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Dr. med. Ezin Deniz, M.D: Postoperatives Vorhofflimmern (POAF) 

Medizin am Abend Berlin - MaANB-Fazit: Vorhofflimmern nach Herz-OP: Forschung zu neuem Therapieansatz

Vorhofflimmern tritt oft nach einer Herzoperation auf. 

Ob sich das durch lokal eingebrachte Arzneien während der OP vermeiden lässt, untersucht eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover mit Forschungsförderung der Herzstiftung

  • Bis zu 60 Prozent der Patienten entwickeln nach einem Eingriff am Herzen ein sogenanntes postoperatives Vorhofflimmern (POAF). 
  • Das Herz schlägt unregelmäßig und zu schnell. 
  • Die Betroffenen fühlen sich oftmals müde und benommen, leiden an Brustschmerzen bis hin zu Luftnot und Ohnmacht. 
  • Sehr häufig tritt das Phänomen nach einer kombinierten Bypass- und Klappenersatz-Operation auf; in vier bis fünf Prozent der Fälle sogar nach Eingriffen, die nicht am Herzen erfolgt sind. 

„Jeder dritte Patient kann vom postoperativen Vorhofflimmern betroffen sein“, betont Dr. med. Ezin Deniz, M.D., Ärztin in der Klinik für Herz-, Thorax-, Transplantations- und Gefäßchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). 

„Es gehört zu den häufigsten Komplikationen nach einer Herz-Operation und tritt in der Regel innerhalb der ersten vier Tage nach dem Eingriff auf.“ 

In einem von der Deutschen Herzstiftung mit 65.744 Euro geförderten Forschungsprojekt will die Medizinerin einen neuen Therapieansatz untersuchen, um postoperatives, das heißt nach dem Eingriff auftretendes, Vorhofflimmern zu verhindern.  

Das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, erhöht sich durch Vorhofflimmern um das Fünffache. 

„Umso wichtiger sind innovative Forschungsvorhaben, die dazu beitragen, Vorhofflimmern auch als Komplikation einer Herzoperation und die damit verbundenen Risiken für die Patienten zu verhindern. Dr. Deniz leistet hierbei mit ihrem Forschungsvorhaben an der MHH einen wichtigen Beitrag“, betont Prof. Dr. med. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. Die Herzstiftung fördert im Rahmen einer Sonder-Forschungsförderinitiative mit rund 1 Mio. Euro 14 innovative Forschungsvorhaben zu Vorhofflimmern, eines davon ist die Studie von Dr. Deniz. Infos: www.herzstiftung.de/forschung-vorhofflimmern

Längerfristige Folgen des postoperativen Vorhofflimmerns
Meistens handelt es sich bei den Betroffenen um Menschen, die über 65 Jahre alt sind und bereits an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leiden. 

Bei rund 40 Prozent von ihnen ist das POAF eine Woche später verschwunden, 90 Prozent verspüren nach sechs Wochen keinerlei Symptome mehr.  

Das Problem jedoch sind die längerfristigen Folgen des postoperativen Vorhofflimmerns. 

„Einige Studien haben gezeigt, dass die Betroffenen ein höheres Risiko für postoperative Störungen der Lungen- und Nierenfunktion oder Schlaganfall haben“, sagt Dr. Deniz, „und zwar auch die Patienten, die sechs Wochen nach der OP kein POAF mehr haben.“

Ein Drittel der Betroffenen entwickelt Herzinsuffizienz

  • Das Risiko, in späteren Jahren nach dem erstmaligen postoperativen Vorhofflimmern ein entweder dauerhaftes oder wiederholt anfallsartig auftretendes Vorhofflimmern und infolgedessen eine Herzinsuffizienz zu entwickeln, ist sogar um das Fünffache erhöht. 

Das haben Kontrolluntersuchungen von Betroffenen fünf Jahre nach dem Eingriff ergeben. 

„Ein Drittel von ihnen entwickelt eine Herzinsuffizienz“, sagt die MHH-Ärztin und Forscherin. 

Denn durch das Vorhofflimmern verändern sich die Herzmuskelzellen. 

Sie senden störende elektrische Signale aus und bringen den Herzschlag durcheinander, was wiederum das Vorhofflimmern verstärkt. 

„Auf diese Weise entsteht eine gefährliche Abwärtsspirale“, erklärt Dr. Deniz.

Systemische Gabe von Antiarrhythmika mit Nebenwirkungen verbunden
Um ein postoperatives Vorhofflimmern und die daraus resultierenden Folgen abzuwenden, gibt es bislang keine allgemeingültigen Therapien. Aktuell identifizieren die behandelnden Ärzte vor einer Herzoperation anhand von Scores Risikopatienten. Scores sind Punktwerte, die aufgrund von Erfahrungswerten von Risikofaktoren die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Vorhofflimmern ermitteln. Die aktuellen Leitlinien der European Society of Cardiology (ESC) empfehlen bei Patienten mit Vorhofflimmern die Gabe von bestimmten Antiarrhythmika. Das sind Arzneien, die die elektrische Herztätigkeit wieder normalisieren sollen. „Dieser präoperative, das heißt vor der OP erfolgende, systemische Einsatz kann bei Patienten erwogen werden, die ein sehr hohes Risiko bergen, ein POAF zu entwickeln“, erklärt die Herzspezialistin Dr. Deniz. Denn die Medikamente wirken systemisch, das heißt auf den gesamten Körper und können mit gravierenden Nebenwirkungen verbunden sein. „Wir wägen es sehr genau ab, bevor wir vorbeugend Antiarrhythmika einsetzen.“

Neuer Therapieansatz mit lokal aufgebrachter Arznei
Dr. Deniz und ihre Kollegen wollen jetzt in einer Pilotstudie untersuchen, ob sich bestimmte lokal auf das Herz aufgebrachte Antiarrhythmika dabei bewähren, Vorhofflimmern bei den Betroffenen zu vermeiden. 

  • Es geht dabei um die Arzneistoffe Amiodaron und Sotalol, die sich zur Behandlung von Vorhofflimmern als besonders wirksam erwiesen haben. 

„Nationale und internationale Studien haben gezeigt, dass die lokale Anwendung von Antiarrhythmika im Tiermodell effektiv wirkt und die Nebenwirkungen signifikant niedriger sind“, unterstreicht Dr. Deniz, die die Studie leitet. „Diese Ergebnisse müssen wir in den klinischen Alltag bringen.“

Medikament wirkt bis zum vierten Tag nach Eingriff
150 Patienten im Alter ab 18 Jahren sind für die Pilotstudie, die im März beginnen soll, geplant. 

Bedingung für die Teilnahme an der Studie ist: 

Keine sichtbaren strukturellen Veränderungen am Herzen. 

