Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Psychiater fordern bessere Versorgung psychisch erkrankter Straftäter
Der Umgang mit psychisch erkrankten Straftätern in Deutschland wird
immer wieder kritisiert – von der Öffentlichkeit, aber auch von den
Betroffenen und Behandelnden. Wie sich die Situation tatsächlich
darstellt, ist allerdings aufgrund eines Mangels an öffentlich
zugänglichen Daten unklar.
Die DGPPN hat deshalb eine Befragung der
deutschen Kliniken für Maßregelvollzug durchgeführt, deren Ergebnisse
sie auf ihrem Jahreskongress in Berlin präsentiert. Zukünftig ist zudem
eine Umfrage zur Situation der Gefängnispsychiatrie geplant.
Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht generell
gefährlicher als psychisch gesunde Menschen.
Bei einzelnen Diagnosen
kann es aber – insbesondere im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch –
vermehrt zu aggressivem Verhalten und Straftaten kommen.
- Die Täter
werden, je nach Kontext und Schwere der Tat, in Akutpsychiatrien, in
Justizvollzugsanstalten oder im Maßregelvollzug behandelt.
Für die Öffentlichkeit sind die Umstände der Straftaten und ihre
rechtlichen Folgen nicht immer leicht nachvollziehbar; sie unterliegen
häufig Fehlinterpretationen.
Eine Unterbringung in der forensischen
Psychiatrie aufgrund von Schuldunfähigkeit wird dann mitunter als
unzureichende Bestrafung betrachtet. Werden entlassene Sexualstraftäter
rückfällig, wird dies nicht selten dem Maßregelvollzug angekreidet.
Andererseits wird der Forensik auch vorgeworfen, Patienten nach nicht
ersichtlichen Kriterien unangemessen lange „wegzusperren”.
Tatsächlich lagen bisher zur Situation des Maßregelvollzugs in
Deutschland kaum öffentlich zugängliche Daten vor. Die DGPPN hat deshalb
unter Federführung des Referats „Forensische Psychiatrie“ eine Umfrage
unter den 78 deutschen Kliniken für Maßregelvollzug durchgeführt.
Die Ergebnisse sind ernüchternd: Der Großteil der Kliniken, die sich an
der Umfrage beteiligt haben, beklagt eine deutliche Überbelegung, nicht
zuletzt aufgrund steigender Patientenzahlen.
Zu wenig Personal und
mangelhafte Räumlichkeiten verhindern, dass Patienten eine optimale
Behandlung erhalten.
Mehr als jeder vierte Patient ist länger als zehn
Jahre im Maßregelvollzug untergebracht.
Ein Drittel der Kliniken
berichtet eine steigende Zahl an körperlichen Übergriffen durch
Patienten.
„Zu viele Patienten, zu wenig Ressourcen. Unter den derzeitigen
Umständen ist es, trotz des enormen Engagements der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, sehr schwer geworden, den gesetzlichen Auftrag der
Kliniken für den Maßregelvollzug dauerhaft sach- und fachgerecht zu
erfüllen“, fasst Prof. Dr. Jürgen Müller, Leiter des zuständigen
DGPPN-Referats, die Ergebnisse der Umfrage zusammen. „Wir brauchen
dringend eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen über die
Bundesländer hinweg, eine Reform des Maßregelrechts, eine auskömmliche
Finanzierung und eine bundesweite Erfassung der Daten zu Unterbringung
und Behandlung.“
Auch in den Gefängnissen leidet die Behandlung von Menschen mit
psychischen Erkrankungen unter mangelnden Ressourcen. Allerdings ist man
für die Beurteilung der Lage hier derzeit noch von unsystematischen
Einzelberichten abhängig. Deshalb plant die DGPPN auch zur Situation von
psychisch kranken Straftätern in Justizvollzugsanstalten eine Umfrage,
um auf Basis wissenschaftlich fundierter Informationen Reformvorschläge
für eine verbesserte Behandlung machen zu können.
Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Präsident der psychiatrischen
Fachgesellschaft, resümiert: „Am besten wäre es natürlich, wenn es erst
gar nicht zu Straftaten oder in der Folge zur Unterbringung kommen
müsste. Dafür brauchen wir eine deutliche Stärkung der Prävention, einen
Wiederaufbau der Vernetzung mit der Allgemein- und Gemeindepsychiatrie
und eine Stärkung supportiver und nachbetreuender Einrichtungen.“
Die Ergebnisse der Umfrage zum deutschen Maßregelvollzug wurden in einem
Symposium auf dem DGPPN Kongress vorgestellt. Eine Veröffentlichung im
Fachblatt „Der Nervenarzt“ ist in Vorbereitung.
Statements
Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Präsident der DGPPN, Direktor des Zentrums
für psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt führt in das Thema
„Psychische Erkrankungen und Straftaten“ ein:
„Auch wenn es in Öffentlichkeit und Medien mitunter anders wahrgenommen
wird: Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht generell
gewalttätiger als psychisch gesunde Menschen. Nur unter ganz bestimmten
Umständen sind einzelne Krankheitsbilder mit einem höheren Risiko für
Gewalttaten verknüpft.
Insbesondere akute Intoxikationen mit Alkohol oder Drogen führen immer
wieder zu Gewalttätigkeit im Rahmen von Erregungszuständen. Solche
Patienten stellen Notfallkliniken somatischer Krankenhäuser und die
Allgemeinpsychiatrie vor erhebliche Herausforderungen. Ihre Aufgabe ist
es, durch eine frühe Erkennung und leitliniengerechte Behandlung von
kritischen Erkrankungen, Gewalttätigkeit und weitere Straftaten zu
verhindern.
Wenn ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung tatsächlich eine
Straftat begeht, ist für die Konsequenz entscheidend, welche Rolle die
Erkrankung für die Tat gespielt hat. Hat sie die Tat ausgelöst? Hat sie
beeinflusst, ob sich der Täter des Unrechts der Tat bewusst war? Oder
steht die Erkrankung in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der
Straftat?
Gibt es keinen Zusammenhang, verbüßen die Täter eine etwaige
Gefängnisstrafe in der Regel in einer Justizvollzugsanstalt. Dort wird
ihre Erkrankung dann von Gefängnispsychiatern behandelt. Allerdings sind
die Behandlungsbedingungen häufig unzureichend. Deshalb hat die DGPPN
eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Situation analysieren und
Verbesserungsvorschläge machen wird.
Wenn der Täter wegen seiner Erkrankung nicht oder nur eingeschränkt in
der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht
zu handeln, ist er nach § 20 StGB schuldunfähig oder nach § 21 StGB
vermindert schuldfähig.
Falls von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht,
kann er in einem psychiatrischen Krankenhaus des Maßregelvollzugs (§ 63
StGB) oder, im Falle einer Suchterkrankung, in einer sog.
„Entziehungsanstalt“ (§ 64 StGB) untergebracht werden.
Diese
Unterbringung dient der Behandlung der Erkrankung, aber auch der
Verhinderung weiterer Straftaten und dem Schutz Dritter.
2019 waren etwa 12.000 Menschen nach
§ 63 oder § 64 StGB in Kliniken des
Maßregelvollzugs untergebracht. Das entspricht 0,06 % der 17,8
Millionen Personen, die jedes Jahr von einer psychischen Erkrankung
betroffen sind.
In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg solcher
Unterbringungen zu beobachten. Für
Unterbringungen in
Entziehungsanstalten ist dies besonders deutlich, hier haben sich die
Zahlen zwischen 2007 und 2019 fast verdoppelt, weshalb die
Unterbringungsvoraussetzungen aktuell reformiert werden. Diese stetige
Zunahme der Unterbringungszahlen führt zu einer immensen Belastung der
Kliniken und bedroht die Qualität der Behandlung, die entscheidend auch
für die Reduzierung der Gefahr weiterer Straftaten nach Entlassung ist.
Ein genaues Bild
der Arbeit der forensisch-psychiatrischen Kliniken ist
aktuell allerdings nur schwer zu zeichnen. Das liegt auch daran, dass
die Behörden systematische Daten über Belegung und Ausstattung bislang
unter Verschluss halten.
