Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Coronavirus: Bei Verdacht kein Lachgas unter der Geburt für Schwangere
- Wird eine Coronavirus-Infektion bei Schwangeren vermutet oder gar
bestätigt, gelten besondere Regeln.
Ausdrücklich abgeraten wird von
Lachgas unter der Geburt, da es die Ausbreitung des Virus gegebenenfalls
erhöhen kann.
Aktuelle Hinweise für schwangere Frauen und ihre Familien
hat die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
(DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) vereint im
German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG)
veröffentlicht.
Medizin am Abend Berlin ZusatzLink: RKI - Fachinformationen
FAQ für schwangere Frauen und ihre Familien
Bin ich als Schwangere durch das Coronavirus gefährdeter als andere Frauen?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es international keinen Hinweis, dass
Schwangere durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) gefährdeter sind
als die allgemeine Bevölkerung. Es wird erwartet, dass die große
Mehrheit der schwangeren Frauen nur leichte oder mittelschwere Symptome,
ähnlich einer Erkältung beziehungsweise Grippe aufweist.
Schwerwiegendere Symptome wie Lungenentzündung scheinen bei älteren
Menschen, Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder
Langzeiterkrankungen häufiger zu sein.
- Wenn eine bereits vor der
Schwangerschaft bestehende Herz- oder Lungenerkrankung vorliegt, könnten
eher Komplikationen bei Atemwegsinfektion wie bei der
Coronavirusinfektion eintreten.
Welche Auswirkungen hat das Coronavirus auf mein Baby, wenn bei mir eine Infektion diagnostiziert wird?
Da es sich um ein sehr neues Virus handelt, fangen wir gerade erst an,
etwas darüber zu lernen.
- Es gibt keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko
für Fehlgeburten.
- Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass das Virus
während der Schwangerschaft auf das Baby übertragen werden kann (dies
wird als vertikale Übertragung bezeichnet).
Es wird daher als
unwahrscheinlich angesehen, dass das Virus beim Fetus zu Anomalien
führt.
Bislang wurde international nur über 20 Schwangerschaften
berichtet, alle fanden in China statt. In keinem Fall war ein
Neugeborenes infiziert. Es wurden keine Auffälligkeiten bei Mutter und
Kind berichtet.
Was kann ich tun, um mein Risiko, am Coronavirus zu erkranken, zu verringern?
Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Hände regelmäßig und effektiv waschen,
sobald Sie von öffentlichen Orten nach Hause oder an den Arbeitsplatz
kommen. Vermeiden Sie unbedingt den Kontakt mit allen Personen, auch der
Familie, wenn die Symptome einer Erkältungskrankheit oder Fieber
aufweisen. Hier finden Sie nützliche Tipps, wie Sie das Infektionsrisiko
am besten reduzieren können:
• https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
• https://www.infektionsschutz.de/cv/
• https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
Welche Reisehinweise gelten, wenn ich schwanger bin?
Prinzipiell gilt, dass Sie zur Vermeidung einer Übertragung Abstand zu
Mitreisenden halten sollten – im Alltag, als auch unterwegs in Bahnen,
Bussen etc.. Wenn Sie sich in Deutschland befinden, sollten Sie den
Ratschlägen des Bundesministeriums für Gesundheit folgen
(
www.bundesgesundheitsministerium.de), die regelmäßig entsprechend der
sich entwickelnden Situation gemeinsam mit weiteren Bundesministerien
und dem RKI aktualisiert werden. Alle Personen, einschließlich
schwangerer Frauen, sollten vor Reiseantritt sicherstellen,
dass sie
über angemessene Versicherungsvereinbarungen verfügen.
Sie sollten auch
überprüfen, ob Ihre Reiseversicherung die Geburt und Betreuung Ihres
Neugeborenen abdeckt, für den Fall, dass Sie im Ausland gebären sollten.