Die Studienteilnehmer erhalten das jeweilige Medikament oder ein Placebo unmittelbar während der Herzoperation direkt sowie den zweiten und dritten Tag nach dem Eingriff über den Wundschlauch in den Herzbeutel. 

„Somit kann das Medikament bis zum vierten Tag nach der Operation wirken, also genau in dem Zeitraum, in dem das POAF meistens auftritt“, erläutert die Ärztin. 

Die erste Folgestudie dann soll Patienten mit einer Herzschädigung einschließen. 

„Aber das dauert noch ein paar Jahre. 

Erst einmal müssen wir prüfen, ob dieses Verfahren in der Klinik effizient, sicher und machbar ist“, so Dr. Deniz.

Zu den Vorhofflimmer-Forschungsprojekten der Herzstiftung:


www.herzstiftung.de/forschung-vorhofflimmern

 

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Prof. Dr. Jürgen Müller: In den Gefängnissen leidet die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Psychiater fordern bessere Versorgung psychisch erkrankter Straftäter

Der Umgang mit psychisch erkrankten Straftätern in Deutschland wird immer wieder kritisiert – von der Öffentlichkeit, aber auch von den Betroffenen und Behandelnden. Wie sich die Situation tatsächlich darstellt, ist allerdings aufgrund eines Mangels an öffentlich zugänglichen Daten unklar. 

Die DGPPN hat deshalb eine Befragung der deutschen Kliniken für Maßregelvollzug durchgeführt, deren Ergebnisse sie auf ihrem Jahreskongress in Berlin präsentiert. Zukünftig ist zudem eine Umfrage zur Situation der Gefängnispsychiatrie geplant.

Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht generell gefährlicher als psychisch gesunde Menschen. 

Bei einzelnen Diagnosen kann es aber – insbesondere im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch – vermehrt zu aggressivem Verhalten und Straftaten kommen.  

  • Die Täter werden, je nach Kontext und Schwere der Tat, in Akutpsychiatrien, in Justizvollzugsanstalten oder im Maßregelvollzug behandelt.

Für die Öffentlichkeit sind die Umstände der Straftaten und ihre rechtlichen Folgen nicht immer leicht nachvollziehbar; sie unterliegen häufig Fehlinterpretationen. 

Eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie aufgrund von Schuldunfähigkeit wird dann mitunter als unzureichende Bestrafung betrachtet. Werden entlassene Sexualstraftäter rückfällig, wird dies nicht selten dem Maßregelvollzug angekreidet. Andererseits wird der Forensik auch vorgeworfen, Patienten nach nicht ersichtlichen Kriterien unangemessen lange „wegzusperren”.

Tatsächlich lagen bisher zur Situation des Maßregelvollzugs in Deutschland kaum öffentlich zugängliche Daten vor. Die DGPPN hat deshalb unter Federführung des Referats „Forensische Psychiatrie“ eine Umfrage unter den 78 deutschen Kliniken für Maßregelvollzug durchgeführt.

Die Ergebnisse sind ernüchternd: Der Großteil der Kliniken, die sich an der Umfrage beteiligt haben, beklagt eine deutliche Überbelegung, nicht zuletzt aufgrund steigender Patientenzahlen.  

Zu wenig Personal und mangelhafte Räumlichkeiten verhindern, dass Patienten eine optimale Behandlung erhalten. 

Mehr als jeder vierte Patient ist länger als zehn Jahre im Maßregelvollzug untergebracht. 

Ein Drittel der Kliniken berichtet eine steigende Zahl an körperlichen Übergriffen durch Patienten.

„Zu viele Patienten, zu wenig Ressourcen. Unter den derzeitigen Umständen ist es, trotz des enormen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr schwer geworden, den gesetzlichen Auftrag der Kliniken für den Maßregelvollzug dauerhaft sach- und fachgerecht zu erfüllen“, fasst Prof. Dr. Jürgen Müller, Leiter des zuständigen DGPPN-Referats, die Ergebnisse der Umfrage zusammen. „Wir brauchen dringend eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen über die Bundesländer hinweg, eine Reform des Maßregelrechts, eine auskömmliche Finanzierung und eine bundesweite Erfassung der Daten zu Unterbringung und Behandlung.“

Auch in den Gefängnissen leidet die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unter mangelnden Ressourcen. Allerdings ist man für die Beurteilung der Lage hier derzeit noch von unsystematischen Einzelberichten abhängig. Deshalb plant die DGPPN auch zur Situation von psychisch kranken Straftätern in Justizvollzugsanstalten eine Umfrage, um auf Basis wissenschaftlich fundierter Informationen Reformvorschläge für eine verbesserte Behandlung machen zu können.

Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Präsident der psychiatrischen Fachgesellschaft, resümiert: „Am besten wäre es natürlich, wenn es erst gar nicht zu Straftaten oder in der Folge zur Unterbringung kommen müsste. Dafür brauchen wir eine deutliche Stärkung der Prävention, einen Wiederaufbau der Vernetzung mit der Allgemein- und Gemeindepsychiatrie und eine Stärkung supportiver und nachbetreuender Einrichtungen.“

Die Ergebnisse der Umfrage zum deutschen Maßregelvollzug wurden in einem Symposium auf dem DGPPN Kongress vorgestellt. Eine Veröffentlichung im Fachblatt „Der Nervenarzt“ ist in Vorbereitung.


Statements

Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Präsident der DGPPN, Direktor des Zentrums für psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt führt in das Thema „Psychische Erkrankungen und Straftaten“ ein:

„Auch wenn es in Öffentlichkeit und Medien mitunter anders wahrgenommen wird: Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht generell gewalttätiger als psychisch gesunde Menschen. Nur unter ganz bestimmten Umständen sind einzelne Krankheitsbilder mit einem höheren Risiko für Gewalttaten verknüpft.

Insbesondere akute Intoxikationen mit Alkohol oder Drogen führen immer wieder zu Gewalttätigkeit im Rahmen von Erregungszuständen. Solche Patienten stellen Notfallkliniken somatischer Krankenhäuser und die Allgemeinpsychiatrie vor erhebliche Herausforderungen. Ihre Aufgabe ist es, durch eine frühe Erkennung und leitliniengerechte Behandlung von kritischen Erkrankungen, Gewalttätigkeit und weitere Straftaten zu verhindern.

Wenn ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung tatsächlich eine Straftat begeht, ist für die Konsequenz entscheidend, welche Rolle die Erkrankung für die Tat gespielt hat. Hat sie die Tat ausgelöst? Hat sie beeinflusst, ob sich der Täter des Unrechts der Tat bewusst war? Oder steht die Erkrankung in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Straftat?

Gibt es keinen Zusammenhang, verbüßen die Täter eine etwaige Gefängnisstrafe in der Regel in einer Justizvollzugsanstalt. Dort wird ihre Erkrankung dann von Gefängnispsychiatern behandelt. Allerdings sind die Behandlungsbedingungen häufig unzureichend. Deshalb hat die DGPPN eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Situation analysieren und Verbesserungsvorschläge machen wird.

