimmung des Albuminverlusts über die Niere im spontanen Morgenurin. 

Prof. Julia Weinmann-Menke, Pressesprecherin der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN), zeigt sich besonders erfreut über die Empfehlung zur Urinuntersuchung: „Die Leitlinie hebt hervor, dass die eGFR und die Albumin-Kreatinin-Ratio zwei unabhängige Risikofaktoren sind. 

Bisher wurde die Erhebung der Albumin-Kreatinin-Ratio im Urin nur vorgenommen, wenn die eGFR bereits eingeschränkt und die Nieren schon geschädigt waren. 

Eine erhöhte Albuminurie zeigt aber schon frühzeitig und auch unabhängig von der eGFR einen Nierenschaden an und ist somit ein echter Früherkennungsmarker. Die DGfN setzt sich seit Jahren dafür ein, diesen Marker auch in die allgemeinen Check-up-Untersuchungen zu integrieren – bisher vergeblich. Wir werten die aktuelle Leitlinie so, dass sich hier nun endlich ein Paradigmenwechsel abzeichnet.“

Sowohl Prof. Weinmann-Menke als auch Prof. van der Giet betonen aber, dass die Therapie einer beginnenden hypertonieassoziierten, chronischen Nierenerkrankung in der Hausarztpraxis erfolgen kann. 

„Oft ist allein die medikamentöse Blutdrucksenkung ausreichend, um das Fortschreiten der Nierenschädigung zu stoppen.“ 

  • Eine Überweisung zur Nephrologin/zum Nephrologen ist nach Ansicht beider erst zu empfehlen, wenn die Nierenfunktion unter 60 ml/min/1,73 m2 liegt oder Blut im Urin ist, das nicht durch eine urologische Erkrankung erklärbar ist, nennenswerte Mengen Eiweiß im Urin sind,
  • der Blutdruck auch mit drei Medikamenten nicht zu kontrollieren ist, die Nierenfunktion rasch abnimmt oder ein begründeter Verdacht auf eine spezifische Nierenerkrankung vorliegt (z. B. eine polyzystische Nierenerkrankung).

In den neuen ESH-Leitlinien ist auch ein Kapitel zur Blutdruckeinstellung bei Menschen mit chronischer Nierenkrankheit (CKD) zu finden. 

Bei CKD-Patientinnen und -Patienten ohne Albuminurie sollte der Blutdruck in den Bereich 130/70–139/79 mmHg abgesenkt werden. 

Bei Vorliegen einer Albuminurie über 150 mg/Tag wird eine Senkung auf unter 130/80 mmHg empfohlen.

Bei Hypertoniepatientinnen und -patienten, die bei Erstdiagnose keine hypertonieassoziierten Organschädigungen aufweisen, empfehlen die Leitlinien alle drei Jahre die erneute Durchführung der Screeninguntersuchungen. Bei Patientinnen und Patienten mit vorbestehenden Schädigungen sollte das Screening engmaschiger erfolgen, wobei die Leitlinien keine genauen Zeitangaben machen. „Wir Nephrologinnen und Nephrologen empfehlen bei Hypertoniepatientinnen und -patienten mit leichten Nierenschädigungen die jährliche Erhebung der eGFR und der Albumin-Kreatinin-Ratio. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Zeitfenster für den Einsatz moderner Medikamente wie z. B. SGLT2-Inhibitoren, die den Nierenfunktionsverlust wirksam aufhalten können, nicht verpasst wird. Denn diese Medikamente dürfen initial nur verschrieben werden, wenn die eGFR noch nicht unter 25 ml/min/1,73 m2 liegt“, sagt Prof. van der Giet.

Das abschließende Fazit des Experten lautet: 

„Die neuen Leitlinien sind im Hinblick auf die Sekundärprävention ein Meilenstein und werden dazu beitragen, dass weniger Menschen infolge ihrer Hypertonie schwer nierenkrank werden und einer Nierenersatztherapie bedürfen.“

[1] 2023 ESH Guidelines for the management of arterial hypertension. The Task Force for the management of arterial hypertension of the European Society of Hypertension Endorsed by the European Renal Association (ERA) and the International Society of Hypertension (ISH). J Hypertens. 2023 Jun 21. doi: 10.1097/HJH.0000000000003480. Epub ahead of print. PMID: 37345492.
https://journals.lww.com/jhypertension/Abstract/9900/2023_ESH_Guidelines_for_the...

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt







 

 
Über Google: Medizin am Abend Berlin 
idw - Informationsdienst Wissenschaft e. V.

Dr. Bettina Albers
Jakobstraße 38
99423 Weimar
albers@albersconcept.de
Telefon: 03643/776423
Mobil: 0174/2165629 

Berliner Str. 46
69120 Heidelberg
Deutschland
Baden-Württemberg

Dr. Barbara Pfeilschrifter

Telefon: +49 6221 58855-42
E-Mail-Adresse: b.pfeilschifter@hochdruckliga.de 
Originalpublikation:

doi: 10.1097/HJH.0000000000003480