Bezogen auf das Ausland ist das Reiserisiko für Schwangere nicht höher
ist als für andere Reisende. Beachten Sie bitte die Seite des
Auswärtigen Amts mit Reisewarnungen für bestimmte Gebiete
(
www.auswaertiges-amt.de).
Was gilt, wenn Sie engen Kontakt zu Personen hatten, die auf COVID-19 positiv getestet wurden?
-
Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie
trockener Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit.
- Auch über
Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit,
Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet.
Wenden Sie sich
telefonisch an Ihre Frauenärztin bzw. Ihren Frauenarzt.
Durch diese/n
werden Sie über alle weiteren Maßnahmen aufgeklärt. Wenden Sie sich
unverzüglich und unabhängig von Symptomen telefonisch an Ihr zuständiges
Gesundheitsamt (dieses können Sie hier ermitteln:
https://tools.rki.de/plztool/),
oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der
Telefonnummer 116117. Aktuell sind noch keine Behandlungsmöglichkeiten
oder Impfungen bekannt. Die Diagnose wird mit einem Abstrichbefund aus
dem Mund- und Rachenbereich gestellt.
Was soll ich tun, wenn ich positiv auf das Coronavirus getestet wurde?
Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sollten Sie sich
telefonisch an Ihre/n Frauenärztin/-arzt wenden, um auf Ihre Diagnose
aufmerksam zu machen.
Wenn Sie keine oder leichte Symptome haben und
keine Risikofaktoren für Komplikationen bei Ihnen oder weiteren Personen
im Haushalt vorliegen (z. B. relevante chronische Grunderkrankungen),
können Sie sich unter Betreuung durch einen behandelnden Arzt zu Hause
zu erholen. Wenn Sie schwerere Symptome haben, werden Sie möglicherweise
in einem Krankenhaus behandelt.
Wann sollten Sie isoliert werden?
Eine Isolation wird empfohlen, wenn:
• Sie mit jemandem in Kontakt gekommen sind, der an einer Coronavirusinfektion leidet;
• Sie ein bestimmtes Gebiet oder Land besucht haben, in denen
COVID-19-Fälle vorkommen oder das als Risikogebiet ausgewiesen wurde;
• Sie Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus
hinweisen, und darauf warten, getestet zu werden oder auf Ihre
Ergebnisse;
• Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden und es Ihnen empfohlen wurde, sich zu Hause zu erholen.
Kriterien zur Aufhebung von Isolierungsmaßnahmen und zur Entlassung aus dem Krankenhaus
Nach aktuellem Wissensstand ist eine Entisolierung zu Hause bzw.
Entlassung aus der Klinik frühestens 10 Tage nach Symptombeginn und
Erfüllung ALLER folgender Kriterien vertretbar:
• Fieberfreiheit seit mind. 48 Stunden;
• Symptomfreiheit seit mind. 24 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung
• sowie
• 2 negative SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden gewonnen aus Mund-Rachen-Abstrichen.
Was soll ich tun, wenn ich aufgefordert werde, mich selbst zu isolieren?
Schwangere, denen geraten wurde, sich selbst zu isolieren, sollten im
Haus bleiben und 14 Tage lang den Kontakt mit anderen vermeiden.
Das RKI
gibt hierzu dezidierte Empfehlungen
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html.
Konkret bedeutet das:
• nicht zur Schule oder zur Arbeit oder in öffentliche Bereiche zu gehen;
• keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen – bleiben Sie zu Hause und erlauben Sie keine Besuche;
• lüften Sie die Räume, in denen sie sich befinden;
•
trennen Sie sich so weit wie möglich von anderen Personen im
Haushalt, indem Sie ihre eigenen Handtücher, Geschirr und Utensilien
verwenden und zu unterschiedlichen Zeiten essen;
• bitten Sie Freunde und Familie oder nutzen Sie
Lieferservices,
um Besorgungen für Sie zu erledigen.