Wenn der Täter wegen seiner Erkrankung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, ist er nach § 20 StGB schuldunfähig oder nach § 21 StGB vermindert schuldfähig.
Falls von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht, kann er in einem psychiatrischen Krankenhaus des Maßregelvollzugs (§ 63 StGB) oder, im Falle einer Suchterkrankung, in einer sog. „Entziehungsanstalt“ (§ 64 StGB) untergebracht werden.
Diese Unterbringung dient der Behandlung der Erkrankung, aber auch der Verhinderung weiterer Straftaten und dem Schutz Dritter.

2019 waren etwa 12.000 Menschen nach § 63 oder § 64 StGB in Kliniken des Maßregelvollzugs untergebracht. Das entspricht 0,06 % der 17,8 Millionen Personen, die jedes Jahr von einer psychischen Erkrankung betroffen sind. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg solcher Unterbringungen zu beobachten. Für Unterbringungen in Entziehungsanstalten ist dies besonders deutlich, hier haben sich die Zahlen zwischen 2007 und 2019 fast verdoppelt, weshalb die Unterbringungsvoraussetzungen aktuell reformiert werden. Diese stetige Zunahme der Unterbringungszahlen führt zu einer immensen Belastung der Kliniken und bedroht die Qualität der Behandlung, die entscheidend auch für die Reduzierung der Gefahr weiterer Straftaten nach Entlassung ist.

Ein genaues Bild der Arbeit der forensisch-psychiatrischen Kliniken ist aktuell allerdings nur schwer zu zeichnen. Das liegt auch daran, dass die Behörden systematische Daten über Belegung und Ausstattung bislang unter Verschluss halten.

Deshalb hat die DGPPN eine Umfrage unter den deutschen Maßregelvollzugskliniken initiiert. Unsere Ergebnisse zeichnen ein realistisches und präzises Bild der Zustände und ermöglichen erstmals eine faktenbasierte öffentliche Auseinandersetzung mit den Herausforderungen des deutschen Maßregelvollzugs.“

Jutta Muysers, stellvertretende Leiterin des DGPPN-Referats „Forensische Psychiatrie“, Ärztliche Direktorin der LVR-Klinik Langenfeld, berichtet über die Ergebnisse der Umfrage der DGPPN:

„Aus den Kliniken für Maßregelvollzug wird immer wieder über besorgniserregende Zustände und Kapazitätsengpässe berichtet. Allerdings fehlen systematische und objektive Kennzahlen. Über die tatsächliche Situation von Personal und Patienten oder über die Verfügbarkeit von Behandlungsangeboten ist wenig bekannt.

Um diesen Zustand zu verbessern, hat die DGPPN im Herbst letzten Jahres eine Befragung der deutschen Maßregelvollzugskliniken durchgeführt. Es wurden alle 78 Kliniken angeschrieben; sie sollten u.a. Auskunft geben zur Struktur der Einrichtungen, zur Belegungs- und Personalsituation, zu besonderen Vorkommnissen und zur Unterstützung durch Fachaufsichten und Träger.

60 % der angeschriebenen Kliniken beteiligten sich an der Befragung. Diese hohe Rücklaufquote ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Kliniken ein großes Interesse und Bedürfnis haben, zu einer Verbesserung der Datenlage beizutragen.

Die Ergebnisse unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf. Zwei Drittel der Kliniken geben an, sie seien überbelegt. Um Raum für die Patienten zu schaffen, werden in vielen dieser Kliniken Einzelzimmer in Mehrbettzimmer umfunktioniert. Vielfach werden auch Isolations- oder Therapieräume zweckentfremdet. Damit einhergehend gibt etwa ein Drittel der Kliniken an, im ersten Halbjahr 2021 sei die Zahl der körperlichen Übergriffe durch Patienten angestiegen.

Da das Maßregelrecht in die Regelungskompetenz der Bundesländer fällt, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Kliniken. Allen gemeinsam ist aber, das zeigen die Ergebnisse deutlich: Steigende Patientenzahlen treffen auf unzureichend ausgestattete Kliniken. Die Lage ist angespannt.“

Prof. Dr. Jürgen L. Müller, Vorstand der DGPPN, Leiter des DGPPN-Referats „Forensische Psychiatrie“, Chefarzt der Asklepios Fachklinik Göttingen Forensische Psychiatrie und Psychotherapie formuliert die Forderungen an die Politik:

„Unsere Umfrage zeigt: Die deutschen Kliniken für den Maßregelvollzug kämpfen mit Überbelegung und Kapazitätsengpässen – und zwar in beinahe allen Bundesländern. Mehr als jeder vierte (28 %) nach § 63 untergebrachte Patient ist länger als zehn Jahre im Maßregelvollzug, weil seine andauernde Gefährlichkeit oder das Fehlen supportiver Angebote eine Entlassung nicht zulässt. Dafür mitverantwortlich: 60 % der Kliniken geben an, dass erforderliche Therapien aus Ressourcengründen nicht durchgeführt werden können.

Eine Reformierung des Maßregelvollzugs ist deshalb dringend nötig. Der Gesetzgeber hat das erkannt und in diesem Jahr einen Entwurf zur Reformierung des § 64 StGB, also der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, vorgelegt. Auch für den § 63 StGB sollen erneut Reformen angestoßen werden.

Aus Sicht der DGPPN und als Ableitung aus den Umfrageergebnissen sind für eine Reform folgende Forderungen an die politischen Entscheidungsträger zu stellen:

- Die Rahmenbedingungen der Unterbringung im Maßregelvollzug der verschiedenen Bundesländer müssen angeglichen werden, insbesondere was Stationsgrößen, Therapieräume, Zimmerausstattung und -belegung sowie die Personalausstattung betrifft.
- Damit die forensischen Kliniken ihre Aufgaben erfüllen können, bedarf es einer auskömmlichen Finanzierung.
- Wir benötigen ein bundesweites Register zur Dokumentation von Zwangsmaßnahmen, um Zwang und Gewalt im Maßregelvollzug zu reduzieren. Das ist nur möglich, wenn Daten zu Unterbringung und Behandlung wissenschaftlich fundiert, systematisch, detailliert und transparent erfasst werden.
- Auf Bundesebene sollte eine Expertenkommission zur Zukunft des Maßregelvollzugs eingesetzt werden.
- Die Forschung zu forensisch-psychiatrischen Fragestellungen muss gestärkt werden, um die Versorgung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse verbessern zu können.

Nur dann kann der gesetzliche Auftrag der Kliniken für den Maßregelvollzug dauerhaft sach- und fachgerecht erfüllt werden.