Deshalb hat die DGPPN eine Umfrage unter den deutschen
Maßregelvollzugskliniken initiiert. Unsere Ergebnisse zeichnen ein
realistisches und präzises Bild der Zustände und ermöglichen erstmals
eine faktenbasierte öffentliche Auseinandersetzung mit den
Herausforderungen des deutschen Maßregelvollzugs.“
Jutta Muysers, stellvertretende Leiterin des DGPPN-Referats „Forensische
Psychiatrie“, Ärztliche Direktorin der LVR-Klinik Langenfeld, berichtet
über die Ergebnisse der Umfrage der DGPPN:
„Aus den Kliniken für Maßregelvollzug wird immer wieder über
besorgniserregende Zustände und Kapazitätsengpässe berichtet. Allerdings
fehlen systematische und objektive Kennzahlen. Über die tatsächliche
Situation von Personal und Patienten oder über die Verfügbarkeit von
Behandlungsangeboten ist wenig bekannt.
Um diesen Zustand zu verbessern, hat die DGPPN im Herbst letzten Jahres
eine Befragung der deutschen Maßregelvollzugskliniken durchgeführt. Es
wurden alle 78 Kliniken angeschrieben; sie sollten u.a. Auskunft geben
zur Struktur der Einrichtungen, zur Belegungs- und Personalsituation, zu
besonderen Vorkommnissen und zur Unterstützung durch Fachaufsichten und
Träger.
60 % der angeschriebenen Kliniken beteiligten sich an der Befragung.
Diese hohe Rücklaufquote ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die
Kliniken ein großes Interesse und Bedürfnis haben, zu einer Verbesserung
der Datenlage beizutragen.
Die Ergebnisse unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf. Zwei
Drittel der Kliniken geben an, sie seien überbelegt. Um Raum für die
Patienten zu schaffen, werden in vielen dieser Kliniken Einzelzimmer in
Mehrbettzimmer umfunktioniert. Vielfach werden auch Isolations- oder
Therapieräume zweckentfremdet. Damit einhergehend gibt etwa ein Drittel
der Kliniken an, im ersten Halbjahr 2021 sei die Zahl der körperlichen
Übergriffe durch Patienten angestiegen.
Da das Maßregelrecht in die Regelungskompetenz der Bundesländer fällt,
gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Kliniken. Allen gemeinsam
ist aber, das zeigen die Ergebnisse deutlich: Steigende Patientenzahlen
treffen auf unzureichend ausgestattete Kliniken. Die Lage ist
angespannt.“
Prof. Dr. Jürgen L. Müller, Vorstand der DGPPN, Leiter des
DGPPN-Referats „Forensische Psychiatrie“, Chefarzt der Asklepios
Fachklinik Göttingen Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
formuliert die Forderungen an die Politik:
„Unsere Umfrage zeigt: Die deutschen Kliniken für den Maßregelvollzug
kämpfen mit Überbelegung und Kapazitätsengpässen – und zwar in beinahe
allen Bundesländern. Mehr als jeder vierte (28 %) nach § 63
untergebrachte Patient ist länger als zehn Jahre im Maßregelvollzug,
weil seine andauernde Gefährlichkeit oder das Fehlen supportiver
Angebote eine Entlassung nicht zulässt. Dafür mitverantwortlich: 60 %
der Kliniken geben an, dass erforderliche Therapien aus
Ressourcengründen nicht durchgeführt werden können.
Eine Reformierung des Maßregelvollzugs ist deshalb dringend nötig. Der
Gesetzgeber hat das erkannt und in diesem Jahr einen Entwurf zur
Reformierung des § 64 StGB, also der Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt, vorgelegt. Auch für den § 63 StGB sollen erneut
Reformen angestoßen werden.
Aus Sicht der DGPPN und als Ableitung aus den Umfrageergebnissen sind
für eine Reform folgende Forderungen an die politischen
Entscheidungsträger zu stellen:
- Die Rahmenbedingungen der Unterbringung im Maßregelvollzug der
verschiedenen Bundesländer müssen angeglichen werden, insbesondere was
Stationsgrößen, Therapieräume, Zimmerausstattung und -belegung sowie die
Personalausstattung betrifft.
- Damit die forensischen Kliniken ihre Aufgaben erfüllen können, bedarf es einer auskömmlichen Finanzierung.