Die Übergabe sollte dann ohne
direkten Kontakt erfolgen.
Kann ich trotzdem an meinen vorgeburtlichen Terminen teilnehmen, wenn ich mich selbst isoliert habe?
Sie sollten sich an Ihre Frauenärztin bzw. Ihren Frauenarzt wenden, um
sie/ihn darüber zu informieren, dass Sie sich derzeit in
Selbstisolierung für eine mögliche beziehungsweise bestätigte
Coronavirus-Infektion befinden.
Es ist wahrscheinlich, dass
routinemäßige vorgeburtliche Termine ohne Schaden für Sie oder Ihr Kind
herauszögert werden, bis die Isolation endet.
Wenn Ihre Hebamme oder Ihr
Arzt darauf hinweist, dass Ihr Termin nicht warten kann, werden die
erforderlichen Vorkehrungen getroffen, damit Sie den Termin wahrnehmen
können.
Was mache ich, wenn ich mich unwohl fühle oder mir während der Selbstisolation Sorgen um mein Baby mache?
Ihr ambulant betreuender Arzt und das zuständige Gesundheitsamt sollten
gemeinsam mit Ihnen und ggf. Ihrer Betreuungsperson das Vorgehen im
Falle einer notfallmäßigen bzw. außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten
eintretenden Zustandsverschlechterung im Vorhinein festlegen. Das
Vorgehen sollte sowohl das aufnehmende Krankenhaus, die mitzuführenden
Unterlagen
als auch das geeignete Transportmittel dorthin umfassen.
Schwangeren wird empfohlen, keine allgemeinen Sprechstunden oder
Kliniken zu besuchen, es sei denn, sie benötigen dringend eine
medizinische Versorgung. Wenn Sie während Ihrer Selbstisolationsphase
Bedenken hinsichtlich des Wohlbefindens Ihrer selbst oder Ihres
ungeborenen Kindes haben, wenden Sie sich an Ihren Frauenarzt bzw. Ihre
Frauenärztin. Wenn dort die Aufnahme in ein Krankenhaus empfohlen wird,
werden schwangere Frauen gebeten, mit privaten Verkehrsmitteln zu reisen
oder einen Krankenhaustransport zu arrangieren und vor dem Betreten des
Krankenhauses die Klinik telefonisch zu benachrichtigen.
Wird sich die Selbstisolierung aufgrund einer vermuteten oder
bestätigten Infektion mit COVID-19 darauf auswirken, wo ich gebäre?
Als Vorsichtsmaßnahme wird schwangeren Frauen mit Verdacht auf oder
bestätigter Coronavirus-Infektion bei Wehen empfohlen, zur Geburt eine
Klinik aufzusuchen,
in der das Baby kontinuierlich elektronisch
überwacht und der Sauerstoffgehalt stündlich geprüft werden kann. Die
kontinuierliche Überwachung des Fetus dient dazu, zu überprüfen, wie Ihr
Baby auf Wehen reagiert. Da eine kontinuierliche Überwachung des Fetus
nur in einer geburtshilflichen Abteilung stattfinden kann, in der Ärzte
und Hebammen anwesend sind, wird nicht empfohlen, zu Hause oder in einem
Geburtshaus zu gebären, in dem nur Hebammen anwesend sind.
Wird sich die Selbstisolierung aufgrund einer vermuteten oder bestätigten Infektion mit COVID-19 auf meine Geburt auswirken?
Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Sie nicht vaginal
gebären können oder dass ein Kaiserschnitt sicherer ist, wenn eine
Coronavirus-Infektion vermutet oder bestätigt wurde.
Wenn
Ihre
Atemwegserkrankung (Atmung) jedoch darauf hindeutet, dass eine dringende
Entbindung erforderlich ist, kann eine Kaiserschnittgeburt empfohlen
werden. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass Frauen mit Verdacht auf
oder mit bestätigter Coronavirus-Infektion keine PDA haben können.