Der Königsweg allerdings wäre, die Zahl der Unterbringungen zu reduzieren. Das könnte mit einer Stärkung der Prävention und dem Wiederaufbau der Vernetzung mit der Allgemein- und Gemeindepsychiatrie erreicht werden. 

Eine Stärkung supportiver und nachbetreuender Einrichtungen würde zudem helfen, nicht vermeidbare Unterbringungen so zügig wie möglich zu beenden.“

Prof. Dr. Johannes Fuß, Leiter des Instituts für Forensische Psychiatrie und Sexualforschung am LVR-Klinikum Essen zur psychiatrischen Versorgung im Gefängnis:

„Während sich die forensische Psychiatrie mit Straftätern beschäftigt, die aufgrund einer psychischen Erkrankung Straftaten begangen haben, widmet sich die Gefängnispsychiatrie Menschen mit psychischen Erkrankungen, die unabhängig von dieser Erkrankung straffällig geworden sind. 

  • In Deutschland sitzen derzeit etwa 45.000 Personen in Justizvollzuganstalten ein. 

Schätzungen zu Folge leiden bis zu 88 % dieser Personen unter einer oder mehreren psychischen Erkrankungen.  

Genaue Zahlen zu den Häufigkeiten psychischer Erkrankungen unter JVA-Insassen fehlen aber.

Unabhängige Berichte, wie z. B. der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, geben Hinweise darauf, dass die psychiatrische Versorgung in vielen JVAs unzureichend ist. Es wird von mangelnden Behandlungen, von langen Einzel-Unterbringungen oder auch Fixierungen berichtet.

Die Ursachen sind vielfältig: 

  • Häufig gibt es keine psychiatrischen Aufnahmeuntersuchungen, so dass Erkrankungen und entsprechend auch der Behandlungsbedarf unerkannt bleiben. 
  • Zudem gibt es vielfach zu wenig psychiatrisch-psychotherapeutisches Personal in den Justizvollzugsanstalten.

Wie im Maßregelvollzug unterscheidet sich auch die Situation in den einzelnen Justizvollzugsanstalten sehr – nicht zuletzt abhängig vom Bundesland. 

Neben den Berichten über unzureichende Versorgungen gibt es zum Beispiel auch gut funktionierende Kooperationen zwischen JVAs und psychiatrischen Kliniken in der Umgebung.

Leider muss man sich auch bezüglich der Behandlungen bislang auf unstrukturierte Berichte verlassen. 

Systematische und verlässliche Daten zur bundesweiten Versorgungslage fehlen. 

Eine Task-Force der DGPPN plant deshalb eine Umfrage zur psychiatrischen Versorgungslage in deutschen Justizvollzugsanstalten, um auf dieser Grundlage dann Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und Lösungsvorschläge vorzulegen.“

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Dossier „Psychische Erkrankungen in Deutschland: Schwerpunkt Patientenautonomie“


Prof. Dr. med. Sabine Kliesch: Klinefelter-Syndrom: Gynäkomastie, Kleine Hoden, Probleme beim Lernen in der Schule

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie e.V. klärt auf: 

Zu kleine Hoden? 

Es könnte ein Klinefelter-Syndrom sein

Marius (14) ist ein ganz normaler Junge: Er spielt Fußball im Verein, geht gern ins Kino und liebt Computerspiele mit seinen Freunden. 

Seit einiger Zeit jedoch stellen er und seine Eltern Veränderungen fest, die sie zuerst auf die Pubertät schieben. 

Marius hat immer wieder Probleme beim Lernen in der Schule. 

Außerdem entwickelt er scheinbar eine Brust, beim Mann auch als Gynäkomastie bezeichnet.

Am meisten leidet er jedoch unter seinen im Vergleich zu seinen Altersgenossen sehr kleinen Hoden. 

So entschließen sich die Eltern, fachärztlichen Rat einzuholen. Wie in diesem fiktiven Fall können zum Teil unspezifische Symptome auf ein Klinefelter-Syndrom hinweisen. 

Da die Chromosomenstörung mit großen gesundheitlichen Einschränkungen einhergehen kann und bis heute nur bei einem geringen Teil der betroffenen Jungen und Männer diagnostiziert wird, rät die Deutsche Gesellschaft für Andrologie e.V. (DGA) zu verstärkter Aufmerksamkeit bei Eltern und Ärzt:innen.

„Während das Klinefelter-Syndrom in der Kindheit meist klinisch unauffällig ist, zeigen sich in der Adoleszenz viele, aber unspezifische Symptome, die im Hormonfeuerwerk der Pubertät durchaus auftreten können. 

Hinweisgebend sind jedoch deutlich im Volumen reduzierte Hoden. 

Dabei handelt es sich in der Adoleszenz um das Kardinalsymptom des Klinefelter-Syndroms“, erklärt Prof. Dr. med. Sabine Kliesch, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Andrologie e.V. und Chefärztin des Centrums für Reproduktionsmedizin und Andrologie (CeRA) der Universität Münster. 

  • Fachärzt:innen für Pädiatrie, für Allgemeinmedizin und auch Eltern müssten für frühe Symptome des Klinefelter-Syndroms sensibilisiert werden, so Prof. Kliesch weiter.


Das Klinefelter-Syndrom ist eine Anomalie der Geschlechtschromosomen des Mannes. Jungen und Männer mit diesem Syndrom haben häufig mindestens ein X-Chromosom zu viel. 

Sie haben somit zum Beispiel 47 Chromosomen (47, XXY) und nicht 46 Chromosomen (46, XY) wie andere Männer. Das Syndrom betrifft etwa 1 von 500 neugeborenen Jungen.

„Von den etwa 80.000 Betroffenen, die rein statistisch in Deutschland leben, wird nur etwa jeder vierte Betroffene überhaupt diagnostiziert, bei den Kindern und Jugendlichen ist es sogar nur jeder Zehnte“, informiert Prof. Kliesch. 

  • Grund dafür sei, dass die Symptome des Klinefelter-Syndroms mit dem Heranwachsen zwar zunehmen, aber meist sehr unspezifisch bleiben. 

Dennoch gibt es zwei wesentliche Anhaltspunkte, die beim Heranwachsenden auf ein Klinefelter-Syndrom hinweisen können: 

Bei nicht wenigen betroffenen Jungen findet sich in der Krankengeschichte ein beidseitiger Hodenhochstand (Maldescencus testis), d.h. die Hoden verbleiben nach der Geburt im Bauchraum und wandern nicht oder erst spät in den Hodensack.
In der Pubertät bleiben die Hoden zudem klein und fühlen sich fest an.
Die frühe Diagnose des Klinefelter-Syndroms ist wichtig, denn den Betroffenen droht als bedeutendste Einschränkung die Unfruchtbarkeit: 

Die kleinen und unterentwickelten Hoden können keine oder nur stark eingeschränkt zeugungsfähige Spermien produzieren. 