- Wir benötigen ein bundesweites Register zur Dokumentation von
Zwangsmaßnahmen, um Zwang und Gewalt im Maßregelvollzug zu reduzieren.
Das ist nur möglich, wenn Daten zu Unterbringung und Behandlung
wissenschaftlich fundiert, systematisch, detailliert und transparent
erfasst werden.
- Auf Bundesebene sollte eine Expertenkommission zur Zukunft des Maßregelvollzugs eingesetzt werden.
- Die Forschung zu forensisch-psychiatrischen Fragestellungen muss
gestärkt werden, um die Versorgung auf Basis wissenschaftlicher
Erkenntnisse verbessern zu können.
Nur dann kann der gesetzliche Auftrag der Kliniken für den Maßregelvollzug dauerhaft sach- und fachgerecht erfüllt werden.
Der Königsweg allerdings wäre, die Zahl der Unterbringungen zu
reduzieren. Das könnte mit einer Stärkung der Prävention und dem
Wiederaufbau der Vernetzung mit der Allgemein- und Gemeindepsychiatrie
erreicht werden. Eine Stärkung supportiver und nachbetreuender
Einrichtungen würde zudem helfen, nicht vermeidbare Unterbringungen so
zügig wie möglich zu beenden.“
Prof. Dr. Johannes Fuß, Leiter des Instituts für Forensische Psychiatrie
und Sexualforschung am LVR-Klinikum Essen zur psychiatrischen
Versorgung im Gefängnis:
„Während sich die forensische Psychiatrie mit Straftätern beschäftigt,
die aufgrund einer psychischen Erkrankung Straftaten begangen haben,
widmet sich die Gefängnispsychiatrie Menschen mit psychischen
Erkrankungen, die unabhängig von dieser Erkrankung straffällig geworden
sind.
- In Deutschland sitzen derzeit etwa 45.000 Personen in
Justizvollzuganstalten ein.
Schätzungen zu Folge leiden bis zu 88 %
dieser Personen unter einer oder mehreren psychischen Erkrankungen.
Genaue Zahlen zu den Häufigkeiten psychischer Erkrankungen unter
JVA-Insassen fehlen aber.
Unabhängige Berichte, wie z. B. der Nationalen Stelle zur Verhütung von
Folter, geben Hinweise darauf, dass die psychiatrische Versorgung in
vielen JVAs unzureichend ist. Es wird von mangelnden Behandlungen, von
langen Einzel-Unterbringungen oder auch Fixierungen berichtet.
Die Ursachen sind vielfältig:
- Häufig gibt es keine psychiatrischen
Aufnahmeuntersuchungen, so dass Erkrankungen und entsprechend auch der
Behandlungsbedarf unerkannt bleiben.
- Zudem gibt es vielfach zu wenig
psychiatrisch-psychotherapeutisches Personal in den
Justizvollzugsanstalten.
Wie im Maßregelvollzug unterscheidet sich auch die Situation in den
einzelnen Justizvollzugsanstalten sehr – nicht zuletzt abhängig vom
Bundesland.
Neben den Berichten über unzureichende Versorgungen gibt es
zum Beispiel auch gut funktionierende Kooperationen zwischen JVAs und
psychiatrischen Kliniken in der Umgebung.
Leider muss man sich auch bezüglich der Behandlungen bislang auf
unstrukturierte Berichte verlassen.
Systematische und verlässliche Daten
zur bundesweiten Versorgungslage fehlen.
Eine Task-Force der DGPPN
plant deshalb eine Umfrage zur psychiatrischen Versorgungslage in
deutschen Justizvollzugsanstalten, um auf dieser Grundlage dann
Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und Lösungsvorschläge vorzulegen.“
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Prof. Dr. Thomas Pollmächer (Thomas.Pollmaecher@klinikum-ingolstadt.de)
Prof. Dr. Jürgen L. Müller (ju.mueller@asklepios.com)
Jutta Muysers (Jutta.Muysers@lvr.de)
Prof. Dr. Johannes Fuß (johannes.fuss@uni-due.de)
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Weitere Informationen für international Beteiligte Medizin am Abend Berlin
https://www.dgppn.de/leitlinien-publikationen/dossier.html
Dossier „Psychische Erkrankungen in Deutschland: Schwerpunkt Patientenautonomie“