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360° MFA TOP - Thema: TAVI

Medizin am Abend Fazit:

TAVI: International konsentierte Empfehlungen sind zwingend einzuhalten

Stellungnahme der Fachgesellschaft der Herzchirurgen zu monodisziplinärem
Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie veröffentlicht

Anfang Oktober hatte die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) ein
Positionspapier „Qualitätskriterien zur Durchführung der transvaskulären
Aortenklappenimplantation“ publiziert.* In dieser Publikation werden
explizit abweichende Standpunkte zu Studien und den diversen medizinischen
Leitlinien formuliert, die von kardiologischen und herzchirurgischen
Fachgesellschaften aus aller Welt konsentiert worden waren. Die Deutsche
Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) hat nun einen
differenzierten Kommentar zu diesem monodisziplinären Papier
veröffentlicht, in dem einige von den Kardiologen vorgeschlagene Aspekte
mit Blick auf die Patientensicherheit abgelehnt werden.**

Konkret gilt für die Herzchirurgen unverändert die höchstmögliche
Patientensicherheit auf der Basis verlässlicher Register- und
Studienergebnisse als Richtschnur für medizinische Entscheidungen. „Die
Leitlinien sind im Hinblick darauf nach wie vor aktuell. Wir können keinen
einzigen medizinischen Grund erkennen, warum in Deutschland bei der
Behandlung der Patienten von den weltweit geltenden Leitlinienvorgaben
abgerückt werden sollte“, begründet DGTHG-Präsident Professor Jochen
Cremer die Position der Herzchirurgen.

Ausweitung der TAVI-Eingriffe auf Patienten mit mittlerem OP-Risiko bedarf
weiterer Studien

Die vor kurzem publizierten 1-Jahres-Ergebnisse des weltweit größten
Registers zur Behandlung von erworbenen Aortenklappenerkrankungen, dem
Deutschen Aortenklappenregister www.aortenklappenregister.de, hatten auf
Basis von 13.680 Patienten ergeben, dass im Risiko-adjustierten Vergleich
die Sterblichkeit nach konventionellem Aortenklappenersatz gegenüber der
nach kathetergestützter Aortenklappenimplantation in fast allen
Risikogruppen geringer ist. Lediglich in der Patientengruppe mit den
höchsten Risikoprofilen (log. EuroSCORE >30, German AV-Score >10%) ist
eine Annäherung der Ergebnisse nach TAVI zu denen des konventionell
chirurgischen Aortenklappeneingriffs festzustellen. Valide längerfristige
Ergebnisse zu verschiedenen Aspekten und auch der Haltbarkeit der
verwendeten TAVI-Prothesen fehlen noch. „Vor diesem Hintergrund ist die in
dem DGK-Positionspapier angedachte Ausweitung dieser Behandlungsform auf
Patienten mit mittlerem Risiko medizinisch derzeit nicht begründbar. Hier
müssen weitere Studien und Registerergebnisse abgewartet werden, bevor wir
verantwortungsvoll darüber sprechen können, diese Behandlung auf weitere
Patienten auszuweiten“, fasst Cremer die Position der DGTHG zu dieser
Frage zusammen.


Medizin am Abend Fazit:

Fachabteilungen für Herzchirurgie und Kardiologie vor Ort sind für
Patientensicherheit unabdingbar

Auch sehen sämtliche interdisziplinären medizinischen Leitlinien und
Konsensus-Empfehlungen vor, dass TAVI-Eingriffe nur an Standorten
durchgeführt werden sollen, an denen sowohl eine entsprechend
ausgestattete Fachabteilung für Kardiologie als auch eine
vollausgestattete Fachabteilung für Herzchirurgie vorhanden ist. Eine
Vorgabe, die aus Sicht der DGTHG zwingend erforderlich ist. Denn bei
dieser Therapie kommt es in einzelnen Fällen zu schweren Komplikationen,
die einen Abbruch der kathetergestützten Aortenklappenimplantation und
einen sofortigen herzmedizinischen Notfalleingriff mit Öffnung des
Brustkorbs und Anschluss an eine Herz-Lungen-Maschine notwendig machen.

„Dass der Herzchirurg sein gesamtes Können zur Rettung des Patienten dann
wie von der DGK vorgeschlagen außerhalb eines vollausgestatteten
herzchirurgischen Operationssaals einbringen kann, ist weltfremd. Auch die
professionelle und kontinuierliche Nachbetreuung von diesen
herzchirurgisch und kardiologisch behandelten Patienten kann nur eine
Institution mit herzchirurgischen und kardiologisch Fachabteilungen
leisten“, meint Cremer.

Deshalb habe der DGTHG-Vorstand mit großer Sorge zur Kenntnis genommen,
dass im Gegensatz zu den in allen Leitlinien festgehaltenen Empfehlungen
in Deutschland im Jahr 2013 an 17 Kliniken TAVI-Prozeduren durchgeführt
wurden, ohne dass diese jeweils vor Ort über die beiden zwingend
notwendigen Fachabteilungen (Herzchirurgie & Kardiologie) verfügten.

Eine Praxis, welche die gesetzlichen Krankenkassen im zunehmenden Maße auch mit gerichtlicher Feststellung nicht finanzieren.***

Wiederaufnahme des gemeinsamen Vorgehens geboten

Die DGTHG strebt weiterhin ein abgestimmtes Vorgehen von beiden
herzmedizinischen Fachgesellschaften auf Basis des internationalen Konsens
an. „Wir sind mit der DGK gemeinsam Träger des Deutschen
Aortenklappenregisters und haben somit eine solide Datengrundlage, um die
Entwicklungen bei der kathetergestützten Aortenklappenimplantation
evidenzbasiert zu begleiten und wissenschaftlich bewerten zu können. Vor
diesem Hintergrund ist die DGTHG auch weiterhin für gemeinsame personen-
und institutionsbezogene Zertifizierungsverfahren offen, die ein
wesentlicher Faktor für den strukturierten Nachweis von Qualität und
Patientensicherheit sein könnten“, so Cremer.

Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG)
vertritt als medizinische Fachgesellschaft die Interessen der über 1.000
in Deutschland tätigen Herz-, Thorax- und Kardiovaskularchirurgen im
Dialog mit Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.


*** Urteil des Sozialgerichtes Duisburg zur Vergütung einer TAVI-
Behandlung ohne herzchirurgische Fachabteilung am Klinikstandort vom
4.12.2013

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