Um die Möglichkeit auf eine spätere Vaterschaft zu erhalten, kann meist ab dem 15. Lebensjahr bei entsprechender physischer und mentaler Reife eine Samenabgabe erfolgen und – sofern Spermien im Ejakulat vorhanden sind – diese Probe zur Sicherung der Fruchtbarkeit eingefroren und gelagert werden. „Wenn keine Spermien im Ejakulat zu finden sind, empfehlen wir Patienten alternativ den Versuch einer Spermiengewinnung mittels Hodenbiopsie, der sogenannten mikro-TESE“, erklärt Prof. Kliesch. Diese Hodengewebsproben können, sofern Spermien enthalten sind, ebenfalls eingefroren und gelagert werden. Das beste Zeitfenster scheint nach Studienlage im jungen Erwachsenenalter zu sein (zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr).

Im Erwachsenenalter entwickeln sieben von zehn Betroffenen aufgrund der unterentwickelten Hoden einen ausgeprägten Testosteronmangel (Hypogonadismus), der medikamentös mit einer Testosteronersatztherapie behandelt werden sollte, um Langzeitfolgen wie Osteoporose, Anämie, Lustlosigkeit, oder Potenzstörungen zu verhindern. 

  • Weiter begünstigen niedrige Testosteronspiegel zusätzlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen und eine höhere Sterblichkeit. 

Selten kann ein Testosteronmangel auch bereits in der Pubertät auftreten.

 In jedem Fall sollte vor einer Testosteronbehandlung die Frage nach einer Fertilitätsabsicherung besprochen werden. 

Dies wird auch explizit in der aktuell publizierten Leitlinie der Europäischen Akademie für Andrologie (EAA) empfohlen.

„Wir können diese Jungen und Männer gut behandeln, um die Folgen eines Klinefelter-Syndroms zu minimieren, dafür braucht es aber mehr Aufmerksamkeit und Aufklärung der Öffentlichkeit, damit wir die Betroffenen überhaupt identifizieren können“, betont DGA-Pressesprecher Dr. med. Christian Leiber-Caspers.

Weitere Informationen zum Klinefelter-Syndrom finden Interessierte auf der Webseite der Deutschen Klinefelter-Syndrom Vereinigung e.V. (DKSV e.V.) unter folgendem Link:

 https://www.klinefelter.de/cms/

Die DKSV e.V. wurde 1992 gegründet und versteht sich heute als ehrenamtlich aktive Selbsthilfe-Organisation auf Bundesebene mit ca. 500 Mitgliedern.

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Prof. Dr. Sebastian Pannasch: Blickmuster - Messungen der Augenbewegung: Umgebungsmodus - Fokusmudus

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Psychologie: Was Blicke über uns verraten

Eine neue Studie der TU Dresden zeigt, dass Augenbewegungen bei der Bearbeitung von Aufgaben Auskunft darüber geben, womit sich die jeweilige Person gerade beschäftigt und welche Ziele innerhalb der Aufgabe verfolgt werden. 

Diese Erkenntnisse könnten zukünftig bei der Organisation von Bildschirmarbeit eine Rolle spielen.

  • Wir bewegen unsere Augen ständig, um wichtige Informationen aus der Umwelt zu erhalten. 
  • Die Messung von Augenbewegungen erlaubt Rückschlüsse darauf, wie Informationen verarbeitet werden.

Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten zeigen, dass neue visuelle Informationen zu einem bestimmten Muster an Bewegungen führen. 

Dabei wird insbesondere zwischen zwei Arten der visuellen Verarbeitung unterschieden. 

  • Bei dem sogenannten Umgebungsmodus bewegen sich die Augen schnell über große Entfernungen hinweg, um zunächst grobe Eindrücke von potentiell interessanten Zielen zu gewinnen. Er dient daher der allgemeinen räumlichen Orientierung. 

Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, werden bestimmte Informationen je nach Ziel und Interessenslage länger betrachtet und tiefer verarbeitet. 

  • Das ist der sogenannte Fokusmodus. Bisher wurden diese Blickmusterwechsel hauptsächlich im Zusammenhang mit Veränderungen der Umgebung, also externen Reizen, festgestellt.

In einer aktuellen Studie der Professur für Ingenieurpsychologie der TU Dresden ist Sebastian Pannasch mit seinem Team nun der Frage nachgegangen, inwieweit solche Muster auch durch interne Veränderungen auftreten. 

Dazu sollten die Versuchspersonen eine Aufgabe am Computerbildschirm lösen, bei der sie einen Zauberwürfel nach einem Modell so zusammensetzen, dass alle Seiten genau den Vorgaben entsprachen. 

Der externe Reiz, also das Setting am Bildschirm und die Aufgabenstellung, blieb gleich. 

  • Bei der Auswertung der gemessenen Augenbewegungen zeigte sich, dass der Umgebungsmodus zur Neuorientierung stets auftrat, wenn Informationen während unterschiedlicher Teilaufgaben des Puzzles aufgenommen wurden, z.B. wenn ein Puzzle-Teil ausgewählt oder geprüft wurde, ob es zur Vorgabe passt.


Für Studienleiter Sebastian Pannasch, Professor für Ingenieurpsychologie und angewandte Kognitionsforschung an der TU Dresden, sind die neuen Erkenntnisse vielversprechend: 

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Augen nicht nur sprichwörtlich ein Spiegel der Seele sind, sondern tatsächlich und messbar Auskunft darüber geben, womit wir uns gerade beschäftigen und welche Ziele wir innerhalb einer Aufgabe verfolgen. 

Die Augenbewegungen könnten ein Indikator für den Aufmerksamkeitszustand bei der Aufgabenbearbeitung sein. 

In weiteren Studien werden wir daher untersuchen, ob diese neuen Erkenntnisse sich für die Organisation von Bildschirmarbeit nutzen lassen.“

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Sebastian Pannasch
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Originalpublikation:

Guo Y, Helmert JR, Graupner S-T, Pannasch S (2022) Eye movement patterns in complex tasks: Characteristics of ambient and focal processing. PLoS ONE 17(11): e0277099. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0277099


Prof. Markus Meissner: Die Toxoplasmose - Zoonose

Medizin am Abend Berlin - MaAB- Fazit: Toxoplasmose: Erreger mit molekularem Universalschlüssel

LMU-Parasitologen zeigen, dass ein Komplex zweier Proteinvarianten für die Infektion mit Toxoplasmose eine wesentliche Rolle spielt.

  • Die Toxoplasmose gehört zu den weltweit am meisten verbreiteten Zoonosen. 

Dabei handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die durch den Parasit Toxoplasma gondii verursacht wird. 