Die
Verwendung von Lachgas kann jedoch die Aerosolisierung und Ausbreitung
des Virus erhöhen – davon wird ausdrücklich abgeraten.
Was passiert, wenn ich während meiner Selbstisolationsphase Wehen bekomme?
Wenn Sie Wehen bekommen, sollten Sie Ihre Entbindungsstation um Rat
fragen und sie darüber informieren, dass Sie eine Coronavirus-Infektion
vermutet oder bestätigt haben. Ihr Geburtsteam wird Sie über
Möglichkeiten beraten.
Könnte ich meinem Baby das Coronavirus übertragen?
Da es sich um ein neues Virus handelt, gibt es nur begrenzte Hinweise
auf die Behandlung der Coronavirus-Infektion bei Frauen, die gerade
geboren haben. Es gibt jedoch keine Berichte darüber, dass Frauen, bei
denen im dritten Schwangerschaftstrimester eine Coronavirus-Infektion
diagnostiziert wurde, das Virus im Mutterleib an ihre Babys
weitergegeben haben. Die Datenbasis ist hier sehr gering; Bei 20 Fällen
wurde bei den Neugeborenen kein Virus nachgewiesen. Alle Infektionen
sind im 3. Trimenon erfolgt.
Wird mein Baby auf Coronavirus getestet?
Ja, wenn zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Babys ein Coronavirus bei Ihnen
vermutet oder bestätigt wurde, wird Ihr Baby auf Coronavirus getestet.
Kann ich bei meinem Baby bleiben, wenn das Coronavirus bei mir vermutet oder bestätigt wird?
Ja, wenn das Ihr Wunsch ist. Vorausgesetzt, Ihrem Baby geht es gut und
es muss nicht in der Neugeborenenstation gepflegt werden. Eine
Diskussion über die Risiken und Vorteile sollte zwischen Ihnen, Ihrer
Familie und den Ärztinnen bzw. Ärzten, die sich um Ihr Baby kümmern,
stattfinden. Diese Empfehlung kann sich ändern, wenn sich das Wissen
über das neue Virus weiterentwickelt.
Kann ich mein Baby stillen?
Ja. Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass das Virus über die
Muttermilch übertragen werden kann. Daher wird davon ausgegangen, dass
die anerkannten Vorteile des Stillens die potenziellen Risiken einer
Übertragung des Coronavirus überwiegen. Infizierte Mütter oder
Verdachtsfälle sollten beim Stillen durch Hygienemaßnahmen wie
gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit dem Kind und durch
das Tragen eines Mundschutzes eine Übertragung des Virus durch
Tröpfcheninfektion verhindern. Diese Empfehlung kann sich ändern, wenn
sich das Wissen über das neue Virus weiterentwickelt.
Wenn Sie Ihr Baby stillen möchten, werden die folgenden Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Waschen Sie Ihre Hände ausreichend lang, bevor Sie Ihr Baby, die Milchpumpe oder die Flasche berühren;
•
tragen Sie eine Gesichtsmaske zum Füttern an der Brust;
• befolgen Sie nach jedem Gebrauch die Empfehlungen zur Pumpenreinigung;
• wenn Sie Ihr Baby mit Milchnahrung oder Milch füttern möchten,
wird empfohlen,
die Sterilisationsrichtlinien strikt einzuhalten;
• wenn Sie im Krankenhaus Muttermilch abpumpen, sollte eine spezielle Pumpe verwendet werden.
Ist eine Mutter nicht in der Lage, ihr Kind zu stillen, kann die
Muttermilch auch abgepumpt werden und über eine weitere Person an den
Säugling verfüttert werden. Auch hierbei sollte auf die Hygiene geachtet
und Pumpe sowie Fläschchen nach dem Gebrauch sterilisiert werden.
Abgestimmt mit dem Royal College of Obstetricians and Gynaecologists ©
2020 und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.
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