  • Die Endwirte sind zwar Katzen, aber der Parasit kann jedes warmblütige Tier befallen, auch den Menschen. 

Ein Team um Prof. Markus Meissner, Leiter des LMU-Lehrstuhls für Experimentelle Parasitologie, hat nun untersucht, wie es dem Erreger gelingt, ein so breites Wirtsspektrum zu infizieren, und dabei einen zentralen Proteinkomplex identifiziert.

Toxoplasma gehört zu einer Gruppe einzelliger Parasiten, die als Apicomplexa bezeichnet werden. 

Im Gegensatz zu Toxoplasma sind die meisten Arten dieser Gruppe auf bestimmte Wirte und Zelltypen beschränkt.  

Der Malaria-Erreger Plasmodium etwa ist sehr artspezifisch und kann nur Leberzellen und rote Blutkörperchen infizieren. 

Nach Ansicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deutet das breite Wirtsspektrum von Toxoplasma darauf hin, dass der Parasit mehrere Strukturen der Wirtszelle erkennen kann, was dann zur Aktivierung eines grundlegenden Invasionskomplexes führt.

„Unsere Hypothese war, dass dieser Invasionskomplex stark konserviert und sowohl in Toxoplasma als auch in Plasmodium vorhanden ist“, sagt Dr. Mirko Singer, der Erstautor der Studie. 

„Um die Invasionsmechanismen und mögliche Gründe für die unterschiedliche Wirtsspezifität zu untersuchen, haben wir die Faktoren verglichen, die bei Toxoplasma und Plasmodium an der Invasion des Wirts beteiligt sind."

Zusammenspiel zweier Varianten


Bei ihren Analysen der Invasionsfaktoren konzentrierten sich die Forschenden auf eine Familie riesiger modularer Cystein-Repeat-Proteinen, den so genannten CRMPs, von denen bereits vermutet wurde, dass sie bei der Invasion eine Rolle spielen. 

Plasmodium besitzt vier dieser Proteine, Toxoplasma hingegen hat nur zwei. 

Durch verschiedene Experimente konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zeigen, dass es zwei CRMP-Varianten gibt, die paarweise interagieren – jeweils Variante A mit Variante B. 

Der gesamte Komplex wird im Inneren von Toxoplasma zusammengebaut und landet dann auf der Oberfläche des Parasiten, wo er die Invasion der Wirtszelle einleitet. 

Wird einer der Partner entfernt, kann der Parasit nicht in seine Wirtszelle eindringen – der Komplex dient also als zentrales „Türöffner“ in den Wirt.

Zudem identifizierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei Toxoplasma zwei zusätzliche kleine Helferproteine, die spezifisch jeweils an einer der Varianten haften. 

„Ohne diese Helfer fällt es Toxoplasma schwerer, in Zellen einzudringen“, sagt Meissner. 

„Interessanterweise fehlen sie bei Plasmodium, was das breitere Wirtsspektrum von Toxoplasma erklären könnte.“

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Originalpublikation:

Mirko Singer, Kathrin Simon, Ignasi Forné, Markus Meissner: A central CRMP complex essential for invasion in Toxoplasma gondii. PLOS Biology 2023



Professor Dr. Danny Jonigk: Ultrathromben verändern den Blutstrom erheblich und damit auch die Sauerstoffversorgung“

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wie COVID-19 das Herz dauerhaft schädigt

MHH-Forschungsteam zeigt erstmals auf, wie die Entzündung bei COVID 19 die kleinsten Gefäße im Herzen verändert

  • Schwere Krankheitsverläufe einer COVID-19-Infektion beeinträchtigen nicht nur die Lungenfunktion, sondern können auch lebensbedrohliche Folgen für das Herz hervorrufen. 
  • Das Spektrum reicht von einer akuten Herzmuskelentzündung (Myokarditis) bis zu einer chronischen Einschränkung der Pumpfunktion des Herzens. 

Die grundlegenden Schädigungsmuster konnten bis zum heutigen Tag nicht gänzlich nachgewiesen werden. 

Ein interdisziplinäres Forschungsteam um Professor Dr. Danny Jonigk, Christopher Werlein und Privatdozent (PD) Dr. Mark Kühnel vom Institut für Pathologie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) hat jetzt mit Hilfe innovativer molekularer Verfahren und eines hochauflösenden Mikroskopieverfahrens gezeigt, wie die andauernde Entzündung bei COVID-19 das Herzgewebe angreift und langfristig die kleinsten Herzkranzgefäße umbaut, indem spezielle Vorläuferzellen des Immunsystems aus dem Blut in das Herz gelotst werden. 

Die Studie wurde im renommierten Fachjournal Angiogenesis publiziert.

Die Fotomontage zeigt PD Dr. Mark Kühnel (links) und Christopher Werlein an einem Mehrender-Mikroskop mit einem Gewebeschnitt der durch COVID-19 umgebauten Herzgefäße.

 Die Fotomontage zeigt PD Dr. Mark Kühnel (links) und Christopher Werlein an einem Mehrender-Mikroskop mit einem Gewebeschnitt der durch COVID-19 umgebauten Herzgefäße. Copyright: Karin Kaiser/Abb.: Image rendering courtesy Siemens Healthineers 2022, data courtesy UCL’s ESRF Beamtime MD1290 

Fehlaktivierte Entzündungszellen

Etwa jeder Dritte klagt nach einer schweren COVID-19-Erkrankung über Beschwerden und Funktionseinschränkungen des Herzens. 

Um die Mechanismen dieser langanhaltenden Herzmuskelschädigung aufzuklären, haben die Forschenden Herzgewebe von Patientinnen und Patienten mit schweren COVID-19-Verläufen untersucht und diese mit Gewebeproben nach schweren Grippe-Infektionen durch das Influenzavirus sowie nach schweren, durch andere Viren verursachte Herzmuskelentzündungen verglichen. 

Obwohl bei der COVID 19 Herzschädigung – anders als bei den Vergleichsproben – äußerlich keine klassische Entzündung des Herzgewebes festzustellen war, fand das Forschungsteam jedoch eine große Ansammlung von fehlaktivierten Entzündungszellen: sogenannte Makrophagen und ihre Vorläuferzellen, die Monozyten. 

 „Diese Monozyten haben eine herausragende Bedeutung als Vorläuferzellen der Blutgefäßneubildung und können in kürzester Zeit das Blutgefäßsystem umbauen“, erklärt Christopher Werlein, Erstautor der Studie.

COVID-19 greift alle Gefäße im Körper an


  • Ausgelöst durch die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sammeln sich in den nur wenige Millimeter dicken Herzgefäßen kleinste Verstopfungen an. 

„Diese Ultrathromben verändern den Blutstrom erheblich und damit auch die Sauerstoffversorgung“, betont PD Dr. Kühnel. 

Das ruft die Monozyten auf den Plan, die sich an die inneren Gefäßwände heften und dort neue Verzweigungen ausbilden. 

Diesen Gefäßumbau – in der Fachsprache intussuszeptive Angiogenese genannt – hat das Team bereits zuvor in anderen Organen von COVID 19 Betroffenen als charakteristisches Schädigungsmuster beschrieben. 

Was möglicherweise als kurzfristige Rettungsreaktion des Körpers gedacht ist, um den verminderten Blutfluss und die Unterversorgung mit Sauerstoff auszugleichen, könnte zur chronischen Schädigung des Herzens und zu Long Covid führen, vermuten die Forschenden. 

„Auf jeden Fall bestätigen die neuesten Untersuchungen unsere frühere Annahme, dass SARS-CoV-2 systemisch alle Gefäße im Körper angreift und diese langfristig umbaut“, betont Professor Jonigk.

Die Arbeit ist in Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für Lungenforschung (DZL) am Standort Hannover BREATH, der Universitätsklinik Aachen, der Universitätsmedizin Mainz und der Georg-August-Universität Göttingen entstanden.

Die Originalarbeit „Inflammation and vascular remodeling in COVID-19 hearts” finden Sie unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s10456-022-09860-7

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Prof. Dr. Andreas Schulze-Bonhage: Minimalinvasive Hirnschrittmacher

Medizin am Abend Berlin -MaAB-Fazit: Studie zu neuartigem Epilepsie-Hirnschrittmacher

Kürzlich zugelassenes Gehirn-Stimulationssystem soll mittels Künstlicher Intelligenz beginnende epileptische Anfälle erkennen und unterbrechen / Neue Option bei Medikamentenresistenz / Studie am Universitätsklinikum Freiburg soll Behandlung stark personalisieren

Bei mehr als 250.000 Epilepsiepatient*innen in Deutschland helfen Medikamente nicht oder nicht ausreichend. 

  • Ende September ist nun der weltweit erste minimalinvasive Hirnschrittmacher für Epilepsiepatient*innen zugelassen worden, der die Anfallshäufigkeit und Stärke deutlich reduzieren kann. 

Die europäischen Zulassungsstudien wurden am Epilepsiezentrum des Universitätsklinikums Freiburg geleitet. In einer Folgestudie im Rahmen des Projekts Brain-MEP untersucht nun das Forschungsteam um Prof. Dr. Andreas Schulze-Bonhage, Leiter des Epilepsiezentrums der Klinik für Neurochirurgie des Universitätsklinikums Freiburg, wie mittels Künstlicher Intelligenz bereits erste Anfallssignale erkannt und durch gezielte Stimulation unterbrochen werden können, sodass es gar nicht erst zu einem Anfall kommt. Außerdem wollen die Wissenschaftler*innen und Ärzt*innen herausfinden, welche Patient*innen von der Behandlung besonders profitieren, um sie gezielt anbieten zu können. Die Studie läuft voraussichtlich bis Frühjahr 2024.

„Der Hirnschrittmacher kann das Leben von vielen Epilepsiepatient*innen fundamental verändern. Wir können damit Menschen, die teils Jahrzehnte unter einer nicht-behandelbaren Epilepsie gelitten haben, sehr erfolgreich therapieren“, sagt Studienleiter Schulze-Bonhage. Die dünne Membran des Stimulators wird unter der Kopfhaut platziert und verringert das Anfallsgeschehen durch leichte elektrische Impulse, die der Schrittmacher an das Gehirn abgibt.

Die wirksame Therapie weiter personalisieren

„Wir konnten bereits zeigen, dass der Hirnschrittmacher sehr wirksam ist, wenn damit ein festgelegtes Hirnareal täglich 30 Minuten lang leichte elektrische Stimulationen erfährt. Mit der neuen Studie möchten wir einen Schritt weitergehen. Dann soll die Stimulation sehr schnell dann erfolgen, wenn Anfall beginnt“, so Schulze-Bonhage. Dabei soll über ein sogenanntes closed-loop-System die Hirnaktivität anhand eines eingebauten Elektroenzephalogramms (EEG) dauerhaft gemessen werden. Mittels Künstlicher Intelligenz sollen dann typische Signale zu Beginn eines Anfalls identifiziert werden und eine geeignete Stimulation auslösen. „Außerdem möchten wir noch genauer verstehen, für wen die Behandlung besonders vielversprechend ist. So könnten wir die Stimulation gezielt diesen Epilepsie-Patient*innen anbieten“, erklärt Schulze-Bonhage. Die Studie wird anhand bestehender und neu in der Studie gewonnener Patient*innendaten durchgeführt.

Kleiner Eingriff, große Wirkung

Der Hirnschrittmacher wurde in bisherigen Studien bei Menschen eingesetzt, bei denen jahrelange medikamentöse Therapieversuche nicht ausreichend wirkten und bei denen ein epilepsiechirurgischer Eingriff ins Gehirn nicht in Frage kam. 

Das System wird unter der Kopfhaut platziert. Ein Öffnen des Schädelknochens ist nicht notwendig, was das Risiko eines solchen Eingriffs im Vergleich zu einer offenen Gehirn-Operation weiter reduziert. In den Zulassungsdaten ließ sich für viele der behandelten Patient*innen ein deutlicher Vorteil nachweisen, was Häufigkeit und Stärke der Anfälle anging. Ein Patient konnte mit dem System sogar auftretende Anfälle akut beenden und damit motorische Anfälle um rund 75 Prozent reduzieren.

Was zunächst für Epilepsie-Patient*innen entwickelt wird, könnte künftig auch bei weiteren neurologischen Erkrankungen eingesetzt werden, bei denen es heute nur unzureichende Behandlungen gibt, etwa für die Rehabilitationsunterstützung nach einem Schlaganfall, die Behandlung von schweren Depressionen oder von abgegrenzten, chronischen Schmerzen.

Geleitet wird das Gesamtprojekt BRAIN-MEP durch das Medizintechnik-Unternehmen Precisis GmbH, auch die technische Fakultät der Universität Freiburg ist mit Projekten an der Weiterentwicklung des Hirnschrittmachers beteiligt. 

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Prof. Dr. Andreas Schulze-Bonhage
Leiter
Prächirurgische Epilepsiediagnostik – Epilepsiezentrum
Klinik für Neurochirurgie
Universitätsklinikum Freiburg
Telefon: 0761 270-45250
andreas.schulze-bonhage@uniklinik-freiburg.de

Breisacher Straße 153
79110 Freiburg
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Benjamin Schoch-Waschow
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Prof. Dr. Klaus Lieb und Dipl.-Psychologin Jutta Stoffers-Winterling: Borderline - Persönlichkeitsstörung - angepasste Psychotherapien mit sozialem Umfeld

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Neue Leitlinie empfiehlt: Borderline spezifisch behandeln

Unter Federführung der DGPPN wurde erstmals eine evidenzbasierte Behandlungsleitlinie für die Borderline-Persönlichkeitsstörung erarbeitet. 

Eine interdisziplinäre Leitliniengruppe mit renommierten Fachleuten aus 23 Fachgesellschaften empfiehlt spezielle, an die Besonderheiten der Borderline-Persönlichkeitsstörung angepasste Psychotherapien, die auch das soziale Umfeld einbeziehen. 

Mit der Therapie soll bei Bedarf schon im frühen Jugendalter begonnen werden.

Betroffenen fällt es schwer, Gefühle und Verhalten zu regulieren. 

Sie sind impulsiv, emotional instabil und haben Probleme mit sozialen Beziehungen. 

Auch selbstverletzendes Verhalten tritt häufig auf. 

Es dient als Hilfsmittel für den Umgang mit Emotionen: 

Anspannung kann „abgelassen“, Leere gefüllt werden. Meist ist dieses Verhalten aber schambehaftet. Eine Borderline-Persönlichkeitsstörung wirkt sich auf alle Bereiche des Lebens aus, Betroffene leiden in der Regel stark unter ihren Symptomen.

Die Erkrankung entwickelt sich meist im frühen Jugendalter. Etwa zwei von 100 Personen sind betroffen. Sie wird deutlich häufiger bei Frauen als bei Männern diagnostiziert.

Bislang wird vielfach noch unspezifisch therapiert. Die Behandelnden stützen sich bei ihren Entscheidungen auf Leitlinien aus dem Jahr 2009, die noch keine spezifischen Therapieoptionen benannten. Eine interdisziplinäre Gruppe unter Federführung der DGPPN und Moderation der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hat mit der neuen S3-Leitlinie nun erstmalig evidenzbasierte aktuelle Empfehlungen für Diagnostik und Behandlung der Borderline-Persönlichkeitsstörung erarbeitet.

Einheitliche Empfehlungen auf wissenschaftlicher Grundlage

Die zentrale Behandlungsempfehlung der neuen Leitlinie: 

Borderline-Persönlichkeitsstörungen sollen mit Hilfe spezifischer, strukturierter Psychotherapien von speziell weitergebildeten Therapeutinnen und Therapeuten behandelt werden. 

Empfohlen werden Programme, die auf klassischen therapeutischen Verfahren aufbauen, aber insbesondere in Bezug auf Beziehungsgestaltung und selbstschädigendes Verhalten die Besonderheiten der Borderline-Persönlichkeitsstörung adressieren. 

Speziell für die Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) und die Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT) liegen gute Nachweise der Wirksamkeit vor, wenn Symptome wie selbstverletzendes Verhalten oder Suizidalität im Vordergrund stehen.

  • Eine medikamentöse Behandlung wird ausdrücklich nicht als primäre Therapie empfohlen. 

Sofern sie sich in akuten Krisen als nötig erweist, soll sie nach deren Abklingen möglichst schnell wieder beendet werden. Auch stationäre Aufenthalte sollten, wenn überhaupt, nur im akuten Krisenfall zum Einsatz kommen und dann möglichst kurzgehalten werden.

Offenheit gegenüber den Betroffenen

Während man früher annahm, es sei besser, das ohnehin leicht erschütterbare Selbstbild der Borderline-Betroffenen nicht noch mit einer psychiatrischen Diagnose zu belasten, rät die neue Leitlinie zu Offenheit den Betroffenen gegenüber. Wie bei anderen Erkrankungen auch, sollen Aufklärung über die Diagnose und Psychoedukation das Krankheitsverständnis der Patienten verbessern und Behandlungen effektiver machen. Die neue Leitlinie gibt zudem erstmals Empfehlungen für die Arbeit mit Angehörigen und thematisiert auch explizit die Situation von Betroffenen mit Kindern.

Frühe Interventionen

Neu ist auch die Empfehlung für frühe Interventionen: Zwar wird die Erkrankung meist erstmalig im frühen Erwachsenenalter diagnostiziert, Schwierigkeiten im Umgang mit Gefühlen zeigen sich aber häufig schon viel früher.  

Wartet man mit der Behandlung ab, kann es sein, dass Probleme sich verfestigen. 

  • Die Leitliniengruppe ist sich deshalb einig, dass die Diagnose Borderline-Persönlichkeitsstörung nach einer fachgerechten Diagnostik bereits ab einem Alter von 12 Jahren vergeben werden soll, damit die Betroffenen frühzeitig Unterstützung und borderlinespezifische Behandlungsangebote in Anspruch nehmen können.


S3-Leitlinie

S3-Leitlinien beschreiben den aktuellen Goldstandard in der medizinischen Diagnostik und Behandlung einer bestimmten Erkrankung. Sie basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der klinischen Expertise unterschiedlicher Fachleute; sie sind das Ergebnis intensiver Beratungs- und Konsensfindungsprozesse in interdisziplinären Gremien. Leitlinien sollen sicherstellen, dass Betroffene fachgerecht und angemessen versorgt werden. Sie sind eine Empfehlung für die Behandelnden, aber rechtlich nicht bindend.

Die jetzt vorliegende Leitlinie ist die erste S3-Leitlinie, die sich speziell auf die Borderline-Persönlichkeitsstörung bezieht. Sie wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus Lieb und Dipl.-Psychologin Jutta Stoffers-Winterling (Universitätsmedizin Mainz) erarbeitet. Die Leitliniengruppe repräsentiert Fachgesellschaften aus Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. In den Erarbeitungsprozess waren außerdem Vertretungen der Gesundheitsökonomie und Pflege sowie Betroffene und Angehörige eingebunden. Alle an der Erstellung beteiligten 23 Organisationen sind in der Leitlinie ausgewiesen.

Als psychiatrisch-psychotherapeutische Fachgesellschaft, die sowohl die Förderung von Wissenschaft und Forschung als auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege zur Aufgabe hat, gibt die DGPPN federführend alle psychiatrischen Leitlinien heraus. Darüber hinaus wirkt sie an Leitlinienprojekten anderer Fachdisziplinen mit.

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Prof. Dr. Klaus Lieb 

Klaus.Lieb@unimedizin-mainz.de

Katja John Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) 

Reinhardtstrasse 29
10117 Berlin-Mitte
Deutschland
Berlin

Telefon: 030 2404772-11


Originalpublikation:

DGPPN e. V. (Hrsg.) für die Leitliniengruppe: S3-Leitlinie Borderline-Persönlichkeitsstörung.
Version 1.0 vom 14.11.2022 verfügbar unter: https://www.awmf.org/leitlinien.

https://www.dgppn.de/leitlinien-publikationen/leitlinien.html Leitlinienprojekte, an denen die DGPPN federführend oder maßgeblich beteiligt ist